ihrem„ reichhaltigen" Material einverleiben. Die Arbeiter find I diefer Tage in der Nähe von Tilsit abspielte. entschlossen, den Kampf unbedingt weiterzuführen. Deshalb muß Zuzug nach Greifswald unbedingt ferngehalten werden.
Unternehmerterror.
Um Sonntag wurden in Bremen die auf Holzfchiffen beschäftigten Stauer von den Unternehmern ausgesperrt. Am selben Tage verbreitete der Bremer Hafenbetriebsverein ein Rundschreiben, dem eine Lifte mit den Namen der ausgesperrten Arbeiter beigegeben
war. Das Schreiben hatte folgenden Wortlaut:
Wir überreichen Ihnen einliegend die uns bis jetzt auf gegebenen Namen derjenigen Stauer, die bei den Firmen Louis Arages und Joh. Morgenthal fontraftbrüchig geworden sind. Sollten etwa inzwischen einzelne der auf der Liste bezeichneten Beute bei irgendeinem unserer Mitglieder Arbeit gefunden haben, so sind diese baldmöglichst wieder zur Entlassung zu bringen. Hochachtungsvoй
Hafenbetriebsverein zu Bremen E. B. Battenberg ." Zuerst will man den Stauern die Löhne reduzieren, und weil fie fich das nicht stillschweigend gefallen lassen, werden fie rüd fichtslos auf Pflaster gefegt und daran gehindert, andere Arbeit
anzunehmen.
Die Aussperrung in den Karosseriewerken von Kathe n. Sohn in Halle und Diemes dauert unverändert fort. Die trampfhafter Berfuche, Arbeitswillige heranzuschaffen, haben dazu geführt, daß der Betrieb der reine Taubenschlag geworden ist, denn nicht einmal die Arbeitswilligen halten es in diesem Betriebe länger als 14 Tage aus. Gertige Wagen konnte die Firma noch nicht abliefern. Agenten sind im Auftrage der Firma in allen Teilen Deutschlands tätig, um Arbeitswillige zu werben. Es wird dringend ersucht, diefen Agenten gebührend entgegenzutreten, denn nur dann wird der Rampf zugunsten der Arbeiter beendet werden.
fundene Sachen, über Verkäufe oder andere Nachrichten Zwei Landarbeiter, G. und B., fehrten, friedlich ein Lieblein für den gewerblichen Verkehr nicht angeschlagen, angeheftet trällernd, von einem Arbeiterfest nach Hause zurück. Da drang oder in sonstiger Weise ausgestellt werden". der Gutsinspektor Dausfart in Raufwethen in die Das Schöffengericht Neukölln sprach die Angeklagte frei, da es Wohnung des Arbeiters G. ein und rief diesem zu: Du ber sich um eine Nachricht für den gewerblichen Verkehr gehandelt habe. luchter Schweinehund, was hast Du gesungen? Gleich Der Amtsanwalt legte Berufung ein. Infolgedeffen gelangte zeitig schlug D. den Arbeiter so kräftig ins Gesicht, daß diefer gestern die Sache zur Verhandlung vor der Ferienstraftammer über das Bett fiel. Die Frau des Arbeiters, die ihrem Manne des Landgerichts Berlin II. Vergeblich machte Frau Tappert Silfe kam, erhielt von dem rohen Pairon einen Schlag geltend, sie habe die Anheftung des Platats im intereffe ihres ins Gesicht, daß sie zu Boden fiel! Dann haufte der Gewerbebetriebes ebenso für notwendig erachtet, wie das Halten Inspektor wie ein Berserker in der Wohnung: Waren und Lebens eines Adreßbuchs, die Unterhaltung eines Fernsprechers usw., zu sie gegen die Wand. mittel in der Wohnung trat er mit den Füßen und schleuderte mal mehrfach nach Kirchenaustrittsformularen von Gästen gefragt auf die anwesenden Kinder der Frau zu: Alte Sau, Biest, fannten Auffassung des Kammergerichts und verurteilte die AngeBeim Hinausgehen rief er ohne Rücksicht worden sei. Das Gericht folgte der neuen, unseren Lesern bebrücken wie Lorbaß und Lümmel. Mit den Worten: dämliches Luber, und den Wann beschimpfte er mit Aus- tiagte zu 3 m. Geldstrafe. Austrittsformulare gehörten nicht zum Ich spiele selbst Richter! Ich schlage Euch, daß Ihr krumm und berschwand er dann.
lahm werdet!
