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titlet Hausverwalter, bereu Verhalten gegen zwei Kriegersrauen wir besprachen(in Nr. 29i und in Nr. 296), wünschen sich zu rechtfertigen. Anstatt sich nur zu den von uns gemachten Angaben zu äußern, erzählen sie daneben allerlei von ihrem guten Einvernehmen mit anderen Mietern. Herr Hitzeroth, Verwalter von Hochstädter Str. 16, hat sich mit einem langen Brief an uns gewandt. Er will zeigen, daß er gegenüber seinen Mietern sehr human sei. Zu diesem Zweck teilt er unS die Mietsschulden von anderen Kriegerfrauen des Hauses mit und zwar unter Beifügung der vollen Namen. Daß wir die Zahlen und Namen veröffentlichen, wird uns niemand zu« muten wollen. Ebenso werden wir nicht wiedergeben, waS Herr Hitzeroth an beleidigenden Worten über jene von uns in Nr. 296 erwähnte Kriegerfran sich leistet. Den Mann tadelt und lobt er in einem und demselben Satz alsganz faulen Mietezahler" und(zwei Zeilen tiefer) alsanständigen Menschen, der seinen Verpflichtungen nachkommt". Dunkel ist der Rede Sinn. Die von uns gegebene Darstellung wird durch den Brief Hitzeroths bestätigt mit Aus. nähme nur des Umstände«, daß er zu der Frau von Exmission geredet und denVorwärts" wegen der Artikel über die Unzulässigkeit der Exmission von Krieger» frauen einOchsenblatt" genannt habe. DaS bestreitet er, aber die Frau bleibt bei ihrer Darft llung. Wie übrigens Herr Hitzeroth Uber die ZeitungSlektüre der Frau denkt, zeigt folgender Satz seines Briefes:Selbstverständlich habe ich gesagt, sie solle statt Zeitung lesen lieber für die Kinder sorgen, die den ganzen Tag sich selbst überlassen find." Herr Schmidt, Verwalter von Antwerpener Str. 48, über den lvir in Nr. 294 berichteten, hat sich zu uns bemüht. Er erklärt unsere Wiedergabe seiner Aeußerungen gegenüber der Frau des im Felde stehenden Mietsschuldners für unrichtig; aber die Frau hält ihre Antoben aufrecht. Auch Herr Schmidt sagt, daß andere Mieter mit ,hm sehr zufrieden seien. Er wird ja wohl nicht das aus der Welt schaffen können, daß er die Kriegerfrau auf Mietezahlung und Räumung verklagt hat. Zum Termin am 39. Okiober war er nicht gekommen, und der Richter schickte die Verklagte ohne Entscheidung nach Hause. Andernfalls hätte selbstverständlich sofort die Klage bis zur Rückkehr des im Felde stehenden Ehemanns ausgesetzt werden müssen. Nun hat Herr Schmidt zu seiner Rechtfertigung uns einen vom 23. Oktober da- tierlen Brief der Frau des Hauseigentümers vorgelegt. Darin teilt sie ihm mit. soeben sei jene Mieterin bei ihr gewesen und habe ihr etwas vorgeweint, weil er sie verklagt habe.Ich habe ihr aber", fäbrt sie fort,gesagt, daß Sie über alle HauSangelegenheiten vollständig freie Verfügung hätten und ich mit dem Hause nichts zu tun haben möchte. Bitte, handeln Sie fo. wie Sie es für richtig halten". Gegenüber diesem Brief bleibt die auf Exmission verklagte Krieger- frau dabei, die Hauswirtin habe das Vorgehen des Verwalters scharf mißbilligt, einen Austrag zur Klagerücknahme in Aussicht gestellt und schließlich ihr noch ein Geldgeschenk eingehändigt. Wir hatten uns wirklich gefreut, hier einmal eine Hauswirtin loben zu können. Jetzt sollen wir durch diesen Brief, der allerdings sonderbar klingt, uns die Freude verderben lassen? Hat die Wirtin vielleicht nur sagen wollen, daß der Verwalter, der ja von dem gleichfalls im Felde stehenden Hauseigentümer weiteste Vollmacht hat, da« Rechte tun solle und werde? Der Mann der verklagten Mieterin hat auf die Nachricht von dem Vorgehen des Verwalters sich in zwei nach Hause gesandten Briefen mit erregten Worten geäußert. Von dem Hauseigentümer nimmt er an, daß dieser, wenn ihm die Sache vorgetragen werden könnte, dem Verwalter nicht recht geben würde. Unseres Erachtens hätten beide Hausverwalter besser getan, uns nicht zu veranlassen, daß wir unS nochmals mit ihnen beschäftigten.
