Es ist zwecklos, die entschwundenen Zeiten wehleidig zu bo trauern. Schon früher hatten die alten, kleinen Verhältnisse, aus der Nähe besehen, nicht immer dem äußeren Anschein recht gegeben; es sah oft fragwürdig genug aus. Heute aber sind die engen Verhältnisse für das Menschenheer völlig unzureichend geworden. Wer möchte heute unbeschadet aller wirklichen oder vermeintlichen Romantik mit der Postkutsche lieber als mit dem Schnellzug fahren? Die Technik wirkt revolutionär. Keineswegs ist natürlich damit gesagt, daß die kapitalistischen Großbetriebe fehlerfrei sind und die nötige und mögliche Rücksicht auf die in ihnen beschäftigten Arbeiter nehmen. Steter, mühseliger Kampf der Arbeiter ist er- forderlich, um die Gefahren für Leben und Gesundheit zu mindern und die Lohn» und Arbeitsbedingungen der Großbetriebe besser zu gestalten. Dieser Kampf ist notwendig trotz der besseren Rentabili- tät der Großbetriebe. Daß die Großmühlen vorteilhafter arbeiten, geht zum Beispiel aus einer Mitteilung der Gewerbeaufsichts beamten für den Bezirk Posen hervor. Da heißt es: Infolge des regnerischen Wetters während der Ernte war da? Getreide vielfach feucht und brandig, so daß es möglichst rasch vermaßen werden mußte. Tie grosseren Mühlen arbeiteten des- halb meist auch nachtS. Dieser„Umsturz des Bestehenden" vollzieht.sich unter den Augen und vielfach unter tatkräftiger Mitwirkung patentierter Mittelstandsretter. Da wissen sie fein zu schweigen; wenn aber wegen eines Konsumvereins wirklich oder angeblich irgendein kapitalschwacher und geschäftsunkundiger Krämer einpacken mutz, dann schreien sie Zeter-Mordio. AuS dtktt Jnnungsschiedsstericht. Eine Zuständigkeitsfrage. In der Streitsache eines Tischlers gegen die Firma Zelder u Plathcn bezweifelte der Kläger die Zuständigkeit des Jnnungs- schiedsgerichiS. Die beklagte Firma sei ein Fabrikbctrieb und ge- höre deshalb gesetzlich der Zwangsinnung nicht an. Wenn die Firmeninhaber für ihre Person der Innung beitreten, so berühre das die Arbeiter nicht. Für die Klage sei das Gewerbegericht Lichtenberg zuständig. Der Vorsitzende bezeichnete diese Auffassung als irrtümliche hmd erklärte das Schiedsgericht für zuständig. Die Ansicht des Vorsitzenden wird keineswegs durchweg geteilt. Urteile deZ Berliner sowie des Lichtenberger Gewerbegerichts sstehen auf dem entgegengesetzten Standpunkt. In der Sache selbst handelte es sich um einen Bkkordrest. Durch seine plötzliche Entlassung war dem Kläger die Möglichkeit ge- norgm'en, den fast beendeten Akkord fertigzustellen. Der Vertreter der Uirma, Kind» glaubte in der Aeutzerung des Klägers: Kind wolle eine gegebene Zusicherung umgehen, eine grobe Beleidigung finden zu müssen. Darin folgte ihm das Gericht nicht, sah die Ent- lassung als ungerechtfertigt an und verurteilte die Firma zur Zahlung der geforderten 16*14 M. Ladcnschlussgesetz in Zürich . Im Kanton Zürich ist man daran, den Ladenschluß gesetzlich zu regeln. Die Regierung hat dem Kantonsrat den Entwurf zu einem Gesetze vorgelegt, nach dem einheitliche Bestimmungen für den ganzen Kanton gelten sollen und es nicht den einzelnen Ge- meinden überlassen bliebe, ob sie die Wohltat eines rechtzeitigen Ladenschlusses gewähren wollen oder nicht. Der Entwurf umsaßt alle Laden- und Ablagegeschäfte, Verkaufsstellen und Warenhäuser. soweit es sich dabei um die Bedienung der Kunden und den Ver- kauf von Waren handelt, sind einheitliche Vorschriften über den Werktagsladenschluß