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Militärbefehlshaber im Intereffe öffentlichen Sicherheit, erlassenes Verbot übertritt, oder zu solcher Uebertretung auffordert oder anreizt, oder
c) zu dem Verbrechen des Aufruhrs, der tätlichen Widerschlichkeit, der Befreiung eines Gefangenen oder zu anderen im§ 8 vorgesehenen Verbrechen, wenn auch ohne Erfolg, auffordert oder anreizt, oder
d) Bersonen des Soldatenstandes zu Verbrechen gegen die Subordination oder Vergehungen gegen die militärische Zucht und Ordnung zu verleiten sucht,
soll, wenn die bestehenden Geseze teine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden. Berlin .
Der Oberbefehlshaber in den Marken.
In Ergänzung meiner Bekanntmachung über die Verhängung des Kriegszustandes bestinnte ich:
Wo in der genannten Bekanntmachung von Vorschriften der preußischen Verfassung gesprochen wird, gelten die Anordnungen der Bekanntmachung auch für alle an deren Stelle getretenen reichsrechtlichen Vorschriften.
Außer den bereits getroffenen Anordnungen bestimme ich hiermit weiter:
Alle öffentlichen Versammlungen bedürfen der Genehmigung, die wenigstens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung bei der Polizeibehörde nachzusuchen ist.
Einberufung des Reichstages.
Berlin , 31. Juli. Für den Fall des Kriegsausbruchs Im übrigen bleiben die bisher bestehenden gesetzlichen ist Berufung des Reichstages auf Dienstag, den 4. August, in Bestimmungen maßgebend, soweit ich nicht im Interesse Aussicht genommen. Die Eröffnung wird im Weißen Saale des Staates und der öffentlichen Sicherheit im allge- des Königlichen Schlosses zu Berlin um 1 Uhr nachmittags meinen oder in einzelnen Fällen anderweitige Anordnungen erfolgen. Die Kaiserliche Verordnung wegen der Berufung erlasse. steht noch aus.
Ich verbiete hiermit Veröffentlichungen und Mitteilungen militärischer Angelegenheiten.
zu
Eine Rede des Kaisers.
Wilhelm II. hat Freitagnachmittag vom Balfon des Schlosses Uebertretungen dieses Verbots werden streng bestraft. aus folgende Rede gehalten: Gegen unbefugte Verbreiter von derartigen Nachrichten wird „ Eine schwere Stunde ist heute über Deutschland hereingemäß§ 9b des Gesetzes vom 4. Juni 1851 cingeschritten. gebrochen. Neider überall zwingen uns zur gerechten VerteidiWer dieses Verbot übertritt oder zu solcher llebertretung gung. Man drückt uns das Schwert in die Hand. Ich hoffe, daß auffordert oder anreizt, soll, wenn die bestehenden Geseze feine wir, wenn es nicht in lester Stunde meinen Be= mühungen noch gelingt, die Gegner zum Einsehen höhere Freiheitsstrafe beſtimmen, mit Gefängnis bisa zu bringen und den Frieden zu erhalten, das einem Jahre bestraft werden. In einer weiteren Bekanntmachung appelliert der Ober- Schwert mit Gottes Silfe so führen werde, daß wir es mit Ehren In einer weiteren Bekanntmachung appelliert der Ober- wieder in die Scheide stecken können. Enorme Opfer an Gut und befehlshaber in den Marken an den Patriotismus der Berliner Blut würde der Krieg von uns fordern. Die Gegner aber würden Bevölkerung und erklärt, daß die von ihm erlassenen Maß erkennen, was es heißt, Deutschland zu reizen. Und nun empfehle regeln nur allein deshalb erforderlich seien, um die rasche und ich Euch Gott , jetzt geht in die Kirche, kniet nieder vor Gott und gleichmäßige Durchführung der Mobilmachung zu gewährleisten. bittet um Hilfe für unser braves Heer."
Das furchtbare Verhängnis, das wir warnend vorausgesagt und dessen Gang wir uns mit allen Kräften entgegen gestemmit, scheint sich erfüllen zu sollen: Der Ausbruch des Weltkrieges. Der Kriegszustand ist bereits in Deutschland verhängt und soll, nach den Worten des Kommandierenden in den Marken lediglich der Durchführung der Mobilmachung dienen. Die letzte Entscheidung kann also in jeder Minute fallen und das letzte Fünfchen zagster Friedenshoffnungen fämpft mit dem Erlöschen. Wilhelm II. selbst hat am Freitagabend gesprochen, und aus seinen Worten flang der ganze schreckliche Ernst der Situation. Wenn nicht seinen Friedensbemühungen in legter Stunde noch Erfolg beschieden sei, jei der Krieg unvermeidlich.
