einem Manne angesprochen, als eS den Auftrag hatte, für ihrenPrinzipal eine Rechnung über IVO Mk. zu bezahlen. Der Fremdelockte das junge Mädchen zunächst in eine Konditorei und erzählteihm, daß er für dasselbe eine glänzende Stellung in Breslau habe.Dort könne es viel Geld verdienen, ohne sich besonders anstrengenzu müssen. Als das Mädchen erwiderte, es habe zunächst Auftrag,für den Prinzipal 100 M. zu bezahlen, wußte der Mädchenhändlersein Opfer zu überreden, daS Geld zu unterschlagen. Er gewanneinen solchen Einfluß über das Mädchen, daß es sich ohne Wider-streben in einen 5kaufladen führen und sich dort für 47 Mk. neu ein-kleiden ließ. Den Rest von S3 M. vom unterschlagenen Gelde steckteder Mädchenhändler ein. Dann ging es nach dem Hauptbahnhofeund beide bestiegen den Breslauer Zug. Unterwegs kamen demMädchen Bedenken, und es drang nun mit Vorstellungen in seinenBegleiter und verlangte zu wissen, welcher Art die ihr versprocheneStellung in Breslau sei. Alsbald kam ein furchtbares Erwachenüber das kaum der Schule entwachsene �Aiidchen. Aus den Wortenihres Begleiters erfuhr es nun zu seinem Erschrecken, daß es für einöffentliches Haus in Breslau bestimmt sei. Nun wollte es den Zugverlassen.— Als der letztere in Görlitz hielt, stieg sie aus. Der Be-gleiter ebenfalls. Noch einmal gelang es diesem, das Opfer in seinenBann zu ziehen. Er brachte sie in Görlitz in eine Pension, wo sie sichauf fein Geheiß als„Schwester von Hohenthal aus dem Josephinen-stift in Dresden" eintragen mutzte. Der Penfionsinhaberin mußt«sie ferner angeben, daß ihr Vater sächsischer Rittergutsbesitzer seiund ihre Mutter aus dem adligen Hause von Schönberg stamme.Am anderen Tage kam der Mädchenhändler noch einmal in diePension, um sein Opfer— zu verführen. Als er abgewiesen wurde,überließ er daS Mädchen feinem Schicksal. In seiner Verzweiflungschrieb cS nun an die Eltern, die das Kind dann zurückholten. DiePensionsinhaberin, die eine Forderung über 180 MI. für Kost undLogis geltend machte, erstattete Anzeige wegen Betruges und falscherNamensnennung. Gegen das unglückliche Geschöpf war auch Straf-antrag wegen Unterschlagung von 100 M. gestellt worden. ES erhieltwtSgefamt 1 Monat Gefängnis und 2 Tage Haft.Der Mädchenhändler, der sich»Kurt Bauer" nannte, war undblieb verschwunden!.Darf ein Gerichtsvollzieher Sachen auf die Strasse setzen?Die Frage, ob ein Gerichtsvollzieher bei einer ExmissionSachen auf die Strasse setzen darf, hat dieser Tage dasKammergericht verneint.Der Gerichtsvollzieher Wrede in Apenrade hatte eine Mieterinnach Pfändung eines Teils der Sachen zu exmittieren. Die nicht-gepfändeten übrigen Sachen lieh er aus der Wohnung schaffen undin einer Länge von drei Metern auf dem Bürgersteig aufstellen.Dort blieben sie geraume Zeit stehen, da die exmittierte Frau keinGeld hatte, sie fortschaffen zu lassen.Der Gerichtsvollzieher wurde wegen Uebertretung der Apen-rader Stratzenpolizeiverordnung vom Landgericht in Flensburg der-urteilt, weil er Sachen auf der öffentlichen Straße aufgestellt habe,die den freien Verkehr behindert hätten. Der Gerichtsvollzieherhätte, zumal ihm die Frau gesagt hatte, daß sie kein Geld habeund die Sachen nicht fortschaffen lassen