Der große Beuthenerd
Jausgesprochen wurden. Es wurde behauptet, daß Weichmann, der| widrigkeiten erst verleitet, oder ob der Angeklagte selbst an jemand Mitglied der Handelskammer ist und sich in der dortigen Gegend Herantritt.
Mädchenhändlerprozeß. günstigt habe. Auch die Stimmung des Gerichts gegen Weichmann beantragt Erster Staatsanwalt Tzscheutsch den
( Telegraphischer Bericht.)
eines großen Ansehens erfreut, das Treiben mit Lubelski be- Bevor in die Vernehmung des Angeklagten eingetreten wird, war derartig scharf, daß Weichmann wegen Verdacht der BegünstiAusschluß der Deffentlichkeit, gung des Lubelskischen Treibens in Haft genommen wurde. Aus
macht.
fontrolliert werden.
Ge=
Das Gericht beschließt nach furzer Beratung, die Deffentlichkeit während der ganzen Verhandlung wegen Gefährdung der Sittlichfeit auszuschließen. Die Verhandlungen werden fünf Tage in Anspruch nehmen. Der Ausschluß der Oeffentlichkeit ist im Interesse einer Verhinderung des Mädchenhandels außerordentlich zu bedauern. Ein Interesse an einer geheimen Verhandlung mögen bestochene Beamte und Auswanderungsagenten haben. Das öffentliche Interesse erheischt vollste Deffentlichkeit.
der Haft ist Weichmarn bald wieder entlassen worden. In der und zwar für die Dauer der ganzen Verhandlung. Es handelt sich Delikte, deren Der große Beuthener Mädchenhändlerprozeß gegen den Agenten Folge aber wurde gegen ihn und einen seiner Angestellten wegen öffentliche Erörterung der öffentlichen Sittlichkeit schwere Gefahren Bestechung und Beihilfe zum Mädchenhandel ein Strafverfahren Samuel Lubelski aus Myslowiz hat heute vor der ersten Strafkammer des hiesigen Landgerichts begonnen. Er hat schon einmal, eingeleitet, das aber noch nicht beendet ist. Der Untersuchungs- zufügen würde. Im Laufe der letzten Verhandlung bildete der im Februar, das hiesige Gericht beschäftigt und endete mit der richter will jezt erst das Ergebnis der Verhandlung gegen. Lubelski Mädchenhandel das Tagesgespräch von Beuthen und es wurde soDas wollen wir diesmal bermeiden. Verteidiger: Wir widerVerurteilung Lubelstis wegen versuchten Mädchenhandels, Rup- abivarten, ehe er sich über eine eventuelle Einstellung schlüssig gar ein Film gezeigt, der den Namen trug: Der Mädchenhändler". pelei, Vergehens gegen das Auswanderungsgesetz und Bestechung Den Vorsiz in der Verhandlung führt Landgerichtsdirektor sprechen dem Ausschluß der Oeffentlichkeit entschieden. Das öffentin zwei Fällen zu insgesamt 9 Jahren Zuchthaus und 12 000 M. Lamby, die Anklage vertritt Erster Staatsanwalt Tzscheutschler, liche Verfahren ist ein Grundrecht des Angeklagten, und auf dieſes Geldstrafe. Gegen dieses Urteil legte Lubelski Revision beim die Verteidigung führt Rechtsanwalt Patrzet- Beuthen und Rechts- rade in diesem Falle hat der Angeklagte ein dringendes Interesse an Grundrecht darf nur in Ausnahmefäüent verzichtet werden. Reichsgericht ein. Das Reichsgericht hat am 15. Mai das Urteil anwalt Dr. Alsberg- Berlin . zum größten Teil und die Verurteilung zu einer so hohen Strafe Der Angeklagte Samuel Lubelski ist jetzt 45 Jahre alt und ist der öffentlichen Verhandlung. Er ist in öffentlicher Verhandlung insgesamt aufgehoben. in Niwka bei Bendzin in Russisch- Polen geboren. Er ist russischer berurteilt worden und hat nun ein Interesse daran, daß jekt in Der Hintergrund, der gerade diesem Mädchenhändlerprozeß Staatsangehöriger und betreibt das Auswanderungsgeschäft seit voller Oeffentlichkeit die ganze Wahrheit an den Tag kommt. Im ein so weitgehendes allgemeines Interesse gibt, ist der schwunghafte 17 Jahren und zwar zunächst von Warschau aus, bis er 1910 wegen vorliegenden Falle hat der Angeklagte nun ein ganz besonderes Auswandererschmuggel, den