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politische Uebersicht. Sozialüemokratische Lektüre im �eere erlaubt! Genosse Stadthagen als Vertreter desVorwärts" erhielt vom Kriegsministerium folgende Zuschrift: Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 17. d. M. teilt Ihnen das Kriegsministerium mit, dast die Ziffer S des kriegsministeriellen Erlasses vom S4. 1. 1894, welchedas Halten und die Ver- breitung revolutionärer oder sozial- demokratischer Schriften sowie jede Ein führung solcher Schriften in Kasernen oder sonstige Dienstlokale" verbietet, soweit dieselbe fich auf sozialdemokratische Schriften bezieht, welche nach dem 31. 8. 1914 erscheinen, aufgehoben wird. Das Kriegsministerium bemerkt hierbei, dast die Aufhebung in der Erwartung geschieht, dast die Ber- öffentlichung von Artikeln unterbleibt, welche geeignet sind, den einheitliche« Geist des Heeres z« be einträchtigen. Sollte dies nicht zutreffen, so ist jedes Generalkommando befugt, das Verbot wieder in Kraft zu setzen. Das Kriegsministerium kann nur einer wörtlichen Bekanntgabe des Borstehenden in der Presse ohne jede weitere Erläuterung zustimmen. v. Falkenhayn." Umwandlung der Todesurteile in lebenslängliches Zuchthaus. Wie das»Leipziger Tageblatt " aus guter Quelle erfährt, hat der Kaiser als König von Preußen die noch der königlichen Be- stütigung harrenden Todesurteile preußischer Schwurgerichte von einer Unterzeichnung ausgeschlossen und das Justizministerium mit der späteren Vorlegung zum Zwecke einer Umwandlung der Todes urteile in lebenslängliches Zuchthaus beauftragt. Friedensvermittlung? Bon verschiedenen Seiten wurde mitgeteilt, daß die amerikanische Regierung bereit sei und den Wunsch hege, im ersten geeigneten Augenblick ihre guten Dienste zur Herbei fiihrung eines baldigen Friedens anzubieten, wenn sie auch bisher bei der allgemeinen Kriegslage zu einer solchen Aktion noch nicht habe schreiten können. Wir brauchen nicht hervor zuHeben, daß wir jeden Versuch zur Vermittlung unter den kriegführenden Mächten, jedes Unternehmen zur schleunigen Beendigung deS blutigen Ringens aufs wärmste begrüßen und unterstützen würden.__ Mahnungen an die Bevölkerung Ostpreustens. Die unter den Ostpreußen ausgebrochene Verwirrung wurde von gewissen Leuten benutzt, für ihren Profit zu sorgen. Der königl. Regierungspräsident sah sich veranlaßt, folgende Warnung zu erlassen: »Von gewissenlosen Händlern sind ostpreuhisrben Flüchtlingen Vieh, Pferde und sonstige Habe weit unier dem Preise abgekauft worden. Vor derarligen übereilten Verkäufen wird gewarnt, da die Flüchtlinge mit ihrer Habe nach Vertreibung des Feindes zurückgeführt werden sollen." Das kgl. Garnisonkommando in Braunsberg wandte sich gegen die Flucht der Geschäftsinhaber in folgendem Erlaß: »Es ist bekannt geworden, daß Kaufleute. Fleischer Bäcker, Banken und sonstige Gewerbetreibende ihren B e- trieb, welcher für das wirtschaftliche Leben der Stadt und Um- gebung unbedingt notwendig ist. eingestellt haben oder in nächster Zeit einzustellen gedenken. Das Garnisonkommando macht hiermit bekannt, daß die vorbezeichneten Geschäftsinhaber ihren Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhallen haben, andernfalls fie gewärtig sein müfien, daß seitens der Militär- behörde ihr Geschäftsbetrieb auf ihre Kosten fortgesetzt resp. wieder «öffnet werden wird." Der Regierungspräsident von Königsberg erließ unter dem 29. August eine Bekanntmachung, in der eS heißt: »Wie mir mitgeteilt wird, ist in der Stadt Königsberg seit einigen Tagen das Gerücht verbreitet, daß die königliche Regierung von hier verlegt, und daß ich a b g e r e» st sei. Beide? ist