Drchester( Dirigent: Camillo Hildebrand ). Das Programm enthält nur Werke von Beethoven : Egmont - Duvertüre, Violinkonzert ( Solift Konzertmeister J. Thornberg), Eroica- Symphonie. Eintrittsfarten zu 10 Pfennig sind in den bekannten Verkaufsstellen zu
haben.
Aus Industrie und Handel.
zablungen auf die Striegsanleihen haben heute den Betrag von Die Kriegsanleihe. Berlin , 21. Oftober.( W. T. B.) Die EinFreigabe der Rheinschiffahrt.
3 Milliarden überschritten.
In Briz findet der Volkskunstabend am Sonntag, den 25. Oktober, abends 8 Uhr, in der Aula der 1. Gemeindeschule, Chausseestraße, statt. Sasseneröffnung 7 Uhr. Eintrittspreis Straßburg i. Elsaß , 21. Oktober. ( W. T. B.) Die Schiffahrt 10 Pf. Eintrittskarten find an der Kasse und an folgenden anf dem Rhein oberhalb Straßburg Kehl ist vorbehaltlich
sehe er sich um so weniger veranlaßt, als sich vielfach Gehilfen zu einem Stundenlohn von 50 Pf. anböten.
Das Gericht billigte dem Kläger den geforderten Betrag zu. tönnen, den tariflichen Lohn zu erhalten. Der Meister hatte auch Der Kläger habe mangels anderer Vereinbarung damit rechnen die unbedingte Pflicht, den bestehenden Tarifvertrag einzuhalten. 3. Wartezeit.
Stellen zu haben: Chausseestraße. gegenüber der 1. Gemeinde- der Beobachtung der Ausfuhrverbote und der gesetzlichen und zahlt. Er war auf Anruf des Meisters vom Arbeitsnachweis verschule, Restaurant Lindenpark. Rudower Straße, Ecke Marien- sonstigen Bestimmungen wieder freigegeben. taler Straße, Restaurant Domnic. Hannemannstraße( Idealbauten), Bigarrenladen Friedrich Freudenreich. Rungiusstraße, Ecke Werderstraße, Konsumladen.
Der Männerchor Moabit ", M. d. A.-S.-B., hält seine lebungsstunden jegt wieder regelmäßig jeden Freitag von 9-11 Uhr unter Leitung des Chormeisters Herrn Teßmann in den Arminiushallen,
Bremer Str. 72/78, ab.
Arbeiterbildungsschule. Heute Donnerstag, 1/9 Uhr abends beginnt der Kursus:" Die Gewerkschaften und der Krieg." Vortragender: Emil Dittmer. 8 Vorträge. Eintrittspreis 50 Pf. Schullokal: Lindenstr. 3, IV. Hof, rechter Aufgang 3 Treppen.
Gewerkschaftliches.
Die Stadt Schöneberg und die Gewerkschaftsunterstützung.
Vom Ausschuß der Gewerkschaftstommission
erhalten wir folgendes Schreiben:
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Jm Vorwärts" vom 20. d. Mts., erste Beilage 2. Seite ist unter„ Gewerkschaftliches" eine Notiz enthalten: über die neue Arbeitslosenfürsorge der Stadt Schöneberg , die in keiner Weise den Tatsachen entspricht.
Ausfuhrvergütung des Stahlwerksverbandes. Wie man der Frankfurter Zeitung " berichtet, hat der Stahlwertsverband in feiner legten Mitgliederversammlung beschlossen, zur Hebung der Ausfuhr in neutrale Länder auf jeden Export von Form eisen eine Ausfuhrvergütung in Höhe von 12,50 M. pro Tonne zu gewähren.
Französischer Ersatz für deutsche Fabrikate. Die französische Re. Französischer Ersak für deutsche Fabrikate. Die französische Re gierung hat für die Dauer des Krieges ein besonderes Laboratorium geschaffen, das im Zusammenwirken mit der Privatindustrie für die Fabrikation chemischer und pharmazeutischer ProSutte sorgen soll, die bisher aus Deutschland oder DesterreichUngarn bezogen wurden und an denen es Frankreich vollständig fehlte.
