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Nr. 297. 31. Jahrgang.

Jahrgang. 54

Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Stadtverordnetenversammlung. insoweit find

31. Sibung vom Donnerstag, den 29. Oktober 1914, nachmittags 5 Uhr.

Vorsteher Michelet eröffnet die Sigung nach 5% Uhr. Die Magistratsvorlage wegen Verlängerung der Nord­südbahn vom Belle- Alliance- Plaz bis zur Gneisenaustraße und Bewilligung der dafür aufzuwendenden Summe von 8 200 000 M., sowie wegen Bewilligung von 3 600 000 M. für nachträglich als not­wendig erkannte Veränderungen und Verbesserungen der Stamm­strecke hat in der Ausschußberatung einstimmige Billigung gefunden. Die Baukosten erhöhen sich damit im ganzen von 53,8 auf 65,6 Mil­lionen Mark. Referent ist Stadtv. Körte( Fr. Fr.). Ohne Debatte nimmt das Plenum die Vorlage unverändert an. Der Antrag Barkowski und Gen.( Soz.) betr. Sicherung der Wohnungsmöglichkeit

für die Familien der zum Krieg Einberufenen und sonst durch den Krieg benachteiligten Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden sowie der Arbeitslosen war nebst der Magistratsvorlage betr. die Schaffung von Mietseinigungsämtern einem besonderen Ausschusse überwiesen worden, dessen Beratungen in 3 Sizungen folgendes Resultat ergeben haben:

Der Magistrat soll ersucht werden: 1. Der Versammlung eine Vorlage zu unterbreiten, nach welcher in geeigneten Fällen die Mietsunterstübung angemessen erhöht und über den Kreis der Angehörigen der Kriegsteilnehmer hinaus aus ge­dehnt wird; 2. die Regierung zu ersuchen, der Stadtgemeinde eine ausreichende Staatsbeihilfe zu gewähren für die­jenigen Lasten, welche der Stadt aus den von ihr infolge des Kriegs­zustandes getroffenen Maßnahmen erwachsen.

Dieser Ausschußbeschluß ist nach Ablehnung des Antrages Bar­fowsti einstimmig gefaßt worden.

Der umfangreiche, vom Stadtv. Löfer( A. 2.) erstattete Bericht über den Antrag Barkowski gelangt erst mit Beginn der Verhand­lung in die Hände der Berichterstatter auf der Prefsetribüne. Jm Ausschusse war der Antrag von den Antragstellern wie folgt näher spezialisiert worden:

Den Magistrat zu ersuchen,

a) allen Familien der Kriegsteilnehmer, unabhängig von der Kinderzahl, die kommunalen Unterstützungen ohne Mietsabzüge zu belassen,

treten

c) Mit den Behörden in Reich und Staat in Verbindung zu 1. zwecks Beschaffung der erforderlichen Geldmittel unter Heranziehung des organisierten Grundbefizes; 2. zur Erwirkung gesetzlicher Maßnahmen gegen solche Parteien, die eine Ginigung mit dem städtischen Ginigungs­amte ablehnen;

Freitag, 30. Oktober 1914.

Unterstüßung, die sie beziehen, in eine Lage versezt sind, daß die Stadtv. Dr. Knauer bedauert den scharfen Ton, den der Kollege an den notwendigsten Rebensbedürfnissen keinen Mangel haben; Stadthagen in die Debatte getragen. Die zitierten zuschriften insoweit sind wir mit den Antragstellern völlig einer Meinung. einzelner des sozialen Verständnisses entbehrender Hauswirte seien Ein Entgegenkommen des Vermieters durch einen gewissen Nachlaß ohne Bedeutung. Die Marimalgrenze von 500 M. sei immer noch an Miete soll auch nach unserer Meinung Voraussetzung der direkten zu niedrig, sie hätte ohne Schaden auf 1200 M. hinaufgesetzt werden Zahlung sein, wir wenden uns nur dagegen, als ob der Vermieter können, aber der Magistrat sei hier unerbittlich gewesen. Sodann immer ein Viertel oder ein Drittel nachlassen müßte; der Ver- plädiert Redner für eine energische Beschleunigung des Verfahrens, mieter soll eben überhaupt Entgegenkommen in dieser Richtung er- wenn bei der ganzen Sache etwas herauskommen solle. Endlich weisen. Erfreulicherweise hat der Magistrat sich entschlossen, tritt er für Vereinigung der Einigungsämter mit den eventuell zu eventuell die Mietsunterſtüßung zu erhöhen und über den bisherigen erwartenden Unterſtüßungstommiſſionen ein. Kreis der Unterstützten auszudehnen; über die Einzelheiten wird Stadtrat Frank tritt den Ausführungen des Stadtv. Stadta nach Eingang der Vorlage weiter zu reden sein. So wenig wir die hagen entgegen. Der Vorwurf des Unsozialen treffe nicht zu, Verpflichtung anerkennen können, den Hausbesikern zu ihren ebensowenig das abfällige Urteil über die Gutachten. Die ange­Mieten zu verhelfen, so freudig begrüßen wir, daß durch diese Miets- führten Hausbesiẞerzuschriften sprächen ja gerade für die Errich­unterstützungen doch immerhin eine erhebliche Summe den not- tung von Ginigungsämtern. Der Antrag Knauer sei unannehmbar; leidenden Vermietern zugute kommt. Was die Staatsbeihilfe be- die Kommissionen seien hauptsächlich für die Kriegsteilnehmer­trifft, so hoffen wir, daß sie so reichlich sein möge, daß nicht bloß familien da.( Widerspruch.) Schon bei Erhöhung der Grenze auf in Form der Mietsunterstützung, sondern auch in anderen Beziehun 500 M. fämen statt 328 000 Wohnungen 356 000 in Betracht. gen unsere Hilfsaktion so umfangreich wie nur irgend möglich ge= staltet werden kann.

Stadtv. Dr. Knauer( N. L.) Daß die bisherigen Mietsbeihilfen und der Kreis derer, die sie erhalten, zu klein sind, scheint ja jetzt allgemein Ueberzeugung zu sein Den Hauswirten soll man nicht den Erlaß in bestimmter Höhe vorschreiben, sondern hier den Kom­missionen die Entscheidung überlassen. Keinem Stande hat der Krieg größere Opfer zugemutet, als den Hausbesikern; auch in den Vermieterkreisen herrscht große Not, der zu steuern auch Staats­mittel hergegeben werden müssen. Der Hausbesiz ist bereit, auch weiter Opfer auf sich zu nehmen.

Stadtv. Dr. Kuhlmann( Fr. Fr.) spricht für die Ausschuß­anträge in ähnlichem Sinne wie die Vorredner Cassel und Knauer und bittet ebenfalls den Magistrat um möglichste Beschleunigung

der Vorlage.

Stadtv. Dr. Kuhlmann empfiehlt als Miturheber der Aus­schußbeschlüsse die Annahme derselben. Mit der Beseitigung der Gutachten würde die Vorlage ihres eigentlichen Inhalts entkleidet. Parteiisch sei nicht das noch gar nicht existierende Mietseinigungs amt, wohl aber sei Stadtv. Stadthagen parteiisch aufgetreten.

Oberbürgermeister Wermuth: Mit einem Beschluß nach dem Antrag Stadthagen werden die Aemter ihres wesentlichen Kerns beraubt. Der Antrag Knauer würde die Vorlage für den Magistrat unannehmbar machen; der Antrag sollte zurückgezogen werden.

Stadtv. Dove( A. L.) macht als Jurist gegen Stadthagen gel­tend, daß das Moratorium für den Mieter, wie es die Bundes­ratsverordnung vom 7. August statuiere, nicht ohne weiteres ein erworbenes Recht des Mieters sei. So unbegrenztes Vertrauen in die Justiz wie heute habe Stadthagen noch nie bekundet( Heiter­feit); und weshalb solle nicht auch eine Gemeinde objektiv begut­Der Ausschußantrag gelangt hierauf einstimmig zur Annahme. achten fönnen? Der Schaffung der 10 Mietseinigungsämter hat der Ausschuß Stadtv. Dr. Knauer kann sich zur Zurückziehung seines An­zugestimmt, zugleich aber vorgeschlagen, daß die obere Grenze für trags nicht entschließen. ihre Zuständigkeit bei einem Mietsbetrag von jährlich 500( ſtatt In der Abstimmung wird die Beseitigung der gutachtlichen 450) M. gezogen werden soll, ferner sollen als Vorsitzende auch Tätigkeit der Aemter gegen die Stimmen der Sozialdemokraten ab­Nichtmitglieder des Magistratskollegiums bestellt werden können, gelehnt; der Antrag Knauer, für den auch die Sozialdemokraten und die Aemter sollen in möglichster Annäherung an die Unter- stimmen, wird mit schwacher Mehrheit verworfen. Mit knapper stüßungskommissionen arbeiten. Weitergehende Anträge hat der Mehrheit wird darauf die Schaffung von Mietseinigungs­Ausschuß, wie sich aus dem mündlichen Bericht des Stadtv. Löser ämtern beschlossen. ergibt, mit großer Mehrheit abgelehnt.

Zur Linderung der Kriegs not in den an der deutschen Westgrenze gelegenen Teilen Elsaß - Lothringens will der Magistrat durch Vermittelung des Bürgermeisteramts Straßburg dem Ministerium für die Reichslande einen Betrag von 100 000 Mark zur Verfügung stellen.

Nachdem die Versammlung noch der Hergabe des Neubaues der 4. Irrenanstalt in Buch als Lazarett nachträglich zugestimmt hat, schließt die öffentliche Sibung um 19 Uhr.

Aus Groß- Berlin. Mieterschutz der Stadt Berlin .

Zur heutigen Beratung werden wieder zahlreiche Amendements b) den Familien der Kriegsteilnehmer, sowie den durch den eingebracht.. Krieg in Not geratenen Arbeitslosen und Kleingewerbetreibenden Stadtv. Stadthagen ( Soz.): Soweit die Vorlage als Aufgabe besondere Mietsunterstübungen zu gewähren. Diese sollen nicht der Aemter die Schlichtung von Mietsstreitigkeiten hinstellt, die sich über 25 M. für den Monat betragen. Sie sind nur gegen Ver- auf Zahlung der Miete oder Räumung der Wohnung beziehen, zicht des Vermieters auf den Rest der Miete zu gewähren. Mehr haben wir gegen die Einrichtung von Mietseinigungsämtern durch als zwei Drittel der Miete dürfen nicht gezahlt werden. Die aus nichts. Sehr viel einzuwenden haben wir aber dagegen, daß Verhandlungen zwischen Vermieter und Mieter sind auf Anrufen dem Amte auch die Aufgabe gestellt werden soll, die Lage des einer der beiden Parteien durch die städtischen Einigungsämter Mieters möglichst zu erschweren. Es darf nicht Aufgabe der Ge­zu führen. meinde sein, dem Richter in den Arm zu fallen, eine Behin= derung des Rechtes der Mieter aus dem Gesetze vom 4. August und den bezüglichen Bundesratsverordnungen zu statu­ieren. Wir beantragen daher die Streichung dieser Vorschriften der Vorlage. Die Kommune kann unmöglich eine bestimmte Klasse der Bevölkerung benachteiligen wollen. Für Kriegsteilnehmer Die Berliner Stadtverordneten faßten gestern zur Frage kommen die Magistratseinigungsämter hier überhaupt nicht in Frage. Allerdings haben einzelne Hausbesiber das des Mieterschutes in Kriegszeiten einige Be­Ermissionsrecht trozdem in Bewegung zu sehen schlüsse, die von sehr ungleichem Wert sind. Der bezügliche versucht, aber nach dem Erlaß des Justizministers vom 26. Sep- Antrag der sozialdemokratischen Fraktion fam aus dem Aus­tember unterliegt es feinem Zweifel, daß auf Räumung der schuß zurüd, und zwar jetzt in Form des an den Magistrat Wohnung von Kriegsteilnehmern nicht geflagt werden kann. Die etwa sich aufhäufende gerichteten Wunsches, die Beihilfen für Mieter Auch dieser spezialisierte Antrag hat im Ausschuß bei den Mietsschuld des Kriegsteilnehmers muß durch Eingreifen von Reich wirksamer zu gestalten und für die Stadt wegen anderen Frattionen feine Gegenliebe gefunden. und Staat beseitigt werden.( Zurufe.) Kann etwa mit der ihrer Notstandsmaßregeln um Staatshilfe zu ersuchen. Der Stadtv. Heimann( Soz.): Wir erkennen gern an, daß die Löhnung ein Kriegsteilnehmer die Miete oder auch nur einen sozialdemokratische Redner unterstrich nochmals besonders die Frage der Mietsunterstützung im Ausschuß eingehend und fachlich Teil davon bezahlen? Die beiden Bundesratsverordnungen vom Forderung, daß die den Mietern zu gewährenden Beihilfen erörtert wurde, und wir bedauern um so mehr, daß zunächst nichts 7. und 18. August beziehen sich auf alle Schuldner ohne Aus- nicht von den kommunalen Unterstützungen abgezogen werden Festes, Greifbares herausgekommen ist. Der im Ausschuß an- nahme; der Richter hat zu ermessen, ob die Gewährung einer sollen. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte dem genommene Antrag stellt nur einen Rahmen dar, der erst durch eine Zahlungsfrist gerechtfertigt ist. Und da sollen wir ein Miets­

3. zur Ausdehnung des Kreises unpfändbar, dem zurück­behaltungsrecht des Vermieters entzogener Sachen, sowie 4. zur Aufhebung der Mietsvertragsbestimmungen, die für den Mieter ungünstiger sind als die Vorschriften des Bürger­ lichen Gesetzbuches .

-

mit Erfolg

Magistratsvorlage Inhalt erhalten soll. Unserem ersten Antrage einigungsamt einrichten, welches die Verhältnisse prüfen" und Antrage in der Fassung des Ausschusses zu. Einrichtung

wegen

von

Neuerungen für die Gasabnehmer.

An der

Miet=

hat man allerdings auch den Vorwurf gemacht, daß er zu unbe- ein Gutachten abgeben soll, welches kein Richter verlangt, ob der Magistratsvorlage stimmt und dehnbar sei. Um diesen Vorwurf zu entfräften, brachten Mieter zahlungsunfähig oder zahlungsfähig, aber zahlungsunluftig einigungsämtern, die denselben Ausschuß beschäftigt wir einen genau spezifizierten Antrag im Ausschuß ein, der aber ist? Dieses einseitige Parteinehmen gegen den hatte, bemängelte die sozialdemokratische Fraktion eine Be­auch gegen unsere Stimmen abgelehnt worden ist. Da er im Mieter halte ich für eine Ungeheuerlichkeit. Kein verständiger Stimmung, von der sie sich keinen Vorteil für bedrängte Mieter Plenum taum ein günstigeres Urteil finden würde, sehen wir von Hausbesiber wird behaupten, daß die Richter in der Gewährung versprach. Unser Redner lehnte sehr entschieden ab, den der Einbringung ab. Dafür wiederholen wir unsere Wünsche von Zahlungsfristen zu weit gegangen seien. Das Einigungs­für die zu erwartende Vorlage. Obenan steht der dringende amt ist auch gar nicht berechtigt, eine solche Beeinflussung des Mieteinigungsämtern die ihnen hier zugedachte Aufgabe zu Wunsch, daß die Mietsbeihilfe nicht genommen werden soll aus Richters zu versuchen, das ist Sache der Parteien: nur auf Antrag übertragen, durch deren Erfüllung sie die Lage der Mieter der kommunalen Unterstützung, sondern gezahlt werde in der Form des Beklagten hat der Richter zu ermessen. Von Zahlungsfähigkeit noch erschweren würden. Die Mehrheit der Stadtverordneten einer besonderen Mietsunterstüßung. Das Minimum für den oder-unfähigkeit zu reden, ist nicht unsere Sache, sondern Sache wollte auf diese vom Oberbürgermeister als wesentlichen Lebensunterhalt, welches der Magistrat durch Verfügung vom des Richters und des Gerichtsvollziehers. Die vorgeschlagene Vor- Wert der Einigungsämter" bezeichnete Butat nicht verzichten. 3. Oktober festgesetzt hat, ist durchaus unzulänglich und wird schrift wirkt lediglich zugunsten des Vermieters, und zwar des Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten nahm sie die Vor­immer unzulänglicher, da die Preissteigerung für die hartherzigen Vermieters; dazu ist die Gemeinde nicht da, wir sollen lage an. notwendigsten Lebensmittel dauernd weiter die wirtschaftliche Not mildern, nicht sie verstärken. Ich nehme wäch st. Die Unterernährung ist für die weniger bemittelten zugunsten des Richters an, daß er sich den Teufel um das scheren Eine Reihe Volksschichten stets, ganz besonders aber in der heutigen Zeit eine wird, was ihm ein Mietseinigungsamt dreinredet. Gefahr. Die Abzweigung der Mietsunterstübungen von den kom- von Zuschriften von Hauswirten an Frauen von Kriegsteilnehmern Auf Antrag der Deputation der städtischen Gaswerke hat der munalen Unterstübungen und ihre Abführung direkt an zeigt, wohin solche bureaukratische Parteinahme für die Haus- Magistrat Einrichtungen getroffen, welche den Gasabnehmern ins­die Vermieter findet in den Anträgen Cassel- Mommsen, befizer führt.( Redner verliest eine Anzahl solcher Zuschriften.) die uns jetzt als Ausschußantrag vorliegen, gar keine Er- Da wird den Frauen gejagt, sie hätten die Pflicht, die Unter- besondere in Anbetracht der jetzigen schweren Kriegszeiten sehr er­wähnung; gerade auf die Aenderung dieser Praris aber stüßung als Miete abzuführen, die Behörden teilten diese Auf- wünscht sein dürften. Einmal soll das schwere Hemmnis der Kautions­Daß diese Praris fassung, und wer die Miete nicht bezahle und somit den andern stellung beseitigt, sodann auch dem, der eigene Leucht- und Koch­in den Gesezen keinen Rückhalt findet, ergeben die juristi- Teil schädige, werde bestraft.( Seiterkeit.) So malt sich in apparate hat, der groschenweise Bezug von Gas unter Zugruude­schen Darlegungen des Kollegen Stadthagen in der letzten Sibung manchen Hausbesizerköpfen das Rechtsverhältnis! Unser Miets- legung des gewöhnlichen Gaspreifes ermöglicht und schließlich dem aufs einleuchtendste. Hier muß Wandel geschaffen werden. Dann recht im bürgerlichen Gesetzbuch ist antisozial, noch viel antisozialer im Publikum hervorgetretenen Bedürfnis nach Gasheizung durch muß nach unserer Auffassung der Rahmen der Mietsunterstützung sind die Berliner Mietsverträge; und nun will der Magistrat das mietsweise Ueberlassung von Gasheizöfen entgegengekommen werden. erhaltenden Personen weiter gespannt werden als bisher; auch alles noch übertrumpfen, indem dem Richter soll gesagt werden zunächst soll es den Konsumenten freigestellt werden, sich Münz­viele Handwerker und kleine Gewerbetreibende sind Opfer der können:" Bewillige die Räumungsfrist nicht, denn der Betreffende heutigen Kriegsnot. Angesichts der entgegenkommenden Erklä- ist ein Vöswilliger!" Es wird hier lediglich dem Drängen der gasmesser ohne gleichzeitige Benuzung von Beleuchtungskörpern, rungen des Oberbürgermeisters im Ausschuß gehe ich hier nicht Hausbesiterkreise nachgegeben und das bedaure ich außerordentlich. Kochapparaten usw. an Stelle von gewöhnlichen Gasmessern aufstellen näher darauf ein. Je größer der Kreis der Personen wird, die Warum will man denn nicht bei Abzahlungsgeschäften, bei Hypo- zu lassen. Hierdurch werden sie bei dieser Art von von Münz­Mietsunterstübungen erhalten sollen, um so durchgreifender wird thekenzinsen usw. auch solche Gutachten einführen; warum ganz ga s messern nicht nur von der Verpflichtung einer Kautions­naturgemäß die Hilfsaktion, die die Kommune dadurch zugleich allein den Mietern gegenüber? Wir bitten Sie aufs drin- stellung entbunden, sondern sind auch in der Lage, etwa vorhandene auch zugunsten der Vermieter unternimmt. Wir haben dagegen gendste, den betreffenden Passus zu streichen; nehmen Sie ihn eigene Gaseinrichtungsgegenstände zu verwenden oder sich solche ganz nichts zu erinnern. Der Magistrat läßt nun Mietsunterstüßungen an, so können wir der Vorlage nicht zustimmen. Die Wirkung nach Wahl und Geschmack zu beschaffen.

müssen wir das größte Gewicht legen.

Für die Entnahme von Heizgas wird nach wie vor ein Rabatt von 20 Prog. bei Messung durch getrennte Gasmesser gewährt. Mit der Aufstellung der vorbezeichneien neuen Art von Münz gasmessern sowie mit der Vermietung von Gasöfen wird bald­

nur zahlen, wenn der Vermieter als Gegenleistung einen Nachlaß einer solchen Maßnahme muß sein, daß die wirtschaftliche Lage von Infolge des Fortfalls der Vermietung der Beleuchtungsgegens an Miete bewilligt. Dieser Standpunkt ist im Ausschuß zu Un tausenden noch weiter erschwert wird. Schon müssen wir feststellen, recht angegriffen worden. Es muß unter allen Umständen dafür daß es den Hausbesitzern gelungen ist, große Firmen, welche den stände usw. werden statt der 675 Liter Gas, wie sie durch die jetzt gesorgt werden, daß nicht etwa nach dem Kriege die inzwischen Zurückgebliebenen der Kriegsteilnehmer unterstützungen geben, allein üblichen Münzgasmesser für 10 Pf. abgegeben werden, aufgesummte Mietsschuld den Schuldnern, den zurückkehrenden diese zurücknahmen, um sie den Hausbesißern zuzuwenden! Sie 750 Liter Gas aus den neuen Münzgasmessern für 10 Pf. ab­Kriegsteilnehmern aufgehängt und von ihnen mitgeschleppt wird. find jetzt auf dem Wege, diese Wendung mitzumachen. Wird selbst gegeben. Wie Reich und Staat die Pflicht haben, für die Kriegsbereitschaft die ganze Vorlage abgelehnt, es wäre kein Schade; die Unter- Ferner sollen zu Zweden der Raumbeheizung Gasöfen von den nach außen zu sorgen, so müssen sie auch den Kommunen ihre ftüßungskommissionen fönnen sehr wohl auch als Einigungsämter städtischen Gaswerfen gegen ein angemessenes Entgelt mietsweise Arme leihen, wenn es sich darum handelt, den Bedürftigen inner- fungieren.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) aufgestellt werden. halb ihrer Mauern zu Hilfe zu kommen und dadurch auch die Stadtv. Gaffel: So gut wie die Kollegen des Herrn Stadt­Kriegsbereitschaft nach außen zu stärken. Ich schließe mit der Hagen haben auch wir nach allen Seiten den Ansprüchen der dringenden Bitte, die uns in Aussicht gestellte Vorlage uns baldigit Kriegsnot gerecht zu werden versucht. Um so mehr bedauere ich zugehen lassen zu wollen.( Lebhafter Beifall bei den Sozialdemo- seinen ablehnenden Standpunkt. Das Mieteinigungsamt wird sehr fraten.) viel Gutes wirken, indem es eine Verständigung anbahnt, ohne Stadtv. Caffel( A. L.): Wenn Kollege Heimann meint, die daß der Richter angerufen zu werden braucht. Die Mietschuld möglichst begonnen werden. Unterstützungen reichten für das notwendigste Lebensbedürfnis bleibt bestehen, wenn auch die Klagbarkeit suspendiert ist; gerade nicht aus, so haben ja die Unterstüßungskommissionen für 3u- auch für die Kriegsteilnehmer wird sich also die Existenz solcher schüsse gesorgt. Was die direkte Abführung von Unterstügungen Ginigungsämter als ein Vorteil erweisen. Der Antrag Knauer, an den Hauswirt betrifft, so sind wir, wenn der Magistrat sich daß die Aemter mit den Unterstützungskommissionen zusammen­dazu für berechtigt hält, nicht berufen, dagegen Widerspruch zu er­heben. Die juristischen Zweifel sind nicht von Bedeutung, denn an sich wären wir ohne weiteres berechtigt gevejen, den 100pro­zentigen fommunalen Zuschlag an gewisse Vorbedingungen zu binden. Allerdings sehen auch wir einen solchen Abzug nur dann für gerechtfertigt an, wenn die Betreffenden durch die gesamte

Abschluß der B. E. W.

In der Aufsichtsratssitzung vom 28. Oktober wurde Be­fallen sollen, ist nur eine verschleierte Ablehnung der Vorlage. Die richt über das verflossene Geschäftsjahr erstattet. Das Ergeb­Abgabe von Gutachten kann sehr wohl dem Richter Grundlagen für nis ermöglicht, der auf den 2. Dezember einzuberufenden seine Entscheidung bieten, das hat die Erfahrung gezeigt. Daß die Gutachten sich immer nur gegen den Mieter richten werden, ist eine ordentlichen Generalversammlung nach den in gewohnter ganz willkürliche Annahme, ebenso wie die Besorgnis, die Aemter Höhe vorgenommenen Abschreibungen von 5 138 221 M. und nach einer im Hinblick auf die Kriegslage erforderlichen be­würden antisozial wirken, unbegründet erscheint.