unwahr. Anlaß zu dem Gerücht kann nur die Tatsache gegeben haben, daß die unersetzlichen Werte und Dokumente der Regierung und anderer Behörden bestimmungs- gemäß nach Berlin übergeführt werden mußten, als der Feind die Festung zu bedrohen anfing, und daß einige hier entbehrliche Beamte beurlaubt wurden, um anderweitig Verwendung zu finden. Die Regierung befindet sich nachwie vor in Königsberg und die RegierungShauptkasie ,st mit Mitteln so reichlich versehen, daß sie nicht nur die gewohnlichen. sondern auch alle durch den Krieg erforderlichen außerordentlichen Zahlungen leisten kann. Selbst in dem unwahrscheinlichen Falle einer Einschließung der Festung durch den Feind wird der Re- gierungS- und Kassenbetrieb in Königsberg aufrecht erhalten. Nur muß ich in diesem Falle die Regierung teilen, um die Re- flierungsgeschäsle �iir den vom Feinde nicht desetzten.eU des Regierungsbezirks weiterführen zu können. Ich selbst werde dann die Verbindung zwischen beiden Teilen der Regierung nach Mog- lichkeit aufrecht erhallen. Zu derartigen Maßnahmen aber lag bisher für mich keine Veranlafiung vor." ?litzwischcll dürften die neuen Nachrichten über den Sieg bei T a n n e n b e r g- O r t e ls b u r g. die den Er- folg dieser Schlacht ja immer größer erscheinen lassen, das ihrige dazu beigetragen haben, daß allmählich wieder eine Beruhigung der Bevölkerung Ostpreußens eintritt. Verderbliche Stimmungsmache. In der bürgerlichen Presse werden gern krittklos Er­zählungen aufgettscht. in denen unseren Gegnern die schlimmsten Schandtaten nachgesagt werden. So veröffentlicht derTag aus Rotterdam folgende Darstellung: Eine aus Löwen hier zugereiste Krankenpflegerin sprach dort mit einem deutschen Off' zi er. der chr folgende Aufklärung über die Züchtigung Lowens gab. In der ersten Zeit der Besetzung der Stadt war dort alle« ruhig. Die Burger hatten die Waffen ausgeliefert, die deutsche Besatzung wurde nichl gehindert und vertrug sich ziemlich gut mit den Bürgern..Spät« fand man in einem Keller die~ e i ch e nvon f u n t z g deutschen Soldaten, die anscheinend von den K l o st er- brüdern getötet worden waren. Man wußte nicht. in welcher Weise. Die Bewohner des Klosters wurden darauf verhaftet und der S u p e r i o r e r s ch o,, e n. Als man ihn wegführte, lachte er triumphierend. Kurz nachher wurde aus den Häusern auf die deutschen �ldaien geschossen, verschiedenen Punkten der Stadt wurde» hestige QMech.c Zwilchen Bürgern und Soldaten geliefert. Daraus beschloß der Koinman- dant, die Stadl anzuzünden. Sein Befehl wurde am Mittwoch- mittag um 12 Uhr ausgeführt. Eine Pflegerin hat die schauerliche Geschichte von einem Offizier gehört, aber ist es die lautere Wahrheit? In Wirk­lichkeit ist an der Geschichte sicher kein wahres Wort, aber eine gewisse Sensationspresse glaubt mit solchen Hunnen­geschichten Stimmung machen zu müssen. Erstaunlich ist jedoch, daß die N o r d d. A l l g e m. Ztg." solches unver­bürgtes Gerede kritiklos übernimmt. Es ist das um so ver­wunderlicher, als verantwortliche Stellen mit der Ver­breitung solcher unbewiesener Schauergeschichten sicher nicht einverstanden sind. Der Krieg bietet wahrhaftig des Grau­samen bereits genug und der Haß zwischen den Völkern braucht nicht erst noch künstlich gesteigert zu werden. Ter Kaiser kein britischer Feldmarschall mehr. In dem Bericht des ehemaligen Berliner Botschafters, Sir Edward Goschen , kommt, nach der»Köln . Ztg.". folgende Stelle vor: Der Kaiser bar den Botschafter, dem König Georg mitzuteilen, daß der Kaiser stolz auf den Titel eine« britischen Feld- Marschalls und eine» britischen Admiral« gewesen sei. aber nach dem, wa» vorgekommen, wolle er jetzt diese Titel ablegen. Es ist wahrscheinlich, daß dasselbe mit den militärischen Würden geschieht, die die deutschen Bundesfürsten innerhalb der rusfischen Armee bekleiden._ Unterstützung der Arbeitslosen in Frankfurt a. M. In Frankfurts . M. ist die Zahl der durch den Krieg arbeitslos gewordenen Personen außerordentlich hoch. Die Stadt hat sich darum genötigt gesehen, eine Unter- stützung dieser Arbeitslosen einzuführen, die am Montag, den 24. August, begonnen hat und zum erstenmal am Sonnabend, den 29. August, zur Auszahlung kam. Diese städtische Arbeitslosenunterstützung wird nach folgenden Grundsätzen gewährt: Sie kann an alle unselbständigen Ge werbstätigen bezahlt werden, die durch den Kriegszustand ar beitslos geworden sind. Der Arbeitslose muß seit einem Jahr ununterbrochen in Frankfurt a. M. gewohnt haben, er darf keine laufende Armenunterstützung beziehen und nicht bloßer Gelegenheitsarbeiter sein oder einem solchen Gewerbe angehören, daß ihm die Verrichtung von Arbeiten zugemutet werden kann, die der Magistrat als Notstandsarbeiten einge richtet hat. Für die ersten sechs Tage der Arbeitslosigkeit findet eine Unterstützung nicht statt. Die Unterstützung beträgt 79 Pf. täglich für Ledige und 1 M. für verheiratete Arbeitslose. Sie kann für jedes von dem Arbeitslosen versorgte Kiniy unter 16 Jahren um 15 Pf. bis zu dem Betrage von 1,60 M. heraufgesetzt werden. Hat der Arbeitslose noch ein Einkominen aus anderer Quelle, so soll in der Regel die Unterstützung nur soweit zur Auszahlung kommen, daß das Gesamteinkommen bei Unverheirateten 2 M. täglich, bei Verheirateten ohne Kinder 2,40 M. und für jedes Kind weitere 15 Pf. nicht übersteigt. Ist jedoch in dem Gesamteinkommen des Arbeitslosen eine Unterstützung durch einen Berufsverein(Gewerkschaft) enthalten, so soll über die obengenannten Höchstsätze hinaus noch die Halste des Betrages zu Auszahlung kommen, um welchen bei voller Auszahlung der städtischen Unterstützung diese Höchstsätze überschritten würden, jedoch in keinem Falle mehr als 3,50 M. für den Tag. Diese letztere Bestimmungen find eine Konzession an die organisierten Arbeiter. Sonn- und Feiertage gelten als Wochentags. Zu der städtischen Unterstützung können die Arbeitslosen noch bei der privaten Kriegsfürsorge einen Zuschuß beaw tragen. Dieser richtet sich nach den vom Armenamt aufge> stellten Sätzen für das Existenzminimum. Die städtische Unterstützung erreicht ja dieses Existenzminimum(für eine alleinstehende Person monatlich 32 M., für ein Ehepaar 44 M.) nicht, die Kriegsfürsorge kann die Differenz bewil ligen. Die erst im vorigen Monat beschloffene Arbeitslosen" Versicherung in Frankfurt a. M., die mit dem 1. Juli 1914 in Kraft treten und am 1. Januar mit den Auszah lungen beginnen sollte, ist in Anbetracht der gegenwärtigen Verhältnisse verschoben worden. Das kostbare Material. Wir lesen in einem militärischen Artikel derVoff. Ztg/ über dasVernichtungsprinzip": Will man ein charakteristisches Merkzeichen der Neuzeit lichen Kriegführung im Gegensatz zu der älteren Heerführung hervorheben, so dürfte dies am ehesten das Vernichtungs- prinzip sein, da« gerade in der Neuzeit mehr wie je betont wird, und das auch dem jetzigen Kriege bei Anlage und Durch- führung seinen Stempel aufdrückt. Die alte methodische Krieg- sührung der vornapoleonischen Zeit konnte ein solches Vernich- tungsprinzip nicht durchführen, weil das Werkzeug des Krieges. das geworbene Söldnerheer, ein zu kostbares Material war, als daß man et einer Vernichtung hätte aussetzen können. Es mußte geschont werden. Di« Schlachtenentscheidung mit ihren großen Opfern und