„Bürger, ein verabschemmgSwurdigcs VerbreNen ist gc-schclicn. I a u r ö s, der glänzende Redner, der die sranzösischeTribüne zierte, ist meuchlings ermordet worden. Ich undmit mir meine Amtsgenossen verneigen uns vor dem An-denken diese» republikanischen Sozialisten, der eine so edleSache verfochten, und der in den gegenwärtigen schwierigenAugenblicken mit seiner Partei im Interesse des Friedens allesgetan hat. waS möglich war. In dieser schweren inter-nationalen Krisis vertraut die Regierung auf den Patriotis-uius der gesamten arbeitenden Klassen!"Das verhalten der neutralenStaaten.Norwegen bleibt neutral.Kristiania, 2. August. Laut einer heute erlassenen könig-lichen Verordnung ist beschlossen worden, daß Norwegenwährend des jetzigen Krieges eine vollkommene Neutralitätbeobachten wird.Kriegskredite und Ausfuhrverbot in Holland.Haag, L. August. Die Regierung fordert von den General-staaten einen Ergänzungskredit von 50 Millionen Gulden füraußerordentlich« Kosten, die durch die Mobilmachung verursachtwerden. Außerdem schlägt die Regierung eine Aenderung deS Gesetzes betreffend das Ausfuhrverbot für gewisse Artikel vor, um dasAusfuhrverbot für Lebensmittel, tierische Produkte, Wagen, Auto-inobile und Fahrräder zu ermöglichen.Belgien.vriissel, 2. August. Die Regierung hat ein Dekret auf Aus-gäbe von 100 Millionen Fünffranknoten ausgegeben.— Die Regierung hat die Neutralität Belgiens erklärt.Dt« Polizei beschlagnahmte die Zeitung„Le Petit bleu" wegeneine» g«gen Deutschland gerichteten Schmähartikels, der die Deut-schen mit Barbaren vergleicht und mit dem AuSruf„Vive laFrance" schließt.Die Durchführung der Mobil-machung.Der 2. August 1914 gilt als erster Mobilmachungstag.Der 3. August 1914 gilt als zweiter Mobilmachungstag.Der 4. August 1914 gilt als dritter Mobilmachungstag.Ter 5. August 1914 gilt als vierter Mobilmachungstag.'Der 6. August 1914 gilt als fünfter Mobilmachungstagund so weiter fort.Alle Offiziere, Sanitätsoffiziere, Beamte, Unteroffiziereund Mannschaften des Beurlaubtenstandes einschließlich Er-sabreserve haben ihre häuslichen Angelegenheiten zu ordnenund ihrer Kriegsbeorderung, ohne anderweitigen Befehl abzu-warten, Folge zu leisten.2. Die etwa außer Kontrolle stehenden Mannschaften,sowie diejenigen, welche von auswärtigen Bezirkskommandos,vom Truppenteil oder anderen Kommandobehörden kommend,sich bisher noch nicht beim Bezirksfeldwebel angemeldethaben, haben sich sofort bei ihrem zuständigen Bezirkskom-■— mtmbo unter Vorlage ihrer Militärpapiere zu melden, undzwarmündlich: bei der zu diesem Zwecke besonders eingerichteten Anmeldestellein Schöneberg, Kolonnenstratze 23,schriftlich:$. B.„An die Anmeldestelle des Bezirkskom-mandoS 1 Berlmin Schöneberg, Kolonnenstraße 23".Wer dieses unterläßt, wird nach den Kriegsgesetzen strengbestraft.3. Mannschaften, denen im Frieden eine Paßnotiz behän-digt ist, haben einen besonderen Befehl zu erwarten. JedeWohnungsveränderung dieser Mannschaften ist binnen18 Stunden dem zuständigen Bezirksfeldwebel zu melden.Wer diese Meldung unterläßt, wird nach den Knegsgesetzenbestrast.4. Inaktive Offiziere, Sanitätsoffiziere und obere Mili-tärbeamte sowie Zivilärzte, welche sich noch nicht zur Ver-Wendung bereit erklärt haben, sowie die nicht mehr dem Be-urlaubtenstande angehörigen Büchsenmacher und