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merden.

Der Magistrat kann über die ferneren Beziehungen der Stadt zu den B.E.W. noch immer nicht ins. Reine kommen, obwohl die Situation so klar liegt wie selten. Es kann gar keinen anderen Weg geben als den, die B.E.W. in eigene Regie der Stadt zu nehmen. Es gibt gar keine andere Möglichkeit, sich aus der Um­flammerung der allmächtigen Allgemeinen Elektrizitäts- Gesellschaft zu befreien und die Interessen der Bürgerschaft zu wahren, als die Verstadtlichung der B.E.W. Es ist schon viel kostbare Zeit ver­schwendet worden durch die Zauberpolitik des Magistrats.

Allerdings reichen die Intereſſen der A.E.G. sehr weit und es wird sich zeigen, wie weit sie im Schoße des Berliner Magistrats einen bestimmenden Einfluß auszuüben in der Lage sind.

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Im Verkehr nach und vom| stellte sich als Doktor Hohen" und praktischer Arzt vor, erzählte Sollte das aber nicht gehen, wird die Stadt Berlin mit ihrem| Ringbahnhof Salensee verlängert. Millionenetat doch auch noch ein paar hundert Mart für eine Fach- Bahnhof Heerstraße werden folgende Umsteigetarifstreden einge- dann allerlei Schwindel. Durch liebenswürdiges Wesen, manch werfhalle auf ihrem Friedhof ausgeben können. Um so mehr, als richtet: 1. Umsteigestelle Knie: Gogfowskybrücke- Bahnhof Heer- mal auch durch den Hinweis auf die Möglichkeit einer Heirat haben straße 10 Pf. 2. Umsteigestelle Bismards, Ede Wilmersdorfer ihm die mitleidigen Damen, die mit ihm in rein freundschaftlichen der Friedhof noch auf Jahre hinaus nicht voll belegt sein wird. Straße: Sybelstraße- Bahnhof Heerstraße 10 Pf., Bahnhof Verkehr getreten sind, recht große Summen in Form von Darlehen Abgeändert muß der jetzige Zustand aber auf jeden Fall Jungfernheide- Bahnhof Heerstraße 10 Pf., Wilmersdorfer Straße , oder Geschenken gegeben. Eine Verkäuferin gab ihm ohne Be­Ede Kurfürstendamm - Bahnhof Heerstraße 10 Pf. 3. Umsteige finnen 3000 M. als Darlehen und will diese Summe voll zurüd­stelle Sophie- Charlotte- Plaz: Straßenbahnhof Westend- Bahnhof erhalten haben. Eine angejahrte Beamtenwitwe lieh ihm 300 m. Magiftrat und B.E.W. Heerstraße 10 Bf., Kantstraße, Ecke Wilmersdorfer Straße bis eine damals 46jährige Beamtenwitwe, die auf eine Heiratsannonce hin mit ihm in Verkehr getreten war, hat ihm aus Mitleid" und Bahnhof Heerstraße 10 Pf. Kleine Nachrichten. Im Tiergarten versuchte sich der 23 Jahre weil er einen überaus günstigen Eindruck auf sie machte, 2000 alte Kaufmann 2. zu erschießen. Passanten, die einen Knall Mark vorgeschossen, die er ratenweise wieder abgetragen haben eine andere 700 M., eine Witwe, die er im Vorortzug nach Pots­hörten, fanden ihn mit einer schweren Verlegung