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Nr. 292. 31. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Sonntag, 25. Oktober 1914.

Verlustlisten.

Die Verluft Iifte Nr. 59 der preußischen Armee ent­hält Verluste folgender Truppen:

Generalfommando des 1. Reservekorps.

33. Res.- Div., Stab; 59., 68., 80., 81. Inf.- Brig., Stab; 1. Garde­Reg.; Garde- Ref.- Schüßenbat.; Rej.- Inf.- Reg. Nr. 3; Gren.- Reg. Nr. 6; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 6; Gren.- Reg. Nr. 9, 10; Landw.- Inf. Reg. Nr. 10; Gren.- Reg. Nr. 11; Landw.- Inf.Reg. Nr. 11; nf. Reg. Nr. 14; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 14; Inf.- Reg. Nr. 15, 16; Rei Inf. Reg. Nr. 16; Inf.- Reg. Nr. 22, 23, 27; Landw.- Inf.Reg. Nr. 30; Füj.- Reg. Nr. 33, 34; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 37; Füj.- Reg. Nr. 38; Res.- Inf.- Reg. Nr. 38; Füs.- Reg. Nr. 39; Inf.- Reg. Nr. 45, 46; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 46; Inf. Reg. Nr. 49, 51; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 55; Inf.- Reg. Nr. 57, 63; Rej- Inf. Reg. Nr. 65; Inf- Reg. Nr. 67; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 68; Inf.- Reg. Nr. 69, 72; Ref.- Jnf. Reg. Nr. 72; Inf.- Reg. Nr. 78, 79; Res.- Inf. Reg. Nr. 79; Inf.­Reg. Nr. 81; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 82, 83; Jnf.- Reg. Nr. 87; Res.- Inf.­Reg. Nr. 87, 92; Inf. Reg. Nr. 137, 140, 141, 144 148, 157, 159, 168, 173.

Schweres Ref.- Reiterreg. Nr. 2; Kürassierreg. Nr. 5; Res. Dragonerreg. Nr. 3, 4; Res.- Husarenreg. Nr. 1; Leibhusaren- Reg. Nr. 2; Ulanenreg. Nr. 4.

1. Garde- Felbart.- Reg.; 1. Garde- Ref.- Feldart.- Reg.; 2. Garde­Feldart.- Reg.; Feldart.- Reg. Nr. 2; Res.- Feldart.- Reg. Nr. 18; Feldart.- Reg. Nr. 21, 25, 26, 34, 39, 40, 43, 57, 60, 72.

2. Garde- Fußart.- Reg.; Fußart.- Reg. Nr. 1, 5; Ref.- Fußart.­Reg. Nr. 15. Pionierbat. Nr. 6; 1. und 2. Pionierbat. Nr. 11; Pionierbat. Eisenbahnbau- Komp. Nr. 9, 13; Fernsprech- Abt. des 15. Armee. torps; Etappen- Kraftwagentolonne Nr. 23.

Nr. 27.

Res. Inf. Munitionsfolonne Nr. 39 des 8. Reserveforps; Ref.­Inf.- Munitionsfolonne Nr. 21 des 9. Referbetorps; Ref.- Art.­Munitionskolonne Nr. 20 des 6. Reserveforps; Art.- Munitions­folonne Nr. 6 des 7. Armeekorps; Ref.- Art.- Munitionsfolonne Nr. 25 Sanitätstomp. Nr. 2 des 15. Armeekorps; Sanitätstomp. Nr. 1 des 17. Armeekorps; Sanitätstomp. Nr. 3 des 18. Armeekorps; Sanitätstomp. Nr. 3 des 21. Armeekorps.

des 8. Reserveforps.

Feldlazarett Nr. 10 des Gardekorps  ; Felblazarett Nr. 6 des 4. Armeekorps; Res.- Feldlazarett Nr. 49 des 4. Referveforps; Feld­Lazarett Nr. 7 des 9. Armeekorps; Res.- Felblazarett Nr. 39 des 18. Rejerbeforps; Trainabteilung Nr. 16.

