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Bürger, ein verabschemmgSwurdigcs VerbreNen ist gc- schclicn. I a u r ö s, der glänzende Redner, der die sranzösische Tribüne zierte, ist meuchlings ermordet worden. Ich und mit mir meine Amtsgenossen verneigen uns vor dem An- denken diese» republikanischen Sozialisten, der eine so edle Sache verfochten, und der in den gegenwärtigen schwierigen Augenblicken mit seiner Partei im Interesse des Friedens alles getan hat. waS möglich war. In dieser schweren inter  - nationalen Krisis vertraut die Regierung auf den Patriotis- uius der gesamten arbeitenden Klassen!" Das verhalten der neutralen Staaten. Norwegen   bleibt neutral. Kristiania  , 2. August. Laut einer heute erlassenen könig- lichen Verordnung ist beschlossen worden, daß Norwegen  während des jetzigen Krieges eine vollkommene Neutralität beobachten wird. Kriegskredite und Ausfuhrverbot in Holland  . Haag, L. August. Die Regierung fordert von den General- staaten einen Ergänzungskredit von 50 Millionen Gulden für außerordentlich« Kosten, die durch die Mobilmachung verursacht werden. Außerdem schlägt die Regierung eine Aenderung deS Ge­setzes betreffend das Ausfuhrverbot für gewisse Artikel vor, um das Ausfuhrverbot für Lebensmittel, tierische Produkte, Wagen, Auto- inobile und Fahrräder zu ermöglichen. Belgien  . vriissel, 2. August. Die Regierung hat ein Dekret auf Aus- gäbe von 100 Millionen Fünffranknoten ausgegeben. Die Re­gierung hat die Neutralität Belgiens   erklärt. Dt« Polizei beschlagnahmte die ZeitungLe Petit bleu" wegen eine» g«gen Deutschland   gerichteten Schmähartikels, der die Deut- schen mit Barbaren vergleicht und mit dem AuSrufVive la France" schließt. Die Durchführung der Mobil- machung. Der 2. August 1914 gilt als erster Mobilmachungstag. Der 3. August 1914 gilt als zweiter Mobilmachungstag. Der 4. August 1914 gilt als dritter Mobilmachungstag. Ter 5. August 1914 gilt als vierter Mobilmachungstag.' Der 6. August 1914 gilt als fünfter Mobilmachungstag und so weiter fort. Alle Offiziere, Sanitätsoffiziere, Beamte, Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes einschließlich Er- sabreserve haben ihre häuslichen Angelegenheiten zu ordnen und ihrer Kriegsbeorderung, ohne anderweitigen Befehl abzu- warten, Folge zu leisten. 2. Die etwa außer Kontrolle stehenden Mannschaften, sowie diejenigen, welche von auswärtigen Bezirkskommandos, vom Truppenteil oder anderen Kommandobehörden kommend, sich bisher noch nicht beim Bezirksfeldwebel angemeldet haben, haben sich sofort bei ihrem zuständigen Bezirkskom- mtmbo unter Vorlage ihrer Militärpapiere zu melden, und zwar mündlich: bei der zu diesem Zwecke besonders eingerich­teten Anmeldestelle in Schöneberg  , Kolonnenstratze 23, schriftlich:$. B.An die Anmeldestelle des Bezirkskom- mandoS 1 Berlm in Schöneberg  , Kolonnenstraße 23". Wer dieses unterläßt, wird nach den Kriegsgesetzen streng bestraft. 3. Mannschaften, denen im Frieden eine Paßnotiz behän- digt ist, haben einen besonderen Befehl zu erwarten. Jede Wohnungsveränderung dieser Mannschaften ist binnen 18 Stunden dem zuständigen Bezirksfeldwebel zu melden. Wer diese Meldung unterläßt, wird nach den Knegsgesetzen bestrast. 