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Nr. 317. 31. Jahrgang.
Beilage des„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Erweiterung der Kriegsfürsorge.
Dem Reichsamt des Innern ist eine Eingabe zugegangen, in der folgende Vorschläge gemacht werden:
1. Neuregelung der Höchstpreise in den Bundesratsverordnungen vom 28. Oktober 1914 sowie Ausdehnung der Höchstpreise auf das aus ihnen hergestellte Mehl und Brot im Groß- und Kleinhandel.
2. Schleunige Festsetzung von Höchstpreisen für Kartoffeln und Kartoffelmehl im Groß- und Kleinhandel. Weitere Herabsetzung des Brennereikontingents für Kartoffelspiritus.
3. Stärkere Heranziehung des Hafers und der Gerste zur menschlichen Ernährung; Einschränkung der Verwendung der Gerste für Brauereizwede eventuell mit Entschädigung der Brauereien und ihrer Arbeiterschaft.
4. Herabsetzung des Höchstpreises für Rohzuder und Raffinade unter Aufrechterhaltung des Ausfuhrverbots und Heranziehung des Rohzuckers für die Viehfütterung..
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5. Je nach dem Ergebnis der Viehzählung 1. Dezember Minderung der Viehbestände zur Stredung der Futtervorräte. Verwertung der freiwerdenden Viehbestände durch Konservierung seitens der Gemeinden und des Staates unter Festsetzung der Preise für Vieh und Fleischkonserven.
6. Uebernahme der für die Voltsernährung notwendigen Vorräte. Regelung der Verteilung und des Verbrauches durch die Reichs- und Landesregierungen mittels eigenen Ankaufs von Getreide und Mehl zu allgemeinem Gebrauch, unter Benütang der Gemeinden und Genossenschaften als Ver
teilungsstellen( Kopfquote).
7. Uebertragung der Aufgabe der Lebensmittelversorgung an eine Zentrale beim Reichsamt des Innern, die Exekutive besitzt und aus Mitgliedern der landwirtschaftlichen Genossenschaften, des Handels und der Konsumbereine zusammengesezt ist. 8. Anpassung der Reichsunterstüßungssäge für Kriegs8. Anpassung der Reichsunterstüßungsfäße für Kriegsteilnehmer an die Preisfestsetzungen der Bundesratsverordnungen
vom 28. Oktober 1914. Aus der
Begründung
heben wir folgendes hervor:
Durch die Festsetzung von Höchstpreisen in den Bundesratsverordnungen vom 28. Oktober 1914 kommt zum Ausdruck, daß die Reichsregierung von der Sorge geleitet ist, es könnten bei längerer Dauer des Krieges die im Lande vorhandenen Vorräte für die Ernährung nicht genügen. Die Bestimmungen reichen jedoch in keiner Weise dazu aus, diese sicherzustellen. Die festgesetzten Höchst=
Freitag, 20. November 1914.
Jäger- Bat. Nr. 8; Res.- Jäger- Bat. Nr. 8, 9, 10; Fest.- Ma- der Landesversicherungsanstalt gepflogenen Verhandlungen sind ins schinengewehr- Abt. Nr. 1; Fest.- Maschinengewehr- Form. 4, Abt. 1 zwischen zum Abschluß gelangt.) der Div. Bredow; Fest.- Maschinengewehr- Abt. Nr. 8.
2., 4. u. 6. Garde- Feldart.- Reg.; Feldart.- Reg. Nr. 5; Rej.Feldart.- Reg. Nr. 7, 9; Felbart.- Reg. Nr. 14; Res.- Feldart.- Reg. Nr. 25; Feldart.- Reg. Nr. 33.
Oberbürgermeister Wermuth: Die Mietseinigungsämter find 2. Garde- Drag.- Reg.; Schivere Ref.- Reiter- Reg. Nr. 1, 2; von heute an eingerichtet und werden ungesäumt ihre Tätigkeit beKür.- Regimenter Nr. 2, 4, 7; Drag.- Reg. Nr. 15; Suj.- Reg. Nr. ginnen. Die heutige Vorlage bezwedt eine wesentliche Erhöhung 2, 3, 8, 12, 13; Ulanen- Reg. Nr. 2, Ers.- Est., fiehe Ers.- Kav.- Reg. der bisherigen Mietbeihilfen. Der städtischen Hauptkasse wird das der 4. Landw.- Div.; Ulanen- Reg. Nr. 13; Jäger zu Pferde- Reg. durch monatlich eine Mehrausgabe von zirka 647 000 M. erwachsen, Nr. 1, 3, 4, 7; Jäger- Reg. zu Pferde Nr. 11, fiche Erf.- Kav.- Reg. 288 000 m. mehr gegenüber den bisher aus Sammelfonds geder 4. Landw.- Div.; Ulanen- Reg. Nr. 13; Jäger zu Pferde Reg. zahlten Beträgen. Da wir jetzt aber schon über 70 000 Familien der 4. Landw.- Div.; Res.- Kav.- Abt. Nr. 44, 46; Stav.- Est. der 4. zu unterstüßen haben, wird sich diese Summe noch etwas höher Ers.- Div. stellen. Die bisherigen Unvollkommnheiten in der Mietsuntertüßung werden durch die Vorlage ausgeglichen. Auch unser Versprechen wegen Ausdehnung der Unterstübung über den Kreis der Kriegsteilnehmerfamilien hinaus werden wir einlösen; in fürzester Zeit wird Ihnen eine entsprechende Vorlage zugehen. Das ganze Vorhaben ist mit großen Schwierigteiten verbunden. Der Gedanke muß festgehalten werden, daß in jeßiger Zeit die Gemeinde der unmittelbaren und dringenden Not des einzelnen sich in ganz besonderem Maße Hilfreich erweisen darf, daß sie aber, solange der Krieg dauert, einen Vermögensausgleich zwischen den verschiedenen Erwerbskreisen und Steuerzahlern vorzunehmen weder befähigt noch befugt ist. Man fann vielleicht beklagen, daß in dieser großen Zeit, wo alles fich nach außen gegen den Feind sammelt, Anflänge eines Interessengegensages laut geworden sind; möglicherweise haben sie auch Gutes gestiftet aber jetzt werden sie, so hoffen wir, verstummen. Auch auf diesem Gebiet müssen die Anforderungen der Allgemeinheit Sieger bleiben. Die Stadtgemeinde Berlin ist des festen Willens, auf diesem Wege ihren Bürgern voranzugehen.( Beifall.)
Fußart.- Regimenter Nr. 3, 8. Garde- Pion.- Bat.; Pion.- Bat. Nr. 3; 1. Pion.- Bat. Nr. 3 u. 4; 2. Pion.- Bat. Nr. 4; Pion.- Erf.- Bat. Nr. 4; 1. Pion.- Bat. Nr. 6; Pion.- Bat. Nr. 8; 2. Pion.- Bat. Nr. 9; Pion .- Bat. Nr. 10; 1. Pion.Bat. Nr. 17; Bion.- Reg. Nr. 18; 1. Bion.- Bat. Nr. 21; Bion.- Bat. Nr. 26; 1. Bion.- Bat. Nr. 27; Res.- Pion.- Komp. Nr. 44, 48. Eisenbahn- Baukomp. Nr. 11; Armee- Telegr.- Abt. Nr. 4 der 4. Armee; Fernspr.- Abt. Nr. 5, 5. Armeekorps; Fernspr.- Abt. der Ref.- Mun.- Kol.- Abt. Nr. 14 des 7. Res.- Korps; Res.- Art.- Mun.Kol. Nr. 23 des 7. Res.- Korps.
Div. Bredow.
San.- Komp. Nr. 1 des Garde- Res.- Korps und des 7. Armeeforps; Res.- San.- Komp. Nr. 52 des 26. Armeekorps; Fest.- San. Komp. Nr. 2 der Div. Bredow; 1. Kriegslazarett- Abt. des 11. Armeekorps; Feldlazaratt Nr. 8 des 11. Armeekorps. Korps- Brüdentrain 4, III. Res.- Korps; Landw.- Fuhrpark- Kol. Nr. 4 des 5. Armeekorps.
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Die bayerische Verlustliste Nr. 54 bringt Verluste des 2. Inf.- u. Res.- Inf.- Reg.; der Fernspr.- Abt. Nr. 1, 2, u. 3; der Res- Fernspr.- Abt. Nr. 1 und der leichten Funkenstation Nr. 2. Die sächsische Verlustliste Nr. 58 enthält Verluste des Brig.Grs.- Bat. Nr. 63; des Res.- Inf.- Reg. Nr. 101; des Inf. u. Res. Inf.- Reg. Nr. 102; Inf. u. Rej.- Inf.- Reg. Nr. 103; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 104; der Inf.- Reg. Nr. 134, 181; der Res.- Inf.Reg. Nr. 243, 245; Res.- Jäger- Bat. Nr. 25; Karabiner- Reg. Borna ; Hus.- Reg. r. 18, 19; Res- Qus.- Reg.; Res.- Kav.- Abt. Nr. 53; Feldart.- Reg. Nr. 32; Ers.- Abt. des Felbart.- Reg. Nr. 32; Feldart.- Reg. Nr. 48; Ref.- Felbart.- Reg. Nr. 53; Feldart.- Reg. Nr. 77, 78; Fußart.- Reg. Nr. 19; Schwere Res.- Feldhaubizen- Batt. Nr. 27; 1. Bion.- Bat. Nr. 12; 2. Pion .- Bat. Nr. 22; 2. Pion. Bat. Nr. 22; Ref.- Pion.Stomp. Nr. 53 u. 54; Res.- Art.- Mun.- Kol. Nr. 74; San.- Komp. Nr. 1 und der Prov.- Kol. Nr. 6, 19. Armeekorps.
Die württembergische Verlustliste Nr. 60 bringt Ver lufte der 53. Inf.- Brig.; des Brig.- Erf.- Bat. Nr. 53; des Landw. Inf.- Reg. Nr. 121; Füs.- Reg. Nr. 122; der Inf.- Reg. Nr. 125, 180; Feldart.- Reg. Nr. 65 und der 1. Mun.- Kol.- Abt.
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Stadtv. Dr. Knauer( N. L.): Es ist zweifellos, daß auch diese Vorlage nicht die legte ihrer Art sein kann, um der eingetretenen Notlage zu steuern. Die Bedürfnisfrage wird durch die Vorlage feineswegs ausreichend gelöst. Auch jetzt wird die Forderung beibehalten, daß der Hauswirt einen Nachlaß gewähren soll, ein Verlangen, das zu großen Mißständen geführt hat. Die Mieter haben in zahllosen Fällen, auch wenn die Miete voll hätte gezahlt werden fönnen, ein solches Entgegenkommen des Wirtes verlangt Das Ziel, Die Kriegsteilnehmerfamilien von den Mietsschulden zu befreien, wird ferner keineswegs erreicht, da die Gewähr nur bis zu 50 Proz gegeben wird, die Hauswirte allein aber den Ausfall nicht tragen fönnen. Der Staat müßte hier helfend eintreten; aber für eine Organisation in dieser Richtung ist bisher nichts geschehen. Stadtv Caffel: Ich kann nur bedauern, daß, wenn der Magistrat nach so vielen Schwierigkeiten und so großen Bemühungen sich zu einer so entgegenkommenden Vorlage entschlossert hat, daran eine folche Kritik geübt wird.( Lebhafte Zustimmung; vereinzelter Widerspruch.) Wenn wir alle uns mit so großer Energie bemüht haben, dieses Resultat zu erreichen, kann eine solche Stritik keine Freude machen.( Wiederholte Zustimmung.) Die jetzt zu gewährende Unterstützung ist sehr ausreichend; sie soll auf allgemeine Koften geschehen und legt den Steuerzahlern viele Millionen auf. Die Frau mit drei Kindern bekam bisher gar keine Mietsunterftüßung; jest soll sie 7,50 M. erhalten, hinzu zu den 60 M., die sic
preiſe gelten nur für bag Getreibe und für e droghandel. Stadtverordnetenversammlung. ſammenhang betrachtet, ftellt sich das Bild jedoch anders und dann