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Die bayerische   Verlustliste Nr. 34 bringt Verluste des 3. Inf. Reg. und des Landw.- Inf.- Reg. Nr. 4. Die fachsische Verlustliste Nr. 38 bringt Verluste des Brig. Eri. Bat. Nr. 47; Brig.- Erj.- Bat. Nr. 89; Rej.- Inf. Reg. Nr. 101; 3. Inf. Reg. Nr. 102; Res.- Inf.- Reg. Nr. 102; Ref.- Inf. Reg. Nr. 104; Landw.- Inf. Reg. Nr. 104; 6. Inf.- Reg. Nr. 105; 7. Inf.­Reg. Nr. 106; Ref.- Inf. Reg. Nr. 106; Res.- Inf.- Reg. Nr. 133; 10. Inf. Reg. Nr. 134; 11. Jnf.- Reg. Nr. 139; 12. Inf.- Reg. Nr. 177; 16. Inf. Reg. Nr. 182; 2. Jägerbat. Nr. 13; Ref.- Felbart. Reg. Nr. 24; 4. Feldart.- Reg. Nr. 48; 5. Felbart.- Reg. Nr. 64; 2. Fußart. Reg. Nr. 19; 1. Pionierbat. Nr. 12; 2. Pionierbat. Nr. 22; der San.­Komp. Nr. 3 des 12. Armeekorps; San.- Komp. Nr. 1 des 19. Armee­forps.

Ansprüche der Hinterbliebenen aus der Reichsversicherungsordnung.

Der größte Teil der auf dem Schlachtfelde gefallenen Soldaten unterlag der Invalidenversicherung; in vielen Fällen haben auch deren Ehefrauen neben der Besorgung ihrer Wirtschaft noch eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt und ebenfalls Marken für die Invalidenversicherung verwendet.

Sat nur der Ehemann Marten verwendet, so entstehen bei seinem Tode folgende Ansprüche für die Hinter­bliebenen:

a) Anspruch auf Witwenrente.

Witwenrente erhält keineswegs jede, sondern nur die dauernd invalide Witwe. Als invalide gilt die Witwe, die nicht imstande ist, durch eine Tätigkeit, die ihren Kräften und Fähigkeiten ent­spricht und ihr unter billiger Berüdsichtigung ihrer Ausbildung und bisherigen Lebensstellung augemutet werden kann, ein Drittel deffen zu verdienen, was törperlich und geistig gesunde Frauen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen. Ferner erhält auch die Witwe eine Witwenrente, die nicht dauernd invalide ist, aber während sechs undzwanzig Wochen ununterbrochen inva Tide gewesen ist, oder die nach Wegfall des Krankengeldes invalide ist, für die weitere Dauer ihrer Invalidität.( Witwen­franfenrente.)

b) Anspruch auf Waisenrente.

Waisenrente erhalten nach dem Tode eines versicherten Vaters dessen eheliche Kinder unter fünfzehn Jahren. Hatten beide Eheleute Marken verwendet, so entstehen außerdem für die Witwe beim Tode des Ehemannes noch ein Anspruch auf eine einmalige Auszahlung, das sogenannte Witwengeld, und für jede Waise ein Anspruch auf die ein­malige Zahlung der Waisenaussteuer.

Voraussetzung für die Witwen- und Waisenrenten ist, daß der Verstorbene zur Zeit seines Todes mindestens 200 Beitragswochen und während zweier Jahre nach dem auf jeder Quittungsfarte verzeichneten Ausstellungstage mindestens 20 Beitragswochen nachgewiesen haben muß. Beitragswocher find:

1. die Wochen, in denen Marken verwendet sind;

2. die Wochen, in denen der Verstorbene zeitweise arbeits­unfähig und verhindert gewesen ist, seine Berufstätigkeit fort­auſeben;

des fünfzehnten Lebensjahres des Kindes, die gleichen Vor- gekehrt, weil die Arbeits- und Erwerbsgelegenheit sich total aussetungen erfüllt haben muß.

Die Witwen- und Waisenrenten beginnen mit dem Todes­tage des Verstorbenen.

Höhe des Witwengeldes usw.