4. Inaktive Offiziere, Sanitätsoffiziere und obere Mili- tärbeamte sowie Zivilärzte, welche sich noch nicht zur Ver- Wendung bereit erklärt haben, sowie die nicht mehr dem Be- urlaubtenstande angehörigen Büchsenmacher und Unteroffi- ziere, welche für die Dauer des mobilen Zustandes freiwillig wieder in den Dienst treten wollen, werden aufgefordert, sich bis zum 5. Mobilmachungstage unter Mitbringung ihrer Per- sonalpapiere bei dem zuständigen Bezirkskommando in den neuen Dienstgebäuden auf dem Tempelhofer   Felde, General- Pape-Straße  , zu melden. 5. Die Einberufenen haben sich an ihren Gestellungsort zu begeben, ohne irgendwelche Gebührnisse vorher zu emp- fangen. Dieselben sind zur freien Eisenbahnfahrt ohne Lösung einer Fahrkarte und ohne vorherige Anstage an dem Schalter berechtigt, lediglich auf Grund der Vorzeigung der .Kriegsbeorderung oder anderer Militärpapiere oder auf Grund der mündlichen Erklärung dem Bahnsteig- oder Zug- beamten gegenüber. Kriegsfreiwillige haben eine Bescheini- gung der Polizeibehörde über Zweck und Ziel der Reise vorzu- zeigen. Die Zahlung der zustehenden Gebührniste erfolgt nach- träglich beim Truppenteil. Berlin  , den 1. August 1914. Königliche BezirkSkomwandos I, II., III., IV.. V. u. VI. Berlin. Einberufung öes Landsturms. Berlin  , 2. August. Eine Kaiserliche Verordnung be- treffend den Aufruf des Landsturms vom 1. August 1914 besagt: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw. verordnen auf Grund des Artikels II§ 25 des Gesetzes betreffend Aenderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 im Namen des Reichs was folgt: In den Bezirken des 1., 2., 5., 6., 8., 9., 10., 14., 15., 16., 17., 18., 20. und 21. Armeekorps ist nach näherer Anordnung der zuständigen kommandierenden Generale der Landsturm aufzurufen. Gegenwärtige Verordnung tritt am Tage ihrer Ver- kündung in Kraft. Nicht einberufen worden ist vorläufig der Landsturm des 3. Armeekorps-Bezirkes(Berlin   und Provinz Brandenburg  ), des 4. Armeekorps(Provinz Sachsen  ), deS 7. Armeekorps (Westfalen  ), des 11.(Hessen  ), deS 12. und 19.(Königreich Sachsen), sowie des 13.(Königreich Württemberg) Armee- korps. Die Landsturmpflichtigen der von der Einberufung be- trosfcncn Armeekorpsvezirke haben auf die kommenden Be- kanntmachungen der kommandierenden Generäle zu achten. Im allgemeinen kann der Landsturm nach Jahresklassen, mit der jüngsten beginnend, einberufen werden. Die Land- sturmpflicht geht bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres. Sie Eröffnung der Zeinöfeligketten. M öer Gstgrenze. Wolffs Telegraphenbureau verbreitet folgende durch die Presseabteiluug des Großen Generalstabes übermittelte oder genehmigte Meldungen: 1. Heute Nachch hat Angriff russischer Patrouillen gegen die Eisenbahnbrücke über die Warthe bei Eichenried  (an Strecke Jarotschin Wrcschen) stattgefunden. Der Angriff ist abgewiesen. Deutscherseits zwei leicht Verwundete. Ver- luste der Russen nicht festgestellt. Eine von den Russen gegen den Bahnhof Miloslaw ein- geleitete Unternehmung ist verhindert worden. 2. Ter Stationsvorstand Johannisburg und die Forstver- waltung Bialla   melden, daß heute Nacht(1. zum 2.) stärkere russische Kolonne mit Geschützen die Grenze bei Schwidden (südöstlich Bialla  ) überschritten hat und daß zwei Schwa- dronen Kosaken   Richtung Johannisburg reiten. Die Fern- sprechverbindung Lyk Bialla ist unterbrochen. Königsberg  , 2. August. In Eydtkuhnen   sind russische Patrouillen eingeritten. Das Postamt Bilderweitschen ist nach sicherer Meldung zerstört. Der Feind überschritt die