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21. Jahresversammlung des Haupt- berlangen. Der Leipziger Verband tut aber alles, um die Ver- sei als die vieler anderer Orte. Wenn die Breslauer das wüßten, verbandes Deutscher Ortskrankenkassen.
( Telegraphischer Bericht.) In der heutigen Schlußsizung wurde zunächst die Neuwahl des Vorstandes
vorgenommen.
Die vom Vorstande befürwortete Wahl von Simanowski- Berlin als Vertreter des Verbandes Brandenburg wurde mit überwiegender Mehrheit abgelehnt und an dessen Stelle der von bayerischer Seite empfohlene Vertueter für den elsaß - lothringischen Verband Leichering- Straßburg gewählt.
Als Ort für den nächsten Verbandstag sind in Aussicht ge= nommen: Kassel , Düsseldorf , Gotha , Hannover . Hierauf wurde in die gestern bertagte
eingetreten.
Hoch Karlsruhe nimmt als Vertreter der süddeutschen Opposition das Wort: In ganz Deutschland würde es Verwunderung erregen, wenn nach den gestrigen Ausführungen des Referenten und Fräßdorfs nicht auch Vertreter Süddeutschlands , insbesondere Badens, über die dort bestehenden Verträge zu Worte tämen. Der Referent hat gestern gesagt, daß die Vermeidung des großen Kampfes eine soziale Tat war. Dann muß man aber fragen, ob es nicht auch eine soziale Tat mar, was die Vertreter der süddeutschen Krankenkassen und auch die Aerzte leitete: daß, ehe es noch zum Sturm fam, fie in Verhandlungen eintraten. In Süddeutschland sind die Verhältnisse doch ganz andere. Wir haben den Weg, den der Vorstand während der heißen Kampfmonate November und Dezember täglich in Zirkularen vorschrieb, betreten und sind mit den Aerztevereinigungen in Verhandlungen eingetreten. Wir waren daher enttäuscht, als der Vorstand uns im Unflaren über seine Verhandlungen ließ und, nachdem die Einigung in Baden erzielt war, hinter dem Rüden der badischen Vorstandsmitglieder die Vereinigungen aufforderte, unserem sogenannten Mantelabkommen nicht Folge zu leisten. Wir verlangen, daß auch die Interessen der Süddeutschen berücksichtigt werden. Wenn man glaubt, daß wir Süddeutschen eine Dummheit begangen haben, so nehmen wir doch nicht die Allgemeinheit dafür in Anspruch, sondern wir bezahlen unsere Dummheit selber. Man darf von uns aber auch nicht verlangen, daß wir die Dummheit anderer bezahlen sollen. Wir müssen berücksichtigen, daß uns die Aerzte in Süd deutschland Entgegenkommen zeigten und wünschen daher, daß in der Resolution verlangt wird, daß die Sonderabkommen, die die Süddeutschen mit den Aerzten getroffen haben, aufgegeben werden und daß auch für diese das Berliner Abkommen maßgebend ist. Ohne diesen Zusatz werden wir nicht unsere Organisation stärken, sondern wir werden rückwärts kommen. Wir sind in Baden mit dem Mantelvertrag ganz gut ausgekommen.( Beifall und Unruhe.) Stellvertretnder Vorsitzender Buchdruckereibesizer Scholem macht darauf aufmerksam, daß diese Aenderung in der Resolution bereits gestern durch einen Antrag berücksichtigt worden sei. Der lette Satz der Resolution lautet jett: Das soll auch geschehen in den süddeutschen Staaten, in welchen besondere Abkommen bestehen, wenn die dort tätigen afsenärzte sich gleichfalls auf den Boden des Abkommens stellen und sich an der Aufbringung der Mittel, wie im Berliner Abkommen vorgesehen, beteiligen."
Ohfick- Lehe: Trotz des Berliner Abkommens besteht bei uns ein Aerztestreif seit April, und wir arbeiten mit dem§ 370( Bargeld statt ärztlicher Behandlung). Trotz des Berliner Abkommens ist der§ 370, wenn man ihn geschickt anzuwenden versteht, eine furcht bare Waffe gegenüber den Aerzten. Wir haben bei der Bezahlung der Ginzelleistungen noch mit einem Plus abgeschnitten. Jäger- Düsseldorf bespricht die
Abfindung der Nothelfer.
