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Verlustlisten.

Die Verlust liste Nr. 57 der preußischen Armee ent­hält Verluste folgender Truppen: Stab des 8. Res.- Korps, 15. Armeekorps, Kav.- Stabswache. 14. Inf.- Div., Stab.

Arbeitslose geht mit seinen Papieren versehen nach dem Rathaus sich in der Wohnung Mirbte ein recht umfangreiches Geft und stellt Antrag; er wird gefragt, wo, wie, wann und was er und Weinlager. Mirbt, der große Reisen durch die Schweiz gearbeitet hat, ob er organisiert ist und wieviel Unterstübung er und Italien machte, fuhr meist mit seiner Gattin und deren Ge­bort erhält. Es wird dann recherchiert, ob er bedürftig ist, und sellschaftsdame, wobei er sich unterwegs mit Vorliebe des Auto­festgestellt, welche Abzüge eventuell zu machen sind. Darauf wird mobils bediente. M. war auch dem schönen Geschlecht außerordent der Berufsvereinigung mitgeteilt, was an Unterstüßung zu zahlen ist, vorausgesetzt, daß sich der Betreffende dreimal pro Woche zur lich zugetan und scheute keine Kosten, um seinen galanten Aben­teuern nachgehen zu können. Seine Beziehungen erstreckten sich 4. Garde- Reg.; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 5; Gren.- Reg. Nr. 12; Res. Kontrolle auf dem Arbeitsamt gestellt hat. Inf. Reg. Nr. 19; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 20; Inf.- Reg. Nr. 25; Also nicht die Kontrolle der Gewerkschaften genügt, auch nicht über weite Streise. Bei seinen Betrügereien hat M. sich nicht ge­Brig. Erj. Bat. Nr 26; Jnf.- Reg. Nr. 28; Res.- Inf.- Reg. Nr. 29, die Buchführung derselben, es wird aber von ihnen berlangt, daß scheut, selbst die geringen Ersparnisse alleinstehender 35; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 44; Jnf.- Reg. Nr. 55, 58; Landw.- Inf.- Reg. fie unter oben angeführten Bedingungen auszahlen, fie dürfen Frauen zu nehmen, die so um ihr ganzes Vermögen Nr. 65; Nej.- Inf.- Reg. Nr. 71, 72, 76, 78, 79, 87; Inf.- Reg. Nr. 88; der Stadt Schöneberg auf Wochen, vielleicht auf Monate hinaus gebracht worden sind. Immer arbeitete er nach dem gleichen Gren- Reg. Nr. 89; Inf.- Reg. Nr. 91; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 94, 99; das Geld vorschießen. Landw.- Inf. Reg. Nr. 110; Inf.- Reg. Nr. 112, 113; Könige- Inf.­Reg. Nr. 145; Inf.- Reg. Nr. 146, 153, 156, 157, 161, 164, 172; Bandit. Bat. Allenstein I; Jäger- Bat. Nr. 1; Rej.- Jäger- Bat. Nr. 4, 5, 6; Res.- Majch.- Gewehrabt. Nr. 3, 4. Schweres Res.- Reiter- Reg. Nr. 1; Res.- Husaren- Reg. Nr. 5, 7; Ulanen- Reg. Nr. 2, 6, 16; Reg. Königsjäger zu Pferde Nr. 1; Landw.- Kav.- Reg. Nr. 2.

Ref.- Feldart.- Reg. Nr. 3, 15; Feldart.- Reg. Nr. 45, 61, Rej.- Fußart.- Reg. Nr. 2.

Pionier- Bat. Nr. 2; Pionier- Ers.- Lat. Nr. 4; Pionier- Bat. Nr. 7, 8; 2. Pionier- Bat. Nr. 10, 16; Pionier- Reg. Nr. 23, 24; 1. mobile Landw.- Pionier- Komp. des 16. Armeekorps.

Fernsprech- Abt. des Korps Eberhardi; Nes.- Fuhrpark- Kolonne Nr. 6 des 2. Res.- Korps; Etappen- Fuhrpark- Kolonne Nr. 23( früher Nr. 3) des 3. Armeekorps; Res.- Fuhrpark- Kolonne Nr. 24 des 8. Armeekorps; Fuhrpark- Kolonne Nr. 1 des 16. Armeekorps.

