Nr. 329. 31. Jahrgang.
Verlustlisten.
Die Verlustliste Nr. 90 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:
waren, in die Heimat zurückzukehren, sind im Falle der Bedürf- schaften und ihre Arbeitslosen besser, wenn die Stadt Schöneberg tigfeit Unterstüßungen zu gewähren, sofern glaubhaft gemacht für sich bleibt. Wenn aber der ernste Wille eines Zusammens wird, daß sie als Gefangene im feindlichen Ausland zurück- arbeitens mit den Gewerkschaften, beim Arbeitsamt der Stadt gehalten werden; wobei fein Unterschied zu machen ist, ob sie vom Schöneberg vorhanden ist, dann bedürfen verschiedene Bestimmungen Feinde als Kriegsgefangene oder Zivilgefangene der Abänderung, die durch Verhandlungen mit dem Ausschuß der Berliner Gewerkschaftskommission festgestellt werden könnten, so wie dies in früheren Jahren auch der Fall gewesen ist.
behandelt werden.
Das gleiche gilt bezüglich solcher Mannschaften, von denen glaubhaft gemacht wird, daß sie im Ausland bei einem Marine oder Truppenteile zur Einstellung ge- Die Gewerkschaften sagen nicht, daß sie unter feinen Umständen langt sind. mit Schöneberg zusanunenarbeiten wollen, sondern ein Zusammen 3. Gemäߧ 10 Abjaz 5 a. a. O. werden die Unterstüßungen, arbeiten darf nicht auf der vom Magistrat Schöneberg einseitig falls der in den Dienst Eingetretene vor seiner Rückkehr verfestgelegten Grundlage beruhen. Solange sich der Magistrat der stirbt oder vermigt wird, solange gewährt, bis die Forma Stadt Schöneberg zu einer Verhandlung hierüber mit dem Ausschuß fion, welcher er angehörte, auf den Friedensfuß zurückgeführt der Berliner Gewerkschaftskommission nicht verstehen will, muß es oder aufgelöst wird; insoweit jedoch den Hinterbliebenen auf
Grund des Gefeßes vom 17. Mai 1907 Bewilligungen gewährt schon bei der gegenwärtigen Haltung der Berliner Gewerkschaften werden, fallen die durch das Gesek geregelten Unterstüßungen bleiben." fort. Die Bejtimunung ist so auszulegen, daß zwischen dem Fortfall der Familienunterstügung und dem wirklichen Bezuge der Hinterbliebenenrente cine Unterbrechung nicht eintreten soll. Die Worte gewährt werden" sind also gleich= bedeutend mit den Worten„ taffächlich zur Auszahlung gelangen". Von einer Anrechnung der bis zu Diesem Zeitpunft gewährten Familienunterstügungen auf die Sinterbliebenenbezüge wird wegen der Schwierigkeit der Durch führung des Verfahrens abzusehen sein.