Gewerbebetrieb eines Schanfwirfs.
Das unerklärliche Manko.
Unter der schweren Anklage der Veruntreuung amtlicher Gelder hatte sich gestern der Gütervorsteher furt I rich aus Lichtenberg vor der 6. Ferienstrafkammer des Landgerichts I zu verantworten.
Ist das Plakatgefeß noch anwendbar und so anzuwenden, wie es das Kammergericht angeordnet hat, so müssen die Am anderen Tage erschien Inspektor Dauskart wieder in Staatsanwaltschaft und die Polizei gegen alle Sünder gegen der Wohnung des G. und fragte biefen, ob er nicht arbeiten kom das überlebte Blakatgesetz vorgehen, z. B. Plakate für Lungenmen wolle. Auf die ruhige Entgegnung des Mannes: Sehen Sie heilstätten, christliche Missionen, nationale Jugendvereine und einmal, was meine Frau alles eingekauft hat und was Sie alles dergleichen. Weshalb geschieht das nicht? Das beste wäre, zerschlagen haben! brüllte der Inspektor: Ne folche Schweiz endlich mit dem überlebten Plakatgesetz aufzuräumen. Uebrinerei! und versette dem Arbeiter einen Schlag, daß er zu Boden türzte. Dann entfernte er sich mit der Drohung, daß er den gens ist der Verkauf von Kirchenaustrittsformularen und die Ankündigung des Verkaufs jedermann, auch Lümmel totschlage, wenn er auf den Hof hinaustomme! Die Herrschaft der Junker und das völlige Versagen der Gastwirten, gestattet. Sie fönnen der Barität halber den Justiz in so vielen Fällen der Roheit gegen Leben, Berkauf auch gemeinsam mit dem von Bibeln und GesangGesundheit, Ehre und Hausfrieden an Arbüchern anzeigen. Wenn die unentgeltliche Abgabe mit 3 M. beitern in Ostelbien, nicht minder das Walten des bestraft wird, so ist der Verkauf weit billiger und nüßt nicht Militarismus mit seinen Folgeerscheinungen zeitigen solche minder. rohe Tat. Noch viel bedauerlicher als sie ist, daß der Arbeiter nicht von seinem Recht der Notwehr Gebrauch gemacht und den Inspektor fo zugedeckt hat, daß ihm die Fortsetzung Die Bevgarbeiterbewegung im Warmrevier. feiner Freveltaten unmöglich war. Dies Versagen der Notwehr Die Deffentlichkeit ist von dem neuerlichen Zusammengeben gegen die Herrschenden ist vielleicht auf dieselben Ursachen der bestehenden vier Bergarbeiterorganisationen etwas überrascht zurückzuführen wie die Wurzeln der Roheitsakte selbst. Die worden. Vielfach wurde angenommen, daß es nach den Vorgängen Menschenehre und die Menschenrechte dürfen sich aber die Bahnhof tätig gewefen. In dieser amtlichen Stellung bekleidete Der Angeklagte war als Gütervorsteher auf dem Schlesischen im Frühjahr 1912 ausgeschloffen sei, daß es noch einmal zu einem gemeinsamen Vorgehen aller Vergarbeiterorganisationen kommen Bandarbeiter nicht rauben lassen. Wird hernach der Spieß er gleichzeitig auch den Boften eines zweiten Borstehers der würde. Jeder, der jedoch den Bergleutex eine Erleichterung ihrer umgedreht und werden sie etwa ungerecht verurteilt, wie- Stationskasse. Als der Obertassenvorsteher Barleben in der Beit Lebenslage wünscht, war sich darüber klar, daß es über furz oder lang wohl sie nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch gemacht haben, vom 15. Juli bis 8. Auguft v. 3. auf Urlaub ging, hatte der Andoch notwendig sei, daß sich die bestehenden Bergarbeiter so ist das nicht so schlimm, als sich in dieser Weise behandeln geflagte während diefer Beit deffen Geschäfte zu verfehen. Als verbände, alle Gegenfäge und früheren Vorkommniffe ver- au lassen. Denn schließlich erwächst aus den ungerechten Urbon 6 385 000 m2. hatte, ein Manto von 2851 M. heraus. Barleben zurückkehrte, stellte sich in der Kaffe, welche einen Bestand geffend, wieder zusammenfinden müßten, denn sonst war gar- teilen einer Rechtsprechung mit Notwendigkeit die Notwehr von 6 385 000 M. hatte, ein Manko von 2851 M. heraus. nicht daran zu denken, daß den berechtigten Wünschen der Berglente gegen folche Urteile selbst. Da die amtlichen Grmittelungen ergaben, daß 1. etwas über Nachdruck verschafft wilrbe. Nur