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Die bayerische Verlustliste Nr. 32 bringt Verluste des 1. Inf.- Reg. und des Landw.- Inf.- Reg. Nr. 5. Die sächsische Verlustliste Nr. 36 enthält Verluste der Brig.- Erf.- Bat. Nr. 45, 64; des 3. Jnf.- Reg. Nr. 102; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 104; 6. Inf.- Reg. Nr. 105; 8. Inf.- Neg. Nr. 107; 9. Inf.- Reg. Nr. 133; Res.- Inf.- Reg. Nr. 133; 11. Inf.- Reg. Nr. 139; 12. Inf.- Reg. Nr. 177; 13. Jnf.- Reg. Nr. 13. Inf.- Reg. Nr. 178; Res.

Jäger- Bat. Nr. 13; 3. Husaren- Reg. Nr. 20; Rei.- Felbart.- Reg. Nr. 24; 4. Felbart.- Neg. Nr. 48; der mobilen Gri- Abt. des 4. Feld­art.- Reg. Nr. 48; des 6. Felbart.- Reg. Nr. 68; 1. Pionier- Bat. Nr. 12;

2. Pionier- Bat. Nr. 22; der Munit.- Kolonnen- Abt. des 12. Armee­forps. Die württembergische Verlustliste Nr. 40 enthält Ver­liste des Brig.- Erf.- Bat. Nr. 45; der Inf.- Reg. Nr. 126, 127; des Rej.- Feldart.- Reg. Nr. 26; der Ref.- Munit.- Kolonnen- Abt. Nr. 26.

Arbeitslosen- Unterstützung.

Zu dem in Nr. 289 unter obigem Stichwort erschienenen Ar­titel vom Donnerstag, den 22. Oftober, wird uns vom Ausschuß der Gewerkschaftskommission Berlins und Umgegend geschrieben:

zu verpflichtet sind."

Reine Berufsvereinigung kann auf dieses Anerbieten eingehen, Muster. Er brauchte das Geld nie für sich, sondern immer für Arbeiten zu übernehmen, welche ihren Mitgliedern nur Nachteile andere. Einmal für ein Mitglied des Gemeinderates, ein anderes bringen. Der Staat und die Gemeinden sind jetzt mehr als je Mal für eine Offizierswitwe, für bekannte wohlhabende Fabri­verpflichtet, für ihre Einwohner zu sorgen. Wollen einige Be- fanten usw. Mit welcher Sicherheit Mirbt zu arbeiten und seine hörden die Arbeiteroganisationen nicht als das anerkennen, was Opfer zu betören verstand, geht schon daraus hervor, daß er bei fie den Arbeitern in Wirklichkeit sind, so sollen dieselben Behörden den Geldgebern vorgedruckte Darlehnsformulare und Quittungen aber auch die Verwaltungsarbeiten und sämtliche Kosten der Ar- benutte, ohne daß diesen das Handwerksmäßige der Geldvermitte beitslosenfürsorge allein bewältigen; weil einzig und allein sie da- lung aufgefallen wäre. Ein Schöneberger Stadtverordneter ist durch Mirbt um mehrere Hunderttausend Mart, eine Offiziers witwe um über 50 000 Mart geschädigt worden. Im übrigen dürften die von dem Schwindler jetzt Geprellten kaum etwas wieder erlangen. Die beruntreuten Summen hat M. zum kleinen Teil in Werten angelegt, die durch den Kriegsausbruch illusorisch ge worden find, teils sonst verausgabt. Wahrscheinlich dürfte die Verhaftung Mirbts noch weitere Folgen haben, doch muß zunächst abgewartet werden, welche Höhe die Unterschlagungen noch an nehmen werden. Erst die Vernehmung des ehemaligen Geistlichen dürfte über die Anlage eines Teils der Summen einigen Aufschluß gewähren.

Dürfen juristische Personen in die Wählerliste aufgenommen werden?

