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Aufruf an die Arbeiterjugend.

Die Arbeiter- Jugend", das Organ des jungen Broleta­riats, bringt in ihrer neuesten Nummer folgenden Aufruf: Jugendgenossen und-genossinnen!

Eine furchtbare Zeit ist über das deutsche Volk und damit über die deutsche Arbeiterklasse hereingebrochen. Seit Jahr­zehnten, seitdem die Sozialdemokratie die Volksmassen zur Herbeiführung einer Gesellschaft der Gesittung und der all­gemeinen Wohlfahrt zu sammeln begann, hat sie als unum­gängliche Voraussetzung aller Kultur und alles Fortschrittes den Völkerfrieden verkündigt.

In unzähligen Reden und Schriften ist von unseren Wortführern insbesondere die ungeheure Gefahr bekämpft worden, die in der steigenden Kriegsrüstung der Regierung liegt. Vergeblich!

folche gegen ihren Mann. Hat aber die Ehefrau gültig fich ats Mieterin mitverpflichtet, so ist an sich eine Klage auf Mietszahlung eventuell Ermission zulässig." Aus diesen Borten ist geschlossen, die Ehefrax tönnte eventuell ermittiert werden. Diese Schlußfolgerung ist irrig. Das Urteil fann nur auf 8 ahlung lauten. Denn die Ehefrau benutzt, auch wenn sie als Mieterin zu erachten ist, die Wohnung auch auf Grund des Rechts des Ehemanns. Sie hat als Ehefrau das Recht, die Woh­ung des Mannes zu teilen. Da gegen den Mann ein Urteil auf Räumung nicht ergehen darf, fann auch die Frau nicht ermittiert werden. Zur Zahlung ist sie freilich verpflichtet. Indes kann die im Vertrag eventuell angedrohte Ermission aus dem angeführten Grunde nicht durchgeführt werden.

Gewerkschaftliches.

Wirtschaftliche Folgen des Krieges.

Soziales.

Gegenmoratorium.

Wie wir bereits am Sonntag mitteilten, hat der Bundesrat zu gelesen, daß allen Forderungen gegenüber Zahlungsfristen bis zu drei Monaten vom Gericht gewährt werden können. Außerdem hat er zwei Verordnungen erlassen, die mit Rücksicht auf die für einen großen Teil des Auslandes angeordnete Moratorien ein sogenanntes Gegenmoratorium ausländischen Forderungen gegenüber anordnen. Nach diesen Verordnungen können vom Aus­lange aus vermögensrechtliche Anspruche, die vor dem 31. Juli 1914 entstanden sind, bis zum 31. Oktober 1914 vor inländischen Gerichten nicht geltend gemacht werden. Ferner ist die Fälligkeit solcher im Inlande zahlbaren Wechsel, die im Auslande vor dem 31. Juli 1914 ausgestellt worden sind und die am 31. Juli 1914 nicht verfallen waren, um drei Monate hinausgeschoben. Statistik der Arbeiterversicherung.

