ras Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 294. 31. Jahrgang. gang
Verlustlisten.
Die Verlust liste Nr. 60 der preußischen Armee entlt Verluste folgender Truppen: 39. Ref.- Inf.- Brig., Stab; 1. und 2. Garde- Reg.; Garde- Füs. Reg.; Garde- Jäger- Bat.; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 7; Landw.- Brig.- Ers.Bat. Nr. 9; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 10; Gren.- Reg. Nr. 11; Landw.Inf.- Regimenter Nr. 11, 12, 13; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 16; Res.- Inf.Reg. Nr. 19; Inf.- Reg. Nr. 22; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 25; Rej.Inf.- Reg. Nr. 29; Inf.- Reg. Nr. 32; Landw.- Juf.- Reg. Nr. 34; Füs.- Reg. Nr. 35; Res.- Inf.- Reg. Nr. 35; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 35; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 36; Füs.- Reg. Nr. 37; Ref- Inf.- Reg. Nr. 38; Füs.- Reg. Nr. 39; Res- Inf.- Reg. Nr. 39; Inf.- Regimenter Nr. 42, 44; Rei- Inf.- Reg. Nr. 46; Inf.- Regimenter Nr. 47, 48, 50; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 51; Inf.- Reg. Nr. 55; Brig.- Erf.- Bat. Nr. 58; Inf- Regimenter Nr. 59, 62, 64, 66, 67; Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 69, 74. 76; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 77; Inf.- Reg. Nr. 78; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 80; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 81; Jnf.- Reg. Nr. 91; Ref.- Inf. Reg. Nr. 94; Inf.- Regimenter Nr. 97, 98, 112, 116, 131, 149, 150, 162, 166, 167, 171; Ref.- Inf.- Reg. Mek; Landst.- Bat. Rastenburg ; Reg. v. Rath; Jäger- Bat. Nr. 10; Res.- Jäger- Bat.
Nr. 11.
1. Garde- Drag.- Reg.; Leib- Kür.- Reg. Nr. 1; Kür.- Reg. Nr. 4; Ref.- Drag.- Reg. Nr. 7; Drag.- Reg. Nr. 18; Res.- Hus.- Reg. Nr. 2; Sus.- Regimenter Nr. 3, 13; Ulanen- Reg. Nr. 1, Res.- llanen- Reg. Nr. 5; Königs- Ulanen- Regiment Nr. 13; Regiment Königs Jäger zu Pferde Nr. 1; 1. Landst.- Eskadron des 2. Armeekorps; 4. Landst.- Eskadron des 17. Armeekorps.
Dienstag, 27. Oktober 1914.
allein
gewährt haben. Wir müssen aber auch mit den vorhandenen Den Verwalter Schußmann Schmidt fönnte vielleicht die ihm Mitteln rechnen, und dabei vergißt die Redaktion, daß trop des borgesezte Behörde darüber belehren, daß Ermissionstlagen gegen Sapes von 4½ Prozent die Summe der eingegangenen Beiträge Soldatenfrauen schon deshalb zu unterlassen sind, weil ja das auch auf den Kopf des Mitgliedes außerordentlich zurüdgegangen ist. Verfahren bis zur Rückkehr des Ehemannes ausgesetzt werden muß. Was nun die Hilfsarbeiterentlassungen angeht, so wollen Sie berücksichtigen, daß wir durch die notwendigen und sehr umständlichen Vom Groß- Berliner Arbeitsmarkt. Einrichtungsarbeiten außer den Beamten und Angestellten noch Die Entwickelung des