das den
33. Sigung vom Donnerstag, den 19. November 1914, nachmittags 5 Uhr.
darf man diese 7,50 M. nicht so wegwerfend behandeln, wie es Herr Knauer tut. Der Effekt der Vorlage wird zwischen 8 und 10 Millionen Mark betragen. Daß die analoge Vorlage für die ErwerbsDer Vorsteher Micheiet eröffnet die Sigung nach 5% Uhr. losen baldigst an uns kommen möge, wünschen auch wir. Alle Verstorben ist der Stadtv. Riemer( N. L.); sein Andenken Mieten auf städtische Kosten zu übernehmen ist unmöglich; auch die ehrt die Versammlung durch Erheben von den Siben. in Aussicht gestellte Staatsunterstüßung wird sich dieses Ziel nicht In der Ausschußberatung ist die Vorlage wegen Gewährung setzen. Die in dieser Beziehung lancierten Projekte entbehren jeder eines städtischen 3 uschusses bis zu 12 000 M. monatlich an das diskutablen Grundlage. Daß ein Nachlaß seitens des Vermieters 3 Spellung Bedürftiger in Berlin mit in allen Fällen gewährt werden muß, fönnte man te biefen tote Kreuz" zur
der Maßgabe zur Genehmigung empfohlen worden, daß der aus der Begründung herauslesen; der Magistrat sollte diesen Magistrat dafür Sorge trägt, daß 1. die Kontrolle der Teil- Zweifel durch eine Richtigstellung beseitigen. nehmer in sicherer Weise gehandhabt, 2. der Nährwert der Speisen in ausreichendem Maße gewährleistet wird. Den Bericht erstattet Stadtv. Liebenow( A. L.). Die Versammlung tritt ohne Debatte den Ausschußanträgen bei.
Der Ausschuß für die Vorlage wegen Bewilligung von 125 000 Mark zur Anschaffung von Weihnachtsliebesgaben für die Berliner Truppen
Stadtv. Leid( Soz.): Wir stimmen der Vorlage zu, wenn wir auch Bedenken haben, die freilich mehr auf dem Gebiete der Ausführung liegen. Nach wie vor fönnen wir einen Abzug von der Unterstützung nicht billigen; ein solcher Abzug soll aber auch ferner zulässig sein. Ganz erheblich wird, das erkennen wir an, der heutige Zustand durch die Vorlage verbessert, wenn die neuen Säße nicht auf dem Papier stehen bleiben. Die vom Ober
Selbst für diesen gewährleisten sie jedoch nicht den Ausgleich zwischen den einzelnen Landesteilen. Sie geben auch keinerlei Gewähr für die Preise, die von den Verbrauchern für Mehl und Brot zu bezahlen sind. Zu hohe Preise lassen befürchten, daß der Verbrauch von den breiten Schichten der Bevölkerung mehr eingeschränkt wird, als es nach gesundheitlichen Grundsätzen wünschenswert ist. Sie versagen auch gegenüber der bemittelten Bevölkerung, die imstande ist, die gesteigerten Lasten der Lebensmittelversorgung ohne Einschränkung des Konsums zu tragen. Sie drücken außerdem die Kauffähigkeit der städtischen Bevölkerung für Industrieprodukte herab, vermindern also den Induſtrieabja und bedeuten vermehrte Arbeitslosigkeit für In dustriearbeiter, damit aber auch vermehrten Aufwand für Unterstützungen. Sie beeinträchtigen den Nahrungsstand der wehrfähigen Reserven und könnten endlich dem Ausland eine irrige Meinung über die Unzulänglichkeit der deutschen Getreidevorräte nahelegen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit hat am Montagabend unter dem Vorsitz des Stadtv. Modler( A. 2.) bürgermeister gegebenen Ziffern werden ja nur im Höchstfalle einer besseren Ausgleichung und Anpassung des beschlossen, der Versammlung zu empfehlen, den dem„ Nationalen erreicht werden. In vielen Kommissionen ist es Pragis, MietsKonsums an die vorhandenen Lebensmittelvorräte. Diese Frauendienst" für diesen Zweck zuzuwendenden Betrag von 25 000 beihilfen nur zu gewähren an Familien, die unterstützt werden, tann nur erreicht werden durch die Einschränkung der Verfügungs- auf 50 000 M. zu erhöhen. Es sollen also insgesamt 150 000 m. und auch dann nur auf Antrag; andere Kommissionen verfahren umgekehrt. Einheitlichkeit besteht also hier nicht. Die Frage freiheit des einzelnen. Zu diesem Eingreifen sind nur die öffent- bewilligt und ferner außer der Garde und denjenigen Truppen, die der Mietsbeihilfen kann auch nicht für sich allein, ohne Rücksicht lichen Körperschaften befähigt. Reich bzw. Bundesstaaten müssen als Reserve- Landwehr usw. aus Berlin zu den Fahnen anderer auf die Kriegsunterstüßung, betrachtet werden. Viele Frauen, auch die notwendigen Vorräte übernehmen, jedem Verwaltungsgebiet Regimenter geeilt find, auch noch die anderen in Berlin garnisonie- solche ohne Kinder, fönnen sich nicht mit 18 oder 30 Mt. durchdie notwendigen Mengen an Nahrungsmitteln zuweisen und durch renden und von Berlinern gebildeten Truppenteile bei der Ver- fchlagen, sie müssen Arbeit suchen; finden sie solche, dann ist ihnen teilung der Liebesgaben berücksichtigt werden. Ueber die Summe Gemeinden und Genossenschaften innerhalb jedes Bezirks für von 100 000 M. soll das Generalkommando des Gardekorps ver- bielfach die Unterstübung entzogen worden.( Hört! Verteilung an die Bevölkerung sorgen. Damit erst fallen die fügen; ihr treten 100 000 m. hinzu, die die Landesversicherungs- hört! bei den Sozialdemokraten.) Das können wir absolut nicht schlimmsten Nachteile hoher Höchstpreise weg und das Ausland anstalt Berlin für den gleichen Zweck zur Verfügung stellt, außer- gutheißen. Die so betroffenen Frauen leiden ja noch ganz bejonders unter der Mietsnot, denn da kümmert sich kein Bezirkswird erkennen, daß sich Deutschland in der Organisation seiner dem 60 000 M. aus freiwilligen Spenden Wirtschaft auf alle Fälle eingerichtet hat. durch den„ Nationalen Frauendienst" in Gestalt von Einzelsendungen Unterzeichnet ist die Eingabe von: Prof. Dr. Brentano- im Werte von zirka 4 M. auf Antrag denjenigen im Felde München, Bergmann- Köln, Verband der christlichen Gewerk- stehenden Berlinern zugute fommen, deren Familienangehörige in Berlin unterstützt werden. schaften, Dr. Adolf Braun- Nürnberg, Redakteur Prof. Dr. Die Ausschußanträge werden ohne Diskussion zum Beschluß Dorn- Nürnberg, Dr. E. Heim- Regensburg, Prof. Dr. JafféMünchen, Dr. Lederer- Heidelberg , Landtagsabgeordneter Dr. Der Vorentwurf zum Neubau einer Badeanstalt mit Armenamt in der Bremer Lindemann- Stuttgart , Fabrikant Dr. Morgenstern- Fürth, Säuglingsfürsorgestelle Reichstagsabgeordneter Dr. Quard- Frankfurt a. M., Ma- Straße 22 wird auf Antrag Zubeil( Soz.) einem Ausschuß gistratsrat Ed. Schmid- München, Reichstagsabgeordneter überwiesen. Simon- Nürnberg, Reichstagsabgeordneter Dr. SüdekumZehlendorf, Prof. Dr. Sinzheimer- München.
