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Nr. 225.0

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

31. Jahrg.

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Telegramm- breffe: ,, Sozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt Morikplatz, Nr. 1983.

Mittwoch, den 19. August 1914.

Oesterreichs Sorge für die Ultimatum

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Soldatenfamilien.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morikplatz, Nr. 1984.

Ultimatum Japans an Deutschland ?

Peking , 17. August. ( W. T. B., Telegramm der deutschen Kabelgramm- Gesellschaft.) Hier geht das Gerücht, daß Japan im Begriffe ist, ein Ultimatum an Deutsch . land wegen Kiautschou zu stellen.

Man braucht nicht Sozialdemokrat zu sein, um einzu­sehen, daß die Unterstützungen, die das Deutsche Reich den hilfsbedürftigen Angehörigen der Kriegsteilnehmer zahlt, bei weitem nicht hinreichen, auch nicht, nachdem sie am 4. August für die Ehefrauen von 6 auf 9 M.( in den Wintermonaten bon 9 auf 12 M.) und für die Kinder unter 15 Jahren von 4 auf 6 M. im Monat erhöht wurden. Von dieser Erkennt­nis getragen, haben denn auch bereits Hunderte von deutschen Nun scheint der furchtbare Brand auch den asiatischen nach Peking . Die Stellung Japans gegenüber China er­Kommunalverwaltungen in Stadt und Land beschlossen, Zu- Kontinent zu ergreifen und neben der weißen Rasse greift auch fährt damit eine außerordentliche Verstärkung. schüsse in der Regel 100 Proz. zu den durch Reichsgesetz die gelbe in das mörderische Ringen ein. Das Vorgehen Japans wird natürlich für den schließ­festgelegten Beträgen zu zahlen. Dadurch ist für ein paar Naive Optimisten hatten noch vor kurzem geglaubt, daß lichen Ausgang des Krieges, der auf den Schlachtfeldern Hunderttausende Mütter und Kinder die schwere Nahrings- Japan , der frühere Feind Rußlands , zu den Waffen greife, Europas entschieden wird, nicht von Entscheidung sein. jorge gemildert, aber leider nicht beseitigt, zumal wenn im um die Rechnung, die beim Friedensschluß von Portsmouth , Immerhin ist sein Eingreifen unangenehm genug. Es sichert Berlauf des Krieges, dessen Dauer und Ende ja nicht abzu- bei dem leider auch Deutschland damals zugunsten Rußlands nicht nur Rußlands Stellung im fernen Often, sondern es sehen ist, die Lebensmittelpreise vielleicht doch wieder in die mitwirfte, unbeglichen blieb, nunmehr zu begleichen. Wir dürfte auch auf die Stimmung des übrigen Asiens nicht ohne Höhe klettern sollten... Es dürfte dabei wohl interessieren, wie unser Verbün- haben diesen Optimismus nie geteilt und von Anfang an Einfluß bleiben. Für Deutschland bedeutet das Eingreifen deter, Desterreich, die gleiche hochwichtige Frage geregelt erwartet, daß Japan als Bundesgenosse Englands im besten Japans zunächst eine Bedrohung von Kiautschou und Tsingtau. bat. In Desterreich( nicht auch in Ungarn !) steht den Ange- Falle