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einem Manne angesprochen, als eS den Auftrag hatte, für ihren Prinzipal eine Rechnung über IVO Mk. zu bezahlen. Der Fremde lockte das junge Mädchen zunächst in eine Konditorei und erzählte ihm, daß er für dasselbe eine glänzende Stellung in Breslau   habe. Dort könne es viel Geld verdienen, ohne sich besonders anstrengen zu müssen. Als das Mädchen erwiderte, es habe zunächst Auftrag, für den Prinzipal 100 M. zu bezahlen, wußte der Mädchenhändler sein Opfer zu überreden, daS Geld zu unterschlagen. Er gewann einen solchen Einfluß über das Mädchen, daß es sich ohne Wider- streben in einen 5kaufladen führen und sich dort für 47 Mk. neu ein- kleiden ließ. Den Rest von S3 M. vom unterschlagenen Gelde steckte der Mädchenhändler ein. Dann ging es nach dem Hauptbahnhofe und beide bestiegen den Breslauer Zug. Unterwegs kamen dem Mädchen Bedenken, und es drang nun mit Vorstellungen in seinen Begleiter und verlangte zu wissen, welcher Art die ihr versprochene Stellung in Breslau   sei. Alsbald kam ein furchtbares Erwachen über das kaum der Schule entwachsene �Aiidchen. Aus den Worten ihres Begleiters erfuhr es nun zu seinem Erschrecken, daß es für ein öffentliches Haus in Breslau   bestimmt sei. Nun wollte es den Zug verlassen. Als der letztere in Görlitz   hielt, stieg sie aus. Der Be- gleiter ebenfalls. Noch einmal gelang es diesem, das Opfer in seinen Bann zu ziehen. Er brachte sie in Görlitz   in eine Pension, wo sie sich auf fein Geheiß alsSchwester von Hohenthal   aus dem Josephinen- stift in Dresden  " eintragen mutzte. Der Penfionsinhaberin mußt« sie ferner angeben, daß ihr Vater sächsischer Rittergutsbesitzer sei und ihre Mutter aus dem adligen Hause von Schönberg stamme. Am anderen Tage kam der Mädchenhändler noch einmal in die Pension, um sein Opfer zu verführen. Als er abgewiesen wurde, überließ er daS Mädchen feinem Schicksal. In seiner Verzweiflung schrieb cS nun an die Eltern, die das Kind dann zurückholten. Die Pensionsinhaberin, die eine Forderung über 180 MI. für Kost und Logis geltend machte, erstattete Anzeige wegen Betruges und falscher Namensnennung. Gegen das unglückliche Geschöpf war auch Straf- antrag wegen Unterschlagung von 100 M. gestellt worden. ES erhielt wtSgefamt 1 Monat Gefängnis und 2 Tage Haft. Der Mädchenhändler, der sich»Kurt Bauer" nannte, war und blieb verschwunden!. Darf ein Gerichtsvollzieher Sachen auf die Strasse setzen? Die Frage, ob ein Gerichtsvollzieher bei einer Exmission Sachen auf die Strasse setzen darf, hat dieser Tage das Kammergericht verneint. Der Gerichtsvollzieher Wrede in Apenrade   hatte eine Mieterin nach Pfändung eines Teils der Sachen zu exmittieren. Die nicht- gepfändeten übrigen Sachen lieh er aus der Wohnung schaffen und in einer Länge von drei Metern auf dem Bürgersteig aufstellen. Dort blieben sie geraume Zeit stehen, da die exmittierte Frau kein Geld hatte, sie fortschaffen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher wurde wegen Uebertretung der Apen  - rader Stratzenpolizeiverordnung vom Landgericht in Flensburg   der- urteilt, weil er Sachen auf der öffentlichen Straße aufgestellt habe, die den freien Verkehr behindert hätten. Der Gerichtsvollzieher hätte, zumal ihm die Frau gesagt hatte, daß sie kein Geld habe und die Sachen nicht fortschaffen lassen könne, anstatt die Möbel einfach auf die Straße zu setzen, sich an den Gläubiger wenden müssen. Der Angeklagte legte Revision ein. Er machte geltend, daß er kraft der für ihn geltenden Vorschriften berechtigt gewesen wäre, die Sachen auf die Straße zu stellen. Das Kammergericht verwarf die Revision des Angeklagten mit der Maßgabe, daß die Verurteilung nicht aus der Apenrader Stratzen-Polizeiverordnung auszusprechen sei, sondern aus§ 360 Ziffer 9 d«S Strafgesetzbuches, wonach sich strafbar macht, wer aus öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder Wasserstraßen Gegen- stände, durch welche der freie Verkehr gehindert wird, ausstellt, hinlegt oder liegen läßt. Gründe: Die Apenrader Strahen-Polizei- verodnung sei ungültig, weil im nichtamtlichen Teil der Zeitung publiziert; es könne aber gleich aus dem§ 366 Ziffer 9 des Straf- gesetzbuchs das Urteil aufrecht erhalten bleiben, da es sich um denselben Tatbestand handelt. WaS die grundsätzliche Seite der Sache angehe, so irre der Gerichtsvollzieher mit seiner Ansicht. Der Gerichtsvollzieher stehe nicht außerhalb des Gesetzes. Auch er müsse die für den Verkehr auf öffentlichen Wegen und Straßen gegebenen Vorschriften beachten. Wenn er sich dagegen vergehe, dann sei er strafbar. DaS sei aber hier ohne Rechtsirrtum fest- gestellt. Somit war er zu verurteilen. Ms aller Welt. Menschenopfer. Ein Unfall, dessen Tragweite zurzeit noch nicht abzusehen ist und der so recht zeigt, mit welcher Leichtfertigkeit in kapitalistischen Großbetrieben Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden, hat sich am Freitag, den 24. Juli, im Messingwerk in Heegermühle ab- gespielt. Die Firma verwendet zur Herstellung ihrer Halbfabrikate Messingabfälle, die allen möglichen Unrat enthalten. Besonders viel kauft sie auch Abfälle, die wahrscheinlich aus Patronenfabriken. stammen. Daraus erklärt sich auch, daß sich im Abfall man sollte eS nicht für möglich halten scharfgeladene Patronen be­finden. Besonders viel ist immer von den Gießcreiarbeitern dar- über geklagt worden, daß es in den Gießtiegeln oft ganz bedenklich knattere. Mancher Gießereiarbeiter hat schon mit herumschwirren- den Projektilen recht unsanfte Berührung gemacht. So auch am Freitag. Der Arbeiter Walter Schmidt, ein junger Mann, hatte erst vor kurzer Zeit einen G ch u ß in das Bein erhalten. Der Arzt konnte damals nichts mehr finden, obwohl der Mann immer noch Schmerzen verspürte. Es ist uns berichtet, daß in diesen Tagen ein Stück Messing aus dem vamals verletzten Bein herauSgeschwört ist. Sch. wurde nun aip Freitag erneut von einem herumfliegenden Projektil getroffen. Diesmal ziemlich unglücklich an den Kopf, so daß er von dem zur Verbindung zugezogenen Arzt per Auto nach dem Krankenhaus geschafft werden mußte. In dieser Gießerei des Werks herrschen, auch sonst Zustände, die jeder Be- schreibung spotten. Erst in diesen Tagen sind nach uns zuge- gangenen Berichten an einem Tage sechzehn und an einem anderen Tage zwölf Mann infolge der unsanitären Verhältnisse schlapp geworden und mutzten die Arbeit aussetzen. Daß die Zustände so haarsträubend sind, hat seine Hauptursache in der mangelhasten Organisation des Werks, wodurch die Arbeiter außerstande sind, bessere Zustände zu schaffen. Vielleicht tragen diese Vorfälle dazu bei, die Arbeiter aufzurütteln und sie der Organisation zuzuführen. Kein Juristendeutsch. DaS Königliche Amtsgericht Heinrichswalde(Ostpr.) schreibt unS: In Nr. 179 desVorwärts" befindet sich folgender Artikel: Prachtvolles Juristendeutsch. In einer ostpreußischen Gerichtsschreiberei ist folgende Klage angefertigt worden: Heinrichswalde  , den 5. 