Die Gleichberechtigung des Arbeiters ist
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die Unternehmer in ihren wirtschaftlichen präsidialen, Gutachten für politisch erklärt worden sind. Die Zahl Vereinigungen den schärfsten nur denkbaren der in gewerblichen Betrieben als Arbeiter und Arbeiterinnen Drud, auf ihre Mitglieder und die, die estätigen jungen Leute im Alter von 16 bis 18 Jahren wird man werden sollen. mit 600 000 eher zu niedrig als zu hoch einschätzen; auf diejer
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Eintreibung hoher Konventionalstrafen vermittels Sola- Schar lastet der fapitalistische Frondienst. Die Not des Lebens Die wechsel auf Sicht beim kündigungslosen Rücktritt von der zwingt fie, für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Solange es in Deutschland ein Koalitionsrecht gibt, be- Organisation, gesellschaftliche Aechtung, wirtschaftliche Schädi Teuerung teilt ihnen schmale Biffen des täglichen Brotes zu. Aus mühen sich vor allem die großindustriellen Unternehmer, gung durch Material- und Lieferantensperre bei Fernbleiben Rücksicht auf ihr förperliches Wohl ist die Verkürzung der Arbeitsden Arbeitern die Ausübung dieses Rechts zu erschweren oder von der Vereinigung, Kreditunterbindung, unlauterer Wett- zeit, find geregelte Bausen erforderlich. Die erwachsenen Arbeiter gar unmöglich zu machen. Dieses Ziel ist bis auf den heutigen bewerb durch Schundpreise, planmäßige Untergrabung des haben darauf zu achten, daß ihnen in den Jugendlichen keine Tag das gleiche geblieben und wird es auch für die fernere guten Stufes der Konkurrenz und ihrer Erzeugnisse gegen Schmußkonkurrenten erstehen. Die Erziehung der jugendlichen Zukunft bleiben; gewechselt hat nur die Methode und das widerspenstige Außenseiter, das sind die auch an dieser Stelle Personen für die gewerkschaftliche Crganisation ist also eine zwinTempo der Propaganda. Ueber lettere entscheidet der Um- mehrfach besprochenen und daher bekannten Zwangsmittel des gende Notwendigkeit, da die Jugendlichen den Wirkungen des fang, in dem die Arbeiter das Koalitionsrecht ausüben. So- organisierten Unternehmertums gegen Andersgesinnte. Können freien Arbeitsvertrages ausgesetzt sind; auch das ist ein Ausflug lange die Gewerkschaften noch klein waren, solange sich ihr diese Mittel, deren Anwendung durch Beschlüsse des bürgerlichen Rechtes. Aber die Nüßung dieses Rechtes ijt Einfluß nur auf einige tausend Berufsgenossen erstreckte, und Satzungen offen in Aussicht gestellt, also abhängig von dem Ermessen der preußisch deutschen Polizei. Bei Beratung des Vereinsgejezes forderte die Sozialdemo hatten auch die Unternehmer feinen Anlaß, sich zu organi- mit denen gedroht wird, auch nicht immer strafsieren und, soweit sie überhaupt gegen das Koalitionsrecht an- rechtlich erfaßt werden, so werden sie dadurch nicht einwand- kratie Schuß gegen behördliche Saalabtreiberei. Der damalige fämpften, führte jeder Unternehmer oder jede Unternehmer- freier und ihres Charakters als Terrorismus Staatssekretär, jeßige Reichskanzler von Bethmann Hollweg , erklärte die Einarbeitung dieses Schutzes in das Gesez für einen gruppe für fich den stampf nach eigenem Ermeſſen. Mit der durchaus nicht entfleidet. Zunahme der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter wächst Nicht minder fraß tritt der Terrorismus der Unter- legislativen Fehler. Es jei„ Mißbrauch der Amtsgewalt, wenn auch die Unternehmerorganisation, und Hand in Hand damit nehmer gegen die Arbeiter selbst zutage. Organisationszwang ein Beamter lediglich aus der Tatsache, daß Personen, die Räume geht eine größere Vereinheitlichung ihrer Propaganda. Von in gelben Werkvereinen bei Strafe der Zurüdseßung bei der für Vereine und Versammlungen hergegeben haben, den Grund dem Augenblick an läßt sich aber auch erkennen, daß es sich Arbeit oder Entlassung, monatelange Ausschließung ihre entnimmt... die Erlaubnis zur Abhaltung von Luftvatteiten bei dieser nicht um„ Unterdrückung etwaiger Auswüchse und Interessen vertretender Arbeiter von den Arbeitspläßen durch oder dergleichen..... vorauenthalten oder zu entziehen". Dieser Mißbräuche" bei Ausübung des Koalitionsrechts, sondern u in schwarze Liſten und Sperrung der Arbeitsnachweise, Ent- Mißbrauch der Amtsgewalt werde durch das geltende Recht bestraft. die Unterdrückung des Roalitionsrechts lajjung von Arbeitern wegen Aufgabe der Arbeit im gleichen Solcher Mißbrauch liegt dugendfach vor. Ein sächsischer Bürgerselbst handelt. Die Grundanschauung der Unternehmer Betriebe durch Familienangehörige oder deren Zugehörigkeit meister 3tvang den Wirt, in dessen Lokal der Verband der Blumenüber die Stellung der Arbeiter im heutigen Arbeitsprozeß ist zur Organisation, das sind die Zwangsmittel, die das arbeiter im Vorjahre seinen Verbandstag abhielt, die Delegierten unvereinbar mit der Ausübung des Koalitionsrechts durch die unternehmertum fast täglich und in aller sofort aus dem Lokal zu weisen. Er hatte Entziehung der TanzArbeiter. Die Ausübung des Koalitionsrechts durch die Ar- Deffentlich feit ungestraft anwenden kann. erlaubnis angedroht. Das Gesamtkolleg der zuständigen königlichbeiter hat zum Ziele die Gleichberechtigung der Arbeiter auf Wenn trotz dieser feststehenden Tatsachen der Ruf nach sächsischen Kreishauptmannschaft fand keinen ausreichenden wirtschaftlichem Gebiet, und diese Gleichberechtigung ist nach verstärktem Arbeitswilligenschutz und zum Kampf gegen den Grund, etwas im Sinne der erhobenen Beschwerde zu verfügen, wirtschaftlichem Gebiet, und diese Gleichberechtigung ist nach Arbeiterterrorismus immer und immer erschallt, so zweifellos da das Verhalten des Bürgermeisters Dr. Winkler zu Anständen den Anschauungen des großindustriellen Unternehmertums ein Unding. Dies hat der verstorbene Generalsekretär des auch in der Nebenabsicht, die allgemeine Aufmerksamkeit von feinen Anlaß gegeben habe". Ein Amtmann in Düßen in WestZentralverbandes Deutscher Industrieller, Bued , auf der dem eigenen Terrorismus abzulenten. Es ist nämlich dem falen erteilt auf Jahre hinaus die Erlaubnis für Volksfeste an die Arbeitsnachweisfonferenz 1898 in Leipzig selbst ausgesprochen: organisierten Arbeiter sowohl aus gesetzlichen als aus organi. Wirte ausscheiden, in deren Lofalen sozialdemokratische Vereini Arbeitsnachweiskonferenz 1898. in Leipzig selbst ausgesprochen: Unternehmertum kein Geheimnis, daß die gewerkschaftlich Wirte und hält es dabei„ für selbstverständlich, daß diejenigen ein Schlagwort, mit dem ein ungeheurer Unfug getrieben satorischen Gründen einen Terrorismus nicht ausüben können gungen tagen". So fürchten die Beamten die Strafen, die nach wird....