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Vorort wohnen.

Die Gewerkschaftsmitglieder, die obige Voraussetzungen er­füllt haben und Anspruch auf Unterstüßung aus Mitteln der Landesversicherungsanstalt erheben wollen, können die für diese Zwecke auszufüllenden Fragebogen bei den Vorständen ihrer Organisationen erhalten.,

Den Vorständen der Gewerkschaften gehen in den nächsten Lagen die betreffenden Fragebogen zu. Der genaue Termin, von dem ab Anträge auf Unterstügung gestellt werden können, wird von uns noch bekanntgegeben, sowie derselbe festgesetzt ist. Der Ausschuß der Gewerkschaftskommission. J. A.: Alwin Rörsten.

Das Correspondenzblatt" bedauert auch noch, daß sich der Vorwärts" der ungewollten Jrreführung seiner Leser in seinen

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Der Wohnort des Arbeitslosen spielt keine Rolle. Es über 10 Jahre Mitgliedschaft beträgt sie 7 M. pro Woche. Den| tung des Vorwärts" auf rechtlichem Gebiet beruht auf völliger fönnen also alle Arbeitslosen, die vorstehende Bedingungen er- Familien der eingezogenen Mitglieder soll auf Antrag eine Not Berkennung der Sachlage. Wir haben es stets für unsere Auf­füllen, Anspruch auf den Zuschuß der Landesversicherungs- fallunterstützung bis zur Höhe von 20 M. gewährt werden, die in gabe erachtet, das, was aus dem Gesetz für die Arbeiterklasse anstalt erheben, gleichgültig, ob sie in Berlin   oder in einem Monat. Der Vorsitzende Arlt führte aus, daß die Mittel für diese freuen uns, hierin Erfolg gehabt zu haben. Wir erinnern an die Raten ausgezahlt wird. Invalide Mitglieder erhalten 6 M. pro zu deren Gunsten folgt, mit Hartnädigkeit zu verfechten und Unterstübungen der Arbeitslosenkasse, dem Tariffonds und der Filialfasse entnommen werden sollen. Die genannten Unter- jahrzehntelang umstrittene Frage, ob auf Umwegen das Verbot stüßungen sollen bis zum 24. Dezember gewährt werden. Mit dieser einer Aufrechnung gegen den Lohn zu erreichen sei. Diese Frage Regelung des Unterstüßungswesens erklärte sich die Versammlung ist gleichfalls vorm Reichsgericht in dem von uns dargelegten nach längerer Diskussion einverstanden. Weiter wurde über die Sinne zugunsten des Arbeiters entschieden. Erhebung eines Ertrabeitrages der in Arbeit stehenden Mitglieder beg Gauleiters Schente eine Summe aufbringen, aus deren Be verhandelt. Diese Extrabeiträge sollen