Dritter Abschnitt
KartenwesenReichsbrotkarten
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 225 vom 25. September 1942. 6. 2
Die Regelung, nach der die Abschnitte der Reichsfleisch-arten fämtlich erst mit Ablauf der Zuteilungsperiode ver-allen, gilt mit Wirkung vom 19. Oftober 1942 auch für dieAbschnitte der Reichsbrotkarten, soweit sie bisher nur füreine Woche galten. Gültig werden diese Abschnitte wie bisherzu Beginn der einzelnen Zuteilungswochen. Der Vorgriff aufnoch nicht fällige Abschnitte bleibt weiterhin verboten. Ent-sprechend dieser Regelung sind die mit" I" bezeichneten Ab-schnitte mit den Daten der ersten bis vierten Zuteilungswocheversehen, die mit ,, II" bezeichneten Abschnitte mit den Datender zweiten bis vierten Zuteilungswoche usw. Die zum Bezuge von Mehl berechtigenden Abschnitte sowie alle Abschnittebis zu 100 g sind nach wie vor während der ganzen Zuteilungsperiode gültig. Bei den Zusazkarten für Schwer- undSchwerstarbeiter, den Zulagekarten und den Wochenkarten fürausländische Zivilarbeiter verbleibt es bei der bisherigenRegelung, wonach die Brotabschnitte nur eine Woche lang,nämlich während der Gültigkeitsdauer der Wochenkarte, zumBezuge von Brot bzw. Mehl berechtigen.
Abschnitte für den Bezug von TeigwarenDie vermehrte Ausgabe von Kartoffelftärkeerzeugnissenhat die Umgestaltung der Nährmittelkarten und damit die Um-stellung der zum Bezuge von Teigwaren berechtigenden T".Abschnitte in der aus den Karten ersichtlichen Weise erforder-Itch gemacht. Es berechtigen künftig zum Bezuge von Teigwarenbei Karten
mit 3,, T"-Abschnitten: die Abschnitte
Zulagen:
Schwerarbeiter.
Schwerstarbeiter.
Lang- und Nachtarbeiter
5600 g Brot Roder 3600 g Brot R+1500 g Mehl R9600 g Brot Roder 7600 g Brot R+1500 g Mehl R2400 g Brot Roder 400 g Brot R+1500 g Mehl R
B. Bierwochenrationen an Brot bzw. Mehl in Bayern , Württem-berg, Baden, der Westmark und in den Reichsgauen Sudetenland ,Wien , Kärnten , Niederdonau , Oberdonau , Salzburg , Steiermartund Tirol mit Vorarlberg *).
Normalverbraucher.. Karte A 7000 g Brot R
oder 4000 g Brot R+2250 g Mehl RKarte B 2000 g Brotoder 1500 g Mehl
( Bezugsmöglichkeit von je 750 g Mehl R statt
je 1000 g Brot R auf die Abschnitte I und IV a)arte A 8400 g Brot R
Jugendliche
von 10-20 Jahren( Jgd)
Kinder
oder 5400 g Brot R+2250 g Mehl RStarte B 2000 g Brotoder 1500 g Mehl( Bezugsmöglichkeit von je 750 g Mehl R stattje 1000 g Brot R aufble Abschnitte Ia und IV a)
von 6-10 Jahren( K)Kinder
"
" 1
"
"
"
"
"
"
N 11-13N 11-15N1-3, N 11-13N 11-17
von 3-6 Jahren( Klk)Kinder
wie unter A
bis zu 3 Jahren( klst)zulagen:
17
" 1
"
"
"
"
" 2
"
N 1-4, N 11-14
10
"
"
11
N 1-5, N 11-15
356789
Urlauberkarten
Die Reichskarten für Urlauber entsprechen wegen derRationserhöhungen bei Brot und Fleisch nicht mehr den ab19. Oftober 1942 geltenden Brot- und Fleischrationen. DieAusgabe der Urlauberkarten für die Verpflegung ab 19. Oftober 1942 wird daher in einem besonderen Erlaß neu ge-regelt.
Formatänderungen
Infolge der Rationserhöhungen mußten die Formateder folgenden Karten wie angegeben geändert werden:Reichsbrotkarte A auf 14,8: 16,8 cm( 20 Nuhen)Reichsfleischkarte14,8: 12cm( 28Reichsfleischkarte Jgd 14,8: 14 cm( 24
"
" 1
Papierbeschaffung
""
Die Ernährungsämter werden zweds rechtzeitiger Papterbeschaffung bereits jetzt darauf hingewiesen, daß in der 43. Zuteilungsperiode die Reichszuckerkarte, die Reichskarte fürMarmelade( wahlweise Zucker), die Reichseierkarte und derBezugsausweis für entrahmte Frischmilch neu zur Ausgabegelangen. Die Papierfarben bleiben unverändert.