( Sehr richtig!) Gleich berechtigt ist der Arbeiter und ihre Erfolge nicht diesem, sondern der Weber§ 339 des Strafgesetzbuches auf Amtsmißbrauch ruhen. mit dem Arbeitgeber in unserer Politit; vor Gejez zeugungstreue ihrer Mitglieder verdanken. Von der Anmeldepflicht ausgeschlossen sollen Versammlungen und Recht ist der Arbeiter mit dem Arbeitgeber gleich Sei wissen auch nur zu gut, daß der heute den Arbeitswilligen sein, die zur Erörterung von Verabredungen und Vereinigungen bedeutend; gleichberechtigt auf dem Gebiete und ihren Vermittlern ohne Ansehen ihrer Person zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen verdes sozialen und wirtschaftlichen Lebens ist der und ohne Rücksicht auf ihr Vorleben gewährte anstaltet werden. So steht es ausdrücklich im Gesez. Aber nach Arbeiter nicht und fann es niemals jein!" Schutz durch Behörden und Gerichte in Verbindung mit dem Tausenden zählen die Veranstalter von gewerkschaftlichen VerEntsprechend dieser Auffassung hat dann dieser Redner das Koalitionsrecht einschränkenden§ 153 der Gewerbeord- sammlungen, die bestraft wurden, weil sie die Anmel in seiner im Jahre 1904 herausgegebenen Druckschrift:„ Die nung in ihnen eine Selbstüberhebung hervorruft, die häufig dung unterließen, zu denen sie das Gesetz gar nicht verpflichtet. Organisation der Arbeitgeber" auf Seite 17 Bestrafung der die ausschließliche Ursache etwaiger Zusammenstöße mit Der Charakter der öffentlichen Versammlung gilt schon als geArbeiter wegen Koalitionszwanges und dementsprechende streifenden und ausgesperrten Arbeitern ist. Gerade darin geben, wenn 20 Personen anvesend sind und wenn der Veranstalter Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen verlangt, in der liegt die an Gewissenlosigkeit grenzende Unaufrichtigkeit der oder Redner in dem Betriebe nicht tätig ist, dessen Arbeiter zur selben Druckschrift auf Seite 81 den Arbeitgebern aber emp- von Unternehmerseite eingeleiteten Propaganda. Sie ver- Versammlung geladen sind. Und was ist nicht alles politisch! Die fohlen, die Nichterfüllung der den Mitgliedern durch die allgemeinert hier und da vorkommende Streifvergehen ein- Grwähnung der Gewerbegerichte ist nach einem Gerichtserkenntnis Satzungen des Verbandes auferlegten Verpflichtungen mit zelner Personen oder Personenmehrheiten und übertreibt sie hohe Politik, und das Auslegen von Statuten und Zeitungen ist fabungsgemäßen Geldstrafen zu ahnden" und diese Strafen ins Maßlose. Sie verschweigt, daß heute schon solche Vor- Aufreizung der arbeitenden Klasse zum Anstürmen gegen bes durch bei der Bank des Verbandes zu hinterlegende Wechsel, kommnisse, besonders aber Arbeitswilligen zugefügte wört- tehende Staatseinrichtungen". Mit der Kennzeichnung der gewerkdie der Vorstand vorkommendenfalls in Umlauf seben fann, liche und tätliche Beleidigungen, von den Gerichten viel schaftlichen Versammlungen als öffentliche und politische will man sicherzustellen. Also Bestrafung eines Roali- strenger bestraft werden wie gleichartige Delifte im übrigen ihnen die polizeiliche Ueberwachung aufztvingen. Die Folgen sind tionszwangs an den Arbeitern, freie Ausbürgerlichen Leben. Sie