albanischen Miliz würden zur Verfügung stehen in den Offizieren, Unteroffizieren und auch geeigneten Mannschaften der internationalen Abteilungen, die sich in Stutari befinden. Ein endgültiger Beschluß ist noch nicht gefaßt. Man darf aber hoffen ,, daß die Vorbereitungen zur Bildung einer albanischen Miliz lebhafter in Fluß fommen werden. Die Bildung einer Miliztruppe von ungefähr 3000 Mann würde ja unter feinen Umständen überflüssig sein, denn keine Regierung wird sich überhaupt in Albanien befestigen können, wenn fie sich nicht auf eine zwar fleine, aber disziplinierte und militärisch gefchulte Truppe stizen lann.
Ob eine solche Maßnahme dem Fürsten Wied noch etwas nügen fann, ist mehr als fraglich.
dazu ermächtigt oder es infolge Aufhebung der Eizung wegen Beschlußunfähigkeit oder Ruheſtörung nicht entscheiden kann. Die Ruheſtörung ist hier zum erstenmal als Begriff in die Geschäftsordnung eingeführt. Einem Abgeordneten, dem nach dreimaligem Ruf zur Sache oder nach dreimaligem Ordnungsruf in derselben Rede das Wort entzogen wird, darf in derselben Debatte das Wort nicht mehr erteilt werden. Bei Bemerkungen zur Geschäftsordnung oder persönlicher Natur kann der Präsident dem Redner nach fruchtloser Mahnung das Wort entziehen, ohne vorher das Haus zu befragen. Eine Einschränkung der Redezeit ist in dem Vorentwurf noch nicht enthalten, doch sollen Anträge in dieser Richtung sowie zu noch weiterer Ausdehnung der Disziplinargewalt des Präsidenten in Vorbereitung sein. Reu ist auch die Bestimmung, daß fünftig bei der Fraktonsberech nung erledigte Mandate bis zur Ersatzwahl bei ihrer bisherigen Fraktion mitgezählt werden sollen."
Die Freiwilligeu- Anwerbung in Wien . Wien , 27: Juni. Das Geschäftszimmer des Komitees für wird dazu beitragen, daß der Entrüftungssturm gegen das Auch dieser reaktionäre Schlag gegen das preußische Volk Freiwillige für Albanien war heute schon in früher Morgen Dreiflaffenwahlrecht nicht abflaut, sondern sich steigert. Hinstunde von zahlreichen Leuten umlagert. In der Nacht liefen weg mit einem Wahlrecht, das die ärgste politische Entrechtung viele Telegramme aus der Provinz und dem Auslande, be- des Volkes mit sich bringt! sonders aus Deutschland , ein, und im Laufe des Vormittags meldeten sich fünfhundert, darunter viele Straßenbahner. Die Gesamtzahl der bisher Angeworbenen beträgt etwa 2000, Die ganze Aftion entspringt einer spontanen Handlung des Bilhauers Gurschner, welcher, wie die albanische Korrespondenz meldet, von früher her in privaten Beziehungen zum Fürsten Wilhelm steht. Die Kosten für die Expedition werden lediglich aus privaten Spenden bestritten..
Ein etwas verspätetes Verbot.
Am Montag steht vor der 4. Straffammer des Landgerichts II unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Seligmann die Verhandlung gegen Genoffin Rosa Luxemburg wegen angeblicher Beleidigung preußischer Offiziere und Unteroffiziere an.
Die Anklage erblickt die Beleidigung in einer von der Angeklagten in Freiburg i. B. gehaltenen Rede. Da soll sie
Wien , 27. Juni. Heute nachmittag um 2 Uhr wurde die An- eine Wendung etwa des Inhalts gebraucht haben: werbung Freiwilliger für Albanien durch das von dem Bildhauer Gurschner gebildete Komitee von der Polizei unterfagt.
Vom
Tagaus, tagein, spielen sich in den deutschen Kasernen Dramen ab, von denen nur die wenigsten zur öffentlichen Kenntnis kommen.