Zeugen gesucht. Diejenigen Personen, die gesehen haben, wie in der Nacht vom 26. zum 27. Oktober eine �eitungShändlerin von einem Privatautomobil vor dem BierhauS Siechen am Potsdamer Platz   überfahren wurde, werden gebeten, ihre Adressen an Frau Elisabeth Jaenicke, Bernauer Str. 48, abzugeben. Tie Fr seurgeschäfte in Köpenick   werden vom 2. Rovetnber ab nach einem Bes-dlussc der freien Vereinigung, der Innung sowie der keiner Korporation angehörenden Friseure um 8 Uhr geschlossen. Wie uns mitgeteilt wird, ist der Beicbluß gefaßt worden, um in der gegen- wältigen schlechten Zeit die Unkosten für Licht und Feuerung zu er- sparen._ Soziales. Eine mißglückte Schiebung. Von dem Kaufmann Heymann, als den Mitinhaber des Rechts- und DetektivbureauZRechtswissenschaftliche Bereinigung", Oranienburger Straße  , forderte eine Schreibdame gestern vor dem Gewerbegericht rückständiges Gehalt für Juli und August, in Summa 89 Mark. Der Beklagte bestritt, der richtige Beklagte zu sein und behaup. tete, ein gewisser Neisser, der jetzt im Felde steht, sei Arbeitgeber gewesen. Heymann mutzte zugeben, daß Neisser lediglich seine Kenntnisse dem Geschäfteingebracht" habe. Er selbst aber hätte nur dem Neisser das erforderliche Kapital verschafft. Gcldgeberin sei seine Schwester. Für die Geldbeschaffung hat er sich die Hälfte des Reingewinnes zusichern lassen. Auf Heymanns Rainen war das Telephon angemeldet. Er führte auch die Bücher sowohl wie die Kassengeschäfte. Eine polizeiliche Anmeldung des Gewerbe- betriebes lag nicht vor, so daß also auch hieraus über die Inhaber- schaft nichts festgestellt werden konnte. Das Gericht sah aus diesen Umständen eine Mithaftung beS Beklagten Heymann für vorliegend an und verurteilte ihn zur Zahlung.
Gerichtszeitung.
