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In der Verhandlung stellte sich heraus, daß in einer Verfügung entfernt und er genas. Er mußte fich nun wegen Totschlages an des Amtsgerichts Berlin- Mitte   der zwischen. und der Frau M. seinem Kinde und wegen Tötung seiner Ehefrau auf deren ernst­geschlossene Uebereignungsvertrag als ungültig erachtet wurde und liches und ausdrückliches Verlangen( 8 216) bekantworten. Die 3. auch weiterhin als Inhaber zu gelten habe. Sowohl der Ehe- Geschworenen dagegen sprachen das Schuldig des Totschlages in mann der Beklagten   M. wie auch der Kaufmann J. als Zeuge zwei Fällen unter Annahme mildernder Umstände. Schm. wurde gaben zu, daß Frau M. in Wirklichkeit niemals Inhaberin des Ge zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt und 1 Monat wurde auf die schäfts gewesen sei. Der Uebereignungsvertrag, die Anmeldung des Untersuchungshaft angerechnet. Gewerbebetriebes auf den Namen der Frau M., die Anbringung des Ladenschildes, das waren alles nur Maßnahmen, um das Warenlager dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Auf Grund dieses Tatbestandes kam das Gericht zur Abweisung des Klägers mit folgender Begründung: Da das Amtsgericht die Inhaberschaft der Frau M. für ungültig erflärt hat, sei diese auch in der Tat nicht die Prinzipalin des Klägers gewesen. Let terer müsse sich an J. halten. Komme er bei J. nicht zu seinem Gelde, so fönne er gegen Frau M. beim ordentlichen Gericht eine Schadenersastlage geltend machen.

Briefkasten der Redaktion.

