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Schiller- Theater Charlotten­ burg

.

Schiller The Deutscher Holzarbeiter- Verband Zentralverband Schulmacher Deutschlands

Donnerstag, abends 8 11br:

Eröffnungsvorstellung zum Besten des

Roten Kreuzes:

Prinz Friedrich von Homburg . Schauspiel in 5 Att. v. Heinrich v. Kleist. Anfang 8 Uhr. Ende 10% Uhr. Freitag und Sonnabend:

Prinz Friedrich von Homburg . Sonntag, abends 8 Uhr: Wilhelm Tell .

Achtung!

Verwaltung Berlín .

Achtung!

der

Freitag, den 14. August 1914, abends 8, 1hr, bei Boeker, Weberstr. 17:

Versammlung

Der Arbeitsnachweis des Verbandes für Bodenleger, Bürstenmacher, Hutformen der Mitglieder der lokalen Zuschußkasse. tischler, Klavierarbeiter, Korbmacher, Kammacher, Perlmuttarbeiter, Rahmenvergolder,

DOSE THEATED Schirmmacher und Jalousiearbeiter ist von Mittwoch, den 12. Auguft ab bis auf weiteres von der Rungestr. 30, parterre, Zimmer 3, nach dem Lokal von Fejfaro, Melchiorftr. 15, verlegt worden. Der Arbeitsnachweis ist geöffnet von 9-12 Uhr.

Broße Frankfurter Str. 132. Auf der Gartenbühne, bei ungünstiger Witterung im Theater täglich: Das eiserne Kreuz. In Feindes Land. Die Wacht am Rhein. Ein Teil des Ertrages ist für das Rote Kreuz bestimmt.

Reichshallen-Theater.

Stettiner Sänger!

Gr.patriotisches Progr.. Anfang 8 Uhr. Sonntags7, Uhr Für Militär.

personen und

-

Die Auszahlung der Unterstützung an Arbeitslose und an die Frauen der zum Kriegsdienst ein­berufenen Mitglieder erfolgt im Bureau, Nungeftr. 30 sowie in folgenden Filialbureaus:

1. Charlottenburg , Kaldreuthstraße 16

2. Neukölln , Jägerstraße 66

3. Weißensee , Lehderstraße 122.

7601

Die außerhalb wohnenden Mitglieder der Zahlstelle Berlin können sich die Unterstützung auch in der ihrer Wohnung zunächftliegenden Vorortzahlstelle auszahlen lassen.unitions, ela

Im Bureau, Rungestraße 30, und in den Filialbureaus geschieht die Auszahlung der Unterstützung in nachstehender Reihenfolge:

angen mit den B

tion Tagesordnung:

1. Beschlußfassung über eine anderweitige Festsetzung der Krieges. 2. Verschiedenes. Arbeitslosenunterstüßungsfähe der Zuschußkasse während des Zutritt haben nur Zuschußkaffenmitglieder.

169/17

Die Ortsverwaltung.

Zur Beachtung! Mittwoch, den 19. August 1914, findet bei Boeker, Weberstr. 17, die Quartalsversammlung statt.

Ortskrankenkasse

as für die R

3it..

Wäschefabrikation Berlin .

Durch Reichsgesetz vom 4. August 1914 sind mit Wirkung vom gleichen Tage für die Dauer des gegenwärtigen Krieges bei jämtlichen Drts-, Land-, Betriebs und Innungsfrankenkassen die Leistungen auf die Regelleistungen um 9 Uhr und die Beiträge auf 42 vom Hundert des Grundlohnes festgesetzt worden. Laufende Leistungen bleiben unberührt.

An Mitglieder, deren Familiennamen anfangen mit den Buchstaben:

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Freitags

um 9 Uhr Ka- Kn Montags

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Mittwochs

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Donnerstags um 9 Uhr

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APOBIEGHL

MNOP

um 9 Uhr

Die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die hausgewerb liche Krantenversicherung gelten vom 4. August d. 3. ab nicht mehr. Paufende Leistungen und fällige Beiträge bleiben unberührt.

