Soziales.
Akkordunterbrechmlff. Zu einem der umstrittensten Kapitel auf dem Gebiete des Arbeitsvertrages gehört die Bezahlung für Akkordarbeit. Auch beim Akkord bildet die Zeit den Gradmesser für die Berechnung der Lohnhöhe. Aber nicht die individuell verwendete, vom Ar- beitgeber kontrollierte und beaufsichtigte Arbeitszeit, sondern die Zeit, innerhalb deren durchschnittlich nach Annahme einer oder beider Parteien die Herstellung einer bestimmten Ware möglich ist. Das Akkordsystem entlastet den Arbeitgeber von der Mühe und den Kosten der Kontrolle über die Zeitdauer und die Beaufsichtigung der Art der Arbeitsleistung. Es veranlaßt den Arbeiter zur intensivsten Anspannung seiner Arbeitskraft, steigert die Konkurrenz der Arbester untereinander und führt zu gesund- heitsschädlicher Ueberanstrengung und Ueberarbeit. Neben diesen allgemeinen im Akkordsystem begründeten Nachtesten erwachsen bei der Berechnung des Lohnes dem Arbeiter erbebliche Nach- teile. Diese betreffen insbesondere die dem Wesen des Arbeits- Vertrages widerstrebende Forderung, daß der Arbester(wie beim Werkvertrag der selbständigen Unternehmer) für den Er , folg seiner Arbeit einstehe und die Benachteiligung des Ar beiters bei Unterbrechungen des Akkords. Einen solchen Nach teil betraf ein gestern vor dem Jnnungsschiedsgcricht VerHandel ter Fall. Der Tischler Kliewert forderte von der Firma G. u. H. Schütze 29,51 M. Restlohn. Dem Kläger war eine Akkordarbeit zum Preise von 250 M. im Frühjahr übertragen worden. Er hatte diese Arbeit mehrere Monate unterbrechen müssen und glaubte, daß da- mit die frühere Akkordvereinbarung aufgehoben sei. Als er nach der Unterbrechung die angefangene Arbeit fortsetzte, erhielt er mehrere Wochen hindurch seinen üblichen Lohnsatz ausbezahlt. Plötzlich wurde er jedoch nach Hause geschickt, ohne den jetzt im Klagewege geforderten verdienten Lohn zu erhalten. Die Firma hatte jetzt nachgerechnet und herausgefunden, daß die Arbeit weit teurer zu stehen kam als vor 14 Jahren eine ähnliche Arbeit. Das Gericht entschied zuungunsten des Klägers. Es nahm an, daß der ursprüngliche Akkordvertrag fortbestehe. Danach habe die Firma schon mehr gezahlt, als sie verpflichtet war. Gerichtszeitung. Rücktrstt vom Mietvertrag. Wird dem Mieter der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nichtrechtzeitiggewährt,so kann er nach ß 542 des Bürgerlichen Gesetzbuches den Mietvertrag ohne Einhaltung einer �rist kündigen. Der Mieter muß aber vorher dem Vermieter eine angemessene Frist gesetzt haben, die dieser hat unbenutzt verstreichen lassen. Es darf sich auch nicht um eine nur unerhebliche Vorent- Haltung des Gebrauchs der Mietsache handeln. Hiernach kann der Mieter von gewerblichen Räumen, die erst noch umge- baut werden sollen, ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurück- treten, wenn der Umbau zu lange verzögert wird und dem Mieter dadurch die Mieträume zu lange vorenthalten wer- den. Die Fristsetzung kann darin liegen, daß d tt Vermieter dem Mieter auf seine'Frage einen bestimmten Termin zur Fertigstellung des Umbaues zusichert. In diesem Sinne hat am Dienstag das Reichsgericht entschieden. Durch Vertrag vom 30. November 1912 mieteten die Eheleute Cafetier V. von' einem Hauseigentümer aM Kurfürstendamm der- schiedene Räume zum Betriebe eines Cafes und einer Konditorei, und zwar auf die Zeit vom 1. Januar 1913 bis 30. September 1320. Der Vermieter hatte die Räume, die bisher zu Wohnwecken benutzt worden waren, umzubauen. Er behauptet, die polizeiliche Bau- genehmigung sei erst am 20. Januar 1913 erfolgt, sofort