Unteroffi-ziere, welche für die Dauer des mobilen Zustandes freiwilligwieder in den Dienst treten wollen, werden aufgefordert, sichbis zum 5. Mobilmachungstage unter Mitbringung ihrer Per-sonalpapiere bei dem zuständigen Bezirkskommando in denneuen Dienstgebäuden auf dem Tempelhofer Felde, General-Pape-Straße, zu melden.5. Die Einberufenen haben sich an ihren Gestellungsortzu begeben, ohne irgendwelche Gebührnisse vorher zu emp-fangen. Dieselben sind zur freien Eisenbahnfahrt ohneLösung einer Fahrkarte und ohne vorherige Anstage an demSchalter berechtigt, lediglich auf Grund der Vorzeigung der.Kriegsbeorderung oder anderer Militärpapiere oder aufGrund der mündlichen Erklärung dem Bahnsteig- oder Zug-beamten gegenüber. Kriegsfreiwillige haben eine Bescheini-gung der Polizeibehörde über Zweck und Ziel der Reise vorzu-zeigen.Die Zahlung der zustehenden Gebührniste erfolgt nach-träglich beim Truppenteil.Berlin, den 1. August 1914.Königliche BezirkSkomwandos I, II., III., IV.. V. u. VI. Berlin.Einberufung öes Landsturms.Berlin, 2. August. Eine Kaiserliche Verordnung be-treffend den Aufruf des Landsturms vom 1. August1914 besagt: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden DeutscherKaiser, König von Preußen usw. verordnen auf Grund desArtikels II§ 25 des Gesetzes betreffend Aenderungen derWehrpflicht vom 11. Februar 1888 im Namen des Reichs wasfolgt:In den Bezirken des 1., 2., 5., 6., 8., 9., 10., 14., 15., 16.,17., 18., 20. und 21. Armeekorps ist nach näherer Anordnungder zuständigen kommandierenden Generale der Landsturmaufzurufen.Gegenwärtige Verordnung tritt am Tage ihrer Ver-kündung in Kraft.Nicht einberufen worden ist vorläufig der Landsturm des3. Armeekorps-Bezirkes(Berlin und Provinz Brandenburg),des 4. Armeekorps(Provinz Sachsen), deS 7. Armeekorps(Westfalen), des 11.(Hessen), deS 12. und 19.(KönigreichSachsen), sowie des 13.(Königreich Württemberg) Armee-korps.Die Landsturmpflichtigen der von der Einberufung be-trosfcncn Armeekorpsvezirke haben auf die kommenden Be-kanntmachungen der kommandierenden Generäle zu achten.Im allgemeinen kann der Landsturm nach Jahresklassen,mit der jüngsten beginnend, einberufen werden. Die Land-sturmpflicht geht bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres.Sie Eröffnungder Zeinöfeligketten.M öer Gstgrenze.Wolffs Telegraphenbureau verbreitet folgende durch diePresseabteiluug des Großen Generalstabes übermittelte odergenehmigte Meldungen:1. Heute Nachch hat Angriff russischer Patrouillen gegendie Eisenbahnbrücke über die Warthe bei Eichenried(anStrecke Jarotschin— Wrcschen) stattgefunden. Der Angriffist abgewiesen. Deutscherseits zwei leicht Verwundete. Ver-luste der Russen nicht festgestellt.Eine von den Russen gegen den Bahnhof Miloslaw ein-geleitete Unternehmung ist verhindert worden.2. Ter Stationsvorstand Johannisburg und die Forstver-waltung Bialla melden, daß heute Nacht(1. zum 2.) stärkererussische Kolonne mit Geschützen die Grenze bei Schwidden(südöstlich Bialla) überschritten hat und daß zwei Schwa-dronen Kosaken Richtung Johannisburg reiten. Die Fern-sprechverbindung Lyk— Bialla ist unterbrochen.Königsberg, 2. August. In Eydtkuhnen sindrussische Patrouillen eingeritten. Das Postamt Bilderweitschenist nach sicherer Meldung zerstört. Der Feind überschrittdie Grenze an vielen Stellen.Berlin, 