an der Brust soll; eine ältere Jungfrau hat ihm aus Mitleid" 500 M. gegeben, bejinnungslos auf einer Bank liegen und sorgten für seine Ueber- dam fennen gelernt hatte, 1300 M., eine Witwe in Heidelberg , die führung nach der Charité. Aus unbekannter Ursache erhängte mit ihm längere Zeit in mündlichem und schriftlichem Verkehr ge­sich der 30 Jahre alte Arbeiter K. aus der Friedrichsfelder Straße standen, hat ihn im Laufe der Zeit fortgesetzt mit Geldbeträgen in Erhängt hat sich in seiner Kellerwohnung am Fensterriegel. auch, ebenfalls in seiner Wohnung, der 52 Jahre alte Schornstein- Höhe von mehr als 10 000 M. unterstützt; von einer anderen Bitwe entlich er 5000 M., auf deren Rückzahlung sie später aus Mitleid Nervenkrankheit trieb feger D. aus der Wolgaster Straße 12. den 39 Jahre alten Schneider R. aus der Tilsiter Straße in den verzichtete. Alle diese Fälle mußten aus dem Strafverfahren aus­Tod. Er vergiftete sich mit Gas. Auf der Straße vom Tode scheiden, da diese sämtlichen Zeugen sich nicht betrogen fühlten, überrascht wurde in der Steinstraße der 37 Jahre alte Händler sondern dabei blieben, daß sie die Geldopfer freiwillig gebracht hätte, zu helfen. Hempel aus Frankfurt a. O., der eben erst von dort zu vorüber- hätten, um dem armen Manne, der ihr ganzes Mitleid erregt Erschossen hat sich Zur Anklage stand ein ganz merkwürdiger Fall. An eine gehendem Aufenthalt hier angekommen war. der 64 jährige Rentenempfänger G. Sch. aus der Schönwalder 60jährige Hauptmannswitwe mit weißem Haar schlängelte er sich Straße 4. Die Reiche wurde nach dem Schauhause gebracht. heran. Vor dem Gerichtsvorsitzenden lag gestern ein Päckchen Wegen eines langwierigen, schmerzhaften Seidens hat sich der in Briefe, in welchen der Angeklagte in überschwänglicher, schwülstiger Steglitz wohnende Sekretär a. D. K. W. durch einen Schuß ins Weise seine Bewunderung ihres Charakters und ihrer Güte aus­Herz getötet. drückte. In der Tat hat er durch sein einschmeichelndes, liebens­würdiges Wesen die ältliche Dame ganz für sich zu gewinnen ge­wußt. Gestern erklärte sie vor Gericht, daß dieses Wesen Lug, Trug und Heuchelei gewesen sei. Der Angeklagte habe ihr eine Bibel geschenkt und gesagt, daß er morgens und abends ein Kapitel daraus lese; mit salbungsvollen Worten habe er gesagt: Gottes Arm habe sie beide zusammengeführt" und dergleichen mehr, kurz, er habe sich so in ihr Inneres hineingelogen, daß sie sich ihm gegen= über wie in der Hypnose befunden habe. Sie habe ihn beinahe wie ein höheres Wesen betrachtet und über ihren verstorbenen Ehemann gestellt. Sie sei ihm in absolut idealer Weise zugetan gewesen, und da er überaus frant und leidend sein wollte, alles Mögliche für seine Pflege getan. Aus ihren Mitteln habe er für