Als Witwengeld wird der zwölffache Monatsbetrag der Witwenrente, als Waisenaussteuer der achtfache Monats­betrag der Waisenrente gewährt. Die Renten werden in Teil­beträgen monatlich im voraus gezahlt.

Einzelnes.

Die Hinterbliebenenfürsorge wird auch den Hinterbliebenen Verschollener gewährt.

verschoben hat. Sie können nun für einige Zeit froh sein, einen Beruf erlernt zu haben, der sie früher nicht zu ernähren vermochte, in dem aber durch die Verpflegungsnotwendigkeiten, War die Witwe an diesem Tage noch nicht in welche die modernen Millionenheere schafften, augenblicklich valide, so tritt der Anspruch erst an dem Tage Hochtonjunktur herrscht. ein, an dem bei der Witwe die Invalidität ein- In den meisten Berufen, die nicht für die Herstellung von getreten ist. Eine Frau, die z. B. erst im Jahre 1930 invalide Kriegsbedarf in Frage kommen, liegen die Dinge umgekehrt. geworden ist, kann erst von diesem Zeitpunkte ab die Rente be- Dort ist eine umfangreiche Arbeitslosigkeit die Regel. So ziehen. Der Anspruch auf eine Witwenrente fällt fehen wir auch Arbeiter Erwerbszweige verlassen und sei aber durch eine Wiederverheiratung fort. Die es auch nur vorübergehend-, in denen ein gewisser Berufs­Waisenrenten werden bis zur Vollendung des fünfzehnten stolz und eine starke Anhänglichkeit an die einmal gewählte Lebensjahres der Kinder gezahlt. Beschäftigungsart nicht zu verkennen waren. Das graphische Das Witwengeld wird beim Tode des Ehemannes, die Gewerbe und die Holzindustrie sind ja von der Krise am aisenaussteuer bei Vollendung des fünfzehnten Lebens- heftigsten betroffen. Holzarbeiter wenden sich deswegen viel­jahres der Kinder fällig. fach anderen Branchen des eigenen Berufes oder der Fabrik­arbeit in anderen Berufen zu. Viele von ihnen flechten jetzt Geschoßkörbe. Erstaunlich ist es, welchen Erwerbsmöglichkeiten sich die Buchdrucker zuwenden, die ohne intensive und vielseitige Ausbildung den eigenen Beruf gar nicht auszuüben vermögen, aber mit seiner Ausübung scheinbar immer mehr die Fähigkeit für be­rufsfremde Arbeiten verlieren. Bevorzugt wird von den Buchdruckern der Postdienst, doch verschmähen sie auch keine andere Arbeit. In den Großstädten mag der eine oder andere zu dem seiner Eigenart vielleicht auch angepaßten Ein Versicherter gilt als verschollen, wenn während eines Zeitungshandel greifen. Wunder wird es aber nehmen, wenn Jahres teine glaubhaften Nachrichten von ihm eingegangen find, man hört, daß Buchdrucker auch an den schwierigen und ge­und die Umstände seinen Tod wahrscheinlich machen. Die Ver- fährlichen Aufräumungsarbeiten im zerstörten Ostpreußen   teil­ficherungsanstalt kann von den Hinterbliebenen die eidesstattliche nehmen, wobei große förperliche Anforderungen an den Versicherung verlangen, daß sie von dem Leben des Vermißten einzelnen gestellt werden. Welchen Umfang dieses Umfatteln teine anderen als die angezeigten Nachrichten erhalten haben. Den in dem schwer betroffenen graphischen Gewerbe angenommen Todestag Verschollener setzt die Versicherungsanstalt nach billigem hat, mag man daraus ersehen, daß allein in Essen 86 Buch­Ermessen fest. Für die auf See Verschollenen gilt der Tag des bruder einen Berufswechsel vornahmen. Leider werden ihnen Untergangs des Fahrzeugs als Todestag, sonst wird ein halber manche Berufe aus Vorurteil verschlossen. So könnten sie Monat von dem Tage ab gerechnet, bis zu dem die letzte Nachricht ohne große Ausbildung sehr wohl Straßenbahnschaffnerdienste über das Fahrzeug reicht. übernehmen. Die Gesellschaften fürchten aber, daß sie als Innenarbeiter den Strapazen nicht gewachsen seien. Merf­würdigerweise sollen das nach Ansicht derselben Gesell­schaften aber die Frauen der ins Feld gegangenen Schaffner sein. Daß die vielfach Augenschwachen für den Fahrerdienst sich Das Versicherungsamt   Berlin befindet sich Klosterstraße 65/67, nicht ohne weiteres eignen, soll zugegeben werden. Es scheint Waisenstraße 28, 1 Treppe. Für die Nachbargemeinden find Ver- aber im Publikum und bei den Aufsichtsbehörden ficherungsämter gewöhnlich im Rathaus eingerichtet für: nicht bekannt zu sein, daß z. B. bei der Großen   Berliner Charlottenburg  ,   Neukölln, Berlin-   Lichtenberg. Berlin-   Pankow, Straßenbahn alle Schaffner auch als Fahrer aus. Berlin- Wilmersdorf  . Das Versicherungsamt des Kreises Nieder- verwenden und vorübergehend Hilfskräfte als Schaffner ein­Berlin- Schöneberg,   Berlin-   Steglit,   Spandau, Berlin- Weißensee   und gebildet sind. Würde man die alten Schaffner als Fahrer  barnim befindet sich zu   Berlin, Friedrich- Karl- Ulfer 5, das des ftellen, so wäre mit einem Rud die ganze Verkehrstalamität Kreises Teltow zu   Berlin, Viktoriastraße 18.