könne, anstatt die Möbeleinfach auf die Straße zu setzen, sich an den Gläubiger wendenmüssen.Der Angeklagte legte Revision ein. Er machte geltend, daß erkraft der für ihn geltenden Vorschriften berechtigt gewesen wäre,die Sachen auf die Straße zu stellen.Das Kammergericht verwarf die Revision des Angeklagten mitder Maßgabe, daß die Verurteilung nicht aus der ApenraderStratzen-Polizeiverordnung auszusprechen sei, sondern aus§ 360Ziffer 9 d«S Strafgesetzbuches, wonach sich strafbar macht, wer ausöffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder Wasserstraßen Gegen-stände, durch welche der freie Verkehr gehindert wird, ausstellt,hinlegt oder liegen läßt. Gründe: Die Apenrader Strahen-Polizei-verodnung sei ungültig, weil im nichtamtlichen Teil der Zeitungpubliziert; es könne aber gleich aus dem§ 366 Ziffer 9 des Straf-gesetzbuchs das Urteil aufrecht erhalten bleiben, da es sich umdenselben Tatbestand handelt. WaS die grundsätzliche Seite derSache angehe, so irre der Gerichtsvollzieher mit seiner Ansicht.Der Gerichtsvollzieher stehe nicht außerhalb des Gesetzes. Auch ermüsse die für den Verkehr auf öffentlichen Wegen und Straßengegebenen Vorschriften beachten. Wenn er sich dagegen vergehe,dann sei er strafbar. DaS sei aber hier ohne Rechtsirrtum fest-gestellt. Somit war er zu verurteilen.Ms aller Welt.Menschenopfer.Ein Unfall, dessen Tragweite zurzeit noch nicht abzusehen istund der so recht zeigt, mit welcher Leichtfertigkeit in kapitalistischenGroßbetrieben Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden, hat sicham Freitag, den 24. Juli, im Messingwerk in Heegermühle ab-gespielt. Die Firma verwendet zur Herstellung ihrer HalbfabrikateMessingabfälle, die allen möglichen Unrat enthalten. Besondersviel kauft sie auch Abfälle, die wahrscheinlich aus Patronenfabriken.stammen. Daraus erklärt sich auch, daß sich im Abfall— mansollte eS nicht für möglich halten— scharfgeladene Patronen befinden. Besonders viel ist immer von den Gießcreiarbeitern dar-über geklagt worden, daß es in den Gießtiegeln oft ganz bedenklichknattere. Mancher Gießereiarbeiter hat schon mit herumschwirren-den Projektilen recht unsanfte Berührung gemacht. So auch amFreitag. Der Arbeiter Walter Schmidt, ein junger Mann, hatteerst vor kurzer Zeit einen G ch u ß in das Bein erhalten. Der Arztkonnte damals nichts mehr finden, obwohl der Mann immer nochSchmerzen verspürte. Es ist uns berichtet, daß in diesen Tagenein Stück Messing aus dem vamals verletzten Bein herauSgeschwörtist. Sch. wurde nun aip Freitag erneut von einem herumfliegendenProjektil getroffen. Diesmal ziemlich unglücklich an den Kopf,so daß er von dem zur Verbindung zugezogenen Arzt per Autonach dem Krankenhaus geschafft werden mußte.— In dieserGießerei des Werks herrschen, auch sonst Zustände, die jeder Be-schreibung spotten. Erst in diesen Tagen sind nach uns zuge-gangenen Berichten an einem Tage sechzehn und an einem anderenTage zwölf Mann infolge der unsanitären Verhältnisse schlappgeworden und mutzten die Arbeit aussetzen. Daß die Zustände sohaarsträubend sind, hat seine Hauptursache in der mangelhastenOrganisation des Werks, wodurch die Arbeiter außerstande sind,bessere Zustände zu schaffen. Vielleicht tragen diese Vorfälle dazubei, die Arbeiter aufzurütteln und sie der Organisation zuzuführen.Kein Juristendeutsch.DaS Königliche Amtsgericht Heinrichswalde(Ostpr.) schreibtunS: In Nr. 179 des„Vorwärts" befindet sich folgender Artikel:„Prachtvolles Juristendeutsch.In einer ostpreußischen Gerichtsschreiberei ist folgende Klageangefertigt worden:Heinrichswalde, den 5. 