Ein wichtiger kommunaler Stimmrechtsstreit, der die Auf­nahme juristischer Personen in die Wählerliste betrifft, beschäftigte am 22. Oktober das preußische Oberverwaltungsgericht. In die Wählerliste der Stadtgemeinde Lichtenberg für 1913 waren außer dem Eisenbahnfiskus und der Friedrichsberger Bank noch folgende acht juristische Personen aufgenommen worden: Stadt Berlin , Siemens u. Halske A.-G., Attiengesellschaft Edert, Attiengesell­schaft Anilinfabrikation, Knorr- Bremse A.-G., Kabelwerke, Große Berliner Straßenbahn, Spritbank A.-G.

Ein Abschiedsgruß.

Bis furz vor seinem Ausrüden ins Feld war der Genoffe Friedrich Geride in der 7. Abteilung des sechsten Streifes Genosse John klagte auf Streichung der genannten Institute als Bezirksführer tätig. Jezt kommt die Nachricht, daß und Firmen aus der Liste. Da die Wählerliste bei den einzelnen Gericke im Felde gefallen ist. Kurz vorher sandte er an wäblern beren Steuern nur summarisch nenne, ohne die auf die seine Angehörigen von der Feldwache aus ein Schreiben in verschiebenen Staats- und Gemeindeſteuern entfallenden Beträge Gedichtform, das wir nach einigen Aenderungen als eine Art aufzuführen, und da ferner der Magistrat eine entsprechende Aus- letzten Gruß wiedergeben. Es lautet: funft verweigert habe, so müsse er bestreiten, daß die genannten Institute und Gesellschaften die Voraussetzungen des§ 8 der Auf Feldwache im Weichseltal am 4. September 1914. Städteordnung vom 30. Mai 1853 erfüllten. Nach§ 8 steht ju­ristischen Personen das Wahlrecht in einer Stadt zu, wenn sie dort seit einem Jahre mehr als einer der drei höchstbesteuerten Einwohner, sowohl an direkten Staats- als an besonderen direkten Gemeindeabgaben und Zuschlägen zur Staatseinkommensteuer, entrichten.

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Der Bezirksausschuß erkannte nur auf Streichung des Eisen­bahnfistus und der Friedrichsberger Bank, wies aber hinsichtlich Berschiedene Unrichtigkeiten in dem Artikel zwingen uns zu der übrigen juristischen Personen die Klage Johns ab. Die Strei folgender Richtigstellung, damit nicht Verwirrung in die Kreise chung des Fistus erfolgte, weil diefer überhaupt feine Staats­der Gewerkschaftsmitglieder getragen wird. Soweit von einem einkommensteuer zahlt, und die Streichung der Friedrichsberger Zusammenarbeiten mit den Gewerkschaften geredet werden kann, Bank, einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung, wurde aus­ist zu bemerken, daß vom Magistrat Schöneberg bisher ein Bu- gesprochen, weil nach einer Entscheidung des Oberverwaltungs­sammenarbeiten mit den Gewerkschaften nicht angeboten worden gerichts die Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht keine ju­ ist . Wird die Gewerkschaftsunterstützung dort voll angerechnet, ristischen Personen im Sinne der älteren Städteordnungen seien, fann man nicht von einem Zusammenarbeiten mit den Gewerk­schaften reden. Jedoch hat man es seitens des Ma= es sich hier also nicht um eine juristische Person im Sinne der Städteordnung von 1853 handele. gistrats Schöneberg bisher noch nicht mal für

notwendig gehalten, den Gewerkschaften eine Bezüglich der Stadt Berlin und der weiter genannten sieben Mitteilung zu machen, daß die bisherige Ar- Firmen wies der Bezirksausschuß den Antrag des Klägers mit re beitslosenunterstübung Sie auch mit den Ge- der Begründung ab, daß die summarischen Steuerangaben bei den werkschaften eine Regelung vorsah in Fort Namen der Wähler in der Liste gesehlich genügten und daß bezüg­fall tommen fort. Statt beffen ist jedoch Steglitz in die Reihe derjenigen Orte aufzunehmen, die ein Zusammenarbeiten mit den Gewerkschaften beschlossen haben.

Des weiteren ist dem Ausschuß der Gewerkschaftstommiffion nicht bekannt, daß die Gemeinde Tempelhof zu der Gewerkschafts­unterstügung einen Zuschuß von 50 Broz. zahlt. Desgleichen ist uns auch von der Gemeinde Stralau eine derartige Mitteilung nicht geworden.

lich dieser acht juristischen Personen Gründe dafür, daß sie die Voraussetzungen des§ 8 der Städteordnung nicht erfüllen, weber beigebracht worden, noch sonst aus den Vorgängen ersichtlich seien. Der Kläger John legte Berufung ein und verlangte auch die Streichung jener acht juristischen Personen.

Das Oberverwaltungsgericht hob darauf das Urteil des Be. zirksausschusses hinsichtlich der noch in der Wählerliste verblte. benen acht juristischen Personen auf und verwies die Sache inso­weit an den Bezirksausschuß zurüd.

Die dunklen Nebel steigen schon über die Wiesen empor, bedecken die finkende Sonne mit ihrem trüben Flor. Die ersten Sterne wagen schnell einen furzen Blick und tauchen wieder unter und bringen andre mit, Und hinter Bolens Wäldern, hinter den Wolfenreih'n

der langsam steigende Vollmond leitet den Abend ein.

Es ist nun, Nacht geworden Friede in aller Flur, irgendwo in der Ferne flappert ein Wagen nur. Doch Schein ist dieser Friebe, Kam'rad, sieh' diese Wehr' an dein und meiner Seite, fie gibt uns and're Lehr. Warum stehn wir denn beide bier einsam auf der Wacht? Das macht der Krieg im Lande, der hat uns hergebracht. Siehst du im Norden dunkel, wie sich's im Mondschein hebt, wie dort ein audend Wetter die Finsternis belebt? Wenn Abendtühle sinket, fieht man Gewitter ziehn, das ist das Wetterleuchten der speienden Batterien.

Was heller Tag verborgen, dort hinten die wilde Schlacht, das tündet uns zur Stunde die finstre, finstre Nacht.

Die Gewerkschaften können nur da von einem Hand- in- Hand­arbeiten reben, wo von den Gemeinden mit den Gewerkschaften ein Abkommen in irgendeiner Form getroffen worden ist. Wir stellen Gründe: Allerdings seien die summarischen Steuerangaben also fest, daß Berlin , Stegliß, Wilmersdorf und Köpenid ein direttes Abkommen mit den Gewertschaften getroffen haben; und auch bei den einzelnen juristischen Personen gesetzlich gerechtfertigt; die Orte Schmargendorf sowie Briz offiziell Mitteilung machten, die Gemeindefteuerbeträge und die Staatssteuerbeträge brauchten daß sie die gewerkschaftliche Unterstüßung nicht in Anrechnung nicht getrennt aufgeführt werden. Der Bezirksausschuß habe aber bringen, die Obliegenheiten des Verwaltungsrichters im Listenberichtigungs­Wir bitten die Gewerkschaftsvorstände, dieses beachten zu verfahren nicht richtig gewürdigt. Von Amts wegen habe sich seine wollen, und verweisen im übrigen auf den Bericht der Vorstände Prüfung auf den erhobenen Einwand im ganzen Umfange zu ers tonferenz vom 12. Oftober, wonach die Gemeinden keinerlei Aus- ftreden. Nachdem J. behauptet habe, jene juristischen Personen teilt das Nachrichtenamt des Magistrats folgendes mit: Die Bere funft über Unterstüßungssäße noch über Mitgliedschaft erhalten sollen. Die Gemeinden, welche die Gewerkschaften nur für gut erfüllten nicht die Voraussetzungen bes§ 8, hätte ber Bezirks- handlungen der Berliner Gemeindebehörden über die Regelung der genug halten, die Kontrollarbeiten usw. zu verrichten, mögen ausschuß dies selber nachprüfen müssen. Er tat es nicht. Er Mietfrage find in vollem Laufe. Es steht zu hoffen, daß wir in sehen, wie sie mit der Kontrolle der Unterstüßungssucher selbst müffe es nun nachholen. fertig werden.

