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Nr. 288. 31. Jahrgang.

Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Mittwoch, 21. Oktober 1914.

Zur Kriegstagung des Preußischen Landtages.

Reichsunterstützungen.

Am 16. Juni war der Preußische Landtag bis zum| Tat aufraffen und den Gemeinden ausreichende Dotationen| Stimmungen des§ 4 Abs. 1 und 2 und des§ 6 des Gesetzes bom 10. November vertagt worden. Bis dahin sollten eine Reihe zur Unterstügung Arbeitsloser gewähren, Dotationen, deren 28. September 1866( Gesetzſamml. S. 607) Anwendung. bon Kommissionen die ihnen überwiesenen Arbeiten so weit Hergabe an zwei Bedingungen zu knüpfen wäre, erstens daran, Dem Entwurf ist eine längere Begründung beigegeben, der wir fördern, daß das Plenum bei seinem Zusammentritt Be- daß die Gemeindeverwaltungen nach dem Berliner Muster folgende Stellen entnehmen: ratungsstoff vorfinden könnte. Der Krieg hat die Dis. Hand in Hand mit den Berufsorganisationen folgende Gruppen: Die durch den Krieg hervorgerufenen Ausgaben zerfallen in positionen durchkreuzt, die Kommissionen sind nicht zu arbeiten und zweitens daran, daß die von den Berufsergani­jammengetreten, es besteht auch nicht die Absicht, sie ein- fationen ihren Mitgliedern gewährten Unterstützungen auf die Fürsorge für die staatlichen Lohnangestellten. zuberufen, einmal mit Rücksicht auf die durch den Krieg ver- gemeindlichen Unterstützungen höchstens zur Hälfte in hältnis angenommenen Personen zum Heeresdienst erhalten die Bei Einberufung der vom Staate in dauerndem Vertragsver­änderten Verhältnisse, vor allem aber weil die Regierung es Anrechnung kommen dürfen. Die ablehnende Haltung Familien neben einer Reichs mindestunterstüßung und in An­bermeiden will, daß nach außenhin irgendwelche Gegenfäße der Regierung ist um so unverständlicher, als der Vizepräsi- lehnung an die Voraussetzungen dieser Geseze fortlaufende Bei­in Erscheinung treten. Das würde aber zweifellos der Fall dent des Staatsministeriums, Herr Delbrück  , sich in seiner hilfen, die nach dem Arbeitsverdienst des Einberufenen bemessen fein, wenn der Landtag sich mit dem Kommunalabgabengejek, Eigenschaft als Staatssekretär des Reichsamts des Innern werden. Bemerkt sei, daß auch für die Beamten außeretats­dem Grundteilungsgesetz, dem Gesetz über Familienfidei- ausdrücklich für ein Vorgehen nach dieser Richtung ausgemäßige Zahlung in Betracht kommen, wenn nämlich aus An­kommisse oder dem Fischereigesetz befassen würde. sprochen hat. In diesem Sinne muß das Programın der Re- laß der Unkosten und Mehrausgaben, die den Beamten und ihren Aus diesem Grunde unterbreitet die Regierung dem gierung unbedingt erweitert werden. Familien, z. B. bei befohlener Räumung von Grenzorten und Landtage außer der Verordnung über ein vereinfachtes Festungen, erwachsen, Beihilfen( zunächst in Form von Gehalts­Was die Hilfsaktion für Ostpreußen   und vorschüssen) und Unterstüßungen bewilligt werden müssen, zu deren Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Ar- Teile Westpreußens   betrifft, so betrachten wir mit der Reg e- Berrechnung aber die vorhandenen Unterstützungsfonds nicht aus­beitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen rung es als eine selbstverständliche Pflicht der Allgemeinheit, reichen. jekt lediglich einen Nachtragsetat, durch den sie die Er- die hart betroffene Bevölkerung für die schweren Opfer, die Entlastung leistungsunfähiger Lieferungsverbände bei Zahlung der mächtigung erbittet, zur vorübergehenden Verstärkung des sie im Interesse des Reichs gebracht hat, in vollem Umfange Betriebsfonds der Generalstaatsfasse Schabanweisungen bis schadlos zu halten und den so schwer mitgenommenen Landes­zu 112 Milliarden Mark, welche vor dem 1. Januar 1916 ber- teilen wieder zu dem früheren Wohlstande zu verhelfen. An 1914 vorgesehenen Familienunterstübungen sind von den Die in den Reichsgesehen vom 28. Februar 1888/4. August fallen müssen, auszugeben. Die ganze Vorlage enthält nur einen Wiederaufbau der Provinz freilich kann erst nach Be- Lieferungsverbänden, in Preußen von den reisen, zu zahlen. einen einzigen Paragraphen, aber man schließe daraus nicht endigung des Krieges gedacht werden. Dann hat