Die von den Rechtsanwälten Dr. Kurt Rosenfeld und Dr. Levy- Frankfurt a. M. verteidigte Angeklagte hat einen umfangreichen Wahrheitsbeweis für ihre Behauptung angeboten. Das Gericht hat aber die Ladung aller Zeugen ab
Unterrichtswesen in Preußen. elebnt, ebenso die beantragte Einforderung von Urteilen
Scharfmachermoral.
Die Denunziantenkompagnie der" Post" hat sich ein neues Opfer aufs Korn genommen, diesmal den bekannten Abbé. Wetterlé. Es genügt der" Post" noch sticht, daß das Gericht ihren cifrigsten Mitarbeiter, den General Ketm, in dem Beleidigungsprozeß Wetterléseim nahezu freisprach, sie zielt auf eine raditale Vernichtung des ihr unsympathischen Klerikers hin und entwickelt hierzu folgenden Plan:
„ Ein solcher Mann( Wetterlé), der zwischen die deutschen Stämme Haß säet, wo es seine Pflicht wäre, Frieden zu predigen, fann von seinem priesterlichen Berufe nur eine eigenartige Auffassung haben. Es wäre deshalb Sache des Straßburger Bischofs, hier einzuschreiten und ein größeres Unheil zu verhüten. Er sollte dem Nationalistenführer seine agitatorische Tätigkeit verbieten und ihn im Weigerungsfalle seiner geistlichen Würden entheben. Das wäre eine Maßnahme, die weithin im Lande verstanden würde und eine recht deutliche Warnung für alle bedeuten müßte, die gleich ihm im Priesterkleide das nationalistische Feuer und den Haß gegen alles Deutsche zu schüren bestrebt sind. Lehnt der Straß= burger Bischof solche Schritte ab, so müßte man versuchen, bei höheren Stellen Verständnis für die Notwendigkeit eines Eingreifens zu erweden. Bei den guten Beziehungen des Deutschen Reiches zum Batitan erscheint ein Vorgehen in diesem Sinne keineswegs als aussichtslos. Zu wünschen ist, daß die Fühlungnahme der maßgebenden Stellen noch unter dem frischen Eindruce des Colmarer Prozesses ers folgt. Günstige Gelegenheiten zu verpassen, bedeutet hier, wie überall in der Politik, den schwersten aller Fehler."
Man braucht für den Abbé Wetterlé und seine politische Tätig feit wahrlich nichts übrig zu haben, um doch eine solche Gemeinheit, wie sie die" Post" propagiert, aufs schärffte zu verurteilen. Das ist tein politischer Kampf mehr, das ist brutale Niederbüttelung aller anders Denkenden. Die" Post" leute haben freilich immer auf einziges Kampfmittel gegen die Sozialdemokratie. diesem Standpunkt gestanden. Die Denunziation ist ja auch ihr
Die ausgemerzte Gewiffensfreiheit. Daß in Baden seit den letzten Randtagswahlen und insbe der Kriegsgerichte aus den letzten sechs Jahren, die in Pro- jondere bei der im vorigen Monat stattgefundenen Multusdebatte Die Mitteilungen über das Volksschulwesen hinten in der aeffen wegen Soldatenmißhandlungen ergangen find. Da bestätigt. In Rejestüd Nr. 200 des dritten Teiles des badischen die Gewissensfreiheit verloren gegangen ist, wird jest auch amtlich preußischen Statistik in einer gang merkwürdigen Weise hinter den immerhin damit gerechnet werden muß, daß das Gericht trok Bolfsschul- Lesebuches heißt der letzte Sah:„ Die Verfassung gewährt Mitteilungen über die höheren Schulen nach. Auch das neueste Sta- der für ein natürliches Rechtsgefühl vorhandenen Selbstver- endlich vollständige Gewissensfreiheit