Nr. 239. 31. Jahrgang.
Beilage des„ Vorwärts" Berliner Volksblatt. Mittwo, 2. September 1914.
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Ich beantrage, die Verpflichtung zur Räumung wegen Nichtzahlung des Mietzinses nicht auszusprechen, oder nur unter der Bedingung auszusprechen, daß ich innerhalb einer Frist von drei Monaten die fällige Mietrate nicht gezahlt habe.
Aehnlich kann der Mieter auch vorgehen, wenn bereits ein Urteil auf Räumung ergangen ist. Er kann dann einen ähnlichen Antrag, wie den oben gestellten, an das Vollstreckungsgericht richten und dem etwa hinzufügen:
bergischen Armee, die ausschließlich nicht unbeträchtliche Ver- verordnung vom 18. August erweitert die Rechte des luste von Landwehr Regimentern melden. Richters. Nach dieser Verordnung kann nämlich der Richter nicht Ferner wird die Verlust liste 2 der Marine, die nur Zahlungsfrist bewilligen, sondern auch auf Antrag des Schuld105 Tote, Verwundete oder Vermißte des Kreuzers ners im Urteil anordnen, daß die Verpflichtung zur Magdeburg " enthält, veröffentlicht. Räumung wegen der Nichtzahlung des Miet= Wie unsere Leser an anderer Stelle Die Aufstellung der Verlustlisten. zinses nicht eintritt oder nur unter einer Be= ersehen, ist durch Verfügung des Kriegs- stehenden Truppen schreibt General ber Infanterie 3. D. von Blume Ablauf einer auf höchstens 3 Monate zu bemessen= Ueber die Aufstellung der Verlustlisten der in der Front dingung, insbesondere erst nach dem ruchtlosen z. ministeriums den Angehörigen des Heeres folgendes: den Frist, eintritt. Es kann also der Mieter einer Räu Die Feststellung erlittener Verluste kann nur bei den ein- mungsklage gegenüber beantragen: und der Marine das Lesen des„ Vorwärts" zelnen Kompagnien, Schwadrogen und Batterien erfolgen, da die hierzu erforderliche Bersonentenntnis sich auf diese Kreise beschränkt. gestattet. Die im Felde Stehenden sind am Abend eines Schlachttages wird der Kompagnie - pp.- Führer feſtzustellen suchen, über wie viele Mannschaften er noch verfügt. am Verlauf des Krieges, an den Vor- Manche der Fehlenden hat er fallen sehen; ob tot oder nur verwundet, konnte er nicht erkennen. Ueber andere erhält er gängen des öffentlichen Lebens auf das on Kameraden Auskunft, freilich auch oft nur unsicher. Von vielen der Fehlenden weiß niemand anzugeben, was lebhafteste interessiert, das Lesen ihrer aus ihnen geworden ist. Bei der heutigen Kampfweise Ich beantrage ferner, die Vollstreckungsklausel nur für den tommen die Truppen leicht durcheinander, einzelne von Fall zuzulassen, daß ich innerhalb 3 Monaten die fällige MietZeitung ist den Volksgenossen in Waffen ihren Truppenteilen ab. Der erfahrene Führer weiß, daß rate nicht gezahlt habe. sich biele bon ihnen nach und nach wieder einfinden Das sind wenig Rechtsbehelfe, die dem Mieter zur Verfügung ein dringendes Bedürfnis. werden, und beruhigt sich hierbei vorläufig um so mehr, als die Sorge für die Herstellung der Schlagfertigkeit seiner Truppe, für stehen. Alles ist in das Ermessen des Richters gestellt, von dem Der„ Vorwärts" kann den im Felde deren Ernährung, für Nachtlager, Instandsetzung der Waffen, Er- allerdings der Bundesrat angenommen hat, er werde von der ihm gänzung der Munition usw. seine und seiner nächsten Gehilfen Kräfte erteilten Befugnis zugunsten des Schuldners in allen Fällen, in als aufs äußerste in Anspruch nimmt. Nach furzem Schlaf auf nadtem denen wirtschaftliche Stalamität vorliegt, weitesten Gebrauch machen. Boden werden die Nachforschungen nach dem Verbleib der Fehlenden Die Bundesratsverordnung ist keineswegs etwa einseitig nur für wieder aufgenommen. Aber faum sind einige weitere Nachrichten Mieter, sondern für alle Schuldner gegeben. Es kann aljo darüber gesammelt, da beginnt der Kampf aufs neue, oder die Truppe auch der Hausbesißer gegenüber hypothekengläubi. wird, sei es zur Verfolgung, ſei es zum Rüdzuge, in Marsch gefest. gern Nachsicht bis auf 3 Monate beantragen und ferner be Sogenannte Ruhetage gehören bei unserer Art der Kriegführung zu den Seltenheiten; Zeit und Gelegenheit zu mühsamen Nachforschungen antragen, daß die für den Fall der Nichtzahlung der Hypothekenund zu genauen schriftlichen Arbeiten, zumal in den Tagen, die ainsen vereinbarte Fälligkeit des Hypothekentapitals größeren Gefechten nachfolgen, find äußerst knapp. Die Verlust um drei Monate hinausgeschoben werde listen aber, die zu jenen Arbeiten gehören, müssen möglichst vollfehlen sie nicht nur ihren Zweck, sondern ihre Veröffentlichung kann trügerische Hoffnungen erweden. Deshalb dürfen die Verlustlisten
Stehenden von den Angehörigen Feldpostbrief zugesandt werden. Feldpostbriefe bis 50 g schwer(„ Vorwärts"- nummern im Umfang bis zu 12 Seiten) find portofrei. Auch können die im Felde Stehenden bei ihrer zuständigen ständig sein und dürfen keine falschen Angaben enthalten, sonst verFeldpostanstalt auf den Vorwärts" geradezu schädlich wirken, indem sie hier unbegründete Trauer, dort abonnieren. Der Bezugspreis beträgt bei den Truppen erst dann als reif zum Abschluß betrachtet werden, dann 1,50 M. pro Monat. Die Feldpostabonnenten erhalten die Nummern täglich direkt durch die Post im Umschlag zugestellt.
48 Mann.
15. Verlustliste.
Grenadier- Regiment 3: Verwundet: 1 Offizier, 3 Unteroffiziere, Grenadier- Regiment 4: Berwundet: 1 Unteroffizier, 2 Mann. Landwehr- Infanterie- Regiment 6: Verwundet: 2 Mann. Reserve- Infanterie- Regiment 13: Tot: 1 Mann. Infanterie- Regiment 20: Verwundet: 5 Mann.
Landwehr - Jufanterie- Regiment 30: Verwundet: 1 Mann. Infanterie- Regiment 32: Vertvundet: 1 Mann. Füfilier- Regiment 39: Tot: 2 Mann. Verwundet: 1 Unteroffizier, 8 Mann.
Reserve- Infanterie- Regiment 51: Verwundet: 1 Mann. Ersay- Bataillon Infanterie- Regiment 55: Verwundet: 4 Mann. Infanterie- Regiment 57: Verwundet: 1 Mann. Ersatz- Bataillon Landwehr- Infanterie- Regiment 66: Tot: 1 Mann. Infanterie- Regiment 76: Verwundet: 4 Mann. Infanterie- Regiment 83: Tot: 1 Mann. Verwundet 4 Offiziere, 8 Unteroffiziere, 85 Mann. Grenadier- Regiment 89: Verwundet: 1 Unteroffizier, 9 Mann. Infanterie- Regiment 91: Tot: 1 Mann. Infanterie- Regiment 92: Verwundet: 3 Mann. Infanterie- Regiment 93: Verwundet: 1 Mann. Reserve- Infanterie- Regiment 93: Tot: 2 Offiziere 2 Unteroffiziere, 3 Mann. Verwundet: 1 Offizier, 5 Unteroffiziere, 23 Mann. Vermißt: 6 Mann.
Infanterie- Regiment 94: Verwundet: 1 Mann. Infanterie- Regiment 112: Verwundet: 1 Offizier, 4 Mann. Infanterie- Regiment 118: Tot: 1 Mann. Infanterie- Regiment 161: Verwundet: 3 Mann. Jäger- Bataillon 1: Verwundet: 1 Mann. Reserve Jäger- Bataillon 3: Tot: 1 Mann. Jäger- Bataillon 4: Verwundet: 1 Offizier, 6 Mann. Jäger- Bataillon 5: Verwundet: 1 Offizier, 3 Unteroffiziere,
42 Mann.
Reserve- Jäger- Bataillon 14: Verwundet: 1 Offizier, 1 Unteroffizier, 1 Manu.