2. 14.Klage des Besitzers A. S. 1 in T.gegenden Besitzer H. K. in L.Streitwert fünf Mark.Der Beklagte hat im Sommer bei meinem Eber fünf Säuegedeckt; hierfür beanspruche ich a 2 M.— 6 M. Eine Mark habeich erhalten; mithin verschuldet mir derselbe(also der Eber!) nurnoch fünf Mark.Beweis: Eid bezw. Eideszufchiebung.Ter Beklagte wird also der widernatürlichen Unzucht be-schuldigt, und dem Eber wiÄ nachgesagt, daß er dem Kläger fünfMark schulde. Wirklich, ein prächtiges Deutsch. Und da wird denLeuten immer von den Behörden gesagt, sie sollten ihre Klagennur nicht von Arbeitern und Parteisekretären anfertigen lassen,denn die Gerichtsfchrerbereien wären darin viel kundiger..Die bezeichnet« Klageschrift ist n i ch t in der Gerichtsschreibereiangefertigt worden. Sie wurde vielmehr von einem Geschäftsagentendem Gericht eingereicht.Die GerichtSfchreiberei des Kgl. Amtsgerichts in Heinrichswaldewill also nicht berühmt werden. Sie lehnt bescheiden ab, diese Perlevon Juristendeutsch vor die gedeckten Säue des Beklagten geworfenzu haben. Ei« obskurer Geschäftsagent solls getan haben. Schade,daß man seinen Namen nicht kennen lernt. Wie er sich räuspertund wie er spuckt, hat der Mann dem juristischen Amtsschimmel dochprächtig abgeguckt.Der Caillaux-Prozest.Pavis, 25. Juli. In der heutigen Sitzung verlas der Verteidiger Äabori einen Teil der intimen Briefe. In diesen Briefen, diebei den Zuhörern eine gewisse Enttäuschung hervorriefen, sprichtCaillaux u. a. seiner gegenwärtigen Gattin, die damals die Frau desSchriftstellers Leo Clareti« war, fein« heiße Liebe aus. Er erklärtferner, daß er die Absicht habe, von der Kandidatur für die Kammer-wählen im Jahre 1910 abzustehen, da er einen Skandal befürchte,Nach der Verlesung der Briefe fiel Frau Caillaux in Ohnmacht. Siemußte aus dem Saal getragen werden.Jugendveranstaltuvse».vkenkSlln. Unsere Spiele finden von jetzt ab an folgende» Tagen aufden städtilchcn Plätzen statt: Montag, Geggerstrakc; DieyStag, Grenz-alle«: Mittwoch. G-Vgerstratze(nur für Hockctzspiel reserviert): Donnerstag,Grenzallee. Die Spiele beginnen um 7 Uhr.ßrauen-Lefeabenöe.Alt-Glienicke. Morgen Montag im.Fugendheim", Rudotver Str. 54:Vortrag.Bohnsdorf. Morgen Montag 8'/, Uhr in der Villa Kahl, InhaberBaloszer.Gharlottenburg. Der Leseabend fällt im Monat Fult au«.Allgemeine Fainiliensterdckasse. Heute Sonntag, den 28. Fuli,Zahl- und Ausnahmetag von 3--V Uhr, Ackerslr. 122 und Buckower Str. 14im Restaurant._Sriefkaften üer Neöaktkon.wie lurtfttsche«»rechstwtdc findet Linde« st rage 69, dorn vier Treppen— gaprstuhl—> wolpentüglwi von 4� dts 7 Vi Uhr abends, Sonnabends,von Vi bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briestasten dcsummten Anfrageist»in Buchsiade»nd eine Zahl als Mertzetchc« betznfägcn. Briefliche Antwortwird nicht erteilt. Anfragen, denen tciue AbonnementSguittnng beigefügt ist,werben nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprcchstnnbe vor.Rr. 501. Die Höhe de? Verdienstes ist nicht ausschlaggebend. Ssist in der Regel ärztliches Gutachten matzgebend.