am nach- sten Tage habe er die Umbauarbeiten beginnen lassen. Am 28. Ja- nuar fand zwischen den Parteien eine Unterredung statt, wobei der Ehemann V. fragte, wann mit aller Sicherheit auf die Beendigung des Umbaues gerechnet werden könne; der Vermieter C. erwiderte ihm hierauf, daß der Bau bestimmt zum 15. Februar fertig sei. Da daS nicht der Fall war, kündigten die Eheleute V. am 24. Fe- bruar den Mietvertrag gemäߧ 542 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Der Umbau ist erst anc 13. März vollständig fertig geworden. Der Hauseigentümer erhob nun gegen die Eheleute V. eine Klage auf Feststellung, daß der Mietvertrag trotz der Kündigung noch zu Recht bestehe. Das Kammergericht hat die Klage abgewiesen. Zur Begrün- dung dieser Entscheidung führt das Kammergericht aus: Im Mietvertrag ist der Beginn der Mietzeit auf den 1. Januar 1913 festgesetzt. Die Beklagten haben also von diesem Tage ab ein vertragsn ätzigeS Recht auf Gebrauch der Mieträume gehabt. Der Kläger hat ihnen aber an diesem Tage den Gebrauch der Miet- räume nicht gewährt. Sie sind deshalb an sich nach§ 542 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur fristlosen Kündigung berechtigt ge-- Wesen. Wenn die Baupolizei erst am 20. Januar 1913 den Um- bau genehmigt hat, so ist daraus gegen die Beklagten nichts herzu- leiten. Es wäre Sache des Klägers gewesen, alle? zu tun, was dazu beitragen konnte, daß die Genehmigung in einer kürzeren Zeit als sieben Wochen erteilt wurde. Der Umstand, daß der beklagte Ehemann bei der Unterredung am 28. Januar bestimmt wissen wollte, bis wann der Umbau fertig sei, nötigt zu der Annahme, daß die Beklagten dem Kläger damit zugleich eine Frist bcS zu dem vom Kläger genannten Zeitpunkt(15. Fehruar) setzen wollten. Daß die dem Kläger gesetzte Frist angemessen war. kann nicht zweifelhaft sein. Der Kläger hatte den Beklagten bis zum Ablauf der Frist die zum Betrieb des Cafes bestimmten Räume bereits Ith Monate vorenthalten. Die Frage, ob es sich etwa um eine nur unerhebliche Vorenthaltung des Gebrauchs der Mietsache handelt, ist deshalb zu verneinen. Hiernach waren die Voraus- setzungen des§ 542 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfüllt und die Beklagten berechtigt, daS Mietverhältnis � fristlos durch Kündigung zu beendigen.. Das Reichsgericht wies d,e Revision zurück.
Versammlungen. Generalversammlung des MetallarbeiterverbanbeS. Am 8. November hielt die Verwaltungsstelle Berlin des Deutzen Metallarbeiterverba�zes ihre ordentliche Generalverzammlung it das dritte Öuartal 1914 ab. Aus dem Kassenbericht, den der Kastierer Henrnnfl gab,'s lgendeS zu entnehmen: Die Einnahmen im Dritten �uarwllalt trugen in der Hauplkasse 563 680,51 M. DaS'st cm Weniger igenüber dem dritten Quartal 1913 von rund 140 MI M. Die u»gaben der Hauptkasse im 3. Quartal 1914 betragen tnkü eines affenbestandes von 601,23 M. 768 680,51 M. Die Ausgaben für is 3. Quartal 1914 sind um rund 98 000 M. gertnger als tm Quartal 1913. Trotzdem mußten zum Ausgleich gegenüber n Einnahmen 205 000 M. der Lokalkasse entnommen werden. Der luptsächlichste Posten der Ausgaben ist die Ausgabe für Arbeits- senunterstützung, nämlich 509 978,55 M.. gegenüber 263 8o3,6o M ;§ gleichen Quartals des Vorjahres. In her Lokalkage'ü eine innahme inkl. des Bestandes von 1 281 336,62 M.. zu Beginn de- uartalS von 1 549 735.94 M. zu verzeichnen. Unterden Uus- iben der Lokalkaffe befindet sich der Postenvon 205 000 M., der x Hauptkasse zum Ausgleich überwiesen ist. Am«cblutz des uartals betrug der Kassenbestand der Lokalkasse 1 165 909,34 M.
