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Bring Georg, der nachher auf Sachsens Thron saß, und Erbprinz Bernhard, der heute Herzog von Meiningen ist, haben schließlich keine andere Behauptung aufge stellt als die Führerin der Sozialdemokratie... Und sie haben ihre- Behauptungen mit Beweisen illustriert. Zu Beweisen war und ist auch Rosa Luxemburg erbötig und nicht sie und ihre Verteidiger, sondern der Kriegsminister und jein Staatsanwalt sind es, die eine Vertagung ge­wünscht und durchgesetzt haben, deren Dauer von sehr unbestimm ter Länge sein dürfte Es muß Rosa Luxemburg überlassen werden, ihre Behauptung von den Dramen, die sich täglich in den deutschen Kasernen abspielen, zu beweisen. Keines Beweises mehr bedarf die Tatsache, daß faum eine Woche vergeht, ohne daß ein Urteil von unverständlicher Milde gegen Soldatensch in der die öffentliche Meinung herausfordert. Hier, Herr v. Falkenhayn, wäre ein günstiges Feld für Ihren Lätigkeitsdrang!"

Gegenüber diesen Kritiken ist es doppelt und dreifach auffallend, daß das Berliner Tageblatt" fein Wort über diesen Prozeß zu sagen weiß. Es handelt sich ja freilich nicht um ein Liebesdrama, das seinen sensationellen Abschluß im Gerichtsjaal fand, sondern nur um jene alltäglichen Dramen", deren schlichte Helden kaum Anspruch auf be­

sonderes Interesse des Weltblattes erheben dürfen.

Was auch in Mes passiert ist eins ist flar: Es ist sicher I felles festgestellt, die jedoch keine Störung des Gehörs zur Folge habe. eines jener Dramen, die tagaus, tagein in den deutschen Kasernen Der Angeklagte bestritt die Darstellung des 3., insbesondere be­sich abspielen, und bei denen das Stöhnen der Beteiligten nur stritt er, 3. vor die Brust gestoßen zu haben. Er habe ihn nur" jelten, an unsere Ohren gelangt." an der Naje angefaßt.

Sie hat darauf den vollen Beweis der Wahrheit durch ein mehr als friegsstarkes Bataillon von Zeugen angetreten. Als in vollster Oeffentlichkeit mit dem Beweis der Wahrheit be­gonnen werden sollte, hat der Staatsanwalt und der Kriegs­minister schleunigst die Flucht in die Dunkelheit ergriffen.

Vom Kasernenelend.

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Der Anklagevertreter erklärte, er glaube nur der Aussage des Zimmermann und beantragte drei Wochen Mittelarreſt.

Das Urteil lautete dem Antrage des Anklagevertreters gemäß. Am 29. Juni hatte sich dann vor dem Königsberger Kriegsgericht der Unteroffizier Wilhelm Falfus von der 9. Kompagnie des 43. In­fanterieregiments wegen Mißhandlung zu verantworten. Am 17. Juni war beim Tornisterappell der Musketier Sagade aufgefallen. Auf die Frage des Unteroffiziers, was mit seinem Tornister los sei, ant­wortete S.: Ich wüßte nicht, was daran fehlt? Falfus stieß deir Das Kriegsgericht der 14. Division in Düsseldorf hat im Tornister, den S. hochhalten mußte, dreimal gegen dessen Kopf. letzten halben Jahr bis Ende Juni genau 28 Sibungen ab­Zweimal fonnte S. den Stoß abwehren, beim dritten Male erlitt er gehalten, und in diesen Sizungen hat es nicht weniger wie 32 Fälle durch eine Tornisterschnalle eine blutende Verlegung an der Stirn von Desertion abgeurteilt die leichtere unerlaubte Ent­fernung und die schwerere Jahnenflucht. Das macht für jede und war vier Tage rebierkrant. Das Gericht fah hierin einen minder­schweren Fall und erkannte auf zehn Tage Mittelarrest. Sibung mehr wie einen Fall. An Strafen wurden dabei verhängt schweren Fall und erkannte auf zehn Tage Mittelarrest. 17 Jahre 4 Monate und 16 Tage Gefängnis, 7 Wochent strengen Arrest, 3 Wochen mittleren Arrest und 1 Woche Haft. Auf ben einzelnen Fall berechnet, macht das allein bei den Gefängnis- b strafen mehr wie 7 Monate aus. Dabei famen mit der Deſertion nur in 6 Fällen nach andere Vergehen in Betracht, sie waren aber auch erst wieder aus der Desertion entstanden.