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Eilige

Es fann ein Erbe, cs Es ist anfechtbar

Die juristische Sprechstunde findet für Abenten Lindenstr. 3. IV. Hot rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 3 bis 6 Uhr, am Sonnabend von bis 6 Uhr flatt. Jeder für den Briefkasten be­stimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen bei­zufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnementsquittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. 2. Der ziveite Fall zeigte den Geschworenen erschütternde Folgen Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke unbegründeter Eifersucht. Die 27jährige Frau Friederike Bartel und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit. schenkte am 13. Januar einem, Mädchen das Leben. Das Kind R. 3. 1890. Das Testament ist anfechtbar. hieß Margarete und wurde nach der Hochzeit, die am 14. März tömmen auch mehrere Erben das Testament ansechten. stattfand, legitimiert. Im Mai setzten sich bei ihrem Ehemann, einmal, weil feine Unterschrift vorhanden ist, denn Datum und Ort be­dem Schuhmacher Anton Bartel, ganz unbegründete Vorstellungen finden sich auf dem einen Zettel unter der Unterschrift und auf dem Es würde also gesetzliche über die Untreue seiner Frau feit. Die Liebe erfaltete und er ver- anderen Zettel jehlt eine Unterschrift vollständig. Wenden Sie sich zur Durch Erbfolge bei Anfechtung stattzufinden haben. nachlässigte fie. Mittlerweile ließ er das Sparkassenguthaben seiner führung an einen Anwalt event. nach Erwirkung des Armenrechts. Frau auf seinen Namen umschreiben und sperren. Trotzdem sich A. 2. 30. Wegen Krankheiten des Lymphsystems nur land­tein Anhalt für seine Mutmaßungen zeigte, wies er jede Annähe sturmpflichtig. A. S. 104. Landsturmpflichtig ist der gediente Reserv. 1000. Das tommt auf das Mit diesem Urteil ist dem Kläger wenig gedient. Wäre rung der Frau zurüd und warf ihr den Ehering vor die Füße und ungediente Landsturm. J. M., Weißensee N 27. das Urteil zutreffend, so würde damit Schiebungen ein Er- Alle diese Vorkommnisse brachten die unter dem Argwohn schwer Gutachten des Militärarztes an E. W. Ja. folg zufallen, der Treu und Glauben widerspricht. Es ist leidende Mutter zur Verzweiflung. Nach einem Besuch beim Rechte Eine Einziehung ist möglich, aber unwahrscheinlich. aber nicht haltbar. Wenn auch zwischen J. und M. ein anwalt, wohin sie ihren Vater begleitet hatte, ging fie heim. Sie Wetterauschten für das mittlere, Norddeutschland bis beschloß sich zu vergiften und kaufte Lysol. Während sie ihr Kind Scheincertrag über den Kauf des Geschäfts abgeschlossen war, wartete, tam ihr der Gebante, es mitzunehmen. Die Angeklagte Sonnabendmittag: in den Tagesstunden ziemlich mild, in der Nacht so wird dadurch der Anstellungsvertrag zwischen der go Lysel in die Milchflasche und gab dem Kind zu trinten. Dann zum Sonnabend in vielen Orten im Dften wieder Froſt;" westlich der Oder: norwiegend bewölft, weiter östlich vielfach heiter, an der Stüfte verschiedentlich Frau M. und dem Verkäufer weder nichtig noch anfechtbar. Tegte sie sich zu Bett und trant selbst. Lysol Nachbarn vetnahmen geringe Niederschläge. Dieser Vertrag ist nicht anfechtbar und kann zum aller- ihr Stöhnen. Man holte einen Arzt und überführte Mutter und wenigsten von der Partei angefochten werden, die den Kauf- Kind ins Krankenhaus. Während das Kind starb, konnte die Mutter scheinvertrag schloß. Schiebungen ist jeder zugunsten des gerettet werden. Nach ihrer Genesung fand zwar eine vorüber­Schiebenden ausschlagende Erfolg zu verjagen. Allerdings gehende Aussöhnung statt. Später aber verließ der Ehemann die hätte der Kläger   besser getan, die Frau M. und den J. zu Frau. Jezt steht er als Oesterreicher bei den Deutschmeistern im verklagen. Felde. Der Staatsanwalt beantragte die Bejahung der Schuld­frage nach Totschlag unter mildernden Umständen. Der Ver­teidiger Rechtsanwalt Fittbogen gab zu erwägen, ob nicht die An=" getlagte in einer strafausschließenden Störung der Geistestätigkeit gehandelt habe. Die Geschworenen folgten ihm und verneinten die Schuldfrage. Die Angeklagte wurde freigesprochen, der Haft­befehl aufgehoben.

Unberechtigte Lohnkürzung.

Ein Hausdiener der Firma Gundermann war eines Tages eine Treppe heruntergestürzt ohne ernsten Schaden davonzutragen. Er fühlte sich jedoch am nächsten Tage noch außerstande, au arbeiten und entschuldigte sein Fernbleiben auch rechtzeitig. Den­noch wurde er am nächsten Tage entlassen. Die Firma sah die Ent­schuldigung des Klägers als ungenügend an, weil ein Arzt, zu dem sie den Hausdiener sandte, un dem Tage, an welchem sich dieser selbst zur Arbeit gemeldet hatte, atteftierte, daß der Kläger arbeits­fähig sei. Sie behielt den Lohn für einen Arbeits- und den Ent­lassungstag ein. Die Auszahlung dieses Betrags in Höhe von 6,60 M. forderte der Kläger  .

Das Gericht jah den Kläger für genügend entschuldigt an und

sprach ihm den geforderten Betrag zu.

Sittlichkeitsverbrechen.

Einer faum begreiflichen Verirrung ist der Königl. Musik­direktor Hermann Stödert in Schöneberg   zum Opfer gefallen. Gi wurde gestern aus der Untersuchungshaft der 3. Straffammer des Landgerichts II vorgeführt, um sich wegen Vergehens gegen die Oeffentlichkeit geführten Verhandlung festgestellt wurde, hat der 62jährige Angeklagte, der als Gesanglehrer tätig ist, mit zwei noch

Deutscher   Holzarbeiter- Verhand

Verwaltung Berlin  .

Heute Freitag, den 27. November, abends 8 Uhr:

Sitzung der Ortsverwaltung.

Stellmacher.

Sonntag, den 29. November, vormittags 9%, Uhr: im Rosenthaler Hof, Rosenthaler Str. 11/12:

Sittlichkeit zu verantworten. Wie in der unter Ausschluß der Außerordentl. Mitglieder- Versammlung aller in den Fahrzeugfabriken und ſehr jugendlichen Mädchen ganz unberantwortliche Dinge getrieben. Innungsbetrieben beschäft. Holzarbeiter

Tagesordung:

Die Verirrungen des Angeklagten waren so unerklärlich, daß be­rechtigte Zweifel an seiner geistigen Gefundheit auftauchten, doch hat die nach dieser Richtung hin geführte ärztliche Untersuchung des Krieges". Referent: Stollege A. Neumann. 1. Die Arbeitsgemeinschaften mit den Arbeitgebern während hat die nach dieser Richtung hin geführte ärztliche Untersuchung. ergeben, daß er für seine Handlungen verantwortlich ist. Das 2. Verbands- und Branchenangelegenheiten. Gericht verurteilte den in Lazarettkleidung vorgeführten Ange= flagten zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis, rechnete 3 Monate auf die Untersuchungshaft an und beschloß, den Angeklagter init Rüd­sicht auf seinen krankhaften Zustand aus der Haft zu entlassen.

Kriegsschwindler.

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Bezirk Charlottenburg  .

Sonntag, den 29. November, vormittags 10 Uhr, im Volkshaus, Rosinenstr. 3:

Mitglieder Versammlung.

Tagesordnung:

Aus Industrie und Handel. Berlängerung des österreichischen Moratoriums. Eine Kaiserliche Verordnung trifft mit Rücksicht auf die Ende November aufhörende gefeßliche Stundung für privatrechtliche Geldforde­rungen Bestimmungen für eine weitere Stundung. Da nach follen im Dezember 1914 25 Prozent der Forderungen, die am 1. August bereits fällig waren oder im Laufe des August fällig wurden, und im Januar 1915 25 Broz. der Forderungen bezahlt werden, die vor dem 1. August 1914 entstanden und in den Monaten September und Oftober 1914 fällig geworden sind. Der Rest der Forderungen, auf die Teilzahlungen zu leisten sind, wird vorläufig bis Um einige Liebesgaben in Gestalt fleiner Erfrischungen einschließlich 31. Januar 1915 gestundet. Bis dahin wird auch herauszuschlagen, hat der Kutscher Friedrich Reiche einen Schwindel sämtlichen im Dezember und Januar fällig werdenden, in Szene gesetzt. Bekleidet u. a. mit Militärhose und Sporen, bersammlung. 3. Verbandsangelegenheiten. aus der Zeit vor dem. 1. August 1914 stammenden erschien er eines Tages in dem Laden eines Schankwirts und 93/20 Forderungen Stundung gewährt. Für Sauldner, die in Galizien   spielte dort den waderen Kriegersmann, der auch schon seine Kräfte oder der Bukowina   ihren Wohnsitz oder ihre geschäftliche Nieder- für das Wohl des Vaterlandes eingesezt habe. Er erzählte, daß Tajfung haben, wird die gewährte bolle Stundung auf weitere er einen größeren Pferdetransport nach Rußland   babe begleiten zwei Monate eritredt. müssen, die ganze Nacht gefahren sei und nun seine Anochen faum mehr fühle. Der Schankwirt war von der Pflichttreue des angeb lichen Baterlandsverteidigers so gerührt, daß er ihm mit Kaffee, Bier und Zigarren feinen Dant abzustatten sich veranlaßt jah. Er erfuhr nur zu bald, daß er einem Schwindler zum Opfer gefallen mar, denn der angebliche Kriegsheld hatte mit dem Heere gar nichts zu tun. sondern war ein Kutscher, der von seinem Herrn

Gerichtszeitung.