läßt die zahllosen Serausforderungen dann die Arbeiter fönnen bei der Borberatung von Lohnbewe übung eines solchen 3wangs für die Arbeit Arbeitswilliger an streifende und ausgesperrte Arbeiter un gungen unbewacht teine taktischen Maßnahmen treffen, die Untergeber und dennoch die Behauptung, daß nach Gesetz und erwähnt und übersieht abfichtlich die hervorragende Rolle, die nehmer dagegen schmieden ihre Pläne in den verfchwiegenen Recht der Arbeiter mit dem Arbeitgeber gleichbedeutend ist". Arbeitswillige als Zeugen vor Gericht häufig auf Anstiften Räumen ihrer Bureaus. Gerade dieser Widerspruch fäßt flar und deutlich erkennen, der Unternehmer ipielen. Wider besseres Wissen erwedt sie mit einer Ungeniertheit, die Staunen erregt, besprechen die wie wenig Ernst es den Unternehmern mit ihrer Behauptung in der Oeffentlichkeit den Glauben, daß der Arbeitswillige zu Gelben in ihren Bersammlungen die Erzielung ihnen genehmer ist, nur den„ Mißbräuchen" bei Ausübung des Koalitions- wenig Schuß genieße, während gerade das Gegenteil der Fall Wahlen für die Gemeindeverwaltung Landes- und Reichsgesehrechts, nicht aber diesem selbst entgegentreten zu wollen. ist und der streikende und ausgesperrte Arbeiter schußlos Be- gebung; alle Zweige der Politik werden jahrein jahraus durch In einem Rechtsstaat, nach dessen Verfassung vor dem lästigungen, ja jogar Bedrohungen durch die häufig von den den Hansabund, die Unternehmerverbände und den Bund der Gesetz ja alle Bürger gleich sein sollen, können es die Unter- Unternehmern mit allen möglichen Waffen aus Landwirte behandelt. Den letteren hat ja ein deutsches Gericht nehmer nur wagen, eine Forderung auf Beseitigung des Koali- gerüsteten Arbeitswilligen ausgesetzt ist. für unpolitisch erklärt, während den übrigen genannten Verbänden tionsrechts zu stellen, wenn sie erwarten dürfen, daß die öffent- Ist hier nicht der Ort, auf Einzelheiten einzugehen, so ob ihrer politischen Tätigkeit noch kein Härchen gefrümmt liche Meinung hinter ihnen steht. Solange das nicht der Fall wird der Gewerkschaftskongreß in diese Dinge hineinleuchten worden ist. ist, müssen sie auf Umwegen zum Ziele zu gelangen suchen. müssen. Selbstverständlich wird er es nicht tun, um etwa Anders weht der Wind gegen die freien Gewerkschaften, obSie tun dies durch ihre seit Jahren entfaltete Propa- vorgekommene Roheitsdelikte und sonstige grobe Beleidi- wohl sie peinlich bestrebt sind, über jene Linie nicht hinauszugehen, gandafür verstärkten Arbeitswilligenschub gungen zu beschönigen, sondern nur um zu beweisen, daß solche auf der wirtschaftliche Fragen mit allgemein wirtschaftspolitis und für unterdrückung eines von den organ i Delifte heute eher zu strenge als zu milde bestraft werden. jchen ineinander fließen können. Der Angelpunkt ihrer Tätigkeit sierten Arbeitern ausgeübten Soalitions. Er wird die Agitation des Unternehmertums zurückweisen, ist der Arbeitsvertrag, das Arbeitsverhältnis. Wo es sich um zwangs, des sogenannten Terrorismus. Mit der wachsen- anstatt Beschränkung des Koalitionsrechts dessen Erweiterung Fragen des Arbeiterschußes handelte, haben besondere, aus dem den Stärke der Arbeitgeberverbände hat diese Propaganda fordern und gegen die heutige Rechtsprechung und die offen- Rahmen der Organisation