fortgesetzt.

Die Beratungen des Magistrats über die zukünftige Versor­gung der Stadt mit Elektrizität gelangten auch gestern nicht zu Ende; sie werden indessen ohne Rücksicht auf die Sommerpause Aus Wien wird telegraphiert: Wien , 25. Juni. Eine heute abgehaltene außerordentliche Generalversammlung der Allgemeinen Oesterreichischen Elektrizitätsgesellschaft beschloß auf Antrag des Verwaltungsrates die Liquidation und die Uebergabe des Unternehmens mit Ende Juni an die Gemeinde Wien gegen einen Gesamtablösungsbetrag von zirka 12% Millionen Kronen.

Todessturz aus dem vierten Stockwerk.

Ein tragischer Unfall mit tödlichem Ausgang hat sich gestern mittag in der Reichenberger Straße abgespielt. In dem Hause 98a hatte die neunjährige Tochter Margarete des Bauarbeiters Krüger aus der im vierten Stock belegenen Wohnung auf den Hof hinabgesehen, um dem Spiel eines Leierfastenmannes zuzuhören. Während nun unten die Weisen eines lustigen Walzers erklangen, ertönte plöblich ein markerschütternder Schrei; die fleine A. Hatte im Fenster das Gleichgewicht verloren und war fopfüber in den Hof hinabgestürzt, wo sie mit zerschmetterten Gliedern liegen blieb. Auf dem Transport zur Hilfswache am Görlizer Bahnhof starb das Kind.

Stadtbahnfledderer.

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Gesperrt. Die Andreasstraße von der Großen Frankfurter Straße bis zur Blumenstraße wird wegen Pflasterarbeiten vom 29. d. M. bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter gesperrt.

Gerichtszeitung.

Das Plakat an der Friedhofsmauer.

In einer Nacht der Roten Woche wurden von un­bekannter Seite an der Friedhofsmauer des Friedhofs der Freireligiösen Gemeinde in der Pappel- Allee zu Berlin 16 Blafate angeklebt, worauf zu lesen war: Das Anschlagen des Plakats für die Rote Woche ist polizeilich verboten worden. Es enthielt die Aufschrift: Tretet dem Wahlverein bei, abonniert auf den Vorwärts." Dieses Plakat entsprach der Wahrheit. Von Adolf Harndt als dem Friedhofsinspektor verlangte dann die Polizeibehörde die Entfernung der 16 Plakate. Harndt hielt sich zur Entfernung der Plakate nicht für verpflichtet und erhob wegen der polizeilichen Verfügung Beschwerde.

Mit einem Entlastungszeugen" arbeitete ein Fledderer, der ertappt und unschädlich gemacht wurde. Ein schlafender Fahrgast der Stadtbahn entdeckte, als er erwachte, daß ihm das Portemonnaie Der Oberpräsident verwarf die Beschwerde. Harndt klagte gestohlen worden war. Nur ein Mitfahrender konnte der Dieb nunmehr gegen den Oberpräsidenten beim Oberverwaltungs­sein, der sich noch im Abteil befand. Der Bestohlene jagte dem gericht. Zur Begründung der Klage wurde unter anderem geltend Mitreisenden die Tat auf den Kopf zu. Der Mann bestritt aber gemacht, daß die fraglichen Platate feinen unzulässigen Inhalt ebenso entschieden jede Schuld und berief sich auf einen zweiten hätten und daß ihr Verbleiben an der Friedhofsmauer auch im Fahrgast, der in der Ede saß und seine Zeitung las. Dieser übrigen nicht die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit stören Reisende irat denn auch mit aller Bestimmtheit für den Verdächtigen fönnte. Ferner sei sehr fraglich, ob der von der Judikatur aufge­ein. Der Bestohlene veranlaßte aber, daß beide Fahrgäste nach stellte Grundsak von der Haftung Dritter, die über ein Grund­der Wache gebracht wurden. Hier entpuppte sich der Verdächtige stück die tatsächliche Herrschaft ausübten, in der angegebenen All­als ein wiederholt vorbestrafter Fledderer Koch, der als Spezialist" gemeinheit richtig wäre. befannt ist, und der Entlastungszeuge als ein alter Einbrecher, Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage Harndis am der unter dem Spitznamen Pferdeamandus" bekannt ist. Beide Donnerstag mit folgender Begründung ab: wurden in Haft behalten.

Noch ein falscher Arzt

trefot jest in Groß- Berlin sein Unwesen. Einer Zimmervermieterin stellte er sich als Arzt von außerhalb vor, der eine große Praxis besize und hierher gekommen sei, um sich an der Charité weiter fortzubilden. Als er dann am nächsten Tage einen Augenblid allein in der Wohnung war, raffte er Wertsachen und Kleidungs­ftüde zusammen und verschwand auf Nimmerwiedersehen.