Verlustlisten.
erhoben.
und
Die 50 000 m. sollen
Die von der Versammlung am 29. Oktober gegebene Anregung einer angemessenen Erhöhung der an die Familien von Kriegsteilnehmern gewährten besonderen
Mietbeihilfen
vorsteher um Erwirkung eines Mietsnachlasses, diese Frauen müssen die Miete voll bezahlen. Auch für sie sollten also entweder Mietsbeihilfen oder, was ich für richtiger halte, Kriegsunterstübungen gezahlt werden. Bei den Familien mit fünf und mehr Kindern, die doch gerade im Winter für warme Kleidung, Schuhe usw. viel aufwenden müssen, sollte man wenigstens mit der Extraunterstüßung nicht fargen; tatsächlich aber gehen da einzelne Kommissionen sehr schroff vor, indem sie entgegen dem Gesetz private Buivendungen vom Arbeitgeber usw. in Rechnung stellen und entgegen dem Ministerialerlaß über die Unteilbarkeit der Unterstüßun gen Abzüge machen. Der Kriegszwed tann gar nicht empfindlicher geschädigt werden als durch solche kleinliche Pfennigfuchserei.( Der Vorsteher ersucht den Redner, sich zu mäßigen.) Ich muß doch aussprechen können, was ich für richtig halte. In der Kriegskommission, der ich angehöre, haben alle Mitglieder die größte Libehat beim Magistrat in folgendem Umfange Entgegenkommen ge- ralität in bezug auf das Unterstützungswesen befundet; ich wünsche, funden: daß diese Anschauung auch in den 23 Kommissionen durchgreift. Es sollen vom 1. November ab monatlich erhalten können( Beifall bei den Sozialdemokraten.) Die entsprechende Vorlage für Die Verlust liste Nr. 80 der preußischen Armee 1. Frauen ohne Kinder bis zu 15( bisher 10), Frauen mit einem die Arbeitslosen dürfen wir ja nach der bündigen Erklärung des Kinde bis zu 12,50( bisher 7,50), rauen mit 2 Kindern bis zu 10 Oberbürgermeisters baldigst erwarten. enthält Verluste folgender Truppen: ( bisher 5) M. Ferner sollen auch Frauen mit 3 Kindern solche Stadtv. Jden( A. 2.) tritt auf die Seite des Stadtv. Dr. 1. Garde- Reg.; Garde- Gren.- Reg. Alexander; 4. Garde- Reg.; Garde- Gren.- Reg. Augusta; 5. Garde- Reg.; Garde- Jäger- Bat.; Mietbeihilfen bis zu 7,50, Frauen mit 4 Kindern bis zu 5 M. er- Knauer und verweilt eingehend bei den Sonderlasten, die dent Gren.- Reg. Nr. 2; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 4; Brig. Eri.- Bat. Nr. 5; halten können. Nach wie vor soll ein angemessenes Entgegen- Sausbejizer überhaupt und zumal jetzt auferlegt seien. Der HausGren.- Reg. Nr. 6; Res.- Inf. Regimenter Nr. 10, 11; Inf. u. Rej.- fommen der Vermieter Voraussetzung für die Gewährung der befik sei mit anderen Geschäftszweigen deshalb nicht zu vergleichen. Inf.- Reg. Nr. 16; Res.- Inf.- Reg. Nr. 17; Landw.- Inf.- Reg. Nr. städtischen Beihilfen sein. Bei Frauen mit mehr als vier Kindern Er müsse z. B. die ganze Kanalisation allein bezahlen. Man solle 17, 19; Jaf.- u. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 22; Inf. u. Ref.- Inf.- Reg. foll eine Mietbeihilfe nur ganz ausnahmsweise gewährt werden. die Amortisationsquote für die Rieselfelder herabsehen. Nr. 24; Res.- u. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 25; Landw.- Inf.- Reg. Nr. Verwandte die mit einem unverheirateten Einberufenen einen ge- weitere Vorlage müsse und werde der heutigen folgen. Stadtrat Franz: Es wird auch auf die Lage des einzelnen 26; Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 27, 29, 30; Inf. u. Ref.- Inf.- Reg. meinschaftlichen Haushalt geführt haben, können Beihilfen wie Nr. 31; Rej.