Während andere Zigarettenfabriten fich befleißigen, ihre in Jeiner geringen Anzahl von Spetulanten in Liverpool und New Idas joziale Empfinden der Aerzte dem antisozialen Geist der an den ersten Wochen des Krieges entlassenen Arbeiter wieder ein- Dort Spekulationen in Baumwolle riesigen Umfangs geführten Verordnung ab, bevor für tranfe Kassenmitglieder zustellen, läßt die Firma Garbath ihre entlassenen Arbeiter auf mißlangen. schwere Nachteile entstehen, die in ihrem Endeffekt auch die Kasse der Straße liegen, läßt aber die Zigarettenmaschinenabteilung in schwer belasten würden. leberstunden arbeiten. Wir meinen, es wäre mindestens Pflicht der Firma Garbath, alle vor dem Kriege beschäftigten Arbeiter wieder einzustellen, Ueberstunden zu vermeiden und die vorhandene Arbeit gleichmäßig zu verteilen.
Soziales.
Gehaltsminderung wegen des Krieges.
Eine für die Kriegszeit wichtige, recht bedenkliche Entscheidung fällte die 3. Kammer des Berliner Kaufntannsgerichts. E6 handelte sich in dem betreffenden Falle um die Gehaltsklage eines Reisenden, der mit der beklagten Firma, einer Lehrmittelhandlung, vor dem Kriegsausbruch einen bis zum Jahre 1917 laufenden Anstellungsvertrag geschlossen hatte.
Die Arbeitslosen der Zentralverbände. Zugleich mit den Erhebungen über die Zahl der zum Kriegsdienst eingezogenen Mitglieder haben die der Generalfommission Seine Einfünfte bestanden in 100 M. Monatsgehalt und Proangeschlossenen Verbände auch Feststellungen über die Arbeitslosig- vision. Die Kundschaft der Firma besteht aus Schulen und Muteit gemacht. Die Angaben beziehen sich auf den Stand der seen. Da von beiden gegenwärtig keine Neuanschaffungen vorArbeitslosigkeit Anfang September. Nach Abzug der zum Kriegs- genommen werden, jo liegt das Geschäft in diesem Handelszweige dienst Gingezogenen verblieben Anfang September 1745 468 Mit- fast vollständig brach. Der Prinzipal hielt sich unter Berücksichti= glieder in den 47 der Generalkommission angeschlossenen Verbänden. gung dieses Tatbestandes für berechtigt, den Reisenden ohne Davon waren 370 126 oder 21,2 Proz. arbeitslos.. weitere Zahlung zu entlassen. Letzterer stüßt sich jedoch auf seinen Vertrag, der ihm seine Anstellung bis zum Jahre 1917 sichert. Er verlangt vorläufig, daß ihm für die nächsten fünf Monate je 100 M. zuerkannt werden, und behält sich die weiteren Ansprüche vor.
Der Umfang der Arbeitslosigkeit ist in den einzelnen Berufen außerordentlich verschieden. Besonders in der Exportindustrie ist eine erschreckende Arbeitslosigkeit vorhanden. Bis rund 50 Proz. arbeitslofe Mitglieder und darüber hatten 7 Gewerkschaften. Jedoch auch in Berufen, für die nicht so enorm hohe Prozentsäße Arbeitsloser angegeben sind, steht die Sache keineswegs günstig. Von den 56 201 Mitgliedern, die der Buchdruderverband nach Abzug der zum Kriegsdienst Gingezogenen hat, arbeiten 10 055 teils nur mehrere halbe oder einige Tage in der Woche, so daß auch ein Teil dieser, nicht als arbeitslos gezählten Mitglieder unterstüßt werden muß. Aehnlich steht es in anderen Verbänden, bei denen etwa ein Drittel der Mitglieder als arbeitslos angegeben werden. Nur dadurch, daß einzelne Berufe einen äußerst geringen Prozentjak Arbeitsloser haben, ergibt sich der verhältnismäßig günstige Durchschnittsfab von 21,2 Proz. arbeitsloser Gewerkschaftsmitglieder. Unter 10 Bros. arbeitsloser Mitglieder hatten 15 Gewerkschaften.
feine Angaben gemacht.