nach den Ausführungen ftande im harten Winter die bitterste Not der Mitglieder nach Rechtsausführungen über das Mietrecht" schuldig gemacht habe. Kräften gelindert werden soll. Eine Beschlußfassung über die Sier folgt das Correspondenzblatt" der Auffassung des Oberpräfi­Höhe dieses zu erhebenden Extrabeitrages wurde ausgefeßt, da in denten. Ihr sind wir bereits ant 20. vorigen Monats ent allen zu dem Tarifbezirk Groß- Berlin gehörenden Filialen dieser gegengetreten. In boller Deutlichkeit und Ausführlich einheitlich sein muß. Zur Regelung dieser Frage und zur Ent- feit der jetzt vom Correspondenzblatt" wieder aufgenommenen fal gegennahme weiterer Beschlüsse der Schlichtungskommission findet schen Behauptung des Oberpräsidenten entgegenzutreten, unsere eine außerordentliche Versammlung statt. Ausführung sei irreführend, vermögen wir leider infolge der Achtung, Gastwirtsgehilfen! Von mehreren Seiten sind der Bensurverhältnisse und der durch den Oberbefehlshaber in den Verbandsleitung Klagen darüber zugegangen, daß verschiedene Marken uns gegenüber aus Anlaß des Artikels vom 20. vorigen Gastwirte, mit denen der Verband über die Arbeitsverhältnisse der Monats erteilten dringlichen Mahnung, den Oberpräsidenten nicht Angestellten Vereinbarungen und Tarife abgeschlossen hat, sich nicht anzugreifen, nicht voll nachzukommen. Wir beschränken scheuen, die augenblidliche schwere Beit dazu zu benußen, um uns auf die Bemerkung, daß im Gegensatz zu der Tarife und Vereinbarungen zu brechen und Verschlechterungen Leiber irreführenden Notiz des Correspondenz der Arbeitsverhältnisse der Angestellten und persönliche Vorteile der Unternehmer durchzusetzen. Die seitens der Leitung des Ver- blattes" die Darlegungen, die der Vorwärts" bandes angestellten Ermittelungen ergaben die Berechtigung der über die Mietverhältnisse gemacht hat, als zu. Beschwerden. Die in Betracht kommenden Gastwirte haben sich treffend von einer Reihe Gerichte anerkannt einfach, ohne mit der Organisation Rüdsprache zu nehmen, über find. Unser Befremden darüber möchten wir nicht zurückhalten, alle Vereinbarungen hinweggejezt, und zwar zum Nachteil der daß in dieser Zeit, too mehr als je die Festhaltung der wenigen Rechte der ärmeren Bevölkerung bringende Pflicht ist, das Corre spondenzblatt", wenn auch ungewollt, uns bei der Erfüllung unserer Pflicht in den Arm fällt.

Angesichts dieser Vorkommnisse und angesichts der schweren Beit, die jezt über die Bevölkerung hereingebrochen ist, richten wir an alle Kollegen die dringende Mahnung, auf dem Tarif zu be­stehen. Die darin vorgesehenen Löhne find schon sehr gering. Die Organisation wird zu geeigneter Zeit auf die erfolgten Maßnahmen und unwürdigen Anforderungen dieser Herren entsprechend zu antworten wissen. Verband der Gastwirtsgehilfen. Deutsches Reich  .

Aus Industrie und Handel.

Die Kohlenförderung.

Berlin   und Umgegend. Unterstützungen im Gemeindearbeiterverband. Wie am Freitag in der Versammlung der Filiale Berlin   be­richtet wurde, hat sich die Verbandsleitung mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse veranlaßt gesehen, folgende Aenderun gen im Unterstübungswesen eintreten zu lassen: Streit- und Ge­maßregeltenunterstüßung werden aufgehoben. Krantenunterstützung in Höhe von 7,50 M. erhalten Mitglieder, die keine Unterstüßung aus einer Krankenkasse beziehen. 3,75 M. wöchentlich erhalten tranke Mitglieder, deren Bezüge 75 Proz. des Lohnes nicht über­steigen. Die Arbeitslosenunterstützung bleibt in voller Höhe( 4-8 Wochen a 7,50 M.) bestehen. Das Sterbegeld wird auf die Hälfte herabgesetzt, es beträgt also in der 1. und 2. Klaffe 30-75 M., in Angestellten. der 3. Klasse 22,50-56,25 M. Das Sterbegeld der Ehegatten be­trägt die Hälfte dieser Säße. Für die zum Heere eingezogenen Mitglieder ruhen jämtliche statutenmäßigen Unterſtügungen. Die Familien der Einberufenen, welche mindestens 26 Wochenbeiträge entrichtet haben, erhalten folgende Beihilfen: Wenn die Reichs-, Kommunal- und Arbeitgeberunterstübung weniger als 50 Proz. des Bohnes beträgt, erhalten alleinstehende Frauen monatlich 4 M., Ehefrauen mit Kindern' monatlich 5 M. und für jedes Kind 50 Pf. Zuschlag. Erhält die Ehefrau nur die Reichsunterstüßung, so zahlt Nach vorläufiger Feststellung wird man die Förderung im der Verband monatlich 7 M. und für jedes Kind 50 Pf. Alle Das Steindruckgewerbe und der Krieg. borstehenden Säße gewährt nach dem Beschluß des Verbandsvor­erften Kriegsmonat im Durchschnitt auf 45-50 Proz. der Beteili Durch den Krieg wird besonders stark das deutsche Stein- gungsziffer zu rechnen haben, während der Absatz sich auf etwa standes die Hauptkasse. drudgewerbe geschädigt, schon deshalb, weil dieses zum überwiegen­den Teil Exportgewerbe ift. Gine ganze Reihe von Betrieben haben 30-35 Bros. ftellt. Die wochenlange Stockung des ganzen Verkehrs schon ihre Tätigkeit vollständig oder größtenteils einstellen müssen, berhinderte den vollen Abjah der Förderung im abgelaufenen während andere, die für den lokalen oder Inlandsbedarf arbeiten, Monat, was im September fraglos der Fall sein wird, nachdem zurzeit in beschränktem Umfange noch weiter arbeiten können. Die die Wagengestellungsziffer wieder auf 18 000 Wagen pro Arbeits­Borstände des Fachverbandes und des Schutzverbandes deutscher tag gestiegen ist. Der Versand erstreckt sich fast ausschließlich auf Steinbrudereibefizer haben jept an ihre Mitglieder einen Aufruf Lieferung für Heeres- und Marineswede. Es sind starke Mengen erlassen, in dem die Bitte ausgesprochen wird, Betriebseinschrän- gestürzt worden, daneben war es nötig, auch an verschiedenen fungen nur in dem allernotwendigsten Maße vorzunehmen und Tagen zu feiern. Der Bedarf beschränkt sich auf Stücfohlen und durch Schichtwechsel usw. möglichst allen Arbeitern noch einen Ver- grobe Nüsse 1 und 2, die die Marine bezieht, während die Eisen­dienst zukommen zu lassen. bahn bestmelierte Kohlen erhält. Soweit die Bestände auf Waggons gelagert waren, haben sie inzwischen durch den aufgenommenen Versand Abgang gefunden. Große Vorräte sammeln sich in Kols fohlen an, die in immer stärkerem lleberfluß vorhanden sind. Die Stillegung der Koksöfen nimmt weiteren Umfang an. Auch der Brikettabjak war im Auguft gering; er betrug etwa 25 Proz. der Beteiligung. Die Herstellung ist start eingeschränkt, es wird auch ein großer Teil gelagert. Fraglos wird der Absah in den folgen­den Monaten sich wieder heben.

