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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volfsblatt.

Nr. 38.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

Donnerstag, den 15. Februar 1894.

49. Sigung vom 14. Februar 1894, 1 Uhr. Am Bundesrathstische: von Bötticher. Die zweite Berathung der Anträge Gröber( 3.) und Ridert ( Frf. Vgg.) auf Abänderung des Wahlgesetes wird fortgefeßt.

§ 11a der Abänderungsvorschläge bestimmt, daß die Abgabe der Stimmzettel in amtlich abgestempelten Umschlägen erfolgen soll, deren Beschaffenheit gleichmäßig für alle Wahlkreise vom Bundesrath festzustellen ist.

Abg. v. Heereman( 3.) empfiehlt die Annahme dieser Menderung.

für

Abg. v. Marquardsen( nt.) spricht sich ebenfalls Rouverts aus. Abg. Rickert: Die Wahlkouverts verbürgen allein die Geheimhaltung der Wahl noch nicht. Der springende Punkt ist, daß man den Wählern einen Moment verschafft, in dem sie unbeobachtet den von ihnen aus freier Ueberzeugung ge­wählten Stimmzettel in das Rouvert stecken können. Wenn die Nationalliberalen noch der Beweise bedürfen, was alles in dieser Richtung an Zwang und Vergewaltigung geschehen ist, so verweise ich auf ein Gerichtsurtheil aus Bochum , welches alle jene Manipulationen, das Gebot des Hochhaltens der Zettel, das Verbot, die ausgehändigten Zettel in die Tasche zu stecken u. s. w. als schwere Gefeßesübertretungen brandmarkt, ich verweise auf die Instruktionen, welche nationalliberale und konservative Wahl­Tomitees in dieser Richtung erlassen haben.

§ 11a wird gegen die Stimmen der beiden Parteien der Rechten angenommen.

§ 11b soll einen neuen dritten Absah erhalten, welcher die Schaffung des Isolirraum vorschreibt, in welchem der Wähler unbeobachtet den Stimmzettel in das Rouvert legen fann. Die Abgg. Baffermann und Prinz zu Carolath wollen diesen Zusatz beseitigen.

11. Jahrg.

6 Uhr vor, trotzdem wird z. B. auch in Berlin anders ver- schaffen. Eine Minimal- Kündigungsfrist von 4 Wochen würde fahren. Für den Antrag Caffelmann und gegen denselben den Unternehmern nichts schaden, das Personal aber davor sprechen zahlreiche Gründe, ich kann zur Zeit mich für ihn nicht sichern, plöglich auf Straße geworfen zu werden. entscheiden. Der Unternehmer fann sich nicht darüber beklagen, Abg. v. Marquardsen ist dem Antrage geneigt; die Ent- wenn das, was jetzt ungefähr den thatsächlichen Ver­scheidung werde der dritten Lesung zu überlassen sein, wo auch hältnissen entspricht, gesetzlich festgelegt wird. Ich bin über­auf die Verlängerung der Wahlzeit zurückzukommen sein werde. zeugt, daß auch die anderen Parteien eine Kündigungsfrist Abg. Stephan- Beuthen( 3.) spricht sich auch für den An- von 14, 8 oder 1 Tag als unmoralisch ansehen. Man kann trag aus, dessen endgiltige Fassung der dritten Lesung vor- diese Zustände nicht anders denn als eine Schmach für den behalten bleiben könne. Der Antrag komme einem wirklichen Handelsstand bezeichnen. Bahlreiche Petitionen von Handlungs­Bedürfniß entgegen. gehilfen sprechen sich für die Minimal- Kündigungsfrist aus, nicht eine einzige steht auf dem Standpunkt der Unternehmer, daß die volle Vertragsfreiheit aufrecht zu erhalten sei. Der Unterschied in den Petitionen ist nur der, daß die einen eine von vier von 6, die andern Minimal- Kündigungsfrist von 6, Wochen wünschen. Wir sollten mit dieser Frage nicht bis zum Erlaß des bürgerlichen Gesetzbuchs warten. Sie werden durch eine schnelle Erledigung der Sache dem Handlungsgehilfenstand einen großen Dienst erweisen, jedoch nur mit der Minimalfrist von 4 Wochen. Das entspricht den Interessen der Industrie und des Handlungsgehilfenstandes und ist seiner würdig. Ich werde in zweiter Lesung den Antrag stellen, daß die Verein­barung einer fürzeren als vierwöchentlichen Kündigungsfrist nicht zulässig ist. Mit der einstimmigen Annahme dieses Antrages würden Sie sich den Dank des Handlungsgehilfenstandes er­werben.

