Von den Engländern erbeutete deutsche Konsuln können sich alſo in Zukunft für ihre Korrespondenz wieder
Schiffe.
frei ihrer privaten Siegel bedienen und ihre Briefe in bulgarischer Sprache schreiben. Die für 24 Stunden unterbrochenen Eisenbahnberbindungen sind wieder
Verschwundene Liebesgaben.
Rotterdam , 21. November. ( W. T. B.)„ De Maasbolde" meldet: Der deutsche Dampfer„ Professor Woer- hergestellt. mann" wurde vom Prisengericht in Sierra Leone als gute Prise erklärt, ebenso in Kapstadt der deutsche Dampfer Rufidji"; die Ladung des englischen, für die Deutsche Ostafrifa- Linie fahrenden Dampfers Den of Glamis" wurde beschlagnahmt.
Russische Kreuzer
unter englischem Kommando.
Kürzlich wurde gemeldet, daß zwischen Rußland und England eine gegenseitige Unterstützung bereinbart worden sei. Man konnte aus dieser Meldung schließen, daß englische Marine auf russische Aricgsschiffe tommandiert worden ist. Aus dem ausführlichen amt. lichen Bericht über die Versenkung des russischen Kreuzers „ Schemtschug" durch die„ Emden ", der erst jetzt vom russischen Marinestab veröffentlicht wird, ist nun die feststellung interessant, daß der Kreuzer unter englischem Kommando war und die Flagge des englischen Vizeadmirals Jerom gehißt hatte, der auch die Ber nichtung des Kreuzers nach Petersburg me den mußte. Die Schemtschug", die zuerst englische Truppentransporte begleitet hatte, freuzte zuletzt bei den Nikobaren und kam erst am 27. Cl. tober nachts im Hafen Penang an. Schon am 28. Oftober, morgens 8 Uhr, wurde sie von der Emben" angegriffen und durch zwei Torpedoschüsse bersenkt. Aus dem amtlichen Bericht ergibt sich auch, daß die Behauptungen englischer Blätter, die" Emden " sei mit russischer Flagge eingelaufen, falsch ist. Der englische Admiral rapportiert einfach, die" Emden " sei wegen ihres vierten Schorns st.ins mit dem russischen„ Askold" verwechselt worden, der auch in den englischen Geschwaderverband übergegangen ist.
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Aus Groß- Berlin.
Am geftrigen Totensonntag.
pilgerten Hunderttausende hinaus nach den Friedhöfen. Obwohl der Maffenfriedhofsbesuch bereits am Bußtag einsette und die nachfolgenden Tage seinen Fortgang nahm, waren die Straßen Berline von früh bis in die Dunkelheit oft schwarz von Menschen. Augsburg , 21. November. In der heutigen Magistratesibung Die Berkehrsmittel genügten meist nicht, um die Friedhofsbesucher wurde bekanntgegeben, daß eine große Sendung Augsburger Liebes- au befördern. Diese Wallfahrt nach den Todesädern war in Angaben für das 3. Bayerische Landwehrinfanterieregiment Kisten im Werte von 10 000.-, vor 3 Wochen ausgegeben, auf dem Transport spurlos verschwunden ist. Alle Reklamationen waren Lissabon aus wurden Verstärkungen geschickt.( Franff. 3tg.")
Politische Uebersicht.
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Die Tagesordnung der nächsten Reichstagsfihung. Die Sigung des Reichstags, die am Mittroch, den 2. De gember, nachmittags 4 Uhr, stattfindet, hat folgende Tagesordnung: Erste und eventuell zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betrefffend die Feststellung eines zweiten Nach trags zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1914.