eine einige Bergarbeiterschaft fann gegen folche Urteile selbst. jeine Verhältnisse gelebt, häufig Autodroschte gefahren war und den Herrenmenschen im Bergbau etwas abtrozen. Nun heben die Mag diese Notwehr sich zu Geseken verdichten, die un auch gespielt hatte, wurde angenommen, daß er die fehlende Vorgänge im Wurmrevler die Bergarbeiterorganisationen zusammen- gerechte Urteile dadurch nach Möglichkeit hindern, daß an Summe unterschlagen habe. Der Angeklagte, der von Anfang an gebracht. In diesem Revier arbeiten girla 18 000 Bergarbeiter. Es Stelle der heutigen nur einer Klasse angehörenden Rechts- jede Schuld bestritten hatte, verwahrte sich auch vor Gericht mit aller tommen hauptsächlich nur zwei Grubengesellschaften in Frage. Die organe aus allen Teilen der Bevölkerung durch das Volk Energie gegen diesen schweren Vorwurf. Vom Berteidiger wurde größere iſt der Eschweiler Bergwerksverein . Auf den Gruben felbstgewählte Organe des Rechts fungieren, oder mag die darauf hingewiefen, daß bei allen Instituten, die mit berartig diefer Gesellschaft hat beionders seit Beginn des II. Quartals Art solcher Rechtsprechung schließlich die Empörung fo hell Der Angeflagte stelle unter Beweis, daß für die Arbeiten, die sonst so hohen Summen arbeiten, ein besonderer Mankofonds existiere diefes Jahres eine ſehr reduzierung eingesetzt. Aber auch im IV. Quartal 1913 und auflodern lassen, daß sie die Grenzen des formalen Rechts von vier Beamten verrichtet worden seien, nur drei Beamte vorüberschreitet. 1. Quartal 1914 waren die Löhne bereits heruntergedrückt worden. handen gewesen seien. Die Folge sei eine Ueberlastung des So betrugen die Durchschnittslöhne pro Schicht: Für alle Arbeiter: Gegen den Inspektor ist Strafanzeige erstattet. Man einzelnen gewesen, und bei dem foloffalen Verkehr, der in die im 3 Quartal 4,97 m. und 4. Quartal 4,92 m. und 1. Quartal wird ja erfahren, ob die Staatsanwaltschaft, die ja leider so Millionen gehe, sei ein Irrtum sehr wohl möglich. Da der Ver4,88 M. Für die Hauer und Lehrhaner stellten sich die Löhne in oft ein öffentliches Interesse" nur dann als vorliegend an- teibiger bestritt, daß der Kassenbestand überhaupt richtig angegeben obigen Quartalen auf 5,73, 5,64 und 5,57 M. pro Schicht, wir sicht, wenn es sich um vermeintliche Verfehlungen von Ar- worden sei, heschloß das Gericht eine nochmalige genaue Prüfung fehen also, daß die Löhne stetig zurückgegangen sind. Nach den beitern handelt, der inspektorlichen Gerichtsbarkeit" Gleich feit eines Rechenfehlers gegeben sei. Die Verhandlung wurde der Kaffenbücher vornehmen zu lassen, da immerhin die Möglichvorliegenden Lohngetteln und Lohnstatistiken wird das 2. Qua tal berechtigung mit der offiziellen Juftig einräumen, die rohen beshalb auf unbestimmte Beit vertagt. ein bedeutend größeres Sinken der Löhne aufweisen. Durch Beleidigungen und Tätlichkeiten auf den Weg der Privatdie Kürzung der Löhne im 4. Quartal 1918 und ersten Quartal 1914 find den Wurmbergleuten schon 157 500 m. göbne flage verweisen und lediglich wegen ausfriedensbruchs einentgangen. Dagegen hat die Lebenshaltung der Arbeiterfamilien schreiten wird. feine Verbilligung erfahren, ja, die Grubenverwaltungen sind ver fchiedentlich sogar dazu übergegangen, die Mietspreise für die Wert wohnungen in die Höhe zu iezen. Dieselbe Werksleitung, die die Löhne reduziert, erhöht die Wohnungsmieten. Weiter fann es nicht gehen. Und dies geschiebt von einer Gefellthaft wie dem Eschweiler Bergwerksverein , der so fapitalkräftig dasteht und unter so günstigen
a 13. März 1913 in Röhm ausführte:
ind Lohn
Bedingungen arbeitet, daß der Direktor in der Generalversammlung Die Gewähr für die Aktionäre würde nicht nur von der Durlacher Gruppe, sondern auch durch die Erträgnisse des Eschweiler Unternehmens felbft geleistet. Die Vorräte der Gesellschaft an Stoffen ficherten eine Ausbeute für Jahrhunderte, selbst bei gesteigerter Förderung."