Beschäftigungsgrades in Groß- Berlin über 600 Silfsarbeiter eingestellt hatten. Es bestand kein Zweifel ist nach dem soeben erschienenen 7. Wochenbericht des Statistischen darüber, daß ein großer Teil davon nur vorübergehend beschäftigt Amts der Stadt Berlin in der Woche vom 10. bis zum 17. Oftober werden konnte und spätestens nach Beendigung der Urlaubsperiode durch eine Zunahme von 946 199 auf 960 394, das ist um 14 195 zur Entlassung fommen mußte. Troßbem nun mit der Kriegser- oder 1,50 Proz. bei zusammen 231 Krankenkassen bezeichnet. flärung unsere Mitgliederzahl täglich stark zurückging und durch Die Allgemeinen Ortstrantenkassen den Erlaß des Notgesetzes die sehr umfangreichen Arbeiten in Weg- wiesen eine Zunahme um 9561 oder 1,62 Proz. auf, die Berliner fall kamen, die die Krankenversicherung der Hausgewerbetreiben- insbesondere eine solche um 6264 oder 2 roz. Noch größer als den verursachten, haben wir die Entlassungen soweit hinausge- beim männlichen Geschlecht war die Steigerung des Beschäftigungsschoben wie nur irgend möglich, und sogar ohne den Rat des Vor- grades beim weiblichen, indem das Mehr dort 6359 oder 1,21 Proz., wärts" in denjenigen Abteilungen, in denen es möglich war, längst hier 7836 oder 1,86 Proz. betrug. in geteilten Schichten arbeiten lassen. Es ist uns jedoch ganz unmöglich, die ganze Zahl der Personen auch nur in halben Schichten zu beschäftigen. Deshalb sind wir zu den von Ihnen gerügten Entlassungen gelangt, und wir haben hierbei jedem der Entlassenen noch ein Wochenentgelt von 36 M. ausbezahlt. Hochachtungsvoll
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Zum ersten Male ist auch bei jeder der drei Landkranken= lassen eine Steigerung festzustellen, die insgesamt vorerst allerdings noch in engeren Grenzen verblieb.
Peachtenswert ist es ferner, daß diesmal für jede der in dem Bericht unterschiedenen 16 Gewerbegruppen fortschreitende Entwidelung festzustellen ist. Verhältnismäßig die größte bei der Sammels gruppe der sonstigen Krankenkassen, und zwar ist sie wesentlich die Folge der Neubelebung des Beschäftigungsgrades in der Damenmäntelschneiderei, weist doch die hier in Frage kommende Die Entgegnung der Allgemeinen Ortsfrankentasse legt die Innungstrantentasse eine Zunahme um 372- darunter 334 von uns nie geleugneten Schwierigkeiten dar, unter denen die weibliche- versicherungspflichtige Perſonen auf. Im einzelnen Verwaltung arbeitet. Unseren Ausführungen lagen Tatsachen ergab sich eine Steigerung unter anderem bei der Metall- und Maschinenindustrie um 1870 oder 1,36 Proz., im Nahrungs- und 1. und 3. Garde- Feldart.- Reg.; Feldart.- Regimenter Nr. 5, 6; zugrunde, die eine öffentliche Behandlung rechtfertigten und die Genußmittelgewerbe um 510 oder 2,08 Proz., bei den Waren- und Ref- Felbart.