Abg. Zubeil( Soz.): Wir haben in der Fraktion zu dem Antrage noch nicht Stellung nehmen können. Es muß uns aber sehr daran liegen, daß die bis zum Schlusse der Wahlzeit im Wahllokal Erschienenen auch ihr Wahlrecht ausüben fönnen; wir sind des­halb mit der Tendenz des Antrags einverstanden; die definitive Formulirung sollte man bis zur dritten Lesung aussetzen. Abg. Caffelmann beklagt, daß auch die so werthvolle Ver­längerung der Wahlzeit den Beifall des Abg. v. Marquardsen nicht finde. Abg. Rickert bittet den Antragsteller, den Antrag bis zur dritten Lesung zurückzuziehen.

Nachdem Abg. Casselmann erklärt hat, zur Zurücknahme des Antrags keinen Grund zu haben, wird§ ile mit diesem Antrag angenommen.

§ 11f trifft Bestimmung darüber, welche Stimmzettel un­giltig sind. Es soll hinzutreten die Vorschrift, daß dazu auch Stimmzettel gehören, die nicht in amtlich gestempeltem Umschlag oder in einem durch ein Kennzeichen auffällig gemachten Umschlag übergeben worden sind. Das letztere soll auch von den Stimm­zetteln gelten.

Abg. Baffermann beantragt, wie früher auch die Stimm­zettel, die nicht von weißem Papier find, für ungiltig zu Abg. Leuzmann will auch Stimmzettel, deren Gewicht und Größe von den amtlich festgestellten Gewichts- oder Größe bestimmungen erkennbar abweichen, für ungiltig erklären. Abg. Baffermann( ul.) hält dafür, daß die Anbringung heißen Abg. Gröber hält beide Anträge für überflüssig, da es jetzt dieser Isolirräume innerhalb des Wahllofals namentlich nicht mehr heißen folle mit feinem äußeren Kennzeichen", auf dem Lande gar nicht möglich sein wird, man sondern nur mit einem Kennzeichen", womit beide besonderen müßte dann von Staatswegen besonders konstruirte Wahl- Wünsche gedeckt würden. Totale bauen. Die Benutzung des Isolirraums würde§ 11f wird unverändert angenommen, ebenso der Rest der in Wahlkreisen mit starker Bevölkerung das Wahlgeschäft sehr Abänderungsanträge ohne Debatte. verzögern und der Wahlanfechtung Thür und Thor öffnen, zumal eine Strafandrohung wegen Mißbrauchs dieser Bestimmung nicht vorgesehen sei.

Abg. v. Marquardsen bekämpft ebenfalls die praktisch und technisch gleich bedenkliche Dunkeltammer. Man möge doch ein­mal es mit dem Umschlagsystem allein versuchen.

Abg. Barth: Wenn das Hineinlegen des Bettels vor ver sammeltem Kriegsvolt geschehen soll, wird die Sache noch schlimmer wie sie schon ist. Unser Vorschlag kann mit den primitivsten Mitteln hergestellt werden.

Abg. Träger( Frf. Vp.) hat für den Antrag Singer außer ordentlich viel Sympathie; sehr schwierig aber erscheine es, die vierwöchentliche Minimal- Kündigungsfrist organisch dem Handels­gesetzbuch einzuverleiben. Wie soll es in diesem Falle mit der vierwöchentlichen Probezeit gehalten werden? Eine bestimmte Erklärung über die Forderung läßt sich jedenfalls zur Zeit nicht abgeben.

Abg. Spahn( 3.) spricht sich für den Antrag Schröder aus mit der Modifikation, daß die Kündigung immer nur am Ersten jedes Monats ausgesprochen werden soll.

