Einzelbild herunterladen
 

Gebäuden und gegen einen im voraus bestimmten Rohn behufs der Bewirtschaftung angenommen sind. Das Gesez von 1854 würde also nur auf den Angeklagten Anwendung finden können, wenn er nicht nur gegen Lohn, sondern daneben auch noch gegen Ge­währung einer Wohnung der bezeichneten Art angenommen worden wäre. Das landgerichtliche Urteil lasse aber nicht erkennen, ob Angeklagter auch gegen Gewährung einer Wohnung in einem dem Gutsbesizer gehörigen oder auf dem Gute befindlichen Gebäude angenommen worden sei, oder ob er sich die Wohnung im Orte von seinem Verdienst selber verschafft habe. Jm letteren Falle wäre das Gefeß von 1854 auf den Angeklagten nicht anwendbar. Das Landgericht müsse entsprechende Nachprüfungen vornehmen.

Gerichtszeitung.

Vor dem Schaufenster eines Warenhauses. Gegen Ueberspannung der Haftpflicht des Hauseigentümers wendete sich ein am Montag vom Reichsgericht erlassenes Urteil. Ein Fräulein hatte am 3. Juli 1912 in dem Warenhaus der Firma Jandorf u. Co. in der Bellealliance- Straße in Berlin   Ein­fäufe besorgt und war dann vor einem Schaufenster des Waren­hauses nochmals stehengeblieben, um Waren zu besichtigen. Zu dieser Zeit waren Angestellte der Firma Lenau   im Auftrage der Inhaber des Warenhauses damit beschäftigt, über dem betreffenden Schau­fenster ein 2 Meter langes Firmenschild, das sie zur Reparatur in der Werkstatt gehabt hatten, wieder zu befestigen. Zu diesem Zweck benusten sie eine zusammengebundene Leiter, die oben gegen eine Berzierung des Hauses stieß und dadurch das Herabfallen eines Studstückes zur Folge hatte. Dieses Verzierungsstück ist der Klägerin auf den Kopf gefallen und hat jie verlegt. Infolgedessen hat fie Schadenersatzansprüche gegen die Firma Renau und gegen die Inhaber des Warenhauses erhoben.

Das Landgericht Berlin   hat die Ansprüche der Klägerin gegen beide Angeklagten abgewiesen. Dagegen hat, das Kammergericht zu Berlin   die Ansprüche sowohl gegen die Firma Lenau   als auch gegen Fandorf u. Co. dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Zur Begründung seines Urteils führt das Kammergericht aus, daß die Firma Lenau   bei der Ausführung der Arbeiten für Anbringung von Vorsichtsmaßregeln hätte sorgen müssen, damit das vor dem Warenhaus verfehrende Publikum hinreichend geschützt gewesen wäre. Jr bezug auf die Haftpflicht der Firma Jandorf heißt es in den Entscheidungsgründen, daß die lebernahme der Arbeiten durch die Firma Lenau   sie nicht davon entband, ebenfalls für eine Beaufsichtigung der Arbeiten und für eine Sicherung des Verkehrs vor ihrem Schaufenster zu sorgen.

Gegen dieses Urteil hatte die Firma Jandorf u. Co. Revision beim Reichsgericht eingelegt und hervorgehoben, daß sie sich auf die Tüchtigkeit und die Umsicht der Firma Lenau   bei den Arbeiten habe verlassen dürfen. Da es sich hier um einen technischen Mangel gehandelt habe, hätte sie auch bei ihrer besonderen Aufsicht nicht eingreifen fönnen. Das Reichsgericht trat der Beklagten bei, bob das Urteil des Kammergerichts auf und wies die Sache an die Borinstanz zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurüd.

-

Vorsätzliche Brandstiftungen.