2. August. Auf der Thorner � Eisenbahnbrückeversuchte ein Mann vom Zuge aus eine Bombe zu werfen. Erwurde aber vorher dingfest gemacht.Tie ersten Scharmützel.Allenstein, 2. August, 6 Uhr nachmittags. Bisher sindim allgemeinen an der Grenze nur kleinere Kavalleriegefechte.Johannisburg, das von einer Eskadron Dragoner-Rcgi-ment 11 besetzt ist, wird augenblicklich angegriffen. Die BahnJohannisburg— Lyck bei Glitten unterbrochen, ebenso Stichbahn nach Dlottowen. Verluste bisher auf russischer Seiteetwa 20 Mann, auf deutscher Seite nur mehrere Leichtver-wundete.Tto öer westgrenze.Ueber Vorgänge an der deutsch-französischen Grenzeliegen vorläufig nur wenig Meldungen vor. Das, was durchden offiziösen Draht verbreitet wird, schreit geradezu nacheiner Kritik. Da aber zurzeit die militärischen und Kriegs-Nachrichten der Presse von den Militärbehörden streng beauf-sichtigt werden, müssen wir uns eine Kritik versagen. Dieoffiziell verbreiteten Meldungen lauten:Koblenz, 2. August. Der Regierungspräsident von Düsseldorfmeldete, daß heute vormittag 80 französische Offiziere in preu-ßischer Uniform in zwölf Kraftwagen die preußische Grenze beiWalbeck westlich Geldern zu überschreiten versuchten. Der Ver-such mißlang.Berlin, 2. August. Soeben läuft die militärische Meldung ein,daß heute vormittag französische Flieger in der Umgebungvon Nürnberg Bomben abgeworfen haben. Da eineKriegserklärung zwischen Frankreich und Deutschland bisher nichterfolgt ist, liegt ein Bruch des Völkerrechts vor.Diese Nürnberger Fliegermeldung hatteein eigenartiges Schicksal. Sie wurde den Zeihingen in derobenstehenden Form übermittelt. Eine halbe Stunde späterkam eine Mitteilung des Wolffschen Bureaus, daß diese Mel-dung„unter keinen Umständen" gebracht werden dürfe. Drei-viertel Stunden darnach erklärte das Bureau, die Mitteilungkönne doch gebracht werden.Luxemburg von öeutsthen Truppen besetzt.Amtlich wird bekanntgegeben, daß Luxemburg zumSchutze der dort befindlichen Eisenbahnen von Truppenteilendes 8. Armeekorps besetzt worden istDas Großherzogtnm Luxemburg ist selbstverständlich einneutraler Staat. In der Stadt Luxemburg befinden sich aberdeutsche Bahnanlagen.Der Feind in der Luft?Berlin, 2. August. In der Nacht vom 1. zum 2. August wurdeein feindliches Luftschiff in der Fahrt von Körprich nach Andernachbeobachtet.Feindliche Flugzeuge wurden von Düren auf Köln beobachtet.Sin französisches Flugzeug wurde bei Wesel heruntergeschossen.In der gleichen� Nacht machten ein Kochemer Gastwirt und seinSohn einen Versuch,' den Kochemer Tunnel zu sprengen. Dies miß-lang. Beide wurden erschossen.der Seekrieg.Berlin» 2. August. Der kleine Kreuzer Augsburg meldetum 9 Uhr nachmittags durch Funkspruch: Bombardiere KriegshafrnLibau, bin im Gefecht mit feindlichem Kreuzer, habe Minen ge-legt, KrtegSHafen Libau brennt.politisthe Ueberstcht.