das Reich In Höhe der im Gesetz bezeichneten Mindestbeträge wird zwar Ent­etwa, daß sie bedeutungslos ist. Im Gegenteil, fie geht in auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes über Umfang und schädigung aus Reichs fonds gewährt; der Zeitpunkt für die bezug auf ihre Tragweite über alle früheren Nachtragsetats Höhe der Entschädigung und über das Verfahren bei Fest- Bahlung dieser Entschädigung wird aber erst durch ein Spezial­stellung der Entschädigung Bestimmungen zu treffen. Aber gesez des Reichs bestimmt. Infolgedessen sind die Kreise vielfach Die Forderungen find durchweg durch die Begleit- so lange fann mit der Hilfsaktion nicht gewartet werden, und rob Anspannung aller eigenen Mittel und Inanspruchnahme der erscheinungen des Krieges bedingt. Der Ausbruch des deshalb ist, ganz unabhängig davon, in welcher Höhe später ihnen obliegenden Leistungen zu erfüllen. In solchen Fällen soll sonst zu Geldbeschaffung dienenden Quellen nicht imstande, die Krieges hat naturgemäß alle Boranschläge über Einnahmen einmal die aufgewendeten Mittel vom Reich erstattet werden, ihnen gestattet werden, in Höhe des Bedürfnisses Wechsel auf und Ausgaben über den Haufen geworfen, die Einnahmen die Einleitung einer sofortigen umfangreichen Hilfsaktion bie Seehandlung( Preußische Staatsbank  ) zu ziehen, die von namentlich die aus den Eisenbahnen sind hinter den Er- notwendig. Das ist eine unabweisbare Pflicht des Staates, dieser akzeptiert und von der Reichsbank diskontiert werden. Der wartungen weit zurückgeblieben, die Ausgaben haben nicht und wir fönnen es nur billigen, wenn auch die Regierung Distontzins wird zu Lasten des Verbands vom Barbetrage vorweg Hur keine Minderung, sondern teilweise sogar noch eine wesent- dafür sorgen will, die Flüchtlinge, solange sie an der Rückkehr in Abzug gebracht. Die Wechsel dürfen nur auf einen Zeitraum liche Erhöhung erfahren, und in nächster Zeit dürfte mit einer nach der Heimat gehindert sind, mit Unterkunft und Unter- von drei Monaten ausgestellt werden, sind aber prolongierungs­weiteren Steigerung zu rechnen sein. Der Etat wird also mit halt zu versorgen, die Zurückkehrenden und die trotz der russi­fähig. einem Defizit abschließen, dessen Höhe sich heute noch nicht schen Invasion Zurückgebliebenen vor weiterem Elend zu übersehen läßt und das später im Wege einer Defizitanleihe schützen, ihren gestörten oder vernichteten Haus- und Nah- mentlich in Berlin   und anderen Großstädten sowie in Industrie­Zur Verminderung der Arbeitslosigkeit, welche na­gedeckt werden soll. Bis zur endgültigen Feststellung des rungsstand wiederherzustellen und der Landwirtschaft und gegenden in erheblichem Umfange besteht und in ihrer Begrün­Fehlbetrages will die Regierung durch eine Verstärkung des dem Gewerbe die Fortsetzung oder die Wiedereinrichtung der bung auf die Kriegslage zurüdzuführen ist, ist in weitem Umfange Betriebsfonds der Generalstaatskasse für eine vorläufige Betriebe zu ermöglichen. Dazu hält die Regierung u. a. die Vorsorge getroffen. Dedung der Ausfälle sorgen. Beschaffung von Nahrungsmitteln für Mensch und Vieh, von Insbesondere sind es zwei Gruppen von Ausgaben, die Baumaterialien, die Besorgung von Saatgut, Zugvieh und das Defizit hervorgerufen haben, einmal die Maßnahmen zur fünstlichem Dünger, die Sicherung des noch vorhandenen Be­Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und sodann die Silfs standes an Zuchtstuten und je nach dem Bedürfnis auch die attion für Ostpreußen   und für einige Teile der Pro. Gewährung von Beihilfen in barem Gelde für erforderlich. bing Westpreußen  . Zur Verminderung der Ar- Zur Durchführung dieser Aufgaben ist bekanntlich eine mitteln für Menschen und Vieh angeordnet, daß die Kultivie beitslosigkeit, welche namentlich in Berlin   und anderen Seriegshilfskommission für die Provinz Oft.rung von Hoch- und Niederungsmoorflächen, insbesondere in den Großstädten sowie in Industriegegenden in erheblichem Um- preußen unter dem Vorsitz des Oberpräsidenten gebildet, und Brovinzen Hannover   und Schleswig- Holstein   be. fange besteht und auf die Kriegslage zurückzuführen ist, hat außerdem bestehen in jedem Kreise örtliche Kriegshilfsaus- fchleunigt wird.

hinaus.

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Notstandsarbeiten.

( Es folgt eine Aufzählung der im Gebiete der Eisenbahnver­waltung und des Bauwesens angeordneten Arbeiten.)

An Notstandsarbeiten im Gebiet der landwirtschaft­lichen Verwaltung ist unter besonderer Berücksichtigung der zur­flächen zweds Verstärkung der Erzeugung bon Lebens. zeit hervorragend wichtigen Frage der Vermehrung der Kultur­

mitteln.

Lebensmittel wurden von zwei Landwirtschaftskammern, von staat­lichen Salinen und von einer zu diesem Zwed geschaffenen Ein­taufsstelle im Auftrage und für Rechnung des Staates getauft und an die zuständigen Regierungspräsidenten zur Unterverteilung an taufskosten nach Weiterverkauf wieder zur Staatstaffe zurück­die Gemeinden weitergegeben. Es ist angenommen, daß die An­fließen werden.

die Busicherung gegeben, daß der Staat drei Viertel des Den offenen Städten der westlichen Industriebezirke wurde Schadens erfekt, der bei der Verwertung der von ihnen für die Zivilbevölkerung eingekauften Vorräte entsteht. Den Gemein­des Staats an etwaigen Mehrerlösen über die Einstandspreise und den ist zur Bedingung gemacht, die eingekauften Borräte tunlicht nicht unter den Einstandspreisen zu verkaufen. Die Beteiligung Verwertungskosten hinaus, ist vorbehalten worden... Erhaltung des Viehbestandes.

Nachdem der Bundesrat durch seine Bekanntmachung vom

die Regierung in erster Linie angeordnet, daß im Gebiet der schüsse, die die Höhe der Schäden abzuschätzen und festzustellen Ferner ist in die Wege geleitet, daß in den großen Niederungs­Eisenbahnverwaltung die Bautätigkeit im Rahmen des Etats sowie Gutachten über die Höhe der im einzelnen notwendig moorgebieten, insbesondere in den Provinzen Brandenburg  . und der Anleihebewilligungen uneingeschränkt fortzusehen ist, werdenden staatlichen Verentschädigungen abzugeben haben. und Bommern  , wo die Vorflut durch Genossenschaften beschafft soweit dies nicht wegen Mangels an geeigneten Kräften aus- Diese Kommissionen bestehen aus dem Landrat( in Stadt leunigung durchgeführt werden, so daß bereits im tom aus pengabus ben haben. ist, die folgeeinrichtungen( die Kultivierung) mit großer Be­geschlossen ist. Im Gebiete des öffentlichen Bauwesens ist freisen dem Bürgermeister) und aus Kreiseingesessenen, die menden Jahr Erträge zu erhoffen sind. die gleiche Maßnahme getroffen und darüber hinaus die In- von den Kreisausschüssen oder von den Magistraten gewählt lose und Kriegsgefangene nükliche Verwendung finden können. Krieg in gleicher Weise betroffen sind, sollte streng darauf ge­angriffnahme von Bauarbeiten angeordnet, bei denen Arbeits- werden. Da aber alle Schichten der Bevölkerung durch den Erleichterung der Versorgung bestimmter Gebiete mit Nahrungs­Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Hochwasserregulie- halten werden, daß den Ausschüssen Mitglieder aus allen Beschaffung von Vieh, Speck, Fischen, Getreide, Reis und Salz für In den ersten Tagen nach der Kriegserklärung war die Be­rungen an der Elbe   und Oder und Verbesserung der Oder- völkerungsschichten ohne Unterschied der politischen Anschau  - die Bevölkerung der westlichen Aufmarschgebiete erforderlich. Diese wasserstraße, Ausbau des Plauer Kanals und Herstellung des ung angehören. Lippeseitenfanals auf den Streden Wesel  - Datteln und Hamm  - Lippstadt  . Zu diesen Maßnahmen für Ostpreußen   kommen noch die Gegen diese Maßnahmen wird man direkten Zuwendungen an die durch die Berheerung ihrer Ge­schwerlich etwas einwenden können, das beste Mittel zur Be- biete leistungsunfähig gewordenen& v mmunen. Die Re fämpfung der Arbeitslosigkeit ist und bleibt die Beschaffung gierung schäßt die Höhe der Beihilfen auf 5 Millionen Mark, bon Arbeitsgelegenheit, aber man verkenne nicht die Gefahr, die Ausgaben für die gesamte Hilfsaktion für Ostpreußen  die in der Verwendung von Kriegsgefangenen auf 400 Millionen Mark. Anzuerkennen ist auch, daß sich die zu solchen Arbeiten liegt. Es ist leicht möglich, daß dadurch Regierung an der in Königsberg   gegründeten Kriegskredit die Löhne der freien Arbeiter gedrückt werden. Soll die Not- bank beteiligen will, die die Aufgabe hat, die durch den Krieg standsaktion wirklich ihren Zweck erfüllen, dann muß streng berbeigeführten Areditschwierigkeiten zu lindern. Ueber die handen sind, in erster Linie freie Arbeiter, und zwar zu gezahlung ihrer Zinsen sind die Erwägungen noch nicht abge barauf geachtet werden, daß, soweit ausreichende Kräfte vor- Unterſtüßung oftpreußischer Sypothekenschuldner bei Be­werkschaftlichen Lohn- und Arbeitsbedin schlossen, wir wünschen, daß das recht bald geschieht. gungen dabei beschäftigt werden. Ist diese Garantie nicht gegeben, dann könnte die ganze Maßnahme leicht ein Schlag hervor ihre Beteiligung an der Erleichterung der Versorgung Von den sonstigen Maßnahmen der Regierung heben wir ins Wasser bleiben. Nun und nimmer darf eine Regierung, wenn anders sie nicht den Vorwurf völliger sozialpolitischer des westlichen Aufmarschgebiets mit Nahrungsmitteln, ihre 11. September 1914 das vorzeitige Schlachten von nicht schlacht­Einsichtslosigkeit auf sich laden will, die Zeit der Krisis aus- Anordnungen zur Erhaltung des Viehbestandes, zur Ver- reifem Wieh verboten hatte, erschien es erforderlich, die Mäst ung nußen, um die Löhne der Arbeiter zu drücken und ihre Lebens. mehrung der Nahrungs- und Futtermittel und zur Förderung solchen Viehe auch durch eine besondere Kreditgewährung zu haltung zu senken. Es genügt nicht, daß die Regierung den der Feldbestellung. Diese Maßnahmen haben es mit sich ge- fördern. G ist daher den Landwirtschaftskammern ein Arebit Unternehmern ins Gewissen redet, daß sie die Tarifverträge bracht, daß der Seehandlung bzw. der Bentralgenossenschafts- gewährt worden, der au Borschüssen an Mäster zu verwenden ist. innezuhalten haben, sondern sie hat vor allem die Pflicht, selbst kasse Kredite in erheblichem Umfange zur Verfügung gestellt Der Kredit wird nach geschäftlichen Grundsäßen verwaltet und beim mit gutem Beispiel voranzugehen. Bedauerlich ist es auch, werden mußten. Auch die Beteiligung der preußischen Regie- Verkauf der gemästeten Tiere wieder zurüd fließen. daß die Vorlage nichts von einer Fortführung rung an der vom Reich ins Leben gerufenen Einkaufsstelle des Mittellandkan als enthält. Gewiß, der Landtag von Nahrungsmitteln hat vorläufig Ausgaben verursacht, hat das Projekt noch nicht genehmigt, aber die Möglichkeit, deren Rückerstattung noch zweifelhaft ist. Diese Fürsorge für vorhandenen Brotgetreidevorräte durch Mitverwendung von Kar­den Bau in Angriff zu nehmen, ist vorhanden, und es ist ja die Lebensmittelversorgung können wir ebensowenig als aus- toffelmehl au verlängern, empfahl es sich, die Kartoffel-, ein offenes Geheimnis, daß die Regierung diesen Plan er- reichend betrachten, wie die Fürsorge für die Arbeitslosen. Schnipel- und Rübenblättertrodnung von Staats mogen hat. Sie hat aber offenbar aus Rücksicht auf sehr ein- Es sind weder Höchstpreise festgesetzt noch sind Vorkehrungen wegen zu fördern. Es wurde daher der Preußischen Zentral- Ge­flußreiche Gegner dieſes Kanals davon Abstand genommen. dagegen getroffen, daß abfichtlich Lebensmittel dem Verkauf nossenschaftstasse ein angemessen verzinslicher und start tilgbarer Den größten Mangel der Vorlage erblicken wir darin, entzogen werden, um später die Preise künstlich in die Höhe sich zur Herstellung oder Erweiterung von Trocknungsanlagen ver­Kredit zur Weitergabe an Genossenschaften und Landwirte, die daß sie kein Wort über die Notwendigkeit einer au treiben. Gewiß ist die preußische Regierung auf diesem pflichten, zur Verfügung gestellt. Der Kredit wird in geschäftlicher Unterstübung der Arbeitslosen enthält. Bahllose Gebiete nicht allein zuständig, hier greifen Kompetenzen von Form fichergestellt, verwaltet und zurüdgezahlt. Die Spiritus Staatsbürger sind durch den Krieg arbeitslos geworden, ganze Reich und Staat ineinander, aber bei dem großen Einfluß, zentrale G. m. b. S. in Berlin   hat die Vermittlung des Kredits an Existenzen sind vernichtet, aber nur ein verhältnismäßig| gerade Preußen auf das Reich auszuüben imstande ist, die ihr angeschlossenen Kartoffelbauer übernommen und wäre eine Einwirkung auf die maßgebenden Faktoren ein gleichzeitig die Gründung einer Absatzvereinigung veranlaßt, bei Auch ihnen zu helfen, ist die Allgemeinheit verpflichtet, und nommenen Arbeiten. Was soll aus den übrigen werden? leichtes gewesen. diese Hilfe kann, solange es an der Beschaffung von Arbeits­Zuwendungen geschehen. Eigentlich wäre es Sache des Reiches, hier helfend einzugreifen, aber das Reich wälzt diese Aufgabe auf die Einzelstaaten und diese wiederum auf die Ge­meinden ab, und die Gemeinden sind in ihrer großen Mehr­aahl auch ohne die durch den Krieg bedingte Berrüttung ihrer Der Wortlaut des Gesezentwurfes, der den Land­Finanzen gar nicht dazu imstande. Es ist deshalb immer und tag beschäftigen soll, ist sehr knapp. Er bestimmt, in Abänderung Der Mangel an 8ugtieren nötigte den Staat, eine ers Immer wieder mit allem Nachdruck zu fordern, daß in das des§ 2 des Etatsgefezes, folgendes: höhte Verwendung von Motorpflügen geldlich zu unterstüben. fozialpolitische Kriegsprogramm der Regierung auch die ministers zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der Kredit überwiesen worden, der an Kreise, Landwirtschaftskam­Im Etatsjahr 1914 fönnen nach Anordnung des Finanz- Es ist daher der Preußischen Zentral- Genossenschaftskasse ein Unterstützung Arbeitsloser aufgenommen wird. Es geht nicht, Generalstaatskaffe Schasanweisungen bis auf Höhe von 1500 000 000 mern, einzelne Landwirte, Genossenschaften und Motorpflugfirmen daß die Berufsorganisationen allein diese ungeheuren Laften Mart, welche vor dem 1. Januar 1916 verfallen müssen, wiederholt weitergegeben werden kann. Der Kredit ist ausreichend zu ver­auf sich nehmen. Die Regierung muß sich endlich zu einer ausgegeben werden. Auf die Schazanweisungen finden die Be- zinsen und in kurzer Frist zurückzuzahlen,

Vermehrung der Nahrungs- und Futtermittel.

Bei der Knappheit der Futtermittel und der Möglichkeit, die

deren Leitung der Staat vertreten ist...

Einkauf von Nahrungsmitteln aus öffentlichen Mitteln. Aus Reichsmitteln ist eine Ginkaufsstelle gegrün­det Betriebsmittel Ver­

Wortlaut und Begründung der gung gestellt hat. Die Bereinbarung über eine Beteiligung des Kriegsvorlage.

Staats an den Gewinnen und Verlusten der Einkaufsstelle ist vor­behalten geblieben. Der Kredit wird nach Beendigung der Ge­schäfte der Einkaufsstelle zurüdfließen.

Förderung der Feldbestellung.