Wo sind die Anträge zu stellen?

Die Anträge auf Gewährung der Hinterbliebenenfürsorge sind bei den Versicherungsämtern zu stellen.

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Zuständig für die Anträge sind die Versicherungsämter, in beseitigt, über welche die Berliner   so klagen und der die Auf­sichtsinstanzen scheinbar hiflos zusehen. deren Bezirk der Verstorbene oder Verschollene zuletzt gewohnt hat oder beschäftigt war; zwischen diesen beiden Aemtern hat also der Antragsteller die Wahl.

Beachtung. Die Postbehörde hat ja da etwas Entgegenkommen Auch die Frage der Bezahlung Berufsfremder verdient dem Versicherungsamt zu Protokoll gegeben werden. Die Anträge können schriftlich gestellt oder mündlich auf gestellten nicht um junge Burschen, sondern meist um ältere Die Anträge können schriftlich gestellt oder mündlich auf geübt. Naturgemäß handelt es sich aber bei den jegt Ein­Das Ver­ficherungsamt ist die Stelle, die über alle Fragen der Invaliden- eute mit Familie. Diesen Umstand sollte man bei der Ent­lohnung mit in Rechnung stellen. und Hinterbliebenenversicherung einwandfreie, fostenlose Auskunft lohnung mit in Rechnung stellen.

gibt.

Welche Papiere find notwendig?

Im Interesse der Antragsteller liegt es, ihre Anträge möglichst zu beschleunigen. Hierzu ist es erforderlich, die für den Antrag nötigen Papiere und Urkunden gleich bei der Antragstellung vor zulegen.

Erforderlich find:

A. Beim Witwenrentenantrage:

1. Die legte Quitungsfarte fjowie sämtliche Aufrechnungs­bescheinigungen der früheren Karten des Verstorbenen. 2. Etwa vorhandene Krankheitsbescheinigungen des Ver­storbenen aus früheren Jahren.

3. Eine standesamtliche Sterbeurkunde für den Verstorbenen. Die Sterbeurkunde wird auf dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsiz gehabt hat. In den weitaus meisten Fällen werden aber die Standes ämter die Ausstellung der Sterbeurkunde ablehnen müssen, weil ihnen die entsprechenden Mitteilungen vom Kriegsschauplas noch nicht zugegangen sind. In solchen Fällen wird es sich empfehlen, mit den von der Truppe oder den Lazaretten er haltenen Todesbenachrichtigungen zu dem Zentralnachweis des Kriegsministeriums, Dorotheenstraße 48, zu gehen und sich dort den Todesfall nach den amtlichen Listen bestätigen au laffen. Diese Bestätigungen dürften als ausreichend zur Beurkundung des Todes überall angesehen werden. Auf Grund derselben fann man sich vom Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen laffen.

