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Motorkräften nötig sind, von Automobilen, Motorrädern Kriegsbedarfs und von Gegenständen, die zur Herstellung von sowie Fahrzeugen, die mit Tieren bespannt werden, verbietet. Kriegsbedarfsartikeln dienen; Auch die Ausfuhr von Pferden nach allen Ländern wird ver­boten.

Mobilisierung in Holland .

Haag, 31. Juli. Die Königin der Niederlande hat heute mittag um Uhr durch Erlaß die sofortige Mobilmachung befohlen.

Keine Kriegsstimmung in Italien .

3. die Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen.

Unter letzteres Verbot fallen: Eisenerze, auch Schladen vom Metallhüttenbetrieb und eisenhaltiger Schwefelties, Kupfer, Stein­fohlen, Braunkohlen und Kots sowie Prepfohlen, Mineralöle, roh oder gereinigt( darunter Petroleum und Benzin), Teeröle, Baumwolle, Wolle, auch gefrempelt und gefämmt( Sammzug), Flachs, Hanf, Jute, Felle und Häute zur Lederbereitung, mechanisch und chemisch Rom , 31. Juli. ( Privattelegramm des Vorbereiteter Holzstoff( Holzmasse und Zellulose), Kautschul, Gutta­märts".) Die heutige Auffassung über die gegenwärtige percha und Balata, roh oder gereinigt. Situation ist bedeutend pessimistischer. Hier dauert der Die Verordnungen treten sofort in raft. Der Reichs­Friedenswille auch der bürgerlichen Blätter fort. Majjen- fangler ist ermächtigt, Ausnahmen zu gestatten und die erforderlichen fundgebungen, die für eine Neutralität Italiens eintreten Sicherheitsmaßregeln zu treffen. sollen, werden abgehalten werden. Die Konföderation der Arbeit veröffentlicht ein Manifest gegen den Krieg, auch fordern die Gewerkschaften auf, sich zur Verhinderung einer italienischen Einmischung bereitzuhalten. Ueber eine Mobi­lisierung Italiens ist bisher nichts bekannt.

Das Choleragespenst.

Lemberg , 31. Juli. Infolge der Ausbreitung der asiatischen Cholera im Gouvernement Podolien hat die Statt­halterei eine sanitäre Revision der aus den verseuchten Ge­bieten ankommenden Reisenden und ihres Reisegepäcs auf den Stationen Brodny und Podwoloczyska verfügt.

Es ist nur zu sicher, daß in jenen Gegenden, die ganz besonders von der Mobilmachung betroffen sind, die Seuche schnell weiter um sich greifen oder gar eine Gefahr für alle europäischen Staaten werden wird.

So künden sich schon alle Schreden des Krieges an!

Wirkungen des Kriegszustandes.

Erhöhung des Zinsfußes.

Die Störung des Geldmarktes durch die bedrohliche po­litische Situation zwingt jetzt auch die deutsche Reichs­bank zur Erhöhung des Zinsfußes. Der Diskont( 3ins für die Bevorschussung von Warenwechseln) ist von 4 Proz. auf 5 Proz., der Lombardzinsfuß für Darlehen gegen Ver­pfändung von Wertpapieren und Waren von 5 auf 6 Proz. erhöht worden.

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Tollgewordene Kriegspatrioten.

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Je ernster die Lage geworden ist, umso toller gebärdet sich die nationale" Presse. Die furchtbare Nachricht, daß der Kriegszu stand verhängt ist, hat in einer ganzen Reihe von Organen lauten Jubel ausgelöst. Von, schönen 3eiten", denen wir ent­gegengehen, schwärmt die Deutsche Tageszeitung". Und die " Post" schreibt:" Der Kaiser hat gesprochen. Er ruft das Volk zu den Waffen. Hurra, es lebe der Kaiser!" Vielleicht das tollste aber leistet sich die Tägl. Rundschau"; fie leitartikelt:

