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Der Gefangverein Charlottenburger Liebertafel"( M. d. D. 1 A.-S.-B.) hat seine durch den Krieg unterbrochenen Uebungsstunden wieber aufgenommen. Der Männer und Frauenhor übt gemeinsam jeden Freitag von 9-11 Uhr im Volkshaus, Rosinenstr. 3.

Straßensperrung. Wegen Straßenbaues ist die Triftstraße von der Tegeler bis zur Genter Straße bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter gesperrt.

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Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend.

Die Kürschner und die Kriegsarbeit.

Soziales. 10 องค์

Unfallverhütungsvorschriften.

in den Streif. Das Gewerkschaftskartell Kassel ließ hierauf ein Flugblatt verbreiten, das die Namen der Bäcker enthielt, die von der Firma Riz Produkte bezogen. Daran wurde die Aufforderung gefnüpft, alle Produkte der Firma und alle durch sie hergestellten Die vom Reichsversicherungsamt herausgegebene Zusammen- Waren zu meiden. Die Straffammer Kassel verurteilte den Vor­stellung der Jahresberichte der gewerblichen Berufsgenossenschaften fißenden des Brauerei und Mühlenarbeiterverbandes, Zahlstelle über die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften für das Kassel , als Verfasser des Flugblatts, und ferner dessen Verbreiter Jahr 1913 ist jüngst veröffentlicht worden. zu je 2 Wochen Gefängnis. Den Einwand der Angeklagten, daß den streifenden Arbeitern die von ihnen erstrebte Lohnerhöhung zugestanden habe, hielt das Gericht für den Tatbestand des§ 153 der Gewerbeordnung ohne Belang. Auf die Revision der Ange­lagten hob das Oberlandesgericht Kaffel auch dieses Urteil auf. indem es sich auch hier auf den Standpunkt stellte, daߧ 153 Arbeiter den Zweck verfolgt, die Erfüllung rechtlich schon bestehender niemals zur Anwendung fommen kann, wenn die Verabredung der Ansprüche zu sichern oder zu erreichen, oder wenn auch nur die Arbeiter, wenn auch irrtümlich, glaubten, einen Rechtsanspruch auf die Lohnerhöhung zu haben. Auch in dieser Sache murde vom Oberlandesgericht betont, daß ein sich an jedermann wendendes Flugblatt, feine boyfottierte Waren zu kaufen, aus den oben ange­gebenen Gründen die Anwendung des§ 153 nicht rechtfertigen kann.

Das mit zusammenfassenden Tabellen über die Ueberwachungs­tätigkeit der einzelnen technischen Aufsichtsbeamten und über die Handhabung der Strafbefugnis der Berufsgenossenschaften aus gestattete Wert, dem ein ausführliches Sachregister beigegeben ist, ift als 1. Beiheft zu den Amtlichen Nachrichten des Reichsversiche­rungsamts 1914 bei Behrend u. To. in Berlin W. 9 zum Preise von 18 M. erschienen.

Gerichtszeitung.

Kriegswirkungen.

Gebiete liegende Eingriffe gegen Organisationen und gegen Der Krieg hat einige Behörden veranlaßt, auf politischem einzelne zurückzunehmen. Von diesen Fällen seien nach­stehend zwei mitgeteilt:

Aus Industrie und Handel.