2. 14. Klage des Besitzers A. S. 1 in T. gegen den Besitzer H. K. in L. Streitwert fünf Mark. Der Beklagte hat im Sommer bei meinem Eber fünf Säue gedeckt; hierfür beanspruche ich a 2 M. 6 M. Eine Mark habe ich erhalten; mithin verschuldet mir derselbe(also der Eber!) nur noch fünf Mark. Beweis: Eid bezw. Eideszufchiebung. Ter Beklagte wird also der widernatürlichen Unzucht be- schuldigt, und dem Eber wiÄ nachgesagt, daß er dem Kläger fünf Mark schulde. Wirklich, ein prächtiges Deutsch. Und da wird den Leuten immer von den Behörden gesagt, sie sollten ihre Klagen nur nicht von Arbeitern und Parteisekretären anfertigen lassen, denn die Gerichtsfchrerbereien wären darin viel kundiger.. Die bezeichnet« Klageschrift ist n i ch t in der Gerichtsschreiberei angefertigt worden. Sie wurde vielmehr von einem Geschäftsagenten dem Gericht eingereicht. Die GerichtSfchreiberei des Kgl. Amtsgerichts in Heinrichswalde  will also nicht berühmt werden. Sie lehnt bescheiden ab, diese Perle von Juristendeutsch vor die gedeckten Säue des Beklagten geworfen zu haben. Ei« obskurer Geschäftsagent solls getan haben. Schade, daß man seinen Namen nicht kennen lernt. Wie er sich räuspert und wie er spuckt, hat der Mann dem juristischen Amtsschimmel doch prächtig abgeguckt. Der Caillaux  -Prozest. Pavis, 25. Juli. In der heutigen Sitzung verlas der Verteidi­ger Äabori einen Teil der intimen Briefe. In diesen Briefen, die bei den Zuhörern eine gewisse Enttäuschung hervorriefen, spricht Caillaux   u. a. seiner gegenwärtigen Gattin, die damals die Frau des Schriftstellers Leo Clareti« war, fein« heiße Liebe aus. Er erklärt ferner, daß er die Absicht habe, von der Kandidatur für die Kammer- wählen im Jahre 1910 abzustehen, da er einen Skandal befürchte, Nach der Verlesung der Briefe fiel Frau Caillaux   in Ohnmacht. Sie mußte aus dem Saal getragen werden. Jugendveranstaltuvse». vkenkSlln. Unsere Spiele finden von jetzt ab an folgende» Tagen auf den städtilchcn Plätzen statt: Montag, Geggerstrakc; DieyStag, Grenz- alle«: Mittwoch. G-Vgerstratze(nur für Hockctzspiel reserviert): Donnerstag, Grenzallee. Die Spiele beginnen um 7 Uhr. ßrauen-Lefeabenöe. Alt-Glienicke. Morgen Montag im.Fugendheim", Rudotver Str. 54: Vortrag. Bohnsdorf  . Morgen Montag 8'/, Uhr in der Villa Kahl, Inhaber Baloszer. Gharlottenburg. Der Leseabend fällt im Monat Fult au«. Allgemeine Fainiliensterdckasse. Heute Sonntag, den 28. Fuli, Zahl- und Ausnahmetag von 3--V Uhr, Ackerslr. 122 und Buckower Str. 14 im Restaurant._ Sriefkaften üer Neöaktkon. wie lurtfttsche«»rechstwtdc findet Linde« st rage 69, dorn vier Treppen gaprstuhl> wolpentüglwi von 4� dts 7 Vi Uhr abends, Sonnabends, von Vi bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briestasten dcsummten Anfrage ist»in Buchsiade»nd eine Zahl als Mertzetchc« betznfägcn. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen tciue AbonnementSguittnng beigefügt ist, werben nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprcchstnnbe vor. Rr. 501. Die Höhe de? Verdienstes ist nicht ausschlaggebend. Ss ist in der Regel ärztliches Gutachten matzgebend. SS». 4>i. 1. Der Wechsel muß bis zum dritten Tag- protestiert sein. Der Fälligkeitstag rechnet mit. 2. Am billigsten erhalten Sie entsprechende Formulare in jeder größeren Buchhandlung. M. B. 30. Daraus können wir uns nicht einlassen. Wir stellen anbeim, stch an einen Rechtsanwalt zu wenden. A. D. 35. Ein solcher Vertrag könnte als nichtig und als Schein- vertrag angesehen werden. Wl. III 1. Das ist abhängig von dem Willen der Mutter. 2. Rein. Der Vater hat einen Ersatzanspruch, event. an die Wirtin. sallS diese bei Herausgabe der Schlüssel Kenntnis von der Abficht der Mutter gehabt hat. 3. Kaum zu erreichen. 4. Eine solche Ver- pflichtung besteht nicht. Ob die Tochter Unterstützung zu zahlen berpflichiet ist, hängt von der Höhe ihres Einkommens, das«ic nicht angeben, ab. 5, Rem. 6. Eine solche Verpflichtung hat die Stadt Merseburg   nicht. Wenden Sie flch jedem) nochmals an den Magistrat. O. R. 9. Nein. K. L. 175. Der Schuldschein ist stempelflichtig. Die Frist zur Ver- stempelnng beträgt 14 Tage. Die Richtverwendung des Stempels macht die Urkunde aber nicht ungültig. K. F 100. Ohne genaue Slngabe des Schuldgruudcs nicht zu beantworten. M. L. 1000. 1. In der Regel nicht. 2. Der Scheidungsklage muh erst eine Klage auf Wieberbcrstellung der ehelichen Gemeinsmast vorangehen. Zwischen Rechtskrast des aus Wiederherstellung lautenoen Urteils und der Erhebung der Scheidungsklage muh ein Zeitraum von einem Jahr liegen, falls die Frau in diesen: Zeit- räum nicht zurückkehrt. Marta 14. Beantragen Sie Erlaß bezw. Er- Mäßigung der Steuer bei dem Vorsitzenden der VcrcmiaglUlgSiommission. Sie persönlich hasten für die Steuer nur in dem Verhältnis, in dem Ihr veranlagtes Einkommen zu dem Gesamteinkommen steht. Buchmacher. Von dem Urteil ist unS nicht? bekannt. Wir hatten eine solche Handlung für strafbar. M. D. 47. Ja. Sie haben jedoch, wenn Ihren Sohn nicht die alleinige oder übe: wiegende Schuld trifft, einen Ersatzanspruch. ABOT 10Ö.Fränkische Tagespost", Nürnberg  , Breite Gasse 25/27. Franz 18. 1. Hohenlychcu liegt an der Grenze zwischen Mecklenburg   und Brandenburg  . 2. Vom Stetliner Bahnhof bis Ebers- Walde, dort umsteigen und mit der Bahn nach Fürstenberg  (Mecklenburg) weiterfahren. Fahrpreis 3. Klasse 3. M. Oder direkt nach Fürstenberg und von dort nach Hobenlpchcn. N. Stzi. Buch Hiob. D. 4. Nein. R. K. 88. 1. Ja. 2. Die Hülste, ausgenommen die HausbaltungS- gegenstände, die der Witwe sämtlich verbleiben. M. B». 99» Nein. S. 3. Lortzing.  _ Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen-Direktion über den Großhandel in den Zentral-Markthallen.(Ohne Berbindlichreit.) Sonnabend, den 25. Juli. Fleisch: Rindffeisch per 50 K? Mark: Ochsen­fleisch I» 71-83, do. IIa 6770, do. lila 58-67; Bullenflcffch I» 6878, do. IIa 63-67; Küb«. jett 4255, do. mager 3844, Fresser 5562, do. dän. 5058; Bullen, dän. 50-65. Kalbfleisch: Doppellender 105130; Mastkälber la 90100, do. IIa 7739; Kälber ger. gen. 4382. Hammel- fleisch: Wastlämmer 9095; Hammel la 7689, do. II» 71 78, do. austral.,; Schafe 7682. Schwcinefleffch 54 59. Eier: Landeicr Schock 3.50-3,90; Trinkcier 4,00 4,20 B utter: Möttereibutter per 50 kg 95110; Landbutter 80 90. Gemüse, inländisches: KartoMn, neue weiße Magdeb. 