Fürsorge für die oftpreußischen Flüchtlinge. Wolffs Telegraphen- Bureau teilt mit: Aufrufe, die in der hauptstädtischen Presse zum Abbrud gekommen sind und einzelne Beitungsartikel könnten au der Auffassung führen, es befänden sich die von der feindlichen Invasion aus ihrer Heimat vertriebenen Ostpreußen in tiefster Not und es geschähe seitens des Staates wenig oder gar nichts zu ihrer Unterstübung in der Fremde. Das entspricht in feiner Beziehung den Tatsachen. Der Staat gibt Millionen her für diesen Zwed. Die Neigung, Erscheinungen, die bereinzelt in der Hauptstadt beobachtet werden können, auf das ganze Land zu übertragen und daraus allgemeine Schlüsse zu
Die Behandlung der in England festgelegten deutschen und österreichischen sichen, spricht auch aus den erwähnten Aufrufen.
Kapitalsanlagen.
London 22. November. ( W. T. B.) In der gestrigen Sißung des Unterhauses brachte der Attorney- General Sir J. Simon ein Ergänzungsgefeß zu dem Gefeße über die andelsbe ziehungen zum Feinde ein, das weitere Maßnahmen zur Berhinderung von Geldzahlungen an Personen und Körperschaften in feindlichen Bändern vorsteht. Simon sagte: Das Ziel der Ergänzung ist, das Gefeß nach der gewonnenen Erfahrung auszubauen und die Verhinderung einer Zufuhr von Geld an den Feind wirksamer zu machen. Das Gesez fieht die Schaffung einer Behörde vor, die wenigstens einen Teil des Geldes und anderen Eigentums, das sonst den Weg nach Feindesland finden würde, entgegennimmt und in ficherer Verwahrung des Landes hält. Diese Behörde wird für England und Wales der öffentliche Kurator sein, der den Titel Kustos des feind lichen Eigentums führen wird, für Schottland und Irland werden besondere Maßnahmen getroffen werden. Alle Dividenden, Intereffen- und Gewinnanteile, die in Friedenszeiten an den Feind oder an eine Person, deren Adresse in Deutschland ader Desterreich ist, gezahlt worden wären, werden an den Kustos abzuliefern sein, der dafür einen Empfangsschein ausstellt und dem Schazamte verantwortlich sein wird. In Fällen, wo dem Geseze dadurch ausgewichen wird, daß keine Erklärung über Dividende oder Gewinn abgegeben wird, hat der Kustos das Recht zu bestimmen, wie groß die Dividende sein soll. Ferner wird vorgesehen, daß jedermann, der feind liches Eigentum verwaltet oder Geld für feindliche Untertanen einzieht, bei Strafe diese Tatsache bekanntgibt. Durch Ausstellung der Empfangsscheine entlastet der Auftos die Person, die das Geld schuldet, ebenso wie wenn die betreffende Berson dem ursprünglichen Gläubiger bezahlt hätte. Sobald der Kustos das Gigentum des feindlichen Gläubigers in Händen hat, kann dieses Eigentum zur Begleichung der Schulden des feindlichen Gläubigers in England flüssig gemacht werden. Es würde auf diese Weise möglich sein, Eigentum und Dividenden, die bestimmten Deutschen gehören, zur Erfüllung von Geldverpflichtungen, die diese Deutschen im Lande haben, zu benüßen. Der vom Rustos ausgestellte Empfangsschein würde für eine aahlungleistende Person gegenüber einer Person oder Körperschaft, in deren Namen Zahlung geleistet wurde, eine genügende Entlastung sein. Das Gesez beabsichtige, feindliches Eigentum für Vereinbarungen beim Friedensschluß zu verwahren, und es sei daher flar daß es sich nicht um irgendeine Art von Konfistation handelt. Die Absicht der Regierung sei vielmehr, das Eigentum bis Ende des Krieges zu schüßen, um dann in angemessener und gerechter Weise damit zu verfahren. Das Bujabgefeß fieht ferner Verfügungen vor, die das Gefeh mehr als bisher verschärfen.
betracht des prächtigen Wetters zu ertvarten. Ueber den zuweilen mit Kränzen geschmüdten Gräbern lag früh morgens ein starker Herbstfrost, und als einige Stunden später die Sonne purpurrot heraufstieg, schien es, als wollte sie all das erstorbene Leben von neuem erweden. Doch schwerer als sonst lastete es auf den Scelen der vielen Tausenden, die gestern zu den Gräbern pilgerten. Von zwiefachem Schmerz waren so manche Besucher betroffen. Sonst trat der Gatte, der Bater den Weg zu den teuren Toten mit an, diesmal weilt er auf dem Schlachtfeld, wenn nicht gar auch ihn bereits die kalte Erde deckt. Und selbst unter denjenigen die noch mit Sicherheit ihre auf dem Schlachtfeld befindlichen Angehörigen unter den Lebenden meinten, löste der Friedhofsbesuch Gedanken fommenden Wehs aus Von dieser düsteren Stimmung wurde der gestrigen Totensonntag beherrscht.