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Die Folgen des englischen Ausfuhrverbots für Holland . Amsterdamer Handelsblad meldet aus Tilburg : Wenn das englische Ausfuhrverbot für Wolle durchgeführt wird, werden die hiesigen Wollstofffabriken binnen vier bis sechs Wochen aus Mangel an Rohstoffen geschlossen werden müssen. Der englischen Regierung liegt ein Gesuch der Großindustriellen vor, das Berbot unter der Bedingung aufzuheben, daß nach dem Auslande, besonders nach Deutschland nichts geliefert wird.
Soziales.
Schiebungen.
Das Berliner Kaufmannsgericht hat sich fast täglich, oft in mehreren Fällen, mit Klagen zu befassen, bei denen die Angestellten durch unlautere Geschäftsmanipulationen um ihr verdientes Geld gebracht werden. Der Trid dieser Unternehmungen besteht gewöhnlich darin, daß bei dem nominellen Inhaber oder bei der Firma" nichts zu holen ist, während der eigentliche Kapitalist des Unternehmens sich längst vorher durch einen Privatvertrag gegen Forderungen des Personals gesichert hat. Der Angestellte, der doch unmög lich Einblick in die Sozietätsverhältnisse der Firma bei seiner Anstellung verlangen kann, ist diesem Ausbeutungssystem gegenüber leider so gut wie machtlos.
Die frühere Arbeitslosenunterstügung der Stadt Schöneberg gab den Arbeitslosen 50 Proz. der Unterstützung, die der Arbeitslose von seiner Gewerkschaft erhielt, höchstens jedoch 1 Mart pro Tag. Die daneben laufenden Bestimmungen der Stadt Schöneberg tvaren allerdings derartig, daß man im Zweifel war, ob diese Unterstüßung wirklich ein Vorteil für die Arbeitslosen war. So nahm zum Beispiel die Stadt Schöneberg für sich das Recht in Anspruch zu bestimmen, ob ein vom Arbeitgeber gezahlter Lohn ausreichend sei. Dadurch gerieten die Errungen schaften der Gewerkschaften, die in jahrelangen mühevollen Kämpfen unter Opferung von Millionen von Vermögen erzielt waren, in Gefahr. Es haben sich des öfteren Arbeitgeber, die den üblichen Lohn nicht zahlen wollten, um Arbeitskräfte an den Arbeitsnachweis der Stadt Schöneberg gewandt; fand die Verwaltung des Arbeits - Ein besonders krasser Fall wurde vor der 2. Kammer des Bernachweises dann, daß nach ihrer Meinung der Lohn ausreichte, dann liner Kaufmannsgerichts verhandelt. Es flagte dort das Personal wurde der Arbeitslose vor die Wahl gestellt, entweder die Arbeit der Kommissionsfirma J. Gandel, Schicklerstr. 5, gegen die Geanzunehmen oder die Arbeitslosenunterstügung zu verlieren. Es brüder Eduard und Albert Süßkind auf Zahlung des rückständigen find Fälle festgestellt, wo die Verwaltung des Nachweises Gehalts. Als G. zum Militär eingezogen wurde, machten die MitSchöneberg Arbeitslose veranlassen wollte, 20 inhaber Gebrüder S. das Geschäft zu und setzten das Personal und 25 Pf. ohne Gehaltszahlung einfach auf die Straße. Darunter befand pro Stunde billiger zu arbeiten, als in dem betreffenden sich auch der Buchhalter W. Dieser 60 Jahre alte Mann war vorGewerbe üblich ist. Der Nachweis der Stadt Schöneberg her ein halbes Jahr stellungslos und hat jetzt wieder ein viertel wurde somit geradezu eine Gefahr für die Bestrebungen der Gewert- Jahr umsonst gearbeitet. Zwar haben ihn die Gebrüder S. perschaften auf diesem Gebiet. Auch sonst haben die Klagen über die sönlich im Geschäftslokal engagiert, sie waren auch mit im GeHandhabung des Nachweises der Stadt Schöneberg vielfach die in schäft tätig und galten dem Personal gegenüber als Chefs, aber Frage kommenden Gewerkschaften beschäftigt, so daß bereits eine Aussprache der Vorstände der Gewerkschaften darüber in Borbereitung war, ob es nicht sehr im Interesse der Gewerkschaften liegt, wenn die Beziehungen zur Stadt Schöneberg aufgehoben würden. Dem allem ist nun durch die Aufhebung der früheren Arbeitslosenunterstügung der Stadt Schöneberg die Spize abgebrochen und fann als erledigt beiseite getan werden. Die neue Arbeitslosenfürsorge der Stadt Schöneberg , die für die Dauer des Krieges gelten soll, enthält nun Bestimmungen, die unter allen Umständen von allen Gewerkschaften ganz entschieden abgelehnt
werden müßten.
fie fonnten jetzt dem Gericht mit einem Privatvertrage aufwarten, nach welchem sie mit 25 Prozent am Reingewinn, jedoch nicht am säumnisurteil gegen die Firma erwirft, er konnte es indessen nichi Verlust beteiligt sind". Der Kläger W. hatte bereits ein Vervollstrecken lassen, weil er das Hinterlegungsgeld nicht aufzubringen vermochte.
Um den Privatvertrag, den die Gebrüder S. mit dem nominellen Inhaber geschlossen hatten, glaubte das Gericht nicht herumkommen zu können. Es riet darum dem Personal, die Klage gegen die Gebrüder S., die nur als„ Stille Teilhaber" anzusehen seien, zurückzunehmen und die Firma zu verklagen. Das taten benn auch die Angestellten schweren Herzens. Welchen Wert diese Klage hat, geht am besten aus der Erklärung der Gebrüder S. Her= vor, daß die Geschäftseinrichtungen von ihnen auf Leihvertrag mit Eigentumsvorbehalt gestellt wurde.
Kaufmann oder Gewerbegehilfe?
In einem dritten Falle verlangte ein Gehilfe Wartezeit bemittelt worden, traf jedoch den Meister nicht an. Auf Veran= lassung von dessen Frau wartete er etwa zwei Stunden. Inzwischen war es so spät geworden, daß es sich nach Ansicht des Arbeitgebers an diesem Tage nicht mehr lohnte, anzufangen. Der Gehilfe verlangte nun die ihm verlustig gegangene Zeit, sechs
Stunden a 73 Bf., bezahlt.
weil im Tarif ein Passus enthalten ist, wonach die Entlassung Es kam zu einer Einigung auf Bezahlung von zwei Stunden, Stündlich erfolgen kann und das Gericht daraus ableitete, mehr als die tatsächliche Wartezeit könne nicht beansprucht werden.
Kleine Nachrichten.
Ein Wachtposten vom Zuge überfahren.
Ein tödlicher Eisenbahnunfall hat sich am Montagabend in der Nähe von Eberswalde ereignet. Der Wehrmann Steffen aus Charlottenburg von der 4. Kompagnie des Landsturm- Bataillons hatte am Montagabend den Wachtdienst auf der Eisenbahnstrecke wishen Eberswalde und Malchow zu versehen. Als furz nach sechs Uhr abends der fällige Güterzug, der sogenannte Milchzug, herannahte, trat der Wachtposten nicht weit genug vom Schienenstrang zurück. Er wurde von der Lokomotive erfaßt und so heftig zur Seite geschleudert, daß er blutüberströmt und befinnungslos liegen blieb. Steffen hatte einen Schädelbruch erlitten, an dessen Folgen er als bald starb. Die Leiche des Verunglückten wurde nach Eberswalde geschafft. Der Wehrmann hinterläßt eine Frau mit zwei Kindern.
Der Panamakanal wieder frei. Wie ein Telegramm aus London meldet, ist der den Banamatanal sperrende Erdrutsch soweit aufgeräumt, daß die Durchfahrt möglich ist.
Parteiveranstaltungen.
Charlottenburg . Die Mitglieder der Jugendsettion beteiligen sich an dem am Freitag, abends 8, Uhr, im Volkshause beginnenden Vortragsfurjus: Die Entwickelung der europäischen Nationalstaaten.
Sitzungstage der Stadt und Gemeindevertretungen. Stegli. Freitag abends 6 Uhr, im Rathause. Tempelhof . Heute Donnerstag, nachmittags 5%, Uhr, im Gemeindes figungszimmer, Dorfstr. 42. Adlershof . Die auf. heute Donnerstag angesezte Sigung findet erst am 29. d. Mts., abends 6½ Uhr, statt. Diese Sigungen sind öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist be rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.
Allgemeine Kranken und Sterbekasse der Metallarbeiter V. a. G.) Hamburg . Filiale Beinau. Sonnabend, den 24. Dltober, abends 8 Uhr: Mitgliederversammlung bei Streisel, Breitestr. 280. Zentral- Kranken- und Sterbefasse der deutschen Wagenbauer, Neukölln I. Freitag, den 23. Dltober, abends 8 Uhr: Mitglieder versammlung bei Grieger, Lessingstr. 9. Anträge der Brtsverwaltung.