Am Montag fand eine Sektionsversammlung der Pelzbranche statt, die sich mit der Frage beschäftigte: Wie regeln wir die Bezah=- lung der Militärarbeit am besten? Frize referierte und zeigte, welche Gewinne die Unternehmer bei der Kriegsarbeit erzielen. Die Hausindustriellen selbst selbst waren gezwungen, sich unter diesen Umständen ant die Bekleidungsämter wenden, zu die denn auch eingriffen und Remedur schafften. Eine fleine Aenderung habe allerdings allein schon die Ankündigung der Versammlung bewirkt, indem in einzelnen Betrieben daraufhin Zulagen erfolgt find. Andere Unternehmer verlangen dagegen von Affordarbeitern schon die Lieferung des Garnes, und zwar müsse dies in den Betrieben selbst getauft werden zu Preisen, bei denen der Unternehmer auch noch verdient. Um die Wohnreduktion leichter 1. Der Deutsche Händlerverband Berlin war als vermeintlich durchführen zu können, wurde die über 20 Jahre. bestehende Lohn- politischer Verein von der Polizei angesehen und deshalb der Vor­arbeit beseitigt und Affordarbeit eingeführt. Angesichts dieser figende des Vereins zur Einreichung der Sabunge. aufgefordert. Tatsachen erachten die Versammelten es für angebracht, an die Dieser beschritt hiergegen den Klageweg. Nunmehr hat der Polizei­Arbeitgeber das berechtigte Verlangen zu stellen, jekt die Löhne präsident dem Vorsitzenden folgende Verfügung zugehen lassen: die Annahmepflicht deutschen Geldes in Belgien Des Krieges wegen ziehe ich hiermit meine Verfügung vom und Mark sezt für die zu zahlen, die vor dem Kriege üblich waren. Dieses Verlangen 2708. VII. 4/13 Frant fest. Durch durch welche Sie auf 1,25 ist um so mehr gerechtfertigt, weil nach Fertigstellung der Militär- 16. Dezember v. J. arbeit mit einer langen Arbeitslosigkeit zu rechnen ist. Wo nicht Grund des§ 3 Reichsvereinsgefezes zur Einreichung der Sagungen war viel deutsches Geld nach Belgien gekommen, das Wochenlohn gezahlt wird, sondern auf Atford gearbeitet und des Vorstandsmitgliederverzeichnisses des von Ihnen gelei Bevölkerung in Frant umzutauschen fuchte. werden muß, ist die Arbeit nach folgenden Affordfäßen zu teten Verbandes aufgefordert worden sind, zurück." bezahlen: Für Gefellen pro Pelz( Schneiden und Zweden) 4,50 M., für Maschinennäherinnen 1,50 M., für Mamsells( bei einseitiger Beriemelung 3 M., für Mamsells( bei zweimaliger Beriemelung) 5 M. Die Versammelten verpflichten sich, diese Lohnfäße überall zur Durchführung zu bringen.

In der Diskussion führte ein Hausindustrieller aus, daß der Arbeitslohn von Hausindustriellen, die selbst nur 12 M. erhalten, nicht gezahlt werden könne. Seitens des Vorstandes wurde dem gegenüber erflärt, daß die Säße, die in der Resolution aufgestellt sind, das Resultat langer und reiflicher Ausarbeitung und nicht zu hoch bemessen seien. Es werde weiter nichts verlangt, als daß Lohnarbeit eingeführt und die Löhne gezahlt werden, die vor dem Ariege üblich waren, oder aber, daß die Unternehmer die gefor­derten Affordpreise bewilligen.

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Deutsches Reich .

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2. Am 12. September teilten wir mit, daß ein Wärter der Probingial- Jrrenanstalt zu Neu- Ruppin , der zurzeit sich im Felde befindet, wegen Berbreitung seines Verbandsorgans Sanitäts­warte" aus dem Dienst entlassen war. Gegen den diese Entlassung billigenden Beschluß des Bezirksausschusses hatte der Wärter Klage erhoben.

Deutsche Währung in Belgien . Brüssel , 6. Oftober.( W. T. B.) Eine Verordnung des General besetzten Gebiete Belgiens bestimmt gouverneurs für die

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einen Mindest kurs einmarschierenden Truppen die Hierdurch entstand die um so schwerer bes friedigt werden konnte, als die belgische Nationalbant, die ihre Notenpresse nach Antverpen gebracht batte, in Brüssel erst nach langer Zwischenzeit Roten herausgeben konnte. Auch in Deutschland entstand eine starte Nachfrage nach belgischen Frant, vornehmlich in­folge des Bedarfs der nach Belgien ziehenden Truppen und der starten industriellen Bezüge aus Belgien . So ergab sich das eigen­Dem Anwalt des Wärters ist nun vom Landesdirektor folgende tümliche Resultat, daß der belgische Frank der Mart gegenüber. Buschrift zugegangen: einen vorher nie erreichten och furs erhielt, und dies zu einer Auf die mir im Auftrage des früheren Jrrenwärters Beit, in der die belgische Nationalbant in eine fritische geraten ivar. Um den durch borübergehende zugestellte lageschrift vom 5. d. W. erwidere ich, daß ich die Situation Bandesirrenanstalt Neu- Ruppin heute angewiesen habe, an Ihren Momente veranlaßten, den tatsächlichen dauernden Verhältnissen aber Mandanten 131,46 M. nebst 4 Proz. Zinsen seit dem 13. Oftober nicht entsprechenden Kursstand zu regulieren, hat der General 1913 zu zahlen. Der Grund hierfür liegt nicht etwa darin, daß gouverneur die Annahmepflicht der Mark in Belgien erklärt und eine der Provinzialverband eine rechtliche Verpflichtung zu dieser Mindestrelation zwischen Frank und Mart geschaffen, da eine feste Zahlung für gegeben hält, vielmehr habe ich die Auszahlung an­Relation wegen der sich rasch ändernden Verhältnisse nicht an­geordnet, weil die jebige Zeit, welche die Einmütigkeit aller poli- gebracht erschien. Es wird somit der deutschen Industrie und dem tischen Barteien in der Erreichung eines großen Zieles in er deutschen Handel möglich sein, ihre Bezüge aus Belgien in Mark zu hebender Weise fundtat, nicht dazu angetan ist, vor den Gerichten bezahlen, was vor allem für das Rheinland und Westfalen von großer einen Rechtsstreit der vorliegenden Art auszutragen." Bedeutung ist.