- Inf.- Reg. Nr. 32; Füs.- Reg. Nr. 33; Ref.- Inf.- Reg. alleinstehende Frauen erhalten. Die Beihilfen sollen grundsäßlich Vermieters Rücksicht genommen werden. Die vom Stadtv. Leid Nr. 34: Landw.- Inf.- Reg. Nr. 35; Res.- Inf.- Reg. Nr. 36, 38; Füs.- nicht an die Micter, sondern an die Vermieter gezahlt werden. gerügte Ungleichmäßigkeit wird gerade durch die Praxis an der Regimenter Kr. 39, 40; Brig.- Erf.- Bat. Nr. 41; Inf.- Regimenter Die unmittelbare Zahlung eines Teiles des städtischen Zuschusses Hand der neuen Bestimmungen beseitigt werden. Nr. 42, 43, 44, 46, 47, 48; Res.- Jnf.- Reg. Nr. 49; Inf.- u. Res.- an den Vermieter ist nach der Erhöhung der Beihilfen in dem bisInf.- Meg. Nr. 51; Inf. u. Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 52, 55; herigen Umfange nicht aufrechtzuerhalten und soll in Zukunft nur Inf.- u. Rej.- Inf.- Reg. Nr. 56; Inf.- Regimenter Nr. 57, 58; Brig.- stattfinden bei Frauen mit vier Kindern mit höchstens 10, bei Ers.- Bat. Nr. 58; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 60; Inf.- Reg. Nr. 61, 63; Frauen mit fünf Kindern mit höchstens 15, bei Frauen mit mehr Nej.- Inf- Reg. Nr. 65, 67; Inf.- u. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 68; Inf. als fünf Kindern mit höchstens 20 M. monatlich; die Zahlung darf Reg. Nr. 70; Ref.- Inf.- Megimenter Nr. 70, 71; Inf. u. Res. Inf. wie bisher nie mehr als die halbe Monatsmiete betragen. Es Reg. Nr. 72: Füs.- Reg. Nr. 73; Inf.- Reg. Nr. 76; Res. Inf. Reg. werden von der direkten Zahlung nur noch 5 Proz. der Krieger= Nr. 76, 77; Jnj. u. Nej.- Inf. Reg. Nr. 78; Inf.- Reg. Nr. 79; Res. familien betroffen werden. Auch die unmittelbare Zahlung darf -Neg. Nr. 80; Inf. Reg. Nr. 81; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 81, 83; nur erfolgen, wenn der Vermieter sich zu einem Nachlaß an der Regimenter Nr. 84, 85, 87; Res.- Inf.- Reg. Nr. 87; Gren. Miete versteht. Reg. Nr. 89; Rej.- Inf.- Reg. Nr. 90; Inf. u. Res.- Inf.- Reg. Nr. 93; Inf.- Regimenter Nr. 94, 96; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 99; Gren. Regimenter Nr. 109, 110; Inf.- Regimenter Nr. 112, 114, 115, 116, 117, 118, 131, 132, 136, 140, 141, 145, 150, 151, 153, 157, 169, 171, 178, 176; Rej.- Inf.- Reg. Nr. 239, 240.
Gine
Stadtv. Ladewig( N. L.) hält dafür, daß auch die Mietsunterstübung nach den bisherigen Säßen schon reichen Segen gestiftet habe; die Vorlage komme allen irgendwie berechtigten Ansprüchen entgegen. Man dürfe die Frage nicht einseitig vom Hausbefizerstandpunkte beurteilen; es handle sich doch um eine Erleichterung der Kriegsteilnehmer.
Stadtv. Dr. Knauer protestiert gegen den Vorwurf der Einseitigkeit, den ihm Cassel gemacht hat und verbittet sich aufs ent schiedenste die Kritik, die in dem Worte wegwerfend" liege.
Stadtv. Mommsen( Fr. Fr.): Es handelt sich bei der Vorlage Das monatliche Erfordernis für die Mietbeihilfen schäßt der um einen Ausgleich gegenüber den bisherigen unzureichenden Mietsbeihilfen an die Familien der Kriegsteilnehmer. Würden die Magiftrat auf 500 000 M. Wegen Ausdehnung der Zahlung von Mietbeihilfen über Herren Knauer und Iden mit dem gleichen Feuer für die Er. den Kreis der Angehörigen der Feldzugteilnehmer hinaus wird eine höhung intreten, wenn nicht das Hausbesitzerinteresse, in Frage besondere Vorlage angefündigt.( Die darüber vom Magistrat mit fäme?( Sehr gut!)