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Die Schöneberger Gewerkschaftskommission beschäftigte sich in§ 5 des Reichspreßgejebes bezogen habe. Nach diesem§ 5 bedürfe ihrer letzten Sigung mit der von der Stadt beschlossenen Erwerbs= man aber einer Genehmigung zum nichtgewerbsmäßigen öffentlichen lojenunterstügung. Genosse Küter berichtete von den Schwierig- Verteilen überhaupt nicht. Dies Verteilen könne nach§ 5 nur feiten, die liberale Stadtverordnete dem Ausbau des Unterstüßungs- unter gewissen Voraussetzungen verboten werden. Allerdings gebe wesens bereiteten. Die Delegierten nahmen mit Entrüstung Kennt es eine Ausnahme im Hinblick auf§ 30 Abs. 2 des Reichspreßnis von den neueren Beschlüssen, die eine schwere Benachteiligung gesezes in Verbindung mit§ 10 des preußischen Preßgesezes. der organisierten Arbeiter darstellen, da jezt die gesamte Gewert- Danach sei auch jezt noch eine polizeiliche Genehmigung erforder schaftsunterstüßung bei der Gemeindeunterstützung voll angerechnet lich für das öffentliche Anschlagen, Anheften und Ausstellen und wird. Diejenigen, die in früheren Zeiten Beiträge aufgebracht für die öffentliche unentgeltliche Verteilung von Bekanntmachungen, hätten, um sich bei wirtschaftlicher Not über Wasser zu halten, Blafaten und Aufrufen. Indem aber der Bescheid der Polizei an würden jetzt für ihre Sparsamkeit extra bestraft. In der folgenden den Kläger ganz allgemein die nichtgewerbsmäßige Berteilung Diskussion brachten alle Rebner ihre Empörung gegen die verschlech verbiete, ohne Einschränkung auf die drei Gorten des§ 30, jo gehe terte Arbeitslosenunterstüßung zum Ausdrud. Der Ausschuß wurde er über die polizeilichen Befugnisse hinaus und sei außer Kraft zu beauftragt, eine Resolution auszuarbeiten und diese den städtischen jepen. Körperschafen zu unterbreiten. Unter Verschiedenes" wurde auf den Vortragskursus des Genossen Reims über:" Die Grundlagen Schöneberg " stattfindet, aufmerksam gemacht.
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der fapitaliſtiſchen Wirtſchaftsordnung", der in der Schloßbrauerei Aus Industrie und Handel.
Eröffnung des Arbeiter: Jugendheims in Weißensee . Heute Sonntag eröffnet der Jugendausschuß sein Arbeiter Jugendheim in der Gäblerstraße 46. Die Eröffnungsfeier beginnt nachmittags 5 Ubi Freunde und Gönner der Jugend find eingeladen. Das Jugendheim ist täglich von 7-10 Uhr abends und Sonntags von 4-10 Uhr geöffnet.
Im Zoologischen Garten ist jetzt die Hirschbrunst im vollen Gange und das große Hirschrevier zwischen Konzertplatz und Antilopenhaus, das immer mit etwa 40 Hirscharten von den größten bis zu den fleinsten besebt ist, hallt wider von dem„ orgelnden" Brunstschrei unseres edlen europäischen Rothirsches. Aufgeregt sieht man die Hirsche ihre Gehege durcheilen und gegen die Besucher, besonders aber gegen den Wärter ihr Rudel verteidigen. Oft muß man den Brunsthirschen im Garten die Geweihe abschneiden, damit sie die weiblichen Tiere nicht verlehen können, denn sehr sanft gehen sie mit diesen nicht um. Uebrigens ist es ganz falsch, die weiblichen Tiere, wie man das so oft hört, als" Rehe" zu bezeichnen. Der Jäger nennt sie Mutterivild oder, infolge des Fehlens der Geweihe, Kahlwild. Denn das Reh im richtigen naturgeschichtlichen Sinne ist die ganz bestimmte und bekannte, bei uns
lebende fleine Hirschart.