Postunterschleife. Gegen jugendliche Postaushelfer richten sich mehrere zur- zeit bei den Moabiter   Gerichten schwebende Strafverfahren. Arn gestrigen Tage hatten sich allein vor der 1. Strafkammer des Landgerichts III zwei derartige ungetreue Posthilfs- beamte zu verantworten. In dem ersten Falle handelte es sich um den PostauShelser Leo Montewski, der bei dem Postamt ö in Charlottenburg   beschäftigt gewesen war. Der Angeklagte hatte den Auftrag erhalten, eine Anzahl Briefe nach dem Postamt 2 in Charlottenbnrg zu überführen. Unterwegs eignete er sich einen an die Montanwerke gerichteten Brief, der einen Scheck auf die Deutsche Bank über 599 Mark cnt- hielt/ an. Er veranlatztc dann einen Bekannten, namens Roman Block, den Scheck bei der Bank einzuziehen. Dieser erhielt auch das Geld ausbezahlt und bekam dann von dem Angeklagten einen Teil des erbeuteten Geldes als Belohnung. Nur durch den Um- stand, daß Block bei der Bank mit seinem richtige» Namen quittiert hatte,' kam das Pergehen des Angeklagten zur Entdeckung.   Mit Rücksicht auf den groben Vertrauensbruch erkannte die Straf- kammer auf» Monate Gefängnis und Aberkennung de? Rechts zur Bekleidung öffentlicher Aemter.. In dam zweiten Falle handelte es sich um den Postaushelfer Paul Bettac aus Pankow. Eines Tages fand das Dienstmädchen des AmtsgerichtsratS Joete in Pankow   in dem Vorgarten des Grundstücks Berliner Straße 125 eine Unmenge zerrissener Briefe und Postkarten mit verschiedenen Adressen. Der AmtLgerichtSrat setzte die einzelnen Schnitzel zusammen und handigte die Sachen der Postbehörde aus, da er zu der Ueberzeuguug kam, daß eS sick' Ae«mtwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für den
hier um widerrechtlich beiseitegeschaffte Briefschaften handelte. Die Postbehörde stellte fest, daß es sich um Briese aus dem Bestellbezirk des Angeklagten handelte, der sie offenbar aus Bequemlichkeit weg- geworfen hatte, um nicht erst die Treppen steigen zu müssen. DaS Gericht kam zu einer Freisprechung, da es den Sachverhalt nicht für genügend aufgeklärt erachtete._ Ein Gaunerstreich. Einen Betrugsversuch an einem Postschalter hat der Händler Theodor Sprung unternommen, der dieserhalb vor der 3. Straf- kaimner sich zu verantworten hatte. Ein Kaufmann B. hatte bei der Postanstalt auf eine Postanweisung die Summe von 175 Mk. eingezahlt, die für eine auswärts wohnende Filialleitcrin bestimmt war. Herr B. hatte den als Bescheinigung für die erfolgte Ein- zahlung dienenden Teil der Anweisung verloren und dieser war von dem Angeklagten gefunden worden. Im Handumdrehen machte sich der letztere einen Plan zur Verwertung dieses Fundes zurecht und führte ihn in folgender Weise aus: Er erschien schleunigst an dem Postschaltcr und trat dort unter Vorweisung der Empfangs- quittung als der Einzahler des Postanwcisungsbetrages aus. Er ersuchte den Schalterbeamten, ihm doch die Anweisung selbst noch einmal vorzulegen, da er vergessen habe, eine für die Empfängerin wichtige erläuternde Bemerkung aufzuschreiben. Die Anweisung wurde auch wirklich zu dem angebenen Zweck nochmals hervorgeholt und der Angeklagte versah sie mit der Bemerkung, daß die Empfän- gerin den Betrag sofort an die Adresse deS Angeklagten senden solle. Damit verließ der Angeklagte das Postamt. Bald darauf erschien dort ein Angestellter des Herrn B. und teilte den Verlust des OuittungsabschnitteS