49. Ref. Jnf.- Brig., Stab; 1. Garde- und 1. Garde- Erj.- Reg.; 2. Garde- Reg.; Garde- Füs.- Reg.; Garde- Gren.- Reg. Elisabeth; Rej.- Inf.- Reg. Nr. 2; Gren.- Regimenter Nr. 5, 6; Res.- und Landi. Inj.- Reg. Nr. 7; Leib- Gren.- Reg. Nr. 8; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 8; Nej. und Landw. Inf. Reg. Nr. 10; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 11; Gren. und Ref.- Inf.- Reg. Nr. 12; Inf. und Landw.- Inf.- Reg. Rr. 13; Inf.- Regimenter Nr. 14, 15, 17; Sandw.- Jnf.- Reg. Nr. 17; Ref. Inf. Regimenter Nr. 18, 19; Inf., Res. und Landw.- Inf.Reg. Nr. 20; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 22; Brig.- Ers. Bat. Nr. 22; Inj.und Res Inf. Reg. Nr. 23; Inf, Res.- und Landw.- Inf.- Reg. Nr. 24; Inf und Landw.- Jnf.- Reg. Nr. 26; Inf. Rej.- und Landw. Inf. Reg. Nr. 27; Inf.- Regimenter Nr. 29, 30, 31; Nej.und Landw.- Inf.- Reg. Nr. 31; Rej.Inf. Reg. Nr. 32; Landw.Inf.- Reg. Nr. 33; Füs.-, Res.- und Landw. Inf. Reg. Nr. 34; Brig.Erf.- Bat. Nr. 34; Landw.- Inf. Reg. Nr. 35; Füs.- und Res.- Inf.Reg. Nr. 36; Füf.- Reg. Nr. 37; Rei. Inf. Reg. Nr. 38; Brig.- Gri.Bat. Nr. 38; Füs.- Regimenter Nr. 39, 40; Res.- und Landw.Inf.Regimenter Nr. 40, 46; Inf.- Regimenter Nr. 47, 48, 49, 52; Res Inf.- Reg. Nr. 53; Inf. Regimenter Nr. 54, 55; Rej.- Juf.- Regimenter Nr. 55, 56, 59; Inf. und Rej.- Inf.- Reg. Nr. 60; Res.- Inf.Regimenter Nr. 61, 65; Inf.- Regimenter Nr. 66, 67; Rej.- Inf.Regimenter Nr. 67, 68; Inf.Reg. Nr. 70; Rej.- Inf.- Reg. Nr. 71; Landw. Inf. Reg. Nr. 72; Res.- Inf- Regimenter Nr. 73, 74; Juf-, Ref. und Landw.- Inf.- Reg. Nr. 75; Inf. und Reſ.- Juf.- Reg. Nr. 77; Rei- Inf. Reg. Nr. 78; Fuj.- und Rej.- Juf.- Reg. Nr. 80; Inf.- und Landw.- Inf.- Reg. Nr. 81; Juf.- Reg. Nr. 82; Rei.- Inf.Reg. Nr. 83; Inf. Reg. Nr. 84; Füs. Reg. Nr. 86; Brig.- Ers. Bat. Rr. 86; Inf. und Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 87, 88; Gren.- Reg. Mr. 89; Inf. Regimenter Nr. 91, 92; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 94; Inf.Regimenter Nr. 95, 96, 97, 98; Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 98, 99; Leib- Gren.- Reg. Nr. 109; Landw.- Znj.Reg. Nr. 110; Inf. und Es ist erfreulich, daß hierdurch rücksichtlich des Kreises der Rej.- Inf. Reg. Nr. 111; Inf.- Regimenter Nr. 112, 113, 115, 116, Anspruchsberechtigten eine Beseitigung der Mängel in die 117; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 118; Inf.- Regimenter Nr. 126, 130; Ref.Inf.- Reg. Nr. 130; Inj.- Regimenter Nr. 132, 136, 137, 140, 145, Wege geleitet ist, die wir wiederholt hervorhoben. Es ist zu 148, 149, 152, 153, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 167, 188, wünschen, daß baldigst auch die übrigen Mängel, insbesondere 169, 170, 171, 173, Ref. Inf. Regimenter Nr. 203, 208, 221, 227, die den Begriff der Bedürftigkeit" und die Unzulänglichkeit 239; Landit.- Bataillone Jauer, Lößen I, Mainz: Landit.- Ers.- Bat. der Mindestjäße betreffenden, beseitigt werden. Unseren im Nr. 4 des 7. Armeekorps; Garde- Jäger- Bat.; Rei. Jäger- Bat. Felde draußen Kämpfenden muß und soll die Gewißheit wer Nr. 2; Jäger- und Rej. Jäger- Bat. Nr. 4; Jäger- Bataillone Nr. 5, den, daß für ihre in der Heimat zurückgebliebenen Familien 8, 10; Ref.- Jäger- Bataillone Nr. 10, 11; Jäger- Bat. Nr. 14; Ref. in ausreichendem Maße gesorgt ist. Jäger Bat. Nr. 23; Festungs- Radf.- Komp . Graudenz; Rej.Zeitungs- Masch. Gew. Abt. Nr. 1; Festungs- Masch.- Gew.- Abt.
Nr. 10.