4,504,75, blaue do. 5.005,50, weiße Kaiserkronen 3,75 4,00, Rosen 4,755,25; Ponte Schock 0,501,00; Spinat 50 kg 10,0015,00; Schoten 8,0012,00; Mohrrüben 50 kg 3,004,00; Bohnen 60 kg 2,005,00; Champignon 50 kg 30,0035)00; Kohlrabi Schock 0,500,80; Wirsingkohl Schock 3,00-6,00; Weißkohl Schock 3,00-6,00, Rotkohl. Schock 3,00-6,00; Blumenkohl, Erfurter 100 Stück 4,0020,00; Meerrettich Schock 3,5012,00; Peterftlianwurzcl Schockbund 1,00 3,00; Radieschen Schockbund 0,701,00; Salat Schock 1,062,00; Zwieboin, 50 kg 8,00-10,00; Tomaten 50 kg 10-15; Pfefferlm» 25,00-35,00; Puffbohnen 50 kg 7,0010,00. Ausländisches. Tomaten, italienische, 50 kg 4 10; do. sranzöstsche 8,0012.00; Blumenkohl, holländischer la 100 Stück 10,00-40,00, Zwirbeln, ägyptische 50 kg 00,00-00,00, do. iial. 7,00- 8,00, do. ungarische 6,008,00, do. Maila 13,00 16,00; Gurken, Holl. 100 Stück 4,0010,00, do. do. Einlege-, Sack(zirka 5 Schotft 5,00 bis 8,00. Obst«.Südfrüchte. Kirschen 50 kg GiaS- 12,00-18,00, saure 12,0015,00, Thüringer 3,008,00, ichlesische 6,0014,00, 23 erb ersehe saure 10,0012,00, do. Natten 18,0035,00; Aepfe  !, itaL, 50.kg 16,00 bis 20,00; ungarische, 12,0020,00; Birnen, italienische 60 kg 10,0018,00, do. CoScie 24,0028,00, französische 10,0016,00; Tiroler Muskateller 10,0018,00; hi»st,e 8,0010,00; Pflaumen. stalionffche 12,0028,00; Stachelbeeren, reise, hiesige, 50 kg 2,005,00; Himbeeren, 50 kg 30,0035,00, Preß- 28,0030,00; Johannisbeeren, hiesige 60 kg 8,0011,00; Blaubeeren 50 kg 25,00-36,00; Aprikosen, italienische, 50 kg 15,00-24,00, französische 10,00 28,0a ungarische 2,0012,00; Pfirsiche, ital 15,0050,00, französische 15,0050,00; hiesige 20,00 25,00. Weintrauben, siztlianische Rilazzo 50 kg 26,00 32,00, Algier   24,0082,00; Bananen, Jamaika   50 kx 14,0016,00, kanarffche 50 kg 6,0017,00; Erdnüsse 50 kg 28,0030,00; Walnüsse, grüne 50 kg 10,6012,00: Zitronen, Messina 500 St, 8,0012,00, 300 SM 8,0018,00, Messina   360 Stück 6,00-14,00, Messma 160 Stück 6,0010,00. IBttterungSaberffcht vom LS. Juli 1914. «tattonen Swinomde. Hambnrg ~ erlin -nki.a.M ünchcn Wien Frl Mi «tationen Haparanda Petersburg Scilly Aberdeo» Paris 743 W 756 HW Setter bedeckt wollig «bedeckt Äbedeckt Wetterprognose für Sonntag, den L«. J«N 1914. Ein wenig wärmer, zeitweise heiter, aber noch sehr veränderlich mit leichten Regensällen und ziemlich ledhasten westliche» Winden. Berliner   W e t t e r b«r ka u. Wetterausfichten für da? mittlere Moutagmittag: Noch überall ziemlich kühl, dewöllt mit öfter wiederholten, im Küstengebiete starken, schwächeren Regenfüllen, später im SüSweften bcglmumde Aufheiterung und Erwärmung. ''Wasserstands. Nachrichte« der LandeSanfialt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner   Detterbureau Wasserstand Kemel, Tllfit B r e g el, Jnsterburg Weichsel, Thor» Oder  , Ratibor  , ftrossen , Frankfurt  Warthe  , Schrimm  , Landsberg  Netze, Bordamm Elb«, Leit:nerttz , DreSde« , Barbv . Magdeburg  ')+ bedeutet Wuchs, Fall. st Unterpegel.