Abg. Baffermann( natl.) ist mit seiner Partei ebenfalls mit victh; der Tendenz des Antrages einverstanden und hat auch gegen den Uebergang zur zweiten Lesung ohne Kommissionsberathung nichts einzuwenden. Die Anregung des Abg. Singer ist sehr beachtenswerth; das formale Prinzip der Vertragsfreiheit muß überall da weichen, wo die Praxis eine Benachtheiligung der wirthschaftlich Schwachen und infolge davon schwere Unzuträglichkeiten erkennen läßt. Ebenso muß Es folgt die erste Lesung des Antrags Schröder, betr. die den Handlungsgehilfen ein Klagerecht auf das Zeugniß einge Abänderung des Artikels 61 des Handelsgesetzbuches. räumt werden. Der Antrag bezweckt Neuordnung der Bestimmungen über die Im ähnlichen Sinne äußern sich die Abgg. v. Buchka( dk.) Kündigungsfrist und die Ausstellung der Zeugnisse. Die und Klemm- Dresden ( Antisemit). Kündigungsfrist foll, wo sie vertragsmäßig vereinbart ist, für Damit schließt die erste Berathung. Das Haus tritt sofort beide Theile gleich und jede entgegenstehende Vereinbarung rechts in die zweite Berathung ein, beschließt aber, da ein Abänderungs­ungiltig fein. Beim Abgange follen die Handlungsgehilfen ein vorschlag Singer vorliegt, die Bertagung. Zeugniß über Art und Dauer ihrer Beschäftigung fordern tönnen, auf ihr Verlangen soll dieses Zeugniß auch auf Führung und Leistungen ausgedehnt werden.

Schluß 5 Uhr. Nächste Sigung Donnerstag 1 Uhr. ( Poſtetat und Wahlprüfungen.)

Herrenhaus.

4. Sigung vom 14. Februar 1894, 2 Uhr. Am Ministertische: Bosse und Kommissarien. Präsident Otto Fürst zu Stolberg eröffnet die Situng mit geschäftlichen Mittheilungen.

