.
Donnerstag, abends 8 11br:
Eröffnungsvorstellung zum Besten des
Roten Kreuzes:
Prinz Friedrich von Homburg . Schauspiel in 5 Att. v. Heinrich v. Kleist. Anfang 8 Uhr. Ende 10% Uhr. Freitag und Sonnabend:
Prinz Friedrich von Homburg . Sonntag, abends 8 Uhr: Wilhelm Tell .
Achtung!
Achtung!
der
Freitag, den 14. August 1914, abends 8, 1hr, bei Boeker, Weberstr. 17:
Versammlung
Der Arbeitsnachweis des Verbandes für Bodenleger, Bürstenmacher, Hutformen der Mitglieder der lokalen Zuschußkasse. tischler, Klavierarbeiter, Korbmacher, Kammacher, Perlmuttarbeiter, Rahmenvergolder,
DOSE THEATED Schirmmacher und Jalousiearbeiter ist von Mittwoch, den 12. Auguft ab bis auf weiteres von der Rungestr. 30, parterre, Zimmer 3, nach dem Lokal von Fejfaro, Melchiorftr. 15, verlegt worden. Der Arbeitsnachweis ist geöffnet von 9-12 Uhr.
Broße Frankfurter Str. 132. Auf der Gartenbühne, bei ungünstiger Witterung im Theater täglich: Das eiserne Kreuz. In Feindes Land. Die Wacht am Rhein. Ein Teil des Ertrages ist für das Rote Kreuz bestimmt.
Reichshallen-Theater.
Stettiner Sänger!
Gr.patriotisches Progr.. Anfang 8 Uhr. Sonntags7, Uhr Für Militär.
personen und
-
Die Auszahlung der Unterstützung an Arbeitslose und an die Frauen der zum Kriegsdienst einberufenen Mitglieder erfolgt im Bureau, Nungeftr. 30 sowie in folgenden Filialbureaus:
7601
Die außerhalb wohnenden Mitglieder der Zahlstelle Berlin können sich die Unterstützung auch in der ihrer Wohnung zunächftliegenden Vorortzahlstelle auszahlen lassen.unitions, ela
Im Bureau, Rungestraße 30, und in den Filialbureaus geschieht die Auszahlung der Unterstützung in nachstehender Reihenfolge:
angen mit den B
tion Tagesordnung:
1. Beschlußfassung über eine anderweitige Festsetzung der Krieges. 2. Verschiedenes. Arbeitslosenunterstüßungsfähe der Zuschußkasse während des Zutritt haben nur Zuschußkaffenmitglieder.
169/17
Die Ortsverwaltung.
Zur Beachtung! Mittwoch, den 19. August 1914, findet bei Boeker, Weberstr. 17, die Quartalsversammlung statt.
Ortskrankenkasse
as für die R
3it..
Durch Reichsgesetz vom 4. August 1914 sind mit Wirkung vom gleichen Tage für die Dauer des gegenwärtigen Krieges bei jämtlichen Drts-, Land-, Betriebs und Innungsfrankenkassen die Leistungen auf die Regelleistungen um 9 Uhr und die Beiträge auf 42 vom Hundert des Grundlohnes festgesetzt worden. Laufende Leistungen bleiben unberührt.
An Mitglieder, deren Familiennamen anfangen mit den Buchstaben:
chſtaben:
Freitags
um 9 Uhr Ka- Kn Montags
um 9 Uhr 1Q- R
Mittwochs
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APOBIEGHL
MNOP
um 9 Uhr
Die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die hausgewerb liche Krantenversicherung gelten vom 4. August d. 3. ab nicht mehr. Paufende Leistungen und fällige Beiträge bleiben unberührt.
Die wöchentlichen Beiträge betragen vom 3. August d. 3. ab
Sängern und Theater.
Junungs- Krankenkaffe
der
Juwelier, Gold- u. Silber
Die Auszahlung der Unterstützung nach vorstehender Einteilung beginnt am Freitag, den 14. Auguft.
Es wird dringend gebeten, fich streng nach dieser Einteilung zu richten, insbesondere nicht zu früh zu fommen, da sonst eine geordnete Erledigung der Geschäfte nicht möglich ist.
Am Tage vor der ersten Auszahlung der Unterstügung müssen diejenigen Arbeitslosen, die am nächsten Tage nach der vorstehenden Einteilung bei der Auszahlung an der Reihe find, ihr Mitgliedsbuch nebst Arbeitsbureaus auszahlen lassen will, muß sein Mitgliedsbuch und Arbeitslosenkarte dort abgeben.
schmiede-( Zwangs-) Junung Losentarte im Arbeitsnachweis oder in den Kontrollſtellen abgeben. Wer sich die Unterstützung in den Filial
Durch Reichsgeseh vom 4. Auguſt dieses Jahres, Reichsgesegblatt Nr. 53, Jahrgang 1914, find niit Gültigkeit vom 4. August 1914 ab folgende Vorschriften zweds Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen erlassen worden:
Als Legitimation bei den Frauen der zum Kriegsdienst einberufenen Mitglieder gilt die Eheſchließungsurkunde und der Ausweis über den Bezug der staatlichen Unterstügung. Unterstützungsberechtigt ist jedes Mitglied, das 52 Beitragsmarken geklebt hat ohne Rück ficht darauf, ob es ausgesteuert ist oder nicht.
Es wird nochmals dringend ersucht, die Mitgliedsbücher derjenigen Mitglieder, die zum Kriegsdienst einberujen sind, umgehend im Bureau oder in den Filialbureaus abzugeben.