neutral bleiben werde. Aber es ist jeßt fast gewiß. Gerade für unseren ostasiatischen Besitz haben wir große Auf­hörigen der zum Kriege Einberufenen laut Gesetz vom 26. De- daß es bei dieser Neutralität nicht bleiben, daß Japan wendungen gemacht, für Kiautschou etwa 150 Millioner Mark zember 1912 ein sogenannter Unterhaltsbeitrag zu, sich den Gegnern Deutschlands zugesellen verausgabt; auch sind große Summen deutschen Kapitals der Frau und den Kindern sogar dann, wenn sie im Aus- wird. England ist seiner Bundesgenossen sicher. in der Shantung- Eisenbahn und im Kohlen- und Kupfer­land wohnen! Das Gesetz erfaßt die Familien von Ar- Es ist selbstverständlich, daß Japans Vorgehen einem Ver- bergbau angelegt. Jetzt scheint Japan die Herausgabe unserer beitern, Angestellten, Zwergbauern, Kleingewerbetreibenden, furz: alle, die auf das Arbeits- Einkommen ibres Ernäbreré langen Englands entsprechen würde. Und England erscheint chinesischen Bachtung" zu fordern. Daß diese Forderung angewiesen sind. Wer Gehilfen, Knechte beschäftigt oder sich der Welt noch immer stark genug, um solchem Verlangen auf keinen Rechtsanspruch sich stüßen kann, daß Japan einmal im Besize von Riautschou sich nicht beeilen würde, es an jonst in gehobener Lebenslage befindet, dessen Familie hat Nachdrud zu geben. fein Anrecht auf die Unterstützung. Aber Japan glaubt auch offenbar in seinem eigenen In- China zurückzugeben, braucht wohl faum erst gesagt zu wer Der Unterhaltsbeitrag serfällt mun für jeden intereffe zu handeln. Und in der Tat zeigt ein Blick auf die den Aber von Recht ist ja nicht mehr die Rede, wo Macht eInen Anspruchsberechtigten( also z. B. für Mutte and starte, wie begehrenswert gerade für Japan die Eroberung allem entscheidet. Und daß Kiautschou, wie übrigens die Kinder) in die Unterhaltsgebühr und den Miet- Riautschous wäre. Riautichou bedeutet für Japan einen anderen deutschen Kolonien, bei einem Souflift mit England insbeitrag. Und zwar legt das österreichische Gesez Stüßpunkt auf der Schantunghalbinsel, von der sich die Eng - kaum zu halten sein werden, war ja von vornherein sicher. In sowohl für den Unterhalt wie für die Miete die Säße fag lowohl für den Unterhalt wie für die Miete die Säge tag weise fest, während das deutsche Gesetz mit Monatsfriften länder feit der Aufgabe von Weiheiwei zurückgezogen haben. Kiautschou liegt nur ein Seebataillon nebst einigen kleinen rechnet und die Zerlegung in Unterhalts- und Mietsbeitrag Da die Japaner von Port Arthur aue die gegenüberliegende Abteilungen Spezialtruppen, und auch unsere Seestreitkräfte Halbinsel Liaotung beherrschen, so sichern sie sich damit die sind zu gering, um mit der japanischen Flotte den Kampf Herrschaft über den Zugang zum Gelben Meer und den Golf aufnehmen zu können. Lagen dody 1913 nur zwei große und von Tschili, damit aber auch den Zugang von der Seeseite her drei kleine Kreuzer in den ostasiatischen Gewässern.