B. Beim Antrage auf Waisenrente außer den zu A, 1-4, erwähnten Nachweisen noch die standesamtlichen Geburtsurkunden für die Kinder unter fünfzehn Jahren.

Bemerkt sei hier, daß sämtliche Urkunden für die Erlan­gung der Hinterbliebenen fürsorge von den zuständigen Standes­ämtern bei Angabe des 3wedes gebührenfrei ausgestellt werden. C. Beim Antrage auf Witwengeld: Außer den zu A, 1-4, ermähnten Nachweisen:

1. Die lebte Quittungskarte der Witwe sowie die Auf­rechnungsbescheinigungen ihrer früheren Karten.

2. Etwa für sie aus früheren Jahren noch vorhandene Krankheitsbescheinigungen.

D. Beim Antrage auf Waisenaussteuer:

1. Die au C, 1-2, erwähnten Papiere der Witwe. 2. Der Bescheid, mit dem die Landesversicherungsanstalt seinerzeit die Waisenrente bewilligt hat.

Gewerkschaftliches.

Uebergang zu anderen Berufen. Deutsches  

Reich.

Der Krieg und der Deutsche   Metallarbeiterverband. Belastungsprobe gestellt. Und das nicht nur in Deutschland  , auch Alle Gewerkschaften werden durch den Krieg vor eine harte aus den anderen friegführenden Staaten und selbst den neutralen Ländern, wie   Italien,   Holland, Dänemark   und der   Schweiz wird gemeldet, daß die gewerkschaftlichen Organisationen infolge des Strieges schwer in Mitleidenschaft gezogen werden. Inwieweit die deutschen Gewerkschaften betroffen werden, ist schon ausführlich an dieser Stelle berichtet worden. Es fonnten da auch interessante Vergleiche unter einander angestellt werden. Aber die eigentliche Wirkung des Krieges auf die gewerkschaftlichen Organisationen tommt erst dann zur Geltung und kann richtig beurteilt werden, wenn man regelmäßig Woche für Woche darüber Erhebungen in der einzelnen Gewerkschaft veranstaltet. Denn erst dadurch ist es möglich, jederzeit den Mitgliederstand, die Zahl der eingezogenen Arieger, das Steigen oder Fallen der Arbeitslosenzahlen und die verausgabte Gesamtsumme für die Arbeitslosen festzustellen. Die Gewerkschaften haben so eine fortlaufende deutliche Uebersicht über die wichtigsten Zahlen und sind dann viel schneller in der Lage, eventuell andere Maßnahmen zu ergreifen, wie Aufheben oder Kürgen anderer Unterstüßungsarten und dafür die Bezugsdauer der Arbeitslosenunterstützung zu verlängern, wenn es die Mittel erlauben. Im Deutschen Metallarbeiterverband  

wird nun schon seit Anfang des Krieges jede Woche eine genaue Statistit über die Wirkung des Krieges geführt. Und da ist festgestellt worden, daß, wenn auch nicht immer alle Verwaltungsstellen be= richtet haben, diese erfaßten Zahlen recht wertvolle Anhaltspunkte bieten. Zur besseren Uebersicht sind die Gesamtresultate der einzelnen Wochen der Reihe nach aufgeführt. Es wurden gezählt: eingezogene unterstügungsberechtigte verausgabte Arbeitslose Arbeitslosenunter­Krieger

15. August

überhaupt

in Broz. in Broz. stügung in M.

am

22:

29.

110 198 131 891 143 343

72 446

19,2

886 772

75 407

19,7

436 752

73 895

19,5

463 567

12.

"

19.

"

26.