Die wöchentlichen Beiträge betragen vom 3. August d. 3. ab

Sängern und Theater.

Junungs- Krankenkaffe

der

Juwelier, Gold- u. Silber­

Die Auszahlung der Unterstützung nach vorstehender Einteilung beginnt am Freitag, den 14. Auguft.

Es wird dringend gebeten, fich streng nach dieser Einteilung zu richten, insbesondere nicht zu früh zu fommen, da sonst eine geordnete Erledigung der Geschäfte nicht möglich ist.

Am Tage vor der ersten Auszahlung der Unterstügung müssen diejenigen Arbeitslosen, die am nächsten Tage nach der vorstehenden Einteilung bei der Auszahlung an der Reihe find, ihr Mitgliedsbuch nebst Arbeits­bureaus auszahlen lassen will, muß sein Mitgliedsbuch und Arbeitslosenkarte dort abgeben.

schmiede-( Zwangs-) Junung Losentarte im Arbeitsnachweis oder in den Kontrollſtellen abgeben. Wer sich die Unterstützung in den Filial­

zu Berlin .

Durch Reichsgeseh vom 4. Auguſt dieses Jahres, Reichsgesegblatt Nr. 53, Jahrgang 1914, find niit Gültigkeit vom 4. August 1914 ab folgende Vorschriften zweds Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen erlassen worden:

Als Legitimation bei den Frauen der zum Kriegsdienst einberufenen Mitglieder gilt die Ehe­ſchließungsurkunde und der Ausweis über den Bezug der staatlichen Unterstügung. Unterstützungsberechtigt ist jedes Mitglied, das 52 Beitragsmarken geklebt hat ohne Rück ficht darauf, ob es ausgesteuert ist oder nicht.

Es wird nochmals dringend ersucht, die Mitgliedsbücher derjenigen Mitglieder, die zum Kriegsdienst einberujen sind, umgehend im Bureau oder in den Filialbureaus abzugeben.

Für die Dauer des gegenwärtigen Strieges werden bei jämtlichen Drts­und Betriebss und Innungsfranken­tassen die Leistungen auf die Regel 91/6 leistungen und die Beiträge auf 4 vom Hundert des Grundlohnes festgelegt. 276/14

Laufende Leistungen bleiben un berührt.

Mithin betragen die Beiträge unserer Kaffe vom 10. August 1914: Für die I. Stufe 0,27 M. pro Woche

II.

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0,54

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III.

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1

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1,35

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VI.

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1,62

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Berlin , den 10. Auguit 1914.

Der Vorstand

Mar Rost, Hugo Herb, Borsigender. Schriftführer.

Orts Krankenkasse

der

Schloffer nnd verwandten Gewerbe zu Berlin . Bekanntmachung.

Durch Reichsgesetz bom 4. August dieses Jahres sind mit Gültigkeit vom 4. August 1914 ab folgende Vors schriften zweds Sicherung der Lei­ftungsfähigkeit der Strankenkassen ers lassen worden. 276/12

1. Für die Dauer des gegen märtigen Strieges werden die Bei träge auf 4 von Hundert des Grundlohnes festgelegt.

Die Beiträge betragen hiernach:

in Stufe I pro Woche 0,33 M.

II

0,63

"

"

"

"

III

"

"

0,96

"

"

IV

1,26

"

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"

"

V

1,59

"

"

VI

1,89

"

"

2. Die Leistungen der Kasse werden

für die Dauer des Krieges auf die Regelleistungen beschränkt.

Laufende Leistungen bleiben un­berührt.

Berlin , den 12. August 1914.

Der Vorstand.

. Polzin, R. Krüger, Borsitzender. Schriftführer.