§ 8 des Gejeges über den Belagerungszustand bedroht unter anderem ,, borsägliche Brandstiftung" mit dem Tode. Bei Vor­handensein mildernder Umstände fann statt der Todesstrafe auf zehn bis zwanzigjährige Buchthausstrafe erkannt werden.§ 4 des Einführungsgefeßes zum Strafgeseßbuch hingegen bedroht borjägliche Brandstiftung" nur dann mit dem Tode, wenn das Verbrechen des§ 307 des Strafgesetzbuchs vorliegt, wenn also der Brand den Tod eines Menschen verursacht hat oder die Brandstiftung in der Absicht begangen ist, um unter Begünsti­gung derselben Mord oder Raub zu begehen oder einen Aufruhr zu erregen, oder wenn absichtlich Löschgerätschaften entfernt oder unbrauchbar gemacht sind, uni das Röschen zu verhindern oder zu erschweren. Im Gegeniaß zu einer Anflage der Staatsan­waltschaft entschied die Straffammer des hiesigen Landgerichts, daߧ 8 des Belagerungsgefeßes nur soweit aufrechterhalten ist, als er mit§.4 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch übereinstimmit. Diese Streitfrage spielte in zwei Brandstiftungs­anflagen hinein, mit denen sich gestern das Schwurgericht zu be­schäftigen hatte.

beten.

Frauenleseabende.

Mittwoch, den 25. November, abends 8 Uhr. Briz- Buckow  . Bei Becker, Cbausseestr. 97. Vortrag, Diskussion. Alt- Glienicke. Im Jugendheim, Rudower Straße 54, Vortrag der Genosfin Ryned.

Hermsdorf  . Der angesezte Leseabend fällt aus.

Eingegangene Druckschriften.

nach welchem sich derjenige strafbar macht, der zu einer Zeit, als Adlershof  . Die Beihnachts- Jugendschriftenausstellung findet am 28., die Verhinderung noch möglich war, von der beabsichtigten Begehung 29. und 30. November im Jugendheim, Bismarditr. 31, Duergebäude bar. eines gemeingefährlichen Verbrechens Kenntnis erhält, jedoch keine terre, statt. Die Ausstellung ist geöffnet am Sonnabend von 6-9 Uhr, Anzeige erstattet oder den Bedrohten warnt: Der aus Böhmen   Sonntag 4-9 Uhr, Montag 6-9 Uhr. Da in diesem Jahre große Aus­stammende Angeklagte, welcher bei dem Molkereibefizer Birkholz in wahl in guten Jugendschriften vorhanden ist, wird um regen Zuspruch ge­Karlshorst beschäftigt war, hatte in der Nacht zum 9. September dieses Jahres in einer über dem Stall gelegenen Wohnung einen Brand angelegt. Als der Brand bemerkt wurde, war die Wohnung völlig ausgebrannt, und nur dem energischen Eingreifen der Feuer­wehr war es zu verdanken, daß das ganze Gebäude nicht bis auf die Grundmauern niederbrannte. Vor Gericht bat Rechtsanwalt Dr. Mar Kantorowicz, die Schuldfrage bezüglich der Frau zu ber­neinen, da diese völlig unter dem Einfluß ihres Mannes gestanden und aus Furcht vor Mißhandlungen nicht gewagt habe, die ver­brecherischen Pläne ihres Mannes zu verraten. Es liege hier der Fall des sog. Notstandsparagraphen 54 des Strafgesehbuchs vor. Aber auch der Mann müsse freigesprochen werden, da er die Tat offenbar nur in einem auf Krankheit und Operations furcht zurüd­zuführenden Verwirrungszustande begangen habe. Die Ge­fchworenen verneinten die Schuldfragen. Darauf erfolgte die Frei­sprechung der beiden Angeklagten. Schwurgericht des Landgerichts II. Der Angeklagte Schlächter Paul Eine zweite Brandstiftung beschäftigte zu gleicher Zeit das Finke aus Siethen bei Ludwigsfelde   begoß, als er eines Nachts in erregtem, durch reichlichen Alkoholgenuß getrübtem Zustande nach Hause kam, einen Waschkorb mit Wäsche mit Petroleum und zündete es an. Dann ging er in seine Scheune und steckte das darin befindliche Stroh in Brand. Bald darauf hörte man das Hilfe­geschrei der Hausbewohner, die Sprite rasselte heran und man mußte einzelne Bewohner mit Hilfe der Feuerwehr durch die Fenster retten. Auch in diesem Falle verneinten die Geschworenen mit Rücksicht auf das Gutachten des Medizinalrats Dr. Störmer über die zurechnungsfähigkeit die Schuldfrage und es erfolgte auch hier die Freisprechung.