fallende Konferenzen die Forderungen auch gewaltig an Stoßfraft gewonnen. Während früher die sichtliche Bevorzugung arbeitswilliger gegenüber streifenden beschlossen. Trotzdem ist hieraus und aus vereinzelten Eingaben Unternehmer allein standen, erfreuen sie sich jetzt der Gefolg- und ausgesperrten Arbeitern durch Behörden und Gerichte an die Gesetzgebung, die nebenbei bemerkt nie vollen Erfolg hatten, schaft der Klein- und Mittelunternehmer, des Hansabundes entschieden Verwahrung einlegen müssen. Damit wird er das von Polizei und Gerichten auf politische Tätigkeit geschlossen und einiger politischer Parteien. Die von diesen Interessen öffentliche Gewissen zu schärfen, die Verzagtheit in den worden. Eine einfichtige Ausführung der Gesetze und eine von gruppen an die Gesetzgebung gestellten Forderungen laufen eigenen Reihen aber zu bannen suchen. Dies wird der sozialem Geist erfüllte Rechtsprechung müßte den Gewerkschaften hinaus auf: Kongreß aber nur erreichen können, wenn ausdrücklich das Recht sichern, der Gesetzgebung Wege für den 1. Vollständiges Verbot des Streifpoftenstehens. die, die ihn bilden, auch hinter ihm stehen Arbeiterschuß zu zeigen. Die Unternehmerberbände haben sich dieses 2. Beschleunigung des Strafverfahrens bei Streifvergehen. nicht nur während der Tagung, sondern auch Recht längst angemaßt. Es den Arbeitern veriveigern, heißt sie 3. Verschärfung der Strafbestimmungen des§ 153. der Ge- später und jederzeit. Unablässig müssen die Ge- rechtlich schlechter stellen als die Unternehmer dastehen, und die werbeordnung und der§§ 240, 241 des Strafgesetzbuches. werkschaften der Propaganda der Unternehmerverbände die Sachkunde bei der Gesezgebung ausschließen. Nach dem Grundjate variatio delectat( Mannigfaltig- gewerkschaftliche Agitation entgegenstellen und immer und Wegen Ermittelung des angeblichen Tatbestandes hat man feit ergött) stellt natürlich jede Gruppe andere Forderungen, immer wieder darauf hinweisen, daß die Arbeiterschaft, heute sich um Auskunft an die verbisfensten Feinde der Organisation gederen Kern aber immer wieder eine der obigen ist. Auch weit entfernt, auf wirtschaftlichem Gebiete gleichberechtigt zu wandt, an Polizeipräsidenten und Organisationen des Unternehmerwollen einige Gruppen lieber die Polizei für das Verbot des sein, noch nicht einmal, por Gesez und Recht mit tums.( Handelskammern.) Auch Zahlstellen der christlichen VerStreifposten stehens in Anspruch nehmen, weil sich bisher noch dem Arbeitgeber gleichbedeutend" ist. bände trugen ihr Scheitlein zum Holzitoße der Politischerklärung fein Reichstag den Unternehmerwünschen geneigt gezeigt hat. bei. Und was hat man da auf Grund von Gutachten und Umfragen festgestellt? Die Verbandspresse hat Artikel zu den Reichs
Troß dieser Mißerfolge ist die Propaganda aber doch nicht
ohne Erfolg geblieben. Sie hat nicht nur bisher fernstehende Die Handhabung des Vereins- ahlen gebracht. Dazu iſt alle fünf Jahre einmal Gelegenheit
Gruppen zum Anschluß veranlaßt, hat nicht nur Polizei- und Regierungsverordnungen gegen die Ausübung des Koalitionsrechts gezeitigt, sondern sie hat auch die Rechtsprechung zuungunsten der Arbeiter beein. flußt und das Rechtsempfinden weiter Kreise des Volkes erschüttert.
gesetzes.
Von August Brey.
