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Nr. 179. 31. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Sonnabend, 4. Juli 1914.

Soldatenmißhandlungen vor einem Zivilgericht.

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FOF

feit& Zagen Kenntnis

das würde eine

ablehnt.

Rechtsverweigerung gegenüber der Angeklagten

Die Verhandlung gegen die Genossin Dr. Rosa Lurem-[ baren Handlung" im Sinne des§ 191. Was den§ 245 St.P.D. heute vertagt werden, so würde in der Tat die Gefahr bestehen, daß burg wegen der in ihrer Freiburger Rede enthaltenen Worte: anbetrifft, so bemerke ich: Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr der Prozeß in absehbarer Zeit nicht zu Ende geführt werden könnte; ,, Was auch in Mes passiert ist cins ist klar: Es ist sicher 951 eines jener Dramen, die tagaus, tagein in den deutschen Kasernen sich abspielen und bei denen das Stöhnen der Beteiligten nur selten an unsere Ohren gelangt." sollte gestern vor der 4. Straffammer des Landgerichts II fortgesetzt werden. Bekanntlich sollte nun in die Beweisauf nahme eingetreten werden. Es waren 23 von der Verteidi­gung benannten Zeugen geladen und erschienen. Es fiel storf auf, daß sich inmitten der Zeugen manche nicht ge­ladene Kriminalbeamte in Zivil befanden. Die mit Spannung erwartete Beweisaufnahme über den Militaris mus unterblieb jedoch, trok lebhaften Protestes der Ange­flagten und ihrer Verteidiger auf Wunsch des Kriegsministers und des Staatsanwalts.

Wie diese in den Annalen der Rechtsprechung wohl einzig dastehende Behinderung einer Angeklagten in der schnellen Durchführung des Beweises für die völlige Sinfälligkeit der Anflage erzielt wurde, zeigt der nachstehende ausführliche Bericht.

Borf.: Wie denkt sich der Herr Erste Staatsanwalt die peitere

von den Zeugen und dem allgemeinen Beweisthema. Sie konnte bedeuten und dagegen möchte ich das Gericht bitten, die Angeklagt: sich also genau informieren. Es wäre in der Geschichte der deutschen Justiz ein Novum, wenn einer Partei eine so lange Frist in Schutz zu nehmen, indem es den Antrag der Staatsanwaltschaft gewährt wird. Es ist noch nie dagewesen, daß man einem An­geklagten noch nach 8 Tagen das Recht der Bertagung eingeräumt Wie lange Zeit braucht der Staatsanwalt? hätte. Bei den Hilfsmitteln, die der Staatsanwaltschaft und auch. dem Kriegsministerium zur Verfügung stehen, fuäre es ihnen durchaus möglich gewesen, in 8 Tagen ihr Material herbeizu- Entwicklung? Würde vielleicht mit einiger Sicherheit darauf zu schaffen. Es ist wohl flar, daß, wenn der Prozez heute vertagt rechnen sein, daß die Verhandlung gleich nach den Gerichtsferien wird, wir ihn dann nimmer wiedersehen. Wenn der Staatsanwalt möglich ist? Erster Staatsanwalt Hagemann: Eine bindende Erklärung die Sache verhandeln will, so hat er auch die technische Mög- fann ich nicht abgeben, habe aber die bestimmte Erwartung, dağ alsbald nach den Gerichtsferien eine Aufnahme der Verhandlung möglich ist. Einschüchterung von Zeugen?

lichkeit dazu.

Denn hinter ihm steht ja der Kriegsminister. Aus diesen Erwägungen bitte ich das Gericht, den Bertagungsantrag abzu­lehnen.

Angeklagte Dr. Rosa 2uremburg: Auch ich widerspreche auf das entschiedenste der Bertagung. Wenn ich die Erklärung des Kriegsministers richtig verstanden habe, so hat er gesagt, er betrachte die Beweisführung über die schweren Fälle hinaus für überflüssig. Ich wende mich gegen diese völlige Verschiebung des Beweisthemas. Ich habe be­Nach Eröffnung der Sizung gibt der Vorsitzende Landgerichts- reits wiederholt in diesem Verfahren erflärt, daß ich nicht be­pirettor Dr. Seligmann folgende Erklärung ab: Nachdem am ver- hauptet habe oder behaupten wollte, daß schwere Dramen im gangenen Dienstag das Beweisthema für einen großen Teil der Sinne des Kriegsministers und des Staatsanwalts sich tag. Beugen in fonfreter Weise mitgeteilt und in Aussicht gestellt ist, die Ladung einer großen Anzahl weiterer Zeuge in Frage aus, tagein ereignen, obwohl ich dies auch nicht in Abrede ommen fönnte, muß, das Gericht mit der Möglichkeit rechnen, ftelle. ch jage: ein Drama ist jede Mishandlung, erst recht Daß die Verhandlung sich auf einen längeren Zeitraum ausdehnt. natürlich solche, die zu Selbstmord oder Fahnenflucht oder zinzuberufen. Das hat prozessual zur Folge, daß alles, was bis die hier bewiesen werden sollen, sind Dramen und ich bestehe Ich habe es daher für notwendig erachtet, einen Ergänzungsrichter sonstigen schweren Folgen führen. Alle die Mißhandlungen, heute verhandelt ist, wiederholt werden muß, aber ich rechne auf darauf, daß diefes Thema verhandelt wird. Es kann auch be­Das Einverständnis aller Prozeßbeteiligten, daß dies auf das not- wiesen werden, daß die täglichen Fälle auch von den Zeugen bendigste Maß beschränkt wird. als Dramen qufgefaßt werden, Es würde eine völlige Ver­ich gesagt habe, das Beweisthema anders gestaltet und dem Kriegsminister eine Nachprüfung darüber zugesteht, ob Dramen nach seiner Auffassung vorliegen. Ich will das an einigen Beispielen erläutern, die auch schon im Reichstage zur Sprache gekommen sind.

Borf.: Würde die Verteidigung vielleicht doch bereit sein, wenn wir auf eine Vertagung eingehen, das fonkrete Beweismaterial in bezug auf die anderen Zeugen mitzuteilen?

R.-A. Dr. Rosenfeld: Für uns ist entscheidend, wie die Staats­anwaltschaft ihre Erhebungen anstellt. Wenn die Staatsanwalt= schaft hier nicht die bindende Erklärung abgibt, daß unsere Zeugen nicht durch Kriminalbeamte oder sonstwie behelligt werden, dann müssen wir, um unsere Zeugen zu schüßen, davon absehen, weitere Zeugen zu nennen. Wir erwarten aber von der Staatsanwaltschaft, daß wenn sie wirklich die Wahrheit ermitteln will sie diese für uns entscheidende Erklärung abgeben wird.

Staatsanwalt: Die Tatsachen, die diese lezte Anregung ber­anlagt haben, sind vorgetragen worden. ob sie richtig sind, oder nicht, Aber selbst sollte, so gibt das wohl noch keine Veranlassung dazu, eine solche weiß ich nicht und kann sie daher nicht anerkennen. menn ein Mißgriff eines unteren Polizeibeamten vorgekommen sein Grflärung von mir zu verlangen. Daß ich solche Vorkommniffe nicht wünsche und nicht will, und daß ich fic, soweit es in meinen Kräften steht, verhindern werde, ist selbstverständlich, und wiederhple irgendwelche Maßnahmen irgendwie beeinflußt werden.

Die Staatsanwaltschaft begehrt Vertagung. hiebung des Beweisthemas sein, wenn man statt dessen, was ich hiermit nochmals: Ich wünsche nicht, daß die Zeugen durch

Erster Staatsanisalt agemann: Ich habe einen Antrag zu stellen: Auf die von mir eingezogenen Erfundigungen hat mir der Herr Kriegsminister gestern abend mitgeteilt, daß die telegra phisch eingeforderten Untersuchungsaften und Berichte zum größten Teil noch nicht eingegangen seien und die Ermittelungen in der hurzen Zeit sich nur auf einzelne der behaupteten Vorgänge er­ftreden fonnten. Der Herr Kriegsminister hat noch hinzugefügt:

Ein Unteroffizier in der 6. Kompagnie des Infanterie regiments 137 hat einen

Soldaten auf das Spind klettern

Vom Himmel hoch, da komm ich her. and

Wenn ich auch nicht die Notwendigkeit der Beweisaufnahme, soweit sie über die letzte Zeit und die schwereren Fälle von Miß- und fingen lassen handlungen, jogenannter Kasernendramen, hinausgeht, einsehen fann, jo möchte ich die einseitigen Darstellungen der von der Verteidigung geladenen Zeugen nicht ungeprüft laffen, anderer- Ein anderer Unteroffizier ließ einen Soldaten feits aber die Fälle zur friegsgerichtlichen Untersuchung ziehen, someit Verjährung noch nicht eingetreten ist.

Auf Grung des§ 245 St.P.O. beantrage ich die Vertagung, Ich hoffe, daß die erforderlichen Ermittelungen in einigen Wochen abgeschlossen sein werden. Zie Bertagung ist aber auch geboten nach§ 191 St.G.B., nachdem die von mir dem Herrn Kriegsminister mitgeteilten Tatsachen, soweit sie innerhalb der Verjährungsfrist liegen, nunmehr zur gerichtlichen Aburteilung gezogen sind.

Widerspruch der Verteidigung.

R.-A. Dr. Rosenfeld: Namens der Angeklagten erhebe ich gegen den Antrag auf Vertagung entschiedensten Widerspruch. Ich be­streite, daß die Staatsanwaltschaft heute noch ein Recht hat, die Bertagung zu verlangen. Der Staatsanwaltschaft sind schon vor einer ganzen Reihe von Tagen die Personen der Zeugen und das Beweisthema befannt gemacht worden. Wir haben die Spe­zialisierung vorgenommen, nicht weil wir die Verpflichtung dazu sondern weil der Herr haben§ 245 verlangt dies nicht, sondern weil der Gerr Borfizende einen dahingehenden Wunsch geäußert hat. Die Staats­anwaltschaft hat also in feiner Weise ein Recht nach§ 245 Ber

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tagung zu verlangen.

Einschüchterung von Zeugen.

Wir haben mit

und singen:

unter das Bett friechen.

Aus tiefster Not schrei ich zu Dir.

Das waren feine Mißhandlungen durch Stöße oder Schläge, aber es sind doch Dramen aus dem Leben der Soldaten. Oder ist es fein Drama, wenn sich in Bauzen ein Soldat aus dem Fenster des 4. Stocwerks herabstürzt und dabei das Bech hat, nicht zu seinem Ziel zu gelangen, sondern vor das Kriegsgericht gestellt und zu 6 Monaten Gefängnis wegen Fahnenflucht verurteilt zu werden? All das sind Dramen, nicht nur die Fälle, die zu Selbstmord oder Fahnenflucht führen. Um den Beweis für meine Behauptung zu führen den Beweis für das vom Kriegsminister und dem Staatsanwalt aufgestellte bitte ich, die Ver­Beweisthema brauche ich nicht zu führen handlung fortzuführen. Denn wenn diese Fälle vor das handlung fortzuführen. Kriegsgericht fommen, so wird das Beweisthema verschleiert. Soll die Beweisaufnahme nicht wenigstens beginnen?

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Bors.: Wir wollen zunächst eine Erklärung der Verteidigung haben, ob sie bereit ist, noch rechtzeitig vorher uns das fontrete ginnen, nicht abermals vor genau derselben Phase stehen wie heute. Beweismaterial so zu übergeben, daß wir, wenn wir wieder be­R.-A. Dr. Rosenfeld: Nachdent der Erste Staatsanwalt die Erklärung abgegeben hat, die ich wünschte, werden wir wahrschein lich diesem Wunsch des Gerichts jo mie bisher nachkommen. Ich bitte jezt zunächst zu beschließen, ob vertagt oder verhandelt wird. Nach etwa einstündiger Beratung verkündet der Vorsitzende folgenden Beschluß:

Das Gericht hat zunächst die Frage unerörtert gelassen, ob die Voraussetzungen des§ 191 der Strafprozeßordnung auf unseren Fall zutreffen, und zunächst nur geprüft, ob die Staatsanwaltschaft nach§ 245 der Strafprozeßordnung des Recht hat, Bertagung zu beantragen. Nach§ 245, 2 der Strafprozeßordnung fann die Staatsanwaltschaft Aussehung der Hauptverhandlung zum Zwed der Erfundigung beantragen, falls eine zu beweisende Tatsache jo spät vorgebracht worden ist, daß es ihr an der zur Ginziehung von Erfundigungen erforderlichen Zeit gefehlt hat. Solche Tatsachen find der Staatsanwaltschaft erst am vergangenen Dienstag mit­geteilt worden, und zwar dadurch, daß in bezug auf jeden einzelnen der zu vernehmenden Zeugen das Beweisthema in fonfreter Form unter Hervorhebung der Zeit, des Truppenteils und der Namen der in Frage kommenden Personen unterbreitet worden ist. Was vorher erfolgt ist, insbesondere die bloße Benennung bestimmter Beugen oder auch später die Angabe, daß die Zeugen allgemein darüber Auskunft geben sollen, daß Mißhandlungen, Dramen in zahlreichen Fällen vaffiert sein sollen, kann in feinem Fall als Mitteilung folcher Tatsachen aufgefaßt werden.

mesen, hierüber irgendwelche bestimmte Erfundigungen einzuziehen.

des jenes Wunsches der Erfüllung des Gerichts etivas getan, was auf die Ermittelung der Wahr- Erster Staatsanwalt Hagemann: Dem zweiten Herrn Bertei­heit nicht ohne Einfluß gewesen, dann wird bon mehreren diger will ich nur sagen: Die Erklärung des Herrn Kriegsministers 3 einem der nächstfolgenden Tage die erforderlichen Erfundigungen Zeugen gemeldet, daß die polizeilichen Recherchen in den Wohnun- enthält durchaus teine Kritik der Anträge und Maßnahmen der Ver­gen der Zeugen in einer Weise vorgenommen sind, daß die Be- teidigung und der Verteidiger hatte nicht die geringste Veranlassung, treffenden sich beeinträchtigt fühlen mußten. Es muß ein sich etwas verbitten" zu fönnen. schüchternd wirken, wenn Tag für Tag Polizeibeamte erscheinen, um sich nach den Zeugen zu erfundigen. Mir ist ein Fall bekannt, wo dem Betreffenden durch die Blume gesagt worden ist:

Sie haben einen Antrag an die Landesversicherungs­anstalt um Aufnahme in ein Sanatorium gestellt und treten nun als Zeuge im Prozeß Luremburg auf!"

Vors. Landgerichtsdirektor Dr. Seligmann: Ich möchte den Herrn Ersten Staatsanwalt fragen: Halten Sie die Möglichkeit für ausgeschlossen, daß wenigstens über einen Teil der Fälle in die Be­weisaufnahme eingetreten werden kann und inzwischen sich weitere Erfundigungen ermöglichen lassen?

Erster Staatsanwalt: Ich halte dies angesichts der überqus um­Der Zeuge hat den Eindruck gehabt, daß, wenn er die Wahr - fangreichen Beweisanträge für ausgefchloffen. Mit einer schritt­heit sagte und diese ungünstig für die Armee ausfallen sollte, meisen Aufklärung kann ich nicht einverstanden sein und muß um seine Aufnahnte in Frage stände. Die polizeilichen Ermitte- Vertagung bitten. lungen fönnen die Wirkung haben, daß die Zeugen das Gefühl haben, sie könnten durch die Ausübung ihrer Zeugenpflicht Nach­teile haben, darum haben wir große Bedenken gegen weitere Spe­zialisierung des Beweisthemas.

Verschleppungsabsicht?

Wenn der Kriegsminister erklärt, daß er alle noch nicht ver­jährten Fälle gerichtlich untersuchen lassen wolle, so fann es dazu tommen, daß diese Verhandlung überhaupt nicht mehr aufge­nommen wird. Die Angeklagte hat aber das dringende Intereffe, daß hier festgestellt wird, daß tagaus, tagein in den deutschen Ka­fernen die bestialischsten Mißhandlungen vorkommen. Nach der Erklärung des Kriegsministers scheint es, als wenn erhofft würde, daß das Zivilgericht hier überhaupt nicht in die Lage fomme, zu entscheiden; es scheint, als ob man durch die Anstellung triegs­gerichtlicher Ermittelungen gerade verhüten will, daß die Sache vor einem Zivilgericht zur Entscheidung kommt.

Vori.: Bitte feine. Motive zu unterschieben, die nicht be­wiesen sind. R.-A. Dr. Rosenfeld: Ich habe dies angeführt, um zu be­gründen, warum ich gegen den Antrag des Staatsanwalts auf das entschiedenste protestiere und ihn abzulehnen bitte.

Aus der

Borsisender befragt die Verteidiger, inwieweit sie das in ihren Händen befindliche Beweismaterial anzugehen bereit sind. R.-M. Levy: Was wir bis jetzt zum Beweis gestellt haben, ist nur ein kleiner Teil unseres Materials. Nach den Erfahrungen, die wir schon bis jest mit der Kriminalpolizei gemacht haben, tönnen wir damit, daß die Sache von einem Gericht, zu dem wir Ver­trauen haben, hingetragen wird zu einem Gericht, zu dem wir kein Bertrauen haben, nicht einverstanden sein. Wenn wir jetzt ver­tagen und später fortfahren, so kommt die Staatsanwaltschaft doch wieder in dieselbe Lage. Sie fann nur die Frist verlangen, die ihr das Gefes einräumt. Der Bertagungsantrag fann nur zur Ber­fchleppung führen.

R.-A. Dr. Rosenfeld: Ich möchte hervorheben, daß wir viel schneller zum Ziel kommen, wenn die Zeugen hier vernommen werden und nicht vor Militärgerichten. Dann haben wir auch wenigstens die Garantic, daß die Vorschriften der Strafprozeß Will der Kriegsminister, daß Aufklärung ordnung erfüllt werden. geschaffen werde, dann sollte er sich doch mit der Bernehmung der 3eugen vor dem Zivilgericht einverstanden erklären. Tut er das nicht, so scheint das zu beweisen, daß die Vernehmung dieser Zeugen gefürchtet wird, da dadurch zahlreiche Mihhandlungsfälle ans R.-A. Dr. Levy- Frankfurt a. M.: Erklärung Tageslicht kommen könnten. Das Verhalten des Staatsanwalts in des Herrn Kriegsministers habe ich mir den einen Saß der letzten Sizung war ein ganz anderes wie heute. In der besonders herausgenommen, daß er die Notwendigkeit nicht ein vorigen Sigung hat er erklärt, daß er Ermittelungen anstellen zusehen vermag, über die Fälle hinaus Beweis zu erheben, die wolle; diese sind auch, wie ich bestimmt meiß, fieberhaft betrieben als Dramen zu betrachten seien. Soweit darin eine Kritit der worden. Jest aber will man nicht vor einem Zivilgericht verhan­Berteidigung liegen und etwa gejagt sein soll, die Verteidigung dein; das ist ein Rüdzug des Kriegsministers auf der ganzen Linie. Vorf.: Ich bitte feine Motive zu unterschieben, die mit der zöge Dinge herein, die mit der Sache nichts zu tun haben, muß ich eine Atritif in dieſer Form mir verbitten. Die Verteidigung Sache nichts zu tun haben; wir haben hier lediglich fachlich und nach untersteht hier nur der Zensur des Vorsitzenden, zu der wir Ver- der Prozeßordnung au berhandlen. R.-A. Dr. Rosenfeld: Nachdem der Staatsanwalt auf die Er­trauen haben. Kein Vertrauen aber haben wir zu den Militär­gerichten, an die der Kriegsminister die ganze Sache jest ver- flärung des Kriegsministers so großes Gewicht gelegt hat, find Der Antrag des Staatsanwalts läßt sich mit dem wir, berechtigt und verpflichtet, darauf einzugehen und die Kon. $ 191 Et... feineswegs begründen. Von§ 191 St.G.B. faun sequenzen daraus zu ziehen. Der Borsigende ersucht nochmals, diese Erörterungen zu unter­gar feine Rede jein, denn hier ist immer nur der eine einzige Gap bon den Dramen" unter Anflage gestellt, es ist nicht ein laffen. einziges Wort behauptet oder gesagt worden von einer ftraf-| R.-A. Dr. Rosenfeld( fortfahrend): Bürde die Verhandlung

Denn es wäre selbstverständlich für die Staatsanwaltschaft ganz unmöglich ge= Es fragt sich nun, ob die Staatsanwaltschaft nach Ansicht des Ge­richts in der Lage war, seit der Mitteilung der tonfreten Beweis­tatsachen vom vergangenen Dienstag bis heute oder vielleicht bis einzuziehen, und das Gericht ist zur Berneinung dieser Frage ge­langt. Es sind in diesem Beweisanerbieten der Verteidigung nicht etwa einige bestimmte Tatsachen nur aufgeführt, sondern fast jeder einzelne Zeuge soll über eine ganze Reihe von Mißhandlungen bes funden, in den meisten Fällen auch über Tatsachen, die nicht nur ihm, sondern auch anderen widerfahren sein sollen; die Namen der angeblich Mißhandelten sowohl als derjenigen, die mißhandelt haben sollen, sind in vielen Fällen nur in sehr urbestimmter Weise, nur etwa mit dem Zunamen angegeben, und dazu kommt noch, daß ein großer Teil der Vorgänge viele Jahre zurückliegt. Verschiedene der hier angeführten Fälle sollen sich etwa Mitte der 80er Jahre oder noch früher abgespielt haben. Dazu kommt noch, daß der Staatsanwalt nach der Ansicht des Gerichts sich nicht darauf ein­zulassen braucht, daß das in den Händen der Verteidigung befind liche Beweismaterial stückweise hier vorgebracht wird. Bis jetzt hat die Verteidigung nur etwa 50 solcher Fälle mitgeteilt. Alles andere steht noch aus und deshalb ist auch die Staatsanwaltschaft wohl bisher nicht in der Lage gewesen, erschöpfende Erkundigungen ein­ziehen, und auch das Gericht hält es unter den obwaltenden Umständen für zweckmäßig, nicht in die Verhandlung einzutreten. Denn auch das Gericht muß Wert darauf legen, das ganze Beweis­material, someit es in den Händen der Verteidigung liegt, unter­breitet zu erhalten, damit es in der Lage ist, sich ein Bild von dem Ganzen zu machen und insbesondere auch über die Reihenfolge der Zeugenbernehmungen schlüssig zu werden. Aus all diesen Gründen hat das Gericht für erforderlich erachtet, dem Antrag der Staats­anwaltschaft auf Bertagung der Berhandlung Folge zu leisten, und ich möchte hervorheben: daß das geschehen mußte, das ist in diesem Fall einzig und allein darin zu suchen, daß seitens der Verteidigung und ich will gern zugeben, vielleicht ohne irgendwelches Ver­schulden ihrerseits aber jedenfalls seitens der Verteidigung das fonfrete Beweismaterial erst im letzten Augenblid unterbreitet worden ist. Das Gericht hat daher beschloffen:

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Die Verhandlung wird vertagt, der Verteidigung wird auf­gegeben, das in ihren Händen befindliche konkrete Tatsachen­material so bald und so vollständig als möglich dem Gericht und der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.

Erklärung der Verteidigung.

R- A. Dr. Rosenfeld: Auf die vorhin uns vorgelegte Frage wegen der Einreichung des Beweismaterials habe ich folgende Gr. flärung abzugeben: Nachdem der Kriegsminister Hon vornherein erklärt hat, daß er alle noch nicht friegsgerichtlich abgeurteilten Fälle von Mißhandlungen, das will heißen die enorme Mehrzahl der von unseren Zeugen zu befundenden Fälle, den Kriegs. gerichten zur Untersuchung überweist, stellen wir fest, daß Die Abficht besteht, die von uns angeführten Soldatenmiß