Eingegangene Druckschriften.
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Heft 3 der„ Neuen Zeit" ist erschienen. Das Heft hat folgenden Inhalt: Ariegsfitten. Von K. Kautsky . Karl Mary und Friedrich Engels in der zweiten Phase des Krieges 1870/71. Bon Ed. Bernstein. Die internationalen Beziehungen der Gewerkschaften. Bon Adolf Braun . Die deutsche Zuderindustrie und die Voltsernährung. Von Emanuel Burm. Literarische Rundschau. Nr. 3 hat als Beilage Ergänzungsheft Nr. 20: Rasse und Judentum. Bon Karl Kautsky . 94 S.
Die Abonnenten erhalten das Ergänzungsheft gratis. Im Einzelverkauf kostet Nr. 3 der„ Neuen Zeit" inkl. Ergänzungsheft 75 Pf.
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Hof rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 3 bis 6 1hr, am Um die Entscheidung der Frage, ob der Kläger kauf- Sonnabend von 5 bis 6 1hr statt. Jeder für den Briefkasten be männischer Angestellter sei, handelte es sich gestern in ftimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen bei der Klage eines früheren Angestellten des Con- zufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. deilige feftionair"( Inh. Schottlaender).
Aus dem Jnnungsschiedsgericht.
Abonnementsquittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit.
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Die Stadt Schöneberg will die gesamten von den Gewerkschaften gezahlten Unterstügungen in Anrechnung bringen, das heißt also, um den Satz, den die Gewerkschaften den Arbeitslosen zahlen, soll die Unterstützung, die die Stadt Schöneberg den Arbeitslosen gibt, voll gekürzt werden. Das allein kann schon von den Getvertschaften unter feinen Umständen gutgeheißen werden und schließt jebe Mitarbeit derfelben entsprechend dem vor einiger Zeit in der Konferenz der Vorstände aller Gewerkschaftsrichtungen gefaßten Beschluß aus. Dazu kommt nun noch als weiteres, daß Das Kaufmannsgericht hatte die Frage verneint. Die Be die Schöneberger Verwaltung den Gewerkschaften in liebens- schäftigung des Klägers bestand darin, Abonnentenquittungen nach W. B. 76. Wollen Sie sich in dieser Angelegenheit an den Vers würdiger Weise auch noch zumutet, die bon der Stadt Maßgabe von Kartothektarten, sowie Postnachnahmen auszu- band der Schneider, Sebastianstraße 37/38, wenden. D. R. Nein. Schöneberg zugestandene Unterstützung zu verauslagen und die hier schreiben; diese Formulare in ein Kontrollbuch zu übertragen und P. K. 11. Nein. P. F. 15. Nur landsturmtauglich wegen chronischer für notwendigen schriftlichen Arbeiten sowie sonstige Verwaltungs- eingegangene Beträge in diesem Buche zu löschen. Die beklagte Strankheiten der Atmungsorgane. E. St. Nein. H. K. 225. Der arbeiten zu übernehmen. Die Kosten dieser Verwaltungsarbeiten Firma stützte sich außerdem auf ein vom Kläger selbst ausge- Bertrag bleibt bestehen; nur fann gegen den im Felde Stehenden eine Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt dürfen die Gewerkschaften natürlich selbst tragen. Verwunderlich ist fülltes Vertragsformular, worin er eine Kündigungsfrist von Klage nicht durchgeführt werden. aber. R. 34. Leider steht Ihrer Frau ein Anspruch gegen die Kasse 14 Tagen angegeben hat. nicht, daß die Stadt Schöneberg sich ebenso wie vordem bei der Das Gewerbegericht vertrat mit Recht im Gegensatz zum nicht zu. M. F. 4. Eine solche Streichung fieht das Gefeß nicht vor. alten Unterſtügungsart das Recht vorbehält zu entscheiden, ob in Kaufmannsgericht die Auffaffung, daß es sich um eine fauf- auch ohne diefelbe iſt eine Abstellung möglich, aber allerdings nicht ere irgendeinem Fall der vom Arbeitgeber angebotene Lohn ausreichend männische Tätigkeit handle und deshalb auch die vierzehntägige Bemerkung auf dem fleinen Bettel ſtimmt. zwingbar. M. B. 99. Die Stempelsteuer müssen Sie zahlen. Die 1914. W. R. Die Möglich ist, um, wenn der Arbeitslose sich weigert, weil der Lohn niedriger Kündigungsfrist keine Gültigkeit habe. Es billigte aber dem Kläger feit einer solchen Streichung besteht nicht B. 2. 