Jetzt ist es nicht an der Zeit, über den Krieg Worte zu machen. An die Stelle der Ermahnungen und Beschwörungen sind die harten Tatsachen getreten. Unsere junge Generation Die Arbeitslosigkeit, die vor dem Ausbruch des Krieges Nach einer im Reichsversicherungsamt gefertigten Zusammen­erhält über das, was hier so oft in Wort und Bild verkündigt bereits etwas nachgelassen hatte, nimmt jezt einen großen stellung sind von den 31 Landesversicherungsanstalten und den 10 wurde, einen Anschauungsunterricht, dessen furchtbare Lehren Umfang an. Ganz besonders hat wieder die Holzindustrie vorhandenen Sonderanstalten bis einschließlich 80. Juni 1914 sich jedem Bewußtsein unvertilgbar einhämmern werden. unter diesem Uebel zu leiden. In der vorigen Woche war 2 311 449 Invalidenrenten, 156 452 Krantenrenten, 534 300 Alters­Jugendgenossen und-genossinnen! Auch von unseren schon davon die Rede, daß die Zahl der arbeitslosen Holz- renten, 17 342 Witwen- und Witwerrenten, 585 Witwentranten­eigenen Kameraden, von den Anhängern unserer Jugend- arbeiter in Berlin auf 9000 angewachsen war. Inzwischen sind renten, 54 089 Waisenrenten( Rente an Waisenstamm), 19 Busap­bewegung, den Lesern der Arbeiter- Jugend", von den Leitern noch mehr Arbeitskräfte brotlos geworden. Am legten Sonn- renten bewilligt worden. Davon sind in dem letzten Kalenderviertel­jahre 37 727 Invalidensenten, 2943 Krankenrenten, 2628 Alters­unserer Bildungsveranstaltungen und Wanderungen sind abend wurden auf den beiden Arbeitsnachweisen für die renten, 2741 Witwen- und Witwerrenten, 86 Witwenkranken­Tausende unter die Waffen gerufen worden. Holzarbeiter Berlins ( dem paritätischen und dem des renten, 7369 Waisenrenten, 8 Zusatzrenten festgesezt worden. Infolge Verbandes) 12 000 Arbeitslose festgestellt. Bis jetzt dürfte Todes oder aus anderen Gründen sind bereits 1 295 137 Jnvaliden­die Zahl der Arbeitslosen auf 14 000 gestiegen sein, und es renten, 139 487 Strantenrenten, 449 023 Altersrenten, 984 Witwen­ist nicht abzusehen, wieweit sie sich noch ferner ausdehnen und Witwerrenten, 163 Witwentrantenrenten, 3560 Waisen wird. Die Möbelindustrie liegt völlig danieder. Auch renten, 6 Zusatzrenten weggefallen, so daß am 1. Juli 1914 in den anderen Zweigen des Holzgewerbes schmilzt die noch 1016 312 Invalidententen, Minderung der Arbeitslosigkeit einstweilen nicht zu denken Danach hat sich im letzten ist. Selbst in der Stellmacherei, die gegenwärtig start be- Invalidenrenten um 11 515, an Strantenrenten um 4, an Witwen­schäftigt ist, sind noch 240 Arbeitslose vorhanden. Von und Witwerrenten um 2511, ant Witwenfrantenrenten um 46, an den Berliner Mitgliedern des Holzarbeiterverbandes find Waisenrenten um 6656, an Zufagrenten um 6 erhöht und der Bestand rund 3000 zum Militär einberufen, 1500 bis 2000 find frank an Altersrenten um 1183 vermindert. gemeldet, es ist also nur noch der kleinere Teil der Verbands­mitglieder, der in Arbeit steht.

Den Jugendgenossen als Soldaten gilt unser Gedenken! Daß sie wohlbehalten in unsere Mitte zurückkehren mögen, ist unser heißester Wunsch. Und wir hoffen zuversicht lich, daß sie im Feld die Erziehung zur Menschlichkeit und Menschenwürde, die ihnen unsere Jugendbewegung gegeben hat, nicht verleugnen werden. Unseren zurückbleibenden Kameraden aber und den Mäd­chen rufen wir zu: Seid hilfreich, furchtlos und treu! Haltet die Ideale, die Euch die proletarische Jugendbewegung ver­mittelt hat, fest in Eurem Sinn und in Eurem Herzen um­schlossen! Ihr seid der Fels, Ihr die Hoffnung und die Zukunft der Arbeiterklasse. Die Botschaft der Menschenliebe und des Völkerglücks follt Ihr durch Not und Grauen in die Zukunft tragen, auf daß die Hochziele, die Eure Väter und Brüder in hartem Geisteskampf errungen haben, nicht ver­loren gehen, sondern als sicherer Besitz des jungen Arbeiter­geschlechts in hellere Tage hinübergerettet werden.