"
Gerade jetzt wieder verkündeten Junker in& abiau WebIau: Herr und Knecht seien doch eigentlich eine Familie. So also sieht das junkerliche Familienleben" in Oftelbien aus, und so denten es sich die Herren auch nach den Wahlen. Wie lange noch
Benfur gegen Gastwirte.
Soffmanns Sänger" und insbesondere Schruppke fommit" gaben dem Cammergericht Beranlaffung, den Ausspruch au tun, wie weit Gastwirte unter Benjur stehen.
Der Gastwirt Franke in Berlin hatte einen Vertrag mit der Gesellschaft Hoffmanns Sänger", wonach diese an einem bestimmten Tage der Woche in seinem Lokal auftrat. Der Ruben bis endlich der ländliche Arbeiter des Wirts bestand in der Einnahme aus Speisen und Getränken. aufwacht, sich gegen die Junker zusammenrafft und bei wie Frante besaß die Erlaubnis zur Aufführung von Singspielen, Gesangs- und deflamatorischen Vorträgen in feinem Lotal. Hoffnach den Wahlen die unter als Todfeinde der manns Sänger boten an einem ihrer Abende ein Singspiel und Arbeiter und des Vaterlandes bekämpft! sonstige Gesangsvorträge bar; außerdem aber auch einen Schwank Halten die Arbeiter zusammen, so ist es mit agrarischer Raff- Schruppte kommt", bei dem nur gefprechen wurde. Wegen der gier und junkerlichem Uebermut vorbei. Möge auch das Aufführung dieses Schwanks verurteilte das Landgericht den Wirt Tilsiter Vorkommnis bei der Wahl in Labiau - Wehlau Früchte Franke zu einer Gelbftrafe. Und zwar sollte er den§ 33a der gegen die Junkerherrschaft zeitigen.
Gerichtszeitung.
Milde gegen Nicht- Arbeiter.
In derselben Generalversammlung erfolgte die Fusion der verGewerbeordnung übertreten haben. Das Gericht verwies darauf, einigten Hüttenwerte Burlach- Eich- Dudelingen mit dem Eschweiler daß Angeklagter zwar eine Erlaubnis aus§ 33a habe, daß diese Bergwerksverein. Die Herren Aktionäre der Eschweiler Gesellschaft in seinem Falle aber nur Singspiele und deflamatorische und Gewaren fo sehr von der Prosperität der Bergwertsanlagen überzeugt, sangsvorträge umfasse. Ein Theaterstüc, bei dem gar nicht ge dab fte fich für die nächsten 30 Jahre eine Durchschnittsfungen merde, wie bei dem Schwant Schruppte fommt", falle dividende von 18,2 Proz. notariell sicherten. Aber auch in der weder unter die Singspiele, noch unter die deklamatorischen und Bergangenheit haben die Aktionäre nicht schlecht eingeheimft; denn Gesangsvorträge im Sinne feimer Ronzession. Ohne eine Erfie erhielten in den letzten 30 Jahren eine Durchschnittsdividende hon 9,2 Proz. ausgeschüttet. Wir sehen also, daß die Bergleute es Vor dem Bonner Schöffengericht hatte fich laubnis, die berartige theatralische Darbietungen mit umfaßte, bisher verstanden haben, den Herren Aktionären gute Löhne heraus- dieser Tage ein Student einer nichtschlagenden" fatholi- hätte Angeklagter die Aufführung von Schruppfe kommt" nicht auswirtschaften, und fann man es den Knappen nicht verdenken, menn schen Verbindung wegen Mißhandlung zu verantworten. Er er seine Räume gewerbsmäßig für die Veranstaltungen der Hoffzulassen dürfen. Außerdem habe er aber gegen§ 33a gefehlt, da fie jetzt mal an sich