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Die Schuhmacher nahmen in ihrer Generalversammlung am| das Personal zusammenberufen und ihm nahegelegt, sich mit den zu sein. Und nun schilderte er in plastischer Weise die Fahrt Dienstag den Geschäftsbericht für das dritte Quartal entgegen. zwei Drittel des bisherigen Gehalts zufriedenzugeben. Um sich nach dem so schwer heimgesuchten Lande und die daselbst vorgefun­Aus ihm geht hervor, daß nach dem Ausbruch des Krieges große die Stellung zu halten, war auch der Kläger damit einverstanden. denen Verwüstungen an Hab und Gut und Menschenglück. Sachlich Arbeitslosigkeit herrschte. Einige Fabrikanten versuchten damals, 3wei Tage später erhielt er die Kündigung zum Ende September. und leidenschaftslos zeigte er die Wirkung des Krieges und das die Löhne herabzusehen, was aber durch das Eingreifen der Or Der Kläger berlangte unter diesen Umständen sein volles Gehalt Gebaren der russischen Soldateska, auch diesen lezteren gegenüber ganisation verhindert wurde. Auch andere Differenzen wurden für September. Er hätte sich, so führte er aus, auf eine Gehalts- Gerechtigkeit übend, wo es nur anging. Trefflich gelungene meist zugunsten der beteiligten Arbeiter erledigt. Nach und nach minderung niemals eingelassen, wenn er gewußt hätte, daß er Bilder erhöhten das Interesse der Zuhörer und unterstützten die fanden die Arbeitslosen Beschäftigung in Militärstiefelfabriken, in gleich hinterher die Kündigung erhielte. Hinzukomme, daß das Ausführungen des Redners auf das wirkjamste. Rührend war ce, der Militärsattlerei, zum Teil auch in berufsfremden Erwerbs Café 3. nicht zu den Betrieben gehöre, die durch den Krieg lahm- als Genosse Schmidt das Zusammentreffen mit Berliner Ge­zeigen. In einer Anzahl fleiner Reparaturwerkstätten, deren gelegt worden seien, denn der Besuch habe nicht nachgelassen. noffen, die ihrer Kriegspflicht genügen, auf dem Kriegsschauplat Inhaber zum Militär einrüden mußten, wurden zur Fortführung Das Kaufmannsgericht verurteilte den Beklagten nur zur Bah- schilderte. Sein Wunsch, daß alle die lieben Freunde wieder des Geschäftes Gehilfen eingestellt. Infolgedessen ist die Zahl der lung des herabgeminderten Gehalts. Der Kläger habe nun einmal gesund zu uns zurüdfehren möchten, fand bei den Anwesenden Arbeitslosen, die in der ersten Kriegswoche über 600 betrug, so in eine Minderung gewilligt, ohne daß gleichzeitig die Aufhebung innigen Widerhall, ebenso der Wunsch, daß dies der lezte Krieg tveit zurüdgegangen, daß eine ungewöhnliche Arbeitslosigkeit nicht der Kündigung vertraglich bereinbart war. Wie die Handlungs- sein möge und jeder von uns dafür wirken solle, daß nie wieder mehr vorhanden ist. Ungünstig sind die Verhältnisse gegenwärtig weise des 3. moralisch zu bewerten sei, das stehe auf einem anderen ein so entsetzliches Unglück die Länder verheeren werde. Der in der Ballschuhbranche sowie in den Maßgeschäften. Die Damen- Blatt; rechtlich lasse sich aber nichts dagegen machen. Ein überaus lebhafte Beifall, der dem Redner am Schlusse seiner Aus­maßbranche ist sehr wenig beschäftigt, während die Herrenmaß- Prinzipalsbeisiger erklärte noch dem Beklagten, er als alter, reell führungen gespendet wurde, bewies am besten, wie gut gelungen branche, infolge des Bedarfs an Offizierstiefeln, noch einigermaßen denkender Kaufmann finde es sehr merkwürdig, erst einen Gehilfen die Veranstalung war. Arbeit hat. zu einer Gehaltsherabsehung zu bewegen und ihm wenige Tage Genossin Stod teilte sodann noch mit, daß die nächste Ber­darauf zu fündigen. anstaltung am 7. Dezember stattfindet.