Saltet untereinander treue Kameradschaft und Solida­rität, wie Ihr es in der freien Jugendbewegung gelernt habt! Nach wie vor werden Euch die Pforten unserer Jugendheime offen stehen, damit Ihr eine Stätte der kameradschaftlichen Sammlung habt.

Wer von Euch arbeitslos und von anderen Verpflichtun­gen frei ist, soll sich unverzüglich bei den von den Gewerk­schaften eingerichteten Stellen

zur Einbringung der deutschen Ernte melden und sich zu Diensten der werktätigen Menschenliebe den Samariterabteilungen anschließen.

Die Arbeiter- Jugend" wird weiter erscheinen und Euch auch fernerhin die Wege zur Erkenntnis und zu freiem, auf­rechtem Menschtum führen.

Und nun haltet den Kopf hoch und die Herzen tapfer, all Ihr Arbeiterjungen und Arbeitermädchen, bis daß der Tag kommt, an dem auch die proletarische Jugend wieder ihr Recht auf Frohsinn und Sonne beanspruchen fann. Die Zentralstelle für die arbeitende Jugend Deutschlands .

Kranken- und Wöchnerinnenhilfe durch die Genossinnen.

16 965 Krantenrenten, 85277 422 Witwen­Zusagrenten liefen. Vierteljahre der Bestand an

Arbeitsgelegenheit immer mehr zusammen, so daß an eine altersrenten, 16 358 Witiven und Witwerrenten, frankenrenten, 50 529 Waisenrenten, 13

lose Armenunterstüßung nachgesucht. Die zuständigen Armen­Angesichts der drückenden Notlage haben manche Arbeits. vorsteher verlangen in solchen Fällen eine Bescheinigung vom Arbeitsnachweis, daß der Betreffende keine Arbeit bekommen kann. Wir meinen, von dieser Formalität könnte wohl ab­gesehen werden, denn es kann wohl ohne weiteres ange­nommen werden, daß jemand, der jett arbeitslos ist, sobald feine Arbeit wieder bekommen tann.

Bei dieser Gelegenheit muß erneut hingewiesen werden auf die moralische Pflicht des Staates und der Gemeinden, die Arbeitslosen zu unterstützen. Die Familien, deren Er­nährer jetzt keine Arbeit finden können, weil die Geschäfte in folge des Krieges daniederlicgen, befinden sich ohne ihre Schuld in der gleichen Notlage, wie die Familien, deren Ernährer in den Strieg ziehen mußten. Die moralische Unterstügungspflicht von Staat und Gemeinde ist also in beiden Fällen gegeben und sollte nicht unerfüllt bleiben. Vielleicht ließe es fich auch machen, daß in den noch vollbeschäftigten Induſtrie­zweigen ein Teil der arbeitslosen Holzarbeiter eingestellt werden könnte.

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Unbedingt zu berurteilen ist, daß einige Unternehmer der Holzindustrie die jetzige Notlage insofern ausnuten, als sie die tarifmäßigen Löhne willkürlich herabsezen. Der Arbeit­Verlangen des Holzarbeiterverbandes, die vertragsmäßigen geberverband unterstützt zwar in allen derartigen Fällen das Löhne zu zahlen, aber es gibt auffässige Unternehmer, die fich ihrer eigenen Organisation nicht fügen. So haben also auch die noch beschäftigten Arbeiter unter der Not der Zeit zu

leiden.

Bis einschließlich) 30. Juni 1914 ist Witwengeld in 16 944 Fällen ( davon entfallen 2451 auf das letzte Vierteljahr) und Waisenaussteuer in 965 Fällen( davon entfallen 218 auf das letzte Vierteljahr) be­willigt worden.

Gerichtszeitung.

Vorsicht bei Kautionen!

Die häufigen Warnungen, bei Rautionsbestellungen die größte Vorsicht zu üben, bleiben zum Schaden der Betroffenen noch recht häufig unbeachtet. Gestern flagte ein bei Hingabe einer Raution von 1000 m. recht unvorsichtiger Tischler vor dem Gewerbegericht vergeblich auf Rückzahlung der Kaution gegen den Eisendreher Gehride.