eine Reihe von sogenannten Grenz- dieser in Rußland verbotenen Tätigkeit auf administrativem Wege Interesse an der öffentlichen Verhandlung. Die Oeffentlichkeit ist machern an der Dreikaiſerecke betreiben. Sie haben es sich zur nach Archangelsk verschickt wurde. Von dort entfloh er und kam geschaffen worden als Kontrolle für die Tätigkeit des Gerichts und Aufgabe gesetzt, die russischen Auswanderer, die nach Amerika aus- nach Myslowik, während seine Familie während dieser ganzen die Aussagen der Zeugen. Die Zeugen werden ganz anders auswandern wollen und auf diesem Wege deutsches Gebiet passieren Beit in Jenzor, einem galizischen Dorf in der Nähe der preußischen sagen, wenn sie wissen, daß ihre Aussagen von der Deffentlichkeit müssen, zu unterstützen und ihnen, auch wenn sie keinen Paß be- Grenze, verblieb. Sein großes Organisationstalent und die wichsaßen, die Auswanderung aus Rußland zu ermöglichen. Da sie sich tigen Berbindungen, die er sich durch seine langjährige Tätigkeit für ihre Dienste von jedem Auswanderer ein paar Rubel geben in Rußland verschafft hatte, verschafften ihm den weitaus größten laffen, so ist das Einkommen der besonders geschickten Grenz- Teil des Auswanderungsgeschäfts. Jeder Auswanderer soll an macher angesichts der ungeheuren Auswanderung aus Rußland ihn 12 Rubel Grenzgeld gezahlt haben. Er verdiente jährlich durchnaturgemäß ein sehr großes, und der Angeklagte Samuel Lubelski schnittlich etwa 40 000 M. und auch seine Unterschmuggler hatten galt lange Zeit hindurch als der bei weitem geschickteste und be- beträchtliche Einnahmen. Durch die Zunahme des Auswanderungsfannteste aller Grenzmacher. Obwohl ihm der ständige Aufenthalt geschäfts über Myslowiz stiegen naturgemäß auch die Einnahmen in Myslowitz vom Regierungspräsidenten in Oppeln verboten war, ber von Weichmann vertretenen Schiffsgesellschaften. wohnte er doch in Myslowih in einem jüdischen Hotel bei einem Speisewirt Cohn, mit dem er aber nach seinem Wegzug in Diffe- au sein und wehrt sich heftig gegen die Anklage, die ihm eine jahre. renzen geriet. Der eigentliche staatlich konzessionierte Auswanderungsagent in Myslowitz ist der Spediteur Max Weichmann, der zugleich Vertreter der Hamburg- Amerika- Linie und des Nord deutschen Lloyd in Myslowitz ist. Dieser Weichmann wiederum geriet in Streit mit einem Grenzmacher Ozi Goldberg aus Russisch- Polen, und zwar deshalb, weil Goldberg die russischen Auswanderer nicht den genannten beiden deutschen Schiffahrtsgesellschaften, sondern der österreichischen Canadian Pacific- Gesellschaft zuführte. Im Laufe diefer Differenzen erstatteten Cohn und Goldberg gegen Lubelski Anzeige wegen Mädchenhandels, und Lubelski Tatsächlich befanden sich fast in jedem russischen Auswanderertrupp eine Reihe junger hübscher Mädchen, mit denen hach den Feststellungen des ersten Urteils Lubelski einen umfangreichen Handel getrieben hat. Er soll einmal in Verbindung gestanden haben mit russischen Agenten, die ihm die Mädchen zuführten, und auf der anderen Seite mit Vertretern füdamerikanischer Freuden häuser, in die die Mädchen auf diese Weise verschleppt werden sollten. Das erste Urteil stellte fest, daß ein Teil der Mädchen freiwillig fich nach Südamerika hat verschicken lassen. Ein anderer Teil aber soll zur Auswanderung durch falsche Vorspiegelungen verleitet worden sein. Aus diesem Grunde ist das Gericht zu einer Verurteilung Zubelstis wegen Kuppelei und im einheitlichen Zusammenhang damit wegen Mädchenhandels gekommen. Weiter hat das Gericht angenommen, daß Lubelski, um sein dunkles Gewerbe zu verheimlichen, zwei Polizeibeamte, und zwar den Polizeikom
wurde im Mai 1913 verhaftet.
miffar Selle und den Gendarmen Manek bestochen hat.