Der Fund eines Frauenbeins in Pichelsdorf veranlaßte Gerüchte von einem geheimnisvollen Frauenmord. Es hieß, ein Bein, das bei Pichelsdorf aus dem Wasser gelandet wurde, sei funstgerecht" durch Messerschnitte von dem Oberkörper abgetrennt worden. Auf Veranlassung der zuständigen Staats­anwaltschaft begab sich ein Kriminalfommissar sowie ein Gerichts­arzt nach dem Fundort. Beide stellten jest, daß von einer funjt­gerechten Abtrennung feine Rede sein kann. Das Bein ijt ohne Zweifel durch eine Schiffsschraube von dem Körper abgeschlagen worden. Der fehlende Körper ist noch nicht gefunden.

Der

70 M. Sanatogen in kurzer Zeit vertilgt, aus ihren Mitteln sei er nach Baden- Baden gegangen, während sie hübsch zu Hause blieb, und erst zu spät habe sie erfahren, daß alles, was er ihr so schön vererzählte, unwahreit gewesen. Die Zeugin hat dem Angeklagten gegen einen Schuldschein 8000 M., dann nochmals 2000 m., und endlich 600 M., im ganzen also 10 600 M. hingegeben und bis jetzt noch nichts zurückerhalten.

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Der Staatsanwalts - Affeffor Haffert beantragte 1 Jahr Ge Das fängnis und 2 Wochen Haft sowie 3 Jahre Ehrverluft. Gericht verurteilte den Angeklagten zu 10 Monaten Gefängnis und 2 Wochen Haft sowie 3 Jahre Ehrverlust. 2 Monate und 2 Wochen

wurden als verbüßt erachtet.

Ein Schuhmann als liebevoller Ehemann. Unter der Anklage der Nötigung und der Körperberlegung, begangen an der eigenen Ehefrau, hatte sich vor dem Münchener Schöffengericht der frühere Schußmann Hammel zu verantworten. Der Angeklagte zog vor einigen Jahren, als er noch Witwer war, zu einem Ehepaar und trat bald zu der Frau in intime Be­ziehungen. Auch als er seine zweite Frau geheiratet hatte, jette er die Rolle als Hausfreund fort. Er soll sogar in Gegenwart seiner einen Geliebten seiner Frau Zumutungen gestellt haben, die schiveren Angriff auf deren weibliche Ehre bedeuteten, doch gelang Der§ 9 des preußischen Preßgesezes, dessen Geltung noch es in diesem Punkte nicht, den Angeklagten zu überführen. Da­fortdauere, bestimme: Anschlagzettel und Blafate, welche einen gegen wurde festgestellt, daß Sammel seine Frau in der unmensch­anderen Inhalt haben, als Ankündigungen über gefeßlich nicht verbotene Versammlungen, über öffentliche Vergnügungen, über lichsten Weise behandelt hatte. Er schlug mit allen möglichen gestohlene, verlorene oder gefundene Sachen, über Verkäufe und Gegenständen auf die Frau ein, so daß diese am ganzen Leibe andere Nachrichten für den gewerblichen Verkehr, dürfen nicht an- blutunterlaufene Flecken hatte. Drei Jahre lang hielt die Frau geschlagen, angeheftet oder in sonstiger Weise öffentlich ausge- das Martyrium aus, bis die fortwährenden Mißhandlungen des ftellt werden." Ferner bestimme§ 1 der Berliner Platat- Polizei- Angeklagten endlich zur Anzeige gebracht wurden. In der Ver­berordnung, daß öffentliche Anzeigen auf öffentlichen Straßen handlung behauptete der Angeklagte, daß seine Frau ihn gereizi und Pläzen nur an den dazu bestimmten Vorrichtungen( Plakat- habe, da sie faul und dem Trunke ergeben gewesen sei. Durch säulen) angebracht werden dürften. Zeugen wurde festgestellt, daß diese Behauptung nicht der Wahrheit entsprach. Der Amtsanwalt beantragte file die, wie er sagte, bestialische Handlungsweise des Angeklagten 1 Jahr 9 Monate Ge­fängnis. Das Gericht berücksichtigte die bisherige Unbescholtenheit ( bom des Angeklagten und erkannte auf 7 Monate Gefängnis. Eine besonders fräftige Ordnungsstüs.

