Zahl� der Einberufenen bereit seien, alleZ zu tun, um die erfordere tiehen Arbeitsleislungen zu bewältigen. Dieses Entgegenkommen belobnen nun eine Anzahl Reeder da- mit, dag sie trotz gesteigerter ArdettSIelstung dedeutende tlohu- lürzungen vornehmen. Tie Vereinigten Elbsschiffahrtsgescllschasten baden den Anfang gemacht. Sie verteilen nicht mehr wie sonst die ersparten Löhne und Reisezulagen, auch die Vergütung bei Repara- luren fällt fort; weiter wird der Bezug der Auslösung(besondere Vergütung von 10 Pf. für die Stunde bei Arbeiten außerhalb des eigenen Fahrzeuges! sehr wesentlich eingeschränkt. Damit aber noch nicht genug, erklärt die Firma wörtlich: „Ob und in welchem Umfange wir zur Frage weiterer Be- zugscinschränkungen werden Stellung nehmen müssen, bleibt naturgemäß von der Tauer des Kriegszustandes und der ferne» ren Gestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse abhängig." Dos hat unter den Schiffsmannschaften der Elbe lebhaft- Be- unruhigung hervorgerufen. Die Mannsebaften wandten sich durch den Transportarbeiterverband an die V. E.-G. und ersuchten unter Darlegung der Verhältnisse um Aufhebung der Verschlechterungen. Die Firma ließ durch den Arbeitgeberverband für Binnenschiffahrt antworten, daß doch ein Vertrag mit der Organisation nicht bestehe und die Firma tun und lassen könne, was ihr beliebe; außerdem beständen ja Lohnkommissionen, an die sich die Leute wenden könnten. Diese Lobnkommissionen aber sind eine gelbe Einrichtung, geschaffen nach dem Streik, von der Firma sanktioniert. Mit dieser Kommission wollen die Mannschaften nichts zu tun haben. Ihre Mitglieder sind ehemalige Arbeitswillige. Bei dieser Gelegenheit hat die Organisation der Schiffsmannschaften angefragt, ob die verschiedenartige Behandlung der Mannschaften auch in Zukunft noch beibehalten werden solle, denn die Gelben erhalten 5 M. im Monat mehr und für die Ueberstunde 5 Pf. mehr. Hierauf ist eine Antwort nicht erfolgt. Tie Firma lehnt also jede Verständigung ab; ihr liegt nichts an einer Beseitigung der Gegensätze. Dies geht auch daraus hervor, daß die V. E.-G. den Familienangehörigen der Arbeitswilligen vom letzten Streik einen Zuschuß Qtben will, wohingegen die An- gehörigen der übrigen im Felde stehenden Mannschaften von der Firma nichts erhalten. Was jetzt dort Wenigen gegeben, wird den in Arbeit Stehenden abgezogen, und die später Zurückkommenden finden schlechtere Zustände als früher. Bedauerlich ist, daß, soweit die Lohnkürzungen in Frage kommen, auch andere Firmen hier mitmachen. Eine allgemeine Notwendigkeit liegt zu einer solchen Maßnahme nicht vor, denn es gibt eine Reihe von Firmen, die besondere Lohn- und Arbeits- bedingungen haben und keine Kürzungen vornehmen. Die Erbitterung unter den Mannschaften ist sehr groß, sie nehmen an, daß die Firmen die jetzige Gelegenheit ausnützen(also den Krieg, in dem Über 3000 Mannschaften im Felde stchen), um die Lohn- und Arbeitsbedingungen auf der Elbe rückwärts zu revi- diercn. Feder Versuch, die Gegensätze auszugleichen, wird von den Elbereedern abgelehnt; sie stellen sich trotz der jetzigen Situation auf den veralteten Herrn-im-Hause-Standpunkt und legen den Keim zu neuen Konflikten. Aufsehenerregende Beschlüsse hat der Verband deutscher Tapctenfabrikanten gefaßt, die er in einem Rundschreiben an die deutsche Händlerschaft bekanntgibt. Hiernach