treten
Ausland.
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Der Straßenbahnerausstand im Haag, in dem Berliner Arbeitswillige eine Rolle spielten, soll nach einer Meldung des Wolffichen Bureaus beendet sein. Der Zuzug ist jedenfalls nach wie vor fern zuhalten.
Unberechtigte Lohnabzüge.
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Speisewirtschaft und Polizeiftunde.
Aussperrung im Lithographie- und Steinbradgewerbe. Die Inter - weit bie betreffende Firma bas nferat unter der Bedingung auf-| Gleichbiel ob in der Tat ein Betrugsversuch und Urkundennehmer im graphischen Gewerbe in München haben am Sonn- gegeben hatte, daß ihr dafür für 1200 Mt. Materialien abgenommen fälschung in den Telegrammfälschungen lag dem Rechtsbewußt abend sämtlichen organisierten Lithographen und Stein würden. Die Zeitschrift behauptet, daß bei solchen Inseraten ihr sein entspricht es nicht, daß die Tat verneint, aber wegen Anftifdruckern zum 8. August gekündigt. Für das Münchener Verdienst zu gering sei, um eine solche Provision zahlen zu können. tung zur Tat verurteilt wird. Dies Ergebnis wäre nicht eingraphische Gewerbe sollte nach langwierigen Verhandlungen vor dem Die Zeitschrift nimmt nämlich diese Materialien nicht selbst ab, getreten, wenn das Gesetz vorschriebe, daß in allen Fällen, in denen Einigungsamte ein„ Tarifvertrag für die Buchbinder, graphischen sondern sie hat Architekten usw. an der Hand, die unter Berufung ein Teil gemeinschaftlich Verurteilter Revision mit Erfolg einlegt, Hilfsarbeiter und Lithographen und Steindruder abgeschlossen werden. auf diese Zeitschrift bei der betreffenden Firma faufen müssen, auch gegen denjenigen Verurteilten neu verhandelt werden muß, Die Lithographen und Steindrucker weigern sich, den Vertrag zu dann wird das Inserat verrechnet. Der frühere Inhaber der Zeit der wegen der Unsicherheit eines Erfolges dieses wesentlich formalen unterzeichnen, nachdem ihre Forderung, innerhalb der Tarifperiode schrift sagte als Zeuge aus, daß zu seiner Zeit auch solche Aufträge Rechtsmittels auf Einlegung desselben verzichtet, seine Schuld aber eine Berkürzung der Arbeitszeit um wöchentlich zwei Stunden ein mit 10 Broz. vergütet worden seien. Doch wisse er nicht, ob sein bestritten hatte. Faupels Frau betreibt mit Energie das Wiederzu lassen, unberücksichtigt blieb. Gerichtsdirektor Nachfolger mit der Dame anderes vereinbart habe. Die Sache aufnahmeverfahren weiter. Dr. Prenner hat die Parteien von Amts wegen für Dienstag mußte vertagt werden, weil der Vertreter der Beklagten hierüber nicht aussagen fonnte. Wegen 24 Pfennige- 2 Jahre Zuchthaus. au neuerlichen Unterhandlungen vorgeladen. 2. Schmiergelder. Ein wegen Diebstahls ,, rückfälliger" vagierender TageIn einem weiteren Termin flagte der ehemalige Leiter der löhner aus Weil im Dorf hat in München aus der offenNahrungsmittelabteilung des Warenhauses Schwarz auf Zahlung stehenden Wohnung eines Tagelöhners den Betrag von von 300 Mt. Monatsgehalt gegen genannte Firma. Er ist plöblich 24 Pfennigen gestohlen. Das Landgericht München I verentlassen worden, weil schwere Berdachtsmomente gegen ihn vorurteilte den Dieb zu 2 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrlagen, in seiner Eigenschaft als Einkäufer von Fleischwaren verlust und Stellung unter Polizeiaufsicht. Die gestohlenen Schniergelder angenommen zu haben. Der Stein tam dadurch Die Eisenbahner vertagen den Streik. ins Rollen, daß ein Angestellter eines Spandauer Warenhauses sich 24 Pfennige wurden dem Bestohlenen wieder ausgehändigt, Rom , 25. Juli. ( Eig. Ber.). von einem Berliner Schlächtermeister Geld geben ließ und der so daß ein eigentlicher Schaden gar nicht entstand. Die StrafNach langen und lebhaften Diskussionen, über deren Verlauf Schlächtermeister dafür in einem Falle einen Zentner Rollschinken gesetzbuchnovelle läßt in solchem Falle, wenn die Tat aus Not der Presse keine Mitteilungen gemacht wurden, haben die Eisenbahner dem Warenhaus mehr in Rechnung stellen sollte, als er geliefert begangen ist, Geldstrafe bis zu 300 M. oder Gefängnis bis zu Der Sache nahm sich die Staatsanwaltschaft an. Die 