nicht fennt.

Gar feinem Zweifel nun aber fann es unterliegen, daß die österreichische Familienkriegsunterstützung der deutschen in einer Hinsicht weit überlegen ist. Während nämlich das deutsche Gesetz für das ganze Reich- Großstadt, Mittelstadt, Kleinstadt, Dorf, Niederung, Gebirge usw. die gleichen Säße festlegt, ist im österreichischen Gesetz die Möglichkeit ge­geben, je nach den Lebensmittelpreisen und sonstigen Verhält nissen die Unterstübungssäge in den verschiedenen Distrikten des Landes verschieden zu gestalten.

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Die Kriegsereignisse.

Vom westlichen Kriegsschauplah. Aus dem Elsaß .

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Von vielen Leuten wurden die Franzosen mit" Vive la France!" empfangen. In den Dörfern vor und um Mülhausen wurden ihnen Blumen gestreut. Die Franzosen hatten diese in ihre Gewehrläufe gesteckt. Am nächsten Tage rüdten sie noch etwas weiter vor. Dann begann der Rückzug und der Angriff der Deutschen von neuem. Wahr ist's, daß auf einen deutschen Arzt, der einen Verwundeten verband, aus dem Hinterhalt geschossen worden ist. Auch auf andere Sanitätsleute wurde wiederholt von Zivilisten geschossen. Ich

Der Bezirkspräsident im Oberelsaß hat folgende Bekannt- sah verwundete und verstümmelte Leichen, die sicher nicht vom Feind

so übel zugerichtet worden waren. Leider haben sich auch Geistliche Auf Befehl des tommandierenden Generals: Infolge in dieser unsagbar traurigen Weise vergangen. Mehrere mußten. einzelner Vorkommnisse auf dem Kriegsschauplatz wird folgendes standrechtlich erschossen werden, weil sie franzöfifche Truppen ver­öffentlich bekannt gemacht: borgen hielten, dies leugneten und aus ihren Häusern auf die Truppen geschossen wurde."

Als Grundlage ist in Desterreich die Militärdurch­augsverpflegung" genommen, die alljährlich je nach den Markt- und Preisverhältnissen vom Kriegsministerium machung erlassen: festgelegt und im Verordnungsblatt für das Heer" zu An­fang des Jahres bekanntgegeben wird. Dieser Militär­durchzugsverpflegung" entspricht in den einzelnen Landes­teilen verschieden die Unterstützung der Angehörigen von Ariegsteilnehmern, indem ganz einfach der Unterhalts­beitrag auf den Kopf und den Tag genau so hoch ange­legt wird wie die Militärdurchzugsverpflegung" und der Mietzinsbeitrag auf die Hälfte. Dies gilt für Per­fonen über 8 Jahre; Personen unter 8 Jahre haben so­wohl an Unterhaltsbeitrag wie an Mietzinsbeitrag die Hälfte derjenigen Säße zu beanspruchen, die den über 8 Jahre alten zustehen.

Nehmen wir an, in Berlin und in Wien sei eine Arbeiter­frau nebst vier Kindern von 11, 9, 7 und 3 Jahren zu unter­ſtützen. Wir legen den Monat November zugrunde, in dem nach dem deutschen Gesetz an die Ehefrauen zum ersten Male 12 M. statt vorher 9 M. zu zahlen sind. Würden wir den Monat Auguſt mit seinen 9 Mf. und 31 Tagen wählen and alle vier Kinder älter als 8 Jahre annehmen, dann fiele der Vergleich gar zu ungünstig aus für Berlin . In dem an­genommenen Falle würde die Berliner Arbeiterfrau für fich und ihre vier Kinder bekommen 72 M., von denen ihr aber blog 36 M. auf Grund eines gesetzlichen Rechtsanspruchs zustehen, während die anderen 36 M. von der Stadt nur aus gutem Willen gezahlt werden. Dagegen stehen der Wiener Leidensgefährtin mit ihren vier Kindern, halbmonatlich im boraus zahlbar, gesetzlich 134,70 M. zu! Der Gesamtbetrag, den die Familie zu fordern hat, wird allerdings herabgesetzt, wenn der durchschnittliche Tagesverdienst des Ernährers ge­ringer war als die Summe, die seine Angehörigen gemäß dem Unterhaltungsbeitragsgesetz zu fordern hätten. Jedenfalls fann der österreichische Arbeiter in solchem Falle der Ein­berufung wenigstens insofern mit einiger Ruhe entgegensehen, als er weiß, daß seine Frau und seine Kinder nicht erheblich schlechter dran find als zur Zeit, da er durch seiner Sände Arbeit für sie sorgte.

Wenn Einwohner einer Gemeinde fich am Kampf gegen unsere Truppen beteiligen, so werden nicht nur sie, sondern auch der Bürgermeister der betreffenden Ge= meinde erschossen, die Ortschaft demoliert.