sind sämtliche Mit- glieder des Verbandes verpflichtet, neue Ware und neue Muster- rollen bis l. August lSIS nicht zu liefern. Dieser Beschlutz gilt nicht nur für Deutschland , sondern auch für da? gesamte AM- tand. Bereits gelieferte neue Ware oder Musterrollen aus der Mnsterauswahl iOI-l/lö dürfen von Händlern vor dem l. August 1015 nicht zum Verkauf gebracht werden. FedeS Mitglied ist verpflichtet, seine Musterauswahl 1014/15 für das nächste Geschäfts- jähr 1915/16 unverändert fortbestehen zu lassen. Die Mitglieder dürfen also keine neuen Muster hinzufügen oder Aenderungen in irgendwelcher Art an der neuen Musterauswahl vornehmen. Vor Pfingsten 1915 darf kein Mitglied des Verbandes deutscher Tapeten- fabrikanten mehr reisen lassen; bis dahin ist jeder Besuch der Kund- schaft mit Musterauswahl verboten. Die feinen Musterkarten für den zimmerwciscn Bezug dürfen keinesfalls vor dem 1. September 1915 herausgegeben werden. Verstöße gegen diese Beschlüsse durch ein Mitglied des Verbandes deutscher Tapetenfabrikanten sollen mit einer Buße von zehntausend Mark geahndet werden! Diese Beschlüsse sind von SparsamkeitSrücksichten diktiert. Tie Unternehmer wollen an neuen Musterzeichnungen und an der An- fertigung neuer Formen sparen; die alten Muster sollen weiter- verkauft werden. Was bedeuten nun diese Beschlüsse der deutschen Tapetenfabrikantcn? Große Arbeitslosigkeit für die Arbeiterschaft! Insgesamt können zirka 3000 Arbeiter dieser Branche dadurch arbeitslos werden. Besonders werden von diesen Matznahmen der Tapetenfabrikanten die deutschen Formstccher betroffen. ES wird ihnen vollständig die Möglichkeit genommen, sich in ihrem Beruf ihr Brot zu verdienen. Schon vor Ausbruch des Krieges befanden sich die Angehörigen der Formstecherbranche in einer geradezu trost- losen Lage und jetzt sind beinahe alle in ihrem Beruf arbeitslos. Wohl gelang es einem Teil der jüngeren, vorübergehend in anderen Berufen Unterschlupf zu finden, im allgemeinen sind jedoch die Formstechcr von großer Arbeitslosigkeit heimgesucht. Es entsteht daher die Frage, ob sich diese Beschlüsse des Vcr- bandcs deutscher Tapetcnfabrikanten mit der Mahnung der Regie- rung an die Unternehmer verträgt, alles zu tun, um das geschäft- liche Leben im Gang zu halten und möglichst viel Arbeitsgelegen- heit zu schaffen, um so die große Not, die der Krieg über das ge- samte Wirtschaftsleben gebracht hat, zu lindern.
Soziales. Klemer Unfall— schwere Folge». Ein AnjpruS» auf Unfallrente besteht nur, wenn der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfall selbst steht. Gegen eine zu enge Auslegung wendet sich das Reichs- Versicherungsamt in nachstehendem kürzlich entschiedenen Fall. Der Arbeiter U. ous Schlawe ritz sich am 1. November 1912 beim Ausroden von Gestrüpp am Rande einer Lehmgrube einen Dorn in den rechten Ringfinger. Bald nach diesem Unfall trat bei U. eine seelische Depression ein. Niedergeschlagen, vor sich hin brütend, saß u. oft stundenlang. Als infolge der eingetretenen Zellgewebsentzündung eine Operation vorgenommen werden sollte. fiel U. in Ohnmacht und in diesem Zustande mit dem Hinterkopf auf den Fußboden. Bereits am 29. November, also nach vier Wochen, mutzte der Verletzte in die Provinzial-Jrrenanstalt auf- genommen werden. Der von der Ehefrau als gerichtlich bestellten Pflegerin bei der