Dagegen ist die konservative Preise um so be­redter. In langen Leitartikeln suchen die Streuzzeitung" und Deutsche Tageszeitung" ihren Falkenhayn zu Hilfe Den Rekord schlug das Düsseldorfer Kriegsgericht jedoch in der zu kommen. Die sublime dee des Kriegsministers, die Sigung vom 2. Juli, und damit fing ein neues Halbjahr recht Es verwendete nämlich diese ganze Zivilgerichte mit Hilfe der Militärgerichte trockenzulegen, vielversprechend an. findet den begeisterten Beifall aller Scharfmacher. Die Sigung nur allein auf die Aburteilung von De­Herren haben eben irnbegrenztes Vertrauen gur fertionen! Die Zahl der zu erledigenden Fälle betrug sieben! Und wie sahen diese Sachen zumeist aus oder wie endeten sie! Militärgerichtsbarkeit. Sie werden wohl wissen, warum, und erinnern sich vielleicht des berühmten Tele- Man wird dabei unwillkürlich an das Wort der Genossin Luxemburg gramms des Herrn v. Pelet- Narbonne an ihren Januschauer von den" Dramen" erinnert, die sich hinter den Kajernenmauern ab­nach dem Freispruch der Reuter und Forstner. Ja, der spielen.

burg gegangen und erst im Februar 1914 wieder zurückgekehrt, wo er sich freiwillig stellte. Er hatte sich dieses halbe Jahr als Arbeiter ehrlich durchgeschlagen, konnte auch mit nur guten Zeugnissen auf­warten. Das Gericht nahm bloß unerlaubte Entfernung an und er­fannte auf zivei Monate eine Woche Gefängnis.

,, Kreuzzeitung " wäre es sogar am liebsten, sie könnte die Der Mustetier Johann Nowad vom 30. Infanterieregiment in Zivilgerichtsbarkeit ganz auf das Niveau der Militärgerichts- Meg war 1913 ausgehoben worden, hatte auch schon seinen Urlaubs­barkeit bringen. Sie verlangt nicht mehr und nicht weniger, paß erhalten, war aber kurz vor dem Einstellungstermin nach Lugem­als daß eine Reform der Strafprozeßordnung das Verteidi gungsrecht der Angeklagten illusorisch mache. Denn für die reuzzeitung" ist die Justiz vor allem ein Mittel zur Unterdrückung aller unbequemen Kritif. Offen erklärt sie: " Der Justiz liegt die Aufgabe ob, unser Heer vor nieder­trächtigen Angriffen, unser Volk vor der antimilitaristischen Wühl­arbeit der sozialdemokratischen Agitatoren zu schüben." Jetzt wissen wenigstens die Richter, wie sie zu verfahren haben.

Politische Uebersicht.

Nationalliberale Herzensergüffe.

Die Kölnische Zeitung " ist ganz entzückt von dem ge­planten Massenstreifprozeß. Es bestehe kein Zweifel, daß die Art und Weise, in der die Genossin Luxemburg in ihrer Berliner Hezrede zum Massenstreif und den damit notwendiger­weise verbundenen Verstößen gegen Gefeße die Versammlung auf zupeitschen versucht hat, die Erhebung einer Anklage aus§ 110 des Strafgesetzbuchs rechtfertigt."

Die Einwände des Vorwärts" werden als juristische " werden Purzelbäume" abgetan. Und dann wird weiter gehetzt:

Es wird doch gut sein, daß nun einmal auch vor einent preußischen Gericht einwandfrei festgestellt wird, wieweit die ver­schiedenen Temperamente innerhalb der Sozialdemokratie in ihren Brandreden für den Massenstreit gehen dürfen, ohne den Richter zu verfallen. Das Urteil in dem neuen Luxemburg­Prozeß wird vielleicht auch einen Anhalt dafür bieten, wie sich die Behörden gegenüber dem anzusammelnden Massenstreit. fonds von Groß- Berlin zu stellen haben."