Der Angeklagte bestreitet ganz entschieden, Mädchenhändler lange und sehr umfangreiche Tätigkeit auf diesem Gebiet vorwirft und ihm zum Vorwurf macht, mitgeholfen zu haben, die in jedem Auswanderertrupp sich aufhaltenden jungen, hübschen jüdischen Mädchen abzusondern und in argentinische Freudenhäuser zu bringen.
Soziales.
Aus der bergbaulichen Unfallstatistik.
Nach dem soeben veröffentlichten Bericht der Sektion II der Als Sachverständiger für die Frage des Mädchenhandels ist von der Staatsanwaltschaft der Grenzfommissar Polizeirat Mädler Knappschaftsberufsgenossenschaft waren im Jahre 1913 im Obergeladen worden, während die Verteidigung als Sachverständigen bergamtsbezirk Dortmund in 271 Betrieben 401 042 Personen be für diesen Punkt den Dezernenten für Mädchenhandel im Berliner schäftigt. Davon entfallen 397 794 auf Steinkohlengruben, der Reſt Polizeipräsidium, Kriminalkommissar Dr. Kopp, geladen hat. Die verteilt sich auf Eisensteingruben u. dergl. Die Zahl der Versicherten Zahl der geladenen Zeugen beträgt etwa 80; ein großer Teil davon hat sich um 34 401 oder 9,38 Proz. gegen das Vorjahr vermehrt. stammt aus Russisch- Polen und ist der deutschen Sprache nicht Im Laufe des Jahres wurden 66 381 Unfälle( 59 563 im mächtig, so daß ihre Vernehmung mit Hilfe eines Dolmetschers Vorjahre) angemeldet. Die wenigsten Unfälle( 15,11 Proz.) durchgeführt werden muß. ereigneten sich an den Montagen, die meisten an Die Zeugen sehen sich aus allen Bevölkerungsklassen und aus Sonnabenden( 17,09 Proz.). Von den Monaten steht vier Nationen zusammen: Deutschen , Oesterreichern, Russen und der März mit 9,07 an der Spige und der Januar mit Polen . Unter ihnen befinden sich österreichische Gendarmen und 8,61 Proz. am Schluß. Grenzwächter in ihren schmucken fleidsamen Uniformen und böh= mische Bauern und Bäuerinnen mit ihren schreiend bunten Jm Berichtsjahre hat sich kein Massenunglüd ereignet und Kleidern und grellfarbigen Tüchern sowie russische Schmuggler und die Zahl der Schlagwetter- und Kohlenstauberplosionen ist erheblich vor allem eine große Zahl preußischer Grenz- und Polizeibeamter. geringer, nämlich 9 gegen 21 im Jahre 1912, 32 im Jabre 1911, Außerdem ist der Bürgermeister von Myslowis Dr. Heuser als 37 im Jahre 1910, 19 im Jahre 1909 und 30 im Jahre 1908. Von Zeuge geladen, der in der Stadtverordnetenversammlung von Mhs- den 9 Explosionen im Jahre 1913 wurden 27 Arbeiter auf 8 Zechen lowitz gegen die Feststellung des ersten Gerichtes, Myslowis sei ein betroffen. Dorado für den internationalen Mädchenhandel,
schärffte Verwahrung eingelegt hat. Der Hauptbelastungszeuge Goldberg fehlt, und mit ihm eine ganze Reihe ausländischer Beugen. Einzelne ausländische Zeugen haben ihre Frauen geschickt, die dem Gericht die Erklärung abgeben, ihre Männer kämen nicht, weil sie befürchten müßten, beim Ueberschreiten der preufifchen Grenze verhaftet zu werden.
der Beweisaufnahme einzutreten über die Frage der Verteidiger Dr. Alsberg- Berlin bittet auch, in eine Ergänzung Bestechung.