Zicgclei-Berufsgcnoffenschaft erhobene Anspruch auf Entschädigung wurde abgelehnt, iveil„der ursächliche Zusammenhang zwischen der Zellgewebsentzündung am rechten Ringfinger und der Eni- stehung der Geisteskrankheit ganz unwahrscheinlich ist." Die dagegen eingelegte Berufung wurde vom Oberversiche- rungsamt Köslin zurückgewiesen, da nach dem einwandfreien Gut- achten des Oberarztes der Anstalt. Dr. L., ein Zusammenhang zwischen Unfall und GeftteSkrankheit zu verneinen ist. Der beim Reichs-Bersicherungamt eingelegte Rekurs hatte Erfolg. In den Gründen des Rekursgcrichts heißt es über den ursächlichen Zu- fammenhang u. a.: „Bei ihm selbst hat der Oberarzt der Heilanstalt, Dr. L-, keine Anzeichen eines organischen HirnleidenS festgestellt. In seinem Gutachten vom 20. Januar 1913 führt er auS, daß derartige Geistes- frörungen, wie sie bei dem Kläger vorliegen, nach den Wissenschaft- lichen Erfahrungen allerdings auf dem Boden seiner angeborenen Anlage enfttehen. wie sie auch bei U. gegeben gewesen sei. Zum Ausbruch der Krankheit bedürfe eS aber eines auslösenden Mo- nientes, und als solches fei hier mit erheblicher Wahrscheinlichkeit die Zellgewebsentzündung am Finger und die durch sie veran- latzten Ohnmachtsansälls, die den Kläger offenbar sehr mitge. nommen haben, anzusprechen, zumal die ersten Wahnideen bei ihm von der Vorstellung ausgegangen seien, der Finger würde nicht mehr
heil und er werde an der Verletzung sterben. Wenn U. sich die Fingerwunde nicht zugezogen hätte, wäre er sehr wahrscheinlich nicht zu dem frühen Zeitpunkte, möglicherweise überhaupt nicht geisteskrank geworden. Da der erkennende Senat aus den Aus- sagen der in diesem Verfahre» vernommenen Zeugen nicht den Eindruck gewonnen hat, daß der Kläger bereits vor dem Unfall vom November l912 geisteskrank gewesen ist— 2 Mitarbeiter, von denen der eine zehn Jahre mit ihm zusammen beschäftigt gewesen ist, bekunden übereinstimmend, daß ihnen nie etwas KrankbatteS oder Absonderliches an dem Geisteszustand des Klägers aufgefallen fei, und auch die vom Geschäftsführer N. zur Begründung seiner Anficht. U. sei auch früher schon nicht ganz normal gewesen, ange- führten Tatsachen sprechen keineswegs für das damalige Bestehen einer Geistesstörung—, die Geisteskrankheit sich aber andererseits unmittelbar an die durch den Betriebsunfall hervorgerufene Zell - gewebsentzündung des Fingers angeichlossen hat. so ist das Rekurs- gericht unbedenklich dem einwandfreien und überzeugenden Gutachten des Oberarztes Dr. L. darin gefolgt, daß der Kläger ohne das Unfallereignis vom November 1912 wahrscheinlich jedenfalls damals nicht geisteskrank geworden wäre und daß der Unfall mittel. bar die Geistesstörung verursacht hat, indem er die Zellgewebsent- zündung herbeiführte, die den Irrsinn des U. im Gefolge hatte. Hinzu kam noch, daß der bei der durch die Entzündung bedingten Operation ohnmächtig gewordene Kläger mit dem Kopf auf den nur mit Linoleum belegten Boden aufschlug, ein Vorgang, der selbst nach der Ansicht des Vertrauensarztes der Beklagten , Dr. Sch., möglicherweise geeignet ist. einen schädigenden Einfluß auf das Gehirn auszuüben. Da das Reichsvcrsicherungsamt den Unfall als erwiesen und einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihm und der Geisteskrankheit des Klägers als wahrscheinlich angeschen hat, war dem Rekurs stattzugeben."
