Nr. 299. 31. Jahrgang.
Verlustlisten.
enthält Verluste folgender Truppen:
Die Verlustliste Nr. 65 der preußischen Armee 1. Garde- Erf.- Reg.; Garde- Füs- Reg.; Res.- Erf.- Reg. Nr. 1; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 2; Brig.- Ers.- Bataillone Nr. 5, 6, 7; Gren. Reg. Nr. 8; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 10; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 11; Inf.Reg. Nr. 13; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 15; Inf.- Reg. Nr. 17; Res.- Inf.Regimenter Nr. 19, 23; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 23; Res.- Inf.- Reg. Nr. 25; Inf.- Reg. Nr. 26; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 26; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 30; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 31; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 33; Brig. Ers.- Bat. Nr. 33; Res.- Inf.- Reg. Nr. 34; Füs- Reg. Nr. 36; Res.Inf.- Reg. Nr. 38; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 39; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 39; Füs.- Reg. Nr. 40; Jnf.- Reg. Nr. 45; Res.- Inf.- Reg. Nr. 48; Brig.Ers. Bat. Nr. 49; Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 52, 53; Inf.- Regimenter Nr. 55, 60; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 61; Inf.- Reg. Nr. 66; Res.- Inf.Reg. Nr. 66; Inf.- Regimenter Nr. 69, 71, 72; Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 73, 77; Inf.- Reg. Nr. 78; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 81; Inf.- Reg. Nr. 85; Res.- Inf.- Regimenter Nr. 86, 87; Gren.- Reg. Nr. 89; Inf.Regimenter Nr. 91, 99; Res.- Inf.- Reg. Nr. 109; Inf.- Regimenter Nr. 112, 116; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 116; Inf.- Regimenter Nr. 117, 118, 132, 135, 137, 138, 141, 142, 147, 149, 150, 151, 163, 164, 166, 173; Res.- Inf.- Reg. Nr. 202; 1. Landsturm- Bat. Karlsruhe ; Jäger- Bat. Nr. 9; Res.- Jäger- Bat. Nr. 14. Ref.- Drag.- Reg. Nr. 6; Drag.- Regimenter Nr. 12, 17; Res. Sus.- Regimenter Nr. 2, 4; Sus.- Neg. Nr. 6; Nej.- Bus- Reg. Nr. 7. Kav.- Ers.- Abt. der 55. gemischten Ers.- Brig.
7;
1. Garde- Feldart.- Reg.; Feldart.- Regmienter Nr. 3, 4, 10, 27, 42, 43, 51, 74, 76, 80, 84.
1. Garde- Fußart.- Reg.; Fußart.- Regimenter Nr. 18, 20. Garde- Pionier- Bat.; Pionier- Bat. Nr. 8; 1. und 2. BionierBat. Nr. 10; Pionier- Bat. Nr. 15; Pionier- Regimenter Nr. 18, 19; Pionier- Bat. Nr. 21; Pionier- Abt. der Garde- Kav.- Div. Feldfliegertruppe.
Garde- Res- Sanitäts- Komp. Nr. 2 des 10. Reservekorps. Feldlazarett Nr. 10 des Gardekorps ; Felblazarett Nr. 4, Frank furt a. O.; Feldlazarett Nr. 4 des 4. Armeekorps; Felblazarett Nr. 7 des 3. Armeekorps; Ref.- Feldlazarett Nr. 16, Altdamm; Reſ. Feldlazarett Nr. 69 des 18. Reservekorps; Feldbäckerei- Kolonne Nr. 1.
Arbeiter- Bataillon Nr. 1.
Verlustliste Nr. 39 bringt Verluste des 14. Inf.- Reg. Die sächsische Verlustliste Nr. 44 bringt Verluste des Brig.Gri.- Bat. Nr. 48; des Res.- Inf.- Reg. Nr. 101; des 3. Inf.- Reg. Nr. 102; des Ref.- Inf.- Reg. Nr. 102; des 4. Inf.- Reg. Nr. 103; des 6. Inf. Reg. Nr. 105; des 7. Inf.- Reg. Nr. 106; des Rei- Inf. Reg. Nr. 106; des Schüßen-( Füf.-) Reg. Nr. 108; des 11. Inf. Reg. Nr. 139; des 12. Inf.- Reg. Nr. 177; des 16. Inf.- Reg. Nr. 182; des 2. Fußart.- Reg. Nr. 19; der Schweren Proviant- kolonne Nr. 1. Die württembergische Verlustliste Nr. 47 bringt BerTufte des Res- Inf.- Reg. Nr. 119; des Landw.- Inf. Reg. Nr. 123; des Inf.- Reg. Nr. 126.
Aus der Partei.
Die Uebernahme des„ Avanti" durch den Parteivorstand . Rom, 24. Oktober .( Eig. Ber.) Am 23. Oktober hat der Partei. borstand mit der nachstehenden Erklärung die Leitung des italienischen Zentralorgans Avanti" übernommen:
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..Mit berechtigtem Stolz, wie er fich aus dem Bewußtsein der erfüllten und zu erfüllenden Pflicht ergibt, mit unerschütterlichem Glauben an die Sache des Sozialismus, mit der festen Ueberzeugung, das Rechte getan zu haben, und mit dem tiefen und unberdunkelten Gefühl der Parteidisziplin übernimmt der Parteiborstand heute die Leitung des Avanti". Immer hat dieses Kampfblatt die Fahne des Sozialismus hochgehalten, und sie wird unter der neuen Zeitung sicher nicht gesenkt werden: wenn es möglich wäre, würden wir sie noch höher schwingen!
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Die revolutionäre Fraktion, der durch die Parteitage bon Reggio Emilia und Antona die Leitung der Partei und des Zentralorgans übertragen wurde, wird wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft ihren Leitfäßen folgen, in erster Linie dem der Verteidigung der Parteieinheit. Selbst der Beschluß des Parteivorstandes die Leitung des Blattes selbst zu übernehmen, soll die Bedeutung haben, daß das Zentralorgan nicht Gefahr laufen darf, Werkzeug der Ideen und Absichten einzelner zu werden, sondern Werkzeug der Ideen und Absichten einzelner zu werden, sondern der treue und zuverlässige Wortführer der Joeen und Absichten der ganzen Partei bleiben will. Wir übernehmen die Leitung des Abanti" in einem schwierigen Augenblid, schwierig, nicht durch die Redaktionskrise, die eine schmerzliche, aber rein persönliche Episode darstellt, sondern durch die internationale Stellung der sozialistischen Parteien Europas gegenüber der furchtbaren Verwüstung des Krieges. Wir glauben, daß, je schwerer die Internationale verwundet scheint, je mehr sich der Hohn der Bourgeoisie gegen fie richtet, je mehr sie zerrissen und zerstreut ist, um so mehr muß unser Glaube in dem Rufe gipfeln: es lebe die sozialistische Internationale! Die Schwierigkeiten sollen uns nicht aufhalten, wenn wir in diesem Glauben an die Arbeit gehen, bei der uns die Gewißheit der Solidarität der ganzen Partei zur Seite steht. Der Parteivorstand."
der englischen Arbeiterschaft erlassenen Aufrufe zugunsten der Retru Demgegenüber bekunbete ber 8euge Schankwirt Ließ mit tierung usw. mit unterzeichnet. Am 19. Oftober hat er noch ein großer Bestimmtheit, es fönne gar nicht zweifelhaft sein, daß ber besonderes Manifest veräffentlicht, das die sozialistischen Tages- Angeklagte die beleidigenden Redensarten mit Bezugnahme auf forderungen der Arbeiterschaft betont: größere finanzielle Unter- den Deutschen Kaiser gebraucht und diesen auch genannt habe. Das bestätigte auch der zweite Beuge, Sellner Korneffel, der das stützung der Gewerkschaften durch den Staat, Pensionsminimum von Gespräch zum Teil mitangehört hat.- Polizeiwachtmeister Wolff, 20 M. pro Woche für Kriegsinvalide usw. Ueber die internationalen der dem Angeklagten nach dessen Festnahme vorhielt, wie er sich Beziehungen heißt es: erlauben könne, solche Beleidigungen gegen den Deutschen Kaiser zu gebrauchen, sagte als Zeuge, der Angeklagte habe auf dieser Borhalt nur geantwortet, das habe er am Biertisch gesagt, da sage man ja mancherlei.
„ Der Bundesvorstand übersieht keineswegs seine Verpflichtungen gegenüber den Arbeitern anderer Länder und er hofft, daß... die internationale Freundschaft und Arbeit wieder erneuert werde; für den Augenblick aber liegen seine Pflichten in der Heimat."
Ueber die Beteiligung Englands am Kriege sagt das Manifest: Loyalität gegenüber sich selbst, gegenüber den besten Ueberlieferungen und den vertraglichen Verpflichtungen des Landes machten das Fernbleiben von diesem Konflikte unmöglich Seit wir einmal in den Krieg verwickelt sind, stand die Pflicht der Bewegung fest. Es ward notwendig, ganz abgesehen von persönlichen Rücksichten und Freundschaften, dem Angreifer den heftigsten Widerstand entgegenzufeßen und alle Opfer zu bringen, die nötig sind, um den Krieg zu einem entscheidenden und ehren vollen Ende zu führen."
Das Manifest ist von allen, auch in Deutschland durch viele Besuche und Teilnahme an den internationalen Konferenzen befannten Mitgliedern des Vorstandes unterschrieben und zwar:
Abgeordneter O'Grady( Möbelindustrie), Vorfigender, J. Groß ( Verband der Weber), 2. Vorsitzender, Abgeordneter John Ward ( Erdarbeiter), Kassierer, J. Crinion( Tegtilarbeiter), Aleg. Wilfie ( Schiffszimmerer), J. N. Bell( Hilfsarbeiter), Ben Cooper( Bigarrenarbeiter), J. A. Gungnan( Blecharbeiter), Ben Tillett( Docker), 2. Mallalie!( Sutmacher), W. Marsland( Spinner), A. Short( Steffelschmiede),. F. Richards( Schuhmacher), J. Taylor( Algemeiner T. Verband), W. A. Appleton, Sekretär.
Berlin und Umgegend.
Städtische Arbeitsnachweise für kaufmännische Angestellte unter paritätischer Leitung von Unternehmern und Angestellten sind jetzt an mehreren bedeutenden Orten neu errichtet worden, so in Breslau und Nürnberg . Auch in Berlin schweben Verhandlungen darüber, ob ein derartiger Nachweis eingeführt werden soll. Die durch den Krieg immer mehr zunehmende Arbeitslosigkeit im Handelsgewerbe macht die Neuregelung des kaufmännischen Arbeitsnachweises zur dringenden Notwendigkeit. Leider arbeiten einige von ihren Stellenvermittlungen das Dasein fristende bürgerliche Handlungsgehilfenverbände gegen die Schaffung fommunaler Stellennachweise, weil sie befürchten, dadurch an Mitgliedern und Einnahmen zu verlieren. Je mehr aber trotz dieser Widerstände städtische Nachweise gegründet werden, desto mehr wird die Praxis zeigen, wie notwendig und nüßlich sie sind. Das wird dem Zentralverband der Handlungsgehilfen seinen Kampf für diesen sozialpolitischen Fortschritt wesentlich erleichtern.
Ausland.
Englische Arbeiter gegen die deutsche Konkurrenz. Der Generalsekretär des englischen Verbandes der Eisen- und Stahlarbeiter, verhältnismäßig eine der stärksten Gewerkschaften des Bandes, jagt wörtlich in einem Zirkular an die Mitglieder: " Die Pflicht unserer Mitglieder während des Krieges besteht barin, bei der lleberwindung der Deutschen auf wirtschaftlichem Gebiete zu helfen. Die Unternehmer werfen sich schon in den großen Kampf, um den deutschen Handel zu erobern. Ohne unsere Anstrengungen aber wird deren Kampf nuklos bleiben.- müssen beide fiegen! Keine Arbeitsnieberlegung mehr, fein Wegbleiben von der Arbeit! Jede wirkliche Schwierigkeit fann und wird leicht durch oder mit unserer Organisation und die Lohn. ämter geregelt werden aber nur, wenn es sich um wirkliche Differenzen handelt!"
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Bemerkt sei, daß der genannte Verband seit Jahren bem Internationalen Metallarbeiterbunde angehört. Es ist selbstverständlich, daß ein solches Verhalten organisierter Arbeiter auf das schärfste verurteilt werden muß, wo immer es auch vorkommen
mag.
Das Friseurgewerbe in Antwerpen . Der Sekretär des Antwerpener Friseurberbandes teilte neuer dings dem holländischen Bruderverbande mit, die Verhältnisse in Antwerpen hätten sich jest so weit gebessert, daß er den Meistern, die sogen. beffere Geschäfte unterhalten, die Rückkehr empfehlen fönne. Dagegen werde es wohl für Gehilfen sehr schwer halten, eine Beschäftigung zu erhalten. Auch die Inhaber solcher Geschäfte, die auf Arbeiterfundschaft angewiesen sind, tun nach demselben Berichterstatter gut, vorläufig von der Rückkehr abzusehen.
Gerichtszeitung.
Kriegsgespräche an der Bierbant.
Der Staatsanwalt beantragte ein Jahr Gefängnis und be gründete den Antrag im wesentlichen damit, daß dem Angeklagter als Russen zugute gehalten werden müsse, daß er sich von seinen russischen Empfindungen habe leiten lassen. Aber er hätte Rüdficht auf die Empfindungen der Deutschen nehmen müssen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Oskar Cohn, führte aus: Wenn bei der schnellen und undeutlichen Sprechweise des Angeflagten ein Mißverständnis der Zeugen zwar nicht ausgeschlossen sei, so werde doch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die Tatfrage wohl zuungunsten des Angeklagten entschieden werden. Wenn also angenommen werde, daß der Angeklagte die beleidigenden Worte auf den Deutschen Kaiser bezogen habe, so könne er doch nur unter der in der Novelle von 1908 gegebenen Vorausfegung bestraft werden, daß die Beleidigung in ehrverlebender Abficht, böswillig und mit Ueberlegung erfolgt jei. Diese Voraussehung treffe hier nicht zu. Mit Ueberlegung habe der Angeklagte ficher nicht gehandelt. Im Gifer einer hißigen Auseinandersetzung und bei seiner nervösen Erregung könne sich der Angeklagte der Bedeutung seiner Worte nicht bewußt gewesen sein. Aus diesen Gründen beantragte der Verteidiger die Freisprechung. Das Gericht tam zu einem freisprechenden Urteil. Dies bes gründete der Vorsitzende im wesentlichen so: Es ist erwiesen, daß Der Angeklagte durch seine Aeußerungen den Deutschen Kaiser beleidigt hat. Der Angeklagte hatte die Abficht, die Ehre des Deutschen Kaisers zu verlegen, er handelte auch böswillig. Aber es ist nicht erwiesen, daß er mit Ueberlegung gehandelt hat. Er hat vielmehr höchst unüberlegt gehandelt, indem er in einer so hochgespannten Zeit wie die jetzige solche Aeußerungen gebrauche. er tat das in hochgrabiger Erregung und Nervosität, er handelte also ohne Ueberlegung und mußte deshalb freigesprochen werden.
Gültigkeit einer Droschken- Polizeiverordnung.
Der Angeklagte Kessenich sollte sich gegen den§ 10 der Bonner Droschten Polizeiverordnung dadurch vergangen haben, daß er sich am Bahnhofsplatz zu Bonn mit seiner Droschte aufgestellt habe, ohne polizeilich zum Bahnhofsdienst kommandiert zu sein. Das Landgericht in Bonn sprach den Angeklagten frei, weil die fragliche Verordnung vom 30. März 1905 wegen ungenügender Bublifation ungültig sei. Nach einer Bekanntmachung des Regierungspräsidenten zu Köln vom Jahre 1888 müssen solche Verordnungen am Gemeindehause( Rathause) ausgehängt werden. Die Verordnung sei aber in einem überwölbten Toreingange angebracht gewesen. Dieser sei als zum Innern des Rathauses gehörig anzusehen. Also sei die Verordnung nicht vorschriftsmäßig am Gemeindehause, sondern im Gemeindehause ausgehängt ge= gewesen, so daß sie schon deshalb formell ungültig sei. Die Ungültigkeit der Verordnung ergebe fich aber auch noch aus einem weiteren Umstande. Die erwähnte Bekanntmachung des Regierungspräsidenten zu Köln schreibe nämlich auch noch weiter vor, daß Ortspolizeiverordnungen, soweit sie nicht zur Sicherheitspolizei gehörten, der Zustimmung des Gemeindevorstands bedürften. Hier handele es sich um gewerbepolizeiliche Vorschriften, für die diese Zustimmung erforderlich sei. Nach der Judikatur müsse aber auch biefe Zustimmung aus der Publikation hervorgehen. Das wäre nicht der Fall, weil die Verordnung einfach unterschrieben sei: Der Oberbürgermeister, Auch deshalb sei die Droschten- Polizei
verordnung ungültig.
Das Kammergericht hob jetzt auf die Revision der Staatss anwaltschaft dies Urteil auf und verwies die Sache zu nochmaliger Berhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurüd. Be gründend wurde ausgeführt:
Der Aushang sei erfolgt in einer Durchfahrt des Gemeindehauses. Dieser Durchgang jei dem Publikum frei geöffnet gewesen und es habe auch eine Durchfahrt stattfinden können, so daß man ihn als öffentliche Straße ansehen konnte und auch angesehen habe. Jedermann war berechtigt, sich längere Zeit dort aufzuhalten und den Aushang fennen zu lernen. Unter diesen Umständen sei anzunehmen, daß die Verordnung am Rathause ausgehängt gewesen jei. Was nun die nach der Bekanntmachung des Regierungspräsi benten erforderliche Zustimmung des Gemeindevorstandes angehe, jo nehme das Kammergericht an, daß in der Publikation nicht burchaus gesagt werden müsse: Unter Zustimmung des Gemeindevorstandes. Es genüge vielmehr, daß aus der Berordnung die Zustimmung des Gemeindevorstandes ersichtlich sei. Gs genüge schon, nach Annahme des Kammergerichts, wenn der Gemeindeborstand die Verordnung mit unterschriebe. Nun sei im Gebiete der rheinischen Städteordnung der Oberbürgermeister der Gea meindevorstand. Da er in Bonn zugleich der Polizeiverwalter sei, so habe es hier genügt, wenn die Unterschrift einfach lautete: Der Oberbürgermeister. Die Verordnung sei deshalb gültig. Das Landgericht müsse nunmehr materiell die Sache nachprüfen,
Aus Industrie und Handel.
Der Techniker Heinrich Conzeff, ein in Dorpat geborener russischer Staatsangehöriger, hält sich seit längerer Zeit in Berlin auf, um ihm patentierte Erfindungen geschäftlich zu verwerten. Infolge des Krieges gerieten feine Geschäfte völlig ins Stocken, er fam in eine bedrängte Lage und hatte oft, wenn er als Russe erkannt wurde, unter der feindseligen Deutsche Verwaltung des franzöfifchen Erzgebiets. Stimmung anderer zu leiden. In dem erregten Zustand, Meb, 31. Oktober .( W. T. B.) Das das Erzbeden bon in dem Conzeff durch diese Umstände versetzt wurde, kam er am 15. September in das Wirtshaus Bum Askanier" pationsgebiet wurde auf Befehl des Kaifers durch Anordongwy und Briey umfassende französische Ottua Eine sozialistische Stadtverwaltung im Kriege. in der Anhaltstraße, wo er mit dem ihm seit längerer Zeit nung des Reichstanzlers unter deutsche Bibilverwal Die französische Stadt Toulouse hat seit Jahren eine persönlich bekannten Schankwirt Ließ in ein Gespräch über tung gestellt. Mit der Verwaltung unter Befehl des Gouver sozialistische Stadtverwaltung, aber noch nie hat diese soviel für die die Kriegsereignisse geriet. Ließ verwies auf die von neurs von Mez, Generals v. Oven, wurde der Bezirkspräsident arbeitende Bevölkerung tun können, wie seit Ausbruch des Strieges russischen Soldaten in Ostpreußen verübten Greueltaten, wo- von Lothringen Freiherr v. Gemmingen- Hornberg und unter Bom 12.- 31. August, schreibt der Genosse Bedouce aus gegen Conzeff in dem Bestreben, seine Landsleute zu ber- diesem die Kreisdirektoren von Mez, v. Roeper und von Dieden Toulouse, haben wir 350 000 Portionen Lebensmittel teidigen, behauptete, deutsche Soldaten hätten in Ostpreußen Hofen- West, Bostetter, beauftragt. Die Verwaltung der Ange beim berteilt. Besonders städtische Milchverteilungsstellen sorgen dafür, geplündert, aber russische Soldaten hätten, wie in Zeitun- legenheiten der Zivilverwaltung des Offupationsgebiets daß alle kinder der Bedürftigen Milch erhalten. gen berichtet worden sei, an die Bewohner von Neidenburg Für die Erzgruben und üttenwerke in diesem Gebiet Gouvernement wurde dem Regierungsrat Liebermann übertragen. Die Familien der Eingezogenen erhalten eine Unterstügung von Brot ausgeteilt. Im weiteren Verlauf dieser russisch- deutschen ist eine besondere Schuhverwaltung eingerichtet, welche die mindestens 1 M. täglich, aber auch zahlreiche Arbeitslose find zu Auseinandersetzungen an der Bierbank geriet Conzeff in Sicherung der teilweise verlassenen oder mit ungenügendem Perunterstützen. Etwa 15 000 der letzteren erhalten täglich das nötige immer heftigere Erregung und ließ sich nach Angabe von sonal angetroffenen Werte und Gruben übernommen hat und bea Brot in den Brotverteilungsstellen unentgeltlich. Um die Arbeits- Ohrenzeugen zu Aeußerungen hinreißen, die eine grobe Be- fonders für den Fortbetrieb der Wasserhaltung forgt, lofigkeit einzudämmen, wird die Stadt den Bau von Ar- leidigung des deutschen Kaisers darstellen. Als die Folgen um den wertvollen Grubenbereich vor dem Berfaufen zu schüßen. beiterwohnungen in großem Stile unternehmen. Von den der Bierbankpolitik so weit gediehen waren, padte ein Kellner Die Schußverwaltung ist unter dem Bezirkspräsidenten bem Berg dabei zu zahlenden gewerkschaftlichen Löhnen wird die Hälfte in den Conzeff am Kragen und warf ihn hinaus. Auf der rat Dr. Kohlmann, dem Bergmeister Hoenig und Bergassessor Gutscheinen ausgelegt werden, die in den städtischen Brotläden in Straße wurde Conzeff von einem Schutzmann festgenommen heiten ber deutschen Schutzverwaltung ist ein ständiger indu Horten übertragen. Zur Beratung des Gouverneurs in Angelegen Zahlung genommen werden. Auch werden umfangreiche Vorberei- und fikt seitdem in Untersuchungshaft. strieller Beirat aus Vertretern der deutschen Schwerindutungen getroffen, um der ärmeren Bevölkerung, sobald die rauhe Gestern hatte sich Conzeff wegen Majestätsbeleidigung vor der strie berufen, die an dem französischen Minenbesitz start mit Rapital Jahreszeit beginnt, wärmere Kleidung und Brennmaterialien liefern zweiten Straffammer des Landgerichts I zu verantworten. In beteiligt ist. Der Beirat besteht aus: Kommerzienrat Louis hochgradiger nervöser Erregung äußerte sich Konzeff auf die An Röchling - Saarbrüden, Geh. Kommerzienrat v. Oswaldt- Koblenz, flage. Er sagte, das Gespräch sei auch auf die Frage gekommen, Generalleutnant v. Schubert- Berlin, Geh. Kommerzienrat Kirberg wer den gegenwärtigen Weltkrieg verschuldet habe. Da habe er, Mülheim- Ruhr, Kommerzienrat Springorum- Dortmund, Conzeff, den Standpunkt vertreten, die seit dem verflossenen Balfantriege von dem König von Bulgarien , den die Russen den merzienrat Klödner- Duisburg und Bergrat Frielinghau, Mitglied byzantinischen Kaiser nennen, befolgte Politik sei die Ursache des des Direktoriums der Firma Krupp in Essen, jeßigen Weltkrieges. Sieran anknüpfend habe er gesagt, der byzan tinische Kaiser jei ein Betrüger, ein Verbrecher, er allein habe den Weltkrieg verschuldet, aber er werde schon seinen Rohn bekommen, Der englische Gewerkschaftsbund, der mit seinen nunmehr er habe ja Angst vor seinen eigenen Offizieren, die ihn bei nächster 1006 904 Mitgliedern auch dem Internationalen. Gewerkschaftsbunde! Gelegenheit befeitigen würden. Ueber den Deutschen Kaiser Schabbons mit einjähriger Laufzeit verkauft, deren Betrag | in Berlin angehört, hat die bisher von anderen Vertretungen behauptete der Angeklagte habe er nichts beleidigendes gesagt. zum Anlauf von Waren in New York verwendet werden soll
zu tönnen.
Gewerkschaftliches.
Der englische Gewerkschaftsbund
und der Krieg.
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