und Schuk ber tistische Jahrbuch, das die Jahreszahl 1914 trägt, bringt wohl für ständlichkeit einer Freisprechung ohne Beweisaufnahme die Gottesverehrung." die höheren Schulen die Angaben bis 1913, für die Volks- Möglichkeit einer Verurteilung ins Auge gefaßt hat, haben Dieser Satz ist auch in das entsprechende Lesestid bes Fortschulen aber nur bis 1911. Im Jahre 1911 wurden die öffent- die Berteidiger selbst Zeugen geladen. Aus dem schier umer- bildungsschul- Resebuches übergegangen, aber merkwürdigerweiſe lichen Volksschulen in ganz Preußen von insgesanit( rund) 6 600 000 meßlichen Stoff, der der Angeklagten zum Beweis der Richtig Kindern, besucht. Dapon waren weitaus die meisten, nämlich feit ihrer Behauptung zu Gebote steht, haben sie zunächst einige 4 100 000, in gemischten Klassen, d. H. über 2 Millionen Knaben hundert Fälle herausgegriffen und zum Montag 106 Zeugen und über 2 Millionen Mädchen wurden mit Kindern des anderen geladen. Wegen der großen Anzahl der Beugen findet die VerGeschlechts gemeinschaftlich unterrichtet. Diese Tatsache verdient Beachtung, denn sie zeigt, daß die sogenannie„ Koedutation"( ge- bandlung im großen Schwurgerichtssaal statt, meinschaftliche Erziehung beider Geschlechter), über die so mancher Sittenapostel immer noch die Nase rümpft, zu einem großen Teil eristiert freilich nur für die Kinder des Volkes. Aber man hat jie ihnen nicht etwa als etwas besonderes Gutes gegeben, sondern nur weil sie billiger ist. Im übrigen waren jene 6.600 000 Stinder wie folgt untergebracht:
BEP
in einklassigen Schulen. in Halbtagsschulen
in zweillaffigen Schulen
"
in dreillaffigen Schulen mit mur awei
Lehrkräften.
das sind zaufammen
660 000 Kinder
525 000
440 000
580 000
2 205 000 tinder oder ein volles Drittel der Gesamtzahl, die in, durchaus unzureichender Weise eingeschult waren. Wobei die drei und mehrklassigen Schulen fämtlich als ausreichend gezählt werden, obgleich auf der Hand liegt, daß das eigentliche Ziel der Schule auch nicht in vier oder fünf Klassen, sondern in mindestens acht Klassen erreicht werden kann. An Kosten verursachten die öffentlichen Volksschulen Preußens im Jahre 1911 insgesamt 421 Millionen Mart. Das macht im Durchschnitt für jedes Kind nicht ganz 64 M. Hiervon zahlte der Staat 127 Millionen 19% M. pro Mind, die Schulverbände mußten den Rest von 294 Millionen= 44% M. pro Kind aufbringen.
Seit 1886 haben sich die Verhältnisse etwas, aber nicht übermäßig gebessert. Die Gesamtzahl der Volksschulkinder ist von 4 800 000 auf 6 600 000 geftiegen. Die Zahl der in einklassigen Schulen, Halbtagsschulen, zweiflassigen und dreiklassigen Schulen mit zwei Lehrkräften unterrichteten Kinder ist ziemlich gleich hoch geblieben; sie sant von 2620 000 auf 2210 000. Jm Gesamtverhältnis zur Zahl der Schulkinder macht das allerdings ein Sinten von 54 Proz. auf 33 Proz. aus. Die Leistungen des Staates find von 13,2 auf 127 Millionen, die der Gemeinden von 26,8 auf 294 Millionen gestiegen, so daß auf den Kopf des Kindes 1911: 64 M. statt 21 M. im Jahre 1886 entfallen. Das ist eine Befferung, gewiß, aber wie langjam ist es vorangegangen. Umfassen diese Zahlen doch einen Zeitraum von 25 Jahren.
