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die Sorge um die Srot- versorgung. Amtlich wird gemeldet: Der Minister für Handel und Gewerbe und der Minister des Innern haben an die Oberpräsidenten einen Erlaß gerichtet, in dem eS heißt: Wie wenig bisher die unter den heutigen Verhältnissen selbstverständliche Pflicht, mit dem täglichen Brot haus- zuhalten und nicht zu vergeuden, die ganze Lebensführung unseres Volkes beeinflußt hat, zeigt die Tatsache, daß an vielen Orlen, namentlich Norddeutschlands, auch heute noch in Gast- und Speisewirtschaften jeder Art den Gästen Brot und anderes Gebäck zum beliebigen Genuß zur Verfügung gestellt wird. Der Brotverbrauch der Gäste wird zwar in den Preisen der Speisen und Gelränke mitbezahlt. Diese Gepflogenheit ist aber geeignet, den verschwenderischen und gedankenlosen Verbrauch des Brotes zu fördern. Wird für das genossene Brot besondere Bezahlung verlangt, so wird ctn solcher überflüssiger Verbrauch des.Brotes bald ein­geschränkt werden. DieS mag in der Menge wenig ausmachen� Es handelt sich aber jetzt darum, das Gebot, eine verständige Sparsamkeit mit dem Brote walten zu lassen, täglich möglichst weiten Kreisen der Bevölkerung in Erinnerung zu bringen. Dazu wird auch dieses Mittel beitragend Tie Durchführung der hier von den preußischen Ministern ge- gebenen Anregungen würde nicht viel anderes bedeuten als er- bcbliche Gewinne der Ga st Wirte auf Kosten ihrer Gäste, ohne daß tatsächlich eineverständige Sparsamkeit" angeregt würde. Im übrigen darf auf die Ausführungen in dem Gutachten des Gen. Hetzschold verwiesen werden, die wir in anderem Zusammenhange weiter unten wiedergeben. » Wie bereits gestern kurz gemeldet, hat der preußische Handels- minister auch angeordnet, daß ein besonderes Weizenauszugs- m e h t bis zu 30 Prozent hergestellt werden dürfe. Diese Erlaubnis kommt der Herstellung feinerer Kuchen zugute, ist aber vom Stand- Punkt der gesamten Volksernährung nicht unbedenklich. Denn der für die Brotbäckerei zur Verfügung stehenden Gesamt- mane von Weizenmehl geht auf diese Weise das beste Korn- mehl verloren, was um so schwerer ins Gewicht fällt, als zu dem Weizenmehl schon ohnehin 10 Prozent Roggenmehl zu- gesetzt werden müssen. ES würde wohl angängig sein, wenigstens ein niedrigeres Maximum des WeizenmehlauSzugS festzusetzen. In jedem Falle würde eS sich empfehlen, daß der Bundesrat auch hier eingreift und die Regelung dieser Frage nicht den einzelstaatlichen Regierungen zuweist. « Ein beachtenswertes Gutachten zu der Lage der Brot- Versorgung ist dem Berliner Nationalen Frauendienst" von dem Leiter der Berliner Organisatton der Bäcker und Konditoren, dem Genossen Hetzschold zugegangen. Die Geschäftsstelle deS Nationalen Frauendienstes" hatte sich mit der Frage beschäftigt, welche Einschränkungen in der Herstellung von Backwaren vor- genommen werden könnten, um die Brotversorgunz des Volkes während deS Krieges zu erleichtern. Ehe sie aber der Bäcker- innung bestimmte Vorschläge unterbreitete, hatte sie den Wunsch, die Bäcker selbst, insbesondere auch die Gehilfen über die Wirkung aller Maßnahmen auf das Gewerbe und auf den BeschäftigungS- grab, zu hören. Hier hat nun Gcnofle Hetzschold folgendes erwidert: ... Die Einschränkung des Klein-WeißgebäckeS würde weder den Zweck der Ersparnis erreichen, noch würde diese Maßnahme volkswirtschaftlich von Nutzen sein, sondern müßte in dieser Richtung schädigend wirken. Der Zweck der