Der Ausschuß der Gewerkschaftskommission

Berlins und Umgegend."

Zu dieser Buschrift sei bemerkt, daß unsere Zusammenstellung basiert auf die uns über die Beschlüsse der Gemeinden zugegange men Mitteilungen. Wenn den Gewerkschaften verschiedentlich keine

Aus Groß- Berlin.

Pfarrer Mirbt in Dresden verhaftet.

Wie die Schöneberger Kriminalpolizei ermitteln konnte, führte

Renntnis gegeben worden ist, wo man ihrer Mitwirkung bedarf, die Spur des seit bem vorigen Freitag flüchtigen ehemaligen gibt

Zur Regelung der Mietfrage

der nächsten Woche zum Abschluß gelangen werden. Da hierbei als Ausgangspunkt die Einrichtung von Mieteinigungsämtern gewählt ist, die ihre Tätigkeit auf Mietverhältnisse über Wohnungen bis zu einem jährlichen Mietwert von 450 M. erstrecken sollen, so wird es von Interesse sein, festzustellen, in welchem Umfange die Berliner Wohnungen von der neuen Einrichtung berührt werden. 44 087, Unter den 467 871 Berliner Wohnungen( ohne Gewerberäume) so ist das entschieden zu bedauern. Aus Schöneberger Gewerkschaftskreisen geht uns über die Pfarrers an der Kirche zum Heilbronn , Frik Mirbt, nach Dresden , von 200 bis 300 m, 148 148, bon 300 bis 400 m. 98 761 und von Arbeitslosenfürsorge in Schöneberg eine Buschrift au, aus der wir wo er eine Zusammenkunft mit einem Berliner Geschäftsfreund" 400 bis 500 m. 65 663. Es umfaßt also, was die Zahl der Woh hatte. Auf Anfuchen der Schöneberger Kriminalpolizei wurde nungen anbelangt, der Vorschlag des Magiftrats etwa drei Viertel folgende Bemerkungen wiedergeben: Die Notstandsunterſtüßung ist seit dem 12. Oktober eingeführt wirbt von der Dresdener Polizeibehörde in einem der ersten aller Berliner Wohnungen. Hält man hiermit zuſammen, daß durch und die Arbeitslosenunterstützung nach dem Genter System auf- Sotels der Stadt festgenommen und dem dortigen Gericht vor- die vielleicht noch eine Erhöhung erfahrenden Mietbeihilfen, die a gehoben.( Angeblich nur auf die Dauer des Krieges?) Folgende geführt, von wo aus seine Ueberführung nach dem Moabiter Unter- Kriegerfamilien gezahlt werben, etwa 48 000 Familien bedacht Summen sollen zur Auszahlung kommen: Ein arbeitsloses Ehe- suchungsgefängnis erfolgen wird. paar erhält 8 M., für jedes Kind 1,50 m. bis zum Höchstbetrage Die Angelegenheit des ehemaligen Pfarrers Frik Mirbt aus werden, so ergibt sich, daß man in Berlin den vorhandenen bon 17 M., ledige Männliche erhalten 7 M. und ledige Weibliche 5,50 M. pro Woche. In Anrechnung kommen alle Arten von Schöneberg zieht immer weitere Kreise. Wie die bisherigen Er­Ginnahmen, so auch teilweise der Verdienst erwachsener Kinder, mittelungen ergeben, hat Mirbt es verstanden, unter dem Deck­beren arbeitsloser Vater Antrag auf Notstandsunterstübung ge- mantel des Seelsorgers Schwindeleien bon geradezu stellt hat. Aber auch die Unterstützungen, welche die Gewerkschaften unerhörtem Umfange auszuführen. Entgegen anderen Der Kreistag beschloß die Aufnahme einer Anleihe bo an ihre Mitglieder zahlen, werden voll in Anrechnung gebracht, Behauptungen läßt sich schon jetzt sagen, daß die Gesamthöhe der 1 Million Mark, die zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit teit versicherten, dies zugunsten der Kommune getan haben. Man feiner Gattin- so daß also alle diejenigen, welche fich früher gegen Arbeitslosig- von M. verübten Veruntreuungen abgesehen von der Mitgift Verwendung finden soll. Die eingeleiteten Verhandlungen begnügt sich aber nicht mit der Kontrolle durch die Gewerkschaften, Mark betragen. Es finden sich immer neue Gläubiger ein, die Schönebed nach Groß- Dölln, vom Summt nach Lehnik un fast die stattliche Höhe von anderthalb Millionen sind soweit abgeschlossen, daß die Kreischausseen von Groß fondern verlangt, daß die Arbeitslosen dreimal wöchentlich im Kreis Arbeitsamt erscheinen und daß sie ihnen überwiesene Arbeiten Angaben über die Höhe der ihnen abgeschwindelten Summen von Herzfelde einerseits und Kagel andererseits zur annehmen müssen. Darüber, ob der betreffende die Arbeit leisten machten. Ueber die Vergangenheit Mirbts sowie über die Art chaussee Erkner - Neuhartmannsdorf demnächst in Angriff fann, entscheidet der Arbeitsvermittler. Dem ganzen wird aber und Weise, wie er seine Opfer zu betören wußte, und in welcher genommen werden können. Bei dem großen Projekt bet die Krone dadurch aufgefeßt, daß man von den Gewerkschaften Weise er die ihm übergebenen Gelder wieder ausgab, wird uns Baues einer Straße von Lichtenberg - Friedrichsfelde berlangt, bie Schöneberger Unterstützung unter Anrechnung der folgendes mitgeteilt: Mirbt wirkte zuerst in Wittenberge und über- Mahlsdorf nach Dahlwit haben die Friedrichsfelder Anlieger Gewerkschaftsunterstützung auszuzahlen. Man verlangt also das siedelte im Jahre 1912 nach Berlin , wo er zunächst eine Wohnung für die Abtretung des Straßenlandes Forderungen gestellt,

