Historische Presse der deutschen SozialdemokratieVorwärts : Berliner VolksblattDurchfahrtrecht <Bürgerliches Recht>
Thema

  • Durchfahrtrecht <Bürgerliches Recht>

    Geh- und Fahrtrecht / Wegerecht <Durchfahrtrecht> / Durchfahrtsrecht <Bürgerliches Recht>
    Benutzt für das Recht, ein fremdes Grundstück zu überqueren. Kann als Notwegrecht gesetzlich entstehen oder als Dienstbarkeit vereinbart werden