Verlusten wurde vermieden. Die Heerführung wich ihr an» und suchte durch kluges, kunstvolles, aber verlustloses Manövrieren ihre Operationszwecke zu erreichen.... Alle diese Verhältnisse änderten sich mit der französischen Revolution und dem Auftreten der Volksheere. Eine u n g e- heure Volkskraft, ein großes Menschenmaterial stand dem Feldherrn nunmehr zur Verfügung. Das Heer konnte rücksichtslos eingesetzt werden, Verluste spielten nicht mehr die große Rolle wie stüher, sie konnten leicht ersetzt werden. Die neue Gefechtsführung lose Schützenlinien an Stelle der alten geschlossenen Linienforma- tionen, individuelles Schützengefecht an Stelle der kunstvollen, schwer zu erlernenden Evolutionen der Lineartdktik«rmög- lichte die Ausbildung großer Massen in verhältnismäßig kurzer Zeit. Napoleon war der erste, der diese verändert« Lage in ihren äußersten Konsequenzen begriff und in der Praxis ausnutzte. Seine Kriegführung und.Strategie ist ohne das Volksheer und dessen rücksichtsloses Einsetzen undenkbar. Seitdem bildet daS völlige Niederwerfen des Gegners, das Bestreben, ihn völlig zu vernichten, daS charakteristische Merkmal moderner Krieg. führung." Welch ein Fortschritt!_ Landesverräter. Der Ortskommandant von Colmar , Oberstleutnant z. D. von Mellenthin, veröffentlicht nach einem Wolff-Telegramm folgende Bekanntmachung: Ter Maler Jean JaqueS Waltz, genannt H a n s i, der Rechtsanwalt Albert Helmer, der Zahnarzt Sgrk Kuck, alle ivä 8Hf SslNSk« WklZe££ bei den französischen Truppen befinden, werden für Lande»der» rät er erklärt. Wer ihnen Aufenthalt gewährt oder ihren Anfent- halt verheimlicht, der wird nach Kriegsgebrauch erschossen." Die geistliche Oberbehörde gegen Wetterl6. Der in Straßburg erscheinende klerikaleElsässer" veröffentlicht in Fettdruck folgende bischöfliche Erklärung gegen den Abgeordneten Wetterls, der bekanntlich Abbs, also katholischer Geistlicher ist: »Der frübere Redakteur Wetterls, der immer erklärt hat, daß er auf dein Boden der deutschen Verfassung stehe, als deutscher Bürger seine Pflicht loyal erfülle, und der den Eid als Reichstags- und Landtagsabgeordneter geleistet hat, soll nach einem Bericht derKölnischen Volkszeitung"(Nr. 7S8 vom 21. August) im»Echo de Paris" einen von ihm unterzeichneten Artikel veröffenllichr haben, der mit seinen stühcren Erklärungen und Eiden in offen- barem Widerspruch steht. Sobald wir die Tatsache authenttsck, fistgestillt haben, werden wir uns veranlaßt sehen, gegen Wetterls mit kanonischen Strafen vorzugehen. Strahburg, 1. September 1V14. Adolph, Bischof von Sstaßbmg. Standrecht. Nach einer Bekanntmachung deS Ortskommandanten von Colmar , die das Wolffsche Telegraphenbureau verbreitet, wurde durch kriegsgerichtliches Urteil vom 28. August 1214 her Stein- Hauer Alexander Keufling in Logelbach wegen Landes- Verrats zum Tode verurteilt. DaS Urteil wurde am 2S. August durch Erschießen vollstreckt. Der Verurteilte hatte einem stanzösischen Posten die Pfadfinder als Personen verraten, die der Landesverteidigung Dienste geleistet hätten. Er hatte da» durch den Posten zum Schießen auf einen Knaben veranlaßt, den «r für einen Pfasfinder hielt. Ter Knabe wurde durch zwei Schüsse schwer verwundet. In Diedenhofen wurde nach einer Bekanntmachung des Kommandanten der Bergmann Brey standrechtlich erschossen, weil er am 20. August die Stellung einer deutschen Feldwache verriet. Das Homerule-Kompromist. London , 1. September. Im Unterhaus erklärte Premier- minister A s q u i t h bei Vertagung des Hauses bis zum 9. September, er hoffe, daß es möglich gemacht werden könne, ohne Wiederaufleben der Streitigkeit durch Verhand­lungen zu einem