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Dazu beantragt die Ortsverwaltung noch folgende Säge aus der Lokaltasse: Krantenunterstüßung nach den Beschlüffen des Hauptvorstandes. Zuschuß zum Sterbegeld für Ehegatten 50 Proz. der bisherigen Säße, das macht 15-37,50 M. in der 1. und 2. Klasse. Kindersterbegeld 15-25 M. Der Lokalzuschlag zur Arbeitslojen unterstüßung wird von 3 M. auf 50 Pf. wöchentlich herabgesetzt. Die nach Ablauf der Leistungen der Hauptkasse gewährte Arbeits­lofenunterstübung wird für die 1. Klaffe auf 8 M., für die 2. Klasse auf 6,50 M. herabgefeßt. Die ausgesteuerten Mitglieder erhalten borläufig auf 4 Wochen in der 1. Klasse 8 M., in der 2. Klasse 6,50 M. pro Woche. Bezugsberechtigte Mitglieder, die den städtischen Es wäre zu wünschen, daß diesem Appell nachgekommen würde Zuschuß zur Arbeitslosenunterstübung nicht bekommen, erhalten und die Steinbrudereibefiber die vorgenommenen großen Betriebs­aus der Lokalfaffe einen Zuschuß von 2,50 M. wöchentlich. Für einschränkungen verringern, denn die Arbeitslosigkeit im Gewerbe die Familien der zum Heere Gingezogenen gewährt die Lokaltasse: ist außerordentlich groß. Nach der letzten Zusammenstellung des Sterbegeld für Kinder 15-25 M., Sterbegeld für Ehefrauen 30 M., Verbandes der Bithographen und Steinbruder vom 1. September Sterbegeld für im Kriege gefallene Mitglieder 30 M. Zuschuß hat die Arbeitslosigkeit seit der vorhergehenden Statistit vom zur Verbandsunterstüßung für Kinder monatlich 1 M. Notstands- 16. Auguft noch weiter zugenommen. Siernach sind von rund unterstüßung auf Antrag in Höhe von 5, 7 und 10 M. 16 500 Mitgliedern 3823 zum Militär eingezogen, 2959 arbeiten Die vom Referenten vorgetragenen Maßnahmen riefen eine nur halbe Tage und nur 2527 haben das Glüd, noch volie Tage ausgedehnte Diskussion hervor. Mehrere Redner gaben ihrer Un- arbeiten zu dürfen. Die übrigen 7691 find arbeitslos! Ein Teil zufriedenheit mit der Herabfebung der Unterstüßungen Ausdrud. babon ist allerdings frant gemeldet. Die Not der Lithographen Sie meinten, da die städtischen Betriebe keine Entlassungen vor- und Steindrucker ist daher groß, aus welchem Grunde es dringend nehmen, so werde der Verband von der Arbeitslosigkeit nicht oder erwünscht ist, daß mehr Arbeitsgelegenheit gefchaffen würde. fast nicht betroffen, also sei die Verminderung der Unterstüßungs­fäße nicht gerechtfertigt. Die im Felde stehenden Mitglieder könnten mit Recht erwarten, daß der Verband ihre Familien unterstüte. Eine Konferenz der holländischen Gewerkschaften, in der Diefem Standpunkt wurde vom Vorstande entgegengehalten, daß 44 Orte vertreten waren, beschäftigte sich in voriger Woche ein­ein großer Teil der Mitglieder zum Heere eingezogen sei und die gehend mit den durch die gegenwärtige Lage gebotenen Maßnahmen Einnahmen des Verbandes dadurch start zurückgehen. Dement aur Aufrechterhaltung der Organisationen und Sicherstellun sprechend müßten auch die Ausgaben eingeschränkt werden. In ihrer Beistungsfähigkeit, soweit dies nur irgend möglich ist. Nach anderen Orten mache sich schon eine größere Arbeitslosigkeit bei dem het Bolt" wurde in der Diskussion besonderer Wert darauf den Verbandsmitgliedern bemterfbar. Wenn das in Berlin   bis gelegt, daß die Unterstützung aus den allgemeinen, von bürgerlicher jezt noch nicht der Fall sei, so müsse man doch damit rechnen, daß Seite unterstützten Fonds usw. nicht den Charakter einer Armen­auch hier noch eine fühlbare Arbeitslosigkeit eintreten könne. Es unterstüßung bekommen möchten. Es verdient noch hervorgehoben sei also nötig, fich mit den vorhandenen Mitteln den Verhältnissen zu werden, daß unseren Gewerkschaftsvertretern ein weitgehendes entsprechend einzurichten. Vertreter des Hauptvorstandes wandten Mitbestimmungsrecht eingeräumt ist, so zwar, daß sie die Aus­sich dagegen, daß die Ortsverwaltung besondere Unterstützungen zahlung der Unterstützungen aus diesen Fonds an ihre Mitglieder aus der Lokalkaffe beantragt. In allen anderen Gewerkschaften selbst besorgen können. seien die örtlichen Zuschläge aufgehoben worden, um eine für alle Mitglieder gleichmäßige Unterstüßung zu gewähren. Es sei nicht zu billigen, daß die Berliner   Ortsverwaltung aus der Reihe tanze. Im Interesse der Allgemeinheit sollten die Berliner   Mitglieder darauf verzichten, in dieser Zeit eine Ausnahmestellung im Unter­ftüßungswesen einzunehmen.