Zu diesen Scharfmachereien paßt es ausgezeichnet, daß die Kölnische Zeitung " am selben Tage einen Leitartikel bringt, der mit dem Gedanken eines Ausnahmegesetzes gegen die Sozialdemokratie spielt:

Der Füsilier Werner Thüner vom 39. Füfilierregiment in Düffel­dorf war Anfang 1913 mit einem anderen Kameraden davongelaufen, doch arbeitend nicht über das rheinisch- westfälische Industriegebiet hin­ausgekommen und erst nach einem Jahre wieder festgenommen Die Deutsche Tageszeitung" dagegen kommt worden. Er fonnte der Verhandlung absolut nicht folgen, da er am juristisch. Sie sucht auszuführen, das Gericht jei auch auf ganzen Körper fürchterlich schlotterte, sich überhaupt in einem so Grund des§ 191 des Strafgesetzbuchs verpflichtet gewesen, schlechten förperlichen Zustand befand, daß er nicht imftande war, die Sache zu vertagen". Nach diesem Paragraph ist bekannt- auch nur ein Wort zu sagen und bei jeder Anrede heftig wie ein lich, wenn eine Beleidigung in der Behauptung einer straf- Sind zu weinen anfing. Der medizinische Sachverständige bezeichnete baren Handlung liegen soll, das Beleidigungsverfahren aus ihn als einen von seinem trinkenden Vater her erblich belasteten zujeben, wenn zum Zwecke der Herbeiführung eines Straf- Menschen mit angeborener Geistes schwäche, dessen Nervensystem arg verfahrens wegen der strafbaren Handlung bei der Behörde zerrüttet wäre und der infolgedeffen für sein Tun nicht veranitvort­Das Gericht erkannte denn auch auf Anzeige gemacht ist. Mit scheinbarem Ernst tritt sie dafür lich gemacht werden könnte. eint, der Beleidigungsprozeß sei nicht zur Entscheidung Freisprechung und ordnete die Ueberführung des Unglücklichen darüber da, ob jemand eine strafbare Handlung begangen in ein Lazarett an, von wo er bald als dienstuntauglich entlassen habe". Zuständig zur Entscheidung hierüber feien bei Sol- werden soll. datenniißhandlungen nur die Militärgerichte. Den Unsinn Der Musketier Karl Wykuta vom 159. Infanterieregiment in würde die Deutsche Tageszeitung" schwerlich produziert Mülheim ( Ruhr) war in ein Strafverfahren verwvidelt worden, weil haben, wenn sie sich den von ihr angezogenen Paragraphen er dem wiederholten Befehle eines Vorgesetzten widerivillig nachge= Das trieb ihn zur Desertion, die indes nur von des Strafgesetzbuchs genauer angesehen hätte. Danach muß fommen war. nämlich bis zur Beendigung der eingeleiteten Untersuchung Januar bis Mai 1914 dauerte, da er bei einem von vier Diebstählen mit dem Verfahren und der Entscheidung über die Beleidigefaßt wurde, von denen allerdings einer dem Beschaffen von Zivil­gung innegehalten werden, wenn wegen der strafbaren Hand. seug galt. Es lag Diebstahl im Rüdfalle vor, doch glaubte das Ge­lung, deren Behauptung eine Beleidigung sein soll, Anzeige richt, noch über die hierfür vorgesehene hohe Mindeststrafe hinaus­gemacht ist. Die Genossin Luxemburg soll nach der Deut- gehen und auf zwei Jahre ein Monat Gefängnis, Berlust der bürger­schen Tageszeitung" Soldatenmißhandlungen behauptet lichen Ghrenrechte für fünf Jahre und Ausstoßung aus dem Heere haben. Nach der Deduktion des agrarischen Organs hätte erkennen zu müssen. also die Beleidigungs I age solange eingestellt werden müssen, bis sämtliche schwebenden Verfahren wegen Soldaten­mißhandlungen erledigt sind. Die Auslegung der Deutschen Tageszeitung" hätte danach also zur Ablehnung der Anklage führen müssen.

Der Musketier August Gunkel vom 16. Infanterieregiment in Mülheim ( Rhein ) hatte Ende Mai 1914 sein Regiment verlassen, war aber schon eine Woche darauf wieder festgenommen worden. Er wurde zu sechs Monaten zwei Wochen Gefängnis und Versehung in die zweite Klasse verurteilt.