Tötung auf Verlangen und aus Verzweiflung. 3wei schwere Dramen beschäftigten am Mittwoch das Potsdamer Schwurgericht. In beiden war die Ziebe der

Ehefrau die Ursache zu der Tat, auf der die Anklage fid) auf­

baute.

mit einem Geschäftsgespann und ausgestattet mit 20 m. baren Geldes ausgeschid worden war, um Kunden zu besuchen. Er

batte fer un agen einfach irgenbine auf

Schicksal überlassen und 20 M. unterschlagen. Das Gericht bewertete den Kriegsschwindel mit 3 Monaten, die Unterschlagung mit 2 Monatn Gefängnis und erkannte auf eine Gesamtstrafe von 4 Monaten Gefängnis.

Parteiveranstaltungen.

An die Bildungsausschüsse und Vorstände.

Die Organisationen, die in der Woche von Weihnachten bis Neujahr die im letzten Zirkular des Bezirks- Bildungsaus schusses genannten Lichtbildervorträge veranstalten wollen, bitten wir, sich recht bald an das Sekretariat zu wenden.

1. Der erste Fall spielte sich am 1. August in Brandenburg   ab. Der 24jährige Straßenbahnschaffner August Schmager erwartete als ehemaliger 35er seine Einberufung zur Fahne. Das Schred­bild einer Trennung von ihrem Gatten schwebte der Frau vor Augen. Sie verlangte von ihm, falls er fort müsse, fie mit ihrem Kinde zu töten, weil sie die Trennung nicht überleben könne. Um sich eine herzzerreißende Abschiedsszene zu ersparen, begab sich Schm. heimlich mit seiner Gestellungsorder zum Bezirkskommundo. Seine Frau erriet sein Vorhaben und eilte ihm nach; am Roland holte sie ihn ein. Sie überredete ihn dann, ein Auto zu besteigen und mit nach Hause zu kommen. Schm. gab ihrem Drängen nach. Zu Hause gab die Mutter dem fünfjährigen Sohn Willy den Sonn­tagsanzug, Schm. zog seinen besten Rod an und die Frau warf sich in ihr weißes Brautkleid. In ihren Festkleidern wollten alle drei auf das Flehen und Bitten der Frau aus dem Leben scheiden. Borher tranten sie ein Gemisch von Himbeer und Ingwerlikör, um Lichtenberg  . Heute Freitagabend, Verbreitung der Wahl­ausforderungen für die dritte Abteilung von den bekannten sich zu ermutigen. Als Abschiedsbrief schrich Schm. folgenden an Stellen aus. die Großmutter seiner Frau gerichteten Zettel: Adlershof  . Die Bibliothekstunden am Sonnabend, den 28. Nov., und Liebe Mutter G...! Ich habe es meiner Frau zuliebe am Montag, den 30. November, fallen wegen der Weihnachts- Jugend­getan, darum Verzeihung. Grüßen Sie alle. Was unser Ber- schriftenausstellung aus. mögen anbetrifft, soll alles Ihnen gehören. Ich kann nicht anders."

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1. Unsere Drganisation zur Striegszeit. 2. Bericht von der General Die Ortsverwaltung,

Deutscher Metallarbeiter- Verband  .

Verwaltungsstelle Berlin  . N 54, Linienstr. 83-85.

Telephon: Amt Norden 1987, 1239, 9714, 185 Bureau geöffnet von 9-1 Uhr und von 4-7 Uhr.

Sonntag, den 29. November, vormittags 10 Uhr, iur Gewerkschaftshaus, Engelufer 15, Saal 1: Branchen- Versammlung der Metalldrücker und Polierer.

Tagesordnung:

1. Unsere Lage in der Kriegszeil. 2. Antrag der Sommission. 3. Ver­schiedenes. Die Anwesenheit aller Schichtarbeiter ist dringend erforderlich. Sonntag, den 29. November, vormittags 10 Uhr, in den Sophien- Sälen, Sophienstr. 17/18, großer Saal:

Branchen- Versammlung

Der Bezirks- Bildungsausschuß Groß- Berlin aller in der Metallindustrie beschäftigten Lindenstr. 3, Tel. Mpl. 4740/41. Maschinenarbeiter und Arbeiterinnen.

Jugendveranstaltungen.