Nach Schluß der Debatte stimmte die Bersammlung einstimmig den Vorschlägen der Ortsverwaltung zu.

Achtung, Metallarbeiter! Die Firma Sommerfeld, Berlin   SO., Stalizer Straße, hat für die Militärbehörde Feld­flaschen herzustellen. Für diese Arbeit gab es bislang 2 M. Schleiferlohn pro 100 Stück. Der Preis für diese Arbeit sollte auf 1 M. herabgesetzt werden, was sich natürlich die Schleifer nicht gefallen ließen und die Herstellung der Arbeit verweigerten. Es darf wohl als sicher angenommen werden, daß die Militärbehörde in der gegenwärtigen Zeit auf eine nicht besonders gut bezahlte Arbeit einen Abzug nicht gemacht hat.

Rusland.

Soziales.

Staatsbauten in England. Nach der Holzwelt" hat England 80 Millionen Mark für den Bau von Häusern und Arbeiter­wohnungen bewilligt, um den durch den Krieg arbeitslos Ge­wordenen Arbeit zu verschaffen.

Parteiveranstaltungen.

Niederschönhausen  - Nordend. Mittwoch, den 9. September, bei

Manke, Beuth., Ede Charlottenstraße: Mitgliederversammlung. Lages ordnung: Bericht über die Maßnahmen der Gemeindevertretung und bes Stralau. Mittwoch, den 9. September, bei Steinicke, Alt- Stralau 6: Gemeinschaftlicher Zahlabend für alle Bezirle.

Kriegsausschusses und anderes.

Friedrichsfelde  . Mittwoch, abends 8%, Uhr: Gemeinsamer Bahlabend bei Subbrint, Berliner Straße  . findenden Sigung im Restaurant Beder, Tempelhof  , Berliner Str. 86/87, Jugendfektion Tempelhof- Mariendorf. In der heute abend statt hält Genoffe Kaufmann einen Vortrag über: Reiseeindrüde in Rußland  und Frankieich." Sonntag, den 13. d. Mts., findet eine Wanderung der Sektion nach Mahlow- Birkholz statt. Treffpunkt für Tempelhof  : Ranal­brüde, Berliner Straße  ; für Mariendorf  : Dorf, Ede Chausseestraße. Gäste willkommen. Biesdorf  . Mittwoch, 9. September: 8ahlabend im Lolal von Hirte, Die bielumstrittene Frage: Gehören Verkäuferinnen in Marzahner Str. 4. Tagesordnung: Der Striegsausschuß von Biesborj. Fleisch- und Wurstwarengeschäften sogenannte Schlächterlicher Bahlabend im großen Saale des Bilhelminenhofes, Wilhelminenhof Ober- Schöneweide. Mittwoch, den 9. September: Gemeinschaft mamsells zur Zuständigkeit des Gewerbegerichts? hat straße. Tagesordnung: Ferdinand Laffalle zum Gedächtnis". Referent: gestern die Rammer 6 des hiesigen Gewerbegerichts unter Vor- Ed. Bernstein. siz des Magistratsrats Schulz verneint. Fredersdorf Petershagen. Während des Krieges gemeinsamer Bahlabend in jedem Monat bei Kirchner am Bahnhof.

and Gewerbegehilfe oder Handlungsgehilfe? re

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Es handelt sich um die Gehaltsforderung einer solchen Ver­fäuferin gegen die Firma Morgenstern. Zur Zuständigkeits­frage führte der Vertreter der Firma aus: die Klägerin habe nicht nur verkauft, sondern auch beim Säubern der Geräte geholfen. Vor allem aber sei die Tätigkeit der Klägerin um deswillen als eine gewerbliche anzusehen, weil sie die Ware auch aufgeschnitten habe. Das Gericht fam aber zu dem Beschluß, die Streitsache dem Kaufmannsgericht zu überweisen, denn die Klägerin ſei in der Hauptsa che als Handlungsgehilfin beschäftigt gewesen. Bundesratsbeschlüsse.