Bierter Abschnitt
Schlußbestimmungen
Abgabe der Bestellscheine
Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich desBestellscheins 42 der Reichseierkarte und der Reichstarte fürMarmelade( wahlweise Zucker) in der Woche vom 12 bis17. Oftober 1942 bei den Verteilern abzugeben, sofern nichtdie Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieferWoche beschränken.
Maternübersendung
Die gemäß den Vorschriften dieses Erlaffes hergestelltenMatern einschließlich der Matern für die Reichs- Mahl- und-Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil-arbeiter werden wie üblich von der Deutschen Zentraldrudereiübersandt.
Die Ernährungsämter haben wie bisher die Drudmaternder Nährmittelfarten hinsichtlich der Verteilung von Teig-waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zuprüfen.
Inkrafttreten
Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Suteilungenfür die Zeit vom 19. Oktober bis 15. November 1942 tretenam 19. Oktober 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichtsanderes bestimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin , den 7. September 1942.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.In Vertretung des Staatssekretärs: Riede.
Anlage.
Zusammenstellung der Brot- und Mehlrationen
A. Vierwochenrationen an Brot bzw. Mehl in allen Reichs-gebieten außer Bayern , Württemberg, Baden, der Westmark undden Reichsgauen Sudetenland , Wien , Kärnten , Niederdonau , Ober-bonau, Salzburg , Steiermark und Tirol mit Vorarlberg .Normalverbraucher
Jugendliche
von 10-20 Jahren( Jgd)
Kindervon 6-10 Jahren( K)
Kinder
von 3-6 Jahren( Kik)
Kinder
bis zu 3 Jahren( Kist)
Karte A 7000 g Brot Roder 6000 g Brot R+750 g Mehl
Karte B 2000 g Brotober 1500 g MehlKarte A 8400 g Brot 1oder 7400 g Brot R+ 750 g Mehl RStarte B 2000 g Brotoder 1500 g Mehl
4600 g Brot R( oder 4100 g Brot R+375 g Mehl Rund 2200 g Brotoder 1650 g Mehl2000 g Brot R( oder 1500 g Meh! Rund 2800 g Brot( oder 2000 g Brot
+ 600 g Mehl),ferner 250 g Kinderstärtemehle4400 g Brotoder 3300 g Mehl,ferner 500 g Kinderstärtemehle
Schwerarbeiter....
5600 g Brot Roder 1600 g Brot R+3000 g Mehl R( Bezugsmöglichkeit von je 375 g Mehl R stattje 500 g Brot R auf die Abschnitte Ia, IIa, IIIa,IVa ber Busaßkarte)
Schwerstarbeiter
•
9600 g Brot Rober 5600 g Brot R+3000 g Mehl R( Bezugsmöglichkeit von je 375 g Mehl R stattfe 500 g Brot R auf die Abschnitte Ib, IIb,IIIb, IVb der Busazkarte)
Lang- und Nachtarbeiter.... wie unter A
*) Alle Verbraucher tönnen außerdem auf ihre Fleischkarten jeButeilungsperiode an Stelle von 50 g Fleisch oder Fleischwaren250 g Weizenmehl beziehen.
Bekanntmachung
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Auf Grund der§§ 1, 8 und 4 der VO. über die Ein-ziehung volls- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939( RGBl. I S. 911) inVerbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innernbom 12. Juli 1939- I a 1594/39/3810- und des Reichsstatt-halters im Sudetengau vom 29. August 1939 III 7 Wi/ Jd7126/39 wird das gesamte Vermögen der GastwirtinHermine Sera Freverw. Roth, geb. Guttmann,geb. am 4. Oktober 1871 in Schönbrunn / Oder, ehemals wohn-haft in Neudorf bei Mährisch- Ostrau , verstorben am 26. Juni1939 in Mährisch- Ostrau , hiermit zugunsten des DeutschenReiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen.Troppau , den 23. September 1942.Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau .
-
Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti-schen Vermögens vom 26. Mat 1933( RGBl. I S. 293) inVerbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volts- undftaatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933( RGBl. I
S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers überdie Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941( RGBl. I S. 303) wird hiermit danachstehende Vermögen der Ehefrau Irma Sara Dalbergigeb. Neumark , geb. am 5. Juni 1898, Jerlohn, Kluse 18wohnhaft, nämlich das Verwaltungskonto über RM 317,08und das Sicherungskonto über RM 1868,-, zugunsten desDeutschen Reiches ( Reichsfinanzverwaltung) eingezogen.Arnsberg ( Westf.), den 21. September 1942.Der Regierungspräsident.
J. A.: Dr. Blume.
Zwanzigste Durchführungsanordnungzur Verordnung über die Verbrauchsregelung fürSpinnstoffwaren
Bom 22. September 1942
Auf Grund der Verordnung über die Verbrauchsregelungfür Spinnstoffwaren in der Fassung vom 11. Oftober 1941( RGBl. I S. 630) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§ 1
Die Geltungsdauer der Dritten Reichskleiderkarte fürMänner, Frauen, Knaben, Mädchen und Kleinkinder und desBufaßtleiderkarte für Jugendliche zur Dritten Reichskleiderfarte wird bis zum 30. Juni 1944 verlängert.
§ 2
§ 4 der Achtzehnten Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwarenvom 12. März 1942( Deutscher Reichsanz. und PreusStaatsanz. Nr. 71 vom 25. März 1942) wird aufgehoben.
§8
Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.Berlin , den 22. September 1942.
Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft.Dr. Bauer.
Bekanntmachung
Die am 23. September 1942 ausgegebene Nummer 97des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Fünfte Verordnung zum Schuß gefährdeten landwirtschaftHtchen Grundbesizes in Reichsgau Sudetenland sowie in den istdie Reichsgaue Niederdonau und Oberdonau und den in dieLänder Preußen und Bayern eingegliederten sudetendeutscheftGebieten. Vom 18. September 1942.
Verordnung zur Aenderung der Verordnung über dieAberkennung der Staatsangehörigkeit des Protektorats Böhmeftund Mähren . Vom 19. September 1942,
Verordnung über Feld- und Forstdiebstähle. Vom 20. September 1942.
Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Regelungder Getreidepreise im Wirtschaftsjahr 1942/43. Vom 21. September 1942.
Anordnung über die Ernennung der Beamten und die Beendigung des Beamtenverhältnisses im Bereich der Ordnungpolizei. Vom 16. September 1942.
Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Bostbeförderrungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung aufunser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, 24. September 1942.Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Der Kgl. Afghanische Gesandte in Berlin , Herr AllahNawaz Khan, hat Berlin am 21. September d. J. verlaffen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationssekretär Gholam Ahmad Khan die Geschäfte der Gefandtschaft.
Wirtschaftsteil
Wirtschaftspolitik im neuen Europa Die spanische Zeitung" Pueblo" veröffentlicht einInterview mit Staatssekretär Dr. Landfried vom Reichs-wirtschaftsministerium, der auf wichtige Fragen der Han-dels, Zoll- und Währungspolitik im neuen Europa einging.Der Staatssekretär erinnerte darin an die Feststellung führenderPersönlichkeiten der deutschen Wirtschaft, daß die wirtschaftlicheNeuordnung den einzelnen beteiligten Völkern nicht als Zwangs-jade übergestreift, sondern daß auf allen wirtschaftlichen Sektorenweitgehend auf die Belange der einzelnen NationalwirtschaftenRüdsicht genommen werden soll. Nach diesem Grundsatz wirdpraktisch schon jetzt bei allen Maßnahmen verfahren, die mit derwirtschaftlichen Neuordnung zusammenhängen. Die Vorstellungeiner Wirtschaftsgemeinschaft verlangt aber auch, daß sich dieNationalwirtschaften ihrerseits auf die größere Gemeinschaft aus-richten. Das bedeutet, daß die Wirtschaften der beteiligten Länderbei aller Anerkennung der sich aus dem Stand und den Aufgabender einzelnen Nationalwirtschaften ergebenden örtlichen Wünscheauf die Dauer so geplant und geordnet werden müssen, daß siesich dem Gesamtbild einer europäischen