Grenze an vielen Stellen. Berlin  , 2. August. Auf der Thorner Eisenbahnbrücke versuchte ein Mann vom Zuge aus eine Bombe zu werfen. Er wurde aber vorher dingfest gemacht. Tie ersten Scharmützel. Allenstein  , 2. August, 6 Uhr nachmittags. Bisher sind im allgemeinen an der Grenze nur kleinere Kavalleriegefechte. Johannisburg, das von einer Eskadron Dragoner-Rcgi- ment 11 besetzt ist, wird augenblicklich angegriffen. Die Bahn Johannisburg Lyck bei Glitten unterbrochen, ebenso Stich­bahn nach Dlottowen. Verluste bisher auf russischer Seite etwa 20 Mann, auf deutscher   Seite nur mehrere Leichtver- wundete. Tto öer westgrenze. Ueber Vorgänge an der deutsch  -französischen Grenze liegen vorläufig nur wenig Meldungen vor. Das, was durch den offiziösen Draht verbreitet wird, schreit geradezu nach einer Kritik. Da aber zurzeit die militärischen und Kriegs- Nachrichten der Presse von den Militärbehörden streng beauf- sichtigt werden, müssen wir uns eine Kritik versagen. Die offiziell verbreiteten Meldungen lauten: Koblenz  , 2. August. Der Regierungspräsident von Düsseldorf  meldete, daß heute vormittag 80 französische Offiziere in preu- ßischer Uniform in zwölf Kraftwagen die preußische Grenze bei Walbeck westlich Geldern zu überschreiten versuchten. Der Ver- such mißlang. Berlin  , 2. August. Soeben läuft die militärische Meldung ein, daß heute vormittag französische Flieger in der Umgebung von Nürnberg   Bomben abgeworfen haben. Da eine Kriegserklärung zwischen Frankreich   und Deutschland   bisher nicht erfolgt ist, liegt ein Bruch des Völkerrechts vor. Diese Nürnberger   Fliegermeldung hatte ein eigenartiges Schicksal. Sie wurde den Zeihingen in der obenstehenden Form übermittelt. Eine halbe Stunde später kam eine Mitteilung des Wolffschen Bureaus, daß diese Mel- dungunter keinen Umständen" gebracht werden dürfe. Drei- viertel Stunden darnach erklärte das Bureau, die Mitteilung könne doch gebracht werden. Luxemburg   von öeutsthen Truppen besetzt. Amtlich wird bekanntgegeben, daß Luxemburg   zum Schutze der dort befindlichen Eisenbahnen von Truppenteilen des 8. Armeekorps besetzt worden ist Das Großherzogtnm Luxemburg   ist selbstverständlich ein neutraler Staat. In der Stadt Luxemburg   befinden sich aber deutsche Bahnanlagen. Der Feind in der Luft? Berlin  , 2. August. In der Nacht vom 1. zum 2. August wurde ein feindliches Luftschiff in der Fahrt von Körprich   nach Andernach  beobachtet. Feindliche Flugzeuge wurden von Düren   auf Köln   beobachtet. Sin französisches Flugzeug wurde bei Wesel   heruntergeschossen. In der gleichen� Nacht machten ein Kochemer Gastwirt und sein Sohn einen Versuch,' den Kochemer Tunnel zu sprengen. Dies miß- lang. Beide wurden erschossen. der Seekrieg. Berlin  » 2. August. Der kleine Kreuzer Augsburg   meldet um 9 Uhr nachmittags durch Funkspruch: Bombardiere Kriegshafrn Libau  , bin im Gefecht mit feindlichem Kreuzer, habe Minen ge- legt, KrtegSHafen Libau   brennt. politisthe Ueberstcht. «Vertagung des bayrischen Landtags. Der bayerische   Landtag ist infolge des Kriegsausbruchs ver- tagt worden. Eine Fülle wichtiger Geschäfte bleibt unerledigt. Die Präsidenten der beiden ftaminern ließen sich natürlich die Gelegenheit zu patriotischen Ansprachen nicht entgehen. In der Kammer her Abgeordneten hielt eS überdies auch noch der Abgeord. nete Held, der Borsitzende der Zentrumsfraktion, für angebracht. eine