Dagegen die höheren Schulen. Was deren Unter. haltungskosten insgesamt und pro Schüler anbetrifft, so wurden 1913 die höheren Lehranstalten für die männliche Jugend( Gymnajien, Progymnasien, Oberrealschulen. Realprogymnasien, Realschulen) von insgesamt 276 000 Schülern besucht, die 90 900 000 m. Kojien verursachten. Das sind pro Schüler 329,30 M. Sierzu steuerte der Staat bei 19 760 000 m., d. h. pro Schüler 71,50 mt. Von den Kommunen usw. wurden gezahlt 31 300 000 M. oder pro Schüler 114,10 M. Der Rest wurde aus eigenem Vermögen der Anstalten, aus Schulgeldern und privaten Stiftungen aufgebracht. In den höheren Lehranstalten für die weibliche Jugend gab es 1913 insgesamt 157 540 Schülerinnen. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Anstalten( mit über 60 000 Schülerinnen) wird jedoch aus Brivatmin unterhalten. Infolgedessen ist hier die genaue Berechnung nicht angegeben. Die öffentlichen Anstalten zählten 97 000 Schülerinnen und kosteten 24 300 000 M.= 251 M. pro Schülerin. Davon zahlte der Staat 950 000 M. 9,80 M. pro Schülerin. Die Gemeinden zahlten rund 10 Millionen gleich 103,10 M. pro Schülerin.
Politische Uebersicht.
Die Gewaltpolitik des Dreiklaffenhauses. Die Tägliche Rundschau" weiß näheres über den Feldzugsplan mitzuteilen, den die reaktionäre Mehrheit des preußifchen Dreillaffenparlaments gegen die Sozialdemokratie bereits festgelegt hat. Das Blatt schreibt:
Der bereits fertiggestellte Vorentwurf der neuen Geschäftsordnung hat große Aussicht, angenommen zu werden, da hinter ihm die ganze Rechte mit dem Zentrum steht. Die neuen Bestimmungen verraten deutlich ihren Ursprung und bezweden daher hauptsächlich eine Erweiterung der Macht des Präsidenten. Der Bräsident soll fünftig die Reihenfolge der Rebner festiegen, fo daß sich niemand mehr auf die Stärte seiner Fraktion oder seine frühere Meldung zum Wort berufen kann. Er soll selbständig Zeit und Tagesordnung der nächsten Sigung feftfegen, wenn das Haus ihn
Landrat und Kaiserhoch.
Am Mittwoch kommenber Woche findet in Opladen ( Kreis Solingen) die Einweihung des neuen Kreishauses statt. Oberpräsident und Regierungspräsident, werden anwesend sein. Selbstverständlich werden alle Streistagsabgeordneten eingeladen. Die sozialdemokratischen Kreistagsabgeordneten er hielten aber außerdem vom Landrat ein persönliches Schreiben folgenden Inhalts:
Indem ich Ihnen beiliegende Einladung übersende, teile ich ergebenst mit, daß bei der Feier natürlich ein Staiferhoch aus gebracht wird. Trotz des neuerlichen Vorkommnisses im Reichstage darf ich annehmen, daß Sie nach früherer Gepflogenheit sich bei dieser Gelegenheit mit erheben werden. Lucas."
Unsere Genossen werden zweifellos Rückgrat genug beſizen, um zu wissen, was sie einem Briefe gegenüber zu tun haben, der sie wie Schulkinder zum Wohlverhalten ermahnt.
Die Absperrung von Wäldern.
Uns wird geschrieben: In der Kommission für das Fidei kommißgesetz ist am Dienstag ein Antrag der Freisinnigen beraten worden, der für Waldungen die Zugänglichkeit sicherstellen wollte. Der Antrag geht, soweit man darüber nach den Berichten der 8eitungen urteilen kann, von einer irrtümlichen Ansicht aus, nämlich von der Ansicht, daß nach dem jetzigen Rechtszustande die Wälder nicht zugänglich seien. Im Preußischen sind sie dies aber; nach übereinstimmender Rechtsprechung des Oberverwaltungs. gerichts und des Kammergerichts ist ein Waldbefizer in Preußen nicht befugt, seinen Wald abzusperren. Er darf vielmehr nur solche Wege im Walde sperren, die aus besonderen wirtschaftlichen Gründen dem Verkehr entzogen verden müssen. Die Urteile der Gerichtshöfe über diese Frage sind, wie für Interessenten bemerkt wird, in mehreren Nummern der„ Magdeburgischen Beitung" und des„ Magdeburgischen Generalanzeigers" veröffent licht worden.