Unterstübung gezahlt wird als an alle übrigen, die Gewerkschaften

machen kann.

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sucht.

Kreistag Niederbarnim ..

über

dazu Handlangerdienste leisten sollen, damit die Stadt Schöne- Gemeinde zum Heilbronn gegründet wurde, richtete er sich seine zugestanden werden kann. Die Ausführung wird deshalb berg ganz bedeutende Ersparnisse an Verwaltungsausgaben luguriös ausgestattete Wohnung in dem dortigen Pfarrhaus ein. zunächst unterbleiben müssen. Den zweiten Punkt der Tages Es ist nicht zuviel gejagt, wenn man den Wert der Einrichtung ordnung bildete die Aufnahme einer weiteren Anleihe vo alle Arbeiterorganisationen sind gern bereit, Lasten und allein mit 200 000 M2. beziffert. Er machte ein großes Haus, das 5 Millionen Mark zur Unterstützung der 16 000 bis 18000 Kosten auf sich zu nehmen, wenn ihren Mitgliedern etwas Er- weder zu seinem Stande noch zu seine tommen er bezog Familien von Kriegsteilnehmern. Bei dieser Gelegenheit prießliches geboten wird. Das ist zur Genüge bewiesen durch, das von der Gemeinde 8000 M., von seinen Schmiegereiteen Ge Zusammenarbeiten mit Berlin und Steglik. Es kann niemals als eine wahre Fürsorge angesehen werden, wenn man den in Not jährlich in Einklang zu bringen war. In dem Hause Mirbis meinden geforderten Kriegszuschüsse nachträglich bis aut Geratenen den Unterſtügungsbezug so erschwert, wie es hier ge- berkehrte durchaus gute Gesellschaft und die Gastereien des welt- 25 Bros. herabgesetzt worden sind, wodurch die Gemeinden in gewandten ehemaligen Pfarrers, bei dessen Gastählern der Sett die Zwangslage fommen, entweder die Differenz zu zahlen Um Unterstützung zu erhalten ist folgendes notwendig: Der in Strömen floß, waren bestens bekannt och jest befindet oder die bewilligte Unterstützung um den herabgesetzten

Schieht.

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