Es ist gesagt worden, die Nothelfer dürften keine überspannten Forderungen stellen, aber der Leipziger Verband darf ihnen doch auch nicht ein Trinkgeld anbieten.( Sehr wahr!) Der Vorstand, insbesondere Herr Fräßdorf, hat sich in dieser Beziehung dem Leipziger Verband merkwürdig genähert.( Burufe vom Vorstandstisch: Das ist kein Fehler!) Wir dürfen den Herren, die uns geholfen haben, doch Treu und Glauben nicht außer acht lassen. Die Herren haben 10jährige Verträge zu je 10 000 m., das macht nach Adam Rieje 100 000 M. Da fönnen sie doch eine angemessene Abfindung
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handlungen mit ihnen hinzuziehen und ihnen das Leben sauer zu machen. Wir müssen uns doch klar sein, daß diesen Herren später durch den Leipziger Verband jede Existenzmöglichkeit unterdrückt werden wird.( Sehr wahr!) Da wir die Taktik des Leipziger Verbandes genügend kennen, dürfen wir uns nicht auf den rein kassenfistalischen Standpunkt stellen. Man hat in den Blättern, die dem Leipziger Verband nahestehen, in der unerhörtesten Weise diese Leute beschimpft, von einem Kehrichthaufen gesprochen. Auch gestern hat Dr. Baum indirekt diese Herren als Streikbrecher bezeichnet. Wir haben aus der Unterstüßung dieser Heren Nußen gezogen und dürfen sie doch jetzt nicht beschimpfen. Wir haben eine andere Auffassung von der Tätigkeit dieser Herren. Dann fönnte man auch Herrn August Thyssen als Streikbrecher bezeichnen, wenn er dem Kohlensyndikat nicht beitritt. Nach den Erfahrungen, die wir an verschiedenen Orten gemacht haben, tönnen wir sagen, daß in dem Leipziger Verband vielleicht ebenso viel Kchricht ist wie bei den Nothelfern.( Unruhe und Unterbrechungen.) Sogenannte Nothelfer, die später mit dem Leipziger Verband ihren Frieden gemacht haben, hat er als moralisch durchaus honorig und in wiffenschaftlicher Beziehung als vollkommen einwandfrei bezeichnet, während er sie vorher als Abschaum der Menschheit hingestellt hatte. ( Sehr wahr! und Zurufe.)
Der Vorsitzende Scholem- Berlin erhebt entschieden Protest dagegen, daß hier gesagt wurde, in dem Leipziger Verband sei Kehricht vorhanden.( Sehr richtig! und lärmende Unterbrechungen.) Es geht nicht an, daß wir uns in Formen bewegen, die unserer nicht würdig sind.( Buruf: Lassen Sie das doch den Leipziger Berband selbst besorgen!)
Scholich- Breslau : Jch protestiere, daß der Vorstand so ängstlich über jeden Ausdruck wacht und verhindert, daß auch einmal ein unparlamentarisches Wort der Gegenseite gegenüber angewendet wird. Wir müssen uns doch erinnern, was uns von den Aerzten im Kampf gegen uns alle vorgeworfen worden ist.( Sehr richtig!) Da darf man sich nicht wundern, daß auch hier einmal ein scharfes Wort fällt. Uns Breslauer hat man als unverständig, dickköpfig und starrsinnig bezeichnet. Sollen wir uns da nicht auch einmal eine Gegenäußerung erlauben?( Burufe.) Wir müssen uns leb= haft beklagen über die ungenügende Unterstützung von seiten des Vorstandes. Fräßdorf hatte in dem Kampfe die Uebersicht verloren. Wir in Breslau können uns auch nicht damit einverstanden erklären, daß die Nothelfer jetzt mit einem Trinkgeld den Stuhl vor die Tür gesezt bekommen. Die Herren, die wir früher gebraucht haben, müssen wir doch anständig behandeln.( Sehr wahr!) Wer die Taktik des Leipziger Verbandes fennt, wird sich hüten, Kollek= tivverträge abzuschließen, zu denen uns gestern Pollender aus Leipzig überreden wollte. Damit würden die Krankenkassen auf Gnade und Ungnade dem Leipziger Verband ausgeliefert werden. Von unseren teueren Freunden sind wir in dem Kampfe im Stich gelassen worden. Es wird gar nicht lange dauern, dann haben wir den Krieg wieder. Den versteckten Angriffen des Leipziger Verbandes gegenüber müssen wir stets vorbereitet sein. Eine verständige Kassensführung wird nicht auf den zehnjährigen Friedensvertrag bauen.