Zirkus Schumann eröffnet Donnerstag, den 29. Oftober, seine Vorstellungen mit rein zirzensischem Programm. Die Eröffnungsborstellung ist zum Besten des Roten Kreuzes.
Straßensperrung. Der Polizeipräsident macht bekannt: Die westliche Seite der Chausseestraße zwischen Kesselstraße und Wöhlertstraße wird wegen Bauarbeiten der städtischen Nordsüdbahn vom 26. b. M. ab auf etwa zwei Wochen für Fuhrwerke mit Ausschluß der Straßenbahn gesperrt.
Soziales.
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Wahrnehmung der Rechte ein Entlassungsgrund? In der Gehaltsermäßigungsfrage infolge Ariegsaus bruchs haben sich die Prinzipale meist an das Personal in seiner Gesamtheit gewandt. Es ist aber, wie die Verhand lungen vor dem Berliner Kaufmannsgericht zeigen, leider häufig zu Maßregelungen gefommen, wenn das Personal durch einen Sprecher Einwendungen erheben ließ. Das zeigte folgende Alage.
Die beklagte Firma Feldheim u. Goldstein hatte sich Mitte August mit dem Personal auf eine Gehaltsermäßigung geeinigt. Am Schlusse des Monats August entstanden dann Differenzen wegen der bon der Firma vertretenen Auffaffung, daß die Gehaltsminderung mit rückwirkender, Kraft einzutreten habe. Die Beklagte wollte für den Auguft schon das verminderte Gehalt zahlen. Nach einer Besprechung untereinander vertraten die Angestellten den entgegenstehenden Standpunkt; dabei soll der Kläger das übrige Berjonal gegen die Firma„ aufgeputscht" haben. Aus diesem Grunde erhielt er seine sofortige Entlassung. Der Prinzipal vertrat in der Verhandlung den Standpunkt, daß es den Kläger gar nichts anginge, wie sich die übrigen Gehilfen zu der Gehaltsfrage verhalten.
Das Kaufmannsgericht hielt die sofortige Entlassung des Klägers für ungerechtfertigt. Da nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine Gehaltsminderung mit rüdwirtender Kraft nicht ausdrücklich vereinbart war, so hatten die Angestellten ein Anrecht auf volle Gehaltszahlung für den Monat August. Daß der Kläger diese für das Personal wichtige wirtschaftliche Frage mit den Mitangestellten in sachlicher Form besprochen und dabei das Kollegialitätsgefühl hervorgehoben hat, ist sein gutes Recht.
Gerichtszeitung.
Wahrnehmung der Rechte österreichischer Kriegsteilnehmer. Der Bundesrat hat eine Verordnung erlassen, die den Schutz der infolge des Krieges in Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen auf die Kriegsteilnehmer DesterreichUngarns ausdehnt. Die Verordnung tritt in Straft, sobald der Reichskanzler im Gesezblatt bekannt macht, daß durch die Gesetzgebung Desterreich- Ungarns die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Das Verteilen von Truckschriften.
Der Parteisekretär Genofje Westkamp in Düsseldorf hatte am 15. Februar 1913 bei der Polizeibehörde folgenden Antrag gestellt: Unter Bezugnahme auf§ 43 Abs. 1 der Gewerbeordnung und§ 5 des Reichspreßgejezes bittet Unterzeichneter um die Erlaubnis zur öffentlichen Verbreitung von Druckschriften und demzufolge um Aushändigung eines diesbezüglichen Legitimationsscheines." Die Erlaubnis wurde für die Dauer eines Jahres verlangt.
Im wöchentlichen Saatenstandsbericht der Preisberichtsstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats heißt es: Die landwirt fchaftlichen Arbeiten wurden zeitweise durch Regen beeinträchtigt, sind aber im allgemeinen schon ziemlich weit vorgeschritten. Abgesehen von Ostpreußen ist die Kartoffelernte nunmehr vollständig erledigt. Das Aufnehmen der Rüben geht weiter rasch von statten, doch dürfte immerhin noch ein Viertel bis zur Hälfte abzuernten sein. Ueber den Ertrag der Futterrüben lauten die Berichte meist befriedigend. Die Zuckerrüben, die in der lebten Zeit noch gewonnen haben, geben einen guten Ertrag bei reichlichem Zuckergehalt. Die Herbstbestellung nähert sich ihrem Ende; meist handelt es sich nur noch um die Aussaat von Rübenäckern.