Die Abrechnung der Lokalkasse für das dritte Quartal zeigt in Einnahme und Ausgabe die Summe von 28 871 M., der Bestand beträgt 23 527 M. Für Unterstützungen wurden ausgegeben an Arbeitslose 11 769 M., an Kranfe 1861 M., an Reisende 107 M., an Ausgesteuerte 55 M., in Sterbefällen 60 M., Umzugsgeld 10 M. Nachdem die Versammlung den Geschäftsbericht entgegen­genommen hatte, hielt Dr. Breitscheid einen mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrag über das Thema: Die Gewerkschaften und der Krieg".

Kriegsarbeit der Hosen- und Westenschneider. Leider haben die Militärarbeiten nicht so viel Arbeitern des Schneidergewerbes Lohn und Verdienst geben fönnen, als erhofft. Es ist immer noch ein ziemlicher Prozentsaz zurzeit arbeitslos. Und die, welche Beschäftigung haben, find zum Teil nur durch Raub bau an ihrer Störperkraft in der Lage, einen reidlicheren Verdienst zu erzielen. Das mag wohl auch mit daran liegen, daß in Berlin berichiedene Militärbekleidungsämter die verschiedensten Preise zahlen. Während das Gardekorps mit seinen Tarifsägen geradezu vorbildlich vorangeht, rufen die der anderen förmlich nach einer einheitlichen Regelung im Sinne der Gardekorpssäze. Nach diesen muß der Lohn für den Arbeiter bei Landsturmjachen, ganz gleich ob die Sachen als Teilarbeit hergestellt werden oder nicht, betragen: 2,85 M. für die Hofe( ohne Bise),

6,45 für die Litewka,

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6,30 für den Mantel.

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Das versteht sich erklusive des Zuschneidens. Das Gardekorps bekleidungsamt liefert den Stoff und Zutaten, während das Futter vom Unternehmer zur Stelle geschafft wird. Zu den obengenannten Summen schlage man noch 25 Broz, die dann dem Unternehmer für Abnutzung. Miete usw. verbleiben. Alles in allem also eine günstige Regelung. Damit vergleiche man aber z. B., daß von dem Spandauer Bekleidungsamt für eine Landsturmbose mit Bise nur 2 M. gezahlt wurden. Für das 8. Armeekorps wird ein Mantel geliefert, der den Arbeitern ganze 1,50 M. bringt. Die Arbeit kann dann auch nur 1,50. ivert sein. Derartige Pfuscharbeit liegt nicht im Interesse der Militärbehörden und unserer braven Landsturmmänner. Hier hat das Kriegsministerium eine günstige Gelegenheit einzu greifen, damit einheitliche Löhne bezahlt werden. Hervorgehoben fei, daß das Oberkommando und das Gardekorps diefe Angelegen heit beim Ministerium befürwortet haben. Möglich sind die zwei angeführten Beispiele dadurch, daß diese Arbeiten im Gegensatz zum Gardeforps in Submission gegeben sind, wobei Zwischenunternehiner im Trüben fischen.

Kleine Nachrichten.

Eisenbahnkatastrophe in Sizilien .

Das Urteil hat zu Unrecht hier zivischen moralischer und rechtlicher Auffassung unterschieden. Das Gericht hätte die bolle Verurteilung auch nach dem Gesez(§ 13 B.G.B.) aussprechen müssen. Bei Auslegung von Willenserklärungen ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an den buch­stäblichen Sinn des Ausdrucks zu heften". Nicht der Buch- Wie ein Telegramm aus Messina meldet, ist ein gemischter stabe, sondern der Sinn, die Absicht, der Wille der Parteien Personenzug der Linie Patti- Messina in der Nähe von ist das Entscheidende. Verträge werden nicht zweds Ueber- atti, bei der Brücke von Oliver, die durch Regengüsse liftung einer Partei durch die andere geschlossen, sondern zur der letzten Tage beschädigt war, entgIcist. Der Zug Erfüllung sozialer Zwede. Hier ging offensichtlich der Wille stürzte von der Brüde herunter; der Lokomotiv­des Angestellten auf Belassung während des Krieges. Nur führer und der Heizer wurden getötet, ein Bremser ver­unter dieser Vorausseßung hat er in Gehaltsminderung ge- legt. Reisende befanden sich nicht im Zuge. Ein Hilfszug willigt. Hoffentlich bricht sich bei ähnlichen Fällen das wirt ist abgegangen. liche Recht im Gegensatz zu dem scheinbaren, formalen Bahn.

Wer ist der Arbeitgeber?

Von der Firma Gebr. Friesede forderten gestern vor dem Gewerbegericht drei Buzer und ein Träger je für 12 Tage Land zulage a 2 M., Fahrtentschädigung und Restlohn für einen Tag. Die beklagte Firma wendete ein, nicht sie, sondern der Kolonnen­führer Sinnreich sei zu verklagen. Sie habe mit diesem eine aus brüdliche Affordbereinbarung getroffen. Festgestellt wurde, daß die Kläger sämtlich schon längere Zeit bei der Firma gegen Stundenlohn tätig waren. Vor Beginn der Arbeit, auf die sich die strittige Forderung bezieht, ist dreien der Kläger nichts über die veränderte Sachlage mitgeteilt worden. wurde davon in Kenntnis gefeßt, daß Sinnreich die Arbeit über nommen habe und Lohnabreden mit ihm zu treffen seien.

Parteiveranstaltungen.

europäischen Staatensystems findet am Freitag, den 6. November, abends Charlottenburg . Der dritte Vortrag im Syflus: Entwidlung des 9 Uhr, im Volfshause, Rosinenstr. 3, ftatt.

Schöneberg . Morgen Freitag, den 6. November, abends 1,9 116r. findet im Wilhelmsbof", Ebersstraße 80, der zweite Vortrag des Genossen Reimers über: Die Grundlage der fapitalistischen Wirtschaftsordnung" statt.

Jugendveranstaltungen.

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Charlottenburg . Das Arbeiter Jugendheim ist täglich von 7 bis gante. Näheres im Heim. Dienstag, den 10. November: Schiller­Der Träger dagegen, 10 Uhr geöffnet. Freitag: Mädchenabend. Sonntag: Partie nach Gut Feier: Festrede- Rezitation Gefang.

Das Gericht fam zu folgendem Urteil: Der Träger wird ab­gewiesen. Er hat sich, wenn er Forderungen hat, an den Kolonnen­führer zu wenden. Den drei Bugern aber sind die insgesamt geforderten 151,60 2. zuzusprechen. Da die Firma eine genaue Aufklärung dieser Kläger unterlassen hat, konnten diese in dem Glauben sein, es werde ferner mit der Lohnzahlung in gleicher Weise verfahren werden wie bisher.

Gerichtszeitung.

Bersuch oder vorbereitende Handlungen?

In bemerkenswerter Weise sprach sich am Dienstag das Reichs­Eifrig wurden auch Hermelwesten hergestellt, die nicht durch die gericht über den Unterschied von Verfuch und vorbereitenden Hand-= Behörden in Auftrag gegeben, dafür aber von der Privatindustrie lungen aus. Das Landgericht III in Berlin hat am 5. Mai den rege produziert wurden. Es gibt viele, die ihren Angehörigen im Gelegenheitsarbeiter Josef Jasnoch von der Anklage des versuchten Felde folche Liebesgabe senden. Die Phantasiewestenfabrikanten schweren Diebstahls freigesprochen. Der Angeklagte war beobachtet hatten sich dieses Zweiges angenommen. Vorher war mit diesen worden, wie er mit einem anderen auf dem Hofe eines Hauses folgende Bereinbarung getroffen: Um 25 Proz. fei der Tariffat an den Fenstern gerüttelt hatte, um festzustellen, ob die verschlossen berabgesezt für lagernde zugeschnittene Arbeit. Diese ist aller wären. Er hat sich dann noch im Hausflur eine Zeitlang auf Bahrscheinlichkeit nach nun schon längst erledigt. Und doch versucht gehalten und ist hierauf verhaftet worden. In seiner Tasche fand man in rührender Unwissenheit die Arbeiterinnen und Arbeiter bei man einen Dietrich. Die Staatsanwaltschaft hielt einen ver­ben neuen Arbeiten um 25 Broz. zu schmälern. Natürlich ist das ſuchten Diebstahl für genügend festgestellt; aber das Landgericht Icine Allgemeinerscheinung und auf keinen Fall zulässig. ertannie auf Freisprechung, da nur vorbereitende Handlungen borlägen.

Das alte Leiden, von 8-8 Uhr zu arbeiten, macht sich hier leider sehr breit. Bernünftig verdienen können die Arbeiterinnen in der Konfektionsbranche eben nur in dieser ganz horrenden Zeit. Bezahlt werden nämlich für die Besten in der Konfektion: 1 M. bis 1,75 M. Wahrlich nicht zu viel. Die Maßbranche zahlt bis zu 8 M. per Stiď. Die legte Summe natürlich nur für außerordent­lich gute Sachen. Es ist auch hier vorgekommen, daß 2 M. gezahlt wurden. Nebenbei sei bemerkt, daß Bhantasiewesten viel leichter zu nähen sind. Darum mögen die in dieser Branche Beschäftigten ganz besonders wachsamen Auges ihre Rechte büten.

Das Reichsgericht, im Gegensatz zur Ansicht des Oberreichs­anwalts hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Land­gericht zurück. Zur Begründung wurde ausgeführt: Der Ange­flagte hat an den Fenstern gerüttelt, um festzustellen, ob durch sie ein Eindringen in das Haus möglich sei. Wenn er nun versuchte, die Fenster nach innen einzudrüden, so hätte es einer näheren Begründung bedurft, weshalb hierin nicht ein Anfang der Aus­führung eines Einbruchsdiebstahls erblickt worden ist, dem das Einsteigen folgen sollte. Einen Einbruchsversuch anzunehmen, lag All das brachte Kunze in zwei Schneiderversammlungen der um so näher, als der Angeflagte, wenn er wirklich gefunden hätte, Hofen und Westenschneider und Schneiderinnen am vergangenen daß ein Fenster das Einsteigen ermögliche, wahrscheinlich diesen Montag recht gefchidt zum Vortrag. Er tam unter anderem Umstand benutzt haben würde, um einzusteigen. auch auf eine Anfrage des Polizeipräsidiums zu sprechen. follte angeblich Mangel ant Schneidergesellen herrschen. Daß dies nicht der Fall ist, ist ja schon erwähnt. Interessant ist nur, wie bieie Frage überhaupt auftauchen kann. Kunze macht gewissenlose Infcrenten in der Bolts Beitung" dafür verant wortlich. Zwanzig bis in die Hunderte von Schneidern werden da von einzelnen Firmen verlangt. So viele und mehr finden sich ein und zu guterlegt werden nur etliche eingestellt. Der Redner sagte, baß die Arbeiter diese Annoncen überhaupt nicht mehr ernst nehmen, fie nicht mehr beachten, um nicht noch einmal hereinzufallen. Darum die Möglichkeit dieser Frage. Hinzu kommt, daß die Zivil­schneider lieber in ihrer Branche arbeiten, als in der des Militärs. Im übrigen existiert ja der paritätische Arbeitsnachweis und der Berband, die allen Stollegen und anderen Ratfragenden bereitwillight Auskunft geben.

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Ausland.