mit, um auf diese Weise einer etwaigen miß- bräuchlichen Benutzung vorzubeugen. Zu seinem Erstaunen konnte ihm nur die Mitteilung werden, daß inzwischen eine solche schon in Szene gesetzt worden wäre. Es wurde dann seitens des Herrn B. eine neue Postanweisung in der Form eines Duplikats aus- geschrieben und an die Filialleiterin abgeschickt, die erste aber zurückbehalten und zu weiteren Nachforschungen nach der Person des Angeklagten benutzt, dessen Ermittelung keine großen Schwierig- ketten machte. DaS Schöffengericht hatte diesen verschmitzten Gaunerstreich mit der sehr milden Strafe von einem: Monat Ge- fängnis geahndet. Hiergegen legte der Angeklagte noch Berufung ein und versuchte, dem Gerichtshof zum Beweise seiner Unschuld ein überaus törichtes Märchen aufzubinden, mit dem Erfolge, daß der Gerichtshof sein lebhaftes Bedauern darüber aussprach, daß nicht auch der Amtsanwalt Berufung eingelegt hatte. Da der Angeklagte ein vielfach, auch mit Zuchthaus vorbestrafter Mensch ist, würde er in diesem Falle wahrscheinlich aufs neue ins Zuchthaus gewandert sein. Die Berufung wurde verworfen. Berkauf in Markthalle». Ter Fleischermeister Hänel sollte§ 3d der Markt-Polizei- Verordnung für die Berliner   städtischen Markthallen vom 25. Ok- tobe 1912 übertreten haben. Darin wird bestimint, daß vor Beginn und Schluß der vorgeschriebenen Geschäftszeit in den Markthallen nichts verkaust werden darf. H. hatte vor Schluß der Verkaufs- zeit einem Verwandten Fleisch verkauft und eingepackt, es aber gestattet, daß das Fleisch in seinem Stand liegen blieb. Hier holte es der Käufer am nächsten Tage vor Beginn der Geschäftszeit ab. Das sah die Behörde als eine Ucbertretung der zitierten Be- stimmung an. Das Kammergericht als letzte Instanz nahm jetzt in lieber- einstrmmung mit dem Landgericht keine llebertretung der Vorschrift an und billigte die Freisprechung des Angeklagten. Zur Begründung wurde ausgeführt: Es möge zugegeben werden, daß auch die lieber- gäbe der Ware noch als ein Teil des Verkaufs, angesehen werden könne. Hier sei aber die Uebergabe der verpackten Ware bereits am Verkaufstage rechtzeitig erfolgt. Es sei dann ein neuer Ver- trag abgeschlossen worden zwischen dem Angeklagten und dem Käufer, dahingehend, daß Angeklagter die Ware bis zum nächsten Tage aufheben sollte. Wenn sie der Käufer dann am anderen Tage abholte, könne darin ein Teil der Verkaufshandlung nicht mehr gefunden werden. Der Angeklagte könne darum nicht ver- urteilt werden, obwohl das Abholen der Ware vor dem Beginn der Geschäftszeit erfolgte. /Ins Industrie und Handel. Die Arbeitslosigkeit im ersten Kriegsvierteljahr. Man durfte mit Spannung dem ersten in die KriegSzeit fallenden VicrteljahrSbericht de« Kais. Stat. Amtes über die Arbeits- lostgkeit in deutschen Fachverbänden entgegensehen, der einen Auf- schlutz über den tatsächlichen Umfang der allgemeinen Arbeitsstockung geben würde. Freilich ist dieser Aufschluß auch kein umfassender, da von den 52 der Berichterstattung angeschlossenen Verbänden nur 18 Nachweise eingeschickt haben. Diese Nachlveise beziehen sich aus 1 919 283 Mitglieder, während beispielsweise im vorletzten Quartal über 2 182 622 Mitglieder berichtet wurde. ES waren von diesen Mitgliedern am Schlüsse der letzten OuartalSwoche 161 164 als arbeitslos am Orte und auf der Reise gemeldet worden, das sind 16 Proz. DaS vorletzte