Für die Dauer des gegenwärtigen Strieges werden bei jämtlichen Drtsund Betriebss und Innungsfrankentassen die Leistungen auf die Regel 91/6 leistungen und die Beiträge auf 4 vom Hundert des Grundlohnes festgelegt. 276/14
Laufende Leistungen bleiben un berührt.
Mithin betragen die Beiträge unserer Kaffe vom 10. August 1914: Für die I. Stufe 0,27 M. pro Woche
II.
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0,54
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III.
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V.
1
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1,35
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VI.
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1,62
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"
Der Vorstand
Mar Rost, Hugo Herb, Borsigender. Schriftführer.
Orts Krankenkasse
der
Schloffer nnd verwandten Gewerbe zu Berlin . Bekanntmachung.
Durch Reichsgesetz bom 4. August dieses Jahres sind mit Gültigkeit vom 4. August 1914 ab folgende Vors schriften zweds Sicherung der Leiftungsfähigkeit der Strankenkassen ers lassen worden. 276/12
1. Für die Dauer des gegen märtigen Strieges werden die Bei träge auf 4 von Hundert des Grundlohnes festgelegt.
Die Beiträge betragen hiernach:
in Stufe I pro Woche 0,33 M.
II
0,63
"
"
"
"
III
"
"
0,96
"
"
IV
1,26
"
"
"
"
V
1,59
"
"
VI
1,89
"
"
2. Die Leistungen der Kasse werden
für die Dauer des Krieges auf die Regelleistungen beschränkt.
Laufende Leistungen bleiben unberührt.
Der Vorstand.
. Polzin, R. Krüger, Borsitzender. Schriftführer.
Allgemeine Ortskrankenkaffe Berlin- Lichterfelde.
für
Durch das Gefet betreffend Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankentassen vom 4. 8. 14, sowie durch Verfügung des Oberversicherungsamts find wir gezwungen, für die Dauer des gegenwärtigen Krieges Leistungen auf die Regelleistungen und die Beiträge auf 4 vom Hundert des Grundlohnes festzusetzen.
die
Die wöchentlichen Beiträge stellen sich demnach für Beschäftigte, welche 6 Tage arbeiten: 7 Tage arbeiten: Stlasse A M. 0,18 Stlasse A M. 0,24
B
0,27
I 0,33
"
0,42
II
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19
0,48
III
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III
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IV
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1,08
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17
VI
1,35
VI
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1,59
"
VII
"
1,62
VII
1,89
Die vorstehend abgeänderten Bei
träge werden vom Montag, den 3. Auguft 1914 an berechnet und ersuchen wir ergebenst, hiervon gefl. Kenntnis zu nehmen. 276/16
Der Vorstand.
Hans Fischer, Borsigender.
08
Die Zahlstelle 34 wird berlegt von Romintener Str. 2
Die
nach Pofener Str. 10, bei Kühn.
Die Ortsverwaltung.
Allen Ortskartellen zur Nachricht, daß die für 1914 noch vorgesehenen Veranstaltungen, wie Konferenzen und Versammlungen, nicht mehr stattfinden!
Vorhandene Gelder sind umgehend zu senden an
Ewald Blau, Neukölln , Richardftr. 99.
Unsere Vereine sind zuweilen bis zu 70 Proz. in Mitleidenschaft gezogen, weshalb wir es nicht für zweckmäßig halten, die in die Breschen eingesprungenen Funktionäre noch weiter zu belasten.
Sofern der Ausschuß wieder arbeitsfähig ist, erfolgt schriftliche Benachrichtigung. Bis dahin wende man sich betr. Ausfünfte an den Sportsgenossen
Gustav Dreilich, O. 34, Wilhelm- Stolze- Straße 21.
Indem wir uns der Hoffnung hingeben, nach Beendigung des Krieges alles wieder auf dem Posten zu finden, rufen wir allen ein herzliches
zu.
287/20
" Auf Wiedersehen!"
Für den geschäftsführenden Ausschuß
Bruno Lieske, O. 112.
Buchhandlung Vorwärts
Lindenstraße 69.
Deutsch- Französisch- Russische Kriegskarte
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1
33
2
48
75
"
108
"
6
141" 189"
Der Vorstand.
Emil Sternberg, Borsigender.
F. Zingelmann, Schriftführer.
100/9
Allgemeine Ortskrankenkasse Neukölln.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Reichsgefeges vom 4. August 1914( R. G. BI.. 337) hetr. die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen wird hiermit bekanntgegeben: Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges treten folgende Bestimmungen in Straft: 1. Die Leistungen werden für alle Unterstützungsfälle, die nach dem 4. August 1914 eingetreten sind, auf die Regelleistungen herabgefeßt.
2. Bei schwebenden Unterstüßungsfällen, die vor dem 5. August 1914 eingetreten find, wird nach den sagungsmäßigen Vorschriften weiter unterſtüßt.
3. Die Beiträge werden vom Montag, den 10. August 1914 ab in folgender Höhe erhoben:
Stufe A 0,18 M.
I 0,27
10
II 0,42
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III 0,54
Stufe IV 0,81 m.
» V 1,08"
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VI 1,35
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VII 1,62
4. Die Bestimmungen über die Krankenversicherung der Haus. gewerbetreibenden sind außer Kraft gesett.
276/11
Ritter, Schriftführer.
Kleine Anzeigen.
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