3 Monaten zu. Weshalb das Vorliegen einer Notlage nicht beschlossen, den Streit, den fie als Protest für die Maßregelungen hatte. angedroht hatten, zu vertagen. Veranlaßt wurde dieser Entschluß, Bücher des Schlächters wurden beschlagnahmt. Aus diesen soll angenommen ist, ist aus den Berichten der Münchener Zei den auch der„ Avanti" befürwortete, durch die lleberzeugung, daß nun auch hervorgehen, daß der Kläger ebenfalls Provfion erhalten angenommen ist, ist aus den Berichten der Münchener Zei tungen nicht ersichtlich. die Masse der Eisenbahner nicht streitbereit sei und daß im habe und daher erfolgte die Entlassung. Da der als Zeuge geGegenteil die Regierung bis auf die Zähne gerüstet dastand. Tabene Schlächter und der Kläger dies bestreiten und behaupten, es Das Zentralfomitee des Syndikats hat eine wesentliche Er handle fich hier nur um ein Darlehen, sollen die beschlagnahmten höhung der Beiträge beschlossen, um einen Kampffonds au Geschäftsbücher eingefordert werden. bilden. Aus diesem werden die 48 dienstentlassenen Eisenbahner ein Gehalt beziehen, das ihnen ermöglicht, fich als Agitatoren ganz in den Dienst der Organisation zu stellen. Diese 48 Agitatoren follen vor allem in Ligurien , in der Lombardei , Venetien und in Biermont wirken, welche Regionen die geringste Streitbereitschaft gezeigt haben. Sie sollen sich in erster Linie der Propaganda unter Den Lokomotivführern und Heizern widmen, die von allen Kategorien des Personals am schwersten für einen Ausstand zu gewinnen sind. Was das Personal besonders erbittert, ist die Tatsache, daß die Strafen ohne jede Billigkeit verhängt wurden und bor allem Personen treffen, die sich durch Kritik der Bahnverwaltung oder auch durch persönliche Differenzen bei ihren Borgesezten mißliebig gemacht haben. Die Entlassenen wurden nicht gehört und waren zum Teil an dem Streit gar nicht beteiligt. Der Landesausschuß des Syndikats, der soeben in Mailand getagt hat, hat genaue Vereinbarungen getroffen, die eine gleichzeitige Proklamierung des Streits im ganzen Lande ermöglichen. Man will handeln, wenn die Regierung eine Eisenbahnerbewegung Der Verband deutscher Arbeitsnachweise hat den achten Das Kammergericht hat nunmehr dies Urteil als einwandfrei am wenigsten erwartet und am empfindlichsten von ihr getroffen deutschen Arbeitsnachweis- Kongreß auf den 2. und 3. Oktober bestätigt. Was die grundsäßliche Frage angeht, so steht das wird. Der Zentralverband der Seeleute hat sich verpflichtet, einer nach Stuttgart berufen. Kammergericht auf dem Standpunkt, daߧ 365 des Strafgesetzbuchs etwaigen Ausstandsbewegung der Eisenbahner durch einen Streif Auf die Tagesordnung ist gesezt: 1. Berufsberatung und Lehr- überhaupt nicht auf bloße Speisewirtschaften Anwendung finden der Seemannschaften zu unterstügen. Die Organisation des Poststellenvermittlung. Referenten Dr. Jaeschke- Düsseldorf , Fräulein kann, sondern nur auf Schankwirtschaften oder öffentliche Berund Telegraphenpersonals hat eine Sammlung für die entlassenen Simon- Berlin. 2. Vermittlung Mindererwerbsfähiger wie aus gnügungslokale. Mit Recht sei aber die Polizetverordnung an Eisenbahner eröffnet. Heilstätten und Strafanstalten Entlassener. Referent: Ober- gewendet worden, die für Speisewirtschaften eine Schlußzeit festpräsidialrat Breyer- Magdeburg . 3. Arbeitsvermittlung und Be- fezze. Auch sei, obwohl es sich um zwei Uebertretungsfälle handle, rufswechsel. Referent: R. Schumacher- Berlin . 4. Arbeitsnachweis eine fortgesette Handlung anzunehmen. Die Gültigkeit der und Arbeitslosigkeit. Referenten: Prof. Dr. Morgenroth- München , artiger Polizeiverordnungen, die auch für bloße Speisewirtschaften Dr. Rademaker- Köln, Stadtrat Dr. Flesch- Frankfurt a. M. eine Schlußzeit( sogenannte Polizeistunde) festjeben und die Ueber tretung mit Strafe bedrohen, ergibt sich nach der Auffassung des Kammergerichts aus§ 6e des Polizeiverwaltungsges ebes, wonach zu den Gegenständen polizeilicher Regelung gehört: Das öffent Fremden, sowie die Wein-, Bier- und Kaffeewirtschaften und Sonstige Einrichtungen zur Verabreichung von Speisen und Ge 091 796 00 Berlin Sp. 18.