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Alle bürgerlichen Parteien, so hören wir es seit Jahren fe bon Miquel bis zu Herrn v. Dusch, sollten stets und unter allen hi Umständen gegen die Sozialdemokratie zusammenstehen. Das n

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ist leichter gesagt als getan und meist schon deshalb unmöglich B weil die einzelnen Parteien in bezug auf die Mittel, die gegen die Sozialdemokratie anzuwenden find, gänzlich uneins jind und bleiben werden. Das schließt freilich nicht aus daß einmal das gesamte monarchisch gesonnene Bürgertum in geschlossener Front gegen die Co zialdemokratie auftritt, und daß diese Verteidigungsphalang zum Schuße der gemeinsamen monarchischen Grundlage des Staates auch vor Ausnahmegesehen nicht zurückschredt. Be Die bürgerlichen Parteien sollten darin angesichts der immer er unverhohlener zutage tretenden republikanischen Gesinnung und üb immer dreistern monarchiefeindlichen Kundgebungen der Sozial fin demokratie nicht allzu schüchtern sein. Ausnahme zustände verlangen Ausnahmegesebe, und schließ Be lich: wer das Kreuz hat, der jegnet sich. Man mache nur recht zeitig von den Machtmitteln, über die man verfügt, Gebrauch gli und sci so rüdsichtslos, wie die Machthaber der Demokrate cs stets und überall gewesen sind."

Bei Nationalliberalen ist diese Bereitwilligkeit zu einem neuen Ausnahmegesek freilich nicht überraschend.

Eine erzwungene Ehrung.

Das Wolffiche Bureau verbreitet folgende Nachricht aus Saarburg :

Der faijerliche Statthalter Dr. v. Dallwit hat gestern dem Kreis Saarburg einen Besuch abgestattet. Dabei ereignete sid ein Zwischenfall im Dorfe Harzweiler, wo der Pfarre sich weigerte, aus Anlaß des Besuches die Kirchenglode läuten zu lassen. Der Bürgermeister ließ daraufhin bei de Kreisdirektion anfragen, die bestätigte, daß vorschriftsmäßig bi Glocken zu läuten seien. Da der Pfarrer sich immer noch weigerte bedurfte es des Eingreifens der Gendarmerie. De Pfarrer wurde aufgefordert, die Schlüssel herauszugeben, was ohn weiteres geschah. Darauf wurden die Gloden geläute Dieser Dall wit, besitzt wirklich den Mut zur Lächer

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Der Musketier Otto Köhler vom 167. Infanterieregiment in Der Luxemburgprozeß hat neben den vielen anderen Un- Staffel war in eine Untersuchung wegen lumpigen 5 Mt. Logisschulden geheuerlichkeiten auch die, daß als Beleidigte ein Kollektiv- verstrict worden und hatte sich gelegentlich der Wahrnehmung eines begriff aufmarschiert, nämlich alle Offiziere und Unter- Termins in dieser Sache dazu verleiten laffen von einem Fremden, offiziere, ja fogar alle Angehörigen der preußischen Armee. wie er sagte, seinem Regimente wegzulaufen und nach Belgien zu Demnach sollen auch diejenigen Offiziere, Unteroffiziere oder fahren. Von dort wurde er aber bald wieder abgeschoben und dar- lichkeit. fonstige Angehörige der preußischen Armec, die die gröblichsten auf in Deutschland verhaftet. Nunmehr erhielt er sechs Monate Ge- Aber der neue Kurs hat überhaupt großen Tatendrang Beleidigungen begangen haben, beleidigt sein. Die Deutsche fängnis, außerdem wurde auf die übliche Versetzung in die zweite Die amitliche Straßburger Korrespondena" veröffentlich verö Tageszeitung" stellt sich ebenso wie, die Streuzzeitung" der folgende Warnung: Tatsache gegenüber blind, daß die Staatsanwaltschaft für ihre Behauptung auch noch nicht einen einzigen Zeugen bis jetzt an­geführt hat, der eidlich bekunden fönnte, an einem Tage fämen in feiner Raferne Mißhandlungen vor. Die Verschiebung der Beweislast läuft auf nichts anderes hinaus, als auf eine Unterbindung jeder Kritik.

