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26. 5. M. ab auf die Dauer bon berkehr gesperrt wird.

Wochen für den Fuhrwerks­

Gebrüder Herrnfeld- Theater. Die Premiere der Anton und Donat Herrnfeldschen Novität So leben wir" ist auf Sonnabend, den 31. d. M., verschoben worden.

Notstandsfondsmarken des Transportarbeiterverbandes sind einem Mitgliede obiger Organisation vorige Woche vom Dienstag bis Freitag verloren gegangen. In Betracht kommen 14 Marken a 50 f., 9 a 25 f., 3 a 75 Pf. und 1 zu einer Mark. Der Finder der Marken wird gebeten, dieselben entweder im Verbandsbureau, Engelufer 14/15, oder bei Lebruds, Grüner Weg 89, born 2 Tr. abzugeben.

Kraneinsturz am Museumsneubau. Gestern mittag gegen 1 Uhr stürzte am Museumsneubau einer der großen Kräne mit gewaltigem Getöse zusammen und fiel nach dem Ufer des Kanals und über die dort teilweise abgesperrte Straße Graben am Beug haus. Von den Arbeitern wurde einer leicht verlegt. Die Feuer­wehr war bald an Ort und Stelle und beseitigte die Gefahr. Die Ursache des Einsturzes steht noch nicht fest.

Adlershof  . Wie in früheren Jahren, so finden auch jest wieder jeden Mittwoch und Freitag von 2-4 Uhr im Jugendheim die Kinderspielnach mittage statt.

Der erste Spieltag beginnt am 28. d. M.

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Aus der Partei.

beitern Extralöhne, Uebernahme der Krankenkassen- und Juba-) lidenversicherungsleistungen, Mietezahlung usw. bewilligt haben.

Durch solche als unlauterer Wettbewerb sich kennzeichnende Maßnahmen werden die soliden Firmen, die sich an die Ab­machungen gebunden halten, zum Nachteil der Heeresverwaltung in ihrer Leistungsfähigkeit herabgedrückt.

Dies darf aber das Kriegsministerium unter feinen Um ständen zulassen, und deshalb erklärt dasselbe hiermit ausdrüd lich, daß, sofern ihm in der Folge derartige Klagen bekannt werden sollten, es unweigerlich den betreffenden Firmen die Aufträge entziehen wird und dieselben dauernd von Lieferungen für die Seeresverwaltung ausschließen wird.( Unterschrift.)". Diese Verfügung des Kriegsministeriums benußen nun Fabrikanten, die bereits mit ihren Arbeitern vereinbarte Kriegszulage von 30 Proz. für gelernte und von 20 Proz. für ungelernte Arbeiter zu vermindern. Das ist nicht die Absicht des Kriegsministeriums.

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Berlin   und Umgegend.

Die Löhne für Geschoßkörbe.

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Soziales.

Berliner   Lohn.

Wenn bei auswärtigen Arbeiten freie Fahrt zu gesichert wird, ist nach dem Ortsgebrauch auch die Fahr­3 eit zu vergüten. So entschied gestern die Rammer 3 des Gewerbegerichts in der Klagesache eines Maurers gegen den Maurermeister Knoll.

Der Kläger   war eingestellt worden, um Arbeiten im städtischen Krankenhause zu verrichten. Er erhielt neben freiem Logis auch freie Fahrt und Berliner   Lohn zugesichert. Der Beklagte weigerte ich, außer dem Fahrpreis auch noch die Fahrzeit zu bezahlen. beschränkte aber die auf 10 Stunden laufende Klageforderung auf Das Gericht nahm den oben wiedergegebenen Standpunkt ein. Es 9 Stunden mit der Begründung, der Kläger   würde, wenn er in Berlin   gearbeitet hätte, nur 9 Stunden beschäftigt gewesen fein, folglich könne er auch nur eine Entschädigung in Höhe des ent­gangenen Arbeitsverdienstes beanspruchen.

Thomasfchladenmehl.

Säcke, in denen das Mehl transportiert und in Stapeln gelagert wird, dürfen keine geringere Stärke und Dichtigkeit haben als diejenigen, die im Handel mit dem Gewichte von vier zehn Unzen bezeichnet werden; Säcke, in denen das Mehl in Stapeln von mehr als 3,5 Meter Höhe gelagert wird, dürfen nicht unter fünfzehn Unzen haben.

Die Lagerung von Mehl in Säden muß, sofern sie nicht bloß borübergehend erfolgt, in besonderen, von anderen Betriebs­räumen getrennten Räumen geschehen. In den Mühlräumten dürfen höchstens die Säcke der letzten Tagesproduktion verbleiben.

Gerichtszeitung.

Der Kriegsandenkensammler.

Ein anderer Teil der Klageforderung betraf Restlohn. Wie durch Zeugen bekundet wurde, hatte der Kläger   täglich 10 Stunden Eine am Montag abgehaltene Vertrauensmännerversammlung gearbeitet. Der Beklagte hatte Berliner   Lohn augebilligt und der Korbmacher stellte fest, daß die mit den Arbeitgeberkorporationen wollte darunter nur einen Tagesverdienst, entsprechend der in vereinbarten Mindestlöhne für Geschoßkörbe in manchen Betrieben Berlin   üblichen 9stündigen Arbeitszeit a 82 Pf. verstanden wissen. nicht in voller Höhe gezahlt werden und das geht so zu: Die Mindest= Das Gericht sprach dem Kläger   den Berliner   Stundenlohnsat löhne find für den ganzen Korb festgesetzt. Nun werden aber die für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag einzelnen Teile eines jeden Korbes von verschiedenen Arbeitern au. Nur so könnte die Lohnabrede aufgefaßt werden. hergestellt, derart, daß die gelernten Korbmacher die schwierigeren Die Aufgaben der Gemeinden während des Krieges. Arbeiten machen, während die leicht erlernbaren Arbeiten von an­Am 25. Oftober tagte in der Stadthalle zu Elberfeld   eine gelernten Arbeitern, zum Teil sogar von Heimarbeitern angefertigt Konferenz der sozialdemokratischen Gemeindevertreter des Agita- werden. Rechnet man die für die einzelnen Teilarbeiten gezahlten Der Bundesrat hat angeordnet, daß der§ 9 Abs. 1 und 2 der tionsbezirks Niederrhein  , die sich mit den kommunalen Kriegsmaß- Löhne zusammen, so wird der für den ganzen Korb vereinbarte Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb ge­nahmen befaßte. Anwesend waren 97 Teilnehmer. Im Auftrage Mindestlohn in vielen Fällen nicht erreicht. Dabei kommen die werblicher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen ober des Generalfommandos des VII. Armeekorps nahm ein Ober- angelernten Arbeiter am schlechtesten weg, während die Korbmacher, Thomasschlackenmehr gelagert wird, bis auf weiteres aufgehoben Leutnant an den Verhandlungen teil. Das einleitende Referat hielt die jetzt sehr gesucht sind, einen höheren Verdienst erzielen. Als wird. Die aufgehobenen Abfäße lauten: Reichstagsabgeordneter Gen. Haberland- Barmen, der die ein besonderer Mißstand wurde es bezeichnet, daß die Unternehmer bom Agitationsfomitee vorgelegten Leitsätze begründete, in immer mehr zur Beschäftigung von Heimarbeitern übergehen, wo­welchen gesagt wird, daß die bisher gezahlte Kriegs- und Arbeits- durch eine Kontrolle darüber, ob die Lohnvereinbarungen inne­lofen- Unterstüßung vielfach unzureichend ist. Jede Karenz- gehalten werden, unmöglich gemacht wird. Wenn in einzelnen zeit( längerer Aufenthalt in der Gemeinde oder längere Dauer der Fällen, wo die Werkstatt besetzt ist und die Aufträge dringend find, Arbeitslosigkeit), von der die Unterstüßung abhängig gemacht werde, die Heimarbeit sich nicht ganz vermeiden läßt, dann sollten doch nur sei ungerechtfertigt. Gewerkschafts- und andere kleinere Unter- das wurde allgemein betont nur solche Personen beschäftigt stübungen dürften nicht angerechnet werden. Zu der bisher un- werden, die in ihrem Beruf arbeitslos sind. Es wurde aber fest­genügenden Kriegs- und Arbeitslosenunterstüßung seien Woh gestellt, daß ein Straßenbahnschaffner und ein Ge nungszuschüsse zu gewähren. Besser aber als jede Unterrichtsdien er in ihrer dienstfreien Zeit zu Hause Teilarbeiten stüßung sei, für die Arbeitslosen die Beschaffung passender für Geschoßtörbe anfertigen. Daß Leute, die in festem Gehalt Arbeitsgelegenheit. Deshalb haben die Gemeinden für stehen, auf solche Weise Arbeitslosen eine Arbeitsgelegenheit Notstandsarbeiten zu sorgen unter Einhaltung anständiger Bohn- nehmen, wurde entschieden verurteilt. und Arbeitsbedingungen. Zur Einschränkung der Preistreibereien Die Versammlung nahm eine Resolution an, welche bedauert, auf dem Lebensmittelmarkte sollen die Gemeinden auf die Fest- daß Unternehmer, welche Arbeiten für die Militärbehörden liefern, sehung bon Höchstpreisen für Produzenten, mehr und mehr zur Beschäftigung von Heimarbeitern übergehen, Groß und Kleinhändler dringen. Die Gemeinden denen in der Regel niedrigere Löhne gezahlt werden als den in den haben aber auch die nötigen Lebens- und Bedarfsmittel selbst zu Betrieben beschäftigten Arbeitern. beschaffen und zum Selbstkostenpreise an die Bevölkerung abzu geben, ferner gemeinnügige Speifeanstalten zu er­richten und die Speisung der Schulkinder weitgehendst zu fördern. Wo es angängig ist, sollen die Gemeinden auch die Lebens Strieges start betroffen worden. Kurz vor der Kriegserklärung be- Kanone hatte das Schöffengericht Berlin- Mitte unter Vorsiz des Der Verband der Lithographen ist durch den Ausbruch des Wegen Diebstahls an dem Verschlußstück einer russischen mittelproduktion auf Gemeindeland pflegen. fand sich der Verband ebenso wie die Konjunktur auf dem Wege Schließlich wird verlangt, daß die gemeindliche Kranten zum Aufstieg. All bies hat der Krieg zunichte gemacht. Die Situa- Amtsgerichtsrats Brøft gegen den bisher unbestraften Angeklagten pflege, Wöchnerinnen- und Säuglingsfürsorge, Kindergärten tion, die sich in den ersten Tagen dem Verbandsvorstand bot, war zu verhandeln. Der Angeklagte wurde am 20. September d. I. und Kinderhorte sowie das gesamte Unterrichts- und Bildungs- nichts weniger als angenehm. Trotzdem ging die Leitung frisch von dem Schußmann Lehmann beobachtet, wie er sich an den vor wesen so viel wie möglich ausgebaut werden. Auch sollen die or ans Wert, um nach Möglichkeit der Lage Herr zu werden. Die dem Schloß aufgestellten russischen Geschüßen zu schaffen machte ganisierten Arbeiter und Arbeiterinnen mehr wie bisher als Helfer erste Kriegswoche schon brachte in Deutschland   allein über 3000 und dabei heimlich den Verschlußbeckel des Rohrrücklaufs in seiner und zu den leitenden und beratenden Stellen zugezogen werden. Arbeitslose, und überall erfolgten Kündigungen. Auf Anrufung Tasche verschwinden ließ. Er mußte das Andenken" sofort wieber Bei der Besprechung des Referats und der Leitfäße zeigte es ber Generalfommission der Gewerkschaffen hin griff diese in fich, daß auf dem Gebiete der kommunalen Kriegsmaßnahmen bantenswerter Weise auch bereitwilligst ein und kam dem Verband herausrüden nud hatte nun seine Sammelwut mit einer Anklage noch große Syſtemlosigkeit herrscht. Nur wenige Gemeinden leisten zu Hilfe. Auch mit dem Unternehmertum bezw. den Behörden wur- wegen Diebstahls zu büßen, relativ Genügendes. Die Leitfäße wurden einstimmig angeben Unterhandlungen angefnüpft ameds Aufrechterhaltung der Das Gericht erkannte, da der Angeklagte, der sich aus jenem Produktion und zwar mit Erfolg. Wenn die Unterstützungen, die Verschlußstüd einen Aschbecher hatte anfertigen wollen, offenbar der Verband jest zahlt, niedriger find als in anderen Verbänden, aus falschem Patriotismus und einer vielfach verbreiteten Striegs so hat der Vorstand geglaubt, das Prinzip der Solidarität hochhalten andentenjammelwut gehandelt habe, auf die niedrigste gefeßlich und den Ausgesteuerten auch entgegenkommen zu müffen. Die zulässige Strafe von 1 Tag Gefängnis. Bei guter Führung wird Krantenunterstübung fonnte beim besten Willen nicht aufrecht- der Angeklagte voraussichtlich begnadigt werden. erhalten werden. Eine weitere Silfe als die gegebene wurde von den Vorständen der Gewerkschaften abgelehnt mit dem Hinweis, daß bei den vorhandenen Mitteln auch die übrigen Gewerkschaften berüdsichtigt werden müßten. Die Einnahmen des Verbandes be tragen zurzeit wöchentlich 7000 m., während die Ausgaben 20 000 Mart betragen. Damit wäre der Verband am 31. Oftober d. J. nicht mehr in der Lage, feine Unterstübungen auszuzahlen. Gine einberufene Gauleiterkonferenz fakte deshalb folgenden Beschluß: In Anbetracht der gegenwärtigen Lage des Verbandes wird die Weiterzahlung der bisherigen Unterstüßung an einem bom Hauptvorstand festzusehenden Termin eingestellt. Die in Arbeit befindlichen Mitglieder zahlen den bisherigen Beitrag weiter.

nommen.

Gewerkschaftliches.

Militäreffektenindustrie und Kriegs­

ministerium.

Beim Abschluß des Militärsattlertarifs für Berlin   im Frühjahr 1912, der nunmehr von den Militäreffekten­fabrikanten im Deutschen Reich anerkannt worden ist, war für den Ausbruch eines Krieges von einer Kriegszulage zum Lohn die Rede. Nach der Mobilmachung wollten sich die Unternehmer jedoch daran nicht erinnern, weswegen es am 20, August 1914 zu einer Verhandlung vor dem Einigungs­amt unter Vorsiz des Magistratsrats v. Schulz tam, in welcher nach fünfstündiger Beratung folgendes vereinbart wurde:

Von der dritten Lohnzahlung ab erfolgt eine Zulage von 20 Proz. auf den Wochenverdienst. In diesem Zuschlage sind Entschädigung für Fäden, Wachs und Ueberstunden enthalten. In Betrieben, in denen der Faden in natura geliefert wird, beträgt dieser Zuschlag 171 Broz.; bei Lohngefellen, Sattlern und verwandten Berufen, das sind Taschenbüchler, Tapezierer und Schuhmacher, beträgt der Kriegszuschlag 20 Broz. und für die Hilfsarbeiter 10 Broz.

Deutsches Reich  .

Die vor dem Schloß aufgestellten eroberten russi­schen Geschütze hatten es dem Schlosser Mar Zenzius angetan, der sich gestern vor dem Strafrichter zu verantworten hatte.

Ein Amtsrichter als Angeklagter.

Dr. jur. Haßfeld, amtierender Richter am Amtsgericht Salzungen   i. Th.  , wurde von der Strafkammer des Land­gerichts Meiningen   wegen schwerer Körperverlegung mittels gefährlicher Werkzeuge, begangen an einem schwächlichen 12jährigen Schulfnaben, und wegen fahrlässiger Körperver legung, begangen an einer alten 60jährigen Frau, zu 120 Mark Geldstrafe verurteilt. Von der Anklage des Haus­friedensbruchs wurde er freigesprochen.

Dem Amtsrichter wurden von seinen Richterkollegen mildernde Umstände zugebilligt, weil er in dem Glauben gewesen, zur Züch tigung berechtigt zu sein.

Eine fleine Balgerei auf dem Schulweg zwischen dem Sohn Die Arbeitslosenunterstübung auf zentraler Grund des Amtsrichters und einem anderen Jungen war die Veranlassung. I age wird, da die Mittel bazu nicht ausreichen, aufgehoben. Die Der Amtsrichter bewaffnete sich mit einem eichenen Gehstock" Regelung der weiteren Unterstübung erfolgt auf lofaler Grund- stürmte in das Haus der Mutter des Jungen und ohne irgend Tage, wobei insbesondere zu prüfen ift, ob aus öffentlichen welche Aufklärung zu geben oder zu fordern, mißhandelte er den Mitteln Unterstüßung an die Arbeitslosen gezahlt wird. schwächlichen Knaben in der furchtbarsten Weise. Erst gab's Ohr­Den Mitgliedschaften bleibt es überlassen, durch Iotale feigen, dann bearbeitete er das Kind mit der Fauft und zu wieder Extrasteuern besondere Unterstüßungen zu zahlen." holten Malen mit dem eichenen Gebftod. Auch einen Zahn schlug Es wird nun versucht werden, den Mitgliedern, die arbeitslos er bem Kinde aus. Der Körper des Kindes war nach dem Gut find, den Umständen entsprechend zu helfen. Die Lage der Berufs- achten des Amisarztes über und über mit blauen und blutunter follegen ist übrigens verschieben, so daß etwa 40 Orte ihre Unter- laufenen Stellen bedeckt. Als die Großmutter des Kleinen dieſen stübungen selbst aufbringen. In einer Berliner   Versammlung aus dem Zimmer führen wollte, führte der Amtsrichter noch zwei Die Militäreffektenfabrikanten waren für den großen bei halbem Wochenlohn alle 2 Wochen ebensoviel gezahlt werden alte Frau auf den Arm, so daß dieser mit fingerdiden, blutunter­schlug die Ortsverwaltung vor, daß bei vollem Wochenlohn 1,40 M., wuchtige Schläge mit dem Stod nach dem Kind; er traf aber die Heeresbedarf an Ausrüstungsstücken nicht genügend vor fallen. Man wolle hoffen, daß von Ausnahmen abgesehen, alle laufenen Striemen bebedt war. bereitet. Es fehlte überall an geübten Sattlern; deshalb Mitglieder dies freudig erfüllen werden. Ein 23jähriges Werk wurden immer mehr Arbeiter aus verwandten Berufen werbe die Mitgliedschaft nicht niederreißen wollen und während in herangezogen. Auch Sattler  , die schon jahrelang nicht mehr dieser Stunde über 3000 Mitglieder bei Frost und Näffe im Felde in ihrem Beruf tätig waren, wurden durch Vermittelung der lägen, würden sich die Burüdgebliebenen sicherlich nicht weigern, Verbandsleitung aufgefordert, für den Heeresbedarf zu dieses geringe Opfer zu bringen. In der Debatte wurde ausgesprochen, daß der Vorstand zu arbeiten. Die Bekleidungsämter hielten die Lieferungen gunsten der Mitgliedschaft alles getan habe, was in feinen Kräften aus den Militäreffektenfabriken nicht für genügend und lag. Nunmehr habe der Staat die Pflicht, die Folgen des Krieges haben Kommissionäre und andere Unternehmer veranlaßt, au lindern. die Fabrikation von Militärausrüstungsstüden aufzunehmen. Gillier betonte, daß die Meinung, der Verband höre am Dadurch hat sich ein weiterer Mangel an Arbeitern heraus- 31. Ottober zu beftehen auf, irrig sei. Nicht das Ende, sondern nur gestellt. Die neu entstandenen Fabriken haben nun versucht, eine Veränderung trete ein. durch Versprechungen höherer Tariflöhne und höherer Bu schläge, als die am 20. August 1914 vereinbarten, Arbeiter zu bekommen. Dadurch hat eine größere Lohnsteigerung in der ganzen Branche stattgefunden: Auch haben einzelne Unternehmer den Arbeitern Prämien bewilligt. Die Unter­nehmer beschlossen daher, einheitlich die Kriegszulage auf 30 Proz. zu erhöhen. Durch Beschwerden anderer Unter­nehmer ist dem Kriegsministerium die über 30 Proz. hinaus gehende Bohnerhöhung bekannt geworden; es hat daher folgende Verfügung erlassen:

Kriegsministerium. Bekleidungsabteilung.

Berlin  , den 9. Oftober 1914. Dem Minifterium find von Fabrikanten der Militäraus­rüftungsbranche nachstehende Klagen vorgetragen worden: 1. Es sollen einzelne Fabrikanten, entgegen den Abmachun­gen vom 20. Auguft b. J., ihren Arbeitern höhere Löhne zahlen, als durch jene Abmachungen festgesezt worden ist;

2. sollen einzelne Firmen sich nicht gescheut haben, Arbeiter anderer Betriebe der Branche durch Anbieten höherer Löhne Diesen abspenstig zu machen und sogar Prämien für Zuführung solcher Arbeiter zu zahlen;

3. follen einzelne Betriebe, um die Abmachungen vom 20. Auguft zu hintergehen, neben der Bohnzahlung ihren Ar- l

Die Politischerklärung des Verbandes der Fabrik­arbeiter aufgehoben.

Fabritarbeiter eine Verfügung des Polizeipräsidenten von Han Am 16. Januar d. J. ging dem Vorstande des Verbandes der nober zu, in der die Einreichung der Satzungen und eines Ver­zeichnisses der Vorstandsmitglieder gefordert wurde. Gleichzeitig wurde darauf aufmerksam gemacht, daß Personen unter 18 Jahren dem Verbande nicht als Mitglieder angehören, auch in seinen Ver­fammlungen nicht anwesend sein dürften. Als Grund wurde an. geführt, der Verband müsse als ein politischer Verein im Sinne des Reichsvereinsgefezes vom 19. April 1908 angesehen werden". Die Einreichung sollte innerhalb 14 Tagen erfolgen, bei Nicht­einreichung wurde eine Geldstrafe von 100 M. angedroht. Der Vorstand des Verbandes erhob gegen diese Verfügung Einspruch; eine Entscheidung darüber war noch nicht gefallen, als der Krieg ausbrach. Nunmehr hat der Einspruch dadurch seine Er­ledigung gefunden, daß der Polizeipräsident feine Verfügung zu rüdgenommen hat. Am 22. Oktober ging dem Vorstande des Ver­bandes folgende Nachricht zu:

Der Reichstag   und die Regierung haben im Jahre 1912 Gefängnis nicht unter zwei Monaten als Mindest strafe für angebracht auch dann gehalten, wenn ein wehrlofes Kind nicht mit einem Eichenstock bearbeitet wird. Allerdings ist für den Fall mildernder Umstände Geldstrafe bis 1000 m. zugelassen.

Aus Industrie und Handel.

Die Kaliindustrie während des Krieges. tats erstatteten Geschäftsbericht wurden in der Zeit vom 1 Auguſt Nach dem in der Gesellschaftsversammlung des Ralisyndi 1913 bis 15. Oftober 1913 zusammen 12 404 000 Doppelzentner Kali at 3 erstatteten Geschäftsbericht wurden in der Beit vom 1 Auguſt falze abgefeßt. In der gleichen Zeit dieses Jahres betrug der Absat Krieges ein Absa bridgang von 8400 000 Doppelgentnern 4 004 000 Doppelzentner, so daß also gegen das Vorjahr infolge des entstanden ist. Dieser Rüdgang ist besonders im Auguft wegen Wagenmangels eingetreten. Der Monat September hat bereits wieder 45 roz. des Septemberabſages 1913 gebracht, und für den Monat Oktober werden etwa 50 Proz. des gleichen Monats 1913 erwartet. Dem Werte nach beträgt der Abfahrüdgang in den ersten 9 Monaten dieses Jahres 16 900 000 m. Es ist zu hoffen, daß die deutsche Landwirtschaft und diejenige der benachbarten neutralen Länder in den Monaten November und Dezember die Düngung derjenigen Aeder nachholen wird, welche bisher wegen des Wagenmangels nicht gedüngt werden konnten. Nach den feindlichen Staaten werden Kalisalze weder direkt noch indirett geliefert. Das Ueberfeegeschäft, melches in der ersten Beit nach Ausbruch des Krieges faft vollständig unterbrochen war, hat von Beckerath." fich in letzter Zeit erfreulicherweise wieder belebt.

" In Verfolg des Erlasses des Herrn Ministers des Innern bom 11. v. M. nehme ich meine Verfügung vom 16. Januar 1914, betreffend Einreichung der Saßungen und des Berzeichnisses der Vorstandsmitglieder des Fabrikarbeiterverbandes hiermit zurüd

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