Kriegsrede zu halten. Ein Zentrumsantrag hatte noch in letzter Stunde ein Gesetz gefordert, des Inhalts, daß die Leichtbestraften durch eine Amnestie" zu Erntearbeiten freizugeben und auch die Staat». arbeiter für diesen Zweck heranzuziehen seien. Der Antrag fand Annahme. Bei dem Schlußhoch in der Zweiten Kammer hatte die sozial» demokratische Fraktion den Sitzungssaal bereits verlassen. Nur ein Abgeordneter, Dr. von Haller, soll, nach Berichten der bürger- lichen Presse, stehend da? Hoch mit angehört haben., Herrn KermS Memento. Von meuchelnder Mördechand fiel Jean Jaures  . Selbst ein Scharfmacherblatt, wie dieBerliner Neuesten Nachrichten" muß von ihm erklären:eine geistige Macht, eine euro- p ä i s ch e E r s ch e i n u n g". Generalmajor Keim weiß im rotenTag" zu der scheuß- lichen Bluttat nichts weiter zu sagen als:ein deutliches Me- mento für die Sozialdemokratie". Kein Wort der Anerkennung für den Mann, der doch der größten einer war. Kein Wort aber auch des Bedauerns für die Tat, der Verurteilung für den Mörder. Nur eine Drohung an die Partei des Völkerfriedens: Wie jenem, so wird es auch Euch ergehen. Nehmt Euch in Acht! Was hätte der� Herr Generalmajor Keim wohl gesagt, wenn ein sozialdemokratisches Blatt zu der Ermordung des Erzherzogs Franz Ferdinand   nichts anderes zu sagen gehabt hätte als:Aus dieser Ermordung spricht ein deutliches Memento für die Fürsten?" Kein sozialdemokratisches Blatt hat so geschrieben, würde das schreiben. Aber Herr Keim darf es, wenn es sich um einen Sozia­listen handelt, und sei es auch umeine geistige Macht, eine euro- päische Erscheinung". Raserei. Die Nachricht von der Mobilisation, von dem Kriegsaus- bruch hat diePost" vollends zum Rasen gebracht. Wie e i n blutgieriges Tier keucht sie, aller Menschlichkeit bar, kaum noch erträglich menschlichen Ohren: Schmeißt die Feinde zuschandcn! Haut die Schädel in Stücke, die euch und uns allen Uebles ansinneu! Seid unbarmherzig, wie es die Stunde fordert!" So ruft das Blatt der scharfmacherischen Intelligenz den Ausziehenden zu. Und schließt den Absatz mit den Worten: Mit Gott für König und Vaterland!" Mit Gott  ... Wie heißt es doch in der Bibel, Matth  . V, Vers 7?Selig sind die Barmherzigen..."Seid unbarmherzig, wie es die Stunde fordert..." Für den namenlosen Jammer, den die Mobilmachung mit sich bringt, hat die christlich-deutschePost" kein Gefühl: Wenn jetzt zwei Dutzend alte Weiber auf der Straße zusammenstehen und flennen, so soll man sie auseinander- zagen. Ihr Anblick ist nicht rührend, sondern entwürdigend." Selig sind, die da Leid tragen, denn..."so soll man sie auseinanderjagen". Unsere Kultur strahlt hoch und weit. Unten, in den Tiefen des Volkes zwar, bei den Proletariern, da herrscht der Unver- stand und die Gemeinheit...nicht rührend, sondern ent- würdigend"... Um so leuchtender aber strahlt das Licht der reinen, edlen Menschlichkeit aus von jenen, die an der Spitze stehen, den berufenen Führern des Volkes, den Abonnenten derPost" und ihrer geistesverwandten Geschwister! Eine Aktion zur Arbeitsvermittelung auf dem Lande mit Unterstützung der Gewerkschaften. In der gegenwärtigen Situation leidet die Landwirtschaft unter großem Mangel an Arbeitskräften. Viele in Deutschland  beschäftigten ausländischen Landarbeiter sind in ihre Heimat zurück- berufen worden. Die Ernte steht reif auf dem Felde. Die Einbringung der Ernte ist nicht