Noch keine deutsche Mobilmachung. Man weiß nur eins sicher: Es kann nicht mehr lange dauern. Wie auf eine Er lösung wartet alles auf die Mobilmachungsorder. Es tann nicht mehr lange dauern.... Nachgerade finden wir, daß die Geduldsprobe schon zu lange gedauert hat; worauf eigentlich will man noch warten? Es gibt nichts mehr, was

uns wirklich überzeugen fönnte, daß eine so völlige Zurückhal­tung wie bisher über den nächsten Tag hinaus uns noch erlaubt sein könnte. Man ist der unerhörten russischen Herausforderung müde und wünscht nichts dringender, als daß man jezt die Partie mit raichem 3uge zu einer Entscheidung führe. Man begreift nicht mehr, worauf noch gewartet wird. Wir schreiben hier Geschichte des Tages und wir müssen hier der Wahrheit gemäß feststellen, daß heute das Ausbleiben einer deutschen Mobilisierungsorder als Antwort auf die russische eine allgemeine schwere Enttäuschung bereitet hat Wir schreiben

hier die Geschichte auch der Stimmungen der Straße und müssen der Wahrheit gemäß feststellen, daß das allgemeine Nichtbegreifen so grenzenloser Langmut sich schon zu un erfreulichen Ge= des rüchten über die persönliche Haltung Diese Verteuerung des Kredits bedeutet eine neue Erschwerung des wirtschaftlichen Verkehrs. Kaisers gegenüber der legten unerbittlichst ent Notwendigkeit verdichtet..." Schon die letzte Krise, in der wir noch jetzt stehen, wurde nicht Die letzten Worte mit dem Vorwurf gegen den Kaiser er mit Unrecht zum Teil auf die Erschütterung des Kreditwesens innern an den Ausfall der" Post" während der Marokkofrise, die durch den Balfankrieg zurückgeführt. Die jetzige durch damals dem Kaiser auch Mangel an persönlichem Mut vorwarf. die Ereignisse notwendig gewordene Maßnahme der Reichs- In ihren Kriegstreibereien scheuen die Mordspatrioten bank, wird dem Wirtschaftsleben noch schwerere Wunden einem Mittel zurüd. Furchtbarer aber denn je erhebt sich die schlagen und die Krise wesentlich verschärfen. Ueberall werden Frage: Sollen diese Treibereien Erfolg haben? bereits Arbeiterentlassungen vorgenommen und angekündigt, weil die Produktion von Massenkonsumartifeln zu stoden beginnt.

Die Bank von England , die vorgestern ihren Diskont von 3 auf 4 Proz. erhöhte, hat gestern ihren Zinssat von 4 auf 8 Proz. erhöht, d. h. verdoppelt. England als neutraler Staat würde von allen anderen friegführenden Staaten als Geldgeber beansprucht werden.

Nach Art. 68 der Reichsverfassung tann der Kaiser, wenn die öffentliche Sicherheit im Bundesgebiet bedroht ist, einen jeden Teil desselben in Kriegszustand erklären. Die Wirkungen des für Deutschland jetzt verhängten Kriegszustandes find dieselben wie die einer Verhängung des Belagerungszustandes. Die Aenderungen 5 auf 6 Proz. erhöht. gegenüber dem sonstigen Rechtszustand sind folgende:

1. Die vollziehende Gewalt geht an die Militär­

befehlshaber( das ist für Berlin der Oberbefehlshaber in den Marken) über. Die Zivilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben den Anordnungen und Aufträgen der Militärbefehlshaber Folge zu leisten. Diese sind für ihre Anordnungen persönlich verantwortlich. Die Militärpersonen stehen während des Kriegszustandes unter den für den Kriegszustand erlassenen Gesezen.

3. Der Militärbefehlshaber hat die Gerichtsbarkeit über alle zur Besagung gehörenden Militärpersonen.

4. Die in den§§ 8 und 9 des Gesetzes über den Belagerungs­zustand aufgeführten Straftaten( die Paragraphen sind in der Ver­ordnung des Befehlshabers in den Marken wörtlich angeführt) werden

mit höheren Strafen als sonst bedroht.

5. Es können Kriegsgerichte eingerichtet werden. Diese haben dann an Stelle der 8ivilgerichte die in den§§ 8 und 9 des Gesezes über den Belagerungszustand angeführten Straf­taten sowie die Verbrechen des Hochverrats, des Landesverrats, des Mordes, des Aufruhrs, der tätlichen Widersetzung, der Zer störung von Eisenbahnen und Telegraphen, der Befreiung von

Die österreichisch- ungarische Bank hat ihren Diskont von

Betriebseinschränkungen und Arbeiter= entlassungen überall.