«Vertagung des bayrischen Landtags.Der bayerische Landtag ist infolge des Kriegsausbruchs ver-tagt worden. Eine Fülle wichtiger Geschäfte bleibt unerledigt.Die Präsidenten der beiden ftaminern ließen sich natürlich dieGelegenheit zu patriotischen Ansprachen nicht entgehen. In derKammer her Abgeordneten hielt eS überdies auch noch der Abgeord.nete Held, der Borsitzende der Zentrumsfraktion, für angebracht.eine Kriegsrede zu halten.Ein Zentrumsantrag hatte noch in letzter Stunde einGesetz gefordert, des Inhalts, daß die Leichtbestraften durch eine„Amnestie" zu Erntearbeiten freizugeben und auch die Staat».arbeiter für diesen Zweck heranzuziehen seien. Der Antrag fandAnnahme.Bei dem Schlußhoch in der Zweiten Kammer hatte die sozial»demokratische Fraktion den Sitzungssaal bereits verlassen. Nurein Abgeordneter, Dr. von Haller, soll, nach Berichten der bürger-lichen Presse, stehend da? Hoch mit angehört haben.,Herrn KermS Memento.Von meuchelnder Mördechand fiel Jean Jaures. Selbstein Scharfmacherblatt, wie die„Berliner Neuesten Nachrichten" mußvon ihm erklären:„eine geistige Macht, eine euro-p ä i s ch e E r s ch e i n u n g".Generalmajor Keim weiß im roten„Tag" zu der scheuß-lichen Bluttat nichts weiter zu sagen als:„ein deutliches Me-mento für die Sozialdemokratie".Kein Wort der Anerkennung für den Mann, der doch der größteneiner war. Kein Wort aber auch des Bedauerns für die Tat, derVerurteilung für den Mörder.Nur eine Drohung an die Partei des Völkerfriedens: Wiejenem, so wird es auch Euch ergehen. Nehmt Euch in Acht!Was hätte der� Herr Generalmajor Keim wohl gesagt, wennein sozialdemokratisches Blatt zu der Ermordung des ErzherzogsFranz Ferdinand nichts anderes zu sagen gehabt hätte als:„Ausdieser Ermordung spricht ein deutliches Memento für die Fürsten?"Kein sozialdemokratisches Blatt hat so geschrieben, würde dasschreiben. Aber Herr Keim darf es, wenn es sich um einen Sozialisten handelt, und sei es auch um„eine geistige Macht, eine euro-päische Erscheinung".Raserei.Die Nachricht von der Mobilisation, von dem Kriegsaus-bruch hat die„Post" vollends zum Rasen gebracht. Wie e i nblutgieriges Tier keucht sie, aller Menschlichkeit bar,kaum noch erträglich menschlichen Ohren:„Schmeißt die Feinde zuschandcn! Haut die Schädelin Stücke, die euch und uns allen Uebles ansinneu! Seidunbarmherzig, wie es die Stunde fordert!"So ruft das Blatt der scharfmacherischen Intelligenz denAusziehenden zu. Und schließt den Absatz mit den Worten:„Mit Gott für König und Vaterland!" Mit Gott... Wieheißt es doch in der Bibel, Matth. V, Vers 7?„Selig sind dieBarmherzigen..."—„Seid unbarmherzig, wie es die Stundefordert..."Für den namenlosen Jammer, den die Mobilmachungmit sich bringt, hat die christlich-deutsche„Post" kein Gefühl:„Wenn jetzt zwei Dutzend alte Weiber auf der Straßezusammenstehen und flennen, so soll man sie auseinander-zagen. Ihr Anblick ist nicht rührend, sondern entwürdigend."„Selig sind, die da Leid tragen, denn..."„so soll man sieauseinanderjagen".Unsere Kultur strahlt hoch und weit. Unten, in den Tiefendes Volkes zwar, bei den Proletariern, da herrscht der Unver-stand und die Gemeinheit...„nicht rührend, sondern ent-würdigend"... Um so leuchtender aber strahlt das Licht derreinen, edlen Menschlichkeit aus von jenen, die an der Spitzestehen, den berufenen Führern des Volkes, den Abonnentender„Post" und ihrer geistesverwandten Geschwister!Eine Aktion zur Arbeitsvermittelung auf dem Landemit Unterstützung der Gewerkschaften.In der gegenwärtigen Situation leidet die Landwirtschaftunter großem Mangel an Arbeitskräften. Viele in Deutschlandbeschäftigten ausländischen Landarbeiter sind in ihre Heimat zurück-berufen worden.Die Ernte steht reif auf dem Felde. Die Einbringung derErnte ist nicht allein für die Landwirtschaft eine