Kleine Nachrichten.

Studenten- Rundgebungen.

-

-

-

Sabrgang VII. Weltkrieg.

-

Karl Renner  :

Der Kampf. Sozialdemokratische Monatsschrift. Seft 11-12. Aus dem Inhalt: Statt des Weltkongresses May Adler: Ferdinand Laffalles fünfzigster Todestag. Eduard Bernstein  ( Berlin  ): Was Striegsfürsorge und Sozialdemokratie. hat die sozialdemokratische Parteipreise während des Krieges zu tun?- Heinrich Beer: Der Karl Heinzen  . N. Troyky: Professor Majarht über Rußland  . Julius Deutsch  : Strieg und Parteiorganisation. Krieg und die Gewerkschaften. Friedrich Engels  : Die Kommunisten und Friedrich Hahn: Zur Soziologie des Rechts. Josef Luitpold Stern  : Die deutschent Dichter und der Krieg. Rundschau. Bücherschaut.

-

-

-

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Ho rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 3 bis 6 1hr, ant Sonnabend von 5 bis 6 Uhr statt, Jeder für den Briefkasten be stimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen bei­zufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen leine Eilige Abonnementsquittung beigefügt ist, werben nicht beantwortet. Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit. 21.11.

-w

www

N. 23. 21. 1. Zu sehr verschiedenartigen Dienstleistungen, die sich aus der Kriegsführung ergeben. Eine Aufzählung würde ein Buch füllen. 2. Rein. 3. Die Ansprüche für den Verwundeten oder für die Familie des Gefallenen sind dieselben, mag der Betreffende sich freiwillig oder nicht frei willig gemeldet haben. 4. Wenden Sie sich an einen Arzt. 5. Wenden Sic 2. 14. Wegen rheumatischer Be­Wie ein W. T. B.- Telegramm meldet, ist es in Genf   zu einer sich an den österreichischen Konsul. schwerden mur landsturmpflichtig. 3. S. 277. 1. Wafferbruch. 2. Nein. Rundgebung von Studenten gegen den dortigen Professor Claparede E. M. 25. Sie können auf Herstellung des ehelichen Lebens flagen, gekommen, der erflärt hatte, wenn belgiſche Städte von den und wenn nach Verurteilung zur Herstellung des ehelichen Lebens ein Jahr Deutschen   zerstört worden seien, so sei dies geschehen, weil die Zivil- fruchtlos verstrichen ist, auf Ehescheidung wegen böswilligen Berlassens bevölkerung sich außerhalb des Gefezes gestellt habe, lagen. An jich ist die Ehefrau verpflichtet, die von Ihnen bewohnte Woh­G. B. 31. Eine Einberufung fann indem sie auf die deutschen   Truppen schoß Bei der nächsten Vor nung zu teilen. Moeste. Nein. A. M. 25. Nein. $. 5. 100. Unseres Grachtens nein.- lejung verlas, als der Professor erichienen war, ein Student einen erfolgen. S. 84. 1. Lassen Sie es auf eine Klage ankommen. 2. Für Verdienste; Protest, in dem der Rücktritt des Professors gefordert wurde. wird an Militär- und Zivilpersonen verliehen. 7. S. 101. Rein. Die Angelegenheit tam vor den Großen Rat. Einstweilen wurde. K. 92. Die Einziehung ist möglich; eine Reklamation aus dem von die Vernehmung des Professors beschlossen. In der Märzsizung des Ihnen angegebenen Grund fann dann noch einmal versucht werden. Großen Rats foll dann eine Antwort erteilt werden. Die Studenten B. W.   Ch. Waren Sie mit den Birt über die Beendigung zum 1. d. haben inzwischen das Kolleg des Profeffors bohtottiert. Mts. einig, so ist der Vertrag troß der gegenteiligen Vertragsvorschrift mit demt 1. d. Mts. beendet, Simeonftr. 8. Die Aufforderung hat zunächst nur den Zwed der Einregistrierung. Eine Einberujung ist immerhin noch möglich. 52. A. 1. Leider nein. 2. Eine Borstellung beim Regierungs­präsidenten ist zulässig, verspricht aber feinen Erfolg. R. V. in 2. Lassen Sie sich von einem Arzt oder einem Bausachverständigen oder von der Polizei bescheinigen, daß die Beschaffenheit der Wohnung gesundheits­gefährdend ist. Klagen Sie dann auf Aufhebung des Vertrages und be antragen Sie gleichzeitig unter Ueberreichung des Attestes, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die Sie ermächtigt, sofort mit allen Sachen zu ziehen. 2. P. 4. Gewiß ist eine Unterstübong zulässig und notwendig. . B. 1886. Eine Stinge wäre nicht ohne Aussicht auf Erfolg. D. B. 100. Das Mädchen ist franken. und invalidenversicherungspflichtig. Die niedrigste Marte ist zu fleben. E. R. 30. Wegen Unterleibsleiden untauglich. S. 2. Da ein Urteil gegen den außerchlichen Bater des Kindes ergangen ist und der Bater ins Feld gezogen ist, so brauchen Sie nur auf die polizeiliche Auskunft darüber Bezug nehmen, daß der Betreffende ins Feld gezogen ist, und erhalten die 23. M. W. 8. Nein. Striegsunterstübung für das uncheliche Kind.