In der Wallite. 31 follte ein Schanflotal eröffnet werden. Gehride reichte das Konzessionsgefuch ein und suchte durch Inserat einen Büffetier, Um diese Stelle bewarb sich der Kläger . Er sollte 1000 m. Staution stellen. Als er sich vorstellte, bezeichnete sich ihm gegenüber ein gewiffer, vielfach vorbestrafter Uhl als Gehride. Der wirkliche Gehrice soll nach Behauptung des lägers dabeigewesen sein und stillschweigend die mißbräuchliche Benutzung seines Namens durch seinen Stiefsohn Uhl geduldet haben. Einige Tage später zahlte der Kläger unbedenklich an Uhl die verlangten 1000 m. Uhl quittierte mit dem Namen Gebride. Das Lokal wurde nicht eröffnet. Kläger hat von seinem Geld nichts Klage auf Rückzahlung der Kaution gegen Gehricke. Dieser be­zurückerhalten. Uhl wurde wegen dieses Schwindels mit einem Monat Gefängnis bestraft. Der Kläger richtete nun seine hauptete von nichts zu wissen.

Das Gericht mußte leider die lage abweisen. Es betonte ausdrücklich, daß der Verdacht, den auch die Polizei hatte, Gehride werde bei der Sache nicht ganz unbeteiligt gewesen sein, vorliege. Aber es fehle jeder Beweis, auf Grund dessen eine Berurteilung hätte erfolgen fönnen.

Ein Kautionsprozeß.

Bom Braueretarbeiterverband wird bekannt, daß in einigen Orten vier Fünftel seiner Mitglieder zum Die Kranken und Wöchnerinnenhilfe, die ein Arbeits- Kriegsdienst eingezogen wurden und in fleineren Orten fein gebiet in der proletarischen Hilfsaktion darstellt, ist gedacht gelernter Brauer mehr an der Arbeitsstelle verblieb. Um die als Pflege Kranker und Wöchnerinnen, als Hebammen- und mit dem Unternehmerverband verhandelt. Das Ergebnis gestern vor dem Gewerbegericht rückständigen Lohn, Prozente aus Arbeitsvermittlung zu regeln, hat der, Brauereiarbeiterverband Ein Bierfahrer beanspruchte von der Riebed Brauerei Arzthilfe( soweit die Kräfte der freiwilligen Helferinnen reichen), dieser Verhandlungen ist, daß der deutsche Brauerbund einen dem Bierverkauf und Entschädigung für die Kündigungszeit mit au­als Leistung der notwendigsten Hausarbeit und als Bereitung Aufruf erläßt, in dem aufgefordert wird, zunächst Entlassungen fammen 281,09 M., außerdem 550 M. Kaution. der Krankenspeisen, soweit deren Lieferung nicht durch private so weit als irgend möglich zu vermeiden. Etwa frei werdende, mit Recht entlassen, deshalb sei sein Anspruch auf Lohn unberechtigt. Die beklagte Firma wendete ein, sie habe den Kläger vorzeitig oder kommunale Hilfe erfolgt. Auch werden die notwendigen hin geleitet werden, wo Mangel an Arbeitskräften herrscht. auf Kredit geliefert, in dem Kautionsrevers aber eingewilligt habe nicht militärpflichtige Brauereiarbeiter sollen dann sofort dort Die Kaution sei verfallen, weil der Kläger auf eigenes Risiko Bier Besorgungen gemacht, um für die Erkrankten die Ansprüche Der paritätische Arbeitsnachweis für das daß die Kaution haftet, wenn er Bier ohne ausdrüdliche Genehmi auf die gesetzlichen und die freiwilligen Unterstüßungen zu Braugewerbe in Berlin C., Rüderstraße 9, gung der Direktion treditiert. stellen und zu befürworten. tritt zu diesem Zwede als Zentralvermittelungsstelle Das Urteil sprach dem Kläger 286 M. zu. Die restierenden Alle Hilfesuchenden wollen sich melden in der Zeit von von Arbeitskräften an den einzelnen Orten sind nach dorthin Kündigungszeit ſtänden dem Kläger zu, da ein Entlassungsgrumb in Tätigkeit. Alle Mitteilungen über Bedarf oder Ueberfluß Provisions- und Lohnforderungen sowie Entschädigung für die 9 bis 7 Uhr bei: zu richten, soweit die Arbeitsvermittelung am Drt nicht ge- nicht vorliege. Die Staution dagegen hafte in Höhe von 545 M. Frau Luise Kähler, Engelufer 21 III regelt werden kann. Die notwendigen Vorbereitungen für für die vom Kläger unrechtmäßig gewährten Bierkredite, die sich als unbeitreibbar herausgestellt haben. Bureau der Hausangestellten( Teleph.: Amt Moritplay 298). schnellste Vermittelung werden schleunigst getroffen. Zu hoffen ist, daß die Unternehmer dem Aufruf des Bundesvosundes willig Folge leisten.