dringende Frage,sondern die Nichteinbringung der Ernte würde im KriegSzustanoeeine Hungersnot im Gefolge haben. DieS zu vermeiden liegt imInteresse auch der Arbeiterschaft.In dieser außerordentlich mißlichen Lage, in der sich die Land-Wirtschaft befindet, hat daS Reichsamt des Innern, anscheinend imEinverständnis mit den übrigen Bundesstaaten, Schritte eingeleitet,um die in der Industrie frei gewordenen Arbeitskräfte für dieLandwirtschaft nutzbar zu machen.ES ist beabsichtigt, mich eventl. die Frauen und Kinder der imFelde Stehenden für diese Arbeiten heranzuziehen. Das Reichs-amt des Innern hat zu diesem Zweck mit den Gewerkschaftenverhandelt.Die Generalkommifsion hat durch ihre Vertreter bei dieserVerhandlung erklären lassen, daß sie diese Aktion umerstützt. Imgleichen Sinne hat auch eine am Sonntagnachmittag tagendeKonferenz der Vorstände der deutschen Gewerkschaften beschlossen.Bei der Erörterung im Reichsamt des Innern ist von Vertreternder Generalkommiision erklärt worden, daß dieses Unternehmennur Aussicht auf sicheren Erfolg hat, wenn durch einen Normal-vertrag die Löhn« festgesetzt und die Arbeiter nicht unter die Be-stimmungen der Gesindeordnung gestellt werden. Die Arbeits-Vermittlung ist so gedacht, daß die rein mechanische Vermittlungdurch die öffentlichen Arbeitsnachweise erfolgt, daß die Vermittlungaber nur dann geschieht, wenn der Landwirt die im Normalvertragfestgesetzten Löhne und Arbeitsbedingungen anerkennt. Bei derAnnahme und Ueberstedlung der Arbeiter nach dem Lande werdenFunktionäre der Gewerkschaften, die die Arbeitsvermittlung leiten,diesen mit Rat und Tat zur Seite stehen und dauernd auch mitihnen in Verbindung bleiben, um die bestimmten Löhne und Ar-beitSbedingungen zu überwachen.Sekanntmschungen für Mobil-machung unS Kriegszustanö.Die Familiemmtcrstütznng im Kriege.Die Familienunterstützung der Mannschaften� die von derMobilmachung betroffen sind, wird folgendermaßen geregelt:I. Die Familien der zu den mobilen Truppenteilen einberufenenMannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatzreserve, Seewehrund des Landsturmes sowie derjenigen Mannschaften, welchezur Disposition der Truppen-(Marine-) Teil« beurlaubt sindund derjenigen, welche das wehrpflichtige Alter überschrittenhaben und freiwillig in den Dienst eintreten, erhalten im Falleihrer Bedürftigkeit Unterstützungen nach näherer Bestimmungde? Gesetzes vom 28. Februar 1888.II. Anspruch auf diese Unterstützungen haben im Falle der Be-dürftigkeit«) die Ehefrau des Eingetretenen und dessen eheliche und denehelichen gesetzlich gleichstehende(legitimierte) Kinder unter15 Jahren, sowieb) dessen Kinder über 15 Jahre, Verwandte in aufsteigenderLinie(Eltern, Großeltern des Eingetretenen) und Geschwister, insofern sie von ihm unterhalten wurden oderdaS Unterhaltungsbedürfnis erst nach erfolgtem Dienst-eintritt desselben hervorgetreten ist.Unter gleichen Voraussetzungen wie bei b kann den Ver-wandten der Ehefrau in aufsteigender Linie(Schwiegereltern)und ihren Kindern auS früherer Ehe eine Unterstützung zu-gebilligt werden.Entfernteren Verwandten und geschiedenen Ehefrauen stehtkeinerlei Unterstützungsanspruch zu. Uneheliche Kinder desEingetretenen erhalten ebenfall» keine Unterstützung au»Reichsmitteln, unter gewissen Umständen aber eine solche au»Gemeindemitteln.___