Klasse erkannt.

Die beiden letzten Fälle, die sich gegen den Ulan Ludwig Thomas vom 5. Ilanenregiment in Düsseldorf und den Musketier Ernst Grabe bom 159. Infanterieregiment in Geldern richteten, mußten verlagt werden: der erste, weil einige Zeugen über die Angabe des Ange­flagten gehört werden sollen, er sei wegen ständiger Mißhandlungen alter Leute davongelaufen; der zweite, weil Zweifel an der Zurech­nungsfähigkeit des Angeklagten aufgestiegen waren.

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Es ist in letzter Zeit beobachtet worden, daß insbesondere bin d der Rückkehr von Ausflügen über die Grenze Fahnen und zeichen aller Art in den französischen Farben in a syml fälliger Weise getragen werden. Es empfiehlt sich daher der i Züge weis, daß das öffentliche Ausstellen dieser Farben nach Artifel des Defrets vom 11. August 1848 und nach vielfachen gerichtlich Gre Entscheidungen eine strafbare Handlung darstellt, die mit G Elter fängnis und mit erheblicher Geldstrafe geahndet wi lebte Wenn jetzt nicht der letzte Französling" zum begeistert Trai Patrioten wird, Dallwizens Schuld ist es sicher nicht. Labiau - Wehlau .

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Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung" gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, daß der Beweis der Fügt man nun diese fünf abgeurteilten Fälle denen des ersten Wahrheit vor der Straffammer verhindert ist und meint, Salbjahres hinzu, dann ergibt sich, daß bei 29 Sigungen nicht weniger der Staatsanwalt habe ein gutes Recht gehabt, auf Grund wie 37 Fälle von Desertionen zur Erledigung famen und daß hier­des§ 245 Strafprozeßordnung die Vertagung zu beantragen. bei nicht weniger wie 20 Jahre acht Monate und sieben Tage Ge­Sie behauptet, der Staatsanwaltschaft habe es an der zur fängnis verhängt worden, ungerechnet die Arrest- Strafen, Dabei Aus dem Wahlkreise wird uns geschrieben: Der Wahlkampf hand Einziehung von Erkundigungen über die zu beweisende Tat- hätten für den einen Fall, in dem Fahnenflucht im Komplott vorlag, int bollen Gange. Unsere Gegner überschwemmen den Wahlfre an i fache erforderlichen Zeit gefehlt. Arme Staatsanwaltschaft, leicht noch 1 Jahr 6 Monate Gefängnis die Mindeststrafe hin- mit riesigen Mengen Mafulatur; sie bieten ihre Kandidaten in de wie ohnmächtig ist sie doch danach! In Streifprozessen, zukommen fönnen, wenn nicht seine Nervenzerrüttung den Ange- faueres Bier aus. Da die Arbeiter ausschlaggebend sind, wird Labe Schnellfeuerprozessen, bei denen wie im Ruhrrevier, Ange- flagten bavor bewahrt hätte. den Konservativen wie Fortschrittlern an Umschmeichelung der Oper flagten zugeinutet wird, in noch nicht drei Tagen sich auf alles beiter das Menschenmöglichste geleistet. Und die Konservativ dere übertreffen darin noch die Freijinnigen. So schreiben sie in ihr das Flugblättern: Die Landwirtschaft, das Handwerk, die Beamtenschaft, der U Handel unserer Städte mit ihren Arbeitern, sie sind wie schwister, die in einem Haushalt leben, abhängig voneinand Jung abhängig vom Bestehen des Ganzen, mit der Achtung vor derrat Oberhaupt, das ist der Kaiser und am Ende von Gott ." Junker, Landräte und Kommerzienräte und Arbeiter foll