36. Eine Kündigung als üblich ist, dann die Unterstügung zu entziehen. nicht die geforderte sechswöchige Frist, zulässig zum Quartals- innerhalb der zehnjährigen Bertragszeit ist ausgeschlossen. Sie können nur Das allerbedenklichste aber ist, daß die Stadt Schöneberg in schluß, sondern nur vier Wochen mit 138 M. zu. Diese Summe chon jetzt zum Ablauf der zehnjährigen Bertragszeit fündigen, jonit wird wohl nach der Police die Bersicherung abermals verlängert. A. B. 100. allen Fällen beim letzten Arbeitgeber nach dem Grund der Entwurde im Vergleichswege gezahlt. Ihre Frau fönnte mit Aussicht auf Erfolg auf Freigabe tlagen. Iaffung anfrägt. Damit hat sie alle Arbeiterschutzbestimmungen der D. E. 4. 1. Ja. 2. Nein. 3. und 4. Ja. 5. Der Anspruch ist gegen Gewerbeordnung umgestoßen. Nach den Bestimmungen des§ 118 den Militärfiskus geltend zu machen. Wenden Sie sich an das Striegs Testament ift gültig. D. 8. 71. Wegen unheilbarer schwerer Erber Gewerbeordnung muß der Arbeitgeber dem Arbeiter ein Zeugnis Ein eigenhändig ge- und unterschriebenes über Art und Dauer oder Führung und Leistung ausstellen. Derfrankung eines Dhres dauernd dienstunfähig.- B. V. 12. Nein, nur selbe darf nichts Schädigendes in seine Papiere einschreiben. wenn Gefahr im Verzuge war. 3. G. 7. 1. 47: Untauglich wegen chronischer Krankheiten der Lungen oder des Brustfelles.. 49: Ün tauglich wegen Fehler und chronischer Krankheiten des Herzens. M. 99. Benden Sie sich an die Krankenkasse mit der Bitte, zu befcheinigen, daß eine Heilstättenbehandlung des Sohnes wünschenswert wäre und wenden Sie sich dann an die Landesversicherungsanstalt mit dem Antrag, den Sohn in einer Heilstätte aufzunehmen. J. B. 51. Eine Klage hätte feine Aussicht auf Erfolg. H. P. Ein solches Manöver tönnte mit schwerer Festungsstrafe geahndet werden. D. R. 34 a. Ein Mann fann. fobald die Scheidung rechtsträftig ist, ohne Wartezeit wieder beiraten. Die Wartefrist für Frauen beträgt 10 Monate, indessen iit Abfürzung möglich. St. 35. Bum Erlaß von Pfändungs- und Ueber die Steuertaffe befugt, ohne das Gericht in Anspruch nehmen zu müssen. weisungsbeschlüssen wie zu allen anderen Zwangsvollstreckungsmaßregeln ist Berbot maßgebend. 3. Handelt es sich um einen Entmündigten, so ist das Kernmacher 6. 1. und 2. Nein. Nur ärztliche Gründe sind für solches Amtsgericht zuständig. Eine Beschwerde an die Aussichtsbehörde der be treffenden Anstalt ist in jedem Fall gestattet. A. B. 4. Der Betreffende muß zahlen. H. B. Lichtenberg . Wenn der Wirt mit der Aufhebung des Vertrages einverstanden war, nein. Sonst würden Sie zur Zahlung verpflichtet sein, haben aber auch das Recht auf Benutzung der Wohnung. Ist die Wohnung anderweit vermietet, to bört die Zahlungspflicht auf. 100. M. R. Sie würden mit Aussicht auf Erfolg auf Bablung flagen tönnen. Eine Klage auf Räumung wäre aussichtslos. Scume 13. 1. Wegen Herzleidens zurüdgestellt. 2. Wegen desselben Leibens für un tauglich erflärt. R. S. 100. Meineswegs. Der Aftermieter hätte nicht Rath. 33. Asthmatische Beschwerden. LandsturmNeubabelsberg 99. zu spät.