Ein tödlicher Bauunfall
ereignete fich Sonnabend nachmittag im Reuen Garten auf dem Reubaufompler des kronpringlichen Landhauses in Potsdam . Dort hatte die Berliner Installationsfirma Wolfferts u. Wittner eine Entwässerungsanlage auszuführen. In dem seinerzeit bei den Ausschachtungsarbeiten ausgehobenen Erdreich mußte ein vier Meter tiefer Graben gezogen werden. Die Versteifungen gaben nach und das lose Erdreich rutschte in den Graben und verschüttete drei darin arbeitende Rohrleger. Man alarmierte scfort die Bots damer Feuerwehr. Sie war rasch mit einem Sauerstoffapparat und Schachtgerät zur Stelle. Nach mehrstündiger Arbeit fonnte man die Berunglückten aus den Erdmassen befreien. Der 19jährige Rohrleger Ludwig Dachs war bereits tot. Der 32jährige Rohrleger Wilhelm Sabielnh erlitt Oberschenkelbrüche und Hüftquetschungen und der Rohrleger Adolf Weid, 18 Jahre alt, tam mit leichteren Verlegungen davon. Dr. Mert legte sofort Verbände an und ordnete die Ueberführung der Verleşten nach dem städtischen Krankenhause an. Die Leiche des Dachs wurde nach dem Friedhof gebracht, sie soll zur Feststellung der Todesursache obduziert werden. Die Schuldfrage an dem Unglück bedarf noch der Feststellung.
Kleine Nachrichten.
Hütet Eure Zungen!
Tatsächlich befinden sich von sämtlichen ostpreußischen Flücht lingen in Berlin weniger als 10 Broz. Die anderen haben in West preußen , Pommern , Brandenburg , Sachsen , Schleswig- Holstein , Medienburg und Hannover Unterkunft gefunden, und zwar feines wegs nur auf dem flachen Bande, sondern auch in Städten. Nirgends find bort etwa Maffenquartiere eingerichtet, sondern für die Unterfunft wird nach bester Möglichkeit individuell gesorgt, der Berufs. genoffe beim Berufsgenossen. Ob und wie jemand arbeiten will, ist ihm gang ebenso überlassen wie in Berlin . In mehreren von diesen erwähnten Bezirken stehen. noch Quartiere jeber Art bereit, und nichts hindert die in Berlin befindlichen ostpreußischen Flüchtlinge, sich aus der ungenügenden Berliner Unterkunft in das behaglichere und bequemere Provinzquartier zu begeben, wo es an nichts gebricht, wo für Wohnung, Nahrung und Kleidung reichlich gesorgt ist. Von den Ostpreußen , die in der Proving Unterkunft und Pflege gesucht und gefunden haben, ist in dieser Zeit noch keine Mlage laut geworden. Das Kriegsgericht in Koblena berurteilte einen aus LugemEinfache praktische Erwägungen lassen die Reichsbauptburg ftammenden Geschäftsreisenden namens Dardes zu drei tabt in dieser Kriegszeit als einen wenig geeigneten 3u. Monaten Gefängnis, weil er in einem Eisenbahngespräch Fluchtsort für die vorübergehend aus ihrer Heimat Ber - die Kriegslage der Deutschen als überaus schlecht hingestellt hatte. triebenen erscheinen. Unterbringung, Ernährung, Leschäftigung Er berief fich auf ausländische Blätter, doch fand das Gericht: find in Berlin nicht so zufriedenstellend zu bereiten wie in Stadt seinem Vorgehen eine böswillige Absicht. und Land der Provinz. Die soziale Not, die der Krieg unvermeidlich zur Folge hat, lastet naturgemäß am meisten auf der Hauptstadt, und es liegt durchaus im Interesse Berlins sowohl wie der flüchtigen Ostpreußen , wenn die Provinzen die Hauptit abt entlasten und die Flüchtigen in den stilleren und behag. licheren Lebensverhältnissen in der Provinz Zuflucht finden, die ihren heimatlichen Gewohnheiten weit mehr entsprechen. Für diejenigen Flüchtlinge aber, die aus persönlich zwingenden Gründen Berlin nicht verlassen können, ist fürsorge auch von Staats wegen getroffen. Es ist das Kriegsbureau des Polizei präsidiums in den Stand gesezt worden, nach Prüfung der Ber. hältnisse Unterstübungen zu zahlen. Selbstverständlich steht das Kriegsbureau auch mit Rat und Tat denjenigen Ostpreußen in Berlin zur Seite, die sich in die Provinz begeben wollen.