Ein Kinderschänder.

Ein gefährlicher Jugendverderber wurde gestern von der 1. Strafkammer des Landgerichts III zu einer empfindlichen Buchthausstrafe verurteilt.

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Sigungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. Reinickendorf - Oft. Heute, Donnerstag, abends 5 Uhr, im Rathause, Hauptstraße 38 II( großer Sigungssaal). Diese Sitzungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige it be techtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.

Allgemeine Familiensterbekaffe. Sonntag, den 8. November, Zahl und Aufnahmetag von 3-6 1hr, im Restaurant Gerichtstr. 12/13.

Briefkasten der Redaktion.

menten Lindenstr. 3, IV. Hof von 8 bis 6 1hr, am e für den Brieftasten be­

Die juristische Sprechstunde findet si rechts, parterre, am Montag bis ftimmten Anfrage ist ein Buchstabe meine Zahl als Mertzeichen bei­Sonnabend von 5 bis 6 lbr statt. zufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen leine Abonnementsquittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit.

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23. E. P. 56. 1. Mein; indessen steht der Mutter das Pflichtteil zu. 2. Den Kindern steht das Pflichtteil zu, 2. V. 16. Suchen Sie eine Einigung nach. Leider ist das formale Hecht auf jeiten des Birtes. Sollte er flagen, so tönnen Sie nur bei Gericht beantragen, Ihnen Bahlungsfrist zu geben und die Räumung nicht auszusprechen oder aufzu schieben. R. 40. Ja. D. 76. Diese Bestimmung ist aufgehoben. holt dargelegt, welche Rechte und Pflinten der Frau eines Kriegsteil 2. S. Sie sind im Irrtum. Im Borwärts" ist ausführlich wieder nehmers aus dem Mietsverhältnis zustehen. Insbesondere ist ausführlich darüber geschrieben in den Nummern vom 13., 20., 29., 30. August und 2. September. Es ist durchgefeßt, daß auf Räumung gegen die Frau niát gelagt werden fann. Im übrigen ist es unmöglich, ihre Fragen ohne Einsicht in den Bertrag zu beantworten. Lesen Sie die Artikel von Ende August und Anfang September nach oder besuchen Sie die Sprechstun de. 1914. 1. Darüber sind Bestimmungen noch nicht veröffentlicht. 2. Bendeu A. B. 37. Wenden Sie sich an den Bezirksvorsteher. Weißen see Sie sich an das Bezirkskommando. e. s. 16. Die Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Beantwortung derselben steht feines wegs der Bewilligung eines Mietszuschusses entgegen. der herrschenden Ansicht ja. R. St. 1868. Rein. Sie sich an den Landgerichtspräsidenten.