- Regimenter Nr. 14, 20, 25; Feldart.- Regimenter durch die Entgegnung der Kasse nicht beseitigt werden. Die von Kaufhäusern um 419 oder 2,42.Proz., im Druckereigewerbe um 210 Mr. 27, 30, 41, 45, 54, 61, 67, 70, 75, 80; Landw.- Feldart.- Abt. uns besprochene Anweisung an die Aerzte ist durch kein soziales oder 0,76 Proz., in der chemischen Industrie um 209 oder 1,91 des 14. Armeekorps. Interesse zu rechtfertigen. Die Tatsache, daß in Berlin die Haus- Prozent, in der Papier - und Lederindustrie um 206 oder 2,17 Proz. Fußart.- Reg. Nr. 6; Ref.- Fußart.- Reg. Nr. 7; Fußart.- Regi- gewerbetreibenden der Krankenversicherung nicht unterliegen, mag Aus den dem Bericht des Statistischen Amts gleichfalls zu entmenter Nr. 10, 13, 15, 16; Res.- Fußart.- Reg. Nr. 16; Fußart.- Reg. freilich nicht der Ortsfrankenkassenverwaltung allein zur Last fallen. nehmenden Angaben über die bei 41 Verbänden der freien Nr. 7 und 8; Bion.- Bat. Nr. 15; 1 und 2. Pionier- Bat. Nr. 16; fchen Stadtverordneten bereits im Jahre 1896 eine statutarische tober von 32 646 auf 30 730, das ist um 1916 oder 5,87 Proz. gePionier- Bataillone Nr. 1, 5; 1. und 2. Pionier- Bataillone Sie ist um so bedauerlicher, als auf Betreiben der sozialdemokratie wertschaften ermittelten Zahlen der Arbeitslosen ergibt sich, daß deren Gesamtbetrag in der Zeit vom 12. bis zum 19. OfPionier- Regimenter Nr. 29, 30, 31; 3. Feld- Pionier- Komp. des Versicherung durchgesezt war. Wie wenig sozial die plöbliche Ent- junken ist, darunter bei den Metallarbeitern um 580, bei den 10. Armeekorps. lassung der vielen Hilfsarbeiter war, zeigt ein Blid auf die§§ 622, Holzarbeitern um 412, bei den Buchbindern um 308. 623 B.G.B., die Kündigungsfristen vorsehen.
Fernsprech- Abt. des 9. Armeekorps.
Ref.- Art.- Munitionsfolonne Nr. 34 des 10. Reserveforps. Ref.- San- Komp. Nr. 8 des 8. Reserveforps; Res.- San.- Komp. Nr. 12 des 8. Reservekorps.
Arbeiter- Bataillon Nr. 7.
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Aus Groß- Berlin.
Paul Köhler, eines der ältesten Parteimitglieder Friedrichs hagens , ist am Sonnabend, den 24. Oktober, nach langem, schwerem Leiden gestorben. Jahrelang bekleidete Köhler das Amt des ersten Vorsitzenden im Wahlverein Friedrichshagen und suchte Keine Heimstättenpflege für Lungentuberkulose. in dieser Stellung mit Eifer und Pflichttreue die Sache der ArDie sächsische Verlustliste Nr. 39 bringt Verluste des In der letzten Sigung des Kuratoriums der Heimstätten wurde beiterklasse zu fördern. Auch in seiner Gewerkschaftsorganisation, 2. Gren.- Reg. Nr. 10; des Res.- Inf.- Reg. Nr. 101; des 3. Inf. der Rückgang des Krankenbestandes in den Heimstätten für Lungen- dem Deutschen Metallarbeiterverband , arbeitete der Verstorbene in Reg. Nr. 102; des Ref.