Boykott und§ 153 der Gewerbeordnung.

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Kleine Nachrichten.

Angriffe auf die gewerkschaftlichen Erfolge. Eine erfreuliche Erscheinung in diesen Kriegstagen war die entschiedene Haltung, die unsere Militärbehörden gegen Maßrege­lungen von Arbeitern bei Lohndifferenzen usw. zeigte. Die Be deutung der Gewerkschaftsarbeit für die Wehrhaftigkeit unseres Boltes hat damit zweifellos eine nachträgliche Würdigung erfahren. Swei wichtige Urteile in Boykottfragen fällte dieser Tage So beruhigend diese Stellungnahme auf unsere ins Feld gezogenen das Oberlandesgericht Kassel . In beiden wurde anerkannt, Die Erdbebenkatastrophe in Kleinasien . Kampfgenossen zu wirken geeignet war, um so heftiger müssen sie daß ein Boykott zur Erzwingung einer Rechtspflicht nicht Ansichten beunruhigen, die letzten Endes auf eine Vernichtung der unter die Strafbestimmung des§ 153 der Gewerbeordnung Ergänzende amtliche Meldungen über das Erdbeben in Klein­Gewerkschaftsarbeit hinauslaufen. Vor einiger Zeit berichtete fällt. Die Urteile betrafen folgende Fälle: afien besagen, daß in Sparta eine große Anzahl von Häusern voll die Dortmunder Arbeiter- Zeitung" aus Münster i. W., daß dort 1. Jm März d. J. kam es zwischen dem Inhaber der Kilians- ständig zerstört wurde. Die Amtsräume der Militärverwaltung, ein von dem Magistrat und den Stadtverordneten brauerei zu Kassel und den Arbeitern der Brauerei zu Streitig das Telegraphenbureau und Wohltätigkeitsanstalten sind teilweise unterzeichneter Aufruf erschienen sei, wonach Arbeiterentlassungen teiten, da die Brauerei mehrere Arbeiter entlassen hatte. Der eingestürzt. 248 Personen sind ums Leben gekommen. möglichst zu vermeiden seien, daß sich Unternehmer und Arbeiter Aufforderung des Verbandes der Brauerei- und Mühlenarbeiter, Vermutlich sind noch Leichen weiterer Verunglückter unter den vielmehr auf der Grundlage geringeren Lohnes einigen bie entlassenen Arbeiter wieder einzustellen, leistete die Brauerei Trümmern. Nach dem Erdbeben äscherte eine Feuers brunst sollten. Da man darin eine Gefährdung der bestehenden Lohn feine Folge. Auch bei der einige Monate später erfolgten Ein- 18 Häufer und Läden ein. Auch wurde in der Umgegend von Sparta tarife erblickte, wurde eine Deputation von Arbeitern und stellung neuer Arbeiter wurden die entlassenen Arbeiter nicht be nternehmern des Baugewerbes beim Oberbürger rücksichtigt. Die Arbeiterschaft erblidte hierin eine Verlegung des durch das Erdbeben Schaden angerichtet und Menschenopfer ges meister vorstellig. Dieser Herr erklärte: zwischen der Brauerei und dem Verband geschlossenen Tarif fordert. In Budur find einige Stadtviertel bolla Die Arbeitslöhne, besonders im Bau- vertrages, der vorschreibt, daß neue Arbeitsstellen zunächst mit den ständig zerstört worden. Das Regierungsgebäude und die gewerbe, find horrend hoch, sie sind mit die Ursache, wegen einer früheren Einschränkung des Betriebs entlassenen Gefängnisse litten jedoch keinen Schaden. Die Zahl der Menschen­daß in der Privatbautätigkeit eine Stagnation eingetreten ist; Arbeitern zu besetzen sind. Das Gewerkschaftskartell verhängte opfer beziffert sich in Burdur auf etwa 2000 Personen. empfehlen Sie den Leuten, in ihren Ansprüchen auf Grund diejes Sachverhalts den Boykott über die Brauerei Außerdem wurden viele Personen verletzt. Auch in Egherdir etwas herunterzugehen, und es wird wieder mehr ge- und veröffentlichte im Boltsblatt" in Kassel das folgende Inserat: wurde einiger Schaden angerichtet, ohne daß indessen Menschen ver­" Das Kiliansbier ist boyfottiert. Arbeiter und Bürger, meidet Dann folgte der bekannte Vergleich zwischen dem Maurer und dasselbe. In Kassel und Umgebung fommt es noch in nachstehenden unglüdten. In Uluburlu find 4 Personen getötet und 5 verlegt dem Gerichtsaffessor und weiter: Geschäften zum Vertrieb: Ehrenpflicht eines jeden Arbeiters worden. 16 TM. H.! Ich weiß, daß ich Sie nicht überzeugen werde, aber und mit der Arbeiterschaft sympathisierenden Bürgers ist es, fein In diesem Inserat fand die Straf meine feste Ueberzeugung ist es, und ich stehe iliansbier zu trinten." feineswegs allein damit. Ich bin so sehr von fammer in Kaffel ein Vergehen gegen§ 153 der Gewerbeordnung der Richtigkeit dieser Anschauung überzeugt, und verurteilte den Verfasser des Inserats, den Vorsitzenden des daß ich Sie ermächtige, in der Oeffentlichteit Gewerkschaftskartells und den verantwortlichen Redakteur des Volfsblatts" zu je eine Woche Gefängnis. Die Drohung wurde Gebrauch von meinen Worten zu machen." darin gefunden, daß die Wirte, zu deren Kenntnis das Inserat Jedes Wort der Kritik würde diese im gegenwärtigen Augen- notwendig fommen mußte, darin die Anfündigung sehen sollten, blick doppelt sonderbaren Ausführungen nur abschwächen; sie seien daß Arbeiter und Bürger solange ihre Wirtschaften nicht besuchen für spätere Zeiten festgehalten. würden, als nicht der Vertrieb von Kiliansbier eingestellt werde. Gegen dieses Urteil legten die Angeklagten Revision ein.

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baut werden."

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Dag der Herr Oberbürgermeister von Münster mit der Ansicht, baß die Arbeiter mit ihren Ansprüchen heruntergehen sollten, nicht allein steht, dafür nach demselben Blatt gleich einige weitere Belege. In einer Besprechung der Tätigkeit der Rechtsauskunfts­telle( 1) des fatholischen Frauenbundes in Münster schreibt der Westf. Merkur "( Nr. 462):

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Parteiveranstaltungen.

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Neukölln. Heute, abends 8%, Uhr, findet bei Bartsch, Hermann ftraße 49, die Versammlung der Jugendsettion statt. Auf der Tages­ordnung steht der lette Vortrag des Genossen Dr. Hermann Dunder über das Wesen des Kapitalismus . In demselben Lokale findet am Sonnabend, den 10. Oftober eine Refruten- Abschiedsfeier statt. Zahlreiche Beteiligung erbeten.

Charlottenburg . Die Jugendfettion hält am Donnerstag­abend 8%, Uhr im Boltshause, Rosinenftr. 3, eine Versammlung mit Vortrag und anschließender Diskussion ab.

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Das Oberlandesgericht Kaffel schloß sich im wesentlichen den von dem Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Heinemann, geltend gemachten Gründen an. Es führte aus: Es sei allerdings Eingegangene Druckschriften. entgegen den Ausführungen des Reichsgerichtsrats Riehl in Ukraina und die Ukrainer . Von Dr. St. Rudnydyj 2 Kronen Gruchots Beiträgen, sowie Heinemanns in der Zeitschrift für die Utrainisches Korrespondenzblatt", Bien 8. af Die vielfach als lästig empfundenen großen n= gesamte Strafrechtswissenschaft und auch des Kammergerichts in sprüche unserer Dienstmädchen waren ein natür- Goltdammers Archiv Bd. 45, S. 447 in einem Streit, dessen Biel liches Ergebnis des so überrasch erfolgten Aufschwunges der die Wiedereinstellung entlassener Arbeiter sei, an und für sich eine Tezten Jahrzehnte. Bei der jetzigen starten, wirtschaftlichen Verabredung zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedin- Briefkasten der Redaktion. Anspannung unseres Voltes steht aber eine Rüdehr zur gungen zu finden. Dies sei jedoch dann nicht der fall, wenn, Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße 3, bierter Sot, alten Einfachheit und Bescheidenheit mit wie von den Beklagten behauptet werde und nicht widerlegt sei, rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 3 bis 6 1hr, ant Jeder für den Briefkasten be­Sicherheit zu erwarten. Wird der Umschwung auch die Wiedereinstellung der entlassenen Arbeiter eine Rechtspflicht Sonnabend von 5 bis 6 hr statt. nicht von heute auf morgen erfolgen, so doch voraussichtlich in des Unternehmers gegenüber den Arbeitern darstelle. Eine solche stimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen bei­Anfragen, denen feine absehbarer Zeit." aber sei vorhanden, wenn der Tarifvertrag die von den Angeklagten zufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Abonnementsquittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Gilige Auf denselben Ton gestimmt war ein Vortrag des Paters behauptete Vorschrift enthalte. Bestehe dieser Anspruch, so entfalle Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Elpidius über die Bedeutung des Krieges für die fittliche jede Möglichkeit der Anwendung des§ 153 der Gewerbeordnung. B. 2. 33. 1. In Frankreich . 2. und 3. Ja. 4. In der Regel nein. Diese Strafvorschrift fönne aber auch dann nicht in Kraft 5. Nein. Hebung des Volfes: D. 12. Beantragen Sie beim Gericht, den Zahlungsbefehl, treten, wenn der tarifvertragsmäßige Anspruch zwar nicht eriftiere, mit Bollstreckungstlansel versehen, Ihnen zu übersenden. W. 99. Als nicht zu unterschätzendes Gut hat uns der Krieg die aber die Arbeiter, die den Anspruch der Entlassenen auf Wieder- 1. Die 9 W. müssen Sie gegen den Witt einflagen. Ein Grund zum Einfachheit des deutschen Volkes zurückgebracht. Wir sind einstellung durchzusetzen suchten, in der irrigen Annahme des Be- Breden des Vertrages liegt in der Nichtzahlung nicht 2 Ja. durch die lange Friedenszeit üppig geworden. stehens des Anspruchs handelten. Denn dann befanden sich, wie N. 3. 87. K. K. Klagen Sie Ihr Gehalt beim staufmannsgericht ein. Wir haben es zu gut gehabt. Selbst den Arbeitern, Seinemann in der erwähnten Abhandlung in der Zeitschrift für B. N. 110. Sie sind zunächst wegen Herzfehlers zum Landsturm 87.110. besonders in den Industriekreisen, war am die Strafrechtswissenschaft zutreffend ausgeführt habe, die Ange- Abonnent 100. Die Frage wegen der freien Hustafse muß beantwortet ausgeschrieben und dann für dien untauglich erklärt. Alter 3ahltage bas Teuerste in den Delikate Bflagten in einem die Verurteilung ausschließenden Tatiertum. geschäften gerade gut genug." Weiter tomme noch folgendes in Betracht: Die Gewerbe-. Pf. Wöblertstr. Die Reklamation hätte feine Aussicht auf Erfolg. Hohenstein. Klagen Sie auf vollen Schadensersag. ( Westf. Merfur", Nr. 469.) ordnung gestatte die Lohnkämpfe und damit auch den Boykott zuständig wäre das Regiment. M. 23. 767. 1. und 2. Nein, Diese bedenklichen Wünsche und Erwartungen sehen alles Heil als Mittel des wirtschaftlichen Kampfes, also erst recht das G. S. 24. Wegen chronischen Unterleibsleiden zurückgestellt.-J. M. in der Rückkehr zur alten Einfachheit". Das hört sich sehr schön schwächere Mittel der Androhung des Boykotts an die wirtschaft: Begen asthmatischer Beschwerden nur noch landsturmfähig. 23. H. 33. an; wir möchten aber bezweifeln, daß unser Land jene achtungs- lichen Gegner. Der Inhalt des Inserats würde hiernach straflos 1. Nach der Depesche des Generalquartiermeisters vom 27. August ja. gebietende Zahl von Soldaten ins Feld schicken fönnte, wenn sich sein, wenn es auf den Willen des wirtschaftlichen Gegners der 2. Die Art der Löhnung ist außerordentlich mannigfaltig. Wir haben diese die Masse des Volfes bei 14-16stündiger schiverer förperlicher foalierten Arbeiter, hier also der Brauerei, dahin einzuwirken be- auf Grund offizieller Angaben mitgeteilt; welche Löhnung im ein­weiß wohl nur ein Intendanturbeamter, Arbeit nur von Brot und Mehlsuppe genährt hätte. stimmt wäre, daß diese die entlassenen Arbeiter wieder einstelle. Beinen Fall zutrifft, M. 3., P. S. 40 und Inzwischen sehen sich diese Ansichten in Münster auch in die Praris um. Zwei Kaufhäuser, die Militärlieferungen hatten und haben, türzten ihren Angestellten die Gehälter um 10 bis 30 Prozent! Gine Verkäuferin, die 40 M. Monatslohn hatte, wurde auf 30 M. gefekt!