Vorsitzender Fräßdorf- Dresden : Das Berliner Abkommen ist da, und wir werden es nicht los. Es ist auch gut, daß wir es haben.( Zustimmung.) Die Schwierigkeiten wären ohne das Abfommen an vielen Orten noch viel größer. Gewiß wollen wir auch den§ 370, wenn es nottut, anwenden. Den Freunden in Lehe müssen wir raten, alles aftenmäßig festzulegen, damit wir daraus gegebenenfalls lernen fönnen. Es ist hier gefordert worden, die Nothelfer möglichst hoch abzufinden und dafür zu sorgen, daß der Leipziger Verband ihre Forderungen nicht allzusehr herunterdrücke. Bei dieser Art der Vertretung der Kasseninteressen ist es mir falt über den Rücken gelaufen.( Sehr wahr!) Wir wollen auch eine relativ anständige Abfindung, aber die Forderungen, die die Aerzte in Breslau , Düsseldorf und an anderen Orten erheben, müssen wir glatt ablehnen. Wir sind doch die, die das Geld aufzubringen haben. Wenn 120 000 und 150 000 m. berlangt werden, dann müffen wir doch auch an die Kasseninteressen denken. Dort, wo die Herren unbillige Forderungen stellen, werden wir nachprüfen müssen, ob überhaupt etwas von uns zu bezahlen ist; wir dürfen dem Leipziger Verbande daher nicht in den Arm fallen, wenn er durch seine Juristen nachprüfen läßt, wieweit die Verträge überhaupt zu Recht bestehen. Wir dürfen doch aber, nachdem das Abfommen einmal geschlossen ist, nicht denselben Fehler machen, der früher von anderer Seite gemacht worden ist. Der Redner wendet sich dann gegen die von ihm von Hoch- Karlsruhe gemachten Vorwürfe. Breslau habe eine Vereinbarung getroffen, die günstiger Moebel Boebel, Morizola 58, Fabrikgebäude, liefert als Spezialität: Ein- und Zweizimmer- Einrichtungen. Größte Auswahl in 9 Etagen. Billigste Breije. Komplett eingerichtete Muster
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dann würden sie vielleicht auch anders reden. Der Redner schließt: Machen Sie uns keine Schwierigkeiten, wir werden durch das Abkommen zum Frieden kommen.( Lebhafter Beifall.)
Das Berliner Abkommen wird sodann gegen 2 Stimmen angenommen einschließlich des Zujazantrages. Der badische Gegent antrag ist damit erledigt.
Er
Darauf berichtet Fräßdorf- Dresden über das Abkommen mit den Berufsgenossenschaften nach§§ 1513, 1501, 1503 der Reichsversicherungsordnung. empfiehlt eine Umfrage bei den Krankenkassen, ob diese mit dem Abkommen zufrieden seien. Auf Grund des Ergebnisses dieser Umfrage werde der Vorstand sich schlüssig werden, ob dieses Abkommen eventuell zu fündigen sei.