"

Rasch getröstet.

Jin Neuen Wiener Tageblatt" erschien dieser Tage folgende Anfündigung:

22jährige, fesche, temperamentvolle Offiziers= witwe, bolle, feiche Erscheinung, sucht ehrbare Be­fanntichaft eines ebenfolden Herrn. Briefe unter Ein­sam, verlassen" an die Expedition.

Man muß sagen, diese junge Frau eines verstorbenen Kriegers hat den Schmerz rasch überwunden.

Parteiveranstaltungen.

Vierter Wahlkreis. Jugendfektion. Heute Mittwoch, den 25. d. W., abends 8 Uhr, in den Andreasfestjälen, Andreasstr. 21 Bortrag des Ges offen Lieste.

Jugendsettion Neukölln. Heute abend 129 Uhr bei Bartsch, Hermann­ftrabe 49 T: Versammling. Tagesordnung Forfießung der Diskussion­über allgemeine Geschichtsbegriffe. Referent: Genosse Pied. Bir bitten alle jungen Arbeiter und Arbeiterinnen über 18 Jahre für guten Besuch zu jorgen. Karlshorst  . Mitgliederversammlung Dienstag, den 1. Dezember, abends 8, 11hr, im Restaurant" Fürstenbad"

Reinickendorf   Weit. Donnerstag, den 26. November, abends 8 Uhr, im Lofal von Hallmann, Scharnieberstraße 54: Mitgliederversammlung. Tagesordnung: Bortrag des Genossen Derter:" Belgien   und seine Be­wohner". Vereinsangelegenheit.

Im ersten Falle war wegen vorfäßlicher Brandstiftung und Brandlegung in betrügerischer Absicht( Versicherungsbetrug) der Melfer Anton Runge angeflagt. Gegen die Ehefrau Marta R. war auf Grund des§ 139 des Strafgesetzbuchs Anklage erhoben worden, B. Schöpflin.

Steinarbeiter!

Donnerstag, den 26. November, abends 8 Uhr, im Gewerkschaftshause, Engelufer 15, Saal 1:

Mitgliederversammlung.

Tagesordnung: 1. Das Ergebnis der Umfrage. 2. Antrag, bes Vorstandes zur Unterstügung ausgesteuerter, arbeitsloser Kollegen. 3. Ver­schiedenes.

Kollegen, welche die Fragekarten noch nicht ausgefüllt bezw. abgegeben haben, werden ersucht, dies fofort zu tun. Ohne die Mithilfe der Kollegen fann ein zutreffendes Bild der gegenwärtigen Berufs­verhältnisse nicht gegeben werden. 172/ 19*

Die Ortsverwaltung.

Annahmestellen für ,, Kleine Anzeigen"

Berlin   C. A. Sahnisch, Aderstr. 174. 0.