Das Reichsgericht hat gesagt, daß die Verurteilung wegen Mädchenhandels aus Mangel an ausreichendem Material unbegründet gewesen sei, dagegen hätten die Feststellungen für eine Annahme der Kuppetei genügt. Trotzdem hat das Reichsgericht auch hier eine Neuprüfung aller zugrunde liegenden Tatsachen angeordnet. Die Verteidigung des Angeklagten will nachweisen, daß die Annahme, Lubelski habe mit russischen Mädchenagenten und südamerikanischen Bordellbesitzern in Verbindung gestanden, wenn das Reichsgericht die getroffenen Feststellungen auch als geauf einer böswilligen Phantasie der Zeugengruppe Goldberg- Cohn beruht und daß Lubelsti tatsächlich nichts anderes ist als ein aller- nügend erachtet hat, so ist es doch für das Strafmaß von Wichtig dings sehr bewanderter Grenzmacher. Zu der Berurteilung wegen der Angeklagte Bolizeibeamte bestochen hat. Das erste Urteil hat feit, zu erfahren, in welchem Umfange und aus welchen Motiven angenommen, daß der Angeklagte die
Bestechung hat das Reichsgericht erklärt, daß die Verurteilung an fich einwandfrei erfolgt ist.
Polizeibeamten bestochen
Sehr erheblich war die Zahl der Unfälle durch Stein- und Kohlenfall, die fast ein Drittel sämtlicher Unfälle ausmachten. Von den 66 581 Unfällen waren 1038( 1083) tödlich, 4890( 4812) schtver und 60 453( 53 668) Teicht.
An Unfallentschädigungen sind insgesamt 13 015 072 m. ( 126 766,39 M.) gezahlt worden; darunter befanden sich 8 320,88 m. an in Italien wohnende Rentenempfänger und 126 766,39 m., die an Desterreicher in ihrer Heimat ausgezahlt wurden. Die Gesamtzahl der Rentenempfänger betrug 41 478.
Die von den industriellen Werken aufzubringende Umlage betrug 14 764 644,72 m. oder 36,82 M. auf den Kopf des Versicherten. Wenn irgend etwas unwiderleglich beweist, daß die Unfälle vielfach durch die übermäßige Antreiberei die Tatsache, daß nach dem sonntäglichen Ruhetag die und eberanstrengung verursacht werden, so ist es wenigsten Unfälle zu verzeichnen sind.
Trotzdem hat das Reichsgericht aber erklärt, daß es für die Welch günstige Resultate tönnten erst erzielt werden, wenn Frage des Strafmaßes nicht gleichgültig sei, zu welchem Zweck die Polizeibeamten bestochen worden sind. Daher muß auch in dieser hat, um seinen Mädchenhandel zu verbergen. Es wäre doch ein die jede Ueberlegung raubende Jagd nach Stohlen auf ein Frage jetzt neut verhandelt werden. Die Vorinstanz hat allein Unding, wenn jetzt eine Verurteilung wegen Mädchenhandels nicht vernünftiges Arbeitsmaß zurückgeführt würde. Daß die Kohlenstaub- und Schlagwetterexplosionen durch wegen dieser beiden Bestechungen auf eine Gefängnisstrafe von mehr erfolgen könnte und wenn die Bestechung von Polizeibeamten 6 Jahren erkannt und wegen des Vergehens gegen das Aus- aur Dulbung des Mädchenhandels bestehen bleibe. Vorsitzender: hinreichende Wetterführung und genaue Beaufsichtigung auf wanderungsgesetz, das darin gesehen wurde, daß Lubelskt nicht den Gegen neue ergänzende Feststellungen ist nichts einzuwenden. Aber ein geringes Maß reduziert werden können, beweist gleichfalls erforderlichen Erlaubnisschein als Auswanderungsagent besaß, auf die einmal getroffenen Feststellungen können wir nicht erschüttern. Die Statistit. Die Unfälle bei Stein- und Kohlenfall sind leider 9 Monate Gefängnis und 6000 M. Geldstrafe. Das Reichsgericht Rechtsanwalt Dr. Alsberg: Die Verteidigung steht auf dem hat erflärt, daß auf so hohe Strafe offensichtlich nicht erkannt wor- Standpunkt, daß nicht der Angeklagte an den Polizeikommissar fast auf der gleichen Höhe geblieben, weil eben die Rekordleistungen geradezu die Unfälle verursachen. den wäre, wenn das Gericht nicht in Lubelsti einen gewerbsmäßigen Selle, herangetreten, sondern daß umgekehrt der Polizeikommissar Selle an den Angeklagten heranDie Bergwerksbesiger sind eben noch allzusehr bestrebt, Mädchenhändler erblickt hätte. getreten ist. daß Deutschland in der Unfallzahl aller Welt voran ist und bleibt.