Der Stadt Schöneberg genügt das nicht; für sie ist die unkontrollierbare telephonische Antwort des Arbeitgebers, der ja am Telephon sagen fann, was er will, maßgebend.
Für die wenigen Groschen der Arbeitslosenunterstügung sollen die Arbeiter ihre erkämpften Rechte aufgeben. Wo bei all' diesen Bestimmungen man noch sagen kann, die Stadt Schöneberg habe die Arbeitslosenunterstügung erweitert, ist uns unbegreiflich.
Ausland.
ministerium. Tarifverträge müssen auch in der Kriegszeit eingehalten werden. Diesen Grundsatz wendete das Innungsschiedsgericht auch gestern wieder in mehreren Schiedssprüchen an. Es handelte sich um Streitfälle aus dem Malergewerbe. 1. Affordnachzahlungen.
nachzahlungen, die zum Teil vom April datierten. In dem einen Falle forderte der Tapezierer Saupe AffordEr mußte zugeben, daß er mit außertariflichen Akkordfäßen einverstanden gewesen ist, auch bei früheren Lohnzahlungen keine weitergehenden Ansprüche gestellt hat. Er will dazu durch die Aeußerungen seines Meisters bewogen worden sein, daß nur sehr geringe Preise bei den Kunden zu erzielen seien. Erst jetzt habe er erfahren, daß sein Arbeitgeber gut bezahlt worden sei und deshalb wolle er nun auch bessere Löhne haben. Das Schiedsgericht wies den Anspruch ab. Der Vorsigende führte dazu aus, dem Verfahren des Klägers, tariftreue Gehilfen die Arbeit durch billiges Arbeitsangebot fortzunehmen, dürfe nicht Borschub geleistet werden. Das Gericht ließ aber auch den Arbeitgeber nicht im Zweifel, daß er genau so verpflichtet sei, sich an den Zarif zu halten. 2. Mangelnde Lohnabrede.
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1882.
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Die Arbeitslosigkeit in Desterreich scheint so groß zu sein wie die in Deutschland . Aus einer Statistik der Wiener freien Gewerkschaften geht das wenigstens hervor. Die vollständige Arbeitslofigkeit wird auf 21,5 Proz. berechnet. Dazu kommen aber viele Arbeiter, die in verkürzter Arbeitszeit beschäftigt werden, so daß angenommen wird, kaum die Hälfte der Wiener Arbeiterschaft sei vollbeschäftigt. Diese Aufnahme über die Arbeitslosigkeit erstrect sich allerdings auf den Monat August, möglich, daß inzwischen der Arbeitsmarkt sich ein wenig belebt hat. In einem zweiten Falle lag eine bestimmte Lohnabrede nicht Die große Arbeitslosigkeit stellt an die Staffen der österreichi- vor. Der Klägerische Malergehilfe hatte die Arbeit in dem Glauben schen Gewerkschaften natürlich erhebliche Anforderungen. Die Ver- angetreten, daß ihm der tarifliche Lohn gezahlt werde. Er bekam bände mußten, wie es die deutschen Gewerkschaften auch tun, ihre seinen Lohn nur ratenweise ausgezahlt und als er dann nach- tauglich. Leistungen an die Mitglieder einschränken. In Wien allein wurden im Monat August nahezu 400 000 kr. an Unterstützung aus- rechnete, ergab sich ein Stundenlohn von 65 Pf. Nun forderte gezahlt. Auch in Oesterreich verlangen die Gewerkschaften daher, er auf dem Alagewege die Differenz in Höhe von 11,32 M. Der Freitagmittag: Kühl. Ueberwiegend wolfig und zeitmeile nebelig mit öfter daß Staat und Gemeinden den Arbeitslosen zu Hilfe kommen beklagte Meister, Duhring, wendete ein, er habe nur 65 Pf. zahlen wiederholten, weſtlich der Ober noch ziemlich ergiebigen, weiter oftwärts müssen, um die Familien vor der drückendsten Not zu schügen. I wollen, wie seinen anderen Gehilfen auch. Mehr zu bewilligen geringeren Regenfällen.
ziehen brauchen.
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K. Th. 1. Leider ja. Wetteraussichten für
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das mittlere Norddeutschland
bis