Das Kaufmannsgericht fällte folgende Entscheidung: Auf Grund des Anstellungsvertrages hat Kläger Ansprüche über den Tag der Entlassung hinaus. Denn der Krieg hebt Verträge, wenn fie nicht ausdrücklich die Kriegsklausel enthalten, keineswegs auf. Im Hinblick darauf, daß der Betrieb des Beklagten durch den Krieg in erheblichem Maße beschränkt ist, war aber gemäß§ 323 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach billigem Ermessen auf eine Gehaltsminderung zu erkennen. Als eine angemessene Mindepung sieht das Gericht ein Viertel des vereinbarten Gehalts an. Dem Kläger waren darum statt der gefordertn 100 M. nur 75 M. pro Monat zuzusprechen.
Urteil
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Die Entscheidung trifft soweit zu, als sie die Entlassung In absoluten Zahlen hatten die Verbände Arbeitslose: Metallarbeiter 76 206, Holzarbeiter 51 370, Bauarbeiter 43 225, mißbilligt, nicht aber, soweit sie das Gehalt kürzt. Es liegt dem vielleicht mit veranlaßt durch einen Artikel des Prof. Reptilarbeiter 29 721, Fabritarbeiter 23 788, Buchdruder 16 855, Transportarbeiter 16 682, Buchbinder 11 247, Schneider 8464, Dertmann in der letzten Nummer der Zeitung Gewerbe- und Glasarbeiter 8269, Maler 7921, Tabatarbeiter 7358, Hutmacher Kaufmannsgericht" der Irrtum zugrunde, daß eine Unmög6600, Buchdrudereibilfsarbeiter 6500, Porzellanarbeiter 6382, Litho- lichkeit der Reistung vorliege und§ 323 des Bürgerlichen Gesezgraphen. 6341, Schuhmacher 5949, Zimmerer 5916, Sattler und buchs anzuwenden sei, während nach dem Gesetz§ 293 Bortefeuiller 3782, Gastwirtsgehilfen 2833, Leberarbeiter und( Annahmeverzug) und§ 615 des Bürgerlichen Gesetzbuchs , der Handschuhmacher 2513, Tapezierer 2514, Steinarbeiter 2207, Töpfer die Fortzahlung des Gehalts für Arbeitsverhältnisse 2047, Bergarbeiter 2000, Bäder und Konditoren 1923, Zivilmusiker 1517, Bildhauer 1432, Maschinisten und Heizer 1423, Dachbeder berlangt, hätte zur Anwendung gebracht werden und dement1097, Handlungsgehilfen 937, Böttcher 664, Brauerei- und Mühlen - sprechend der Kläger ganz hätte entschädigt werden müssen. arbeiter 655, Glafer 646, Kürschner 553, Gemeindearbeiter 543, Zwischen Unmöglichkeit der Leistung" im Sinne des§ 323 Friseure 318, Gärtner 280, Kupferschmiede 270, Landarbeiter 247, und Unmöglichkeit der Annahme" im Sinne des§ 293 des Bureanangestellte 225, Xylographen 210, Schiffszimmerer 199, Bürgerlichen Gesetzbuchs muß, wie mit Recht auch Baum Asphalteure 198, Notenstecher 64 und Fleischer 35; Steinseher haben betont, scharf geschieden werden. Unmöglichkeit der Leistung liegt vor, wenn der Kläger z. B. im Kriege ist. Dann ist Gehalt nicht zu zahlen. Anders liegt es, wenn die Dienstleistung für den Arbeitgeber nicht verwertbar ist, wie hier. Dann liegt, gleich viel, ob ein Verschulden des Arbeitgebers vorliegt, AnnahmeBibilmusiker 84,4, Huimacher 66,7, Glasarbe ter 636, h'o- berzug vor: dann bietet der Arbeiter seine vertraglichen Leistun graphen 60,0, Bildhauer 50,5, Porzellanarbeiter 49,4, Lithographen gen an, und dann hat nach§ 615 des Bürgerlichen Gesetzbuchs 49,3 , Buchdruckereihilfsarbeiter 43,8, Buchbinder 36,7, Holzarbeiter der Arbeitgeber vo II zu zahlen. Auf diese Frage behalten wir 34,7, Tapezierer 32,8, Sattler und Portefeuiller 32,4, Gastwirts- uns vor, im Anschluß an den angeführten Dertmannschen Aufgehilfen 30,7, Buchdruder 30,0, Tabatarbeiter 28,9, Töpfer 28,4, Leberarbeiter 26,1, Maler 26,0, Bauarbeiter 25,4, Fabritarbeiter fab ausführlicher einzugehen. 23,7, Textilarbeiter 23,6, Schneider 22,3, Metallarbeiter 20,4, Glaser 21,5, Friseure 19,4, Asphalteure 19,2, Dachdecker 18,5, NotenStecher 17,1, Aürschner 16,2, 3immerer 16,1, Schuhmacher 15,7, Böttcher 9,9, Steinarbeiter 9,3, Bäder 9,2, Transportarbeiter 7,7, Schiffszimmerer 7,6, Maschinisten 7,2, Rupferschmiede 6,6, Gärtner 54, Bureauangestellte 4,0, Handlungsgehilfen 4,0, Bergarbeiter 2,6, Brauereiarbeiter 2,1; Landarbeiter 1,5, Gemeindearbeiter 1,3 und Fleischer 1,1. Von den Steinsehern fehlen Angaben.