3. Oktober

5. September 148 550 151 713 155 949 158 734 162 181

68 329

18,6

483 808

63 284

17,4

408 018

56 302

15,7

394553

50 431 45 335

14,3

12,6

338 700 311 259

Zu Ende Juli 1914 wurden im Deutschen   Metallarbeiterver­band insgesamt 533 814 Mitglieder gezählt, am 3. Oktober jedoch nur 357 682. Das bedeutet eine Abnahme in, den zwei Monaten von rund 176 000 Mitgliedern. Die Zahl der eingezogenen Krieger erhöhte sich, wie die Aufstellung zeigt, von 110 198 auf 162 181, also um 51 983. In den ersten Wochen ging es recht sprunghaft; Es hat auch in normalen Zeiten eine ganze Reihe von erst vom 5. September an ist die Steigerung eine fast gleichmäßige 3. die Wochen, in denen der Versicherte zur Erfüllung der Wehrpflicht in Friedens-, Mobilmachungs- oder Kriegszeiten ein- Berufen gegeben, deren Angehörige in weitem Umfange das in jeder Woche. Das Gegenteil ist erfreulicherweise bei den Ar­gezogen worden ist, oder in denen er in Mobilmachungs  - oder mühsam erlernte Gewerbe aufgaben, um dann als ungelernte beitslosenzahlen der Fall. Absolut wie prozentual hat sich die Striegszeiten freiwillig militärische Dienstleistungen verrichtet Arbeiter, Boten usw. einem anderen Erwerbe nachzugehen Arbeitslosigkeit bei den Mitgliedern des Verbandes vermindert, oder die gar noch in späterem Alter von Grund auf neu zu und das ganz beträchtlich. Der Höchststand wurde am 22. Auguſt

hat.

Die zu 2. und 3. erwähnten Wochen werden aber nur ge- lernen anfingen. Zahlreich waren die Reihen der so um ihre 3. Oktober auf 45 335 mit 75 407 19,7 Proz. der Mitglieder festgestellt und sank bis zum

nachzuweisen.

rechnet, wenn fie fich an eine berufsmäßige, der Versicherungs- Lehrzeit Betrogenen namentlich in den Gewerben, wo von 30 072 Arbeitslosen oder 66 Proz. Demzufolge haben sich die 12,6 Proz. Das ist eine Abnahme von pflicht unterliegende Beschäftigung angeschlossen haben. Die zu 2. erwähnten Wochen find burch Krankheitsbescheinigungen, die Alters her noch der Stoft- und Logiszwang herrscht. Ihnen Ausgaben für die Arbeitslosen verringert. Die höchste Summe von den Stranfenfaffen für ihre Mitglieder unentgeltlich aus- war es ohne Umfatteln nicht vergönnt, eine Familie zu wurde in der Woche vom 30. Auguft bis 5. September, nämlich gestellt werden, die au 3. erwähnten durch die Militärpapiere gründen und zu unterhalten. Aus anderen Berufen wurden 483 808 9. ausbezahlt, wogegen in der Woche vom 27. September biele durch eine geradezu ungeheuerliche Lehrlingszüchterei bis 3. Oktober, also genau 4 Wochen später, 172 549 M. weniger Für die Zahlung des Witwengeldes und der Waisen berdrängt. Dort wird jeder, der ausgelernt hat, unbarm zur Auszahlung gelangten. Die gesamten Ausgaben für die Är. aussteuer ist die erste Voraussetzung die, daß der Verstorbene herzig auf die Straße gefeßt und dafür ein neuer Lehrling beitslojen betragen bom 3. Auguft bis 3. Oftober 3 173 429 92. am Todestage bie oben erwähnten Bedingungen erfüllt hat, die eingestellt. Namentlich viel in fremden Berufen befanden sich eine große Silfe für die Mitglieder. Gar mancher unorganisierte Gewiß eine stattliche Summe für eine einzelne Organisation und arbeitslose Metallarbeiter, der jetzt mittellos dasteht, wird jetzt ein­Witwengeld erheben will am Todestage des Ehemannes, wenn Die Mobilmachung hat daran vieles geändert. Zahlreiche sehen, was er für einen großen Fehler durch sein unsolidarisches fie die Waifenausstruer beantragen will, am Tage der Vollendung Schlächter und Bäcker sind jetzt zu ihrem alten Beruf zurück- Verhalten begangen hat.

8 weite bie, baß die Witwe wenn fie einen Anspruch auf Bäder, Schlächter und Barbiere.

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