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in

Nun fielen die hier in Rede stehenden Plakate nach ihrem Inhalt in keine der Kategorien, die nach§ 9 des preußischen Breßgesezes überhaupt nur angeschlagen werden dürften. Und die Stelle, wo die Blafate angebracht worden seien, jei keine solche, die nach der erwähnten Berliner Plakat- Polizeiverordnung 26. Januar 1880) für Platate an öffentlichen Straßen und Plägen Somit verstoße das Anschlagen der fraglichen zulässig wäre. 16 Plakate an der Friedhofsmauer gegen zwei Verbotsgefeße und stand in der Person des 59 jährigen Stadtsekretärs Ernst habe damit einen der öffentlichen Ordnung widersprechenden 3- Repetfi aus Kreuzburg vor dem Schwurgericht in Oppeln . stand geschaffen, zu dessen Beseitigung die Polizei nach§ 10, R. hat in seiner Eigenschaft als Raffierer des Kriegervereins Teil 2, Titel 17 des Allgemeinen Landrechts befugt und verpflichtet Die Kreuzburg und des Kreisfriegerverbandes 900 M. Bereinsgelder Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich gestern in den Morgen gewesen sei. Sachlich rechtfertige sich damit die Verfügung. unterschlagen. Außerdem hat diese Kriegervereinsleuchte stunden in der Brauerei Pazenhofer( Abt. Spandau ). Polizei habe aber auch dem Kläger die Beseitigung des ordnungs­Böttcher G. erlitt beim Pichen derartig schwere Verbrennungen widrigen Zustandes aufgeben können. Er habe dazu angehalten 22 Fäulen Amtsgelder unterschlagen, in 12 Fällen Akten beiseit: Für im Gesicht, Brust und an den Unterarmen, daß er nach Anlegung werden können, entweder als Miteigentümer des Friedhofsgrund- geschafft, Urkunden gefälscht und fälschlich angefertigt. cines Notverbandes sofort nach einer Alinik geschafft werden stücks, wozu die Mauer gehöre, oder in seiner Eigenschaft als Ver- diesen kräftigen, aber übel duftenden Blumenstrauß von Verbrechen mußte. Wie verlautet, wird dies auf die in letzter Zeit allgemein walter, der mit den Mitteln des Eigentümers über das Grundstück erhielt die Ordnungsleuchte 1 Jahr und 9 Monate Zuchthaus. Drei Monate wurden auf die Untersuchungshaft angerechnet. Plas gegriffene Antreiberei zurüdgeführt. zu verfügen imftande war. Versäumung der Strafftunde als Schulversäumnis. Das Eindringen eines Sperlings in die Schulstube einer Mädchenschule in Duisburg hatte unter den Kindern eine lebhafte Erregung hervorgerufen. Bei dieser Gelegenheit soll sich die Tochter des Kaufmanns Habich ungehörig benommen haben. Es wurde über sie eine Strafftunde verhängt, die sie am Nachmittag absiben sollte. Der Vater hielt sie aber vom Besuch der Strafftunde ab, weil er eine Verpflichtung nicht anerkannte. Die Straffammer in Duisburg verurteilte ihn wegen unberechtigter Schulversäumnis

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Heiratsschwindler.