M

Abg. Auer( S03): Der Antrag Baffermann ist eine Ver Antragsteller Abg. Schröder( fr, Vgg.) empfiehlt in längerer schlechterung des bisherigen Zustandes und daher unannehmbar. Rede den Antrag, der schon im vorigen Jahre als Antrag Will man den Verschlag nicht, so muß die Sache überhaupt Goldschmidt sehr freundlich aufgenommen worden sei. Die vor­anders angefaßt werden. Es muß dann vorgeschrieben werden, geschlagenen Menderungen entsprächen dem allgemeinen Wunsche daß die Kuverts auf dem Rathhause oder bei einer Behörde der Handlungsgehilfen. Da die Materie genügend erörtert sei, vor der Wahl zu erhalten sind. Wir fönnen aber mit dem stehe der sofortigen Vornahme der zweiten Lesung wohl nichts Am 25. Januar ist das Mitglied, General der Kavallerie, Verschlag sehr gut auskommen, was man dagegen anführt, sind im Wege. Graf Georg v. d. Gröben Neudorfchen gestorben. Die Herren nur Möglichkeiten, die uns von der Schaffung weiterer Abg. Singer( Soz.): Wir werden diesem Wunsche feinen ehren das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Garantien für Wahlfreiheit und Wahlgeheimniß nicht ab Widerspruch entgegenfeßen. Für die Frage der Zeugnißaus- Pläßen. halten dürfen. In Wahlbezirken mit großer Wähler: stellung ist es nicht mehr nöthig, noch weiter Worte zu ver- In das Herrenhaus berufen sind u. A. der Herzog Ernst zahl braucht man ja einfach nur eine größere Bahl lieren. Das Wichtigere ist die Regelung der Kündigungsfrist. Günther von Schleswig- Holstein- Sonderburg- Augustenburg und folcher Verschläge anzubringen. Der widerspenstige Wähler, der Die viel gerühmte Vertragsfreiheit des Handelsgesetzbuchs der Herzog Ferdinand von Schleswig- Holstein - Sonderburg­fich in dem Verschlag festsetzt oder gar darin einschläft, fann bat sich für die Mehrzahl der Handlungsgehilfen zu einer wahren Glücksburg . Neu eingetreten sind die Herren von der Gröben, ruhig der Fürsorge des mit Polizeibefugniß ausgerüsteten Wahl- Unfreiheit und Vogelfreiheit umgewandelt. Gewisse Geschäfts- v. Kalkreuth, v. Beer und Fürst Leopold zu Salm- Reiffer­vorstandes überlassen werden. ordnungen gewisser großer Firmen könnte man zutreffender mit scheid. Abg. Gröber tritt für seinen Antrag ein. dem Worte Stlavenordnung" bezeichnen. So behält sich eine Eingegangen find die Uebersicht über die Darstellung des Abg. Lenzmann( Frf. Vp.) erwidert dem Abgeordneten der bekanntesten Firmen Leipzigs in ihrem Engagementsvertrag Ergebnisses der 1893 stattgehabten Verhandlungen des Landes­v. Marquardsen, daß mit den Kuverts allein nichts erreicht das Recht vor, jeden Tag zu fündigen, während der Kommis an Eisenbahnrathes, der Bericht über die Ergebnisse der wird, weil man nicht wisse, ob nicht vorher der Wähler einen die Frist des Handels- Gesetzbuches, also an die sechswöchentliche 1886 bewirkten Umwandlung von Prioritäts- Anleihen ver bestimmten Zettel in das Kuvert zu thun gezwungen worden Kündigung zum nächsten Quartalsersten gebunden ist. Noch staatlichter Eisenbahnen in konsolidirte Staatsschuld, der Bericht sei. So beschränkt werde doch auch fein Wahlvorsteher sein, schlimmer find die Kontrakte, welche eine der bekannte über die Bauausführungen in der Eisenbahnverwaltung pro um nicht zu wissen, wie er den Verschlag einzurichten habe. Die ften Berliner Firmen, Rudolph Herzog, mit ihren Rommis 1892/93 und eine Dentschrift über die Verwendung von Staats­zur Zeit der Wahlprüfungs- Kommission vorliegenden Wahlatten abschließt. Es werden durch die Vertragsfreiheit die wirth geldern für Flußregulirungen. legten fchreiendes Zeugniß ab für die stete Wiederkehr der schaftlich Schwachen willenlos in die Hand der wirthschaftlich Die ersten drei Berichte werden der Kommission für Eisen­schändlichsten Wahlbeeinflussungen in denselben Wahlkreisen, Starten gegeben. Die kleine Verbesserung, die hier vorgeschlagen bahn- Angelegenheiten, die Denkschrift der Kommission für den namentlich im Bereich der nationalliberalen Großindustrie in wird, trifft nicht das, um was es sich handelt; fie verhindert Staatshaushalt überwiesen. Rheinland und Westfalen . nicht, daß die Leute jeden Tag, jede Woche auf's Pflaster ge- Auf der Tagesordnung steht zunächst die Wahl von drei Abg. v. Marquardsen( natl.): Daß der Wähler nach dem worfen zu werden fürchten müssen. Der Kommis ist eben öfo- Mitgliedern für die statistische Zentralfommmission. Die bis­Vorschlag Bassermann den Wahlzettel im Wahllofal in das nomisch nicht in der Lage, seinen Willen zum Ausdruck bringen herigen Mitglieder Geh. Justizrath Prof. Dr. Hinschius und Ruvert legen soll, ist doch selbstverständlich. Der Vorschlag zu können. Die amtliche Enquete über die Verhältnisse in den Oberforstmeister v. Alvensleben erklären sich bereit, ihr Amt auch Auer's, daß die Kuverts bei den Behörden von den Parteien Handelsgewerben hat sich auch auf diesen Punkt erstreckt; auf für diese Legislaturperiode beizubehalten. An Stelle des Herrn entnommen werden sollen, paßt nur für Wahlen, für die die das Gutachten des Vereins der Berliner Industriellen darf man Staatssekretärs Dr. v. Stephan wird Generalauditeur Jttenbach Parteien die Kandidaten amtlich nominiren, wo Stimmzettel, die aber nichts geben, wenn man wirklich an den schlimmen zu gewählt. auf andere Namen lauten, als sie die Parteien nominirt haben, ständen etwas bessern will. Dieses Gutachten ist nicht allgemein ver- Es folgt die Berathung und Beschlußfassung über die ge­ungiltig sind. öffentlicht, weil es allen Anlaß hatte die Kritik zu scheuen, es schäftliche Behandlung der Novelle zu den Staatsgefeßen über Abg. Barth( Frf. Bg.): Durch die Umschläge allein find vielmehr nur wenige Exemplare gedruckt und einige dem die Kirchengemeinde- und Synodalordnung und die Kirchenver­würde lediglich der Glaube erweckt werden, als ob zur Wahrung Reichskanzler übergeben. In bezug auf die Kündigungsfristen fassung. des Wahlgeheimnisses etwas geschehen wäre.