Die Hoffnung auf Erhaltung des Friedens ist um so geringer, als jetzt im Stadiumt allgemeinsten fieberhaftesten Rüstens aller Nationen die begreifliche Nervosität ruhiges Verhandeln und vernünftiges Abwägen ungemein erschwert. Und dennoch, gerade das Land würde der ganzen Kulturwelt einen unendlichen, von späteren Geschlechtern noch als menschliche und kulturelle Großtat gepriesenen Dienst er weisen, das am längsten Besonnenheit und starke Nerven
bewohrte!
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fortzusetzen. Niemand kann wissen, ob nicht Rußland | Solche Betrachtungen über Verschulden oder Nichtvernur deshalb seine Kriegsbereitschaft in forciertem Tempo fort- schulden kommen heute und erst recht nach der zu erwartenden zujeßen für notwendig hielt, weil der Lokal- Anzeiger Kriegserklärung zu spät. Zu spät nicht nur, weil mit der durch sein eigentümliches Versehen fälschlicherweise die deutsche Aufhebung der Preßfreiheit jede unabhängige MeinungsMobilisation publizierte. Aber auch Rußlands Mobilisierung äußerung aufgehört hat, sondern auch weil es heute müßig braucht Deutschland noch nicht nervös zu machen, weil ja Ruß- wäre, darüber zu philosophieren, was besser getan und besser land wegen seiner Heeresorganisation und der Weitläufigkeit vermieden worden wäre. seines Landes unendlich viel längere Zeit zur Mobilisierung gebraucht wie Deutschland .
Noch also ist Zeit vorhanden zu Verhandlungen, die so furchtbares Unheil von der europäischen Kulturmenschheit abwenden könnten, insbesondere von Deutschland selbst, das ja, nach den Worten Wilhelms II. selbst, enorme Opfer an Gut und Blut" bringen müßte, wäre das Schidial wirklich unabwendbar.
Heute, in der allerlegten, entscheidendsten Stunde handelt es sich nur noch um die eine Frage: Wie kann der Krieg troß alledem noch vermieden werden? Und auch da können wir unsere Auffassung, die Ansicht von Millionen und aber Millionen des deutschen Volkes, nur noch einmal in die Mahnung an die Verantwortlichen zusammenfassen, alle Kraft, alle Energie, alle nüchtern wägende Klugheit einzuseben für die Erhaltung des Friedens! Das sozialistische Wir können es auch jetzt noch nicht für unabwendbar Proletariat aller Länder ist im gleichen Sinne halten, weil te in Staat, feine Mächtegruppe mit Sicher- leidenschaftlich tätig gegenüber allen Regieheit auf ieg, Lorbeer und politische Erfolge rungen! rechnen fann. So müssen alle Teile zu billigem Aus- Sollte dennoch das Ungeheuerliche Wirklichkeit werden, gleich entschlossen sein, wenn nur der rechte Weg gefunden sollte der Völferfrieg mit blutigen Wogen Europa überwird. Und, so sollten wir meinen, gerade bei der so schwie- schwemmen, eins ist sicher: die Sozialdemokratie trägt keinerrigen und verwidelten Lage müßte es feinen höheren Triumph lei Verantwortung an den kommenden Ereignisfen! Denn noch wäre der Frieden zu erhalten, wenn es gefür einen Staatstenfer geben, als durch seine Energie, Zähig länge, Ausgleichsbedingungen zu formulieren, auf die Oester- feit und unverwüstliche Kaltblütigkeit das furchtbare Schicksal reich sowohl wie Rußland eingehen fönnten. Nur müßten von den Nationen, und nicht zuletzt dem so namenlos in Mit die Bedingungen den nun einmal politisch gegebenen Ver- leidenschaft gezogenen eigenen Volfe abzuwenden! hältnissen Rechnung tragen, und Rußlands Rolle in der Poli- Walther Rathenan verlangt, daß doch der Leffentlichkeit tik nicht unberücksichtigt lassen. Diesen von uns wiederholt die Bedingungen der beiden Parteien mitgeteilt würden. Das dargelegten Standpunkt vertritt nunmehr auch Walter wird vermutlich erst geschehen, wenn, wie die Regierung beRathenau im Berl. Tageblatt", ein Mann, der absichtigt, bei Ausbruch des Krieges den Reichstag zum in Industriefreisen zu den führenden Persönlichkeiten gehört. 4. August einberufen wird. Dort wird er die offizielle Wie der ja halboffiziöse Lokal- Anzeiger" wissen will, deutsche Auffassung der Dinge erfahren, die dann vielleicht soll der Kaiser in der Tat noch in letter Stunde akzeptable auch noch durch amtliche literarische PublikatioAusgleichsbedingungen bei Rußland vergeblich durchzuseßen nen des Näheren dargestellt wird. Rußland und Frank versucht haben. Rußland habe vielmehr mit der Mobili- reich werden natürlich die Dinge von ihrem Standpunkt fation seiner gesamten Armee geantwortet. aus schildern. Welche Darstellung aber den wirklichen Diese russische Mobilisation erscheint uns als fein Grund, Tatsachen am meisten gerecht wird, das wird erst die Zukunft die ernste sten, geduldig sten. Verhandlungen vom ans Tageslicht bringen, erst der objektive Geschichtsforscher Standpunkt ehrlichster Friedenspolitik aus feststellen.