Unfallversicherung und der Krieg.

heben:

Auch das Friseurgewerbe leidet an starter Be­

ſchäftigungslosigkeit während der Striegszeit. Nur wenige ber Annahmestellen für ,, Kleine Anzeigen"

Petersburger Blaz 4. Gustav Vogel, Roppenstraße 82. R. Wengels, Markusstr. 36. 2. Zucht, Immanueifirchstr. 12. J. Neul, Barnimitr. 42.

meinberufenen Meister können ihren Betrieb aufrecht erhalten. Berlin C. A. Hahnisch, Aderftr. 174. Während früher jeder Barbier in der niederen Chirurgie 0. Das Reichsversicherungsamt hat mit den Vertretern der Berufs - bewandert war und in Kriegszeiten deshalb gute Verwendung NO. A. Wolgast, Wattstraße 9. H. Fischer, Bastianstraße 6. genossenschaften sich über eine Reihe durch die Kriegslage not- finden konnte, ist im Laufe der Zeit den Barbieren diese N. Karl Mars, Greifenhagener Str. 22. J. Hönisch, Müllerstr. 34a. wendigen Maßnahmen verständigt, von denen wir folgende hervor- Tätigkeit unterbunden worden. Nur in Bayern wird sie von den approbierten Badern noch ausgeübt. 6. Vogel, gorgingitr. 37. A. Ties, Invalidenstr. 124. NW. Salomon Joseph, Wilhelmshavener Str. 48. Die Herabsetzung und Aufhebung von Renten Arbeitskräften überfüllt. Da in ihm viele jugendliche und S Das Friseurgewerbe ist schon in normalen Zeiten von SW. G. Schmidt, Bärwaldfir 42. Daehn, Hagelberger Str. 27. St. Fris, Prinzenstr. 31. H. Lehmann, Kottbujer Damm 8. ift, abgesehen von besonderen Einzelfällen, auf die Dauer von zu felddienstuntaugliche Personen beschäftigt sind, ist die Arbeits. So. Baul Böhm, Laufizer Blaz 14/15. P. Horich, Engelufer 15. nächst drei Monaten zu unterlassen. Einspruchs­Adlershof. Karl Schwarzlose, Bismardstr. 28. bescheide über die Gerabiehung oder Aufhebung losigkeit unter den Gehilfen jetzt außerordentlich groß. Am Baumschulenweg. 5. Hornig, Marienthaler Str. 18, L schlimmsten macht sie sich aber unter den organisierten Ge- Borsigwalde. Paul Kienaſt, Näuscht. 10. von Renten find mit der Erklärung zurüdzunehmen, daß die Genossenschaft sich vorbehält, ihre Rechte aus der bisher ein- hilfen bemerkbar. Selbst in den Fällen, wo noch Bedarf an Charlottenburg . Gustav Scharnberg, Sesenbeimer Str. 1. getretenen Veränderung der Verhältnisse zu geeigneter Beit geltend Aushilfskräften für Sonnabend und Sonntag vorhanden ist, Friedrichshagen . Ernst Werkmann, Köpenider Str. 18. Grünau . Franz Klein, Friedrichstr. 10. zu machen. Von Kapitalabfindungen an Werlegte ist wird der Arbeitsnachweis der Organisation übergangen, um Johannisthal . Max Gonschur, Barkstr. 28. bis auf weiteres abzusehen. Die Zahlung von Berlegten der tariflich vereinbarten Lohn- und Arbeitsbedingungen ent- Karlshorst . Richard Rüter, Rödelstr. 