Gerichtszeitung. Darf das Generalkommando Höchstpreise festsetzen? Vor der Strafkammer II des Altonacr Landgerichts hatte sich, wie das„Hamb. Echo" mitteilt, ein Kaufmann wegen Ueberschreitung der vom Generalkommando fcstge- setzten Höchstpreise zu verantworten. Das Gericht kam im Gegensatz zu der Auffassung des Staatsanwalts zu einer Freisprechung. Das Generalkommando dürfe Wer- ordnungen über die öffentliche Sicherheit , hieß es in den Gründen, nicht aber solche über die Wohlfahrt der Bevölke- rung treffen. Vor dem Reichsgericht wird diese Begründung kaum standhalten.§ 9 Ziffer d des Gesetzes über den Belage- rungszustand bedroht das Uebertreten eines vorn� Militär- befehlshaber„im Interesse der öffentlichen_ Sicherheit" erlassenen Verbots mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre. Das Verbot, Höchstpreise zu überschreiten, kann sehr wohl im Interesse der öffentlichen Sicherheit ergehen, wenn es auch überdies der öffentlichen Wohlfahrt dient. Chne die Beschränkung einer Rücksichtnahme auf die öffentliche Sicherheit hat das Reichsgesetz vom 4. August 1914 den Zivilbehörden das Recht der Festsetzung von Höchst. preisen zugestanden. Es ist der Militärbefehlshaber be- rechtigt, auch unter die von Zivilbehördcn festgesetzten Höchstpreise im Interesse der öffentlichen Sicherheit herabz»- gehen._
Kindesmißhandlnng. Eine empörend rohe Mißhandlung eines Kindes beichäf- tigte gestern wieder einmal den Strafrichter. Wegen ge- fährlicher Körperverletzung war der Friseur Hugo K ö r l i n aus der Kaiserin-Augusta-Allee angeklagt. Der Angeklagte hat neben einer zehnjährigen Tochter«inen aus erster Ehe stammenden, jetzt 12 jährigen Sohn. Der Junge. der von seinen Lehrern als fleißiges und braves Kind geschildert wird, hatte kleine Unarten an sich, die durch verständiges und gütiges Zureden hätten beseitigt werden können. Anstatt dies zu tun, griff der Angeklagte zu geradezu unmenschlich rohen Züchti- gungen. Wie als Zeugen vernommene Hausbewobner bekundeten, wurde der Junge fast täglich geschlagen und mit dem Kopf auf den Fußboden„aufgestukt". Eine Frau beobachtete eines Sonntags, wie der Junge erst längere Zeit geschlagen wurde, dann mutzte"er sich die Hosen ausziehen, wobei ein auf der Hinterseite mit großen Blutlachen völlig durchtränktes Hemd zum Vorschein kam. Der rohe Vater schlug aber trotzdem auf das nackle blutige Gesäß des bedauernswerten Kindes los.— Diese und andere ähnliche Roheiten veranlatzten das Schöffengericht, dem Angeklagten eine Gefängnisstrafe von neun Monaten zuzudiktieren. Gegen dieses verhältnismäßig milde Urteil legte der Angeklagte Berufung ein. Als eine Zeugin eine besonders brutale Mitzhand- lung bekundete, erklärte der Staatsanwalt, daß er es aufrichtig bedauere, nicht ebenfalls Berufung eingelegt zu haben, da dann der Angeklagte jedenfalls nicht so milde davongekommen wäre.— Nach mehrstündiger Verhandlung kam das Gericht zu einer Ber- werfung der Berufung mit dem Hinweise, daß sich der Angeklagte gegen ein wehrloses Kind in unbarmherzigster Weise vergangen habe und deshalb zu irgendwelcher Milde ihm gegenüber kein Grund vorliege._
Ter falsche Bürgermeister. Von der Strafkammer in Köslin wurde nach einer VerHand- lung, die mehr als fünf Stunden in Anspruch nahm, der frühere KrciSausschutz-Assistent Heinrich Thormann , der unter dem Namen „Tr. jur. Alexander" annähernd ein halbes Jahr in Köslin zweiter Bürgermeister war. wegen schwerer Urkundenfälschung in zwei Fällen in Tateinheit mit Betrug zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr vier Monaten Gefängnis und zu zwei Jahren Ehrverlust verurteilt. Thormann hatte in seiner Stellung als Bürgermeister zwei Anweisungen an die Stadthaupikaffe zur Zahlung an den Architekten M. Johannsen(Stettin ) angewiesen, obgleich eS einen Architekten dieses Namens überhaupt nicht gibt, das Gsld an sich zahlen lassen und für sich behalten. Die Hauptanklage wegen Erschleichung des Bürgermeister- Postens steht noch aus.___