Von allen Seiten werden uns Betriebseinschränkungen und Arbeiterentlassungen gemeldet. Viele Firmen haben in­folge der durch die Kriegsgefahr einlaufenden Annullationen der noch vorliegenden spärlichen Ordres dir Arbeitszeit auf Dreiviertel oder die Hälfte herabgesetzt. Andere Betriebe schließen einfach.

Ungeheuerliche Heherei.

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Die Rheinisch Westfälische 3 citung" mar sprünglich unter den wenigen Blättern, die gegen den drohenden Strieg auftraten. Inzwischen ist aber auch das Effener Scharf­macherblatt eingeschwenft in die Reihe der Kriegsheper. Um diese Schwenfung nach Möglichkeit zu mastieren, schlägt sie wie toll gegen Frankreich los:

Wenn wir zum Kriege gerufen werden", schreibt das Krupp­Blatt, handelt es sich nicht mehr um Serbien , sondern das in bitteren Jahrzehnten vollgelaufene Staubeden des nationalen Grolles über so manche Zurüdseßung, Beschimpfung, über die französischen dreisten Verhöhnungen unserer Ehre, ibre Angriffe auf unsere Ruhe im eigenen Hause, vor allem in der elsaz- lothringischen Stube, die dreisten Werbungen für die Fremdenlegion, den schnöden Betrug, der im Maroffohandel gegen uns verübt worden ist, furz aller dieser jahrzehntelang 311= sammengeflossene Groll, der wird dann mit einem Male abgelassen und wie ein Frühlings hochwasser alles Eis brechen."

Das ist nicht nur eine dreiste Fälschung der Tat. sachen, das ist auch noch eine geradezu gemeingefähr. liche Verschärfung der Kriegshebereien, von denen Aus Hermsdorf a. Aynast meldet man dem Vorwärts" sowieso schon der ganze Blätterwald widerhallt. Sie macht sich be­u. a., daß die Firma Neumann u. Stäbe, Kunst- und Lurus- fonders schön bei einem Blatte, das zunächst den Anschein erweckte, glasschleiferei folgende Bekanntmachung angeschlagen habe: als ob es eine Stüge der Friedenspartei sein wolle!

Infolge der schwierigen und ungünstigen Wirtschafts­lage sehen wir uns veranlaßt, die zit unserem Werke ge­hörenden Betriebe( Hermsdorf, Agnetendorf , Giersdorf, Petersdorf und Schreiberhau ) vom 3. August an ruhen zu lassen."

Die ,, Vaterlandslosigkeit der Sozialdemokratie". vor der bayerischen Kammer.

In der baherischen Kammer kam am Freitag die Bewilligung

Von der Entlassung werden allein ungefähr 300 Glasbon 75 000 Mt. für die Jugendpflege zur Erörterung. Diese 75 000

Gefangenen, der Meuterei, des Raubes, der Plünderung, schleifer betroffen.

der Erpressung, der Verleitung der Soldaten zur Untreue ab­zuurteilen.

Eine hochangesehene Firma in Barmen- anger sendet dem Borwärts" eine Zuſchrift, in der es

am Schlusse sehr ernst heißt:

6. Die Artikel 5, 6, 7, 27, 28, 29, 30 und 36 der preußischenfeld Verfassungsurkunde können zeit oder distriktweise außer Rraft gefet werden. Der Inhalt dieser Artikel ist folgender: Artikel 5 der Verfassung lautet:

Die persönliche Freiheit ist gewährleistet. Die Bedingungen und Formen, unter welchen eine Beschränkung derselben, insbesondere eine Verhaftung zulässig ist, werden durch das Gesetz bestimmt.

Art. 6 spricht von der Unverleglichkeit der Wohnung und läßt Saussuchungen und Beschlagnahmen von Briefen nur in den gefeßlich bestimmten Fällen und Formen zu.