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Neger als Streikbrecher.
Der Zentralverband der italienischen Seeleute hatte über den Giovanni G." der Reeder Gebrüder Garavone die Sperre Dampfer verhängt, weshalb das Schiff im Hafen von Genua ohne Personal liegen blieb. Es ist den Reedern nun gelungen, Neger anzuwerben und mit zur Hälfte aus Schwarzen bestehendem Bersonal nach New Dort in See zu gehen.
/ 1907: 30
Soziales.
dau Aus dem Potsdamer Kaufmannsgerichtsli 1. Inseratengeschäfte.
Wie zuweilen Inseratengeschäfte gemacht werden, wurde vor dem Potsdamer Kaufmannsgericht in einer Alagefache gegen die Zeitschrift Kunstwelt" G. m. b. S. in Potsdam beleuchtet.
Ein Fräulein J. war als Leiterin der Inseratenabteilung mit einem Monatsgehalt von 130 Mt. angestellt und erhielt außerdem 10 Proz. Provision für solche Inserate, die durch sie vermittelt wurden. Die Dame erhielt nun von einer größeren Firma einen Inseratauftrag von 600 mt. Es wären demnach 60 Mit. Provision fällig gewesen. Die Zahlung dieser Summe wurde verweigert,
Versicherungsbeiträge darf der Arbeitgeber nur im Wege des Lohnabzuges von seinen Angestellten einziehen, auch wenn eine Arbeitsordnung gegenteiligen Inhalts unterschrieben ist. Auf diesen Standpunkt stellte sich gestern mit Recht die Rammer 6 des Gewerbegerichts.
Zwischen einem Hausdiener und dem Hotelier Burmeister kam es infolge Streites zur plöhlichen Lösung des Arbeitsverhältnisses. Der Hausdiener war nur gegen Trinkgelder angestellt. Ihm waren 4,50 M. Versicherungsbeiträge abverlangt worden, die er nun im lagewege zurüdforderte. Das Gericht nahm den obenbezeichneten Standpunkt ein. Zu einem Urteil kam es nicht, weil der Beklagte den Betrag vergleichsweise zahlte.
Arbeitsnachweis- Kongres.
901 119l
In einem Strafverfahren gegen den Speisewirt Effer aus Köln , das am Freitag zum zweiten Male das Kammergericht beschäftigte, spielte eine Rolle die Frage, ob§ 365 des Strafgesehbuchs mit seinen Strafbestimmungen über die Ueberschreitung der Polizeistunde auf Speisewirtschaften Anwendung finden könne, das heißt auf Wirtschaften, wo nur Speisen verabreicht werden und kein Ausschank stattfindet. Esser sollte durch Duldung von Gästen über die den Speisewirten gesezte Polizeistunde hinaus den§ 365 Ab.. fab 2 des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit einer Polizeiverordnung von 1898 übertreten haben. Die Straffammer verurteilte ihn wegen Uebertretung des§ 365 Abja 2 des Strafgeſetzbuchs, wonach der Wirt zu bechstrafen ist, welcher das Verweilen seiner. Gäste über die gebotene Polizeistunde hinans duldet.
Nachdem dann das Kammergericht dies Urteil wegen Rechtsirrtums aufgehoben hatte, verurteilte die Straffammer den Angeklagten wiederum, aber lediglich auf Grund der Polizeiverordnung von 1898, welche für Speisewirte eine Schlußstunde nach Art der Polizeistunde für Schantwirtschaften festgesetzt und gleichzeitig eine Strafandrohung enthält.
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Gerichtszeituna. de 3ntereffe in bezug auf die Aufnahme und Beherbergung bon
Der Fall Faupel.
970
TOISI 1391
mann und Meier wegen Telegrammfälschungen zu je 1 Jahr H.& P. Uder, Engel- arer 5. 8 Monaten Zuchthaus, der Schneidermeister Faupel zu 2 Jahren Zuchthaus wegen Anftiftung zu diesem Verbrechen vom Schwur Haupt- Niederlage der k. k. österr. Tabak- Regie. gericht verurteilt. Nur die Oberpostassistenten legten Revision ein. Der Revision wurde wegen formaler Mängel stattgegeben. In der neuen Schwurgerichtsverhandlung vom 15. Juni 1914. murben nach Berneinung der Schuldfragen beide Postbeamte freigefprochen.
Es liegt also der eigenartige Fall vor, daß die Tat verneint, die Anstiftung zur Tat bejaht ist. Faupel hat nunmehr einen Wieders aufnahmeantrag unter Berufung auf das Zeugnis der Freige sprochenen eingereicht. Der Antrag ist aber abgelehnt.
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Die Reise um die Erde
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Konzert, Theater, Spezialitäten.
Bum Schluß: Wo haft du bein Weh' Weh chen! Anfang 4 Uhr. Für den Inhalt der Juierate abernimmt die Nedaktion dem Publitum gegenüber teineriet Verantwortung.