Abg. Bassermann will es bei der bisherigen Vorschrift be laffen. Abg. Gröber plädirt für seinen Vorschlag, da man in der Bertrauensseligkeit den Wahlvorstehern gegenüber nicht zu weit gehen dürfe.

Abgeordnetenhaus.

15. Sigung vom 14. Februar 1894, 11 Uhr. Am Ministertische: Miquel, v. Schelling. Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Berathung des Staatshaushaltes für 1894/95. Beim Etat des Ministeriums der auswärtigen Angelegen heiten und zwar bei den Ausgaben für nicht aversionirte Post­porto- und Gebührenbeträge 2c. bespricht

find die Angaben derart, daß man nur das eine aus ihnen ent- Nach kurzer Debatte beschließt das Haus die Novelle nach § 11b wird in der vorgeschlagenen Fassung gegen die nehmen kann, daß man es nicht so macht, wie die Herren es voraufgegangener Generaldiskussion schon heute einer Kommiffion Stimmen der Rechten und der Nationalliberalen ange- vorschlagen. Wenn jemals eine maßlose Uebertreibung geschehen zu überweisen. Es meldet sich jedoch in der allgemeinen Be­nommen. Der Antrag Bassermann ist damit erledigt. ist, so ist es hier der Fall. Der Verein Berliner Industrieller sprechung niemand zum Wort. Die Vorlage wird einer Kom­Nach§ 11e soll die Wahlzeit von 10 Uhr Vorm. bis 7 schreibt an den Reichskanzler, daß eine Regelung der mission von 15 Mitgliedern überwiesen, welche morgen vor der Gjetzt 6) Uhr Nachmittags dauern. Die Annahme erfolgt ohne Ründigungsfristen lediglich im Interesse des untüchtigen Plenarsizung gewählt werden soll.. Diskussion. Theiles der Gehilfenschaft liege. Vergleichen Sie mit Schluß 28/4 Uhr. Nächste Sigung Donnerstag 2 Uhr. § 11d enthält nach dem Vorschlage der Abgg. Gröber und diesem Gutachten die Petitionen der Handlungsgehilfen, so( Die oben mitgetheilten Berichte.) Rickert die Neuerung, daß der Wähler selbst, nicht der Wahl- sehen Sie, daß hier das nackte Unternehmerinteresse in den vorsteher, das Kuvert in die Wahlurne legen soll. Vordergrund geschoben wird. Die Handlungsgehilfen werden wie ein Stück Waare behandelt, das gekauft wird, wenn es ge­braucht wird, und hinausgeworfen wird, wenn es unbrauchbar geworden ist. Das Wunderbarste an Uebertreibungen leisten sich die Herren in Folgendem: fie fordern die Beibehaltung der Ver­tragsfreiheit, indem sie sagen, durch die gefeßliche Einführung Abg. Marquardsen glaubt, daß der Antragsteller in seinem der Minimal- Kündigungsfrist an ein untüchtiges Geschäftspersonal Mißtrauen gegen die Wahlvorsteher zu weit geht, indem er ihn mindestens auf 2 Monate gefesselt zu sein, würde zum Ruin des sogar der Möglichkeit der zulässigen und berechtigten Kontrolle Handels beitragen. Unter einer größeren Anzahl von beraube. Handlungsgehilfen einige untüchtige im Personal zu haben, sie Abg. Mohr- Altona ( natl.) das preußische Konsulatswesen. Abg. Rintelen( 3.) wendet dagegen ein, daß nach dem bis- nicht jeden Tag auf das Pflaster werfen zu können, soll Nach Beantwortung seiner Beschwerde über die Konsular herigen Verfahren vielfach ein Wahlvorsteher