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in der Anklage zu äußern, und die Staatsanwaltschaft ist zu Vor dem Königsberger Kriegsgericht stand am 27. Juni einer Aeußerung auf einen Beweisantritt der Angeklagten wegen Mizhandlung eines Untergebenen der Unteroffizier Albert noch nicht in Monaten imstande. Die Staatsanwaltschaft hat era nich von der 2. Kompagnie des 1. Pionierbataillons. Am an sich die Pflicht, die Behauptungen ihrer Anklage zu be- 20. April war beim Stiefelappell der Pionier Zimmermann mit weisen. Sie erhebt Anklage, ohne auch nur den Ver- feinen Stiefeln aufgefallen. Auf Befehl des Feldwebels sollte 3. zu­such eines Beweises für ihre Behauptung zu machen, fammen mit andern Soldaten auf dem Korridor vor der Kompagnie­die Angaben der Angeklagten feien nicht erweislich wahr. schreibstube Stiefel weich fneten und diese dann dent Unteroffizier 2. Und so wie nun die Angeklagte den ihr gar nicht obliegenden zeigen. Bevor Zimmerman zu 2. ging, kam der Feldwebel und sagte, also wie Geschwister sein und in einem Haushalt leben. Es eine Beweis dafür antritt, daß ihre Behauptungen völlig der 3. folle einrüden". 3. ging dann, nach seiner Befundung, zu 2., den Arbeitern übel ergehen, wenn fie danach handeln würd Mein Wahrheit entsprechen, fehlt es mit einemmal der Staats- der auf dem Bette lag, und knüllte unter 2.'s Aufsicht Stiefel. Er llebrigens find die Konservativen gegen die Arbeiter recht falt; anwaltschaft an 3eit zu Erfundigungen, die nach dem Gesetz wurde dann zu seinem Korporalschaftsführer Kranich geschickt. trauisch gefinnt, denn zahlreiche ihrer Versammlungen finden von ihr vor der Erhebung der Anklage hätten angestellt wer- Zimmermann stellte sich mit den Worten vor: Der Herr Feldwebel den Nachmittagen der Wochentage statt, damit die Arbeiter an ihr den können und sollen! hat gesagt, ich soll einrüden. Darauf erhielt er von Kranich lints Die Liberalen lagen in einem ihrer Flugblätter, man ha niema Die Jereminaden der konservativen Blätter täuschen über und rechts Ohrfeigen. Und nun spielt sich nach Angabe des 3. ihrem Kandidaten, Bürgermeister Wagner, fe in liebes ei bar das erbärmliche Rückzugsgefecht nicht, das sie jekt antreten. folgender Vorgang ab. Der Unteroffizier fagte zu 3. er folle fich genommen und ihm persönliche Stränkungen aller Art berei bis ir Aus ihren Auslassungen geht nur soweit das möglich noch Stiefelschmiere kaufen, worauf 3. antwortete, er habe fein Geld. Nun Rühmend wird hervorgehoben, daß die Liberalen die größ flarer als früher hervor: ihnen liegt an einer Beschönigung habe er, 3., hinausgehen wollen; Kranich habe ihn zurüdgerufen, vor Militärvorlage der Welt bewilligt" hätten. der Soldatenmißhandlungen, sie wollen, daß jede Kritik, die die Brust gestoßen, daß er mit dem Kopfe an die Wand stieß. 3. erklären wohl, der kleine Mann jei an der Grenze der Leistun der Quelle der Soldatenmißhandlungen rücksichtslos nachgeht, hatte eine Kopfverlegung und Nasenbluten. In der Nacht darauf fähigkeit angekommen, und es müßte Salt gemacht werden mit durch Anklagen unterbunden wird. Durch alle möglichen habe er starke Kopfschmerzen verspürt und sich am Morgen darauf der Beseitigung der drückendsten Konsumsteuern oder von Billio Rabulistercien und Mißhandlungen der Wahrheit bringen beim Hauptmann gemeldet, dem er als Ursache der Schmerzen die fie es nicht fertig, die Tatsachen aus der Welt zu schaffen: Die oben geschilderte Behandlung durch Kranich bezeichnete. 3. wurde berabſegung der Bucherzölle wird in den liberalen Flugblätt Riebe nicht ein Wort gesagt. Genojfin Luremburg ist angeklagt, weil sie in einer Rede in ins Lazarett gefchidt und hier wurde am Hinterkopf eine fünfmart­Ein Flugblatt der Liberalen richtet sich direkt an die La Freiburg erklärt hat: ftüdgroße Verlegung und eine blutige Verletzung des linken Trommel arbeiter. Sie bemängeln die unzureichende Wöchnerinnenun bat

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