— SS». 4>i. 1. DerWechsel muß bis zum dritten Tag- protestiert sein. Der Fälligkeitstagrechnet mit. 2. Am billigsten erhalten Sie entsprechende Formulare injeder größeren Buchhandlung.— M. B. 30. Daraus können wir unsnicht einlassen. Wir stellen anbeim, stch an einen Rechtsanwalt zu wenden.— A. D. 35. Ein solcher Vertrag könnte als nichtig und als Schein-vertrag angesehen werden.— Wl. III 1. Das ist abhängig von demWillen der Mutter. 2. Rein. Der Vater hat einen Ersatzanspruch, event.an die Wirtin. sallS diese bei Herausgabe der Schlüssel Kenntnis von derAbficht der Mutter gehabt hat. 3. Kaum zu erreichen. 4. Eine solche Ver-pflichtung besteht nicht. Ob die Tochter Unterstützung zu zahlen berpflichietist, hängt von der Höhe ihres Einkommens, das«ic nicht angeben, ab.5, Rem. 6. Eine solche Verpflichtung hat die Stadt Merseburg nicht.Wenden Sie flch jedem) nochmals an den Magistrat.— O. R. 9. Nein.— K. L. 175. Der Schuldschein ist stempelflichtig. Die Frist zur Ver-stempelnng beträgt 14 Tage. Die Richtverwendung des Stempels machtdie Urkunde aber nicht ungültig.— K. F 100. Ohne genaue Slngabe desSchuldgruudcs nicht zu beantworten.— M. L. 1000. 1. In der Regelnicht. 2. Der Scheidungsklage muh erst eine Klage auf Wieberbcrstellungder ehelichen Gemeinsmast vorangehen. Zwischen Rechtskrast des ausWiederherstellung lautenoen Urteils und der Erhebung der Scheidungsklagemuh ein Zeitraum von einem Jahr liegen, falls die Frau in diesen: Zeit-räum nicht zurückkehrt.— Marta 14. Beantragen Sie Erlaß bezw. Er-Mäßigung der Steuer bei dem Vorsitzenden der VcrcmiaglUlgSiommission.Sie persönlich hasten für die Steuer nur in dem Verhältnis,in dem Ihr veranlagtes Einkommen zu dem Gesamteinkommen steht.— Buchmacher. Von dem Urteil ist unS nicht? bekannt. Wir hatten einesolche Handlung für strafbar.— M. D. 47. Ja. Sie haben jedoch, wennIhren Sohn nicht die alleinige oder übe: wiegende Schuld trifft, einenErsatzanspruch.— ABOT 10Ö.„Fränkische Tagespost", Nürnberg, BreiteGasse 25/27.— Franz 18. 1. Hohenlychcu liegt an der Grenze zwischenMecklenburg und Brandenburg. 2. Vom Stetliner Bahnhof bis Ebers-Walde, dort umsteigen und mit der Bahn nach Fürstenberg(Mecklenburg)weiterfahren. Fahrpreis 3. Klasse 3.— M. Oder direkt nach Fürstenbergund von dort nach Hobenlpchcn.— N. Stzi. Buch Hiob.— D. 4. Nein.R. K. 88. 1. Ja. 2. Die Hülste, ausgenommen die HausbaltungS-gegenstände, die der Witwe sämtlich verbleiben.— M. B». 99» Nein.— S. 3. Lortzing._Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen-Direktion überden Großhandel in den Zentral-Markthallen.(Ohne Berbindlichreit.)Sonnabend, den 25. Juli. Fleisch: Rindffeisch per 50 K? Mark: Ochsenfleisch I» 71-83, do. IIa 67—70, do. lila 58-67; Bullenflcffch I» 68—78,do. IIa 63-67; Küb«. jett 42—55, do. mager 38—44, Fresser 55—62,do. dän. 50—58; Bullen, dän. 50-65. Kalbfleisch: Doppellender 105—130;Mastkälber la 90—100, do. IIa 77—39; Kälber ger. gen. 43—82. Hammel-fleisch: Wastlämmer 90—95; Hammel la 76—89, do. II» 71— 78, do.austral.