kleine Nachrichten. Patrioten. Wir lesen in der.Bergarbeiter-Zeitung": Am Sonntag, den 18. Oktober, hatten wir in Oberhausen etwa eine Stunde Aufenthalt, den wir im Wartesaal verbrachten. An unserem Tische nahmen zwei Herren Platz, von denen der eine nach Emmerich , der andere nach Wesel fuhr, die außer der Kriegslage auch die Geschäftslage besprachen. Der eine Herr, der nach Emmerich fuhr, bekannte sich als G r o tz f ch l ä ch t e r aus Gelsenkirchen , während der andere weder seinen Beruf noch seinen Wohnort verriet. „In der Kohlenkiste", begann der eine,„merkt man vom Kriege abiolul nichts, auch in geschäftlicher Beziehung nicht. Würde die Bahn nicht so überlastet sein durch die vielen Militär- und Materiallransporte. wir hätten jetzt eine bessere Zeit als vor dem Kriege!" Darauf der Grotzfchlächter:.Im Gegenteil! In Geilenkirchen gehen die Geschäfte flotter als jemals. Ich habe während den zwei ersten Monaten deS Krieges 6000 Mark mehr verdient nicht nur mehr eingenommen, sondern rein verdient, als in der
gleichen Zeit vorher. Besonders die Häute find kolossal im Prwe gestiegen, und wenn Sie noch Schuhe und sonstiges Lederzeug be- nötigen, kaufen Sie es jetzt, denn nach dem Kriege wird das Ledel unerschwinglich leuer." Auch der andere bestätigte, daß er während der KriegS/p „ganz gut" verdient hätte, jedoch nicht mehr als vorher: er»äri auch froh, wenn er sein Geschäft auf der„alten Höhe" halten lonne, .Brauchen Sie nicht mehr fort?" ftagte der eine, worauf der Gelsenkirchener Grotzschlächter antwortete: „Ich bin schon eingezogen gewesen, aber freigekommen. Als es hieß: Kranke vortreten, bin ich vorgetreten— Kopsgicht. Sofort wurde ich wieder entlassen und konnte nach Hause gehest Im Schützengraben ist nichts zu verdienen! I» Gelsenkirchen läuft noch das ganze Gesindel herum, von dem man nicht weiß, wovon es eigentlich lebt. Warum sollte» wir Geschäftsleute denn erst fort?" Dem andern schien diese.geschäftliche Offenheit" in unser« Gegenwart doch nicht zu behagen und so lenkte er das Gespräi» zurück auf den Kriegsschauplatz, auf dem beide ausgezeichnet be' wandert waren und die Rriegspläne besser kannten als der Große Generalstab. Kopfgicht", untauglich für den Kriegsdienst und zu schade, um im Schützengraben zu liegen, so lange das.Gesindel" noch herum- läuft, von dem man nicht weiß, wovon eS lebt, aber trotz„Kopl' oicht" gesund genug und fähig, in den zwei schlimmsten Monaien, die das deutsche Volk seit Bestehen des Reiches durchgemacht 6000 M. mehr zu„verdienen".
Parteiveranstaltungen. Sechster Wah lkreis. Am Dienstag, den l7. November, finden zwei Mitglieder-Verfammlungen in folgenden Lokalen statt: Patzenhoier Brauerei, Turmstr. 25/26, und Frankes Festsäle, Badstr . Ig. Desgleichen am Dienstag, den 24. November, in den Pharus-Säle», Müllerstr. 142, und den Mila-Zälen, Schönhauser Allee 130, Die Tageft ordnung lautet:.Unsere Aufgaben in schwerer Zeit". Reserenten find die ReichSlagsabacordneten Georg Ledebour und Hugo Haas « Jugeudsektiou d«S fünften Kreises. Sonntag, den l5. Novemb«, stndct eine Partie nach Tegel — Heiligense«— Tegel statt. Treffpunkt 7'/« Uhr Alexanderplatz , Berolina. Fahrgeld 20 Ps. Jugendsektion Neukölln. Am kommenden Sonntag, den 15. d. U, Wanderung der Jugendscktton nach Grünau — Schmöckwitz . Fahrgeld 50 P, Trcffpuntt Bahnhof Neukölln. Abfahrt 6.33 Uhr vormittags. Tie nächste Versammlung ist am Dienstag, den 17. November. Wilmersdorf . Freitag, den 13. November, findet im Lokal vo» Schilling. Lauenburgerstr. 20, der 2. Vortrag der Genossin Käte Duncker statt. Thema:.Die Entwicklung der kapitalistischen Wirllchaltsordnung Schöneiche und Umgegend. Der Zahlabend sür alle Bezirke ftndn am Sonnabend, den 14. d. M., abends 8'/, Uhr, in Fichtenau , Naumann! GelelllchastshauS, statt. Vortrag des Herrn Wasewitz über:.Die soziast Versicherung mit besonderer Berücksichtigung der jetzigen Kriegslage".