Abkommen über H o ni c r u l e zu kommen._ Das Ende des Mbret. Balona, 31. August. (Meldung derAgenzia Stefani".) Zwischen den muscl manischen Aufständischen und der Bevölkerung von Valona ist einUebereinkommen erzielt worden. Die rot-schwarze Fahne wird gehißt werden. Die Aufständischen werden morgen als Freunde in die Stadt einziehen, nachdem die Absetzung des Fürsten und derRegierung anerkannt worden ist. Notabeln von Valona haben unter großer Begeisterung von der Stadt Besitz genommen._ Die Papstwahl. Rom , 1. September. Heute früh versammelten sich die Kardinäle aus das Zeichen der Glocke zum Konklave; man versichert, daß zwei Abstimmungen stattfinden würden, die um 11 Uhr vormittags und 6'/, Uhr nachmittags zu Ende sein würden. Auf dem Petersplatz, wo die Truppen aufgestellt sind, bewegt sich eine neugierige Menge, darunter, viele Priester; alle Welt sieht nach dem Schornstein aus Zink auf der Sixtinischen Kapelle, aus welchem der Rauch der nach jedem Wahlgang verbrannten Stimmzettel, dieSfumata". aufsteigen wird. Vor der Pforte hält der Konklavemarschall Fürst C h i g i mit 14 Schweizern die Ehrenwache; die Dreh- kreuze, durch welche die Verbindung des Konklaves mit der Außenwelt geht, werden von Kapitänen des Konklaves, apostolischen Protonotaren und Prälaten überwacht. « Ergebnislose Abstimmungen. Rom , 1. September. Um 11 Uhr 36 Minuten vormittags stieg au« dem Schornstein auf der Sixtinischen Kapelle des Vatikans der erste Rauch auf. ein Zeichen dafür, daß die erste Ab- st i m m u n g heute früh für die Papstwahl zu keinem Er- g e b n i s führte. Viele Tausend Personen waren auf dein St. Petersplatz versammelt; sie zerstreuten sich, als der Rauch, ver- schwand. Um 11 Uhr 45 Minuten stieg zum zweiten Male Rauch au« dem Schornstein der Sixtinischen Kapelle. Dies läßt vermuten. daß heute vormittag zwei Abstimmungen stattfanden, hie ergebnislos blieben._______ Letzte Nachrichten. Die Wegführung von Frauen und Kindern aus SaaleS. TieNorddeutsche Allg. Ztg." bringt nach einem W. T. B.» Telegramm die näheren Angaben eines der betroffenen Beamte» über die Wegführung von Frauen und Kindern aus Saales. Darin heißt es zum Schluß: Es stellte sich heraus, daß elf Beamtenfraucn mit zwanzig Kindern und zwei erwachsenen Töchtern aus dem Orte Saales weggeführt worden sind, außerdem drei Frauen von Angestellten deS Sanatoriums Tannenberg mit fünf Kindern. Die Frauen und Kinder der Beamten wurden von frcmzösi- schen Gendarmen festgenommen und zunächst eingesperrt. Am 21. d. M, wurden sie aus zwei Ochsenwagcn verladen und ab» geführt. In einer Fabrik in St. Die wurden sie abgeladen. Wd- teres ist über ihr Schicksal nicht bekannt. Deutsche Eisenbahner für Brüssel. Amtlich. Magdeburg , 1. Scpt.(W. T. B.) Am Dienstag nachmittag ist eine von der Eisenbahndirektion Magde- bürg zusammengestellte und aus Eisenbahnbeamten und-arbeitern bestehende Eisenbahnbau. und Betriebskolonne nach Brüssel abgereist. Die Kolonne ist 420 Mann stark und steht unter der Leitung des RegierungZbaumeisters Goldschmidt-Magdeburg. Sie begiebt sich in beschleunigter Fahrt auf Anordnung des Chefs des Feldeisenbahnwesens nach dem belgischen Kriegsschauplatze, um die zerstörten Eisenbahnlinien im Rücken unseres Heeres wiederherzustellen und in Betrieb zu nehmen. Verurteilter Polizeikommissar. Frankfurt a. M., 1. Sept.(W. T. B.) Die Strafkammer hat heute den Kriminalkommissar Karl Schmidt, der in Frankfurt a. M. Leiter der Sittenpolizei gewesen ist. wegen Bestechung zu zweiJahren Zuchthaus und ünfJahrenEhrverlust verurteilt. Die Mitangeklagte. Bordellbesitzerin E. B o h n ex t, ist zu neun Mcmaten Ge- jäßßttiä ttfil&ü.