Karl Melle, Petersburger Blas 4. Gustav Bogel, Roppen  

itrage 82. M. Wengels, Markusft: 36. NO. 2. Zucht. Immanuelfirchitr. 12. J. Reul, Barnimit. 42. N. A. Wolgast  , Wattstraße. 9. 6. Fischer, Baftianstraße 6. Karl Mars, Greifenhagener Str. 22. J. Hönisch. Müllerstr. 34a 5. Rogel, Porzingitr. 37. A. Ties. Invalibenjir. 124 NW. Salomon Joseph, Wilhelmshavener Str. 48.

SW. G. Schmidt, Bärwaldstr 42. Tachn, Hagelberger Str. 27. S. St. Fris, Brinzenstr. 31. S. Lehmann, Rottbujer Damm 8. SO. Paul Böhm, Laufizer Blaz 14/15. V. Horich, Engelufer 15. Adlershof. Karl Schwarzlose, Bismardstr. 28. Baumschulenweg.$. Hornig, Marienthaler Str. 13, I. Borsigwalde. Paul Kienast, Räuschstr. 10.

Charlottenburg  . Gustav Scharnberg, Seienbeimer Str. 1. Friedrichshagen  . Eruit Wertmann, Köpenider Str. 18.

Grünan. Franz Klein, Friedrichstr. 10.

Johannisthal  . Mar Gonschur, Parkstr. 23.

Karlshorst  . Richard Rüter, Möbelstr. 9, II.

Köpenick  . Emil Wißler, Kieperitr. 6, Laden.

Lichtenberg  . Ctto eifel, Bartenbergit. 1.

Nowawes  . Wilhelm Jappe, Lutherstr. 2.

Nieder- Schöneweide. Wilh. Unruh, Brüdenstr. 10.

Lanfwik. Heute abend 8%, Uhr Mitgliederversammlung bei Giegl, Ede Kaiser- Wilhelm- und Seydligstraße. Referent: Reichstagsabgeordneter

Mitteilung.

Dem verehrten Publikum Groß- Berlins die ergebene Mitteilung, daß ich einen großen Posten moderner Herren Winter Ulster, allerbeste Ausführung, welche für mein Engrosgeschäft angefertigt waren und infolge des Krieges nicht liefern kann, dem Privat­publikum im Einzelverkauf zu enorm billigen Preisen abgebe. 525b Serie I 22 Mark Serie III 30 Mark Serle II 26 Mark Serie IV 36 Mark Der Verkauf findet Donnerstag, Freitag von 10 Uhr vormittags bis 8 Uhr abends, Sonnabend bis 9 Uhr und Sonntag von 12-2 Uhr statt.

G. Lachotzki, Königstr. 46. III. Etage,

im Hause von Belmonte. Selbst der weiteste Weg ist eine Geldersparnis. An diesen Tagen findet kein Engrosverkauf statt.

Orts- Krankenkasse

Ziehung: 3., 4., 5. Dezbr.

Tischler und Piano­forte- Arbeiter

Tiſchler und Piano Wohlfahrts­

zu Berlin. Donnerstag, den 3. Dezember 1914, abends 8 Uhr,

findet int Gewerkschaftshause, Engelufer 15, Saal 5, die ordentliche

P

Geld- Lotterie

der Deutschen   Kolonial- Gesellschaft

227 273 Lose. 7334 Geldgew.== Mark:

-

-

Briefkasten der Expedition.

Patienten in Beelik, Buch und anderen Heilstätten. Diejenigen unserer Abonnenten, die noch während des ganzen nächsten Monats in der Heil ftätte bleiben, wollen ihrem bisherigen Spediteur wegen der leberweisung von Freieremplaren sofort ihre genaue Adresse ( Abteilung, Pavillon usw.) cinsenden, da bei verspäteter Bestellung die ersten Nummern des neuen Monats von der Post nicht geliefert werden. Alle Adressen müssen jeden Monat neu eingesandt werden,

bis

Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland Donnerstag mittag: Ein wenig milder, zeitweise ein wenig aufflarend, vorwiegend trübe und nebelig, im Rüstengebiete weit verbreitele, im Binnen­lande mehr vereinzelte, im allgemeinen geringe Niederschläge.

Geschenkartikel für unsere Krieger!

Unentbehrliche Gebrauchsgegen­

stände sind besonders willkommen! Militär- Feldstecher,

Vorschriftsmässig komplett

4 x Vergr.