Um den Verkehr und die Verteifung derjenigen Kammwollen und Kammzüge zu regeln, die für Kriegsausrüstung dienen, hat sich auf Anregung des Kriegsministeriums die ammo II Aktiengesellschaft gebildet. Die Aktiengesellschaft ist feine Grwerbsgesellschaft und darf weder Dividenden noch Liquidationsgewinne verteilen. Ihr Aktienkapital beträgt 6 250 000 m. und ist mit 25 Prozent eingezahlt. Ihre Abschlüsse werden von einer Abschäzungs- und Verteilungskommission kontrolliert.
holländischen Grenze, 24. Oftober.( T. U.) Reuter meldet aus Wegnahme deutscher Rehlengruben in Frankreich . Von der Bordeaux , daß der französische Ministerrat beschlossen habe, die Kohlengruben von Dielette bei Cherbourg, Eigentum der Firma Thyssen, wegzunehmen.
Kleine Nachrichten.
Die Zeitungsreklame im Kriege.
Der Zeitungsverlag", das Organ des Vereins deutscher Zeitungsverleger, äußert sich über die Zeitungsreklame in Kriegsseiten wie folgt:
„ Noch niemals sind die Auflagen der Tageszeitungen so hohe gewesen wie gegenwärtig, noch nie hat das Publikum die täglichen Ausgaben der Blätter mit solcher Spannung erwartet. Aber man darf nicht etwa glauben, daß mit der Kenntnisnahme der neuesten Kriegsnachrichten das Interesse an der Zeitung erloschen ist; im Gegenteil, man liest jetzt die Zeitung von Anfang bis zu Ende. Man liest heute also auch den Inseratenteil mehr als je. Nichts fann den gesicherten Stand der wirtschaftlichen Lage besser véranschaulichen, als der Inseratenteil der Zeitung; er bildet den besten Maßstab für geschäftlichen Aufschwung oder Niedergang... Der deutsche Kaufmann darf sich in dieser ernsten Zeit nicht allzu lange abwartend verhalten. Er muß gerade jetzt durch seine Anzeigen in den Zeitungen dem Auslande zeigen, daß bei uns die Räder nicht stille stehen. Es ist richtig, daß viele Menschen, namentlich Familien, deren Ernährer im Felde stehen, gezivungen sind, sich in ihren Ausgaben gewisse Einschränkungen aufzuerlegen; auch hier liegt es im Wesen der ernsten Greignisse, die sich auf den Kriegsschauplähen abspielen, daß jeder Lurus bis auf weiteres starte Eindämmungen erfährt. Dazu kommt, daß von 90 Proz. der Zuhausegebliebenen infolge Verdienstmangels ein erheblicher Prozentsaz verminderte Kauffraft besitzt. Trotz alle dem darf aber der Inserent diesen Teil der Bevölkerung, der nach wie vor die verschiedenartigsten Bedürfnisse besißt, nicht außeracht lassen. Indem er sich mit seinen Anzeigen von neuem an das Bublikum wendet, erhebt er im Hinblick auf die durchwegs wesentlich erhöhten Auflagen der Blätter seine Stimme in verstärktem Maße und findet dabei infolge der fortgesetzt einlaufenden Siegesnachrichten bereits ein aufatmendes Publikum, das, von dem Anblick der ersten Kriegswochen befreit, geneigt ist, den täglichen Bedarfsartikeln erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. So, wie ein Rad ins andere greift, wird auch der Fabrikant wieder den Mut finden dürfen, Händlern und Publikum neue Anregungen zu geben, um so in wirtschaftsbelebendem Sinne zu wirken."
Parteiveranstaltungen.
13., 14., 15., 17., 18. und 19. Abteilung für die am Dienstag tagenden Sech ster Wahlkreis. Die Handzettelverbreitung der 8., 9., 10., 12., Frauenvers ammlungen findet am Montag, den 26. Dtober, statt. Schöneberg . Dienstag, den 27. Oftober, abends 8, Uhr, in der Schloßbrauerei, Hauptstr. 121, Versammlung. Tagesordnung: Die sozialen Aufgaben der Gemeinden.
Steglit. Dienstag, den 27. Oftober, pünktlich 1,9 Uhr abends, Mitgliederversammlung des Wahlvereins bei Schellbass, Ahornstr. 15a. Vortrag des Reichlagsabgeordneten Stüdlen: Die sozialen Aufgaben während des Krieges. Bereinsangelegenheiten.
Lanfwih. Mittwoch, den 28. Oktober, abends 1,9 Uhr, bei Giegl, Kaiser- Wilhelm- Straße, Mitgliederversammlung des Wahlvereins. Tages
ordnung: 1. Bortrag über die wirtschaftlichen Wirkungen des Krieges.
2. Verschiedenes.
Mariendorf . Gemeinsamer Reseabend bei Beniched, Chauffeeftr. 27. Reinickendorf . Bei Sadau, Residenzftr. 124. Bortrag des Genoffen Reuter: Russische Kulturbilder". Reinickendorf - West. Im Jugendheim , Wacholderstr. 44. Bortrag. Tegel . Jm Jugendheim, Bahnhofstraße.
Tempelhof . Bei Beder, Berliner Str. 86/87. 1. Kursusabend über Die Grundlagen der tapitalistischen Wirtschaftsordnung". Referentin: Genossin State Dunder. Der Kursus wird am 2. und 9. November fortgesezt. Eintritt frei. Treptow - Baumschulenweg. Bei Scholz, Graegstr. 49. Weißensee. Der Leseabend findet in den Borussia- Sälen statt. Vortrag des Genossen Pied über:„ Nationalismus und Internationalismus“. Dienstag, den 27. Oktober, abends 8, Uhr. Nieder- Schöneweide. Bei Bengsch, Brizer Str. 17. Vortrag.
Mittwoch, den 28. Oktober, abends 8 Uhr. Ober: Schöneweide. Bei Pamp, Wacholderhäuschen. Wilhelminenhof³ straße 42: Neuwahl der Leiterin. Briz- Buckow . Bei Beder, Chauffeeftr. 97. Bortrag der Genossin Siedel: Die sozialen Aufgaben während des Strieges".
Hermsdorf . Bei Eggebrecht, Albrechtstr. 1. Vortrag.
Schöneberg . Der gemeinsame Leseabend findet umständehalber erst am Montag, den 2. November, bei Ebrecht, Meininger Str. 8, statt.
Jugendveranstaltungen.
Tempelhof : Mariendorf . Heute, abends 6 Uhr, bei Herold, Marien dorf , Chauffeeftr. 283, Iternabend. Konzert, Gesang, Rezitationen. Eintritt frei. Die Genossen und Genoffinnen werden ersucht, recht zahlreich zu erscheinen und ihre schulentlassenen Söhne und Töchter auf diese Veranstaltung hinzuweisen.
Briz- Budaw. Sonntag, den 25. Oktober, Epielpartie. Treffpunkt nachmittags 2 Uhr, vor den Idealbauten. Die arbeitende Jugend wird ersucht, sich abends an dem Kunstabend in der Aula der Gemeindeschule, Chauffeestraße, au beteiligen. Eintritt 10 Bi. Anfang 8 Uhr. tag, den 29. Oftober, abends 8 1hr, bei Becker, Lichtbildervortrag über„ Dic
Donners
Lüneburger Heide". Wilmersdorf . Heute Sonntag, findet der musikalische UnterhaltungsRezitation, Feftrede des abend der Arbeiterjugend statt. Anfang 5 Uhr. Schriftstellers Fris Reuter.
Reutöllu. Heute Sonntag, abends pünktlich 7 Uhr, Eröffnung 6 Uhr, Teubert), am Flügel( Herr Haberdiz!), Festrede( Dr. Franz Diederich), Geveranstaltet der Jugendausschuß Neukölln bei Felsch, Knesebecstr. 48/49, eine Schillerfeier. Es wirken mit: Bioline( Herr Lehmann), Cello( Herr sang( Frauenterzeit: Frl Knüttel, Fr. Böttcher, Frl. Böhm) und Reziation ( Billi Binguth). Der Eintritt beträgt für Jugendliche 10 Pf. und für Erwachsene 15 Pf.
Sihungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. Tegel . Montag nachmittag 5 Uhr im Rathaus.
Diese Sikungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist be rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.
Arbeiter Samariter- Bund. Kolonne Röpenid. Am Montag, den 26. Dltober, abends 8%, Uhr, findet der erste Lehrabend der Kolonne bei Stippekohl, Schönerlinder Str. 5, statt. Anmeldungen daselbst oder bei Frau Hoffmann, Spreeftr. 1.
Briefkasten der Redaktion.
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Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Hof rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 3 bis 6 lbr, am Sonnabend von 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Briefkasten be stimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnementsquittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit. 7. J. 1. Städtische Geschäftsstelle für Arbeitslosen unterstügung, Pflugitrage 12. t. 182. Stiftungsdeputation des Magistrats, Berlin , G. 111. 1. und 2. Nein. Poststraße 16. R. F. 31. Das hängt vom Inhalt der Versicherungspolice ab. P. G. 100. 1 Es würden wohl ficher 20-30 M. Koften entstehen. Diese 2. Um das Armenrecht zu hat dann der unterliegende Teil zu tragen. erlangen, wendet man sich zunächst an den Armenkom missionsvorsteher mit dem Antrag, zu bescheinigen, daß man nicht in der Lage ist, die Kosten des Brozesses zu tragen. Hat man das Armenatteft, so wendet man sich an das Gericht, legt dar, welchen Anspruch man geltend machen will und beantragt dazu die Bewilligung des Armenrechts. 3. Rechtsbeistand in dieser Weise ist unmöglich. F. B. 28. Asthmatische Beschwerden geringeren M. B. 17. Sie können den Antrag Grades Landsturmpflichtig. stellen. Die verschiedenartige Behandlung beruht wohl darauf, daß in Berlin im ganzen 23 verschiedene Kommissionen zu entscheiden haben. St. Pr. 15. Sie tönnten sich an den Direktor einer Schule wenden. So viel uns bekannt, ist aber ein Berechtigungsschein für Sie nicht mehr mög lich. Es fönnte sich wohl nur darum handeln, das Zeugnis für die Obersekunda oder die Prima oder dergleichen zu erhalten. 2. 3. 13. Ihr Sohn müßte auf sein Leiden aufmerksam machen. Je nach dem Grade desselben wird er für tauglich erklärt, zurüdgestellt, erachtet oder endlich landsturmpflichtig als antauglich bezeichnet.
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E. B. 41. Unter Freiwilliger" versteht man im allgemeinen den Einjährig- Freiwilligen, der also seiner aktiven Militärpflicht nur ein Jahr aut genügen braucht. Unter Kriegsfreiwilligen " versteht man alle diejenigen, die fich freiwillig jest zum Kriegsdienst gemeldet haben. 3. 31. Burüdgeftellt wegen hochgradiger Schwerbörigkeit auf einem Dhr. 6. 3. 100. Sie können die Bücher auf Ihren Namen umschreiben lassen. Berstirbt ein Ehemann, der feine Kinder hat, ohne ein Testament zu hinterlaffen, jo erbt seine Frau nur die Hälfte, die andere Hälfte wird bon den Eltern bezw. den Geschwistern geerbt. Die Frau erhält aber die Ein eftament ift gültig, wenn es eigenhändig unter Angabe des Drtes und Haushaltungsgegenstände und die Hochzeitsgeschente als Voraus. Tages ge- und unterschrieben ist. Es genügt zum Beispiel:
„ Köln , den 1. November 1814. Willi Schulze."
Hiermit sehe ich meine Ehefrau als alleinige Erbin ein.
Der Name muß unter dem Testament stehen, darf alio nigt neben dem Datum oder in der legten Beile stehen. Liegt folches Teftament vor, so hätte der etwa lebende Elternteil nur das Pflichtteil zu beanspruchen.
Amtlicher Marktbericht der städtischen Marthallen- Direktion über
dån.
den Großhandel in den Zentral- Markthallen.( Ohne Berbindlichkeit.) Tempelhof - Mariendorf . Die Jugendieftion beteiligt sich an dem Sonnabend den 24. Oftober. Fleisch: Rindfleisch per 50 kg, Dchsenam Dienstag, den 27. Oftober, abends 82 Uhr, bei Benfched, Chauffee- fleisch Ia 74-83, do. Ila 69-73, do. IIIa 60-68; Bullenfleisch Die Polizeibehörde erteilte einen Bescheid, der sich nur auf ftraße 27, beginnenden Vortragskursus des Genossen Dr. Hermann Dunder la 71-76, do. Ila 61-70; Mühe, fett 55-60, do. mager 50-55, das nichtgewerbsmäßige öffentliche Verteilen von Druckschriften über: Die wirtschaftlichen Ursachen des Krieges" Freffer 60-66, bo. holl. 45-50, bo. 37–45, Bulen, sản erstreckte, die Erlaubnis versagte und aussprach, daß eine ent- Lichtenberg . Dienstag, den 27. Oftober, abends 8 Uhr, 54-60. Kalbfleisch: Doppellender 105-115; Mastfälber Ia 80-85, Ralber ger. gen. Hammelfleisch: Mast sprechende Erlaubnis nicht mehr, wie bisher, für ein Jahr erteilt Generalversammlung des Wahlvereins im Café Bellevue, Haupt- bo. Ila 65-79; straße 2. Tagesordnung: 1. Bortrag des Reichstagsabgeordneten ugo lämmer 80-86; werde. Die Polizei wollte eine solche Erlaubnis nur immer bon aase: 1. Unsere Aufgaben in schwerer Zeit". 2. Diskussion. 3. Stellung Gemüse, inländisches: Startoffeln, Daberiche 50 kg 3,75-4,00; weiße Hammel Ia 76-79, bo. IIa 72-75; Schafe 65-70. Schweinefleisch 64-76; Sauen, dänische 50-55. Fall zu Fall unter Berücksichtigung des Inhalts der zu verteilendennahme zur Stadtverordnetenwahl. Ohne Mitgliedsbuch fein Eintritt. Druckschrift erteilen. Nieder Schönhausen - Nordend. Dienstag, den 27. Dftober, abends Raiserkronen 3,50-4,00; Magnum bonum 3,75-4,00; Borree, Schod Den Bescheid focht Genosse Westkamp durch Klage im Ver- 8, Uhr, Mitgliederversammlung des Wahlvereins im Schwarzen Abler" 0,60-0,80; Sellerie, Good 3,00-6,00; Spinat 50 kg 5,00-8,00; waltungsstreitverfahren an. ( Inh. Rettig), Blankenburger Str. 4. Tagesordnung: Vortrag des Ge- Mohrrüben 2,00-2,50; Bohnen 50 kg 15,00-25,00; Bachsbohnen noffen Reuter. Bereinsangelegenheiten. 50 kg Schod ; Kohlrabi Schod 0,70-1,10; Birsinglobl Pantow. Dienstagabend 8, Uhr tombinierter Zahlabend für sämt- 4,00 10,00; Birsingtob! 50 kg 3,50-4,00; Weiglohl Schod 3,00-8,00, Weißtohl 50 kg 2,00-2,50; Rottohl, Schod 4,00-10,00; Roifobl 50 kg 3,00 liche Gruppen im Kurfürsten, Berliner Str. 102. bis 4,00; Grünkohl 50 kg 4,00-5,00; Stohlrüben 50 kg 3,00-5,00; Teltower Rüben 50 kg 5,00-12,00; Blumenkohl, Erfurter , 100 St. 15,00-22,00, Rofenfohl 50 kg 22,00-25,00, Meerrettich Schod 5,00-12,00, Peterfilienwurzel Schodbund 1,00-3,00; Radieschen Schodbund 0,70-1,00; Salat Good 2,00-3,00; 8miebeln, 50 kg 7,00-9,00; Tomaten 50 kg 7,00-10,00; Biefferlinge 50 kg 15,00-20,00; Steinpilze 50 kg 15,00-25,00; Grünlinge Champignons 50 kg 10,00-25,00; Gurken Schod 50 kg 9,00-10,00; --; Stürbis 50 kg 2,00-4,00.