In diesen Zahlen sind die wegen Krankheit Erwerbslosen nicht Die Prozentziffern der Arbeitslojen betrug in den einzelnen
enthalten.
Verbänden:
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An Arbeitslosenunterstübung haben die Verbände insgesamt 1648120 m. wöchentlich zu zahlen. Aus dem günstigen Durchschnittssak bon 21,2 Proz. den Schluß zu ziehen, als tei die Not in weiten Schichten der Arbeiterbevölkerung nicht so groß, daß eine Gefahr entstehen könne, wäre sehr gewagt. Sie ist in vielen Berufen derartig groß, daß dringend Hilfe geboten werden muß. Wo dies nicht durch Schaffung von Arbeitsgelegenheit geschehen fann, muß Unterstüßung gewährt werden. Diese fann ihren 3wed aber ausreichend nur erfüllen, wenn sie in Form der Arbeitslosenversicherung organisiert wird.
Ortskrankenkassen und der Krieg.
Schon einmal haben wir darauf hinweisen müssen, daß seit Ausbruch des Krieges eine mit den sozialen Aufgaben der Krankenfaffen nicht bereinbare Braris zuungunsten der Kassenmitglieder eingetreten ist. Wir bedauern, diese Klage auch gegenüber der hiesigen Ortskrankenkasse wiederholen zu müssen.
Es war bedauerlich, daß durch das Notgeses vom 4. August 1914 zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen die Mindestleistungen an Stelle der statutarischen Leistungen eingeführt werden müssen. Nur wenige Stassen in Deutschland sind so gestellt, Daß auf Grund des Notgesches gestattet werden konnte, die statutenmäßigen( höheren) Leistungen fortzusehen. Es sind die Beiträge auch bei der hiesigen Kasse erhöht und trotzdem find die Mehrleistungen, insbesondere Gewährung größerer Heilmittel, Schwan gerenunterstügung, Heimstättenbehandlung, Familienhilfe usw., in Fortfall gekommen. Fast noch bedauerlicher ist, daß die Heimarbeiterversicherung beseitigt und ein nach dem Gesez zulässiger
Aus Industrie und Handel.fab nicht eingeführt ift.
Die Dresdener Bank im Kriege.
Diese Notmaßnahmen haben insbesondere für Frauen und für deren Nachwuchs tiefschwere Folgen. Indessen: man glaubte ohne In der Plenarsizung des Aufsichtsrates der Dresdner das Notgefeß nicht auskommen zu können, um nicht die Leistungssant wurde von dem Vorstand der Abschluß für das erste Halb- fähigkeit der Kassen zu gefährden. jahr 1914 vorgelegt. Der Reingewinn stellt sich trotz der im ersten Semester herrschenden großen Geldflüssigkeit, welche zeitweise die Iufrative Verwendung von Geldern sehr erschwerte, wesentlich höher als im Vorjahre. Seit Ausbruch des Krieges ist das Geschäft mit dem Auslande abgesehen von dem beschränkten Berkehr mit den neutraln Ländern vollständig ins Stoden geraten. Das Geschäft war demnach hauptsächlich auf das Inland angewiesen, in welchem allerdings für die Bank seit
jeher der Schwerpunkt lag.
Den großen Anforderungen, welche sowohl an die Hauptbant als auch an die zahlreichen Niederlassungen nach Beginn des Krieges gestellt wurden, konnte entsprochen werden, ohne daß die Bant genötigt war, Kredite zu fündigen. Dieselbe war vielmehr in der Lage, nicht nur allen berechtigten Ansprüchen auf Krediterhöhung, welche seitens ihrer alten Kundschaft an sie herantraten, zu entsprechen, sondern ihren Kundenkreis durch Aufnahme weiterer erstklassiger Firmen, insbesondere auch solcher, welche HeeresLieferungen übernommen hatten, unter Einräumung der zur Durch führung derartiger Geschäfte nötigen Kredite zu erweitern. Dementsprechend ist auch die Anzahl der bei der Bank geführten Konten während der Kriegszeit wesentlich gestiegen.