Die Strenge der Kriegsgesetze.
Die Leistungen der Feldpost.
Aus öch st a. M. wird berichtet, daß dort ein Mädchen in den ersten 15 Wochen des Krieges ihrem Bräutigam 184 Feldpostbriefe geschrieben habe, also durchschnittlich zwei im Tag. Freudestrahlend habe das Mädchen versichert, daß alle 184 ihr Ziel erreicht hätten. Wenn man von solchen Einzelanforderungen hört und ferner aus dem Betrieb einer Stappentommandantur des XVIII. Armeekorps B. erfährt, daß die Auflieferung von 6 bis 10 Sendungen im Tag an einen Soldaten keine Seltenheit bedeutet, dann wird man sich ohne viel Ueberlegung farmachen können, wie außerordentlich die Gesamtleistungen sind, die von unserer Feldpost in diesem Ariege verlangt werden. Bedenkt man noch, daß etwa ein Fünftel bis ein Sechstel der Adressen falsch oder ungenau ist, so wird man eher als beim Rennen der Gesamtzahl der Auflieferungen von Feldpostfachen im Reich( 5-6 Millionen Briefe und Karten im Tag) sich über die Ursachen vieler Anklagen gegen die Feldpost ein Bild machen können.
,, Warum find Sie so traurig, Mutter?" In ostpreußischen Blättern gibt Frau Margarete Gerlach- Saalau eine ausführliche Echilderung der Ruffenherrichaft auf ihrem Besigtum. Eie teilt mit, daß täglich Ruffen gelommen wären und daß sie sehr viel Vieh und alle Pferde mitgenommen hätten. Dann schreibt die Frau:
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Das Erfurter Kriegsgericht verurteilte den Ersabreservisten Ernst Kopf vom Rekrutendepot des 96. Infanterieregiments in Gera wegen Achtungsverlegung, fortgefeßten Ungehorsam und täta lichen Angriffs auf einen Unteroffizier au 10 Jahren und 1 Monat Gefängnis. Der Verurteilte ist ein verheirateter Fabrikarbeiter aus dem Elsaß . Er war mit etwa 300 Kameraden in der Geraer Turnhalle einrquartiert. Eines Abends fam er im angetrunkenen Zustande in sein Quartier und verursachte hier trok wiederholter Aufforderung des Stubenältesten, sich ruhig zu verhalten, Lärm. Sir J. Simon fuhr fort, ein deutscher Kaufmann fönne eine Auch die Ermahnung des Unteroffiziers Klößer beachtete der AnForderung gegen einen Londoner Kaufmann haben und diese For- geflagte nicht. Als ihm dann der Befehl erteilt wurde, aufzustehen, „ Einmal festen fich ruffische Golbaten zu mir, um sich berung auf einen Neutralen übertragen, so daß sie von dem Neu- weigerte er fich mehrmals, doch erhob er sich dann, ging auf den auszuruben und fragten: a rum find Sie fo traurig, tralen gegen den Londoner Kaufmann eingebracht würde. Das Unteroffizier au und verseßte ihm einen Stoß. Der Unteroffizier Mutter? Haben Sie auch Angehörige im Kriege? Tröften Sie sich muß aufhören. Dasselbe gilt von Wechseln. Wenn gefunden ftieß den Betrunkenen dann zurüd auf das Bett. wird, daß eine neutrale Bant ein Londoner Akzept einkassieren Auf die Frage des Vorsitzenden an den Unteroffizier, ob der Mutter, fte werden alle gefund wiederkehren. Wir wollen will, das ihr nach Ausbruch des Krieges von einem feindlichen Angeklagte abfichtlich nach ihm gestoßen oder nur getortelt fei, er- diefen fredlichen Krieg ebenso wenig wie Ihr. Untertan übertragen wurde, so wird man dagegen einschreiten widerte der Zeuge, daß er das nicht beurteilen könne, doch habe er Schon lange find wir aus dem wehrpflichtigen Alter, und doch fönnen. Es gibt eine große Menge Deutscher und Desterreicher in den Gindrud gehabt, als habe der Angeklagte auf ihn eindringen mußten wir alle mit. Unsere Frauen und Kinder find unversorgt.... Deutschland und Desterreich, die Aftien englischer Gesellschaften wollen. Da nach dem Militärstrafprozeßbuch selbstverschuldete In unserem Haufe quartieren fich immer die Offiziere ein. besitzen und diese an Neutrale verkaufen können. Deshalb wurde Trunkenheit kein Entschuldigungsgrund ist, so kam die volle Schärfe Sie waren sehr höflich und verficherten, uns würde von ihrer vorgesehen, daß nach Gefeßwerdung der Ergänzungsvorlage die der Kriegsgesehe in Anwendung. Seite nichts geschehen...." Uebertragung von Wertpapieren bon oder für einen feindlichen.Was für verhängnisvolle Folgen übermäßiger Alkoholgenug Untertan dem Empfänger teine Besizrechte einräumt und feine im für einen Soldaten in dieser ernsten Zeit zeitigen kann, mußte Namen eines feindlichen Untertans borgenommene derartige Ueber- auch der Ersabreservist Leo Heimburger bom Rekrutendepot tragung in die Bücher irgendeiner Gesellschaft des vereinigten des 94. Jefanterieregiments in Weimar erfahren. Er weilte Königreiches eingetragen wird. Eine Anzahl von Unternehmungen am Abend des 7. September in einer Wirtschaft in Weimar . Da deutschen Charakters hätten seit Ausbruch des Krieges versucht, fich er geborener Elsässer ist, so wurde er von den Gästen aufgefordert, in englische Gesellschaften umzuwandeln. Die Regierung will daher ettvas von seiner Heimat zu erzählen. Hierbei wurde tüchtig Bier Vorsorge treffen, daß im weiteren Verlauf des Krieges neue Gesell- getrunken. Er geriet im angetrunkenen Zustande mit einem schaften nur dann einzutragen find, wenn fie eine gefeßmäßige Er- Unteroffizier in Differenzen. Nach der Aussage des Unteroffiziers flärung eines Rechtsanwalts besiben, daß sie nicht zum 3wede oder bor Gericht foll Heimburger später in der Kaserne mit einem in der Absicht gegründet worden feien, fich eine Unternehmung eines Kameraden auf ihn, den Zeugen, eingedrungen sein und eine feindlichen Untertane oder einen Teil davon anzueignen. Nicht drohende Haltung eingenommen haben. Auf Grund dieser Ausnur der Handelsverkehr mit feindlichen Untertanen, sondern auch fage wurde die Verhandlung gegen Heimburger, der ursprünglich der Versuch, einen solchen Handel anzubieten, wird ein Vergehen nur wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt war, weil er den gegen das Gesetz sein. Befehl des Unteroffiziers, sich in das Bett zu legen, nicht sofort befolgte, vertagt, da nach der Auffassung des Gerichts beabsichtigter militärischer Aufruhr vorliege und darum erneute Feststellungen notwendig seien.
Das Gesez wurde in zweiter Lesung angenommen.