selber denken und sich gegen die Lohn hatte ohne jeden Grund nachts einen Kaufmann in ganz ge- manns Sänger" hergegeben habe. Endlich deshalb, weil weder reduzierungen zur Wehr fezen. Im Laufe der Woche vom 12. bis meiner Weise angerempelt und mit seinem Stock so geschlagen, Schruppte fommt", noch das an jenem Abend gegebene Sing18. Juli haben nun für alle Gruben Belegschaftsversammlungen daß der Ueberfallene durch die Feuerwehr in die piel" Jubiläumstag" zur Zensur eingereicht worden sei. Mit stattgefunden. Der Befuch war ein überaus starter. Ueberall wurde I in if geschafft und fünf Wochen das Bett hüten Rücksicht auf die im Lokal des Angeklagten geplante Aufführung es freudig begrüßt, daß die Verbände fich zu einer gemeinfamen mußte. Der Mann wird laut ärztlichem Gutachten vielleicht der beiden Stücke hätte die Einreichung der Texte zur Zensur Aftion zusammengefunden hatten. In allen Bersammlungen wurden die Arbeiterairsschüsse beauftragt, folgende Forderungen den Ber - dauernd unter den Folgen der Mißhandlung zu leiden erfolgen müssen, obwohl beide Stücke für die Aufführung in anderen Lokalen durch die Zensur bereits zugelassen waren. waltungen zu unterbreiten: haben. Der Amtsanwalt beantragte gegen den Studenten Das Kammergericht verwarf die vom Angeklagten gegen das 1. Das Gebinge ist so zu bemessen, daß der Hauer nicht unter 500 m. Geldbuße. Das Gericht erkannte auf 200. Urteil eingelegte Revision, indem es die Verurteilung auf Grund M. 3,70 M. pro Schicht verdient. Beim Abschluß des Gedinges In der Urteilsbegründung heißt es, es handle sich zweifellos des§ 33a der Gewerbeordnung und der Benfurverordnung für ift den Arbeitern ein größeres Mitbestimmungsrecht einau- um eine außerordentliche Roheit. Eine Gefängnis- gerechtfertigt erklärte. Insbesondere habe der Umstand, daß die räumen, damit die tatsächlichen Verhältnisse mehr berücksichtigt strafe sei aber zu empfindlich, weil dem Angeklagten beiden Stücke für andere Lokale bereits zensiert waren, nicht davon 2. Die Löhne für Zimmerbauer und sonstigen Arbeiter follen auch noch ein Zivilprozeß bevorstehe, der ihm große Soften befreit, fe zum Zwede der Benfierung für das Lokal des Angetlagten der Polizei einzureichen. wieder auf den Stand gefegt werden, den sie vor den jetzigen verursachen werde. Die Polizei ist eben die Seele des preußisch- deutschen Lohnkürzungen hatten. Staates. Daher- ohne Polizei fein Vergnügen.
werden.
-
8. Bai Bestrafung wegen umreiner Ladung oder Mindermaß sollen die tatsächlichen Flötz und Streckenverhältnisse mehr als bisher berücksichtigt werden.
Außer diesen allgemeinen Forderungen hat jede Belegschaft noch eine Reihe besonderer Wünsche und Beschwerden. Hoffen wir, daß bei den in nächster Zeit stattfindenden Verhandlungen der Arbeiterausschliffe mit den Grubenverwaltungen es gelingt, die Wünsche der Arbeiter zur Geltung zu bringen. Borerst ist der Zuzug nach dem Murmtevier bei Aachen streng fernzuhalten.
Die Straßenbahnangestellten von Chriftiania( Norwegen ) find in den Ausstand getreten. Der Verkehr ruht auf allen Linien der Stadt.