Die Bank hat sich bei der Errichtung von Kriegskreditbanken in denjenigen Städten, in welchen sie selbst Niederlassungen unterhält, desgleichen auch bei der" Berliner Kriegsbeleihungstaffe für nachstellige Hypotheken" in angemessener Weise, insgesamt mit einem Nominalbetrag von mehr als 2 000 000 m. beteiligt.
Die wirtschaftlichen Einwirkungen des Krieges werden auf das Gesamtergebnis der Dresdner Bank für 1914
immerhin nicht ohne Einfluß bleiben.
Nicht notwendig aber ist, daß über das Notgefes hinaus die Bragis sich zu ungunsten der Erkrankten gewandelt hat. Und doch ist dem in Groß- Berlin so. Es ist auffällig, wie stark der Prozentfaz der als crwerbsunfähig Anerkannten gesunken ist: wurden früher fünf für erwerbsunfähig erachtet, so jest kaum zwei. In einer Reihe von Fällen haben wir uns davon überzeugen müssen, daß Kassenmitglieder als erwerbsfähig oder gar als gesund ge schrieben wurden, die in öffentlichen Krankenhäusern als frank und erwerbsunfähig anerkannt wurden..
Wie ist das zu erklären?
Kleine Nachrichten.
Ein Aufruf an die Juden in Polen .
Die deutsche und die österreichische Heeresleitung ließen in Russisch- Polen einen Aufruf verbreiten, der in hebräischer Sprache und im„ jidischen" Deutsch abgefaßt ist und wie folgt lautet: " Zu die Jiden in Paulen.
in
Die heldische Armees vun die grauße mitteleiropäische Regierungen Deitschland un Efterreich- Ungarn , seinen arein Paulen.
Der mechtiger Marsch vun unsern Armees hat gezwungen die despotische russische Regierung zu antlaufen.
Unsere Fohnen brengen eich Recht unfreiheit: gleiche Bürgerrechte, Freiheit vorn Glauben, Freiheit zu arbeiten ungeftert in alle Zweigen vun ekonomischen um kulturellen Leben in eier Geift!
Joch!
Bu lang hot ihr sich geplogt unter dem eisernen moskowitischen Wi Freind fummen mir zu eich, die barbarische fremde Regierung is aus! Die gleiche Recht vor Jiden soll weren gebaut auf feste Fundamenten.
Loßt eich nischt, wie a zach mol friler, obnarren durch chanufedige Versprechungen!
Zu hot nischt auch in 1905 der Bar gesogt die gleiche Recht von Jiden, un zu hot er nischt darauf gegeben den hechsten Manifest? Wie hot man eich obgezohlt dem dosigen Chauw, was man hot auf sich genummen vor der ganzen Welt?
Gedenkt das Araustreiben, wos man treibt togteglich die jidische Massen bun seiere eingesessene Metaumaus!
Gedenkt Kischinew , Homel , Bialystok , Siedlez und viel hunderter andere blutige Pogromes!
Gedenkt dem Beilis- Prozeß un die Arbeit vun die barbarische Regierung zu verbreiten dem schrecklichen Ligen von Blutgeruch bei die Jiden!
Asau hot der Zar gehalten sein monarchisch Wort, wos er hot gegeben, elendig in die Klemm! Er is jetzt wieder in die Klemm! Ot, dos is die Eiboh
bun seine Versprechungen.
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kreften, mitzuarbeiten bei die Befreiung. Eier heiliger Chauw ist ajekt, zusammen zu nehmen alle
Alle Volkskreften: eier junger Daur, eiere Kehillaus, eiere Chewraus mussen sich schtellen wie ein Mann, mitauhelfen zu die heilige Sach.
Mir erwarten, as ihr wet beweisen durch Fakten eier Verschtand un einer Uebergegebenheit.
vun unsere Militär in die Oerter, wos einen nohent zu eich. Wendet sich mit dem greßten Bitochau zu die Kommandanten
dem Weg, zu bezwingen in ganzen dem Ssaune un zu brengen Alle Sorten Lieferungen vellen bald un gut bezohlt. Bahnt dem Nizochaun bun Freiheit un Gerechtigkeit!
Die obere Leitung vun die verbindet deitsche un efterreichischungarische Armees."
Einer der die Not ausnutt.
Ein wenig vorbildliches Gebaren tritt in einem Inserat zutage, das ein Direktor aus Bremen am 8. Oftober in die Bremer Nachrichten " einrüdte. Der sicher nicht unvermögende Mann sucht ein gebildetes Mädchen für Kochen und Hausarbeit, betont aber in dem Inserat, daß die gewünschte Sochin, so lange der Krieg dauert, unentgeltli arbeiten müſe.
Leider hat die Kriegsnot viele Leute, die sich unter normalen Verhältnissen Dienstpersonal halten konnten, gezwungen, ihren Haushalt einzuschränken und ihr Dienstpersonal zu entlassen. Auf dieses eberangebot von Arbeitskräften aus Hausangestelltenfreisen spekuliert der philanthropische Herr Direktor aus Bremen . Und leider wahrscheinlich nicht vergeblich. Gesagt muß ihm aber werden, daß sein Gebaren nicht nur unsozial, sondern das direkte Gegen teil von anständig ist. Wenn schon schwere Opfer gebracht werden müssen, so sollten nicht einzelne Leute versuchen, die zu bringenden Opfer auf die Armen abzuwälzen.
Tödlicher Unfall.
Ein bedauerlicher Unfall hat den Tod des Dresdener Stadtbaurats Professor Erlwein herbeigeführt. Erlwein begleitete einen Transport mit Liebesgaben für die sächsischen Truppen. Nahe der Ortschaft Rethel stürzte das Automobil, in dem sich Professor Grlwein mit mehreren anderen Herren befand, um. Grlwein erlitt so schwere Verlegungen, daß er bald darauf starb. Die übrigen Insassen tamen mit geringfügigen Verlegungen davon.
Briefkasten der Redaktion.
rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 3 bis 6 Uhr, am Gonnabend von 5 bis 6 1hr statt. Jeder für den Briefkasten be stimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen bei
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Hof
zufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnementsquittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit. Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke
2. M. 100. Wir sind darüber nicht unterrichtet. Wenden Sie sich um Auskunft an die Postsammelstelle Ludenwalder Str. 4/5. M. M. 19.
ein.
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Ihre Befürchtung ist völlig unbegründet. 2. 5. S. 34. Verlangen Sie die Differenz des Gehalts und flagen Sie diefelbe beim Gewerbegericht 8. G. 2. 1. Soviel uns bekannt, nein. 2. Die Zahlung würde trobem zu leisten sein. landsturmpflichtig. R. B. 100. Herzfehler; voraussichtlich nur M. R. 56. 1. Wenden Sie sich an die österreichische Botschaft. 2. etwa 40 M. 3. Er müßte flagen. Für den Fall der Klage haben Sie das Recht, Ratenzahlungen und Abweisung des Räumungsberlangens zu beantragen. Sprechen Sie, falls geflagt wird, in der Sprechstunde mit der Klage vor. 2. 6. Sch. 48. Knochentrankheit. Bor aussichtlich nur landsturmpflichtig. M. T. 36. 1. Ja. Das folgt aus dem Krankenkassennotgeset vom 4. August 1914, nach dem nur noch die Regelleistungen gezahlt werden. 2. Ja. 2. B. 48. 1. Ja. 2. Mein.