9, II. renten dec im Felde stehenden Rentenempfänger zu Händen der hoben zu sein. Die Benutzung von Winkelnachweisen Köpenick. Emil Wikler, Kiezerstr. 6, Laden. ist gegenwärtig total annük, da es den organisierten Nieder- Schöneweide. Wilh. Unruh, Brüdenstr. 10. Lichtenberg . Ctto Seitel, Bartenbergstr. 1. Angehörigen ist nach Möglichkeit zu erleichtern. Zu diesem Zwed it gegenwärtig total annük, da es den organisierten unter Gehilfen den obwaltenden werden fich die Genossenschaften mit einer möglichst vereinfachten Umständen flar Nowawes . Wilhelm Jappe, Lufserstr. 2. ift, daß fie fich jetzt nicht auf ihren Tarif Ober- Schöneweide. Alfred Bader, Wilhelininenhofstr. 17, Laden. Form der Lebensbescheinigung und Auszahlungsbevollmächtigung der Bojt gegenüber einverstanden erklären. bertrag versteifen können. Es tann sich für sie nur darum Pankow . Otto Rikmann, Mühlenstr. 30. Reinickendorf . P. Gursch, Provinzftr. 56, Laden. 12 handeln, Verdienst zu finden. Der Friseurgehilfenverband Neukölln. M. Heinrich, Nedarstr. 2. Conrad, Hermannstr. 50. appelliert daher an die Arbeitgeber, insbesondere an die bis- C. Rohr, Siegfriedstr. 28/29. Nochmals zum Mietsrecht. her mit ihm im Tarifverhältnis stehenden Meister, die Ar- Rummelsburg.. Rosenkranz , At- Borhagen 5 beitsnachweise des Verbandes in erster Linie Schöneberg . Wilhelm Bäumler, Martin- Luther- SF 69 im Laden. Spandau . 64. Die verzwickten Rechtsverhältnisse beim Mietsrecht der Ehefrau zu benußen. Eine Verständigung über die Arbeits- Steglitz. 3. Bernjce, Alſenſtr. 5. eines zum Heer Einberufenen laffen begreiflicherweise bei der großen bedingungen fann bei einigem guten Willen mit den organi- Tempelhof . Joh. Krohn, Boruſſiaſtr. 62. Notlage die Frager nicht zur Ruhe kommen. Wir gehen deshalb sierten Gehilfen ohne weiteres getroffen werden. Der Verband Treptow . Robert Gramenz, Riesbolzstr. 412, Laden. Weißensee . Fuhrmann, Sedanstr. 105. Schillert, Berliner Allee 253, auf einen Bunft noch einmal ein. Gestern hatten wir dargelegt: hat, wie andere Verbände, seine Erwerbslosenunterstüßung Wilmersdorf . Paul Schubert, Bilhelmsaue 27. Hat die Ehefrau den Mietsvertrag gar nicht unterschrieben oder nur auf das äußerste eingeschränkt, um die Familien seiner im als Bürge, so ist eine Klage gegen fie ebenso unzulässig wie eine Felde stehenden Mitglieder mit unterstüßen zu können.

Verantw. Redakt.: Alfred Wielepp, Neukölln. Inseratenteil verantw. Th. Glode, Berlin . Drudu. Berlag: Borwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsh