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Hr. 318. 31. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Aus der Partei.

Sonnabend, 21. November 1914.

ist dieser Zwed noch klarer gestellt. Es sollte die erste Pflicht des zum 2. Dezember einberufenen Reichstags sein, den ungeheuerlichen feineswegs nur in West- und Ostpreußen   anzutreffenden Verküm­merungen der Rechte der Familien der Kriegsteilnehmer entgegen­zutreten. Ein direkter oder indirekter Zwang zur Arbeit ist un­zulässig. Die Unterstützungen sind übrigens so gering, daß gern jede Frau durch angemessen bezahlte Arbeit etwas zuverdient, wenn

Gerichtszeitung.

Werden im Schneiderberuf die tariflichen Bestimmungen eingehalten? Zu­Laut Beschluß der Arbeitgeberorganisation find den 3u Der Handstreich des württembergischen Landesvorstandes. schneidern vom 19. Oktober ab wieder die tariflichen Löhne zu Der durch die Einſegung des Genossen Keil als Chefredakteur zahlen. Dies wird aber, wie in einer vom Verband der Schneider der Schwäbischen Tagwacht" herausbeschworene Konflikt bat mit einberufenen Versammlung der Zuschneider festgestellt wurde, vielfach einem borläufigen Siege" des württembergischen Landesvorstandes nicht befolgt. Eine ganze Reihe von Firmen umgeht die Be­stimmungen, zum Teil sind auch Abzüge vorgenommen worden. Wie sie arbeitsfähig ist. geendet. Die Prepkommission der Zagwacht" hatte beim deutschen der Borsigende erklärte, wird der Verband alles tun, um den Tarifen Parteivorstande wegen der Angelegenheit Beschwerde erhoben. In überall dort Geltung zu verschaffen, wo dies nicht geschieht. Selbst der Anwesenheit von zwei Mitgliedern des Parteivorstandes fand eine erste Borsigende des Arbeitgeberberbandes hält sich nicht an die gemeinsame Sigung des Landesvorstandes, der Presfommission und Tarife. Die Forderung ist um so berechtigter, als man damit rechnen der drei Redakteure Crispien, Hörnle und Walcher statt. Ueber das muß, daß über kurz oder lang wieder ein Stilstand im Gewerbe eintritt und die Arbeitszeit erheblich verkürzt wird. Der Tarif ist Ergebnis berichtet der Landesvorstand: auch deshalb einzuhalten, weil eine Aufhebung oder Abänderung des Tarifs nicht beantragt und auch nicht beschlossen ist. Auch gegen die Einstellung von Lehrlingen zu nicht tariflichen Preisen wurde protestiert und auch hier wird der Verband energisch eingreifen. dem Reichsgebiet geflohen. Vor allem ist es aber nötig, daß die Arbeiter selbst zusammenhalten und treu und geschloffen zur Organisation stehen, nur so ist diesen Mißständen wirksam entgegenzutreten. Hinein in den Verband der

Der Landesvorstand beschloß, an seiner Auffassung fest­zuhalten, daß es dringend notwendig ist, bis auf weiteres einen leitenden Redakteur einzulegen. Die Vertreter des Partei­vorstandes empfahlen, von einem Beschluß in diesem Sinne abzusehen. Die Breßlommission lehnte den Beitritt zu dem Beschluß des Landesvorstandes ab. Darauf hatte nach dem Landesstatut der Landes ausschuß mitzuwirken. Dieser trat

dem Beschluß des Landesvorstandes bei.

Daß der Landesausschuß dem Beschlusse des Landesvorstandes beitreten würde, war nach dem bisherigen Verhalten des ersteren während des Redaktionskonfliktes vorauszusehen. Nach wie vor müssen wir bedauern, daß in der jetzigen Zeit ein Vorstoß nach Art des Stuttgarter Falles vorgenommen worden ist.

Schneider!

Deutsches Reich  .

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit wird durch einige Einzeldarstellungen wiederum bewiesen. Bei Aus­bruch des Krieges stieg die Arbeitslosigkeit in der Tabat­industrie auf über 30 Proz. Jetzt ist nach Mitteilung des Tabalarbeiterverbandes durch den gesteigerten Kriegsbedarf und die regulärer Beit zu verzeichnenden Prozentsaz herabgedrückt.

Der Senter Vooruit" über die Verlegung des Internationalen Liebesgabenspende an die Truppen die Arbeitslosigkeit auf den in Sozialistischen Burcaus.

Aus Amsterdam   schreibt man uns: Der Vooruit" gibt in seiner Nummer vom 13. d. M. die Bemerkungen der Wiener Arbeiterzeitung  " über die Frage der Verlegung des Bu­reaus nach dem Haag und über den angesichts des Widerstandes der französischen   Sozialisten gemachten Vermittelungsvorschlag wieder und fügt seinerseits hinzu:

Ein gleiches Bild bietet das Metallgewerbe. Nach den Angaben der Organisation ist in der 13. Kriegswoche die Arbeits­lofigkeit auf 7,9 Proz. herabgesunken; in der Vorwoche betrug fie noch 9,1 Proz., kurz nach Ausbruch des Krieges 19,7 Prog.

Im Holagewerbe ist dagegen die Arbeitslosigkeit immer noch eine sehr hohe, immerhin sant sie auf 16,8 Proz. in der 14. Kriegswoche von 43 Proz. bei Striegsausbruch.

" Es gibt uns Genugtuung zu sehen, daß der Gedanke des Exekutivkomitees von unserem Bruderorgan auf diese Weise auf­genommen wird. Und nicht zumindest wegen der Art, wie die Empfehlung geschieht, mit der Absicht, seine und unsere franzö­fischen Freunde zu befriedigen. Immer mußiegt in erster Reihe getrachtet werden, alles zu vermeiden, was zwischen den internationalen Abteilungen Unterliegt der Vertrieb von Zigarren in einem Restaurant 3 wist erweden könnte."

Die Wirkungen des Krieges auf die Parteiorganisationen. Im Bezirk Destliches Westfalen wurden über 26 Pro 3. der sozialdemokratischen Parteimitglieder zum Heere eingezogen. Eine Aufstellung in den neun Kreisen des Bezirks ergibt folgendes Re­sultat: Es waren am 1. April vorhanden und davon bis zum 1. Oftober eingezogen in den Wahlkreisen: Minden  - Lübbede 1476 Mitglieder, eingezogen 322, Herford  - Halle 1933( 453), Bielefeld­Wiedenbrüd 8087( 2223), Paderborn  - Büren   15( 4), Warburg Hörter 14( 6), Lippstadt  - Brilon   48( 12), Lingen  - Meppen   47( 10), chaumburg- Lippe   861( 129), Lippe   1099( 276). Es stehen also

insgesamt von 13 085 Mitgliedern 3435 im Felde.

Redaktionswechsel in Braunschweig  .

Die politische Redaktion des" Volksfreund" in Braunschweig  hat an Stelle des aus der Redaktion ausgeschiedenen Genossen Richard Wagner   Genosse Dr. Thalheimer aus Cannstatt­Stuttgart übernommen.

Gewerkschaftliches.

Soziales.

dem Achtuhrladenschluß?

Betrügerische Ausnußung der Wohltätigkeit. Unier der Anklage der Urkundenfälschung und des Betruges stand gestern der Kellner Alfred Dörpe vor der 2. Etraftammer des Landgerichts I  . Der Angeklagte war als deutscher   Kellner in Lüttich  beschäftigt gewesen und bei Ausbruch des Krieges von dort nach Er ist dann nach Berlin   gekommen und hat sich hier arbeitslos aufgehalten. Er schnorrte unter Vor­personen und Wohltätigkeitsinstitutionen an. Das Gericht ver­zeigung einer gefälschten Bescheinigung teilweise mit Erfolg Privat­urteilte den Brandschazer zu fünf Monaten Gefängnis.

Kleine Nachrichten.

Die Schuldigen.

Nun wissen wir, wer den Krieg verschuldet hat. Und zwar aus Teterow   im Lande Mecklenburg   kommt die Weisheit. Während es im deutschen   Blätterwalde jezt andauernd davon rauscht, daßz England oder Rußland   oder Frankreich   die Schuld an diesem Welt­friege hätten, schreibt die Teterower Zeitung" jest zum Bußtag":

,, Dder ist es nicht richtig, daß vor dem Ausbruch des Krieges die wahrhaft deutschen   Männer seltener geworden waren? Deutsche   Männlichkeit war aus der Mode gekommen. Zerrbilder von Männern, die ihren Stolz nur in lächerlichen Aeußerlichkeiten sahen, waren zuletzt nicht mehr bloß auf den Straßen großer Städte, sondern auch anderswo zu finden.... Was Wunder, wenn auch das Christentum ins Wanten gekommen war! Nicht um das Christentum, das im fruchtlosen Parteikampf sich auf­reibt, handelt es sich dabei. Die Stellung des einzelnen zu seinem Gott, das ist gemeint. Sie war nicht mehr so, wie sie sein sollte. Das fonnte nicht so weiter gehen. Darum mußte der furchtbare Krieg kommen. Und daß er unvermeidlich war, das ist unsere Schuld. Heut wollen wir sie ein­gestehen und uns in Demut beugen vor unserem Gewissen und vor unserem Gott."

Merkwürdig, was manchmal so dabei heraus kommt, wenn in

Ueber diese Frage hatte am Montag das Kammergericht zu befinden. Mit der Gesellschaft Großköln" in Köln  , die einen Vergnügungspalast betreibt, hatte der Zigarrenhändler Seelfen einen Vertrag, wonach er in den Restaurationsräumen Zigarren und Zigaretten feilhalten durfte. Er hatte dort einen Stand, wo die Gäste oder Kellner Bigarren und 3iga- die Politit hineingepredigt wird. retten holen fonnten, auch wurden seine Zigarren im Umher­gehen im Restaurant angeboten. Heelfen wurde wegen Ueber­tretung der für offene Verkaufsstellen erlassenen Vorschriften über den Ladenschluß am Abend und an den Sonntagen angeklagt. Ebenso wurde der Geschäftsführer Nordlinger von der Gesellschaft Großkölln dafür strafrechtlich verantwortlich gemacht.

Das Landgericht in Köln   sprach jedoch beide Angeklagten frei, weil es sich bei dem Zigarrenvertrieb um einen Teil des von der Gesellschaft betriebenen Gast- und Schankwirtschaftsbetriebes han bele, auf den die Vorschriften über den Ladenschluß an den Abenden und an den Sonn- und Feiertagen keine Anwendung fänden.

Das Kammergericht verwarf die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision mit folgender Regründung: Es handle sich hier um die Frage, ob ein Gewerbebetrieb in einer Schankwirtschaft, der an sich nicht ohne weiteres Schankwirtschaft sei, wie der Handel mit Zigarren, Blumen, Ansichtskarten, jich als einen Bestandteil des Militärbehörden für den Tariflohn. Schankbetriebes darstelle und nur den für diesen geltenden Vor. schriften unterfalle. Bei Entscheidung dieser Frage komme es nicht Unsere Gewerkschaften müssen ständig ein sehr wachsames auf das zivilrechtliche Verhältnis zwischen dem Inhaber der Schant­Auge auf jene Unternehmer haben, die die jetzige Zeit zu un- wirtschaft und dem Händler an, sondern darauf, ob nach der Ber­berechtigten wirtschaftlichen Vorteilen auszunuzen suchen. fehrsanschauung ein derartiger Betrieb als Ausfluß der Schank­Trotzdem gelingt es vielen Unternehmern in der Kriegs- wirtschaft anzusehen sei. Und die Verkehrsanschauung gehe im all­industrie, die dort bestehende Hochkonjunktur allein für ihren gemeinen dahin, daß der Bertrieb von Zigarren, Ansichtskarten, Geldbeutel auszunußen. Sie fordern bei der folossalen Nach- Blumen im Restaurant dann als Ausfluß der Schandwirtschaft an­frage der Militärbehörden nach Militäreffekten hohe Preise zusehen sei, wenn der Verbrauch der betreffenden Gegenstände in für ihre Produkte, drücken aber, die Notlage der Arbeitslosen der Schankwirtschaft stattfinde und sie nur in einer Menge ent­nommen würden, wie sie nach billigem Ermessen in der Schankwirt ausnugend, den Arbeitern die Löhne. Die Gewerkschafts- schaft verbraucht werde. Dier sei aber vom Landgericht festgestellt vorstände wenden sich in solchen Fällen, wenn ein persönliches worden, daß nicht mehr Zigarren in dem Lokal von Heelten verkauft Vorstelligwerden beim Unternehmer nichts nügt, beschwerde- wurden, als dort nach billigem Ermessen verbraucht werden konnten. führend an das Kriegsministerium, von dem in vielen uns Somit rechtfertige sich die Freisprechung, weil es sich um einen Aus­befannten Fällen dann auch Abhilfe geschaffen worden ist. fluß der Schantivirtschaft handelte. Eine solche Anweisung, die durch ihre Deutlichkeit besonders erfreut, ist fürzlich einem Korbmachermeister von der Militär­behörde zugesandt worden; ihm wurde folgendes mitgeteilt: Artillerietvertstätte Spandau.

An die Firma. Es ist in Erfahrung gebracht, daß Sie an Ihre Arbeiter zu Sie haben sich an den vom Deutschen  niedrige Löhne zahlen. Sollten neue Holzarbeiterverband aufgestellten Tarif zu halten. Beschwerden gegen Sie auftreten, werden Ihnen Aufträge nicht mehr erteilt werden. J. A.: Lanz."

Diese Mitteilung läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Hoffentlich nehmen sie sich die in Betracht kommenden Unternehmer zur Notiz und geben nicht weiter Anlaß zu Be­schwerden über Lohndrückerei.

Berlin   und Umgegend.

Achtung, Metallarbeiter!

Von verschiedenen Kollegen wird uns folgender Vorgang aus dem Arbeitsnachweis des Verbandes Berliner   Metallindustrieller ge­

meldet:

Wenn die vom Arbeitsnachweis des Deutschen Metallarbeiter­verbandes an die verschiedensten Firmen vermittelten Arbeitslosen von diesen Firmen, nachdem sie eingestellt sind, veranlaßt werden, nach dem Arbeitsnachweis der Metallindustriellen zu gehen, um sich dort ihren Schein unterstempeln zu lassen, wird auf dem Arbeits­nachweis der Metallindustriellen versucht, unsere arbeitslosen Kollegen, die doch bereits von anderen Firmen eingestellt sind, zu veranlassen, die ihnen vermittelten Stellen nicht anzunehmen, sondern bei der Firma Siemens u. Halske in Arbeit zu treten.

haben.

Auf dieses Verfahren ist es zweifellos zum großen Teil zurüd zuführen, wenn sich Betriebe darüber beflagen, daß die von uns bermittelten Arbeitslosen ihre Stellung nicht angetreten Wir ersuchen alle diejenigen Kollegen, denen das oben Ge­fchilderte oder ähnliches passiert ist, sich umgehend bei uns zu melden und ihre Adresse anzugeben, da wir beabsichtigen, dagegen Maß­nahmen zu treffen. Deutscher   Metallarbeiterband. Ortsverwaltung Berlin  .

Den Kriegsteilnehmerfamilien Arbeitsgwang statt Unterstügung? Wie notwendig eine klare und zweifelsfreie Gestaltung des Gesetzes über die Unterstützung der Familien von Kriegsteil­nehmern ist, zeigt ein aufseheneregender Erlaß des Oberpräsiden ten in Westpreußen  . Nach diesem Erlaß hat es den Anschein, als folle den Frauen und Kindern der Kriegsteilnehmer, die fich weigern, bei den Gutsbefizern zu arbeiten, die Kriegsunterstüßung entzogen werden.

Der Oberpräsident von Westpreußen   hat in einem Grlaß an die Landräte diese ersucht, die bereits bewilligten Familienunter­stügungen und die noch eingehenden Anträge auf Bewilligung solcher daraufhin zu prüfen, ob bei den Empfängern tatsächlich Bedürftigkeit vorliegt. Eine solche werde grundsäßlich dann nicht anzunehmen sein, wenn ungeachtet hinreichender und angemessener Arbeitsgelegenheit kein Gebrauch davon gemacht wird.

Der Oberpräsident sagt in seinem Erlaß, es sei ihm mitgeteilt worden, daß in verschiedenen Teilen der Provinz sich Frauen und Familien von Instleuten und anderen Arbeitern, die im Felde stehen, der in anderen Jahren von ihnen verrichteten Arbeit ent­ziehen, weil sie infolge der Weitergewährung von Deputat oder son= ftigen Zuwendungen, sowie durch den Bezug der Familienunter­stüßung in die Lage verfekt wären, auf Arbeitsverdienst zu ver­zichten. Es gewinne den Anschein, daß da, wo diese Erscheinungen hervorgetreten seien, bei Bemessung der Familienunterstützungen dem im§ 1 des Reichsgesetzes vom 28. Februar 1888 vorgesehenen Moment der Bedürftigkeit nicht eine hinreichende Bedeutung bei­gemessen worden sei.

Doppelmord in Bayern  .

Wie ein Telegramm aus Hof meldet, wurden in dem

benachbarten Orte Jo diz am Freitag früh die Ehefrau des Grundbefizers Dies und deren Mutter, eine Frau Heller, mit durchschnittenen Rehlen im Bette liegend tot aufgefunden. Auf einem Tische lag ein blutiges Messer, mit dem augenscheinlich der Mord ausgeführt worden ist. Als Täter kommt der früher dort im Dienst gewesene Knecht Steger in Betracht, von dem jede Spur fehlt. Der Ehemann der ermordeten Frau steht zurzeit im Felde.

Schwerer Jagdunfall.

Ein schweres Jagdunglück ereignete sich Donnerstagfrüh in der Nähe des Vorwerkes Neuforge bei Gradiz. Auf dem Anstand wurde der bei dem königlichen Hauptgestüt Gradiz angestellte Förster Ia wensty von dem mit ihm auf Anstand befindlichen Fahrrad­händler Fischer aus Torgau   infolge eines fehlgegangenen Schusses in den Unterleib getroffen. Hlawensty, der sich von seinem Plage begeben haben soll, erlag alsbald seinen schweren Verlegungen.

Ein Banknotenfälscher.

Für etwa 200 000 M. deutsche   Reichsbanknoten zu je hundert Mart hat ein am 18. November in München   festgenommener Kauf­mann und ehemaliger Chemigraph im Laufe der beiden letzten Jahre angefertigt. Die Banknoten find äußerst gefchickt gefälscht. Selbst Banken wurden gelegentlich getäuscht. Nach den bisherigen Ermittelungen scheinen nicht mehr als etwa 50 bis 60 Stüd in den Verkehr gelangt zu sein. In der Wohnung des Täters wurden noch für 197600 Mart faliche Banknoten und alle zu ihrer Herstellung benützten Maschinen gefunden. Der Verhaftete hat die Roten allein angefertigt und teils hier, teils auswärts in den Ber fehr gesetzt. Er ist in vollem Umfang geständig.

Gegen anonyme Denunzianten. Gegen die Anonymen erläßt das stellvertretende General fommando des 7. Armeekorps( General v. Bissing) folgende Bea kanntmachung:

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Eingaben und Anzeigen, die keine Unterschrift tragen, haben auf Beachtung nicht zu rechnen. Man sollte meinen, diese paar Worte, die vor Wochen in einer Bekanntmachung von hier gestanden, feien so selbstverständlich, daß sie eigentlich nicht gefagt zu werden brauchten. Wer das glaubt, fennt unsere Anonymen nicht. Sie suchen nach wie vor das Generalfommando mit ihren Episteln heim, zeigen mit Fingern auf diesen und jenen, beschweren sich über Militär- und Zivilbehörden, erteilen Rat, wie man's bessern soll, wissen alles und noch einiges mehr. Es ist wirklich und wahrhaftig so: alle Behörden leben von Bestechung, und Recht und Gerechtigkeit gehen betteln auf der Straße! Junge Leute fommen frei, während andere, die Frau und Kinder haben, fort müssen ins Feld; dieses kann doch nur durch blaue Lappen mög lich sein!" Du giftiger, nichtswürdiger Schreiber! An die Front mit Dir, wo die Kugeln Dir ein anderes Lied singen!"

Die Arbeit der Feldpoft.

Etwa fünf bis sechs Millionen Feldpostbriefe werden jetzt nach amtlicher Mitteilung täglich in der Heimat aufgeliefert. Da wir feit Der Erlaß fann sehr leicht dahin ausgelegt werden, als folle 110 Tagen Krieg haben, so ergibt dies mindestens eine halbe den Frauen und Kindern von Kriegsteilnehmern ihr Recht auf Milliarde Feldpost briefe, die bis jetzt etwa aufgeliefert unterstützung für den Fall entzogen werden, daß sie es ablehnen, sein mögen. War in den ersten Wochen auch die Feldpost noch nicht eine ihnen nicht zusagende Arbeit zu verrichten. Ein solcher Erlaß im Gange und die Auflieferung auch später noch vielleicht nicht so umfangreich wie jetzt, so dürfte dies durch die steigende Vermehrung widerspräche dem Reichsgeset. Es wird dringend erforderlich, daß der Reichstag  , der am längst ausgeglichen sein. Bei dieser Menge ist es begreiflich, went 2. Dezember zusammentriti, solchen Verkürzungen der Rechte der nicht alle Sendungen ihr Ziel erreichen. Ein erheblicher Teil der familien der Kriegsteilnehmer durch eine Aenderung des Gefeßes- Briefe kommt nicht einmal über die Boſtſammelstellen hindelber bes Reichsgesetzes liegt stets da vor, wo der Unterhalt im wesent- padt, daß fie auseinandergefallen ist. Man hat erst versucht, alle tetes art entgegentrist, Gin Recht auf Unterstützung im Sinne weder ist die Adreſſe unzureichend oder die Sendung so schlecht ver­lichen von dem aus der Arbeit des ins Feld Gerufenen erzielten beschädigten Sendungen in Stand zu setzen, ist aber mehr und mehr Einkommen abhängig war. In all diesen Fällen ist der Lieferungs  - davon abgekommen, so daß der Absender wohl nach kurzer Zeit von verband verpflichtet, die Unterstützungen zu leisten, gleichviel ob die den Mängeln unterrichtet werden konnte. Den Anforderungen der Frau oder gar die Kinder arbeiten. Dies ist der aus der Ent- Beförderung im Felde sind die Sendungen dann doch nicht ge­stehungsgeschichte, dem Wortlaut und Text flar hervorgehende wachsen. Ein anderer Teil der Sendungen ist den Gefahren und Sinn unseres deutschen   Reichsgesetzes. Im österreichischen Gesetz Zufällen ausgesetzt, die nun einmal der Krieg mit sich bringt