Reserve- Husaren- Regiment 2: Verwundet: 1 Offizier, 1 Unteroffizier, 1 Mann.
Jäger zu Pferde 3: Verwundet: 1 Unteroffizier. Jäger zu Pferde 6: Verwundet: 1 Mann. Jäger zu Pferde 7: Verwundet: 3 Mann.
Jäger zu Pferde 8: Verwundet: 1 Unteroffizier, 3 Mann. Jäger zu Pferde 9: Verwundet: 1 Unteroffizier, 3 Mann. Jäger zu Pferde 10: Verwundet: 2 Mann.
Aus Groß- Berlin.
Nerven behalten!
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Unter diefer Spikmarke bringt Hermann Friedemann im März" . Aber schon sind Taten der Unbeherrschtheit geschehen, waffen
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der Erkennungsmarten, die jeder Offizier und Soldat im folgende beachtenswerte Mahnung: ung des Lazaretts, in dem sie Aufnahme gefunden haben, außer lose grembe find geschlagen, Eigentum ist zerstört worden. Schlimmer Verbleib nicht zu erlangen war und in absehbarer Zeit nicht mehr aber als dies alles find die Gerüchte.
wenn von den fehlenden Mannschaften der Tod durch Einlieferung Kriege um den Hals trägt, oder die Verwundung durch Mittei Zweifel gestellt ist, oder wenn eine zuverlässige Kunde über ihren erwartet werden kann. Legeres ist besonders dann der Fall, wenn Mannschaften tot oder lebend in Feindeshand gefallen sind. In ungewissen Fällen dieser Art erfolgt die Aufnahme in die Verlustliste mit dem Vermerk„ bermißt".
Sie sind überall. Sie wachsen aus dem Boden und fallen aus der Luft. Sie schlagen einem wie Dampf entgegen in der ewig siedenden Straße. Unter den Linden . Morde, Kriegserklärungen, Berhaftungen, Greueltaten. Alles wird leidenschaftlich geglaubt. Die Fernsprecher schnurren und schrillen, auf der Straße wird es zum Paroxysmus.
Vielleicht ist es aussichtslos, sich der Flut entgegenzuwerfen.
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Rimmt man hinzu, daß auch die Beförderung der Verlustlisten durch die Feldpost an die Zentralstelle sowie ihre Sichtung und Drucklegung durch diese eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, so wird kein Billigdenkender über Mangel an Rücksichtnahme auf be- Wir sollen es dennoch versuchen. Jeder, dem es noch möglich ist, mit rechtigte Ansprüche der Bevölkerung flagen, wenn die Veröffentlichung der Verlustlisten an Schnelligkeit hinter leicht begreiflichen Wünschen dem gedruckten Wort zu Menschen zu reden. Bis wir die Feder zurückbleibt. Von den im Felde vorkommenden Todesfällen wird fortwerfen, ist dies unser Posten und unsere Pflicht. übrigens in der Regel seitens der Kompagnie - pp.- Führer den Angehörigen unmittelbar oder durch Vermittlung der Gemeindebehörden gesondert Kenntnis gegeben, sobald sie festgestellt sind."
Miete und Krieg.
III.
Wie steht es mit den Mietverträgen der Tausenden nicht zur Fahne Einberufenen, aber infolge des Krieges und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit in Not Geratenen?
weiter. Sie fönnen um Unterstüßungen einkommen. Leider wird Für diese geht der Mietvertrag wie alle anderen Verträge ihnen in der Praxis bei weitem nicht soviel gewährt, als zur Ernährung, Behausung und Bekleidung erforderlich ist. Es liegt auf der Hand, daß die Unterstützungen in erster Reihe für die Ernährung Verwendung finden müssen. Wenn hier und da, insbesondere auf dem Lande, den Empfängern von Unterstüßungen erklärt wird, sie sollten diese zur Bezahlung der Miete verwenden, so sind die Empfänger hierzu feineswegs verpflichtet. Außerdem reichen die Unterstützungen, wiewohl das Gesetz dies zuläßt, selten dazu aus, die Miete bezahlen oder auch nur eine Rate auf die Miete leisten zu können. Die Unterstützungen haben, wie wir hervorheben wollen, auch in diesen Fällen nicht den Charakter von Armenunterstützungen.