für den ganzen Kanton und für das ganze Jahr aufgestellt, und zwar bildet der Ladenschluß um 8 Uhr die Regel. Für die Sonntage und Vorabende von gesetzlichen Ruhe- tagen darf der Ladenschluß um eine Stunde hinausgeschoben werden. Diese Ausnahme soll gestattet werden, weil nach den Be- stimmungen des RuhetagSgesetzes die Verkaufsläden am Sonntag gänzlich zu schließen sind oder nur während kurzer Zeit offen ge- halten werden dürfen. An den Vorabenden von Ruhetagen finden vermehrte' Einkäufe statt, was ein längeres Offenhalten notwendig erscheinen läßt.' Im Monat Dezember wird der Ladenschluß des größeren Andrangs der Käuferschaft wegen für alle Werktage um eine Stunde hinausgeschoben. Die Gemeindebehörden sind befugt, nach Anhörung der Beteiligten, den Ladenschlutz für die ganze Ge- meinde auf eine frühere Zeit anzusetzen. Die Apotheker sind dem Gesetze nicht unterstellt. Für einzelne Geschäftszweige, die unter besonderen Verhältnissen arbeiten, sollen Ausnahmen vorbehalten bleiben. Für außerordentliche Anlässe, wie Märkte, Ausstellungen, Feste, Truppenmanöver, können weitere Ausnahmen vom Regie- rungsrat bewilligt werden. D'er Entwurf bleibt hinter zahlreichen Läden zurück, die heute bereits um IM Uhr abends schließen. Und dennoch hat die kantonS» rätliche Kommission den Entwurf bis zur Karikatur verschlechtert. Sie hat den Ladenschluß auf 8V2 Uhr verlegt und den Gemeinden das Recht vorgesehen, für die Monate April bis Ende Oktober den Ladenschluß auf 9 Uhr abends festzusetzen. Ferner wird der Regierung das Recht erteilt, einzelnen Geschäften, die unter be- sonderen Verhältnissen arbeiten, weitere Ausnahmen zu bewilligen, so daß schließlich je nach der Handhabung dieses Rechtes vom ganzen Ladenschluß nicht viel mehr übrig bleibt. So ist der Entwurf zu einem Ladenschlußgesetz zu einem recht mittelständischen Machwerk geworden, mit dem dem Ladenpersonal sehr wenig geholfen ist. Ob der Kantonsrat die Beschlüsse seiner Kommission korrigieren und mindestens den ursprünglichen Regie- rungsentwurf wieder herstellen wird, mutz abgewartet werden. Gegen die Umsatzsteuer. Die schweizerischen Mittelstandspolitiker möchten alle schlechten Einfälle ihrer ausländischen Klassengenossen auch in der Schweiz zur Einführung bringen. Im Kanton Zürich verlangten sie schon vor 19 Jahren die Einführung der Umsatz st euer nach ausländischem Vor- bild. Die Regierung hat sich nach eingehenden Ermittelungen jetzt zur Verwerfung des Antrags entschlossen. Sie nimmt auf ein Gutachten des Professors Dr. Herkner Bezug. In ihrem an den KantonSrat erstatteten Bericht hebt die Regierung zunächst die steuertechnischen Schwierigkeiten hervor und führt als Beweise da- für die Gesetze Preußens, Sachsens , Bayerns . Badens und Württem- bergs an, die den Eindruck machen, daß sie dem Gefühle oder viel- mehr der Willkür der Behörden bei der Besteuerung der genannten Geschäfte viel Spielraum lassen. Dann wird ausgeführt, daß eine Besteuerung der Warenhäuser gar nicht in das Steuersystem des Kantons Zürich passe, der sowohl Vermögen als Einkommen progressiv be- lastet. Wollte man die Warenhauser als Großbetriebe besteuern, so müßte man dann auch die industriellen Großbetriebe, Groß- hanken usw. besteuern. Die Warenhaussteuer könne auch umgangen oder abgewälzt werden auf Lieferanten, Konsumenten oder auch die Angestellten. Außerdem sei auch im Kanton Zürich die Zahl der Warenhäuser so klein, daß der Steuerertrag kaum