Vierteljahr schloß mit einem Prozentsatz an Arbeitslosen von 2,5. Die Steigerung ist also groß. Immerhin bedeutet der Ende September festgestellte Satz schon ein Nachlassen der Arbeitslosigkeit, die Ende August sogar die Höbe von 22,4 Proz. erreicht hatte. Mit Ausnahme des Gutenbergbundes, bei de», die Arbeitslosigkeit noch um ein geringes, nämlich von 28,0 auf 29,4 Proz. stieg, machte sich bei ollen übrigen für die beiden Monate vetgleichbaren Verbänden ein Rückgang bemerkbar. Beachtenswert ist, daß der Prozentsatz der arbeitslosen w e i b- kicken Mitglieder, der sonst stets hinter dem der männlichen zurückbleibt, diesmal 29.9 gegen 15.2 Proz. beträgt. EL erklärt sich dies natürlich dadurch, daß von den mannlichen Mitgliedern eben ein großer Teil im Kriege ist und dadurch die Zahl der Arbeitslosen vermindert. Nur bei den Transportarbeitern und den Textil- arbeitern ist der Prozentsatz der weiblichen Arbeitslosen kleiner als der der männlichen. Die höchsten Arbeitslosensätze wiesen auf Ende Sep- August tember Bildhauer(Gewerksch.)...... 56,2 48,5 Hutmachcr(Gewerksch.)..... 62,2 46,3 Porzellanarbeiter(Gewerksch.)... 54,9 41,8 Glasarbeiter(Gewerksch.)..... 49,7 41,6 Buchdrucker(Gewerksch.)..... 41,2 83,2 Senefelder-Bund  (Gewerksch.)... 54,8 31.7 Umgekehrt hatten die niedrigsten Arbeitslosenziffern an beiden Stichtagen: Gemeinde- u. Staatsarb.(Gewerksch.) 1,8 1,1 Notenstecher(Gewerksch.)..... 12,8 1,1 Brauerei- u. Mühlenarb.(Gewerksch.) 1,7 1.6 Kupferschmiede(Gewerksch.).... 4,9 2.7 Kürschner(Gewerksch.)...... 18,3 8,1 Schuhmacher und Lederarb.(H.-D.). 13,2 5,4 Endlich seien noch die Arbeitslosenziffern unserer größten Ge- werkschaiten genannt: Bauarbeiter(296 375 Mitglieder).. 16.4 11,4 Fabrikarbeiter(151 892 Mitglieder). 16,3 11,2 Transportarbeiter(142 643 Mitglieder) 19,8 8,6 Holzarbeiter(184 313 Mitglieder).. 33,0 26,8 Textilarbeiter(116 283 Mitglieder). 28,2 17,1 Der Bergarbeiterverband und der Metallarbeiterverband habe» nicht zur Statistik berichtet. Bei ersterein ist überhaupt keine Ar- beitSlosigkeit vorhanden., während die Metallarbeiter mit ziemlich hohen Ziffern von Erwerbslosen zu rechnen haben._ Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin  . Druck u.PerIag:Vorwärt»
Jedenfalls zeigen die amtlichen Veröffentlichungen zur Genüge. wie notwendig ein weiteres Eingreifen der Gesamiheii zur Linderung der Arbeitslosigkeit und der dadurch hervorgerufenen Not ist.
Kleine Nachrichten. Patriotischer Klimbim"« ImHamburger Fremdenblatt" war neulich zu lesen: Kam da neulich ein junger Offizier in ein Berliner   Cafö, und als er den Mantel ablegte, wurde daS Eiserne Kreuz auf seiner Brust sichtbar. Sofort brach die Musik ab und begann daSDeulsch- land, Deutschland  , über alles". Man sieht ordenilich, wie die ganze Besatzung, vom Kapellmeister bis zum Pikkolo, jeden einttelenden Soldaten belauert, damit der patriotische Trick ja auch gelingt. Der junge Offizier hatte aber kaum begriffen, als er auch schon den Mantel wieder umwarf und das Lokal verließ.Wir haben", so äußerte er zu einem Freunde,ein einzigmal im Felde das Lied gesungen, noch einer großen blutigen Schlacht, da standen uns allen die Tränen in den Augen da steht einem solch patriotischer Kaffeehaus-Klimbin nickt mebr an!" Der Würde der Zeit ist jenes Heldentum, das sich durch be­sonderes Lärmen hervortut, tatsächlich wenig angemessen.