Seid schwergläubig! Freuet Euch der guten Nachricht, aber mißtraut allem, was grell ist und ungeheuerlich. Verschließt Euch der Sensationsnachricht: sie ist immer falsch; halter Euch, wenn das gleiche Gerücht in verschiedenen Formen auftaucht, an die bescheidenste Fassung: sie ist die wahrste. Glaubt den gedruckten Erzählungen, von wem sie auch kommen, nicht vor der dritten Bestätigung! Seid leidenschaftlich kalt.
Aber kämpfen werden wir wider das Ungetüm aus Papierdreck und Feuer, das von der Aufpeitschung des Wahnsinns lebt. Wider Gespenster und Ungeheuer. Wenn wir ihnen nicht Widerstand leisten, dann starrt uns das grinsende Schrecknis an. Ward nicht ant ersten Cholerabakterien die Brunnen zu vergiften? - Kriegstage amtlich berichtet, Franzosen hätten versucht, mit Die Nachricht war falsch; aber wer liest das Dementi? Seid dreimal umpanzert wider die eigene Phantasie! Hütet Euch vor den Nachtgespenstern: Euer Glaube macht sie zur Wirklichkeit. Der giftige Haß, den sie Euch einflüstern, ist kein guter Zorn, er kann uns nicht helfen. Aber seine Saat geht in Feindesland auf: und unsere Soldaten, unsere Berwundeten oder Gefangenen werden es büßen. Denkt daran.
Wir führen Krieg.... Nur vor dem eigenen Bewußtsein können und wollen wir nicht alles, was uns bis heute menschenwürdig schien, den Stolz unserer Erkenntnis verleugnen. Ein Bezirk in unserem Innern muß unbestechlich bleiben, wissend und schonungslos klar. Denn von hier aus wird unser Nervensystem regiert.
Weh uns, wenn diese menschlich helle Instanz versagt! Es werden auch ohne Nachhilfe der Greucl genug geschehen; die Wut wird keines Schürens bedürfen. Wir aber vergessen nicht, daß auch in diesem Kriege die Welt nicht unter.
Rechtlich kommen für die in Not Geratenen, die die Miete nicht zahlen können, zwei Bundesratsverordnungen in Betracht. Die eine datiert vom 7. August( Reichsgesetzblatt S. 359), die andere vom 18. Auguſt( Reichsgesetzblatt S. 377). geht und daß wir für die kommenden Tage ein Durch die Verordnung vom 7. August ist das Prozeß- Menschentum aufzusparen haben. Es ist so ungericht ermächtigt, eine mit der Verkündung des Urteils beginnende endlich leicht, den Wahnsinn zu rufen, wie es Bahlungsfrist zu bestimmen. Die Zahlungsfrist fann für schwer ist, ihm Halt zu gebieten." den Gesamtbetrag oder für einen Teilbetrag der Forderung erfolgen. Sie bezieht sich auf alle Mietforderungen. Die Zahlungs - Die Kommunalwahl im 42. Kommunalwahlbezirk an Stelle frist ist auf Antrag des Beklagten zulässig. Sie darf nur für des Genossen Dr. Arons ist auf Sonntag, den 13. September, diejenigen Forderungen bewilligt werden, die vor dem festgesetzt. Für die Genossen dieses Bezirks( 16. Abteilung) 31. Juli 1914 entstanden waren. Sie kann also für alle ist zu heute abend ein Extra- Bahlabend festgesezt, an dem alles Mietverträge eintreten, die vor dem 31. Juli 1914 geschlossen sind. auf die Wahl Bezügliche besprochen werden soll. Die Mietforderung braucht natürlich erst nach dem 31. Juli fällig zu sein. Der Vertrag muß aber vor dem 31. Juli geAntrag etwa dahin an das Gericht richten:
Feldartillerie Regiment 1: Verwundet: 2 Unteroffiziere, 4. Feldartillerie- Munitionstolonne, 8. Armeekorps: Tot: 1 Unter schloffen sein. Der Mieter kann also der Klage gegenüber einen offizier.
Ersatz- Abteilung Fußartillerie- Regiment 14: Tot: 1 Unteroffizier, 3 Mann. Verwundet: 4 Offiziere, 7 Unteroffiziere, 41 Mann. Vermißt: 1 Unteroffizier, 5 Mann.
Pionier- Bataillon 27: Tot: 1 Mann. Verwundet: 3 Offiziere, 2 Unteroffiziere, 26 Mann.