die Kosten des ganzen Verfahrens erheblich übersteigen dürfte. Vom wirtschaftspolitischen Standpunkte aus empfehle sich die Warenhaussteuer ebenfalls nicht. So sei in der Schweiz die vom Handel lebende Bevölkerung in den letzten 69 Jahren von 154 999 Personen im Jahre 1859 auf 285 999 im Jahre 1999 gestiegen. Sehnlich liegen die Verhältnisse im Kanton Zürich . In der ganzen Schweiz kam im Jahre 1995 aus 34 Personen eine im Handel tätige Person, im Kanton Zürich aber schon auf 28 Einwohner; in der Stadt Zürich gar auf 19, in Winterthur auf 29 Einwohner. Unter diesen Umstände« könne nicht nur nicht von besorgniserregen- dem Rückgang der kleinen Ladengeschäfte geredet werden, sondern im Gegenteil von einer Ueberfüllung. Die große Zahl der Laden» geschäfte hat aber eine erhebliche Verteuerung sehr vieler Ge- brauchsarlikel, namentlich auch vieler Lebensmittel zur Folge. Die Konkurrenz wirkt nicht preisermäßigend, da alle Geschäfte unter den gleichen Bestimmungen stehen, daß sie bei reduziertem Umsatz hohe Spesen in der Form von Mietzins, Verlust, Entschädigung für Arbeitsleistung usw. zu bestreiten hahen. Vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus muß deshalb das Vorhandensein allzu vieler Detailgeschäfte als unvorteilhaft, als unökonomisch verworfen werden. Dies hat man auch schon längst eingesehen; die Konsumvereinsbewegung, die namentlich in den weniger bemittelten Volkskreisen Boden gefunden hat, ist eine direkte Folge davon. In neuerer Zeit hat sich auch das Groß- kapital dieser Einsicht zugewandt. Es hat durch mächtige Steige- rung des Umsatzes in Großbetrieben, trotz der Beanspruchung minimalen Gewinnes am einzelnen Verkaufsgegenstand, große Er- folge erzielt, in ähnlicher Weise, wie es der Industrie gegenüber der Handarbeit gelungen ist. Es werden dann die vielseitigen Vorteile genossenschaftlicher und kapitalistischer Großbetriebe gegenüber den Detailgeschäften hervorgehoben. Davon hätten auch die Konsumenten durch die größere Menge und Güte der Waren Nutzen, die sie sich um eine bestimmte Summe verschaffen können.„Gegen diese Vor- teile, die der großen Menge der Bevölkerung zu- gute kommen, fallen die Nachteile, die in ge- ringcrer Rentabilität der K l e i n g e sch ä f t e liegen, nicht in Betracht." Gegen die Konkurrenz der Großbetriebe, meint der Bericht weiter, könnten die Kleingeschäfte nur durch ein �Patentsystem nach Maßgabe des Bedürfnisses geschützt werden; ein solches Vorgehen würde den neuzeitlichen Anschauungen über Handels- und Geiverbefreiheit widersprechen und läge auch nicht im Interesse der Bevölkerung. Die Warenhaussteuer könnte diesen Schutz nur gewähren, wenn sie so hoch wäre, daß sie den Betrieb von Warenhäusern verunmöglichte; sie würde zum Verbot und ihre Verhängung widerspräche noch mehr als das erwähnte Patent- sh stein dem Grundsatz der Gewerbesreiheit. Eine reine Umsatzsteuer wäre nur verständlich als Kampf- mittel der Kleingeschäfte gegen Warenhaus und Konsumverein. „Da die Warenhäuser jenen durch den ökonomisch vernünftigen und volkstümlichen Geschäftsgrundsatz„Großer Umsatz bei kleinem Gewinn" gefährlich werden, sollen sie genötigt werden, diesen Grundsatz zu verlassen. Durch diese Umsatzsteuer will man sie zwingen, zu der Praxis der Kleingeschäfte zurückzukehren, die auch bei kleinem Umsatz großen Gewinn erstreben. Man soll damit gerade das opfern, was dem größten Teil der Bevölkerung Vorteile bringt. Diese Maßregel würde