Art. 7 erklärt Ausnahmegerichte für unstatthaft. Artifel 27 und 28 stellen den Grundsatz der freien Meinungsäußerung und der Preßfreiheit auf und verbieten die Einführung der Zensur.

Art. 29 und 30 geben das Vereins- und Versamm­Iungsrecht.

Art. 36 schreibt vor, daß die bewaffnete Macht nur auf Re­quisition der Zivilbehörde zur Unterdrüdung innerer Uns ruhen verwendt werden darf.

Die Einführung des Kriegszustandes hat die Wirkung, daß die in diesen Art. 5, 6, 7, 27 bis 30 und 36 gegebenen verfassungs­rechtlichen Garantien für die Dauer des Kriegszustandes aufgehoben sind. Inwieweit die in den angeführten Artikeln aufgeführten Rechte eingeschränkt sind, bestimmt der militä­rische Oberbefehlshaber. Das Vereins- und Versammlungsrecht ist für Berlin und die Mark dahin eingeschränkt, daß Versamm­Inngen nur nach 48 Stunden vorher erfolgter Anzeige und nur mit Genehmigung abgehalten werden dürfen.

Wirtschaftliche Folgen. Ausfuhrverbote.

Der Bundesrat hat dem Erlaß von drei kaiserlichen Verord­nungen, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Ver= pflegungs-, Streu und Futtermitteln, ferner von Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie von Kraftfahr= zeugen( Motorwagen, Motorfahrrädern und Teilen davon) und von Mineralro hölen, Steinkohlenteer und allen aus diesen hergestellten Delen zugestimmt.

Unter das Verbot der Ausfuhr von Verpflegungs-, Streus und Futtermitteln fallen: Roggen, Weizen, Spelz, erste, Hafer, Buch­weizen, Mais, Malz, Reis, Hülsenfrüchte, Müllereierzeugnisse aus Getreide, Reis und Hülsenfrüchten, Kartoffeln, frisches Gemüse, Zwiebeln, Sellerie, Gemüselonserven, Pflanzenfette, Heu und Stroh sowie sonstige Futtermittel aller Art, ferner Streu. Weiter ist verboten:

Infolge der alarmierenden Kriegsnachrichten und der damit verbundenen Annullationen der noch vorliegenden spärlichen Ordres hat sich bereits eine Anzahl Firmen ver. anlaßt gesehen, eine Betriebseinschränkung auf Dreiviertel­und sogar halbe Tage vorzunehmen, teils mit dem gleich­zeitigen Hinweise, daß bei dem Ausbruche eines Krieges mit Deutschland mit einer sofortigen gänzlichen Stillegung gerechnet werden müsse.

Nicht allein die große Arbeiterschaft, sondern auch weite Schichten der weniger gut und besser situierten Bürgerschaft würde bei einem europäischen Kriege in ein unübersehbares Elend gestürzt werden.

Es ist daher die Pflicht eines jeden, für eine friedliche Lösung der schwebenden Arise bemüht zu sein, zumal das strittige Objeft- sagte doch selbst Bismard bei einer Ge­legenheit, daß der ganze Balfan nicht die Knochen eines doch gar zu einzigen preußischen Grenadiers wert sei wenig ist.

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Durch Vertretung eines solchen Standpunktes braucht die Würde des Deutschen Reiches keineswegs zu leiden."

Schließung der Börsen.

Mark, die eigentlich für Zwecke der Arbeitslosenversicherung vor. gesehen waren, aber wegen der Ablehnung der Reichsratsfammer dafür feine Verwendung finden fonnten, sollen einzig und allein der bürgerlichen baterländischen" Jugendbewe. gung zugeführt werden. Dagegen erhoben natürlich unsere Ge offen scharfen Protest. Genosse Hofmann- Kaiserslautern sprach in ihrem Namen. Dabei führte er u. a. aus:

Wir protestieren auch gegen den groben Mißbrauch des Wortes vaterländisch". Vaterländisch ist auch die Sozialdemo fratic, vaterländisch ist auch die proletarische Jugendbewegung. Der Begriff Vaterland ist unabhängig von der jeweiligen Gesell schaftsordnung. Auch die Republikaner haben ein Vaterland, und sie lieben ihr Vaterland. Wir Sozialdemokraten sind nicht vaterländisch? Wenn in einigen Tagen das deutsche Volk zu den Waffen greifen wird, dann sind wir Sozialdemokraten vater ländisch, dann dürfen wir Haus und Hof der anderen verteidigen. Wir dürfen auch sterben fürs Vaterland. Die Zurückgekehrten aber sind dann wieder die vaterlandslosen Gesellen, die man mit Ausnahmegejeßen traftiert. Wir stehen jetzt unmittelbar bor geschichtlichen Ereignissen, die den Bestand des Reiches in Frage stellen können und die vielleicht den letzten Mann zur Verteidi gung des Vaterlandes notwendig machen. Und in diesem Augen­blick geht das von Parteihaz erfüllte Ministerium Hertling mit neuen Ausnahmegesehen gegen die Sozialdemokratie vor."

Als der Redner soweit gekommen war, unterbrach ihn der Präsident v. Orterer mit scharfen Worten, die unter den Zen­trumsabgeordneten laute Zustimmung fanden. Der. Genosse Hofmann wiederholte: Wir stellen fest, daß das Ministerium Hertling die Parteipolitik über die Vaterlandspolitik stellt." Taraufhin schritt der Zentrumspräsident zum zweitmal ein, und Sämtliche deutschen, englischen und französischen Börsen haben wieder brüllte seine Partei Beifall. Die bahe ihren Verkehr eingestellt. Fast überall ist auch die Liquirische Kammermehrheit arbeitet schon ganz in der Stimmung, die dation( Verrechnung) des Handels mit Wertpapieren bis Ende der Militärpartei längst als schönes Ziel vor Augen stand.... August verschoben worden. Selbst die Londoner Börse muß sich zu gleichen Maßnahmen entschließen.

Zahlungseinstellungen.

Der Pforzheimer Bankverein geriet durch Spekulationen seines Direktors, Friedrich Hermann, in Zahlungsschwierigfeiten. Angeb= lich sollen die Engagements Hermanns infolge der jüngsten scharfen Kursrüdgänge ein Defizit von sechs Millionen ergeben haben. Direktor Hermann wird seit zwei Tagen vermißt. Kleine Moten.

Die Direktion der französischen Bank in Paris veröffentlicht folgende Mitteilung: Um der augenblicklichen Verlegenheit in Um­laufsmitteln abzuhelfen, hat die Banque de France beschlossen, Banknoten von 20 und 5 Francs in den Verkehr zu bringen.

Politische Uebersicht.

Gegen die Heter.

1. die Ausfuhr und Durchfuhr von Eisenbahn - Das Wolffiche Telegraphenbureau teilt mit: Gegen die material aller Art, von Telegraphen- und Fernsprechgerät sowie Verbreiter der falschen Meldungen, daß gestern die deutsche Teilen davon, von Luftschiffergerät aller Art, von Fahrzeugen und Mobilmachung befohlen worden sei, ist bereits gestern die Teilen davon; Verfolgung eingeleitet worden. Es handelt sich

2. die Ausfuhr und Durchfuhr von Baffen, um eine Reihe von Zeitungen, gegen die das Verfahren im Munition, Pulver und Sprengstoffen, sowie anderen Artikeln des Gange ist.

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Lezte Nachrichten.

Anklage im Maffenstreikprozeß!

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Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen der Massenstreifresolution in der Groß- Berliner- Verbands­Generalversammlung abgeschlossen und gegen die Genossin Rosa Luxemburg und die Genossen Düwell, Lede­ bour und Dr. Kurt Rosenfeld die Anklageschrift eingereicht.

Die Laufiger Aussperrung beendet! Kottbus, 31. Juli. ( W. T. B.) Angesichts der poli­tischen Ereignisse erachtet es der Arbeitgeberverband der Lau­fiber Tuchindustrie für seine Pflicht, die Aussperrung so fort für beendet zu erklären. Die Verbandsbetriebe werden am Montag, den 3. August, früh 6 Uhr, wieder

geöffnet.

Belgien mobilisiert.

Brüssel , 31. Juli. ( W. T. V.) Die Regierung hat die Mobilisierung angeordnet.