Einschränkung der Presse.
Auf Grund des§ 10 des Gesetzes gegen den Verrat militărischer Geheimnisse vom 3. Juni 1914( Reichsgefeßblatt S. 195) berbiete ich bis auf weiteres die Veröffentlichung von Nachrichten über Truppen und Schiffsbewegungen oder über Verteidigungsmittel, es sei denn, daß die Veröffentlichung einer Nachricht durch die zuständige Militärbehörde ausdrücklich genehmigt ist.
Zuständig für die Genehmigung sind die Generalfommandos, die stellvertretenden Generalfommandos, die Marinestationskommandos und das Gouvernement Berlin für die in ihrem Bezirk erscheinenden Drudschriften.
Zu den Nachrichten, deren Veröffentlichung verboten ist, gleichbiel ob sie sich auf Deutschland oder einen fremben Staat beziehen, find besonders zu rechnen:
1. Aufstellung von Truppen als Grenz-, Küsten- und Inselschutz. lleberwachung der Hafeneinfahrten und Flußmündungen.
2. Maßnahmen zum Eisenbahnschutz und zum Schuße des Kaiser Wilhelm Kanals und Aufstellung der dazu bestimmten Truppen.
3. Angaben über den Gang der Mobilmachung. Einberufung von Reserven und Landwehr und Alarmachen( Ausrüstung) von Schiffen.
4. Aufstellung neuer Formationen und ihre Bezeichnung. 5. Eintreffen von Kommandos in den Grenzgebieten zur Vorbereitung der Einquartierung.
6. Bau von Rampen auf den Bahnhöfen im Grenzgebiete durch Eisenbahntruppen und Zibilarbeiter.
7. Einrichtung von Magazinen in den Grenzgebieten und Aufläufe von Vorräten durch die Militär- und Marineverwaltung.
8. Abtransport von Truppen und Militärbehörden, von Geschützen, Munition, Minen und Torpedos aus den Garnisonen und Richtung ihrer Eisenbahnfahrt.
9. Durchfahrt oder Durchmarsch von Truppen anderer Garnis sonen und Richtung der Fahrt und des Mariches.
10. Eintreffen von Truppenabteilungen aus dem Inland und der Grenze und Angabe ihrer Ausladestationen und Quartiere.
12. Angabe der Grenzgebiete, wo sich keine Truppen befinden ober wo die Truppen weggezogen werden.
13. Ramen der höheren Führer und ihre Verwendung und etwaiger Rommandowechsel.
14. Angaben über den Abtransport nnd das Eintreffen der höheren Kommandobehörden und des Großen Hauptquartiers.
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Tieje Worte waren niedergeschrieben, als der Telegraph folgende schicialsschwere Meldung brachte:
Berlin , 31. Juli. Die„ Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: Nachdem die auf einen Wunsch des Zaren selbst unternommene Vermittlungsarbeit von der russischen Regierung durch allgemeine Mobilmachung der russischen Armee und Marine gestört worden ist, hat die Regierung Seiner Majestät des Kaisers heute in St. Petersburg wissen lassen, daß die deutsche Mobilmachung in Aussicht steht, falls Rußland nicht binnen 12 Stunden seine Kriegsvorbereitungen einstellt und hierüber eine bestimmte Erklärung abgibt. Gleichzeitig ist an die französische Regierung eine Anfrage über ihre Haltung im Falle eines deutschrussischen Krieges gerichtet worden.