Da irgendwelche Anträge zur Generalversammlung nicht ge- stellt waren, gab Cohen einen Situationsbericht für das dritte Quartal. Er führte folgendes aus: Die Arbeitslosigkeit, die Anfang August eine beängstigende Höhe erreicht hatte, ist infolge der Kriegsarbeit in den verschie- densten Betrieben der Metallindustrie Berlins erheblich zurück� gegangen, so daß die Kosten für Arbeitslosenunterstützung, die zur zeit in Berlin zu tragen sind, als normal bezeichnet werden können und sogar noch etwas niedriger sind als die Kosten der Arbeitslosenunterstützung kurz vor Beginn des Krieges. Bedauerlich sei allerdings, daß die seinerzeit mit so vielen schönen Worten proklamierte Unterstützung der Arbeitslosen durch Staat und Kommunen so mangelhafte Resultate gezeitigt habe. Von Staat und Reich ist bisher überhaupt nichts geschehen, und von den Kommunen ist nur teilweise in die Tat umgesetzt worden, was seinerzeit angekündigt wurde. Ein Hand-in-Hand-Arbeiten mit den Gewerkschaften ist in Grotz-Berlin nur mit den Kommunen Berlin , Steglitz , Wilmersdorf , Tegel und Köpenick zu verzeichnen. Die übrigen Kommunen verhalten sich ablehnend, oder aber die Gewerkschaften müssen ein Zusammenarbeiten ablehnen, weil die Kommunen die Absicht haben, bei Zuwendung von Unterstützungen an die Arbeitslosen den von den Gewerkschaften geleisteten Betrag anzurechnen. Da nun die Unterstützung der Kommunen vielfach den Betrag der Gewerkschaftsunterstützung nicht übersteigt und zum Teil sogar nicht einmal erreicht, würde das einS gewaltige Entlastung der kommunalen Ausgaben ausmachen, ohne daß den Arbeitern auch nur ein Pfennig mehr Unterstützung wird, als sie aus den Kassen der Gewerkschaften erhalten. Dazu hat man dann noch die Freundlichkeit seitens verschie- dener Gemeinden, den Gewerkschaften die gesamten Verwaltungs- und Kontrollkosten aufzubürden. Am schlimmsten ist in der Be- ziehung die Haltung der Stadt Schöneberg , die neben der vollen Anrechnung der Gewerkschaftsunterstützung auch noch eine Reihe sonstiger Bestimmungen erfüllt sehen will, die es uns unmöglich machen, irgendwie mit dieser Gemeinde zusammenzuarbeiten. (Jetzt ist beschlossen worden, nur noch die halbe Unterstützung an- zurechnen. Red.) Die vornehnlste Aufgabe gegenüber den Arbeitslosen, nämlich die Schaffung von Arbeitsgelegenheit, hat auch recht eigentüm- liche Blüten gezeitigt, die von uns durchaus nicht als angenehm empfunden werden. So ist z. B. der Versuch gemacht worden, eine Organisafton der Arbeitsnachweise mit einer Zentrale: der Reichszentrale für Arbeitsnachweise, zu schaffen. Nach dieser Reichszentrale sollen alle Stellen gemeldet werden, die durch die einzelnen Nachweise nicht besetzt werden können. Bei den Re sultaten, die diese Zusammenfassung der Arbeftsnachweise ge- zeitigt hat, stellte sich dann heraus, daß man schematisch etwas derartiges nicht machen könne, wenn nicht wider Willen die gcmze Einrichtung dazu dienen soll, den Firmen, die auf reguläre Weise wegen mangelhafter Bezahlung keine Arbeitskräfte erhalten, bei- zuspringen. So wurden uns von der Reichszentrale Stellen angeboten für Dreher, Werkzeugmacher, Maschinenbauer und Former für 50 bis 60 Pf., in einigen Fällen