—,—; Schafe 76—82. Schwcinefleffch 54— 59.— Eier: LandeicrSchock 3.50-3,90; Trinkcier 4,00— 4,20— B utter: Möttereibutter per 50 kg95—110; Landbutter 80— 90.— Gemüse, inländisches: KartoMn, neueweiße Magdeb. 4,50—4,75, blaue do. 5.00—5,50, weiße Kaiserkronen 3,75— 4,00,Rosen 4,75—5,25; Ponte Schock 0,50—1,00; Spinat 50 kg 10,00—15,00;Schoten 8,00—12,00; Mohrrüben 50 kg 3,00—4,00; Bohnen 60 kg2,00—5,00; Champignon 50 kg 30,00—35)00; Kohlrabi Schock 0,50—0,80;Wirsingkohl Schock 3,00-6,00; Weißkohl Schock 3,00-6,00, Rotkohl.Schock 3,00-6,00; Blumenkohl, Erfurter 100 Stück 4,00—20,00;Meerrettich Schock 3,50—12,00; Peterftlianwurzcl Schockbund 1,00— 3,00;Radieschen Schockbund 0,70—1,00; Salat Schock 1,06—2,00; Zwieboin,50 kg 8,00-10,00; Tomaten 50 kg 10-15; Pfefferlm» 25,00-35,00;Puffbohnen 50 kg 7,00—10,00. Ausländisches. Tomaten, italienische,50 kg 4— 10; do. sranzöstsche 8,00—12.00; Blumenkohl, holländischer la100 Stück 10,00-40,00, Zwirbeln, ägyptische 50 kg 00,00-00,00, do. iial.7,00- 8,00, do. ungarische 6,00—8,00, do. Maila 13,00— 16,00; Gurken,Holl. 100 Stück 4,00—10,00, do. do. Einlege-, Sack(zirka 5 Schotft 5,00 bis8,00.— Obst«.Südfrüchte. Kirschen 50 kg GiaS- 12,00-18,00,saure 12,00—15,00, Thüringer 3,00—8,00, ichlesische 6,00—14,00, 23 erb ersehesaure 10,00—12,00, do. Natten 18,00—35,00; Aepfe!, itaL, 50.kg 16,00 bis20,00; ungarische, 12,00—20,00; Birnen, italienische 60 kg 10,00—18,00,do. CoScie 24,00—28,00, französische 10,00—16,00; Tiroler Muskateller10,00—18,00; hi»st,e 8,00—10,00; Pflaumen. stalionffche 12,00—28,00;Stachelbeeren, reise, hiesige, 50 kg 2,00—5,00; Himbeeren, 50 kg30,00—35,00, Preß- 28,00—30,00; Johannisbeeren, hiesige 60 kg8,00—11,00; Blaubeeren 50 kg 25,00-36,00; Aprikosen, italienische,50 kg 15,00-24,00, französische 10,00— 28,0a ungarische 2,00—12,00;Pfirsiche, ital 15,00—50,00, französische 15,00—50,00; hiesige 20,00— 25,00.Weintrauben, siztlianische Rilazzo 50 kg 26,00— 32,00, Algier 24,00—82,00;Bananen, Jamaika 50 kx 14,00—16,00, kanarffche 50 kg 6,00—17,00; Erdnüsse50 kg 28,00—30,00; Walnüsse, grüne 50 kg 10,60—12,00: Zitronen, Messina500 St, 8,00—12,00, 300 SM 8,00—18,00, Messina 360 Stück 6,00-14,00,Messma 160 Stück 6,00—10,00.IBttterungSaberffcht vom LS. Juli 1914.«tattonenSwinomde.Hambnrg~ erlin-nki.a.MünchcnWienFrlMi«tationenHaparandaPetersburgScillyAberdeo»Paris743 W756 HWSetterbedecktwollig«bedecktÄbedecktWetterprognose für Sonntag, den L«. J«N 1914.Ein wenig wärmer, zeitweise heiter, aber noch sehr veränderlich mitleichten Regensällen und ziemlich ledhasten westliche» Winden.Berliner W e t t e r b«r ka u.Wetterausfichten für da? mittlereMoutagmittag: Noch überall ziemlich kühl,dewöllt mit öfter wiederholten, im Küstengebiete starken,schwächeren Regenfüllen, später im SüSweften bcglmumde Aufheiterung undErwärmung.''Wasserstands. Nachrichte«der LandeSanfialt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner DetterbureauWasserstandKemel, TllfitB r e g el, JnsterburgWeichsel, Thor»Oder, Ratibor, ftrossen, FrankfurtWarthe, Schrimm, LandsbergNetze, BordammElb«, Leit:nerttz, DreSde«, Barbv. Magdeburg')+ bedeutet Wuchs,— Fall.— st Unterpegel.