Deutscher Metallarbeiterverband, Verwaltung Berlin  . Im Berliner   Malergewerbe hat die Arbeitslosigkeit einen folchen Umfang angenommen, daß das Ortstarifamt sich genötigt Durch Verordnungen des Bundesrats ist auf Grund des§ 3 fieht, zur Milderung des entstandenen Notstandes die siebenstündige Winterarbeitszeit schon vom 7. September an einzuführen. Ueber des Gejeges über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaft­ftunden, Nacht- und Sonntagsarbeit darf von den sieben Stunden lichen Maßnahmen die früher ablaufende Amtsdauer der Ver täglich beschäftigten Gehilfen nicht mehr ausgeführt werden; wo treter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Versicherungsbehörden folche unumgänglich notwendig ist, soll die Arbeit in Wechselschicht Reichsversicherungsamts bis zum 31. Dezember 1915 verlän­und Versicherungsträgern sowie der nichtständigen Mitglieder des ausgeführt werden. Wird diese Wechselschicht dem Ortstarifamt rechtzeitig gemeldet, so ist nur der tarifmäßige Lohn, also keine gert. Bis zu demſelben Datum ist die Frist verlängert, für welche Bulage zu zahlen, wenn die betreffenden Arbeiter nicht mehr als die Festsetzung der Ortslöhne im ganzen Reiche gilt.(§ 151 Abs. 1 42 Stunden wöchentlich gearbeitet haben. Der Tarifvertrag bleibt R.V.O.) sonst in allen Punkten bestehen. Die beschlossenen Sonder­bestimmungen gelten nur für die Dauer des Krieges.

zu melden.

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Jugendveranstaltungen.

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Für arbeitslose junge Arbeiter und Arbeiterinnen finden jeden Mittwochvormittag Museumsbesuche unter sachkundiger Führung statt. Morgen Mittwoch, den 9. September: Besichtigung des Museums für Naturkunde. Treffpunkt: vormittags 11 Uhr, vor dem Museum, Invaliden Arbeiter und Arbeiterinnen mögen sich daher an diesen in Zukunft regel straße 43. Irgendwelche Untoften entstehen nicht. Alle arbeitslosen jungen mäßig stattfindenden Veranstaltungen beteiligen! Tempelhof  . Mittwoch, den 9. b. Mis.: Bortrag des Kollegen H. Schönlant über: Beitgeschichte". Sonntag, den 13. d. Mts., ber anstaltet die Jugendsettion eine Wanderung nach Birtholz. Keine Fahr tosten. Treffpunkt: früh 7 Uhr, an der Kanalbrüde, Berliner Straße  . Sigungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. abends 7, Uhr, im Rathaus. Beschlußfassung über Maßnahmen zur Linde­Mahlsdorf an der Ostbahn. Donnerstag, den 10. September, rung der durch den Strieg verursachten Notlage der Angehörigen hiesiger Gemeinde.

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Diese Sihungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist be rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.