- Inf. Reg Nr. 103; bes 5. Inf. Reg. Nr. 104; franke in Buch und Malchow zum Gegenstand der Erörterung ge- rühriger Weise. Der offene und ehrliche Charakter Köhlers, der des 6. Inf.- Reg. Nr. 105; des 7. Jnf.- Reg. Nr. 106; des Res.- Inf.Reg. Nr. 106; des Landw.- Inf.- Reg. Nr 106; des 12. Inf.- Reg. macht. Nach einem vom Nachrichtenamt vorliegenden Bericht hier in seinem ganzen Wesen wie in der reichen Tätigkeit klar zunt Nr. 177; des Nej.- Jäger- Bat. Nr. 12; der San- Kompagnien. über wurde allgemein bedauert, daß von der ungeachtet des Kriegs- Ausdruck kam, hat ihm daher auch nach seinem Tode ein ehrendes Die sächsische Verlustliste Nr. 40 bringt Verluste des zustandes beschlossenen Offenhaltung dieser beiden Heimstätten Andenken bei seinen Freunden und Bekannten gesichert. Die Be3. Inf. Reg Nr. 102; des Res.- Inf.- Reg. Nr. 102; des Rej.- Inf. namentlich seitens der Krankenkassen faum Gebrauch geerdigung des Verstorbenen findet am Mittwoch, den 28. Oktober, Reg. Nr. 103; des 5. Inf.- Reg. Nr. 104; des 6. Inf.- Reg. Nr. 103; macht wird. Während es als selbstverständlich gelten sollte, daß nachmittags 4 Uhr, vom Trauerhause, Ahornallee 48, aus statt. des Landw.- Inf.- Reg. Nr. 106; des Schüßen-( Füf.-) Reg. Nr. 108; der Kriegszustand in der Aufrechterhaltung aller Bestrebungen für des 14. Inf. Reg. Nr. 179; des 15. Jnf.- Reg. Nr. 181; des 16. Inf. die Bekämpfung der Lungentuberkulose nichts ändern dürfe, haben Die Stadtverordnetenwahlen in Neukölln Reg. Nr. 182; des 1. Jäger- Bat. Nr. 12; des Res.- Jäger- Bat. Die Berliner Krankenkassen den Standpunkt eingenommen, daß sie sind für die III. Wählerabteilung auf Sonntag, den Nr. 13; des Res.- Hus.- Reg.; der Art.- Ers.- Abt. Nr. 28; des Feldart.- Reg. Nr. 64; des 7. Feldart.- Reg. Nr. 77; des Res.- Fußart.- die Heimstättenpflege, auch wenn es sich um Lungenkranke handelt, 15. November, in der Zeit von 10-6 Uhr, für die II. Abteilung Bat. Nr. 12; des Erf.- Bat. des Fußart.- Reg. Nr. 12; der mobilen nicht eintreten lassen. Die Krankenkassen berufen sich dabei zu Un- auf Donnerstag, den 19. November, in der Zeit von 10-1 Uhr, San. Komp.; der Kriegslagarett- Abt. des 19. Armeeforps; der recht auf das Notgesetz vom 4. August 1914, das von der Kranten- und für die I. Abteilung auf Montag, den 28. November, in der Landft. Bat. des 12. Armeekorps. faffe nur verlange, daß sie die Regelleistungen" gewähre. Schon Zeit von 1-7 Uhr festgesetzt worden.
Die württembergische Verluftlifte Nr. 42 bringt Berlufte des Inf.- Reg. Nr. 120; des Res.- Drag.- Reg.; der Bädereitolonne.
Ortskrankenkasse der Stadt Berlin .
Unter Bezugnahme auf unsere Ausführungen in den Nummern 278, 284 und 290 des„ Vorwärts" fendet uns die Allgemeine Ortsfrankenkasse der Stadt Berlin folgende Erwiderung:
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Stegliter Kriegsdarlehnskaffe.