auch 65 Pf. und in einem einzelnen Fall 70 Pf., und das nur bei besonderer Leistungsfähigkeit. Wie ein verheirateter Mann, der nach einem anderen Ort arbeiten geht, wegen der Kürze der Beschäftigung aber nicht mit seiner Familie umziehen kann, bei derartigen Verdiensten zurechtkommen soll, ist eine Frage, die uns auch von der Reichszentrale nicht beantwortet werden konnte. In einem Fall wurden uns sogar Stellen angeboten als Konstruktionsschlosser und Zuschläger zu einem Verdienst von 3,80 bis 5 M. pro Schicht. In einem weiteren Fall wurden tüchtige Former gesucht, und zwar nach Branden- bürg a. H. Dabei hat sich der Arbeitgeber bereit erklärt, den Formern nach drei- bis vierwöchiger Beschäftigung das Fahrgeld vierter Klasse von Berlin nach Brandenburg zurückzuerstatten. Da nun das. Fahrgeld von Berlin nach Brandenburg 4. Klasse 1,30 M. beträgt, so kann man ersehen, wie gewaltig das Entgegenkommen dieser Firma ist. Alles in allem steht es so, daß diese Art des Arbeitsnachweises nicht als ideal bezeichnet werden kann. Es wird wohl nötig fem, wenn derarttge Einrichtungen wirklich funkftonieren sollen und Be- dcutung und ausreichende Beachtung unter den Arbeitern finden, däß man bei der Beratung solcher Dinge wirkliche Praktiker hinzuzieht. Es schwirren ja auch gegenwärtig Gerüchte herum, wonach an die gesetzliche Regelung der Arbeitsnachweise herangegangen werden soll. Zu den Dingen, die da geboren werden sollen, könne man aber erst Stellung nehmen, wenn man die Vorlage sieht. Es kann wohl als selbstverständlich bezeichnet werden, daß, wenn es zu einer gesetzlichen Regelung der Arbeftsnachweise kommt, Licht und Schatten gegenüber den Nachweisen der Arbeitgeber und Arbeit- nehmer gleichmäßig verteilt sind. Sollte es zu paritätischen Arbeitsnachweisen kommen, dann aber auch wirkliche Parität und nicht scheinbare. Die Erledigung von Differenzen und Beseitigung von Miß- ständen hat im dritten Quartal deshalb große Schwierigkeiten ge- macht, weil einmal die gewerkschaftliche Betätigung eingeengt war. zum anderen aber auch, weil uns die Möglichkeit der Besprechung von Mißständen in der Presse zum großen Teil genommen ist. Die von uns eingeschlagenen neuen Wege zur Behebung von Miß- ständen, als da sind Beschwerdeführung an die Behörden usw., waren so gut wie ergebnislos. Eine am 14. Oktober an das Reichs- amt des Innern gerichtete Beschwerde über eine Firma, die in bezug auf Behandlung und Bezahlung von weiblichen Arbeits- kräften stark zu wünschen übrig ließ, wurde am 27. Oktober dahin beantwortet, daß unsere Beschwerde an das Kriegsministerium weitergegeben wäre. Eine Antwort des Kriegsministeriums ist bis heute noch nicht eingelaufen. Am 23. Oktober richteten wir eine wohlbegründete Beschwerde an das Reichsamt des Innern über die Firma Siemens u. Halske . Eine Antwort ist bis zur Generalversammlung am 8. November noch nicht eingelaufen. Des weiteren macht Cohen darauf aufmerksam, daß wir im allgemeinen schon mit dem Stand der Organisation zufrieden sein können. Und wenn die Arbeitgeber hoffen, daß wir durch die starke Inanspruchnahme der Arbeitslosenunterstützung finanziell stark ge- schwächt werden, dann irren sie sich. Wir werden, wenn