Königsberg i. Pr., 30. Juli. Pferdeankäufe sind in den Gouvernements Tauroggen und Suwalfi im Gange. Thorn, 30. Juli. Im Gouvernement Plod sind die Mobilmachungspferde ausgehoben worden.
Eydtkuhnen , 30. Juli. Die russische Grenzwache hat ihre Wachthäuser in Brand gesezt. Zollbeamte behaupten, daß dies die Mobilmachung bedeutet.
15. Störungen der Eisenbahntransporte durch unglüds fälle und unbrauchbar werden von Eisen- Fahrt
bahnen und Brücken.
16. Arbeiten an Festungen, Küsten und Feldbefestigungen. 17. Bereitstellen von Wagenparks und Arbeitern für Zwede des Heeres oder der Marine.
18. In- und Außerdienststellung von Kriegsschiffen. 19. Aufenthalt und Bewegungen von Kriegsschiffen. 20. Fertigstellung und Auslegen von Sperren und Ausrüstung von Schiffen mit Minen.
21. Veränderung von Seezeichen und Löschen der Leuchtfeuer. 22. Beschädigung von Schiffen und ihre Ausbesserung. 23. Besetzung der Marine- Nachrichtenstellen.
24. Bereitstellung. Herrichtung und Beschlagnahme von Schiffen der Rauffahrteimarine für 8wede der Marine; Aenderung der
25. Bereitstellung von Docs.
von Petersburg nach Wirballen in Wilna drei MilitärDanzig, 30. Juli Zuverlässige Reisende haben auf der züge mit Artillerie gesehen. Alle Mannschaften waren friegsmäßig ausgerüstet.
Unsere Leser mögen angesichts solcher alarmierender Meldun gen faltes Blut bewahren. Vor allem ist zu bedenken, daß die russische Mobilisierung nicht nach deutschem Maßstabe gemessen werden darf. Was in der deutschen Heeresorganisation in einigen Tagen durchzuführen wäre, erfordert in Rußland Wochen. Die verhältnismäßig geringen Eisenbahnverbindungen, die gewaltige Ausdehnung des Reiches, schlechte Wege, die Schwerfälligkeit des Berwaltungsapparates usw. lassen die russische Mobilisierung nur sehr langsam vor sich gehen. Wenn man auch den Ernst der Sis tuation nicht verkennen darf, so sind doch Nachrichten, die von der Oftgrense fommen, fühl und kritisch aufzunehmen.
Ein Wort Bismarcks.
Direkte Bedrohung des Friedens zwischen Deutschland und 26. Veröffentlichung von Briefen von Ange- Rußland ist kaum auf anderem Wege möglich als durch künstliche hörigen des Heeres oder der Marine ohne Ein- Berhesung oder durch den Ehrgeiz russischer ober verständnis der in der Heimat verbliebenen Militär- deutscher Militärs von der Art Stobelews, die den Krieg behörden. wünschen, bevor sie zu alt werden, um sich darin auszuzeichnen. Gedanken und Erinnerungen, 2. Band.
Die vorfägliche Zuwiderhandlung gegen das Verbot wird mit site
Gefängnis oder Festungshaft bis zu brei Jahren Vollständige Mobilisierung in Geſterreich. oder mit Geldstrafe bis au 5000 Mart bestraft. Berlin , den 31. Juli 1914. Der Reichskanzler.
Alarmnachrichten an der Ostgrenze. Eydtkuhnen , 30. Juli. Die zweite und dritte russische Kavallerie- Division stehen an der Grenze zwischen Wirballen
und Augustow.
Allenstein , 30. Juli. Es fann feinem Zweifel unterliegen, 11. Stärke und Bezeichnung der in den Grenzgebieten auf daß die russische Mobilmachung an der Grenze in vollem Gange ist. marschierenden Truppen.
Wien , 31. Juli. Infolge der russischen Mobilisierung hat der Kaiser nunmehr die allgemeine Mobilisierung angeordnet, welche durch Plakat kundgemacht worden ist.
Brüssel , 31. Juli. Die belgische Regierung veröffentlicht im Staatsanzeiger einen Erlaß, in dem sie von heute ab zu Lande und zu Wasser die Ausfuhr von Bich aller Gattungen, ferner von Getreide, Mühlenerzeugnissen, Heu, Stroh und anderen Futtermitteln, von Delen, die zum Betriebe von