Wirtschaft einfügen. Nurdann kann der Zweck der wirtschaftlichen Neuordnung, nämlichdie Erschließung aller wirtschaftlichen Kraftquellen Europas , zumNußen der europäischen Gesamtheit erreicht werden. Der Staats-Jekretär sprach die Ueberzeugung aus, daß Europa auch diese ihmdurch die Geschichte gestellte Aufgabe erfüllt, und daß am Endediefer Entwicklung eine blühende europäische Wirtschaft stehenwird, die allen beteiligten Völkern eine wesentlich dauerhaftereExistenzgrundlage sichern wird, als die einzelnen Nationalwirt-schaften sie bisher jeweils aufzuweisen gehabt haben. Die Rück-fichtnahme auf die Eigenarten der Nationalwirtschaften und dieLebensgewohnheiten der einzelnen Völker ist, wie Dr. Landfriedbetonte, nur möglich, wenn in der Frage einer tunlichsten Be-feitigung der starren Zollgrenzen zwischen den einzelnen Natio-nalwirtschaften nicht schematisch verfahren wird. Zunächst wirdman sich im Rahmen einer vertrauensvollen und engen Zulam-menarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens in den meisten Fällenauf die im einzelnen gerechtfertigte Herabsehung der Zölle be-schränken und eine Vereinfachung der Zollförmlichkeiten sowieeine Angleichung des Zollschemas und der anderen zollrechtlichenBestimmungen anstreben müssen. Zweifellos wird auch auf diesemTeilgebiet der wirtschaftlichen Neuordnung Europas zu gegebenerZeit eine entsprechende Zollregelung im Rahmen freundschaft-licher Verständigung erreicht werden, die auf dem ähnlichen Ge-
biet der Nebenabgaben bei Ein- und Ausfuhren durch zwedmäßige Regelungen ergänzt wird.
Bereits vor geraumer Zeit ist damit begonnen worden, dasSystem der zweifeitigen Verrechnungsabkommen zu einem mehrseitigen Verrechnungssystem auszubauen. Schon heute wird dieVerrechnung verschiedener Staaten über Berlin und Rom geleitetund damit die Möglichkeit eröffnet, entsprechende Guthaben nichtnur zweiseitig, sondern auch vielseitig zu verwenden. Wenn dasSystem des Zentralclearings fertig ausgestaltet ist und die sichaus dem Kriege und seinen Erfordernissen ergebenden zeitlichenSchwierigkeiten überwunden sind, wird es ohne Zweifel die imangeschlossenen Raum notwendigen Zahlungen reibungslos ermöglichen. Hierfür sind feste und dauernde Währungsverhältnisse eine wichtige Voraussetzung; sie werden sich bei gutem Willenaller Beteiligten ohne weiteres erreichen lassen, und zwar untervoller Wahrung der wirtschaftlichen und währungspolitischenSelbständigkeit der einzelnen Staaten.
Eine ausgezeichnete Basis hierfür bieten die Währungen derAchsenmächte, die bereits jetzt als Rechnungsgrundlage für denüberwiegenden Teil des europäischen Waren- und Zahlungsverkehrs dienen. Eine schon vorher erreichte feste und sichere Ordnung der europäischen Währungsverhältnisse wird unserem Kontinent den reibungslosen Abschluß an die Weltwirtschaft wesentlich erleichtern. Die Achsenmächte lehnen bekanntlich nur denWelthandel angelsächsischer Prägung, d. h. als Instrument einespolitischen Imperialismus ab. Ein die Welt umspannenderwechselseitiger Güteraustausch, der dazu bestimmt ist, den Lebens-standard der beteiligten Völker in einem ihrer Arbeitsleistungentsprechenden Umfange zu verbessern, ist von den Achsenmächtenimmer bejaht worden. Auch der Gedanke einer europäischen Autarkie im Sinne einer Abschließung von der Außenwelt ist vonuns niemals vertreten worden. Die Wirtschaftspolitik der Achsenmächte war vielmehr von jeher nur darauf gerichtet, in wirtschaftlicher Selbstgenügsamkeit alle vorhandenen wirtschaftlichen Kraftquellen auszubauen, um allen wirtschaftlichen Abdrosselungsmaßnahmen von außen her begegnen zu fönnen. Wie richtig diesePolitik gewesen ist, zeigt der bisherige Verlauf des Krieges. Ausdieser Entwicklung ist auch zu ersehen, wie notwendig die Bildungder europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, die allein den Zwedhat, alle Wirtschaftskräfte Europas und des ihm zur Verfügungstehenden Raumes voll zu erschließen. Ein Abschluß vom Welthandel ist mit diesem Bestreben in keiner Weise verbunden. Daswirtschaftlich neu geordnete Europa wird ein besserer Partnerdes neuen Welthandels sein, als das alte Europa, das in un