11110
in der Arbeiterversorgung" Nr. 26 vom Jahre 1914 sei zutreffend Res.- dargelegt, daß es ein Irrtum sei, wenn man die Krankenhauspflege nicht mehr unter die Regelleistungen zählen wollte. Was aber für Auf anderem Wege als einige Vorortgemeinden will Steglit die eigentlichen Krantenhäuser gelte, gelte in höherem Maße für das Kreditbedürfnis jeiner Gewerbetreibenden und Hausbesizer die Spezialfrankenhäuser, eben die Zungenheimstätten. Denn unt befriedigen. Anstatt eine eigene Kasse mit einem bestimmten Grundanderes als um Krankenhäuser für Lungenkranke handele es sich fapital zu gründen, will die Gemeinde in die feit 1910 bestehende dabei nicht, zumal, um jeden Zweifel auszuschließen, das Heim- Stegliter Bank, G. m. b. H., eintreten. Zu diesem Zwed stättenfuratorium beschlossen habe, die beiden genannten Heim- ermächtigte die Gemeindevertretung am lezten Freitag einstimmig stätten auch mit schweren Kranten zu belegen. Der Standpunkt den Gemeindevorstand, einen dahingehenden Vertrag mit der der Krankenkassen sei um so weniger berechtigt, als die Reichs. versicherungsordnung ja ausdrüdlich die Gewährung der KrankenHauspflege dann als eine Verpflichtung der Krankenkassen ansehe, wenn die Krankheit ansteckend sei. Gerade die Fortschaffung TuberUnsere Kaffe hat im ersten Halbjahr 1914 allein für fulöser aus ihrer Umgebung sei ein dringendes Erfordernis der rantenhilfe mehr berausgabt, wie für Beiträge verein öffentlichen Gesundheitspflege. Namentlich in einer Zeit, in der nahmt wurden, so daß wir genötigt waren, Wertpapiere aus dem das Bestreben nach Erhaltung und Festigung der Volkskraft beReferbefonds zu lombardieren. In der gleichen Zeit stieg unsere sonders entwidelt sein müßte, dürften nicht Hunderte von Tuberkurankenziffer zeitweise bis zu 6 Prozent, trotzdem der allgemeine Gesundheitszustand der Bevölkerung ein günstiger war. Die Were lösen, deren Auswurf den Krankheitsstoff weitertrage und nament ordnungen von Arznei und Heilmitteln erreichten derart abnorme lich die gesunde Jugend auf das Erheblichste gefährden könne, ohne Höhen, daß es zur bringenden Pflicht wurde, auf Abhilfe zu finnen, die ihnen dringend notwendige Kur belassen werden. Das Kura um so mehr, als die außergewöhnliche Belastung der Kasse nicht etwa torium der Heimstätten war der Ueberzeugung, daß es nur eines nur auf das mit dem 1. Januar 1914 erfolgte Infrafttreten des Appells an den Gemeinsinn der Krankenkassenvorstände bedürfen 2. Buches der Reichsversicherungsordnung zurüdzuführen ist, son- wird, um hier Wandel zu schaffen. dern der Grund dafür vielmehr in dem großen Zuwachs zu suchen
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Stegliger Bant abzuschließen. Das Risiko der Gemeinde ist hierbei nicht größer als bei einer Neugründung. Dagegen ist es für die Gemeinde von großem Vorteil, daß sie zurzeit teine Parmittel herzugeben braucht und weder Lokalitäten noch Personal dazu bedarf. Außer dieser Vorlage beschäftigten noch einige andere Kriegsfachen" die Gemeindevertretung. So wurde auf Antrag unserer Genossen der Beschluß gefaßt, den im Felde stehenden Privatdienst verpflichteten und Arbeitern der Gemeinde für das Vierteljahr Oktober- Dezember das zuletzt bezogene Gehalt bis zur Hälfte der art weiterzuzahlen, daß mit der Reichs- und Familienunterſtüßung
90 Proz.
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der früheren Bezüge Auch zur Arbeitslosenunter
nicht wie bisher 75 Proz. nicht überschritten werden dürfen.
stüßung wurde eine Aenderung beschlossen; danach soll nicht mehr der 1. August, sondern der 1. Juni als Stichtag zur Bezugsberechttgung gelten. Ferner soll der Zuschuß zur gewerkschaftlichen Arbeitslosenunterstützung nicht 50 Broz., sondern bis zu 50 Proz betragen. Auch wird jetzt in jedem Falle die Bedürftigkeit festgestellt, was bisher nicht geschah.
Das Stegliger Stadtbad, das seit Ausbruch des Krieges ge
schlossen war, hat nunmehr den Betrieb in allen Abteilungen wieder aufgenommen.
ist, den mit Beginn des Jahres die Zahl der Staffenärzte erfuhr, Ermissionsklage gegen eine Soldatenfrau-!? zum Teil durch Herren, die vorher nie eine Kassenpraxis ausge- Es scheint immer noch nicht hinreichend bekannt zu sein, daß übt hatten. Wenn nun nach Ausbruch des Krieges trok des großen Hauseigentümer oder ihre Vertreter gegen Frauen von KriegsRüdganges der Mitgliederzahl die Ziffer der erwerbsunfähig er- teilnehmern nicht nach Belieben mit Ermissionsklagen vorgehen flärten weiblichen Kranken zuerst eine weitere Steigerung erfuhr, dürfen. Eine im Hause Antwerpener Str. 48 wohnende so waren wir verpflichtet, die Aerzte darauf aufmerksam zu machen, Frau, die nach der schon am 3. August erfolgten Einberufung ihres daß die Krankenkaffen für Arbeitslosenunterstützung nicht in An- Mannes mit zwei Kindern zurückblieb, zahlte noch für September spruch genommen werden können und dürfen. Die Abnahme der die volle Wiete, für Oktober aber meinte sie nur einen fleinen In der letzten Stadtverordnetenfißung wurden auf Antrag Krantenziffer, die übrigens weitaus nicht so bedeutend ist, wie Teil zahlen zu können. Der Verwalter des Hauses, ein unserer Genossen folgende Grundsätze für die Gewährung von von Ihnen angeführt,„ auf das Drängen der Kaffe gegenüber der Schußmann Franz Schmidt , wollte sich hierauf nicht einlassen Rotstands unterstützungen während der Kriegszeit beschloffen. Aerzteschaft" zurückzuführen, erscheint um so willkürlicher in einer und machte der Frau Vorwürfe. Dabei erlaubte er sich BeDie Unterstüßung wird den bedürftigen Arbeitslosen gewährt, die seit dem 1. Juni 1914 im Orte wohnen. Die Untererfahren hat. Schreibt doch sogar ein solch einsichtsvoller, humaner arbeiterverband, etwa der folgenden Art: Erst seien die Männer ftüßung, die nicht armenrechtlichen Charakter hat, wird nur auf Arzt wie Dr. Hanauer:" In der Tat fann man sich nicht genug im Verband und lieferten ihre Beiträge ab; die hätten sie lieber Antrag gewährt, über den die Kriegskommission entscheidet. Die barüber wundern, wo mit einem Male die Kranken hingekommen alle Woche zurücklegen sollen, dann könnten sie jetzt wenigftens von den Gewerkschaften gezahlte Unterstübung find. Die Sprechstunden sowohl der praktischen wie der Spezial- etwas auseßen. Durch dieses Gerede ließ die verständige Ar- darf nicht in Anrechnung gebracht werden, ebenso sollen fleine ärzte find verödet!" beiterfrau sich nicht darin beirren, daß es Pflicht ihres Mannes ist, Sparguthaben die Bedürftigkeit nicht ausschließen. Die UnterEs ist gleichfalls unrecht, uns einen Vorwurf daraus zu mit feinen Berufsgenossen zusammenzuhalten und seiner Or- ftüßung soll betragen: a) für eine Einzelperson wöchentlich 7 M.; machen, daß wir die Merzte aufgefordert haben, Krankenhausüber- ganisation anzugehören. Der Verwalter fam später noch vor die b) bei Cheleuten für den zweiten Ehegatten 3 M., so daß ein kinderweisungen nur in bringenden Fällen auszusprechen. Dazu waren Wohnung des Mieters und erschreckte die Frau durch die Drohung, lojes Ehepaar 10 M. erhält; c) für jedes Kind unter 14 Jahren wir durch das Rundschreiben der Magistratskommission für Sani- man müsse solch Volf raussetzen", er werde sofort die Räumungs- wöchentlich 1,75 M.; jedoch wird der Höchstbetrag für eine Familie tätswesen bom 5. August d. J. direkt genötigt. Trozdem aber haben flage einreichen". Und das tat er dann auch! Am 22. Oktober auf 15 M. wöchentlich festgesetzt. Die Unterstübung kann zum Teil, pir Mittel und Wege gefunden, nach wie vor diejenigen Batienten wurde der Frau eine Klage auf Zahlung rüdständiger Miete und ein Naturalien gegeben werden. Nur diejenigen erhalten UnterGrankenhaus fürsorge zufommen zu lassen, bei denen dies nötig war. fofortige Räumung der Wohnung zugestellt. Darin behauptete der stüßung, die mindestens zwei Wochen beschäftigungslos sind. Die 3 wurden von uns seit dem 4. August d. 3. 4069 Strante an släger auch, daß die verklagte Mieterin auch andere aufhebe", Bahlungen erfolgen wöchentlich im voraus. Grundfäßlich wird Strankenhäuser und Brivatfliniten überwiesen. Ebensowenig haben feine Miete zu zahlen. Getlagt hatte der Verwalter nur gegen die Unterſtüßung abgelehnt bei solchen Personen, welche die ihnen wir den wirklich Kranken die Nährmittel beschränkt, wovon Sie die Frau, obwohl der Vertrag von beiden Eheleuten unterzeichnet nachgewiesene angemessene Arbeit nicht übernehmen wollen. Jeder ſich durch die Tatsache überzeugen wollen, daß wir seit dem ist. In der Klage forderte er für Ottober irrtümlich den vollen Unterstüßungnachsuchende hat sich auf dem städtischen Arbeitsnach15. Auguſt d. 3. 1700 Batete Tropon und über 4200 Flaschen Sae- Betrag von 25 M., während die Frau des Hauseigentümers schon weis eintragen zu lassen und hier gleichzeitig die Unterstützung au matogen und Malzertratt berabfolgt haben. vorher einen Mietnachlaß von 5 M. bewilligt haben soll. Der Haus- beantragen. fajfen Daß uns die Redaktion unter den sozial gerichteten Kranten eigentümer, ein Hauptmann Debeau, hat wohl, weil er gleichvermißt, ist um so bedauerlicher, als ihr die Möglichkeit der falls feit August im Felde steht, seinem Verwalter unbeschränkte Information sehr nahe liegt, und sie dann unter anderem hätte Vollmacht gegeben. Die Mieteschuldnerin lief aber nach Zustellung erfahren können, daß das Versicherungsamt der Stadt Berlin nicht der Ermissionsflage zu Frau Debeau, und bei ihr fand sie dann zu haben war, daß die ihm unterstellten Krankenkassen höhere eine Aufnahme, über die wir mit herzlicher Freude berichten Leistungen gewähren. Ebenso hätte sie aber auch gehört, daß ge- können. Diese Hauswirtin zeigte volles Verständnis für die Lage die Stadtverordnetenversammlung. Die Darlehen sind nach Berabe Strantenversicherung der Hausgewerbetreibenden längst ausgear- gehen des Berivalters, das ihr eigener Gatte sicherlich nicht billigen zuzahlen. beitet wurde. Wir sind uns unserer Aufgaben stets bewußt ge- werde. Tröstend versprach sie, dem Verwalter die Zurücknahme Neben der Notstandsunterstüßung fann in besonderen Fällen esen. Dafür spricht nicht nur unsere Sabung, sondern in erster der Klage aufzugeben. Sie entließ die Frau, indem sie ihr, der eine Miets beihilfe gewährt werden. Diese Beihilfe soll in Linie die riesigen Leistungen, die wir seit dem 1. Januar 1914 Mieteschuldnerin, noch ein Geschenk in barem Gelde einhändigte. der Regel nicht mehr als die Hälfte der vertraglichen Miete, jedoch
Dafür
An fleine Gewerbetreibende oder Haus befizer. die durch den Krieg in unverschuldete Not geraten sind, können Unterstübungen in Form von zinsfreien Darlehen gegeben werden. lleber die Gewährung derselben bis zum Betrage von 200 m. entscheidet die Kriegskommission, über höhere Summen entscheidet