die Herren glauben, nach dem Krieg über uns herfallen zu können, sehr wohl in der Lage sein, finanziell selbst Lohnbewegungen größeren Um- fanges bestehen zu können. Dazu gehört aber auch, daß jeder ein- zelne Kollege seinen Mann steht. Es müsse jetzt schon unter.allen Umständen möglich sein, gerade weil es in verschiedenen Berufen so wenig Arbeitslose gäbe, den Lockungen der Gelben gegenüber fest zu bleiben. Tie Haltung der Unternehmer beweise auch sonst, was die Arbeiter zu gewärtigen haben, wenn sie sich durch schöne Worte einschläfern lassen. Nur eine starke Organisation ist in der Lage, allen Anschlägen begegnen zu können. Darum sei es die Pflicht aller Mitglieder, am Aufbau, der weiteren Festigung und Stärkung der Organisation niitzuarbeiten. Die allgemeine Zustimmung zeigte daS vollste Einverständnis der Versammlung mit diesen Ausführungen. Damit war dann die Tagesordnung der Generalversammlung erledigt.__ Kleine Nachrichten. Msftellung von Kriegsenten. Unser römischer Korrespondent schreibt uns vom 7. d. MtS.: Die Enienproduktion der Ententepresse zeitigt in den letzten Wochen. was die Quantität betrifft, geradezu glänzende Resultate. Der Markt, der ja bei dieser Ware in der Glaubfähigleit deS Publikums besteht, ist wirklich übersättigt und zu weiterer Aufnahme unfähig. Heute früh haben die Ententedepeschen glücklicherweise den G e- neral Hin den bürg wieder in Freiheit gesetzt, der gestern mit
seinem ganzen Generalstav gefangen genommen wurde. Es waren vier sächsische und drei preußische Prinzen dabei! Ueberhaupt ist Deutschland daS Land der Prinzen und jeder einzelne Prinz ist außerordentlich ergiebig. Er kann mehrmals getötet, mehrmals verwundet werden und unbegrenzt oft in Gefangenschaft fallen. Den Relord schlägt darin der Kronprinz: wie oft der schon tot war, läßt sich gar nicht mehr feststellen. Dieselbe Nachricht meldete un- längst in gleichem Atem seinen Tod und seine geheimnisvolle Be- Handlung in Straßburg . Augenblicklich befindet er sich, ohne daß der Tod oder die.Tode" dementiert worden wären, iu P e g l r an der Riviera zur Erholung. Daß er, auch von den eigenen Wunden abgesehen, erholungsbedürftig ist, muß jeder zugeben: wenn ein Mensch fünf Brüder hat und es werden davon etwa fünfzig ver- wundet oder gefangen genommen, so mutz das ja die stärlste Ge- sundheit erschütiern. Leider geht es nun diesen Enten, auf deren Zucht so viel Er- findungsgabe und Lügenkrast verwendet wird, wie allen Waren, die im Uebermaß angeboten werden: man hat keine Verwendung mehr für sie. Man muß sich schon wieder auf eine andere in den letzten Wochen weniger versandte Spielart werfen: von den Prinzenenten aus die Greuelenten. Ein niedliches Exemplar hat Maurice Donnay gezüchtet: den in den Taschen eines toten Gardesoldaten auf den Schlachtfeldern der Marne gefundenen Brief seiner Gattin mit fol- genden Worten:.Ich hoffe, Du wirst weder Frauen noch Kinder schonen". In demselben Artikel werden dieselben Worte schon in der folgenden Form wieder zitiert:.Vor allen Dingen verschone weder Frauen noch Kinderl"_ Feldpostmarder. Leipzig , 11. November. (W. T. B.) Die Strafkammer per- urteilte den Handlungsgehilfen Dombrowski, der seit Kriegsbeginn aushilfsweise in einem hiesigen Postamt beschäftigt war, wegen Be- raubung von mindestens 37 Feldpostbriefen zu einem Jahre und sechs Monaten Gefängnis. » ß- * Eine Berliner Zeitung veröffentlicht heute ein Telegrwmnr ihres Korrespondenten aus München , wonach in Würzburg ein Postbeamter durch eine Haussuchung überführt worden sei. Liebes- gaben in großen Mengen unterschlagen zu haben; man habe die ge- stohlenen Gaben zum Teil noch in seiner Wohnung vorgefunden. Der Beamte, dessen niedrige Handlungsweise allgemeine Eni- rüstung hervorgerufen habe, sei sofort verhaftet worden. Wie wir erfahren, fehlt diesen Nachrichten jede tatsächliche Unterlage._ Die tapfere Quartiermutter. Im badischen.Staufener Wochenblatt" schildert ein junger Kriegsteilnehmer aus Staufen , mit welch aufopfernder Fürsorglich- keit er und feine Kameraden von ihren Ouartiergebern in dem ober- elsässischen Orte W. verpflegt wurden. Er schreibt:„Ich und mein Kamerad waren in W. bei einem Sattlermeister in Quartier. Früh 5 Uhr mußten wir unsere Schützengräben, welche etwa 200 Meter von dem Orte entfernt lagen, besetzen: Um 7 Uhr brachte uns unser Ouartiervater den Kaffee m den Schützengraben. Als wir, gemütlich plaudernd, den Kaffee tranken, fielen plötzlich sechs Schrapnellschüsse in das Dorf, gerade in das Haus, in welchem wir nachts die Ma- schinengewehre untergebracht hatten. Im schnellsten Tempo eilte nun unser Kaffeeträger wieder seiner Behausung zu. Das feindliche Feuer nahm den ganzen Vormittag zu, und unter fortwährendem Feuer wurde es Mittag. Das feindliche Feuer war wirkungslos, denn die Schrappnells schlugen immer 50 bis 100 Meter hinter uns ein. Jetzt sagte ich zu meinem Kameraden:„Heute bringt uns unser Ouartiermeister lein Mittagessen, denn jetzt kracht es ihm zu sehr." Wir lagen ganz ruhig im Schützengraben; da auf einmal bören wir eine Stimme rufen:.Wo sind denn meine zwei Soldaten?" Als wir aufschauten, sahen wir zu unserem größten Erstaunen unsere Ouartterinutter mit dem Mittagessen, welches wir ihr mit dem besten Dank abnahmen. Gewiß eine tapfere Heldin und ehrenwerte Quartier- mutier."_ parteiveranftaltungen. Tchöneberg. Morgen Freitag, abends 8>/, Uhr, findet der 3. Vortrag des Genossen Reimers über:.Die Entwickelung der kapitalistischen Wirt- schastSordnung", EbcrZstr. 80, WilhelrnShof, statt.
öriefkasten üer Redaktion. Die juristische Sprechstunde findet für Wonnenten Liudenstr. 3, IV. Hos rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 8 bis 6 Uhr, am Sonnabend von S bis 6 Uhr statt. Jeder für den Briefkasten be- stimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen bei- zusagen. Brieslichc Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen leine Abonnemcntsquittung beigcsügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Vertrüge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit. B. P. 24. Darüber ist uns nichts bekannt.— A. I. 99. Nein- — C. A. 19. Im Falle einer Klage würden Sie zur Zahlung verurteilt werden.— L. 75. Wegen Plattsug landsturmpflichtig.— M. R. 150. Das ist unwahrscheinlich, aber garantieren kann niemand.— O. 48. ES mühte ein neues Gesetz sür diesen Fall geschaffen werden.— Cr. 8. 