Jugenüveranstaltungen. Vrih-Vuckow. Sonntag, den 15. November: Partie nach de« Jugenddeim in Köpenick , Schönerlinder Straße öd. Treffen: 8'/». Uhr Germanwpromenade. Nachzügler kommen direkt nach Köpenick . Gäste willkommen.
Allgemeine Kranke«, und Sterbekaffe der Metallarbeiter <v. a. G.) Hamburg . Filiale Baumschulenweg. Für die W Treptow wohnenden Mitglieder wird am Sonnabend, den 14. November, abends 8— 10 Uhr, im Lokal von Boche, Baumschulenfw. 67, kassiert.
öriefkasten üer Redaktion. Die juristische Sprechstunde findet sür Abonnenten Lindeuftr. 3, IV. Hos rechts, parterre, am Montag bis Frestag von S bi» K Uhr, am Sonnabend von» bis« Uvr statt. Jeder für den Briefkasten be- stimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine. Zahl als Merkzeichen bei- zufügen. Briefllche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine AbonnemintSquittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit. W. H.. Krojanke. Nach der vorjährigen großen HcereSvermchrunz sind in einer Anzahl Armeekorps die in deren Bereiche stehenden Pionierbataillone einem gemeinsamen Kommando unl erstellt worden. G. B. K8. sie haben vollen Anspruch aus Schadenersatz Wie hoch derselbe ist, hängt letzten Endes vom richterlichen Ermessen ab,— W. 100. Weder eine Verjährung noch ein Erlaß liegt vor. Sie können einer Klage gegenüber nur aus der Zusicherung des DarlehnShingeberS herzuleiten suchen, daß da» Darlehn noch nicht sällig ist.—<£. H. Westend. 1. Ihre Schwägerin bat überhaupt Miete nicht zu zahlen. Im vorliegenden Falle würde eine Doppelzahlung deswegen sortfallen, we I nach Ihrer Darstellung der PsändnngSbe'chluß nicht dem Mieter, oder mindesten» nicht ordnungS- gemäß dem Mieter zugestellt ist. 2. Wird Miete gepsändet oder streiten sich tonst verschiedene Parteien um die Berechtigung zur Einnahme der Miete, so empfiehlt sich unter allen Umständen die Hinterlegung der Miete. Tie Hinterlegung erfolgt beim Amtsgericht. — C. K. 15. Weilertlagen ist zweckmäßig. Familienunterftntzung hat die hiesige Krankenkasse nicht. Seit dem 4. August bestehen überbaupt nur die Regelleiswngen. Wird wester getlebt, so müssen mindestens 20 Marken sür je zwei Jahre gellebt werden. — I. K. 27. Ihre Heranziehung zum Landsturm ist möglich.— A. S. 45. Wegen Herzleiden zurückgestellt.— W. B. 00. Sie sind noch landswrmpstichtig, sind aber wegen allgemeiner Leiden zurückgestellt und werden vorauSsichllich nicht herangezogen werden.— H. 8. Sie find zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Wir haben wiederholt daraus hingewiesen, daß bei Umzügen aus einer Gemeinde in eine andere der Umziehende da- sür sorgen muß, daß die Steuerbehörde bereits vor dem Ersten Mit- teilung von dem Umzug hat. sonst muß in beiden Gemeinden Steuer ge- zahlt werden.— H. M. 101. Wenn Sie im Jahre 1S13auS der Landeskirche ausgeschieden sind, so haben Sie nur noch sür dieses lausende Kalenderjahr Kirchensteuer zu zahlen. Wird Ihnen dennoch eine Ver- aniagung sür eine spätere Zeit zugestellt, so können Sie hiergegen rellamieren.