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älteren organisirten Buchdrucker bestätigt erhalten, wie denn der verstorbene M. niemals zu solchen Aemtern gelangt wäre, wenn feine organisirten Kollegen sich schon früher mehr um die Kranken­kassen- Angelegenheiten gefümmert hätten. Der Correspondent für Deutschlands   Buchdrucker und Schriftgießer"" gedenkt seines Ablebens mit folgenden Worten:

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S. 50. Grheben Sie in der auf dem Zahlungsbefehl an­gegebenen Zeit beim Amtsgericht Widerspruch.

Berichte über Versammlungen zu inhibiren? be S. E. 1. und 2. Die Sache liegt in beiden Fällen gleich antworten. Nicht Mattutat allein, sondern mehrere und ist verschieden von den Gerichten behandelt worden. Beim Vertrauensleute wünschten den Bericht der Versammlung vom Amtsgericht I zu Berlin   wurde bisher angenommen, daß der 4. Februar so lange zurückgestellt, bis die Lokalfommission dem Mann für Kosten einer Privattlage gegen seine Frau nicht felben eine Erklärung ihrerseits beifügen könne. Er habe den aufzukommen braucht. Andere Gerichte sind anderer Meinung. selben jedoch, als die Erklärung zu lange auf sich warten ließ, Schönhauser Allee   151. Wenden Sie sich mit dem An­Dennoch ohne eine solche veröffentlicht. Die Sache habe nicht M. war einer der drei Delegirten, die der Berliner   Buch- trag auf Beerdigungskosten an die betreffende Berufsgenoffen Ein direkter die Bedeutung, die ihr beigelegt wird. Im übrigen wäre es druder- Gehilfenverein 1866 zum ersten Deutschen   Buchdruckertage schaft, die Sie auf der Polizei erfahren werden. aber besser, wenn die Beschwerden an die richtige Adresse, an nach Leipzig   entsandte; bald darauf, im Juni 1868, bei der Be- Anspruch gegen den Fabrikanten besteht nicht. die Preßkommission gerichtet werden. W. B. 96. Ja. wegung gegen die Sonntagsarbeit in Berlin  , blieb M. als erster Vertrauensmann Wengels machte Mittheilung, daß die Maschinenmeister in der Kühn'schen Offizin stehen, während H. N. 114. Versuchen Sie es mit einer Eingabe beim Be Brauerei Friedrichshain schon wiederholt, wie auch am 18. März, sämmtliche Seher zur Erlangung der Sonntagsruhe ihre Stel- zirkskommando. ihren Saal verweigere und wünschte dieserhalb eine energische fungen verließen und nicht wieder eingestellt wurden; M. schied Beleidigung. 1. Beim Staatsanwalt immer und im Wege Rücksprache der Lokalkommission mit dem Defonom resp. aus dem Verein und ist dann auch bis zu seinem Tod ein der Privattlage, wenn beide in verschiedenen Gemeinden wohnen. der Direktion. Tauschel ersucht die Genossen um Gegner desselben wie unserer gesammten Vereinigung geblieben." 2. Kommt auf den Inhalt an. Wenn Sie fragen: Ist das Unterstüßung im Kampf mit den Wirthen auf dem Gesund- Dies zur Steuer der Wahrheit meinerseits. Daß M. mitten oder jenes richtig?", so machen Sie es uns unmöglich, mit ja brunnen, wo zur Zeit nur die Adlerbrauerei und der( frühere in dieser Thätigkeit abberufen worden, kann doch kein Hinderniß oder nein zu antworten, wie Sie verlangen. Weimann'sche) Volksgarten zu Versammlungen zu haben sind. sein, ihn in seiner wahren Gestalt den Berliner   Arbeitern zu Alle anderen Wirthe verweigern ihre Säle mit der Begründung, zeigen aus Pietät zu schweigen, wäre in diesem Falle ganz daß ihnen andernfalls die Polizei die Tanzkonzession be- falsch. schneidet; jeder Genosse möge das bei seinen Ausflügen nach dem Nun noch ein paar Worte an Herrn A. Meyer. Gesundbrunnen   berücksichtigen. Ein Antrag des Genossen Massini, Ein ausführliches Eingehen auf Ihre Zeilen in der 2. Bei­die Lokalkommission aufzulösen und die Regelung der Lokalfrage lage vom 11. 2. 94 muß ich mir für heute versagen, da der jedem Kreis gesondert resp. den Wahlvereinen zu überlassen, Raum des Vorwärts" dadurch über Gebühr in Anspruch ge­wurde, nachdem Grauer betont hatte, daß dies eine Dezentra- nommen würde; nur auf eines muß ich erwidern. Sie fonstruiren lisation herbeiführen hieße und die Lokalfrage unbedingt von sich aus meinen Worten eine schwere Beleidigung und ich gebe allen Kreisen gemeinsam geregelt werden müsse, mit großer Mazu, daß ihnen eine solche Deutung gegeben werden kann. Ich jorität abgelehnt. Nachdem noch Frau Janice zum Besuch erkläre nun, daß mir die Absicht der persönlichen Beleidigung einer Volksversammlung am Mittwoch bei Joël aufgefordert fern lag, sie auch gar nicht obwalten konnte, da Sie mir voll­hatte, erfolgte mit einem Hoch auf die Sozialdemokratie der ständig fremd waren. Unter dem Eindruck Ihrer Ausführungen Schluß der Versammlung. in der Versammlung vom 21. Januar sind meine Zeilen ge= schrieben, und denselben Eindruck haben doch auch andere gewonnen an den Beklagten rechtskräftig. und demselben sofort Ausdruck verliehen, soweit sie dazu noch Gelegenheit fanden. Daß die Versammlung die Gegner nicht hören und auch keinen derselben in die Kommission haben wollte, ist ein nicht wieder gut zu machender Fehler, der sich je nach ten Umständen rächen wird. Daß aber die Berliner   Arbeiter sich ihre Rathgeber genauer anzusehen das Recht haben, werden doch auch Sie zugeben müssen, Herr Meyer! Arendsee  .