durch das Befühlen den Ruin besiegeln! Dieser Auffassung, die wohl nicht die der berichte durch den Geh. Legationsrath Reichardt wird der der Bettel zu ermitteln wußte, wie dieser oder jener Wähler ge- Majorität des Handelsstandes ist, steht diametral eine Unter- Titel bewilligt. wählt hatte. Solchen Eventualitäten solle vorgebeugt werden. suchung der thatsächlichen Verhältnisse, die der Verein Berliner Unter den Besoldungen für die Gesandtschaften sind 8 11d wird gegen die Rechte und die Nationalliberalen ge- Industrieller gemacht hat, gegenüber, in welcher festgestellt werden 36 000 M. für den Gesandten in Stuttgart ausgesetzt. Im nehmigt. Zu§ 11e( Prüfung der Umschläge nach Schluß der mußte, daß fünfzig Prozent dieser Leute eine vierwöchentliche vorigen Jahre waren ebenfalls 36 000 M. angesezt, aber davon Wahlhandlung und Feststellung des Resultats) liegt ein Antrag Kündigungsfrist haben und dennoch nicht den Konkurs angefagt 6000 M. als fünftig wegfallend bezeichnet. Die Budgetfommission Gaffelmann vor, wonach von 7 Uhr ab nur Wähler zur haben! Von den 657 Geschäften haben nur 245, also 37 Prozent, beantragt, das Gehalt für den Gesandten in Stuttgart auf Stimmabgabe zugelassen werden sollen, welche vor 7 Uhr bereits die gefeßliche Kündigungsfrist von sechs Wochen. Bei diesen 30 000 M. zu ermäßigen. im Wahllokale anwesend waren. 657 Geschäften handelt es sich um 1010 Betriebe, davon haben Der Antrag der Budgetkommission auf Streichung wird Abg. Casselmann( frs. Vp.) bedauert, daß man nicht dazu 339 eine sechswöchentliche, 11 Prozent eine vierwöchentliche, 503 eine nach längerer Debatte, an der sich mehrfach auch der Finanz­übergehen wolle, die Wahl am Sonntag vorzunehmen. Dafür zwei bis dreiwöchentliche und 25 eine 24stündige Kündigungsfrist. minister Miquel betheiligte, einstimmig angenommen; im habe man die Wahlzeit um eine Stunde verlängert. Im Interesse Von den in diesen Betrieben angestellten weiblichen Handlungs- übrigen wird der Etat des Auswärtigen Ministeriums ohne der räumlich sehr ausgedehnten oder unwegsamen Wahlkreise müsse gehilfen haben 284 die handelsgefeßliche Kündigungsfrist, weitere Debatte genehmigt. aber wenigstens entsprechend seinem Antrage die Möglichkeit der 449 eine monatliche, 499 eine zweiwöchentliche Kündigungsfrist Es folgt der Etat der Münzverwaltung. Stimmabgabe ausgedehnt werden. vierundzwanzigstündige Kündigungsfrist. Abg. Arendt( ft.) weist darauf hin, daß die 5 400 000.

und 67 eine

Abg. Auer( Soz.): Bezüglich des Schlusses der Wahlhand: Diese Verhältnisse stehen mit den jetzigen Anforderungen in Silbermünzen, die im vorigen Jahre ausgeprägt find, heute lung herrscht allerdings eine verschiedene Praxis. Das Wahlgeset bezug auf die öffentliche Wohlfahrt nicht im Einklang. Die höchftens 2 400 000 m. werth sind. Diese unterwerthigen Münzen und das Reglement schreiben den Schluß der Stimmabgabe um fozialpolitische Gesetzgebung muß auch auf diesem Gebiet Wandel sind sonst nur in der Kipper- und Wipperzeit geprägt worden