Allgemeine Ortskrankenkaffe Berlin- Lichterfelde.

für

Durch das Gefet betreffend Sicherung der Leistungsfähigkeit der Kranken­tassen vom 4. 8. 14, sowie durch Ver­fügung des Oberversicherungsamts find wir gezwungen, für die Dauer des gegenwärtigen Krieges Leistungen auf die Regelleistungen und die Beiträge auf 4 vom Hundert des Grundlohnes festzusetzen.

die

Die wöchentlichen Beiträge stellen sich demnach für Beschäftigte, welche 6 Tage arbeiten: 7 Tage arbeiten: Stlasse A M. 0,18 Stlasse A M. 0,24

B

0,27

I 0,33

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0,42

II

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19

0,48

III

0,54

III

0,63

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IV

0,81

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0,96

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1,08

1,26

17

VI

1,35

VI

"

1,59

"

VII

"

1,62

VII

1,89

Die vorstehend abgeänderten Bei

träge werden vom Montag, den 3. Auguft 1914 an berechnet und ersuchen wir ergebenst, hiervon gefl. Kenntnis zu nehmen. 276/16

Der Vorstand.

Hans Fischer, Borsigender.

08

Die Zahlstelle 34 wird berlegt von Romintener Str. 2

Die

nach Pofener Str. 10, bei Kühn.

Die Ortsverwaltung.

Kartellverband Groß- Berlin:

für Sport und Körperpflege.

zur Nachric die für 1

Allen Ortskartellen zur Nachricht, daß die für 1914 noch vorgesehenen Veranstaltungen, wie Konferenzen und Versamm­lungen, nicht mehr stattfinden!

Vorhandene Gelder sind umgehend zu senden an

Ewald Blau, Neukölln , Richardftr. 99.

Unsere Vereine sind zuweilen bis zu 70 Proz. in Mitleiden­schaft gezogen, weshalb wir es nicht für zweckmäßig halten, die in die Breschen eingesprungenen Funktionäre noch weiter zu belasten.

Sofern der Ausschuß wieder arbeitsfähig ist, erfolgt schrift­liche Benachrichtigung. Bis dahin wende man sich betr. Aus­fünfte an den Sportsgenossen

Gustav Dreilich, O. 34, Wilhelm- Stolze- Straße 21.

Indem wir uns der Hoffnung hingeben, nach Beendigung des Krieges alles wieder auf dem Posten zu finden, rufen wir allen ein herzliches

zu.

287/20

" Auf Wiedersehen!"

Für den geschäftsführenden Ausschuß

Bruno Lieske, O. 112.

Buchhandlung Vorwärts

Lindenstraße 69.

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24 Pf.

1

33

2

48

75

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6

141" 189"

Der Vorstand.

Emil Sternberg, Borsigender.

F. Zingelmann, Schriftführer.

100/9

Allgemeine Ortskrankenkasse Neukölln.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Reichsgefeges vom 4. August 1914( R. G. BI.. 337) hetr. die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen wird hiermit bekanntgegeben: Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges treten folgende Bestimmungen in Straft: 1. Die Leistungen werden für alle Unterstützungsfälle, die nach dem 4. August 1914 eingetreten sind, auf die Regelleistungen herab­gefeßt.

2. Bei schwebenden Unterstüßungsfällen, die vor dem 5. August 1914 eingetreten find, wird nach den sagungsmäßigen Vorschriften weiter unterſtüßt.

3. Die Beiträge werden vom Montag, den 10. August 1914 ab in folgender Höhe erhoben:

Stufe A 0,18 M.

I 0,27

10

II 0,42

"

III 0,54

Stufe IV 0,81 m.

» V 1,08"

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VI 1,35

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VII 1,62

4. Die Bestimmungen über die Krankenversicherung der Haus. gewerbetreibenden sind außer Kraft gesett.

Neukölln , den 7. August 1914.

Der Kassenvorstand. Heinrich, 2. Borsitzender.

276/11

Ritter, Schriftführer.

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