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Soziales.

Unbefugte Dienstverlassung?

Unbefugt den Dienst verlassen haben sollte die Köchin Sundt, die in dem Restaurationsbetrieb bon Sohn und Tuchler tätig gewesen war und wegen fristloser Entlassung Restlohn sowie Entschädigung für Kost und Logis in der Höhe von 56 M. vor der 6. Kammer des Gewerbegericht einflagte.

Ein Minister, der trotzdem die Annahme von Geschenfen gestattet,| treter für sie gewählt werden. Die Vorbereitung der Wahl, insbes ist wegen Anstiftung, Beihilfe und Teilnahme an solchen Deliften sondere die Aufstellung der Kandidaten, liegt in den Händen der Be­strafbar. In Erinnerung sind die 3000 m. Belohnung, die die zirkskartelle, die von der freigewerkschaftlichen Arbeiterbewegung im Kühnemänner in Berlin   den Polizeibeamten spendeten, die aus letzten Jahre geschaffen worden sind. Diese ganze Bearbeitung und Organisation der Wahl ist keine geringe Aufgabe; die bürgerlichen Anlaß des 1. Mai 1890 über Gebühr angestrengt waren. Damals wählergruppen, die sich an der Wahl beteiligen( die christlichen Gewerk­wurde im Reichstag von keiner Partei bestritten, daß der Polizei- fchaften, Sirsch- Dunderschen Gewerkvereine usw.), haben die Sache präsident, der die 3000 m. verteilt hatte, strafbar sei. Freilich leichter, weil sie meist die Hilfe der Behörden zur Verfügung haben. angeklagt wurde er nicht. Werden denn in Preußen stets Schuldige Leider ist das ganze Wahlverfahren nicht dazu angetan, bei den frei­getvertschaftlich organisierten Beteiligten große Wahlbegeisterung zu angeklagt?

Wichtige sozialpolitische Wahlen.

Als Alageeinwand brachte die Firma vor, die Klägerin habe des Defteren unbefugt ihren Dienst verlassen und sei deswegen von ihr mit Recht ohne Auffündigung entlassen worden. Beweisauf- Nachdem allenthalben die Wahlen der Beisitzer für die Ver­nahme und Zeugenvernehmung ergaben aber, daß der Klägerin, sicherungsämter erledigt sind, kommen nunmehr die Wahlen der wie das auch in anderen Betrieben ähnlicher Art üblich ist, von Beisiger für die Oberversicherungsämter zur Durchführung. Von der Firma selbst, bez. von einem ihrer Mitinhaber die Erlaubniß den zuständigen Behörden sind bereits alle Vorbereitungen für gegeben worden war, sich jeden Nachmittag eine Stunde zur Erho- die Wahlen getroffen worden. lung nach der anstrengenden Mittagsarbeit in der heißen Küche frei zu nehmen, daß also von einem unbefugten" Verlassen des Dienstes auf feinem Fall die Rede sein konnte. Als die Beklagte Jah, daß ihr Standpunft nicht haltbar war, machte sie als weiteren Stlageeinwand geltend, diese Freistunde sei der Klägerin nur von einem der Chefs gewährt und deswegen von der Firma nicht anzu ertennen. Nicht ohne Humor lehnte der vorsitzende Gewerberichter auch diesen Einwand ab, indem er bemerkte, dann müsse eben der eine Mitinhaber der Firma den anderen für die ohne seine 3uftimmung gewährten Freistunden der Köchin regreßpflichtig" machen. Da die Kammer die Beklagten nicht im Unklaren darüber ließ, wie ihr Urteil ausfallen würde, so entschloß sie sich frei­lich erst nach längerem Zureden des Vorsitzenden( Mag.- Rats Dr. Gerth) und der Beisitzer, den ihr nahe gelegten Bergleich anzu nehmen. Sie zahlte die geforderten 56 Mr., darauf nahm die Klä­gerin ihre Klage zurüd.

eine

erzeugen.

Die Wahlen der Beisitzer zu den( unteren) Versicherungsämtern zeigten eine recht große Lauheit unserer Wähler. Hoffentlich wird das bei den hier erörterten Wahlen, die bis Ende September er­ledigt sein müssen, besser.

Aus Industrie und Handel.

Brämieneinnahmen Schadenreserve Andere Reserven

Versicherungsprofite.

1909 1910 1911 1912 1913 Millionen Mark 21,6 22,1 23,8

17,- 11,

24,7

12,3 13,4 8,5 8,5 8,5

14,

14,1

14,7

14,7

4,- 4,-

Eingezahltes Aftienkapital 3,- 3,- 3,- Dividende in Prozent.. 46,- 50,- 50,- 50,- 50,-

Jedes Oberversicherungsamt besteht aus Mitgliedern"( dar­unter den Vorsitzenden), die von den Behörden ernannt werden, und Beisigern", die je zur Hälfte aus Arbeitgebern und Ver­Die Frankfurter Allgemeine Versicherungs- Aktiengesellschaft ver­sicherten gewählt werden. Die Zahl der Beisitzer beträgt zusammen 40; sie fann von der obersten Verwaltungsbehörde erhöht oder öffentlicht einen Prospekt über 3 Millionen Mart neue, mit 25 Proz­vermindert werden. Bei den Oberversicherungsämtern für größere eingezahlte Aktien. Sie macht dabei folgende Aufstellung über die Gebiete ist die Zahl auch meist vermehrt worden, so allein die Zahl Entwicklung des Unternehmens: der Versicherungsvertreter in Dresden   und Leipzig   auf 64, Merse­ burg   auf 60 usw. Die Beisitzer aus den Arbeitgebern werden zur Sälfte von den Arbeitgebernmitgliedern im Ausschuß der zu­ständigen Versicherungsanstalt und zur Hälfte von den Vorständen der zuständigen landwirtschaftlichen und gewerblichen Berufsge­nossenschaften gewählt. Um das Wahlverfahren zu vereinfachen, ernennen die gewerblichen Berufsgenossenschaften für den Bezirk jedes Oberversicherungsamtes Vertrauensberufsgenossen­Trotz der hohen Dividende konnten Reserven in Höhe von insa schaft", die das Wahlrecht ausübt. gesamt 28,7 Millionen Mart angesammelt werden. Allein die Die Beisiger aus den Versicherten werden von den Versicherten Sapitalsreserve ist über dreieinhalbmal so hoch als das eingezahlte vertretern bei den Versicherungsämtern des Bezirks des Ober- Aktienkapital. Dabei haben die Aktionäre in den letzten 4 Jahren Rechtlosigkeit ausländischer Wanderarbeiter. versicherungsamtes nach den Grundsäßen der Verhältniswahl ge- ihr Kapital schon doppelt als Dividende herausbekommen. Solche Bei dem Landwirt Nullmeier in Billinghausen  ( Lippe  ) wählt. Die Stimmenzahl der Versichertenvertreter, also der ungeheuren Gewinne aus einem Unternehmen, das eigentlich dem war seit Februar der Arbeiter Stanislaw Turek aus Dubidze Wähler, wird nach der Zahl der Krankenkassenmitglieder des Be- öffentlichen Wohle dienen sollte, erklärt den fanatischen Haß, mit ( Preis Noworadomst, Russisch- Polen) beschäftigt. Er erhielt ichriftlich; der Vorsitzende des Oberversicherungsamtes leitet die ficherungswesen den kapitalistischen   Klauen zu entreißen. Daß man zirks ihres Versicherungsamtes festgesetzt. Die Wahl geschieht dem man alle Bestrebungen verfolgt, die darauf hinzielen, das Ver­ den   vereinbarten Lohn nicht, verließ deshalb ohne Kündi- Wahl. Wählbar sind nur Männer( also keine Frauen), die im bei dem Kampf um die Erhaltung der Beute sogenannte nationale gung die Stelle und trat bei dem Landwirt Körner in Stade   Bezirke des Oberversicherungsamtes wohnen oder beschäftigt Interessen vorschiebt, entspricht freilich der kapitalistischen   Moral. hausen in Dienst. Auf Veranlassung des Nullmeier jun. werden. In der gleichen Weise wie die Beijißer werden Stell­wurde der Arbeiter polizeilich wieder zurückgebracht. Jetzt vertreter, und zwar in doppelter Zahl wie die Beijißer, gewählt. fündigte der Arbeiter, und nachdem die Zeit abgelaufen war, sat also ein Oberversicherungsamt die norinale Zahl von 20 Ver­trat er wieder bei Störner in Dienst. Bei seinem Fortgange sichertenbeisikern angenommen, so sind noch 40 Stellvertreter dazu bon Nullmeier verlangte er seinen verdienten Lohn, der ihm au wählen. In den einzelnen Bundesstaaten sind besondere Wahlordnun aber verweigert wurde. Er reichte hierauf Klage beim Amts- gen für dise Wahlen erlassen worden. Sie sind bestrebt, das gericht Lage ein. Inzwischen hatte Nullmeier bei der Fürst- ohnehin umständliche Wahlverfahren noch komplizierter zu ge= lichen Regierung Beschwerde gegen den Arbeiter erhoben. stalten. Danach sollen die Beisiger zu einem gewissen Teile( min­Die Regierung verfügte darauf die Ausweisung des destens zur Hälfte) an der Unfallversicherung beteiligt sein. Ber­Arbeiters als lästigen Ausländer und forderte schiebentlich ist dieser Anteil wesentlich erhöht worden. Im übrigen Swinembe. 761 SD ihn auf, binnen drei Tagen das lippesche Land zu verlassen. sollen die hauptsächlichsten Erwerbszweige, insbesondere die Land: Hamburg   757 GD Aus Verzweiflung darüber und weil er seinen Lohn nicht wirtschaft, und die verschiedenen Teile des Bezirks bei der Wahl berücksichtigt werden. Einzelne Wahlordnungen bestimmen z. B., bekam, begab sich der Arbeiter nach dem Hof des Landwirts daß die Versichertenvertreter zu einem Drittel der Landwirtschaft Bien Nullmeier und schoß sich vor deffen Haustüre angehören müssen. Jedem Wähler ist mindestens 6 Wochen vor eine Kugel in den Mund. Die Kugel wirkte nicht der Wahl eine Wahlaufforderung mit Wahlfouvert zuzustellen, tödlich. Im nächsten Augenblic fam Nullmeier jun. aus der auf dem auch die Zahl der Stimmen anzugeben ist, die er in Tür, beschimpfte den Schwerverwundeten und, anstatt sich die Wagschale wirft. Die Wahl erfolgt auf die Dauer von vier südöstlichen Winden; später zunehmende Bewölfung und etwas Neigung feiner anzunehmen, schluger ihn mit einem harten Jahren. Wir bejizen im Deutschen Reich   rund 85 Oberversicherungs­Gegenstand und ließ ihn im bewußtlosen 3ämter( wozu noch eine Anzahl besondere" Oberversicherungsämter stande liegen. Gegen 3 Uhr morgens mochte ihm wohl für die Eisenbahn- und Bergarbeiter fommen). Nehmen wir an, daß Sonntagmittag: 3m Nordosten größtenteils heiter, trocken und sehr doch bedenklich werden, er brachte den russischen Arbeiter in überall auch nur die normale Zahl der Beisiber beibehalten würde, warm. 3m Südwesten meist anfangs noch beiter und warm, dann stärtere das Krankenhaus nach Lage und gab sich dort als Bieregge so müßten im Deutschen   Neiche schon 5100 Beisißer und Stellver- Bewölkung, vielfach Gewitter und etwas Abfühlung. aus Stadenhausen aus.( Vieregge ist ein Nachbar Körners, bei dem Turek zuletzt beschäftigt war.) Nullmeier erklärte weiter, er habe den Schwerverletzten in Körners Garten auf­gefunden!

Da der Verletzte der deutschen Sprache nicht mächtig ist, wurde ein Dolmetscher herbeigeholt. Bei der Vernehmung fam der ganze skandalöse Sachverhalt an den Tag. Der Ar­beiter befindet sich auf dem Wege der Besserung. Die Unter­fuchung ist eingeleitet worden und wird gegen Nullmeier jun. noch ein gerichtliches Nachspiel haben.

Gegen die Ausweisung des Arbeiters ist Beschwerde bei der Fürstlichen Regierung erhoben.

Her mit Baukontrolleuren aus der Arbeiterklasse! Die Bauarbeiterschutzkommission der freien Gewerkschaften von Köln   und Umgegend hat in einer breitägigen großen Kontrolle 374 Bauten besichtigt und dabei nicht weniger als 748 Verstöße gegen die gesehlichen Vorschriften und sonstige schwere Mißstände ermittelt. Darunter befinden sich Hunderte von Fällen, wo durch die Versäum­nisse Bauunfälle begünstigt werden. Wie leichtsinnig die Unternehmer arbeiten, beweist die Tatsache, daß auf nicht weniger als 51 Bauten der Verbandskaften fehlte. Die sich immer wieder erweisende Unfähigkeit der Baupolizei, den Bauarbeiter- Schutzbestimmungen Geltung zu verschaffen, muß unsere Forderung nach der Anstellung| bon Baufontrolleuren aus der Arbeiterklasse verstärken.

Polizeiliche Streitbelohnungen.

Der preußische Minister des Innern hat die Grundsäße feft. gestellt, unter welchen Polizeibeamte Velohnungen entgegennehmen dürfen. Mit dieser Frage befaßt sich der Dresdener   Polizei­präsident Roettig. Er schreibt in der Deutschen Strafrechts.

Beitung":

" Man kann gewiß einerseits nur damit einverstanden sein, daß die unter allen Umständen erforderliche Genehmigung zur Annahme von Belohnungen dem Polizeibeamten in wohl­vollender Weise erteilt werde, andererseits muß es grund­fäßlich bedenklich fallen, daß Polizeibeamte, die aus Anlaß von wirtschaftlichen Kämpfen( Streifs, Aussperrungen) tätig ge­worden sind, die Genehmigung zur Annahme von Belohnungen erhalten, die von einer der am wirtschaftlichen Stampfe beteiligten Parteien herrühren. Denn die Polizeibehörde steht bei wirt­schaftlichen Kämpfen über den Parteien, und es muß unter allen Umständen auch der Schein vermieden werden, als ob die Polizei nicht im öffentlichen Intereffe, sondern im Privatinter­effe eines Beteiligten tätig geworden sei."

Ami; bie

Die Annahme von Geschenken ist unter allen Umständen bermerflich und bleibt trop einer ministeriellen Ge­nehmigung strafbar. Der Beamte bekleidet ein öffentliches er wird aus den Mitteln der Allgemeinheit bezahlt und besteht Gefahr der Parteilichkeit, wenn Beamte für Amtshandlungen bon dritter Seite Belohnungen annehmen dürfen. Namentlich bei Stretts steht die Polizei den Arbeitern von vornherein vielfach feindlich gegenüber und diese Feindseligkeit tann höchstens noch gefördert werden, wenn die Polizeibeamten wissen, daß sie von dem bestreitten Unternehmer auf eine Belohnung rechnen fönnen.

Auf diesem Standpunkt der Verwerflichkeit der Annahme einer Belohnung steht auch das Gejet.§ 331 St.G.B. bedroht einen Beamten, der für eine in sein Amt einschlagende an sich nicht pflichtwidrige Handlung Geschenke oder andere Vorteile annimmt, fordert oder fich persprechen läßt, mit Geldstrafe oder Gefängnis

Stationen

Berlin

Witterungsübersicht vom 3. Juli 1914.

759 SD

Wetter

Stationen

3 wolfen! 24 3 heiter

Wetter

22

757 S 759 SD

2 Dunst 2 wolkig 2 wolten! 21

Haparanda 769 S Petersburg 770 DND 3 volfen! 25 Scilly 760 N 20 Aberdeen 756 NNW 757 SW 19 Paris

6 wolfen! 16

1 molten! 20 5halb bd. 13 3 Regen

11

Frankf. a.M 757 SW München

2 bedeckt 18

Wetterprognose für Sonnabend, den 4. Juli 1914. Zunächst wieder vielfach heiter und sehr warm bei ziemlich lebhaften zu Gewittern.

Berliner   Wetterbureau. Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis

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