1. Mobile Landwehr- Pionier- Kompagnie, 8. Armeekorps: Berwundet: 2 Unteroffiziere.
Ersay- Bataillon der 82. Infanterie- Brigade: Tot: 4 Mann. Verwundet: 1 Offizier, 4 Unteroffiziere, 17 Mann. Vermißt: 1 Offizier, 7 Mann.
Die Verluftliften
werden in den nächsten Tagen in den Speditionen des Vorwärts" zur Auslegung kommen. Unseren Abonnenten ist alsDurch den Krieg und Arbeitslosigkeit bin ich in eine Not- dann Gelegenheit gegeben, dieselben einzusehen. Der genaue lage geraten, und beantrage deshalb, auf Grund der Verordnung Tag, an welchem die Listen zum ersten Male ausliegen, wird des Bundesrats vom 7. August, mir eine Zahlungsfrist bis zu noch bekannt gegeben werden. 3 Monaten zu gewähren.
Es kann auch der Mieter, ohne eine Klage abzuwarten, den Vermieter vor das Amtsgericht laden, seine Schuld anerkennen und Zahlungsfrist beantragen. Ein dahingehender Antrag würde etwa so lauten:
Der Not preisgegebene Familien von Kriegsteilnehmern. In unserer Redaktion häufen sich die Klagen von Frauen Einberufener, die mit ihren Anträgen auf Unterstüßung ab. Im Juni habe ich mit dem Vermieter Haltefest einen Miets- gewiesen worden sind, weil sie von der Firma, bei welcher bertrag vom 1. Oftober abgeschlossen, nach dem ich eine Monats- der Einberufene tätig war, Zuwendungen erhielten. Diese miete bon 24 Mart am 1. Oftober zahlen soll. Hierzu bin ich Zuwendungen betragen von der Firma Auer pro Woche 8 bis Ersatz- Bataillon der 84. Infanterie- Brigade: Lot: 1 Offizier, nicht in der Lage.( Nähere Darlegung des Notstandes.) Ich be- 9 Mk., von der A. E. G. wöchentlich 6 Mt. Diese Abweisung 6 Mann. Verwundet: 4 Unteroffiziere, 26 Mann. Vermißt: 7 Mann. antrage, mir eine Zahlungsfrist von 2 bis 3 Monaten zu geben ist völlig ungerechtfertigt. Wir haben verschiedene Klagen und lade den Vermieter zur Verhandlung über die Bestimmung Außerdem enthält die Verlustliste das Verzeichnis einer Anzahl einer Zahlungsfrist vor das Königliche Amtsgericht Berlin- Mitte dem Herrn Oberbürgermeister übermittelt, in der Hoffnung deutscher Truppenangehöriger, die in dem neutralen ( zu laden ist vor das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Vermieter auf Abhilfe. Es sollte das gar nicht nötig sein. Es handelt Hollandzurüdgehalten werden oder in dortigen wohnt). sich immer um die Steuerstelle in der Wrangelstraße. In Lazaretten untergebracht sind. Es sind darunter ver- Sat eine Voll stredung in das Vermögen des Schuldners treten Mannschaften der Infanterie- Regimenter Nr. 16, 25, 58, des stattgefunden, so kann der Mieter an das Vollstreďungsgericht dieser Kommission ist der Stadtrat Venzky Vorsitzender. Es Grenadier- Regiments Nr. 89, Füsilier- Regiments Nr. 90, Jäger-( Amtsgericht) den Antrag richten, die. Vollstreckung auf Grund der ist kaum glaublich, in einer Zeit, in der die Not gelindert Bataillons Nr. 7 und 9, Kürassier- Regiments Nr. 4, Dragoner- Verordnung vom 7. August auf längstens 3 Monate einzustellen. werden soll, Familien von Einberufenen direkt dem Elend Regiments Nr. 7, 17 und 18, Ulanen- Regiments Nr. 3, Husaren- Diese Rechte des Mieters, deren Inkrafttreten allerdings aus- preiszugeben. Es sind Frauen abgewiesen worden, weil man Regiments Nr. 12 und Feldartillerie- Regiments Nr. 3. schließlich vom Ermessen des Gerichts abhängig sind, gewährt die annahm, fie erhielten von der Firma Auer Unterstüßung, was Dazu kommen die Verlust listen 5 und 6 der württem- Bundesratsverordnung vom 7. Auguft. Die Bundesrats- aber in Wirklichkeit nicht einmal zutraf, weil der Ehemann