Ersparnis wird um deswillen nicht erreicht, weil die Einschränkung des Kleingebäckes eine erweiterte Produktion des größeren Weißbrotes bedingt deswegen bedingt, weil Kinder und Kranke, namentlich Magen- leidende, auf das Weißbrot nicht verzichten können und weil serner Wohlhabende und im Geschmack Verwöhnte(wie hoch der Preis auch immer sei) auf das Weizenbrot nicht verzichten werden. Daher vermehrter Konsum des Groß-WeizenbroteS. Kann der Verbrauch von Weizenbrot nicht auf ein bestimmtes Quantum für jede einzelne Person beschränkt werden was kein vernünftiger Mensch verlangen wird so ist, selbst ohne den Mehrverbrauch bei größerem Weizenbrot jede Einschränkung deS Kleiu-GebäckeSein Schlag ins Wasser"... Außerdem stände den Wohlhabenden und Besierfituierten(da für diese der Preis keine Rolle spielt) der Kuchenkonsum im auS- gedehnten Maße zur Verfügung. Die bessere Kuchenbäckerei erfordert bessere Weizenmehle, zu deren Erzeugung eine größere Verschwendung des WeizenkorneS bedingt ist. Die Kuchenbäckerei einzuschränken, ist praktisch kaum durchführbar; sie zu verbieten, würde ein schwerer volkswirtschaftlicher Fehler sein.... Bei Verbot oder Einschränkung des Klein-Weißgebäckes der Kuchen- und Konditorwaren würden je nach dem Grade deS Ver» bots oder der Einschränkung von den zirka 8000 in Groß-Berlin be« sibäfliglen Bäcker« und Konditorgehilfen mindestens 1000 bis sogar 2000 arbeitslos werden. WaS das für die Volkswirtschaft bedeutet, braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden, ist ja die Arbeitslosigkeit in unserem Gewerbe groß genug.... Im übrigen ist in der Sitzung des Reichsamts des Innern festgestellt worden. daß ö bis 10 Proz. besseren Roggenmehls zun, Weizenbrot, auch zum Kleingebäck, verwendet werden kann. Dasselbe sieht auch die BundesratSvcrordnung vor. Zunächst ist also Nervosität in dieser Beziehung nicht angebracht, weil sich vieles dabei durch sich selbst Von'iriteresfierter Seite wird auch jetzt der Versuch gemacht, derVergeudung und Verkrümelung" des Weißgebäckes auf den RestauralionStischen entgegenzutreten und eine Bezahlung der Brölchen durch die Gäste zu erwirken. Damit soll gleichfall» eine Ersparnis" erzielt werden. Letztere würde allerdings nur für die Lokalinhaber eintreten. Daß jemand glauben könnte, daß jene,die eS dazu haben", auf das Kauen und Verkrümeln deS Gebäckes auS Uebermut oder Langeweile verzichten würden, namentlich des Preises wegen, ist doch kaum anzunehmen. Es würde dies im Gegenteil eine nicht zu rechtfertigende Brolverteuerung für minderbemittelte arme Arbei- terinnen und Verkäuferinnen lein, denen ihre armselige Mittags- suppe verteuert, eventuell dadurch sogar ganz entzogen würde, wozu kein Menschenfreund seine Hand bieten wird. Nicht genug kann daher immer wieder gewarnt werden vor übereilten Schritten, die im Inland Erbitterung schaffen, im Ausland ein schiefes Bild über unsere Ernährungsmöglichkciten bieten. Falls zur Sicherung der Volksernährung weitere Schritte unternommen werden müssen, dann wird man in der organisierten Arbeiterschaft den besten' Bundesgenossen mit dem tiefsten Verständnis für des Volkes Wohlfahrt finden. Voraussetzung aber ist und das scheint mir die wicht, gste Tagesförderung zu sein. daß durch bedeutend- Herabsetzung dcr� jetzt viel zu doch bemessenen Höchstpreise für Getreide, sowie- schleunigste Festsetzung von Höchstpreisen für Kartoffeln der Rah- rungsmittelwucher gründlich verhindert wird.