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Я. 585. Nach Sch. 31. Wenden 2. 2. 18. 1. und 2. Nein. A. C. 100. Unterleibsleiden und Blutaberlnoten; landsturmpflichtig. B. R. 22. Sprechen Sie mit den Starten Jbres verstorbenen Mannes und den eigenen Bersicherungskarten in der juristischen Sprechstunde vor. 3. 13. Mit einer Klage würde der Wirt event. durchdringen. Sprechen Installateur Leopold Uriga. Die Beweisaufnahme entrollte ein 2. Beantragen Sie Stundung und Befreiung von Steuern. 3. Die In Angeklagt wegen Sittlichkeitsverbrechens in 20 Fällen war der Sie, wenn etwa geklagt werden sollte, in der juristischen Sprechstunde vor. A. F. 11. 1. Die Frau soll sich beim Bezirisvorsteher erkundigen. sehr trübes Sittenbild. Des Angeklagte, welcher verheiratet und selbst validen- Krankenrente wird erit gezahlt, wenn ununterbrochene Krankheit Bater eines Kindes ist, hatte es längere Zeit hindurch verstanden, 26 Wochen hindurch vorliegt. Schulmädchen in seinen in der Briezener Straße gelegenen Laden schwerlich für Sie verloren sein, .. O. 1. Ja. 2. Das Geld wird M. 10. Sie müßten Sühnetermin und seine hinter diesem liegende Wohnung zu loden, um sich dann beim Amtsgericht beantragen. Nach fruchtlosem Ablauf desselben könnten an den Kindern zu vergehen. Wie erheblich der verderbliche Ein­Sie die Ehescheidungstlage anstrengen. Indessen würden nur die Tat fluß auf die Moral der Kinder war, beweist, daß mehrere Mädchen sachen, die sich in den letten 6 Monaten ereignet haben, für die Klage von Erheblichkeit sein. M. 2. 78. stets wiederkamen und schließlich an dem Angeklagten fleine Er­1. und 2. Nein. pressungsversuche unternahmen, um sich Näschereien kaufen zu Amtlicher Marktbericht der städtischen Marktballen- Direktion über - Das Gericht war der Ansicht, daß ein derartig gefährden Großhandel in den Zentral- Marktballen. fönnen. ( Dhne Berbindlichkeit.) lider Jugendverderber für das Zuchthaus reif fei. Das Urteil Mittwoch, den 4. November. Fleisch: Rindfleisch per 50 kg, Ochsen­lautete deshalb auf 2 Jahre Zuchthaus, gleichzeitig wurde der An- fleisch la 79-90, do. IIa 74-78, do. IIIa 65-73; Bullenfleisch geklagte sofort im Gerichtssaal verhaftet. Ia 78-83, do. IIa 68-75; Stüge, fett 60-65, bo. mager 55-60, Freffer, 65-70, do. holl. 45-50, do. dan. 40-48, Bullen, dän. 60-70. Kalbfleisch: Doppellender 110-120; Mafttälber Ia 85-95, bo. Ila 70-84. Hammelfleisch: Mafilämmer 78-84; gammel Ia 72-77, bo. Ila 67-72; Schafe 67-72, Schweinefleisch: Schweinte Ia jett 74-78, IIa 64-73; Sauen, dänische 48-54. Gemüse, its ländisches: Kartoffeln, Daberiche 50 kg 3,75-4,00; weiße Kaiserkronen 3,50-3,75; Magnum bonum 3,50-3,75; Woltmann 3,25-3,50; Borrce, Edhod 0,70-1,00; Sellerie, Schod 3,50-6,00; Spinat 50 kg 5,00-10,00; Mohrrüben 2,00-2,50; Stohlrabi God 0,70-1.10; Birfingfob! chod 4,00-10,00; Birfingtobl 50 kg 3,50-4,00; Weißlohl Schod 3,00-8,00, Beißtohl 50 kg 2,00-2,50; Rottohl, Schod 4,00-10,00; Roifobl 50 kg 3,50 Rüben 50 kg 12,00-16,00, Martische Rüben 50 kg 4,00-10,00; Blumen­bis 4,00; Grünkohl 50 kg 3,00-4,00; Robleüben 50 kg 3,00-5,00; Teltower fohl, Erfurter, 100 St. 15,00-20,00, Rosenfohl 50 kg 22,00-25,00, Meer­rettich Echod 5,00-12,00, Petersilienwurzel Schodbund 1.00-3,00; Radieschen Schodbund 0,70-1,00; alat Schod 2,00-4,00; 8wiebeln 50 kg 7,50-9,00; Tomaten 50 kg 7,00-10,00; Biefferlinge 50 kg 20,00; Steinpilze 50 kg 25,00-60.00; Grünlinge 50 kg 4,00-6,00; Champignons 50 kg 00,00-00,00; Stürbis 50 kg 2,00-3,50.

Aus der Frauenbewegung.