Der Bezirksausschuß wies die Klage ab,
Das Oberverwaltungsgericht, vor dem Rechtsanwalt Dr. Oskar Cohn den Kläger vertrat, änderte jest das Urteil des Bezirksausschusses ab und hob den Bescheid der Polizeiverwaltung auf. Gründe: Wenn Kläger in seinem Alageantrage außer der Aufhebung der Verfügung der Polizeiverwaltung auch verlangt habe, die Polizei folle angewiesen werden, eine Bescheinigung für das Verteilen auszustellen, so wäre dieser Teil seines Antrages unzulässig. Der Verwaltungsrichter fönne entweder nur die Klage abweisen oder die angegriffene Verfügung aufheben.
Frauen- Leseabende.
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Montag, den 26. Oktober, abends 8%, Uhr.
1. Wahlkreis. 1.- 4. Abteilung bei Weihnacht, Grünftr. 21. Bortrag des Genoffen Dr. Mar Schütte: Alexander II. und der Nihilismus. 5. Abteilung bei Dreßler, Altonaer Str. 20. Bortrag. Say, Hornstr. 2, Fröhlich, Blücherstr. 56, Ede Fontanestraße; Vörisch, Mart 2. Wahlkreis. Die Lefeabeade finden statt bei Wiemers, Bülowftr. 58;
grafenstr. 73.
Eingegangene Druckschriften.
In der Sache selbst decke sich der Bescheid( Verfügung) der Polizeiverwaltung in mehreren Punkten nicht mit dem Genehmi gungsantrage des Klägers vom 15. Februar 1913. Der Antrag verlangte zunächst einen Legitimationsschein gemäߧ 43 Abs. 1 der Englands Blutschuld am Weltkriege. Von E. Haedel. 20 Pf.- 3. Wahlkreis. 1., 2. und 5. Abteilung bei Tinius, Ritterstr. 123; 5. Jacobi, Eisenach . Gewerbeordnung. In der Beziehung fomme nur ein gewerbs- 3., 4., 6. und 7. Abteilung bei Henning, Merandrinenstr. 44, Borkrag des" Beit Ehe 1914." Cin Striegstagebuch der Künstler. Herausgeber: mäßiges Verteilen in Betracht. Darüber verhalte sich der Bescheid Genossen Zubeil. 8., 9. und 10. Abteilung, Spreehof- Kantine, Buster- D. Haas- Hehe. 50 Pf. Graphil- Berlag, München . der Polizei überhaupt nicht. Insoweit sei also der Antrag des hausener Str. 16. Gesundbeten und andere mystische Heilverfahren. Von Dr. Klägers durch die Polizei noch nicht erledigt. Es werde Sache des Charlottenburg . Gemeinsamer Leseabend im Boltshaus, Rofinenstr. 3, A. Hellwig. 49 S.-W. Heims, Leipzig . Alägers sein, einen Bescheid darüber bei der Polizei erst zu verlangen.
Soweit der Bescheid der Polizei aber die Genehmigung zum nichtgewerbsmäßigen öffentlichen Berteilen versage, beziehe er sich auf den Teil des flägerijchen Genehmigungsantrags, der sich auf
Vortrag.
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bei Schulz, Kronprinzenstr. 47; 3. und 4. Biertel bei Blume, Alt- Box- Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland hagen 56; 5. Viertel im Lokal Böllerstraße, Ede Gudrunstraße; 6. Viertel Montagmittag: Zeitweise heiter, jedoch noch vielfach wollig oder neblig, bei Hoffmann, Möllenborstr. 53/54. In allen Reseabenden Bortrag über: one erhebliche Niederschläge; in den Tagesstunden mild, nachts wieder unsere nächsten Aufgaben".
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