Politische Ueberflcht. Verhaftung eines freigesprochenen. Durch Wolffs Telegraphenbureau wird mitgeteilt: Vor einigen Tagen ging eine Nachricht durch die Presse, daß ein Russe niit Namen Konzew trotz begangener schwerer Ma- jestätsbeleidigung freigesprochen worden sei.(Es handelte sich, wie wir erläuternd bemerken möchten, um einen Fall, bei dem die Richter nach eingehender Beratung zu der Ueber- zeugung gekommen waren, daß die Beleidigungen ohne Ueber- legung erfolgt seien, was auf Grund der abgeänderten Maje- stätsbeleidigungsparagraphen die Freisprechung zur Folge haben mußte. D. R. ) So erfreulich es ist, daß unsere Richter im Gegensatz zu denen der feindlichen Staaten das Recht ohne Ansehen der Person sprechen, so wurde doch durch die Frei- sprechung eine durchaus begreifliche Erregung im Volke er- zeugt. Daher hat, wie wir hören, das Oberkommando in den Marken eingegriffen und den Russen Konzew verhaften lassen. Außerdem ist vom Staatsanwalt gegen das Urteil Revision eingelegt._ Grundsätze für die Auszahlung der Familien« Unterstützungen. Ueber die Anwendung einzelner Bestimmungen der beiden Gesetze über die Familienunterstützungen und die Aufwands- entschädigungen an soldatenreiche Familien sind vielfach Zweifel hervorgetreten. Die Reichsregicrung hat daher soeben an die Bundesregierungen eine Zu- sammenstellung der aufgetauchten Fragen und ihre Stellungnahme dazu übermittelt. Im allgemeinen wird empfohlen, die Bedürfnisfrage bei der Gewährung der Familienunterstützungen wohl- wollend zu prüfen. Grundsätzlich soll kein Bedenken bestehen, die Unterstützungen auch dann zu bewilligen, wenn arbeitsfähige Angehörige infolge augenblicklicher Arbeitslosigkeit in eine vorübergehende Notlage geraten sind. Von den Angehörigen der vor dem Feinde stehenden Familien- Väter wird alles fernzuhalten sein, WaS nieder- drückende Empfindungen in ihnen auszulösen ge- eignet ist. Dazu zählt die in einzelnen Fällen bekannt ge- wordene Verweisung an die öffentliche Armenpflege, die nicht gebilligt werden kann. Im einzelnen seien folgende Grundsätze der Reichs- regicrung über zweifelhafte Fragen hervorgehoben: Anspruch auf Familienunterstützung haben vom l. Oktober ds. Js. ab die Familien derjenigen Mannschaften, die im Herbst d. I. ihre zwei- resp. dreijährige Dienstpflicht vollendet haben und nicht entlassen sind, ebenso die Familien der Mannschaften der Reserve, sobald diese in den Dienst eintreten. Anspruch auf Unterstützung haben auch die Familien der beim Kriegsausbruch einberufenen, im Ausland weilenden Mannschaften, die nicht mehr in die Heimat zurückkehren konnten, wenn sie als Kriegsgefangene fest- gehalten werden. Da die Wohltaten des Gesetzes den Familien solcher Mannschaften zuteil werden sollen, die in den Dienst eintreten, ist kein Unterschied zu machen, ob die Mannschaften auf Grund einer Einberufungsorder oder in- folge freiwilliger Meldung in den Dienst ein- treten. Anspruchsberechtigt sind auch die Familien der- jenigen Mannschaften, die noch nicht militärpflichtig sind oder noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärvcrhältnis haben, infolge der Mobilmachung aber zum Kriegsdienst eingezogen werden oder als Kriegs- freiwillige eintreten. Dagegen können die Angehörigen der- jenigen Militärpflichtigen nicht berücksichtigt werden, die bei der diesjährigen Friedensaushebung tauglich befunden und jetzt zur Erfüllung ihrer aktiven Dienstpflicht herangezogen sind. Auch die Familien derjenigen Mannschaften, die nach den Bestimmungen der Wehrordnung als Freiwillige eintreten, haben keinen Anspruch auf Unterstützung, ebensowenig die Angehörigen von Kriegsfreiwilligen, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wohl aber sind den Angehörigen solcher Kriegsfreiwilligen, die außerhalb jeden Militärverhält- nisses, wie die als dauernd untauglich Ausgemusterten, stehen und sich im wehrpflichtigen Alter befinden, Unterstützungen zu gewähren. Aufwandsentschädigungen an soldatenreiche Familien werden auch während des Krieges gezahlt, jedoch erhalten Familien der Mannschaften, die der Reserve, Landwehr oder dem ausgebildeten Landsturm angehörig erst infolge der Mobilmachung zum Heere einberufen werden, keine Aufwands- entschädigung. Ebensowenig begründet der Eintritt als Kriegs- steiwilliger einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Das gleiche gilt bei der Einberufung eines unausgebildeten Landsturm- Pflichtigen oder eines Ersatzreservisten. Familien, deren An- spruch schon vor der Mobilmachung begründet war. erhalten auch während des Krieges die Entschädigung, weil der Sohn auch während des Krieges seine gesetzliche Dienstpflicht erfüllt. Auch die Familien der mit Meldeschein eingetretenen Frei- willigen sowie derjenigen Militärpflichtigen, die bei der dies- jährigen Friedensaushcbung tauglich befunden und vorläufig beurlaubt waren, inzwischen aber eingestellt sind, haben An- spruch auf Entschädigung._