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Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße 69, vorn bier Treppen Fahrstuhl, wochentäglich am Montag bis Freitag von 3 bis 6 Uhr,

Arbeitsvertrag und Krieg. Die neueste Nummer( 36) des Correspondenzblattes" hält Achtung, Töpfer! Im Einverständnis mit unseren Unter- feine irrige Ansicht aufrecht, die unserer Darlegung entgegensteht, nehmerorganisationen weisen wir nochmals ganz besonders darauf daß einen wichtigen Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses hin, daß die Bestimmungen des Lohntarifs voll und ganz aufrecht in feinem Fall der Kriegszustand bildet. Seine falsche Ansicht zu erhalten sind. Etwaige Verstöße gegen den Lohntarif sind sofort begründet das Blatt mit der liebenswürdigen Bemerkung, unsere am Sonnabend von 5 bis 6 Uhr, statt. Jeder für den Briefkasten be Weiber werden hiermit die Kollegen verpflichtet, uns am Mon- Auffassung sei um so bedauerlicher, als wir auf rechtlichem Gebiete stimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizu­tag, den 14. September d. J., sämtliche Bauten von Groß- Berlin zu die. Dinge nicht sehen, wie sie sind, sondern wie wir sie gern haben fügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine melden, wo zurzeit Töpferarbeiten ausgeführt werden. Dies kann möchten. Diese irreführende, verkehrte Ansicht des Correspon- Abonnement quittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige telephonisch geschehen. denzblattes" zeigt, wie mehrere andere Artikel, daß das Correspon­benzblatt" noch immer von der irrigen Ansicht ausgeht, beim Verzug des Gläubigers fomme es auf ein Verschulden oder auf ein sub­jeftives Unvermögen zur Annahme an. Wir haben neulich schon erwähnt, daß dem nicht so ist. Eine ausführliche Begründung gegenüber der früheren falschen Ansicht kann das Correspondenz Die Berliner   Steinfeger hielten in den Sophiensälen eine Ver- Blatt" im Gewerbe- und Kaufmannsgericht vom 1. August 1900 sammlung ab, in welcher die von der Schlichtungskommission für nachlesen. Nach dem Erscheinen jenes Artikels war nur hier und den Tarifbezirk getroffenen Maßnahmen und Henderungen im ba bie falsche, jest wieder auflebende, dem Arbeiter ungünstige Auf- Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Unterstügungswesen während des Krieges erörtert wurden. Die Arbeitslosenunterstützung ist folgendermaßen geregelt: Nach einer fassung anzutreffen. Unsere Auffassung deckt sich mit der Auf- Mittwochmittag: In den Tagesstunden überall ziemlich warm und Mitgliedschaft von 1 bis 4 Jahren beträgt die wöchentliche Unter- fassung des Reichsgerichts und anderer bedeutenderen Kommen- borwiegend heiter, später, besonders im Küftengebiete, vom Weiten nach Often fortschreitende Trübung und geringe Abkühlung, ohne erhebliche ftübung 4 M., nach 5 bis 10 Jahren beträgt sie 5 M. und bei tatoren. Der Angriff des Correspondenzblattes" gegen die Hal- Niederschläge.

Ferner geben wir bekannt, daß von Donnerstag, den 10. d. M., ab das Bureau sowie der Arbeitsnachweis wieder in der alten Weise geöffnet sind, und zwar von 10-1 Uhr und von 4-7 Uhr, des Sonnabends dagegen von 8-1 Uhr und von 4-6 Uhr.

Die Verbandsleitung.

nein.

Fragen trage man in der Sprechstunde vor. fündigen. Sie fann ihr Kündigungsrecht auch jetzt schon ausüben. Gin Jost  . Die Frau fann bis spätestens am 3. Oftober zum 1. Januar weitergehendes Recht steht ihr leider nicht zu. H. W. 100. Leider alle weiter. Sie könnten für den Klagefall nur Zahlungsfrist verlangen. Meier. Der Wirt ist im Recht. Der Vertrag gilt in Ihrem Suchen Sie sich zu einigen. Mechaniker, Treptow   100. Fordern Sie den Birt auf, nun endlich innerhalb einer Woche das Ungeziefer zu entfernen, widrigenfalls Sie auf Aufhebung des Mietsvertrages und auf Schadenersah flagen werden. D. R.   38. 1. und 2. Nein. 3. Ja.

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