Ueberflüssiger Weise hatte man in den Räumen der Brauerei wieder ein großes Polizei- Aufgebot bereit gehalten. Die Ber­fammlung ging aber in größter Ruhe und Ordnung ausein

ander.

Sprecisaal.

Die Redaktion stellt die Benutzung des Sprechjaals, soweit der Raum dafü abzugeben ist, dem Publikum zur Besprechung von Angelegenheiten allgemeinen Interesses zur Verfügung; sie wahrt sich aber gleichzeitig dagegen, mit dem Inhalt desselben identifizirt zu werden.

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Die Herren Buchholz und Adler werfen mir unwahre Be­hauptungen betreffs des verstorbenen Wertführers" Martin vor, den sie einen tüchtigen Mitkämpfer einer guten Sache" nennen, und glauben zur Steuer der Wahrheit" mit einer einfachen Ab­leugnung von Thatsachen die genügende Zurückweisung gegeben zu haben.

Ich habe darauf zu erwidern: Wenn es sich darum handelt, Austlärung über eine strittige Frage in weitere Kreise zu tragen, so fann man auf die freundschaftlichen Gefühle eines einzelnen nicht Rücksicht nehmen. Daß meine Angaben über Martin aber der Wahrheit entsprechen, ergiebt sich aus M's eigenen Worten, welche lauteten: Eine Anfrage bei der Aufsichtsbehörde ergab deren Zustimmung zu der geplanten Zentralisation, und ver sprach dieselbe sogar, hierhin wohlwollend nachzuhelfen." Diese Worte tönnen von einer sehr großen Zahl von Zuhörern bezeugt

werden.

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Briefkaffen der Redaktion. A. Heinze. Warten Sie das Urtheil ab. Wenn es beim Gewerbegericht ist, ist das Urtheil endgiltig, wenn beim Innungs­gericht, fann Berufung eingelegt werden. Wir rathen aber nicht dazu.

$. G. Eine derartige Hilfskaffe exiftirt unseres Wissens nicht. Die Zentral- Kranten- und Begräbnißkasse für Frauen und Mädchen E. H. Nr. 26, Offenbach  , hat vier Filialen. Die Kassirerinnen dieser Filialen sind: Filiale 1. Frau Möglich, Schlesischestr. 46, v. 1 Tr.; Filiale 11. Frau Lippmann, Schleier­macherstraße 15.; Filiale ll. Frau Grünewald, Prinzen- Allee 27, 3 Tr.; Filiale IV. Frau Gerlach, Friedenstr. 74.

C. S. 1000. Sie müssen dafür Sorge tragen, daß die Räume während einer für den Zweck des Weitervermiethens aus­reichenden Zeit offen sind. Den Schlüssel brauchen Sie dem Vermiether nicht zu geben.

Kassirer. 1. Ja. 2. Ja.

H. A. 21. In der Sache ist wegen Rechtskraft des Ge­werbegerichtsurtheils nichts mehr zu machen. E. W. Strunk. 1. Ja. 2. Ja, wenn das Zeugniß nicht der Wahrheit entspricht. 3. Unbekannt. M. 5. Ja.

E. Sch. Ja.

Fordernug. Das Urtheil wird 1 Monat nach Zustellung J. V. Marzahn  . Beschweren Sie sich beim Ober­Präsidenten. Sperber. J. wohnt Prinzenfir. 85 bei Wienecke. Wilhelm Kosko. Ja, wenn die Geschwister oder Kinder des Prinzipals sich in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung befinden. 2. G., Brit. Ja, wenn der Sohn nicht im stande ist, sich selbst zu unterhalten.

Alter Abonnent, Kolbergerstraße. Nein. E. W. 31. Sie haben die Gerichtstoften und Zeugengebühren, insgesammt etwa 10 M., zu bezahlen.

Carl Grob. 1. Der Ehemann fann wegen der Rosten in Anspruch genommen werden. 2. Nein. A. K. 1000. Sie müssen das Brautgeschenk heraus­geben.

Brieflich antworten wir nicht.

P. S. Pößneck  . Der Käufer könnte, wenn der Vertrag formgiltig ist, nur auf Erfüllung und Entschädigung flagen. Wird der Prozeß in I. Jnstanz zu seinen Gunsten entschieden, so fann er ganz zurücktreten und braucht nur Schadenersah zu fordern. Ob eine so ungiltige schriftliche Verpflichtung zum Ber fauf vorlag, hängt von dem Wortlaut ab, in dem die Verkaufs­bedingungen abgefaßt und von Pf. unterschrieben sind. Wahr

O. A. W. wohnt Charlottenburg  , Krummestr. 19. G. Rodewald. Das ist eine Entlassung, also ist für Sonn- scheinlich wird nichts zu machen sein. abend nichts zu fordern.

A. R. 1000. 1. Ja. 2. Sie dürfen es, brauchen es aber Ch. M. 21. 1. gar nicht. 2. nein. 3. ja. nicht. 3. Gehen Sie in Ihre Versammlungen, wenn Sie es Hermann Witt, Bergmannstr. Ja, soweit der Nach- durchaus wissen müssen. Wir wissen selbst nicht, ob wir es richtig verstehen.

Was ich zur Kennzeichnung des Herrn M. betreffs der Be­rufsorganisation gesagt habe, tann Herr Buchholz von jedem laß reicht.

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