Das englische Teeausfuhrverbot. Rotterdam , 22. November. ( 2. U.) Infolge des am Montag in Kraft getretenen englischen Teeausfuhrverbots nach allen neu tralen Häfen, ausgenommen biejenigen der verbündeten Staaten und Spanien und Portugal , wurden verschiedene bereits unter. wegs befindliche Verschiffungen in der Themse zurückgehalten. London , 22. November. ( W. T. B.) Der Times" aufolge ist der Erlaß, der die Ausfuhr von Tee nach Holland , Schweden und Norwegen berbietet, noch nicht formell veröffentlicht worden. Er stelle offenbar nur einen Entschluß der Regierung dar, au berhindern, daß Tee durch neutrale Länder Deutschland erreiche.
Die Beziehungen
zwischen Bulgarien und der Türkei . Sofia , 22. November. ( W. 2. B.) Nachdem die bulgarische Regierung bei der Pforte energische Schritte unternommen hat, hat diese sich bereit erklärt, die in den lebten Tagen ergriffenen bejchränkenden Maßnahmen wieder aufzuheben. Die bulgarischen
S
Sich felbft gerichtet.
Der Gärtnergehilfe Rebener, der Sonnabend mittag in an nover die Tochter seines Brotherrn ermordet hatte, wurde Sonntag morgen in der Eilenriede erhängt aufgefunden.
Frauenleseabende.
Vierter Wahlkreis. Der beutige Frauenleseabend für das Peters. burger Biertel findet abends 8, 11hr in ben Brachtfalen des Dens", Frankfurter Allee 151/152 ftatt. Vortrag des Reichstagsabgeordneten Genoffen Otto Büchner.
Mariendorf . Heute Abend 8 Uhr findet im Lokal bei äublein der Frauenleseabend statt.
Wetteraussichten für das mittlere Norbbeutschland bis Dienstag mittag: Ueberall ziemlich talt, troden und vielfach heiter, nur
Sozialdemokratischer Wahlverein
DeutschFranzösisch
Das Kriegsgericht ber Kommandantur Breslau berurteilte den Wehrmann Karl Bie pra vom Erjah- Bataillon des Referbe- einpeise, besonders im Küstengebiete, ettvas nebelig. Bieprz Regiments 38 wegen Gehorsamsverweigerung in awer Fällen und Achtungsverlegung in drei Fällen im Dienst vor versammelter Mannschaft und im Felde zu einem Jahr und sechs Mo naten Gefängnis, wobei in allen Fällen die Min. beft ftrafen eingefeht wurden. Der Wehrmann fam be. daß er schlecht schieße. Der Wehrmann antwortete: Das verstehe trunken zum Schießen. Sein Feldwebel machte ihn aufmerksam, ich besser, es hat mir niemand was zu sagen." Ein hinzukommender Offizier fragte den Mann, was er dem Feldwebel gesagt. Der Mann antwortete:" Das muß er alleine wissen". Der Offizier befahl dem Mann, militärische Haltung anzunehmen, was er nicht tat. Er warf sogar sein Gewehr weg und sprach: Hier ist die Knarre". Run ließ ihn der Offizier verhaften.
Wir führen diese Fälle an, um darzutun, wie schwer Militärpersonen jest unter dem Kriegsrecht beftraft werden, wenn sie sich auch die Leute merken, bie in diesen Tagen im patriotischen Weberunter der Wirkung des Alkohols bergeffen. Das sollten sich aber schwang Soldaten zum Trinken auffordern, wobei nur zu leicht die Grenge des Buträglichen überschritten wird.
Kreis Niederbarnim . Bezirk Tegel . Am Sonnabend, den 21. Nobember, verstarb unser Genoffe, der Former
Fritz Kakies
im Alter von 44 Jahren.
Ehre seinem Andenken. Die Beerdigung findet am 24. Rovember, nachmittags 4 Uhr. von der Leichenhalle des Tegeler Friedhofes aus statt.
Um rege Beteiligung erfucht Die Bezirksleitung.
Buchhandlung Vorwärts
Lindenstr. 3.