Profcfforenstil. ImBerliner Tageblatt" läßt sich Herr Prof. Dr. Werner S o m b a r t des längeren über die Weltlage aus. Dabei liest man: ... Ich persönlich empfinde daSKönigreich" Montenegro als einen schlechten Witz der Weltgeschichte. Belgien   be- trachte ich als eine Mißgeburt der Politik und die belgische .Nationalität" hat für mich einen leisen Anflug von Komik. Im übr gen können einem die Leute leidtun. Serben und Japaner lösen eher ein Gefühl des Widerwillens und Ab- s ch e u§ aus. und ich komme von dem Gedanken nicht los. daß man ehrliche Waffen beschmutzt, wenn man mit solchen Völkern ficht. Die Seiben kennen wir ja nur als Mausefallenbändler und Studenten und dann aus ihrer unsagbar schmutzigeu Regentengeschichte. Die Japaner, mit denen man ja als akademi- scher Lehrer nur allzu oft zu tun hat. habe ich schon vor dem Kriege nie eigentlich als Menschen, sondern immer nur alS außer­ordentlich gelehrige Halbaffen angesehen. Ein eigentlich menschliches Gefühl ihnen gegenüber loird man schwer ausbringen können. Auch ganz gewiß keinen Haß. Manhaßt" doch auch den Köter nicht, der einem auf der Straße in die Waden fährt, sondern begnügt sich damit, ihn zu verprügeln...." Allerdings erklärt selbst die Redaktion desVerl  . Tagebl.", day sie mit vielen Ausführungen des Herrn Professor Sombart nicht einverstanden sei._ parteiveranftaltungen. Frauenverfammlungen. Sechster Wahlkreis. Heute Dienstag, abends 8V2 Uhr. finden zwei öffentliche Frauenversammlungen in folgenden Lokalen statt: Mila° Säle, Schönhauser Allee   IM, und Pharus-Säle, Müllerstr. 142. Zum Vortrage gelangt:Wer Hilst den Frauen der Krieger und der Arbeitslosen?" Rc- ferenttnnen sind die Genossinnen Luise Zietz   und Klara Wehl- Mariendorf. Ter zweite Vortrag des Geirossen Dmicker findci heute DieuStag, pünktlich'Ifi Uhr, bei Benscheck, Chaussceftr 27, statt. Potsdam  . In der Wabwer-mSversammlung am Mittwoch spricht Genosse Dr. Karl Liebknecht überDie deutsche Schwerindustrie und der Krieg"._ Briefkasten üer Redaktion. Die juristische Sprechstunde findet jür Abonnenten Liudenftr. 3. IV. Hvl rechts, parterre, am Montag bis Freilag von 3 bis 6 llbr, aw Soimabend von ö bis 6 U»r statt. Jeder für den Bri es käste»he. stimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen bo- zufügen. Briesliche Antwort wird nicht ettellt. Ansrage», denen leim Abonnementsquitlung beigefügt ist, werden nicht beantwortet.&W Fragen trage mau in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstuar und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit. O. F, ISS  . Stellen Sie einen Antrag aus Extraunterstützung bei dtt zuständigen Steuerkasse. R. S. 6. 1. Die Ausnahme erfolgt dum Ueberweisung durch den zuständigen Armcnvorsteher, wenn Hilssbedürstigtt« vorliegt: Ehepaare können gemeinsam dort ivohnen. M.®. L»; 2ie können lediglich um weitere llnlerstützung tw kommen den Wirt dadurch, daß Sie überhaupl keine Miete zahlen, da nichts»achlassen will, zu einem endlichen Rachlaß veranlasse»- Eine Klage aus Exmission gegen Sie würde keinen Erfolg habe»- R. G. 18. Die Iran   erhält 499 M. Witwenrente von dem aus de» Tod des Verstorbenen folgenden Tag an und lk8M. für jedes der beiden Kindtt jährlich. H. P. 39. 