Gegen den Kartoffelwucher. Immer wieder wurde darauf hingewiesen, daß die ort- liche Festsetzung von Kartoffelpreisen nicht ihre volle Wirkung entfalten kann, da ja den Besitzern und Händlern die Möglichkeit bleibt, die Ware aus dem Bezirk herauszubringen und anderswo teurer zu verkaufen. Daß daneben auch andere Machenschaften möglich sind, um die Höchstpreise zu umgehen, beiveist eine Zuschrift an dasBerliner Tageblatt", in der es heißt: Die Festsetzung von Höchstpreisen für Kartoffeln ist an ver- schiedenen Orten durch die örtlichen Behörden erfolgt. ES zeigt sich nun mehrfach das Bestreben, diese Festsetzungen dadurch zu umgehen, daß für die Zuführung der Kartoffeln an den Käufer und die Benützung der erforderlichen Säcke ganz unVerhältnis- mäßige Entschädigungen gefordert werden. Es dürfte angebracht sein, dieser Umgehung der behördlichen Maßnahmen alsbald entgegenzuwirken. Die einzig wirksame Gegenmaßregel gegen derartige Praktiken dürfte, wie dasB. T." ganz richtig bemerkt, einzig in dem Erlaß allgemeiner Vorschriften über Höchstpreise für Kartoffeln bestehen, durch die zugleich auch die zulässigen Auf- schläge geregelt werden müßten. Gegen die Entziehung der Vorräte durch Wegbringen in andere Bezirke hat das Generalkommando des 10. Armeekorps(H a n n o v c r) aus militärischer Macht- Vollkommenheit heraus eine Maßnahme getroffen, die immer- hin beachtenswert ist. Es hat, einem Telegramm zufolge, alle Kartoffeln im Korpsbezirk mit Beschlag

belegen lassen und den Versand n a'ch außer- halb untersagt. Ein solches Eingreifen der militärischen Behörden kann gewiß die Aktionen der Gemeinden unter- stützen; aber es handelt sich doch dabei um ein kompliziertes und nicht überall zu erwartendes Verfahren. Die Tatsache. daß in Hannover dazu gegriffen wurde, ist nur ein Beweis mehr dafür, wie nötig ein schnelles Eingreifen deS Reichs ist. Ter Forderung nach Festsetzung von Höchstpreisen für Kar- toffeln schließt sich erfreulicherweise jetzt auch dieTägl. Rund- schau" an. Nachdem sie die allzu späte Festsetzung der Höchstpreise für Getreide und Futtermittel bedauert, die Möglichkeit einer Herabsetzung der Höchstpreise durch die Landeszentralc begrüßt und die Befürchtung ausgesprochen hat. daß die Höhe der Futtermittel» preise zu einer Einschränkung der Viehzucht und danach zu einer Fleischknappheit führen werde, erklärt sie es für eine Unter» lassungssünde, daß der Bundesrat nicht auch für die Kar» toffeln Höchstpreise festgesetzt habe, obgleich er ja ausdrücklich anerkenne, daß die Kartoffel neben dem Getreide das Haupt» Nahrungsmittel bilde und nicht zu hohe Preise haben dürfe. Ter Verfasser des Artikels, Dr. Dieckmann, schließt seine Ausführungen wie folgt: Die ohnehin stark geschmälerten Untcrhaltsmittel weiter Volksschichten vertragen eine durch ungesunde Spekulationen be- wirkte Verteuerung wichtigster Nahrungsmittel nicht. Wir sind es unseren draußen heldenmütig kämpfenden Brüdern schuldig, daß wir die Nahrungssorgen mit allen Mitteln verscheuchen und daß wir ihren Angehörigen daheim den Lebensunterhalt möglichst er, träglich machen. Von solchen Gedanken ließ sich auch der Bundes- rat leiten, als er seine Verordnung erließ, die das Gemeinwohl bezwecken soll. Nur sollte baldigst Versäumtes nachgeholt und ganze Arbeit verrichtet werden. » DaL sozialdemokratische AgitationSkomitee für Hessen-Rassaü beschloß, auf die Genossen in den Gemeindevertretungen einzu- wirken, damit diese bei den Regierungspräsidenten in Wiesbaden und Kassel wegen Festsetzung von Höchstpreisen für Kartoffeln und Mehl vorstellig werden. Auch sollen in allen größeren Orten öffentliche Versammlungen abgehalten werden, um energische Maßnahmen gegen die Teuerung zu verlangen.