besonders schwer auf den Kon- sum vereinen lasten, die nicht auf die Erzielung von Rein- gewinn ausgehen, sondern auf die Begünstigung ihrer Kunden durch Gewährung niederer Verkaufspreise. Die Äeeinträchti- gung genossenschaftlicher Konsumvereine wäre im Kanton Zürich verfassungswidrig." Aus allen diesen Gründen erkläre es sich, daß die Warenhaus- steuer und im besonderen die Umsatzsteuer sich nicht allgemein ein- gebürgert hat, obgleich die Kleinhändler sie überall forderten. In der Schweiz habe keiner der 26 Kantone und auch der Bund nicht solche Steuern. Sie haben auch im Ausland, wo sie ebenfalls nur in wenigen Ländern eingeführt seien(Deutschland und Frank reich ), die auf sie gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt.„Es kann auch nicht Aufgabe der staatlichen Politik sein," fährt der Bericht fort,„leistungsfähige Betriebe zu schwächen und zugunsten ver- alteter Wirtschaftsformen Gesetze zu erlassen, deren Ausführung die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung verletzt. Die Klein- betriebe können sich durch Zusammenschluß die Vorteile sichern, die den Großbetrieben als solchen eigen sind. Sie mögen sich genossen- schaftlich organisieren, gemeinsam einkaufen, Barzahlung einführen, Miete und Reklame gemeinsam besorgen und vor allem durch auf. merksame Bedienung mit besten Waren sich die Gewogenheit der Kunden erwerben und erhalten." Aus all diesen Gründen beantragt die Regierung bei dem Kantonsrat, von der Einführung solcher Steuern abzusehen. Sie ist überzeugt davon, daß die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Gebiete des Kleinhandels ähnliche Formen herausbilden wird, wie sie im Verhältnis von Handwerk und Industrie entstanden sind und daß es weder in der Aufgabe noch in der Macht kantonaler Gesetzgebung liegt, diese Entwicklung zu verhindern oder auch nur zu hemmen. Voraussichtlich wird der Kantonsrak dem Antrage der Regie- rung zustimmen. Mus Inöustrie und ßanöel. Bessere Einsicht. Die Zentrumsblätter gehörten in diesen Tagen mit zu jener chauvinistischen Presse, die den provokatorischen Schritt Oesterreichs als notwendige Strafexpedition gegen die Fürstenmörder verteidigt und Deutschland auf eine wahnwitzige unbedingte Gefolgschaft gegenüber Oesterreich festlegen will. Daß es auch dieser Presse nicht an Einsicht in die wahren Beioeggründe der kriegerischen Operationen im allgemeinen und in diesem besonderen Falle fehlt, beweist eine Auslassung der„Kölnischen Volkszeitung"(Nr. 666) im Handelsteil. Es heißt da: „Die kriegerischen Streitigkeiten unserer Zeit haben fast immer ihre Wurzeln in wirtschaftlichen Gegensätzen. Auch bei dem Streit zwischen Oesterreich-Ungarn und Serbien handelt es sich, wenngleich sich augenblicklich mehr die politische Seite des Streites aufdrängt, um wirtschaftliche Gegensätze. Die beiden Staaten sind wirtschaftlich geradezu aufeinander angewiesen. Im letzten Jahrzehnt gingen rund 79 Proz. der serbischen Ausfuhr nach Oesterreich-Ungarn, und zwar besteht die serbische Ausfuhr in der Hauptsache aus Ge- treibe, Vieh, Wein und Pflaumen. Aber auch in der serbischen Einfuhr steht Oesterreich-Ungarn bei weitem an erster Stelle. Bis zum Jahre 1919 kamen zwei Drittel der serbischen Einfuhr (gewerbliche Artikel, Kolonialwaren, Petroleum) aus Oesterreich . Nach der Annexion von Bosnien und der Herzegowina im Jahre 1993 setzte freilich in Serbien eine.Boykottbewegung" gegen die Waren österreichischer Herkunft ein, und