1. Bruchanlage und herzleidend. Landsturmpstich« 2. und 3. Da ist nichts vorauszusagen. Döring 23. Wegen Unlerleibsleijje» werden Sie voraussichtlich nicht mehr herangezogen werden. E. D. 19"' Die Sachen könnte der Mann verkaufen. Der Ehemann hat aber»>' Pflicht, die Frau unter allen Umständen zu alimentieren. DaS Erbteil Frau kann er keineswegs verkürzen. Ob die Frau au den Vertrag s's bnnden ist, hängt von dem Inhalt dcS Vertrages' selbst ab, der uns in? bekannt ist. K. M. 3>. 1. Wegen Nervenleiden untauglich, 2. Nc  )»- 31. M. 1908. 1. und 2. Die Ehe ist gültig. Die Küider sind cheli®. <k. R. 69. 1. Wegen Unterleihsbruchs zurückgestellt. 2. Wegen trat» bafter Veränderung der Wirbelsäule unlanglich. 3. Wegen Mängel d» Ztauwerkzeuge zurückgestellt. M. H. 3. Sie sind eriatzpflichui- (5. H. 55. Sie find keineswegs zur Zahlung verpflichtet, ebenso wenW zur Rückgabe des Anzugs. Das Abzahlungsgeschäst hat so lange warten, bis Ihr Ehemann aus den, Kriege heimlehrl. Auf seine Droh»»- brauchen Sie nicht zu antworten. Bewahren Sie sich aber die Droh»»» aus. W. S. 82. Nach KS des Gesetzes vom 4. August 1314 ist r' Pfändung gegen einen zum Heere Eingezogenen zulässig, aber eS darf kew Versteigerung der gepfändeten Gegenstände slattsinden. Gl.-*<»- Dauernd untauglich wegen Schäden der Gliedmaßen. R. B- Aus Finderlohn haben Sie Anspruch. Der Finderlohn beträgt von Wert der Sache bis 399 M. S Proz., von dem Mehrwert 1 Proz., Tieren 1 Proz. B. K. 1894. 1. Ja. 2. Das kann Dänemark   vall� wie es will. 3. Bon einer Todessttaje in diesem Falle kann leine RL sein. 4. Die Staatsverträge. 5. Der Betreffende soll sich melden. Amtlicher Marktbericht der städtischen Marktballen-Direktion ü�- den Großhandel in den Zenlral-Marllballen.(Ohne Verbindlich�� Montag, den 2. November. Fleisch: Rindfleisch per 59 Ks, LchstJ. fleisch In 79-99, do. IIa 74-78, 60. lila 05-73; BullensteP In 78 83, do. IIa 6875; Stühe, fett 69 65, do. mager 55?'' Fresser 6579, do. Holl. 45 59, do. dän. 4948, Bullen, b<S, 6079. Kalbstelich: Doppellender 110129: Mastkäiber la SJ-i' do. IIa 7984. Hammelfleisch: Mastlämmer 7884; Hammel 1» 73'Jj do. IIa 67 72; Schale 67 72. Schweinefleisch: Schweine la C 7478, Ha 6473; Sauen, dänische 4854. Gemüse."L ländisches: Kartoffeln. Dabersche 59 kg 3,754,00; weiße Kaiserkco»' 3,253,75; Magnum bonurn 3,75 4,«); ffiollmann 3,25 3,50; Pvttz. Schock 9,791,99; Sellerie, Schock 3,59-6.99: Spinat 59 kg 6.99 Mohrrüben 2,99'2.59; Kohlrabi Schock 9,791,19: Wirsingkohl 4,9919,99: Airfingkohl 59 kg 3,59-4.99: Weißlohl Schock 3,69 Weißkohl 60 kg 2,002,59; Rotkohl, Schock 4,0010.00; Roilodl 50 kg bis 4,90; Grünkohl 59 kg 3,00-4 00; Kobllüben 50 kg 3,00-5,00; TeUow- Rüben 50 kg 12,00-16,00, Märlische Rüben 50 kg 4,00-10,00; Blunl� kohl, Ersurter. 199 El. 15,9929,99. Rosenlohl 59 kg 22,9925.99. retttch Schock 5,9912,99, Pelersilienwurzel Swockbund 1.99 os-') ÄftMtölllLR©ÄOCfbuilb 0.701 00* i�nlrtf.>�i4inrf 9 00 4 00?
Champignons 50 kg 10,9025,00; Kürbis 50 kg 1,00-3,90.
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WetterauSsichte» für das mittlere Rorddeutschland ivtittwochmittaa: Im Binnenlande»ielsach heiter, nur zeitweise ncvc>- An der Küste noch meist bewöltt, am Tage überall mild, nirgends tf9 lichc Niederschläge,_____ Buckoruckerei u. VerlagSanstolt Paul Ginger u. Co.. Berlin I
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