Strenge Verfügungen im Elsaß . Eine Verordnung des stellvertretenden kommandierenden Ge» neral» in Straßburg für den Befehlsbereich des stellv. XV. Armee« korps lautet: Jede deutschfeindliche Kundgebung sowie jede Lerbreitung un« wahrer Nachrichten über den Krieg ist verboten. Wer sich einer deutschfeindlichen Kundgebung, sei es öffentlich oder nichtöffentlich, schuldig macht, ferner wer böswilliger- oder fahrlässigerweise unwahr« Nachrichten über den Krieg verbreitet, oder zur Zuwiderhandlung gegen da« erlassene Verbot auffordert oder anreizt, wird mit Gefängnis bi» zu einem Jahre bestraft. sofern nach den bestehenden Gesetzen nicht höher« Strafen be- stimmt find. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.

Reichstags-Dispositionen. Der Reichstag wird nicht bereits am 24. November, bi« zu welchem Zeitpunkt er vertagt ist, sondern vermutlich erst am 2. Dezember zusammentreten. Inzwischen wird die Regierung mit den Vertretern der Fraktionen in Verbindung treten, um eine Vereinbarung über das zu erledigende Arbeitspensum zu er- zielen. Man rechnet damit, daß der Reichstag nur drei Tage zusammenbleibt und dann wieder auf längere Zeit vertagt wird. Durch den im Sommer erfolgten Schluß der Session fiel da« reichlich vorhandene Arbeitsmaterial unter den Tisch. Alle Vor- lagen, auf deren Verabschiedung Wert gelegt wird, müssen nunmehr neu eingebracht werden, ebenso werden sich die Fraktionen darüber schlüssig machen müssen, welche Initiativanträge sie wieder einzu- bringen gedenken. Di« einzelnen RcichSämter werden dem Reichstag vorläufig umfangreichere Vorlagen nicht zugehen lassen. Nur da« dringend Notwendige soll zunächst erledigt werden.

Profeffor v. Wencksteru gefalle«. Im Kampf gegen Frankreick, fiel, wie gemeldet wird, der BreSlauer Professor der Nationalökonomie v. Wenckstern, der. bevor er sich dem Studium widmete, eine militärische Laufbahn eingeschlagen hatte. Er trat besonders hervor durch seine lebhafte Flottenagitation sowie durch ein heute vergessenes Buch gegen Karl Marx. _ Die amerikanischen Wahlen. Re« Dork, 4. November.<W. T. B.) Die Wahlen für den BundeStongreß haben da« Ergebnis gehabt, daß die Demo- kraten im BundeSsenat die gleiche Majorität behalten wie bisher. Auch im Repräsentantenhaus« bleibt ihnen die Majorität, doch ist sie geringer geworden. Im Staate New Dork wurde der frühere Distriktsanwalt Jame« W h i tm a n(Republikaner ) zum Gouverneur gewählt. Zum Bundessenator sür New Dork wurde Jame« Wadsworth, ebenfalls ein Republikaner, gewählt.

Lette Nachrichten. Englische Maßnahme» in Aegypten . Amsterdam , 4. November. (Privattelcgramm desVorwärt s".) TieTimes" melden aus Kairo , daß türkische Emissäre verhaftet worden sind. Tie dort leben» den Deutschen und Ocsterrcichcr wurden in Konzcntrations» tagern interniert, die Mannschaften der feindlichen Schiffe find nach Malta übergeführt worden. Aga Khan, ein ein» flußrsicher Mohammedaner, erließ ein Sendschreiben an die indischen Mohammedaner, in dem er �hervorhebt, daß die Tür­ kei nicht im Interesse des Islams handle und sie Treuepflicht gegenüber England zu üben hätten. Der Nizam von Hei- derabad erließ ein gleichlautendes Manifest.

Holland und die Sperrung der Nordsee . Amsterdam , 4. November. (Privattelegramm des V o r w ä r t S".)Rotterdamscher Eourant" meldet aus London , daß der holländische Handelsverkehr durch die englischen Maßregeln betreffend den Nordseevcrkehr nicht leiden werde; diese beträfen allein den Handel zwischen Schottland und Norwegen . Wirtschaftskrise in Gent . Amsterdam , 4. November. (P r i v a t t e l e g r a m in desVorwärt s".) Wie aus Gent berichtet wird, hat der dort angekommene Gouverneur von Belgien , Freiherr von der Goltz, dem Bürgerineister mitgeteilt, daß alle Rohstoffe der Fabriken der deutschen Obrigkeit auszuliefern seien. Der Bürgermeister wies darauf hin, daß diese Maß» regel die Schließung aller Fabriken und eine Arbeitslosigkeit für 30 000 Arbeiter herbeiführen würde. Da Unruhen be- fürchtet werden, erhielt der Bürgermeister die Erlaubnis, die noch vorhandene Bürgerwehr zum Polizeidienst einzuberufen.