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Diese sozial durchaus zu bekämpfende und mit dem Zwede der Kassen unvereinbare Erscheinung ist wohl auf Drängen der Kasse gegenüber der Aerzteschaft zurüdzuführen. So heißt es in einem Schreiben der Kasse:„ Krankenhausbehandlung darf nur in dringenden Fällen verordnet werden und wird nur gewährt, wenn aus der Verordnung die Dringlichkeit ersichtlich ist." In dem Schreiben wird dann darüber geklagt, daß die Zahl der weiblichen Erwerbsunfähigen gestiegen ist". Es wird gebeten, die Erwerbsunfähigkeit nur zu erklären, wenn es sich um schwere Fälle handelt. Die üblichen Krantschreibungen wegen Nervosität, Blutarmut, Rheuma usw. müssen, von schweren Fällen abgesehen, während des Krieges vollständig aufhören". Dann heißt es weiter:„ Alle Nährmittel, auch Milch, müssen auf die Erwerbsunfähigen beschränkt und auch diesen nur in dringenden Fällen verordnet werden." Bäder sollen Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über nur in ganz geringem Umfange" verordnet werden. Das seien Sonnabend, den 10. Oktober. Fleisch: Rindfleisch per 50 kg, Dohlenden Großhandel in den Zentral- Martthallen. alles notwendige Maßregeln". Ein Verstoß gegen diese sollte zur fleisch Ia 80-89, ( Ohne Verbindlichkeit.) do. Ila 75-78, bo. IIIa 62-73; Bullenfleisch Suspendierung der tassenärztlichen Tätigkeit während der Dauer la 77-82, bo. Ila 67-75; Stühe, fett 65-70, do. mager 60-65, des Krieges führen. Fresser 65-73, do. holl. 55-63, Bullen, dan. 58-66. Kalbfleisch: Die englische Baumwollindustrie. London , 9. Oktober .( W. T. B.) Nach einem Bericht der Gesunde als krank geschrieben und daß nicht unnötige Ausgaben la 80-84, bo. Ila 77-80; Schafe 74-85. Schweinefleisch 68-75.Gewiß soll eine Kassenverwaltung darauf sehen, daß nicht Doppellender 115-125; Maftfälber Ia 85-90, do. IIa 65-84; Stälber ger. gen. Hammelfleisch: Mastlämmer 85-88; Hammel Times" weilt Sir Charles Macara im Interesse der Baumwollgemacht werden. Aber es dürfen nicht Maßnahmen getroffen Gemüse, inländisches: Kartoffeln, Dabersche 50 kg 3,75-4,00; weiße industrie zurzeit in London . Keine Industrie in England hat burch den Krieg jo schwer gelitten, wie gerade die Baum- werden, die dem Hauptzwed der Krankenkasse direkt zuwider- Raiſertronen 3.50-4,00; Magnum bonum 3,50-4,00; Borree, Schod Spinat 50 kg 8,00-10,00 wollindustrie. Viele Fabriten in Lancashire stehen still und die laufen, möglichst schnell und gründlich zu heilen, 0,60-0,80; Gellerie, Schod 3-6,00; Mohrrüben 2,25-2,50; Bohnen 50 kg 15,00-25,00; Wachsbohnen gesamte Industrie wird ihren Betrieb in wenigen Wochen die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen und 50 kg 15,00-20,00; Stohlrabi Schod 0,60-1,00; Wirsingkohl Schock einstellen müssen, wenn die Regierung nicht helfend eingreift. einer drohenden Erwerbsunfähigkeit vorzubeugen. Die Kranken- 4,00-8,00; irfingfohl 50 kg 3,00-3,50; Weißtohl Schod 3,00-7,00, Nach in den Manchester Evening News" veröffentlichten Mit- tassen sollen nicht weniger, sondern mehr leisten als die armen- Weißfohl 50 kg 1,80-2,25; Rotfohl, Schod 4,00-8,00; Notfohl 50 kg 2,50 bis 4,00; Stohlrüben 50 kg 3,00-5,00; Teltower Rüben 50 kg teilungen des Sekretärs der Gewerkschaft der Baumwoll ärztliche Behandlung armer Gemeinden zu leisten vermochte. Die 5-12; Blumento hl, Erfurter , 100 St. 6,00-18,00, Rofen spinner zahlt die Gewerkschaft den arbeitslosen Mit- tranten Kassenmitglieder müssen und können auch während des fohl 50 kg 22-25, Meerrettich Schod 5,00-12,00, Petersilien gliedern wöchentlich 15 000 Pfund Sterling an Unterstüßungs- Arieges so behandelt werden wie der Zwed des Gesetzes es ber- wurzel Schodbund 1,00-3,00; Rabieschen Schockbund 0,70-1,00; Salat geldern aus. Der Sekretär befürwortet den direkten Antauf bon Baumwolle in den amerikanischen Südstaaten unter langt. Der Gesetzgeber hat die Beiträge nicht auf 4% Proz. er- Schod 2,00-3,00; 8wiebeln, 50 kg 6,00-7,00; Tomaten 50 kg 7,00-10,00; Pfefferlinge 50 kg 20,00-30,00; Champignons 50 kg 25,00-40,00; Gurten Ausschaltung des Zwischenhandels der Liverpooler Baumwoll- höht, damit die Kaffenmitglieder noch weniger als die Mindeſt Schod 1,25-2,50; Senfgurten, Schod 7,00-10,00; Ginlegegurlen, Ghod firmen. Die ganze Baumwollindustrie Englands Ilege brach, weil leistungen erhalten. Hoffentlich wehrt das Pflichtbewußtsein und 0,60-1,50. Sturbis 50 kg 2,00-3,00.