An der Ostgrenze. Unsere Truppen haben Befehl erhalten, jeden Hausbefizer, Siegreiches Gefecht gegen die Russen welcher Angehörigen der französischen Wehrmacht in Uniform oder bei Stallupönen . Zivilkleidung bei sich Aufenthalt gewährt oder von der Anwesen heit französischer Soldaten in seinem Hause Kenntnis erhält, ohne Berlin , 18. August. ( W. T. B.) dies den Behörden oder unseren Truppen bei deren Herannahen kommando des ersten Armeekorps meldet: Am 17. August anzuzeigen, sofort zu erschießen.

Das General­

Wer eine Telegraphen oder Telephonleitung zerstört, wird fand ein Gefecht bei Stallupönen statt, in dem verhaftet und mit der härtesten Strafe belegt. Jeder Bürger hat Truppenteile des ersten Armeekorps mit unvergleichlicher alle in seinem Befiz befindlichen Waffen, auch Jagdgewehre und Tapferkeit kämpften, so daß ein Sieg erfochten wurde. Munition, auf dem Bürgermeisteramt abzuliefern. Ich mache die Mehr als dreitausend Gefangene und sechs Herren Bürgermeister für die strengste Durchführung dieser Maß- Maschinengewehre sind in unsere Hände gefallen. regel persönlich verantwortlich. Alle Waffenscheine werden hiermit Viele weitere russische Maschinengewehre, die nicht mitgeführt aufgehoben. Ausnahmen von den obigen zwei Anordnungen werden konnten, wurden unbrauchbar gemacht. werden zugelassen: in Mülhausen durch den Herrn Polizeipräsi­ denten

, in der Stadt Kolmar durch den Herrn Bürgermeister; in Noch ein russisch - polnischer Grenzort besetzt. Berlin , 18. Auguft.( W. T. B.) Mlawa ist von dent­

den übrigen Kreisen( einschließlich Kolmar ) von den Herren Kreis­direktoren.

Das Betreten der Schlachtfelder ist auf das strengfte untersagt schen Truppen besetzt. und nur den von den Bürgermeistern hierzu ausdrücklich ermäch­tigten Personen erlaubt. Das Berauben der Leichen wird mit sofortigem Erschießen geahndet.

Ich bedauere auf das tiefste, daß verabscheuungswürdige Ver­brechen einzelner Schandbuben zu dieser Bekanntmachung zwingen und so den guten Namen der Elsässer schänden."

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( Mlawa liegt südöstlich von Soldau , nicht weit von der Grenze auf russisch - polnischem Gebiet. Die Stadt ist Knoten punkt der Eisenbahnen Marienburg- Mlawa und Kowelo­Mlawa. Die Stadt hat ungefähr 12 000 Einwohner.)

Der Seekrieg.

In Briefen, die bürgerliche Blätter veröffentlichen, wird mit geteilt, daß bei dem franzöſiſchen Vorstoß auf Mülhausen blutige Verlust eines deutschen Unterseebootes. Straßentämpfe in dieser Stadt stattgefunden haben, an denen sich auch einzelne Einwohner beteiligten. Auch aus einigen anderen Es kommt noch hinzu, daß nach dem österreichischen Gesetz Orten des Oberelsaß wird Aehnliches gemeldet. für den Fall, daß der Ernährer im Felde den Tod findet, den Bezugsberechtigten die Unterſtüßung noch 6 Monate lang ausgezahlt werden muß. Selbst wenn der Krieg in diefer Zeit sein Ende findet!( Dann tritt die bedeutend ge­ringe Witmen und Waisen Versorgung" in Kraft.).

Die Kölnische Volkszeitung" veröffentlicht den Bericht eines Feldgeistlichen, der auf den Schlachtfeldern bei Kolmar und Mül­ hausen tätig war. Es heißt in dem Bericht:

Berlin , 18. August. ( W. Z. B.) Von einer Fahrt mehrerer Unterseeboote nach der englischen Küste ist das Boot ,, 1. 15" bisher nicht zurückgekehrt. Englischen Zeitungs­nachrichten zufolge soll ,, u. 15" im Kampfe mit englischen Streitkräften vernichtet worden sein. Ob und welche Verluste diese hierbei erlitten haben, ist nicht zu ersehen.