7. Die Firma ist zur Zahlung verpflichtet.(§ 63 H. G. B.)— A. F. 22. Eine Klage hätte leider keine sichere Aussicht aus Erfolg. Der Erfolg der Klage hängt von dem Gutachten des Sachverständigen über die Güte der Ware und die Preiswürdigkeit ab. Wie ein solches Gutachten ausfällt, läßt sich nicht im voraus sagen. Da der unterliegende Teil die Kosten zu tragen hat und das Sachverständigenurteil allein mehr Kosten ausmachen würde als das Klageobjekt selbst, können ww zur Klage nicht raten.— Cohn 156. Der Vertrag ist an sich gültig. Ob aber der Möbclhändler mit der Klage durch- kommen würde, ist mehr als zweiselhast. Sollte eine Klage angestrengt werden, so sprechen Sie mit derselben in der Sprechstunde vor.— Kuni. Sie sind wegen allgemeiner Körperschwäche und einer Verkürzung des Beins nur landswrmpflichtig und würden nur als solcher eingezogen werden.— Karl 8. Suchen Sie im Termin die Aussetzung des Versahrens herbei- usühren.— H. G. Das gilt nur für die KnegSzeit.— F. I. 2. t. Nein. I. Ein Verzug in einen anderen Stadtteil ist unerheblich.— K. 7. Nein. (S. M. 25. 1. Nein. 2. Der Bitreffende kann Verwalter sein. Sie können ihn natürlich aus der Wohnung weisen.— Z. 2. Wegen Fettleibigkeit zurückgestellt.— Brandt. Kommen Sie bei der Steuerbehörde unter Darlegung d er Einkommensverhäliniffc um Herabsetzung und Stundung ein.
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen-Direktion über den Großhandel in den Zenlral-Markthallen.(Ohne Verbindlichkeit.) Mittwoch, den 11. November. Fleisch: Rindfleisch per 50 ste-, Ochsen- fleisch la 79-90, d°. IIa 74—78, do. Ma 65-73; Bullenfleisch la 76—83, do. Ha 68—75; Kühe, fett 60—70, do. mager 55—60, Fresser 65—72, do. Holl. 45—50, do. dän. 45—55, Bullen, dän. 65—75. Kalbfleisch: Doppellender 110—120; Mastkälber la 85—97, do. IIa 72—85. Hammelfleisch: Mastlämmer 78—86; Hammel la 72—77, do. IIa 67—72;' Schaje 67—72. Schweinefleisch: Schweine la seit 74—78, IIa 64—73; Sauen, dänische 0,00—0,00.— Gemüse, inländisches: Kartoffeln. Dabersche 50 kg 3,75—4,00; weiße Kaiserkronen 3,25—3,75; Magnurn bonurn 3,50— 3,75; Wöstmann 3,25— 3,75; Porree, Schock 0,70-1,00; Sellerie. Schock 3,50-6,00; Spinat 50 kg 7,00-10,00; Mohrrüben 2,00—2,50; Kohlrabi schock 0,80—1,10; Wirsingkohl schock 4,00—10,00; Wirsingkohl 50 kg 3,50-4,00; Weißkohl Schock 3,00—8,00, Weißkohl 50 kg 2,00—2,50; Rotkohl. Schock 4,00—10,00; Rotfohl 50 kg 3,00 bis 4,00; Grünkohl 50 kg 3,00— 4,00; Kohlrüben 50 kg 3,00— 5,00; Testower Rüben 60 kg 12,00— 16,00, Märkische Rüben 50 kg 4,00—10,00; Blumenkohl Erfurter, 100 St. 15,00-23,00, Rosenkohl 50 kg 22,00—30,00, Meer- rettich Schock 5,00—12,00, Petersilienwurzel Schockbund 1,00—3,00; Radieschen. Schockbund 0,70— 1,00; Salat Schock 2,00—3,00; Zwiebeln 50 kg 7,50—9,00; Tomaten 50 kg 7,00—10,00; Psefferlinge 50 kg 00,00; Steinpilze 50 kg 00,00—00,00; Grünlinge 50 kg 5,00—7,00: Champignons 50 kg 00,00—00,00; Kürbis 50 kg 3,00—4,00. Wetterausstchten für das mittlere Norddeutschland bis Frettagmittag: Vorwiegend trübe und sehr windig mit weitocrdreiteten, im Norden, besonders an der Küste, vielfach starken, im Süden schwächeren Regensällen. Später zeitweilige Aushetterung und vorübergehende Zlb» kühlung,