die Ausfuhr der Habs- burgischen Monarchie nach Serbien ging um nahezu 59 Proz. zurück. Deutschland hatte davon erhebliche Vorteile. Es konnte seine Ausfuhr nach Serbien (insbesondere von Maschinen) wesentlich steigern. Aber auch als Abnehmer serbischer Erzeug. nisse rückte Deutschland an die zweite Stelle. Der serbische „Boykott" gegen die österreichischen Waren, der mit Erschwerung der serbischen Ausfuhr nach Oesterreich beantwortet wurde, hat in beiden Ländern den Haß geschürt. Das serbische Selbstbewußt- sein litt unter der Erkenntnis, daß es ihm in absehbarer Zeit nicht gelingen werde, einen vollgültigen Ersatz für das öfter- reichische Adsatzgebiet zu finden. Schon im Jahre 1996 gab es einen schweren Zollkrieg zwischen den beiden Ländern, der bis zuin Jahre 1911 währte. Das war für das Bauernland Serbien , in dessen Ausfuhr Mais, Weizen, Pflaumen und Schweinefleisch die erste Stelle einnahmen, ein schwerer Schlag, der noch jetzt im Bewutztsein des Volkes als Demütigung weiter- lebt." Der Gegensatz zwischen Oesterreich und Serbien beruht im wesentlichen darauf» daß Serbien der Absatz seiner landwirtschaft- lichen Produkte durch die Schutzzollpolitik Oesterreichs erschwert wird. Anstatt durch einen vernünftigen Handelsvertrag freund- schaftliche Beziehungen herzustellen, kräftigt Oesterreich selbst durch seine Handelspolitik die großserbische Agitation, die eS nun durch Bluttaten ersticken will. Das Königreich Serbien. Serbien hat einen Flächeninhalt von 84 999 Quadratkilo- meter und eine Bevölkerung von 4,4 Millionen Seelen; wie in fast allen südosteuropäischen Staaten überwiegt auch hier das männliche Geschlecht nicht unerheblich. Das Land zeigt unter allen Balkanstaaten die größte Volksdichte(52). Die vorherrschende Konfession ist die griechisch-katholische. Die Haupterwerbsquelle der Bevölkerung ist die Landwirtschaft. Der Boden ist im allge- meinen ergiebig, jedoch erst zu einem Drittel landwirtschaftlich bebaut. Die Ernteerträge könnten sich bei intensiver Wirtschafts- weise leicht verdopveln. Ungefähr ein Drittel des ganzen Landes ist mit Wald bedeckt; der verbreiteiste Waldbaum ist die Eiche. Die Forstwirtschaft ist noch recht primitiv. Unter den Ackersrüchten haben Mais(1911: 699 999 Hektar) und Weizen(499 999 Hektar) die größte Verbreitung; erst in weitem Abstände folgen Gerste, Hafer(je 199 999 Hektar) und Roggen(59 999 Hektar). Der An- bau von Kartoffeln ist minimal Fast 299 999 Hektar sind mit Pflaumenbäumen bepflanzt, 2999 Hektar mit Tabak und 39 999 bis 49 999 Hektar mit Wein. Auch der Seidenbau ist neuerdings in großem Aufschwung begriffen; die Ausfuhr von Kokons allein hat einen Wert von 1 Million Mark. Die Viehzucht ist sehr ansehn- lich; doch ließe sich noch viel tun, um sowohl die Qualität wie die Quantität der Tiere zu heben. Der Viehstand beläuft sich gegen- wärtig auf 159 999 Pferde, 1 Million Rinder, 899 999 Schweine und 4 Millionen Schafe. Die Schweinezucht, der namentlich die vielen Eichenwälder zustatten kommen, ist in letzter Zeit merklich zurückgegangen. Was die Industrie anbelangt, so steht sie noch in den ersten Anfängen; in den letzten Jahren haben allerdings viele ausländische Gesellschaften, darunter auch zahlreiche deutsche, zu ihrer Hebung beigetragen. Außer der überall verbreiteten Haus- industrie(Textil-, Holz- und Schmiedewaren) finden sich zahl- reiche Bierbrauereien, Brennereien, Mühlen, Tuch-, Zement- und Tabakfabriken(letztere