5X Vergr.

Militär- Prismenteldstecher,

M. 24.50

M. 27.50

Vorgeschriebene Dienstgläser U Vorzugspreisen von M. 85,- an.

Militär- Radium- Kompasse, nachtleuchtendes Zifferblatt M. 2.75. M 3.-, M. 6.-, A. 7.-.

Militär- Kartenzirkel

dauer

von M. 0.75 an von M 0.40 an

Kartenlupen, Lesegläser Militär- Feldlampen. elektrisch, mit böchster Brenn­von M. 2 an Militär- Schiessbrillen, Spezial- Konstruktion, gewähr­leistet für jeden Fall stetige Bereitschaft sowie erforder­liche Sicherheit und Ruhe beim Schuss. Optiker Wolffs ,, OPTOFIX"-Pincenez leicht, festsitz., nicht drückend u. dauerhaft. Kostenlose Verordnung richtig passender Augengläser durch erstklassige Augen­Optiker oder durch unseren Augenarzt. Optisch- oculistische Anstalt

Ausschuß Sigung   250000 Josef Rodenstock  - Berlin  

statt, zu welcher die Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten hier­durch eingeladen werden.

Tagesordnung:

1. Wahl des Rechnungsausschusses für die Prüfung der Rechnung des laufenden Jahres 1914.

2. Beratung und Feitsekung des Boranschlages für das Rechnungsjahr

Ober- Schöneweide.. Alfred Bader, Wilhelminenhofftr. 17, Laden. 1915. Pankow  . Ctto dißmann, Müblenit. 30.

Reinickendorf  . P. Gurich, Provinzftr. 56, Raden.

Neukölln. M. Heinrum, Nedartr. 2. Conrad, Hermannstr. 50. 6. Nohr, Siegfriedstr. 28/29.

Rummelsburg  . A. Roientranz, Mt- Borhagen 56.

Schöneberg. Wilhelm Bäumter, Martin Luther Str. 69 im Laden. Spandau  . Köppen, Breitestr. 64.

Steglitz  . H. Berniee, Alsenstr. 5.

Tempelhof  . Joh. Krohn, Boruffiaftr. 62.

Treptow  . Robert Gramenz, Siejboigste. 412, 2aden.

Weißensee  . Fuhrmann, Sedanstr. 103. Schillert, Berliner Allee 253. Wilmersdorf. Baul Schubert, Wilb imsaue 27.

3. Aenderung des§ 46 unserer Sabung.

Der Vorstand. 279/7 Emil Bocske, Julius Müller, Vorsitzender. Schriftführer.

In Freien Stunden

Die Wochenschrift für Arbeiterfamilien Wöchentlich 1 Heft für 10 Pf. I

Hauptgewinne Mark:

75000 30000 E 20000 10000

usw.

usw.

Leipziger Strasse 101-102  , Ecke Friedrichstr. Rosenthaler Strasse 45, Nähe Hackescher Markt. Joachimsthaler stras e 44, Bahnh. Zoo!, Garten.

Fel dpostsendungen werden auf unsere Kosten prompt beiridert. Sorder- Preisliste 570 gratis u. frenko

Plüsche Ulster­

M.

in Seide, Mohär, Astrachan  , f. elegante Stoffe, Damentuche 3,4,5­Damen- Paletots 10.-, 15.-, 20. Persianer imit. 10.- 15.- 20.­Mtr. M. Tuchlager Koch& Seeland G. m. b.H. Piüsche Mtr. M.

Wohlfahrts- Lose zu M. 3.30 Gertraudtenstr. 20-21 gegenüber d. Tuchlager Koch& Seeland G. m. b.H. Gertraudtenstr.20-21gegenüb der

Porto und Liste 30 Pig. extra

zu haben bei den Kgl. Lotterie- Ein­nehmern und allen Loseverkaufsstellen

Petrikirche.

A. Molling, Hannover   Seines Werke

und Berlin   W. 9, Lennéstr. 4.

Petrikirche.

3 Bände 4 Mart

Buchhandlung Vorwärts

Münzen

kauft Robert Ball, Münzenhandlung, Wilhelmstr. 46/47