allein für die Landwirtschaft eine dringende Frage, sondern die Nichteinbringung der Ernte würde im KriegSzustanoe eine Hungersnot im Gefolge haben. DieS zu vermeiden liegt im Interesse auch der Arbeiterschaft. In dieser außerordentlich mißlichen Lage, in der sich die Land- Wirtschaft befindet, hat daS Reichsamt des Innern, anscheinend im Einverständnis mit den übrigen Bundesstaaten, Schritte eingeleitet, um die in der Industrie frei gewordenen Arbeitskräfte für die Landwirtschaft nutzbar zu machen. ES ist beabsichtigt, mich eventl. die Frauen und Kinder der im Felde Stehenden für diese Arbeiten heranzuziehen. Das Reichs- amt des Innern hat zu diesem Zweck mit den Gewerkschaften verhandelt. Die Generalkommifsion hat durch ihre Vertreter bei dieser Verhandlung erklären lassen, daß sie diese Aktion umerstützt. Im gleichen Sinne hat auch eine am Sonntagnachmittag tagende Konferenz der Vorstände der deutschen   Gewerkschaften beschlossen. Bei der Erörterung im Reichsamt des Innern ist von Vertretern der Generalkommiision erklärt worden, daß dieses Unternehmen nur Aussicht auf sicheren Erfolg hat, wenn durch einen Normal- vertrag die Löhn« festgesetzt und die Arbeiter nicht unter die Be- stimmungen der Gesindeordnung gestellt werden. Die Arbeits- Vermittlung ist so gedacht, daß die rein mechanische Vermittlung durch die öffentlichen Arbeitsnachweise erfolgt, daß die Vermittlung aber nur dann geschieht, wenn der Landwirt die im Normalvertrag festgesetzten Löhne und Arbeitsbedingungen anerkennt. Bei der Annahme und Ueberstedlung der Arbeiter nach dem Lande werden Funktionäre der Gewerkschaften, die die Arbeitsvermittlung leiten, diesen mit Rat und Tat zur Seite stehen und dauernd auch mit ihnen in Verbindung bleiben, um die bestimmten Löhne und Ar- beitSbedingungen zu überwachen. Sekanntmschungen für Mobil- machung unS Kriegszustanö. Die Familiemmtcrstütznng im Kriege. Die Familienunterstützung der Mannschaften� die von der Mobilmachung betroffen sind, wird folgendermaßen geregelt: I. Die Familien der zu den mobilen Truppenteilen einberufenen Mannschaften der Reserve, Landwehr  , Ersatzreserve, Seewehr und des Landsturmes sowie derjenigen Mannschaften, welche zur Disposition der Truppen-(Marine-) Teil« beurlaubt sind und derjenigen, welche das wehrpflichtige Alter überschritten haben und freiwillig in den Dienst eintreten, erhalten im Falle ihrer Bedürftigkeit Unterstützungen nach näherer Bestimmung de? Gesetzes vom 28. Februar 1888. II. Anspruch auf diese Unterstützungen haben im Falle der Be- dürftigkeit «) die Ehefrau des Eingetretenen und dessen eheliche und den ehelichen gesetzlich gleichstehende(legitimierte) Kinder unter 15 Jahren, sowie b) dessen Kinder über 15 Jahre, Verwandte in aufsteigender Linie(Eltern, Großeltern des Eingetretenen) und Ge­schwister, insofern sie von ihm unterhalten wurden oder daS Unterhaltungsbedürfnis erst nach erfolgtem Dienst- eintritt desselben hervorgetreten ist. Unter gleichen Voraussetzungen wie bei b kann den Ver- wandten der Ehefrau in aufsteigender Linie(Schwiegereltern) und ihren Kindern auS früherer Ehe eine Unterstützung zu- gebilligt werden. Entfernteren Verwandten und geschiedenen Ehefrauen steht keinerlei Unterstützungsanspruch zu. Uneheliche Kinder des Eingetretenen erhalten ebenfall» keine Unterstützung au» Reichsmitteln, unter gewissen Umständen aber eine solche au» Gemeindemitteln.___