Sigmund- Karlsruhe sprach über die
Gewährung von Krankengeld für Sonn- und Feiertage ohne Erhebung von Beiträgen für dieselben und legte der Versammlung folgende Leitsäße vor:
„ Nach§ 191 der Reichsversicherungsordnung kann das Krankengeld allgemein für Sonn- und Feiertage bewilligt werden. Billigt die Sazung dies nicht allgemein zu, so kann sie die Beiträge gemäߧ 384 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung für solche Mitglieder entsprechend erhöhen, für welche die Sonnund Feiertage Arbeitstage sind. Aus diesen beiden Bestimmungen hat der Beschlußsenat des Reichsversicherungsamtes ( Abteilung für Kranken- usw. Versicherung) in einer als grundsäblich" bezeichneten Entscheidung vom 30. Oftober 1913 gefolgert: 1. Beiträge sollen nur für 6 Tage erhoben werden und 2. Beiträge sollen nur für Arbeitstage, aljo je nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses für weniger als 300 oder 360 Tage, zur Erhebung gelangen. Diese beiden Folgerungen lassen sich keinesfalls aus den gesetzlichen Vorschriften rechtfertigen, denn mangels einer gesetzlichen Einschränkung bei der Reform der Arbeiterversicherung muß den Kassen das seitherige Recht verbleiben: a) sowohl bei allgemeiner Krankengeldzahlung für Sonn- und Feiertage die Beiträge für 7 Tage zu erheben, wie auch in den Fällen, wo für diese Tage nur sonstige Leistungen, wie Arzt, Apotheke, eventuell Krankenhauspflege usw., in Betracht kommen. b) Die Beiträge während der Mitgliedschaft, bzw. folange eine Beitragspflicht überhaupt besteht, fortlaufend nach Maßgabe der statutarischen Bestimmungen zu erheben und nicht nur an bestimmten, im einzelnen Falle zu ermittelnden Tagen, da im Falle einer Unterstützungspflicht auch für jeden Tag die jazzungsgemäßen Leistungen fällig sind. Es ist daher eine Aufhebung der angeführten Entscheidung anzustreben und die geschäftsführende Kasse mit dieser Aufgabe zu betrauen."
Die Versammlung erklärte fich mit den Darlegungen des Referenten einverstanden.
auf gegenseitige Krankenhilfe und Kontrolle bei Ueberweisung erFräßdorf erklärte es für eine Aufgabe der Verbandstaffen, frankter Mitglieder hinzuwirken. Dabei sollen die Kaffen nur die Selbstkosten einander berechnen dürfen. Auch hiermit erklärte sich die Versammlung nach längerer Debatte einverstanden. Albert Kohn- Berlin empfahl gemeinsame Abschlüsse mit& ur bädern zur Unterbringung von Kassenmitgliedern.
Thier- Halle erörterte die Weiterversicherung in niederen Klaffen- oder Lohnstufen und führte hierzu etwa aus: Nach§ 313 der Reichsversicherungsordnung kann ein Mitglied in eine niedere Lohnstufe oder-klasse übertreten. Es wird hier vorgeschrieben, daß die Versicherten, die aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen ausscheiden und das Verhältnis freiwillig fortsehen, das Recht haben, sich in der niedrigsten Klasse oder Lohnstufe zu versichern. Bei massenhafter Anwendung dieser Vorschriften wird diese Be ftimmung zu einer wirtschaftlichen Verlegenheit für die Kasse, insofern, als Versicherte, die zu feiner versicherungspflichtigen Beschäftigung zurückkehren, bis an ihr Lebensende Beiträge in der niedrigsten Lohnstufe zahlen würden. Das ist jedenfalls der Wille des Gesetzgebers nicht gewesen, daß ohne Zeitbeschränkung die freiwilligen Mitglieder durch die Versicherung in der niedrigsten Klasse, deren Beiträge die Kosten nicht decken, sich weiter versichern können. Wenn diese Auslegung richtig ist, wird daher im Wege einer Abänderung des Gesetzes dafür zu sorgen sein, daß dieser Uebertritt in die niedere oder niedrigste Lohnklasse beschränkt wird. Es wäre daher zu beantragen, daß der letzte Satz des ersten Absatzes des § 313 folgende Faffung erhält:„ Es kann bis zur Dauer von sechs Monaten in eine niedere Lohnstufe oder-klasse übertreten. Nach Erledigung von praktischen Verwaltungsfragen erreichte die Tagung ihr Ende.
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