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Ausland. toda

werden.

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Strafbar tönne das Flugblatt nur sein, sofern es auf andere als Er hat für die Arbeiter gekämpft. $. Sch. 100. Wegen asthmatischer Beschwerden geringen( Grades

den wirtschaftlichen Gegner behufs Unterſtüßung der foalierten Arbeiter in ihrem Kampfe wirten solle. Der Wortlaut des Flug­blatts wendet sich aber nicht an solche Dritte, insbesondere nicht an die Wirte und Händler, sondern es ist für die Oeffentlichkeit bestimmt und richtet sich allgemein an die Bürger und Arbeiter, die es auffordert, das Kiliansbier zu meiden. Das Flugblatt vermeidet also gerade die unmittelbare Aufforderung an die Wirte und Händler, um den Maschen des Gesetzes zu entgehen. Giornale d'Italia" meldet aus Bologna : Heute vormittag Alle diese Mängel müßten zur Aufhebung des Urteils führen. fand in der Nähe von Molinella ein Streit zwischen organisierten Gs betonte das Oberlandesgericht noch, daß auch das Delift des und nichtorganisierten 2andarbeitern statt. 3meitausend groben Unfugs nicht gegeben sei. organisierte Arbeiter griffen angeblich die andern an, von denen 2. Dem zweiten vom Oberlandesgericht Kassel an demselben mehrere getötet und etwa zwanzig verivundet worden seien. Einige Tage gefällten Urteil lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Im Schwadronen Kavallerie find an Ort und Stelle entsandt worden. Offer 1913 trat ein Teil der Arbeiter der Mühle Riz bei Kassel

Laudarbeiterstreitigkeiten in Italien .

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( Lungenerweiterungen oder dergleichen) werden Sie wahrscheinlich land. Sturmtauglich geschrieben werden. 2. 11. Begen Fehlern an Glied maßen nur noch für Landsturm tauglich. 2. 10. Wegen Herzfrants P. 2. 79. 1. Ja 2. Sie beiten voraussichtlich nur landsturmoflichtig. verlieren im Falle der Krankheit Ihre Rechte gegen die Krantentaffe nicht, auch wenn der Arbeitgeber zu Unrecht die Anmeldung unterlassen hat. Mitglied der Krankenkasse wird man trait Gesetzes infolge der Beschäftigung. G. R. 103. Blattius: garnison - und landsturmfähig. Köpenick 9. Die Zahlung muß erfolgen. F. J. 1. Solch ein Beschlug ist nicht gefaßt. Selbstverständlich würde dagegen aufgetreten werden. A. Nein.

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Wetterauschten für das mittlere Norddeutschland bis

Donnerstagmittag: Im Westen vielfach heiter, aber veränderlich. Im Osten veränderliche Bewölfung und an den meisten Orten noch etwas Regen, mittags ein wenig milder. In der Nacht zu Demerstag zie if falf.