Die Sensation des ersten Prozesses bildeten die Angriffe, die gegen den fonzessionierten Auswanderungsagenten Weichmann Es ist doch etwas ganz anderes, ob man einen Beamten zu Pflicht
eeeeen 999999999 Unserm bisherigen Bezirksführer
Karl Jähme
und Genoffin Paula Jendrzejousti
zur Hochzeitsfeier die herzlichste
Gratulation.
Die Genossen u. Genossinnen des Bezirks 799a. 99996666eees
Todes- Anzeigen
Sozialdemokratischer Verein f. d. 1. Berl. Reichstags- Wahlkreis. Nachruf.
Am Freitag, den 19. Juni, ber starb unser Mitglied, der Kauf
mann
Ludwig Blankenburg
Holsteiner Ufer 16.
Ehre seinem Andenken! 204/3 Der Vorstand.
Deutscher Metallarheiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin . Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Drüder Richard Birth
Jablonstiftr. 30, am 23. d. Mts. am Gehirnschlag gestorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonn abend, den 27. Juni, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des
W
St. Nikolai Kirchhofes in der Prenzlauer Allee aus statt.
Rege Beteiligung erwartet 121/3 Die Ortsverwaltung.
Statt besonderer Anzeige. Dienstagabend 8 Uhr verschied nach langem, schwerem Leiden mein inniggeliebter Mann und guter Vater, Sohn, Bruder und Schwiegersohn, der Optiker
im vollendeten 30. Lebensjahre. Dies zeigen tiefbetrübt an
Marie Henning geb. Schubert. Rudolf Henning nebst Frau. Max Henning .
Gustav Schubert nebst Frau.
Die Beerdigung findet am Sonntag, den 28. Juni, nachm. 2 Uhr, von der Leichenhalle des Neuköllner Gemeinde- Friedhofes( Mariendorfer Weg) aus statt.
Deutscher Transportarbeiter- Verband.
Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Den Mitgliedern ferner zur Nachrich, daß unser Kollege, der Drochtenführer
August Tschierschke
am
bon
22. Juni im Alter 71 Jahren verstorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Sonnabend, den 27. Juni, nagmittags 1 Uhr, von der Leichenhalle des Gemeinde- Friedhofs in Buch aus statt
Um rege Beteiligung ersucht Die Bezirksverwaltung.
Nachruf!
Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Droschten. führer
Gottlieb Langmann
im Alter von 63 Jahren ber storben ist.
66/3
Ehre seinem Andenken!
Die Bezirksverwaltung.
Yolks- Feuerbestattungs- Verein Groß- Berlin.
Am 23. d. Mis. verstarb unser Mitglied, der Steindruder Herr Lorenz Bösel
Berlin , Rochowstr. 13. Die Einäscherung findet heute nachmittag 5 Uhr im Treptower Krematorium statt.
Rege Beteiligung erwartet 286/18 Der Vorstand.
Am 25. d. Mis. verstarb nach fnrzer, schwerer Krankheit im 35.Lebensjahre meine inniggeliebte Frau und freusorgende Mutter
Emma Bothur. Dies zeigen tiefbetrübt hiermit an die trauernden Hinterbliebenen Franz Bothur, Goltstr. 13.
Die Beerdigung findet Montag, den 29. Juni, nachmittags 4 Uhr, bon der Halle des II. Schöne berger städtischen Friedhofes, 1449 Blanke Hölle, aus statt.
Danksagung.
Für die Beweise berzlicher Zeilnahme bei der Beerdigung meines unbergeßlichen Mannes und unseres Baters 139A
Karl Abert fagen wir allen Berwandten, Freunden und Bekannten unseren herzlichsten Dant. Luise Abert nebst Kindern.
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