aus der lebten Auflage des Buches verschwunden. Man fragt nun: Ist das Zufall oder Absicht des badischen KultusLandtagsdebatten nicht mehr, wenn die Regierung Bedenten trüge, ministeriums? Verwunderlich wäre es nach dem Verlauf der letzten fernerhin lehren zu laffen. die Lehre von der verfassungsrechtlich gewährten Gewiffensfreiheit
Ein plumper Schwindel der Zentrumspreffe. Aus Mülhausen i. Elf. verbreitet die Zentrumspresse die Legende, ein dortiger Genoffe" habe, nachdem er awei Monate Gefängnis zudiktiert bekam, ein Gnadengefuch an den Kaiser ge tigsten, Großmächtigsten Kaiser und König! Allergnädigsten Kaiser, richtet, in welchem die üblichen Phrasen an den„ Allerdurchlauch König und Herr! Ew. Kaiserlichen und Königlichen Majeftät" usw. vorkommen und worin der Bittsteller der Name wird vorsichtig verschwiegen dem Kaiser eine untertänigste Bitte zu Füßen zu Tegen wagt mit dem vollen, hingebenden Vertrauen auf allerhöchste Sulb und Gnade", um zu schließensch getröste mich der Gnade meines Kaisers und verbleibe Ew. Majestät untertänigster Diener". Am Schluß heißt es, um auch hier den Namen nicht zu nennen: folgt unterschrift".
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Wie die Oberelsässische Landeszeitung", der dieses„ köftliche Schriftstüd" auf den Tisch geflogen" ist, inzwischen zugeben mußte, handelt es sich bei dem Bittsteller um einen gewiffen Wilh. Korn aus dem Vorort Dornach, der vor einigen Monaten wegen Betruges auf Kosten der kommunalen Arbeitslosenversicherung zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt wurde und den die Partei in Dornach sofort nach dieser gerichtlichen Entlarbung, zu welcher noch andere Lumpereien tamen, aus der Organiastion ausschloß. Und diesen Ausgeschlossenen stellt die Zentrumspresse jezt ihren Lesern als sozialdemokratischen Führer" und" Obergenoffen" bor ! Daß der Ehrenmann der Zentrumspresse näher steht als der So zialdemokratie, beweist er durch seine Berbindungen mit der Zentrumspresse und dadurch, daß er gar keinen Versuch machte, gegen feinen Ausschluß aus der Parteiorganisation irgendeine Parteiinstanz anzurufen. Aber so wird's gemacht!
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Die Arreststrafe der Unterbeamten soll wohlwollend geprüft werden.
Wie eine Notiz aus vergilbfen Blättern früherer Jahrhunderte erscheint die Meldung einer Nachrichtenstelle, daß die preußische Staatsregierung gegenüber den wiederholt vorgebrachten Wünschen der geplanten Ümarbeitung des Disziplinargefehes vom 21. Juli 1853 auf Beseitigung der Arreststrafe gegen Unterbeamte bereit sei, bei in eine wohlwollende Prüfung der Frage einzutreten, ob die Arreſtstrafe ganz zu beseitigen oder nur für gewisse Beamtenkategorien beizubehalten sein wird, und zwar für solche, die militärisch organisiert find".
Die Zugänglichkeit des Waldes für das Publikum ist der letzte Rest des Gemeineigens am Walde. Bis gegen Ende der achtziger Jahre bestanden noch andere Reste dieses ursprünglichen Gemein- Also derartiges darf dem deutschen Volfe im 20. Jahrhundert eigentums; erst das Feld- und Forstpolizeigesez für Preußen gab noch geboten werden! Obendrein werden diejenigen, die gegen solche den Waldeigentümern das Eigentum auch an Beeren und Pilzen, mittelalterlichen Zustände ankämpfen, als Heher und Umstürzler verdie bis dahin res nullius" waren, und die jedermann pflüden folgt. Es lebe ein solches Vaterland! durfte. Das alte Gemeineigen am Walde prägt sich auch im Sprachgebrauch einiger niederdeutschen Gaue aus; in Hannover heißt ein Privatwald eines Bauern„ Sündern", was nichts anderes bebeutet als ein abgesonderter Wald im Gegensatz zu dem Ge
meinwald, der die Regel bildet.