geboten. Diese Artikel haben den Arbeiterschuß, die soziale Geſetzgebung, in den Vordergrund gestellt. Also Dinge, die in den Arbeitsverhältnissen ihren Ausgangspunkt haben und die gelegent lich zu behandeln, ein Reichsgerichtsurteil aus dem Jahre 1892 zur Tätigkeit der gewerkschaftlichen Organisationen gerechnet hat. Das Reichsvereinsgesetz hat den gewerkschaftlichen Verbänden Aber selbst wenn man im polizeilichen Uebereifer diese Einschrän Soll der Gewerkschaftskongreß diese Dinge ruhig gehen der Arbeifer freie Bahn zur Werbearbeit und zur Verwirklichung fung nicht gelten lassen will, ändert ein Gewerkschaftsblatt, das lassen, soll er ruhig zusehen, wie durch eine gewissenlose Heße der gewerkschaftlichen Ziele nicht gebracht. Diese Frucht vom in 5 Jahren unter Hunderten von Artikeln rein wirtschaftlichen und liigenhafte Agitation noch weitere Boltskreise in ihren Baume des Bülowblodes zeitigte vielmehr Schwierigkeiten, die man Inhaltes, jagen wir ein halbes Dubend brachte, die über politische Auffassungen vergiftet, wie die Arbeiter in ihren Vereini- früher selbst in Preußen nicht kannte. Die fleinliche gehässige Fragen handelten, seine Tendens, nur gewerkschaftlichen Grundgungsbestrebungen gehindert werden? Das kann er und darf Unterdrückungspolitik der„ reichsvereinsgefeßlosen" Zeit ist wieder fäben zu dienen? Nur Kurzsichtigkeit, gepaart, mit unlöschbarem er nicht, und genau wie auf seiner letzten Tagung in Dresden erstanden. Die Bestrebungen zur geistigen und moralischen Festi. Haß gegen die Arbeiterbewegung, kann diese Frage bejahen. gegen die Verschlechterung einzelner Bestimmungen des Straf- gung der proletarischen Jugend, die Arbeitergesangvereine, die Genau so liegt es mit den übrigen politischen" Sünden rechtes zuungunsten der gewerkschaftlichen Betätigung muß sportlichen Gebilde der Arbeiter, die politische Organisation, die der Gewerkschaften. Die Verbände, über die man die Valitischer diesmal Einspruch erheben gegen die gewissenlose Irre- gewertschaftlichen Verbände, alles fühlt die Polizeifaust. Von erklärung verhängt, verfügen zusammen wohl über 4000 Zweig führung der öffentlichen Meinung und weiter Bolfskreise, den die Fortentwickelung hemmenden Bestimmungen des Vereins- bereine, die es auf zwölfmal soviel Mitgliederversammlungen wie sie von den Unternehmern und ihren Verbänden unter gefeßes sind befreit: die wirtschaftlichen und politischen Organi jährlich bringen. Aus diesem Meere von Versammlungen tauchen dem Schlagwort für Arbeitswilligenschuß gegen fationen des Bürgertums und der Junker, fie kommen nicht zur nun einige heraus, in denen der Anschluß an die Parteiorgani Arbeiterterrorismus" betrieben wird. Er muß der Anwendung auf die Arbeiterorganisationen, die im Schatten der fation, das Abonnieren der Parteipreffe empfohlen worden ist. Deffentlichkeit zeigen, daß gerade die Unternehmer die am bürgerlichen Barteien blühen, wachsen und gedeihen wollen, sie sind Reine Verbandsleitung hat diese Empfehlung angeordnet, fie wenigsten Berufenen sind, solches Verlangen zu nicht da für die gelben„ Arbeiterverbände", die sich den Kapitalisten werden als Entgleisungen gewürdigt. Ohne sie hat die Partei stellen, daß gerade sie es find, die an den organisierten Ar- als Schuggarde zur Seite gestellt haben. Die Handhabung teinen einzigen organisierten Barteigenossen, die Presse leinen beitern eine Betätigung bestraft wissen wollen, die sie für des Vereinsgefeges ist zu einem Ausnahmerecht einzigen Leser weniger. Jeder Kenner der Verhältnisse weiß, daß sich als selbstverständliches Rechtin Anspruch gegen die vorwärts. und aufwärtsstrebende Ar sich die Partei zur Stärkung ihrer Organisation nehmen. Von der Erkenntnis ausgehend, daß die Zu- beiterklasie geworden. und Gewinnung von Lesern besonderer Werbes fammenfassung einer Personenmehrheit zur Erreichung eines Alle polizeilichen Plagen früherer Zeiten sind wieder er mittel bedient. Tausende von gewertschaftlichen Versamm bestimmten Zwedes ohne Zwang und Beschränkung der per- standen. Als neu kommt hinzu das Verbot der Aufnahme von lungen dienen ausschließlich dem Zweck, die Arbeitsverhält sönlichen Freiheit überhaupt nicht möglich ist, betätigen Berjonen unter 18 Jahren für solche Vereine, die nach polizeis Iniffe zu erörtern. Dieser Zwed ändert sich nicht, weil es