Ein anderer schwerer Betriebsunfall ereignete sich gestern Der langen Gründe kurzer Sinn: Wer die Wahrheit abend furz nach 8 Uhr in der Turbinenfabrik der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft in der Huttenstr. 11. Der 31 Jahre alte verbreitet, fann im öffentlichen Interesse" von der Polizei Schlosser Michael Berczyski aus der Frankfurter Chaussee 10 zur Entfernung des die Wahrheit enthaltenden Plakats an­hatte dort den Auftrag, die Lauffage eines Krans mit Benzin zu gehalten werden. Ein famoser Rechtsstaat! reinigen. Auf bisher noch ungeklärte Weise kam der Bezinbehälter mit Feuer in Berührung und explodierte. Die hochaufschießenden Flammen ergriffen den Schloffer und bald glich dieser einer Feuer­Glück bei Frauen in ganz ungewöhnlichem Maße hat jäule. Auf sein Hilfegeschrei eilten in der Nähe beschäftigte Ar­beiter hinzu, löschten die Flammen und sorgten, nachdem ein Arzt der 40 Jahre alte Schriftsteller" Franz Hozen, der hinzugerufen worden war, für seine Ueberführung nach der gestern unter der Anklage des Betruges und der under Tochter. Charité. Berczynski hat am ganzen Körper schwere Brandwunden befugten Führung des Doktortitels vor der erlitten und liegt schwer danieder. Er ist verheiratet und Fa- 2. Straffammer des Landgerichts II unter Vorsitz des Land­gerichtsdirektors Jacob stand. Neuerung im Straßenbahnverkehr. Große Perliner Der Angeklagte stammte aus einer Försterfamilie. Er hat Straßenbahn teilt folgendes mit: Nach landespolizeilicher Ab- mehrere Semester Medizin studiert, das Studium aber abgebrochen. Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 28. Juni, vormittags 9 Ubr, nahme der Neubaustrede auf dem Kaiserdamm in Charlottenburg Dem Angeklagten standen die Mittel zur Vollendung seines mird vom 28. Juni d. J. ab 1. die Linie D vom Zoologischen Studiums zur Verfügung, er verjubelte sie aber und lebte von Be- Bappelallee 15-17; Neukölln, Idealpaisage"; Tegel , Bahnhofstr. 15, und Bormittags Garten über Hardenbergstraße, Bismarckstraße und Kaiserdamm trügereien gegen Frauen und Mädchen. Es liegt ein großes Re- Ober- Schöneweide, Klarastr. 2: Freireligiöse Borlesung. bis zum Bahnhof Heerstraße verlängert, 2. die Linie U Kupfer- gister von alleinstehenden Frauen bei den Akten, auf die der An- 11 Uhr, Kleine Frankfurter Str. 6: Vortrag von Herrn Dr. A. Bern­stein: Reaktionäre Gewalten im Kampf gegen die freien Gedanken." graben- Halensee vom Sophie- Charlotte- Platz ab ebenfalls über geflagte einen bestimmenden Einfluß ausgeübt hat und deren Damen und Herren als Gäste willkommen. den Kaiserdamm bis zum Bahnhof Heerstraße geführt, 3. die Mitleid in bewundernswerter Weise zu erweden verstand. Er Sinie Z vom Stuttgarter Plah über Leonhardstraße, Holzendorff- fnüpften mit ihnen auf der Straße, in einer Bostanstalt, bei Wert­straße, Joachim- Friedrich- Straße und Kurfürstendamm bis zum heim oder wo sich sonst die Gelegenheit bot, Bekanntschaft an,

milienvater.

Die

Das Kammergericht verwarf jezt die Revision des Angeklagter mit der Begründung, daß die Strafftunde als Pflichtstunde anzu­sehen sei und daß der Vater das Kind deshalb zum Besuch der Strafftunde hätte anhalten müssen.

Allgemeine Kranken und Sterbekaffe der Metallarbeiter. ( V. a. G.), Hamburg . Filiale Pantow. Sonnabend, den 27. Juni, abends 91%, Uhr: Generalversammlung bei Schröter, Florastr. 5/6.

in die Sommerfrische

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