— A. T. 50. Unzweifelhaft steht Ihrer Schwester, tall» sie bedürftig ist, KriegSunUrstützung zu. Sie soll sich unter Dar- tegung ihrer Verhälttnsse schriftlich an den KreiSausschuß wenden. —<k. 3. 1013. Ja.— ff. 100. Eine Scheidung auf Grund gegen- scitiger Abneigung gibt eS nicht mehr. Wenn ein ScheidungSgrund vorliegt (bösliche Verlasiung, Ehebruch usw.) so muß der aus Scheidung Antragende zunächst Sühnetermin beantragen. Nach sruchtlosem Ausfall desselben kann er dann beim Landgericht durch einen Anwalt die Ehescheidungsklage er- beben. Solange die Ehe nicht geschieden ist, hat die Frau ein Recht aus Unterbalt, ebenso ist sie erbberechttgt.— H. 28. 1. Bei einer Ermäßigung, nicht bei einer Niederschlagung wäre Rückzahlung möglich. In Ihrem Falle würden weitere Schritte kaum Aussicht aus Erfolg haben. 2. Nein. 3. Die Kosten würden Ihnen nach herrschender Praxis zufallen.— R N. 10. Wegen Harnleiden zurückgestellt.— 811. Leider stehen Ihnen zurzeit keincrlei Ansprüche zu. ES empfiehlt sich, wester zu Heben, um später, wenn mindestens 200 Starken gellebt find. evtl. Invalidenrente zu bekommen.— R. 52. Wegen Platttuß nur landswrmpstichtig.— E. S. 50. Die Kosten würden etwa 10 Mark betragen.— V. Daruber können wir nicht» sagen.
Amtlicher Marktbericht der städttlchen Morklbollen-Direktion über den Großhandel in den Zeulral-Martthallen.(Ohne Verbindtichkcst.) Donnerstag, den 12. November. Fleisch: Rindfleisch per 50 kg, Ochsen- fletsch la" 79—90, do. II» 74—78, do. Ula 65—73; Bullenfleisch la 78—83, do. II» 68—75; Kühe, fett 60—70, do. mager 55—60, Fresser 65—72, do. Holl. 00— 00, do. dän. 48— 55, Bullen, dän. 65—75. Kalbfleisch: Doppellender 110—120; Mastkülber la 85-97, do. II» 72— 85. Hammelfleisch: Mastlämmer 78— 86; Hammel I» 72— 77. do. II» 67— 72; Schafe 67— 72. Schweinefleisch: Schweine I» sett 74—78, U» 64—73; Sauen, dänische 0,00—0,00.— Gemüse, inländische«: Kartossein. Dabersche 50 kg 3,75—4,00; weiße Kaiset krönen 3,50—3,75; Magrram bonum 3,75— 4,00; Wollmann 3,50—3,73; Porree, Schock 0,70—1,00; Sellerie, Schock 3,50—6,00; Spinat 50 kg 7,00—10,00; Mohrrüben 2,00—2,50; Kohlrabi Schock 0,80—1,10; Wirsingkohl Schock 4,00-10,00; Wirsingkohl 50 kg 3,50—4,00; Weißkohl Schock 3,00-8,00, Weißkohl 50 kg 2,00-2,50; Rotkohl, Schock 4,00—10,00; Roilohl 50 kg 3,00 bis 4,00; Grünkohl 50 kg 3,00—4 00; Kobstüben 50 kg 3,00— 5,00; Testower Rüden 50 kg 12.00—16.00. Märkische Rüben 50 kg 4.00-10.00; Bwmen- lohl. Ersurter. 100 St. 15.00-22.00. Rosenkohl 50 kg 2000-25,00. Meer- retttch Schock 5,00— 12,00, Petersilienwurzel Swockbund 1.00—3,00; Radieschen Schockbund 0,70— 1,00; Salat Schock 2,00 3,00; Zwiebeln 50 kg 7,50-9,00; Tomaten 50 kg 7,00-10,00; Psefierlingc 50 kg 00,00; Steinpilze 50 kg 00,00—00 00; Grünlinge 50 kg 5,0o— 7,00; Champignon» 30 kg 00,00—00,00; Kürbis&0 kg 3,00—4,00. Wettcrausiichten für das mittlere Norddeutschlaud bis Souuabeudmittag: Rauh und windig. Zeitweise heiter, aber veränderlich mit wiederholten Regen- oder Graupelschauern.