Wenn der Vorgang in der Kommission des Abgeordneten hauses nicht dahin aufgeklärt und korrigiert wird, daß das, was der freisinnige Antrag erst in bezug auf die Fideikommisse sicher stellen wollte, schon jetzt in Breußen Rechiens ist, dann werden sich die Waldvefizer auf diesen Borgang berufen; der Antrag ist natürlich abgelehnt worden, und diese Ablehnung wird der Rechtsprechung ein Anlaß werden, den jezigen Rechtszustand zu ver
schlechtern.
Behördlicher Kampf gegen die„ Volksfürsorge". In Baden führen die Verwaltungsbehörden den ihnen wahr scheinlich zur Pflicht gemachten Kleinkrieg gegen die„ Boltsfürsorge" ganz preußisch. Das nachstehende vertrauliche Zirkular, das der " Freiburger Volkszeitung" auf den Redaktionstisch flog, bestätigt dies. Es lautet:
Großh. Bezirksamt Billingen. Nr. 13 332.
Billingen, den 17. April 1914.
An die Bürgermeister des Bezirks. Wir sehen einem alsbaldigen Bericht darüber entgegen, ob dortsetts Wahrnehmungen gemacht wurden, oder sonst Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß die Boltsfürsorge, Gewerlich.- Genoffensch. Verf. A. G.( Siz Hamburg ) im Bezirk Verbreitung findet, daß ihr insbesondere auch Staats- oder Gemeinde beamte als Versicherte angehören.
J. A. Schindele." Das Rundschreiben batiert vom April; inzwischen hat längst die gefürchtete„ Bolfsfürsorge" ihren segensreichen Einzug in den badischen Schwarzwald gehalten.
Bachem gegen Delfor.
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In einer im Eljäßer Dialett in einer Plauderei geführten Auseinandersetzung hat der Zentrumsabgeordnete Del for die„ Kölnische Volkszeitung" als ein Blatt bezeichnet, von dem alles zu erwarten sei, es möchte noch so schmutzig sein; zuerst preußisch, dann katholisch". Der Papst werde von der Kölner Richtung ja auch wie ein Eljäßer behandelt; dem Wader habe er aber gezeigt, daß er sichs nicht gefallen läßt. Die„ Kölnische Volkszeitung" meint in ihrer Antwort, Delsor habe zu früh versucht, gegenüber dem Zähringer Löwen"( jo nennt man Wacker), der aber noch nicht tot sei, die Rolle des bekannten anderen Tieres in der Fabel( des Efels!) zu spielen, so sehr er dazu geeignet fein mag!" Das geistliche Gewand schützt Herrn Delsor, nicht vor solchen Anspielungen" aus den Reihen der Glaubensgenossen. Das Bachemblatt fündigt zum Schluffe an, daß man mit Herrn Delsor noch an anderer Stelle reden werde.
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Empörende Menschenschinderei.
Mit sechs Wochen Arrest und Degradation wurde ein Unteroffigier eines Straßburger Infanterie- Regiments vom dortigen Kriegsgericht wegen Soldatenmißhandlung bestraft. Auf nod, einem anderen Soldaten den schweren Patronentasten zu dem Wege vom Schießplatz zur Kaserne blieb ein Soldat, der mit tragen hatte, zurück. Da der erstere Soldat noch nicht ganz aus geheilte Wunden an den Füßen hatte, konnte er nicht schnell genug gehen. Das paßte dem Unteroffizier Düvernell nicht, und durch Tritte auf die verlegten Füße und Faustschläge auf den Rüden des armen Musketiers versuchte er, das Tempo, zu beschleunigen. Der an sich schon durch seine wiederaufgebrochenen Wunden ermattete Soldat betam dann noch vom Unteroffizier den Patronentasten auf seinen Tornister mit Sandsäden aufgeschnallt