Epaziergang. Treffpunkt: Hannemann, Ede Rungiusstraße. Abends 6 Uhr Brit Buckow  . Sonntag, den 29. November, nachmittags 2 Uhr, zusammenkunst in Beders. Gesellschaftshaus, Chausseestraße.

Dann band die Mutter ihrem Kind ein Tuch über die Augen und Schm. schoß feinem Sohn ins Herz. Der Tod trat alsbald ein. Hierauf entblößte die Frau ihre Brust, warf fich aufs Bett und erwartete den Tod. Diefen führten zwei nach dem Herzen gezielte Kugeln, die Schm. abfeuerte, herbei. Nun versuchte Schm. Allgemeine Kranken und Sterbefasse der Metallarbeiter fich selbst zu töten. Er verfehlte sein Ziel. Die Kugel drang unter( B. a. G.) Hamburg  . Filiale Baumschulen weg. Am Sonn­dem Herzen ein und blieb im Rücken steden. Man schaffte ihn nach abend, den 28. November, abends 8%, Uhr, im Lotal von Boche, Baum­dem Krankenhaus. Dort wurde auf operativem Wege die Kugel faulenstr. 67, Mitgliederversammlung. In Treptow   wird auch fajliert.

Tagesordnung:

1. Vortrag des Genossen Dr. Rojes über: Striegshygiene im Felde und zu Hause." 2. Diskussion. 3. Branchenangelegenheiten und Ber­schiedenes.

Mitgliedsbuch legitimiert. E

Zu dieser Versammlung sind alle in der Metallindustrie beschäftigten Hobler, Bohrer, Fräser, Stoßer, Stanzer, Schnittarbeiter und die an Maschinen beschäftigten Arbeiterinnen eingeladen. Die Kollegen der Firma Lorenz sind ganz besonders eingeladen.

Metallarbeiter- Notizkalender 1915

Stück 60 Pf., find im Bureau und bei den Bezirks­tassierern zu haben. 128/9 Die Ortsverwaltung.

Ohne Zahlung bis zum Frieden

Um die Anschaffung unserer berühmten trichter und nadellosen Sprechapparate auch in Kriegszeiten jedermann zu ermöglichen, haben wir uns entschlossen, unseren üblichen Bedingungen der Lieferung zur Probe und gegen kleine Monatsraten an ernsthafte u.solv. Reflektanten noch eine außergewöhnl.Erleichterung hinzuzufügen, nämlich daß die

1.Rate erft einen Monat nachy Beendigung des Krieges

fällig sein soll. Sie haben also während des Krieges, ungeachtet seiner Dauer, nichts zu zahlen, ohne daß wir Zinsen oder einen höheren Preis als den bis­herigen berechnen. Lassen Sie sich also

unseren Apparat sofort kommen!- Da wir 5 Tage zur Probe

mit bedingun slosem Rücksendungsrecht bei Nichtgefallen liefern, haben Sie nicht das geringste Risiko. Zu leich mit dem Apparat erhalten Sie 20 ausgewählte Stücke auf 10 doppelseitigen 29 cm croßen Safir- Platten. Safir- Platten sind konkurrenzlos und der Gipfel der Vollkommenheit, da sie im Gegensatz zu den üblichen Platten ohne Nadelwechsel spielen, nahezu unabnutzbar sind und infolged ssen noch nad Jahren ebenso schön und rein erklingen wie beim ersten Spiel. Lieferung erfolgt sofort! Unser herrlicher Apparat in echt Eiche kostet nur 60 Mark, jede Safir- Doppelplatte, wie von der Fabrik vorgeschrieben, 3.30 Mark. Behalten Sie unsere Sendung, so zahlen Sie während des Krieges überhaupt nichts, vier Wochen nachher anfangend, monatlich nur 4 Mark, bis Apparat und Platten beglichen sind. Bei Nichtgefallen haben Sie lediglich die unbedeutenden Transportspesen zu tragen.

Kein Nadel wechsel

Keine

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Beruf

Ortu.Datum

Straße

Nr..

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