Das Kartell der Gewerkschaften in Borto Rico, das dem ameri­fanijchen Gewerkschaftsbunde angehört, gibt jest ein eigenes Wochenblatt in großem Format in spanischer und englischer Sprache heraus. In den ersten Nummern des Blattes wird eine furze Darstellung der Entwickelung dieser Organisation gegeben. Schon am 20. Oftober 1898 wurde in San Juan die Freie Föderation der Arbeiter Porto Ricos" ins Leben gerufen. Diese bestand aus 12 sehr lose organisierten Gewerkschaften. Im Jahre 1901 er­nannte der amerikanische Gewerkschaftsbund den Genossen San- Ein Besuch auf dem Kriegsschauplab in Ostpreußen . tiago Iglesias zum Organisator für die Insel. Seitdem wurden 379 Gewerkschaftsgruppen mit rund 15 000 Mitgliedern gegründet, Mit glücklicher Hand hat die Leitung des Vereins für Frauen von denen zurzeit 110 mit 10 000 Mitgliedern bestehen. Die Or- und Mädchen der Arbeiterklasse in die aktuellen Ereignisse ge­ganisationsarbeit wird von den amerikanischen Gewerkschaften, griffen und mit obigem Thema einen Lichtbilderabend in der speziell von den Zigarrenmachern, schon deshalb kräftig unterstüßt, weil sie die Konkurrenz der billigen Arbeiter Borto Ricos fürchten müffen.

Soziales.

Neuen Philharmonie" veranstaltet. Der Erfolg war ein über­raschend guter. Bis in den Vorraum des Saales hinaus drängten sich die Besucher, längst vor der anberaumten Zeit war schon fein Blaz mehr zu finden und es zeigte sich, daß auch die entschlichen Kriegsstürme, die das Land erschüttern, es nicht vermocht haben, das geistige Leben unter den arbeitenden, sozialistisch geschulten Frauen und Mädchen auszulöschen, und daß die Saat, die der Sündigung nach Gehaltsherabjehung. genannte Berein in zäher, jahrzehntelanger Kulturarbeit angelegt, allen Hemmnissen zum Troh prächtig aufgegangen ist. Die Ver Wenn Angestellte mit einer Gehaltsminderung einver- anstaltung vom Montag behandelte die ostpreußischen Gefilde, die standen sind, so werden sie dabei naturgemäß darauf rechnen, unter dem furchtbarsten aller Kriege am schwersten gelitten haben. daß sie unter den neuen Bedingungen während des Krieges Die Genoffen Robert Schmidt und Silberschmidt haben Die Ursachen und Ziele des europäischen Krieges. durchgehalten werden. Nach einer jetzt gefällten Entscheidung tionsreise dorthin unternommen und was sie gesehen, gehört und G. Reimer, Berlin W. 10. eine hauptsächlich gewerkschaftlichen Zweden dienende Informa- A. Dfterrieth. 1 m. Buttfammer u. Mühlbrecht, Berlin W. 56. des Berliner Koufmannsgerichts wird im Gegensatz zu dieser erlebt, gaben die Bilder und der Vortrag Robert Schmidts in Die Achillesferse Englands. Bon Th. Schiemann. 80 Bf. Anschauung v. den Handlungsgehilfen verlangt, daß sie den wunderbarer Treue und ergreifender Weise wieder. Die Belgicriu. Drama aus dem Kriege 1914. Bon Margarete Berzicht des Trinainals auf Sündigung ausdrücklich aus- Referent einleitend betonte, stellt das Wiedergegebene nur einen Wie der Zoellner. 48 S. Selbstverlag in Freiburg i. B., Fuchsstr. 14 bedingen. fleinen Ausschnitt der wirklichen Zustände dar, und er fand die

Eingegangene Druckschriften.

Bon

Per Beklagte in dem Prozeß war der Gastwirt Zielka, Besizer vollste Zustimmung aller Anwesenden, als er sagte, daß wir uns Freitagmittag: Borwiegend trübe und nebelig, in den Tagesstunden Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis des drés Equitable"( jebt Café Bielta). Er hatte am 29. Augufti freuen fönnten, nicht ebenfalls von diesen Echrecniffen ereilt wor- ziemlich mild. Weftlich der Dder vereinzelt etwas Regen.