monopolisiert). An Mineralien ist Ser- bicn reich, doch werden diese erst in geringem Umfange aus- gebeutet. Nachgewiesen sind u. a. mächtige Steinkohlenflöze, ferner Kupfer, Eisen, Blei, Silber und Zink. Der Handel zeigr eine mächtig ansteigende Tendenz, ist jedoch, wie wir dies auch bei anderen Balkanstaatcn sehen, großen Schwankungen ausgesetzt. Die Ausfuhr ist selbst in ungünstigen Erntejahren größer als die Einfuhr. Der gesamte Außenhandel belief sich 1919 auf 145 Mil- lionen Mark; hiervon entfielen 89 Millionen auf den Export. Die wichtigsten Exportartikel sind Erzeugnisse des Äckerbaus und der Viehzucht(87 Proz. des gesamten Exports), darunter namentlich Mais und Weizen. Als Bestimmungsländer kommen in erster Linie die Türkei und Deutsckland, weiter Oesterreich und Belgien in Frage. Unter den Importländern steht Deutschland bei weitem an erster Stelle(39 Millionen Mark � 42 Proz.); es folgen Oester- reich(13 Mill.) und England(9 Mill.). Die wichtigsten Import- artikel sind Metalle, Maschinen, Textilwaren und Papier. Als schiffbare Wasserstraßen sind Donau , Sau und Drau zu nennen. An Eisenbahnen mangelt es noch sehr(weniger als 1999 Kilometer Länge); für den Auslandsvcrkchr kommt nur die Orientlinie Wien-Belgrad-Nisch-Sofia und die Verbindung mit Saloniki, die bei Nisch von der Orientlinie abzweigt, in Frage; alle anderen Bahnen sind von sekundärer Bedeutung. Zrauen-Leseabenüe. Oberschöneweide . Der Lese abend, welcher immer am letzten Mitt- woch jeden Monats stattfindet, fällt diesmal, also am heutigen Mittwoch, aus._ Eingegangene Druckschriften. Die Rekrntenschnlen der internationalen Sozialdemokratie. Die sozialistische und die bürgerliche Jugendbewegung ISlO— 1913. Von Robert Danneberg . Preis 70 Pf— Verlag der Wiener Aottsbuchhandlung Jgnaz Brand u. Co., Wien VI. WitterungSüberficht vom 28. Juli ISIS. ktattonen Swinemde Hamburg Berlin sfranks. a.M München Wien il 63« 748 749 751 W MTW 754 GW 7SSWSW 75413 M Vetter halb bd. bedeckt wolkig bedeckt bqdeckt 3 bedeckt »s d* -4» -tö HSj 15 12 1? 12 11 12 «tattonen Ii »=■ Saparanda cterSburg Scilly Aberdeen Pari» 752 750 Ii 8? NNO 3 756 NN® 756jN3B 756*3® Wetter bedeckt Regen bedeckt 2 bedeckt Lbedeckt t* H lo 9 16 13 12 14 Wetterprognose für Mittwoch, den 2S. Juli 1314. Ein wenig wärmer, vielfach heiter, aber noch veränderlich mit leichten Regensällen und ziemlich lebhaften südwestlichen Winden., Berliner Wetterbureau. WetterauSfichten für das mittlere Norddeutschland bis Dounerstagmittag: Ein wenig wärmer, im Südosten ziemlich heiler, in den anderen Gegenden noch überwiegend bewölkt mit wiederholten, im all- gemeinen geringen Regensällen. Wafierftands-Nachrichte» der LandeSanfialt für Gewäsferkunde, mitgeteilt vom Berliner Detterbureau Wasserstand M e m e I. TUM P r e g e I, Jnfterburg Weichsel, Thorn Oder , Ratibor , Krassen , Frankfurt Warthe ,«chrimm , Landsberg Netze, Vordamm Elbe, Leitmeritz , Dresden , Barby , Magdeburg >l 4- bedeutet Wuchs.— stall.— 1 luiteroeael VORW»RTS BIBLIOTHEK Ser Soiteslästerer Roman aus dem teben der erzgebirgischen Waldarbelter »» Von A. Ger »» :: Preis gut gebunden 1 Mark:: Zu beziehen durch die Buchhandlung Vorwärts, Lindenstraße 69 Verantwortlicher Redakteur: Albert Wach». Berlin . Für den Inseratenteil verantw Tb. Glocke. Berlin . Druck u.Verlag: Vorwärts Buchdrucker« u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co, Berlin SW.
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