Der Moskauer Bäckerausstand. Infolge des Bäderausstandes ist eine ungeheuere Brotverteuerung eingetreten und der Preis steigt täglich noch. Eine große Anzahl Bäckereien hat ihren Betrieb einstellen müffen; insgesamt feiern 8000 Arbeiter.
Soziales.
Eingegangene Druckschriften.
-
Wie rücksichtsvoll! Wo bleibt diese zarte Rücksicht, wenn ein streifender Arbeiter einen Arbeitswilligen etwas hart angefaßt hat? Da sind Tätlichkeiten noch nicht einmal nötig, um auf Gefängnis zu erkennen. Ist doch neulich ein Redakteur unseres Kölner Parteiblattes zu 6 Wochen Ge- Arterienvertaltung. Von Prof. D. Müller. 60 Pf. Streder und fängnis verurteilt worden, weil er einen Buhälter beim Schiöder, Stuttgart . Staatsbürger- Bibliothek: 39. Bankwefen. Bon Dr. P. Beusch. richtigen Namen genannt hat, aber freilich, dieser Zuhälter 48. Die panamerikanische Bewegung. Von Dr. H. Wehberg. gehörte zu den Stüken der heutigen Gesellschaft. Und wo Einzelnummer 45 B. Der Staatsbürgerliche Jugendunterricht. blieb die richterliche Rücksicht, als es sich um die Bewertung Bon Elisabeth Gnaud- Röhne. 55 Pf. Boltsvereinsverlag, Münchender unüberlegten Bemalung des Kaiser- Friedrich- Denkmals Gladbach. handelte? 5 Jahre Gefängnis wurden da gegen 4 Arbeiter berhängt, wiewohl der grobe Unfug feinerlei dauernde Folgen hatte und mit je 20 m. Geldstrafe reichlich vergolten gewesen wäre.
Kirchenaustrittsformulare.
Stationen
Barometer
-
Witterungsübericht vom 18. Juli 1914.
stand mm
Wind
Bunzipp
Windstarte
Better
වි
Temp. n. E.
1 wolfen! 23 3bedeckt
ot Dog
Stationen
Barometer
Hand mm
Bind
Haparanda 763MD Betersburg 758D 17 Scilly
Swinemde. 7610
762 33
19
761 MW
2 bedeckt
ranti. a.
764 Still
76423
München Bien
Die Schantvirtin Tappert in der Steinmetzstraße 118 in Neukölln war von dem Komitee Konfessionslos" ersucht Samburg worden, in ihrem Schanklokal ein Plakat aufzuhängen, auf Berlin dem gedruckt stand: Kirchenaustrittsformulare sind hier unentgeltlich zu haben." Dem Ersuchen kam sie nach. Sie erhielt darauf ein Strafmandat über 3 Mart, weil sie durch den Aushang gegen das altpreußische Preßgesetz sich vergangen habe. Nach dem bekannten§ 9 dieses Gesetzes, Das fast völlige Versagen der Strafjustiz gegen rohe und dem sogenannten Plakatgefes, dürfen Anschlagzettel und übermütige Verbrechen und Vergehen agrarischer Kreise, ins- Blafate, welche einen anderen Inhalt haben als Ankündibesondere Großgrundbefizer und ihrer Trabanten, zeitigt von gungen über geleblich nicht verbotene Versammlungen, über Tag zu Zag neue Rohaten. Wir registrieren eine, die sich öffentliche Vergnügungen, über gestohlene, verlorene oder ge
Wie lange noch?
"
7643
richtung
Windstärke
Dunst 18 Aberdeen 758SGD
5 Regen 12 Paris 766 Still
Better
Temp. n. E.
5°.= 4° R.
2beiter 14 19
1 mollig 86alb bb. 14 1Dunst 14 wolten! 19
758, 3bedeckt 17 Wetterprognose für Sonntag, den 19. Juli 1914. Ein wenig wärmer, vielfach heiter, aber veränderlich mit fortdauernder Gewitterneigung und meist schwachen südwestlichen Winden.
Berliner Betterbureau Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis
montagmittag: Ziemlich warm und schwül, vielfach beiter, aber ver änderlich. Außer an den öftlichen Stüftengebieten an den meisten Orten leichte Gewitterregen. Nachher etwas fühler.