Garde- Ref.- 1.- Reg.; Drag.- Reg. Nr. 19; Suj.- Regimenter Rr. 3, 10; 11.- Reg. Nr. 9.
1. Garde- Ref. Feldart.- Reg.; 2. Garde- Feldart.- Reg.; Rei. Feldart. Reg. Nr. 3; Feldart.- Reg. Nr. 6; Rej.- Feldart.- Reg. Nr. 7; Feldart.- Reg. Nr. 8; Res. Feldart.- Reg. Nr. 14; Feldart.- Reg. Nr. 17; Rei.- Feldart.- Reg. Nr. 20; Feldart.- Regimenter Nr. 21, 24, 25, 27, 33, 37, 38; Ref. Feldart. Regimenter Nr. 43, 45; Feld art.- Reg. Nr. 46; Rej.- Feldort.- Reg. Nr. 47; Feldart. Regimenter Nr. 53, 54, 61, 66, 70, 76, 80; 1. 2andiv.- Feldart.- Abt. des
10. Armeekorps; 1. Landst.- Batterie des 7. Armecforps. 2. Garde- Fußart.- Reg.; Fußart.- und Rei.- Fußart.- Reg. Nr. 10; Fußart.- Reg. Nr. 14; Fußart. und Rej.- Fußart.- Reg. Nr. 15; Fußart.- Regimenter Nr. 18, 20.
Garde- Pion. Bat.; I. Bion. Bat. Nr. 15; Pion.- Bat. Nr. 16; I. Pion. Bat. Rr. 21; Bion. Reg. Nr. 21.
Armeetorps.
Festungs- Telegr. Bautomp. Nr. 7; Fernsprech- Abt. des 15. Kommando des Etappen Munitionswesens der 1. Armee; Rej. Kommando des Etappen- Munitionswesens der 1. Armee; ResArt.- Munitions- Kol. Nr. 25 des 8. Rejervelorps. San. Komp. Nr. 3 des 2., Nr. 2 des 4., Nr. 2 und 3 des 15. Armeeforps; Rej.- San. Komp. Nr. 44 des 22. Reserveforps; Rej.- San. Komp. Nr. 18, 46; Feldlazarett Nr. 4 des 2. Armeeforps. Korps- Brüdentrain des Gardeforps; Zentral- Pferde- Depot
Das gleiche gilt, wenn der in den Dienst Gingetretene in folge einer Verwundung oder Krankheit, als felddienstoder garnisondienstunfähig zur Entlassung fommt und ihm cine Ariegsinvalidenrente zugesprochen wird.
Wenn auch die unter 3iffer 1 bis 3 erwähnten Bewilligungen nicht ausdrücklich im Gefeße aufgeführt sind, so wird doch bei Erlaz des im§ 12 a. a. C. vorgesehenen Spezialgejezes dafür Sorge getragen werden, daß die Bewilligungen in der Höhe Der in§ 5 feitgefeßten Mindestfäße den Lieferungsverbänden vom Reiche erstattet werden."
Der Schöneberger Magistrat
und die Gewerkschaften.
Der Schöneberger Magistrat hat geglaubt, zu einer von uns in unserer Sonnabendnummer abgedruckten Erklärung antworten zu sollen auf die von Gewerkschaften gemachten Einwendungen über die Form der jetzigen Arbeitslosenunterstügung und über ihre Beteiligung an derselben. Wir haben bereits am Sonnabend mit einigen Worten die in der Erklärung enthaltenen Anzapfungen der Gewerkfchaften abgewiesen. Zur Sache äußert sich jetzt auch die Gewerkfchaftskommission selber, indem sie schreibt:
"
Aus Groß- Berlin. Hundesperre.
Ein Fall von Tollwut ist an einem Hunde des Rentiers Wustrau, Genthiner Str. 29, festgestellt worden. Der Polizeipräsident hat aus diesem Grunde angeordnet, daß im Gebiet der Stadtkreise Berlin und Charlottenburg füdlich der Spree sowie im Bezirke der Stadtfrcije Berlin- Schöneberg und Berlin - Wilmersdorf sämtliche Hunde, auch wenn sie erst nach Anordnung der Sperre in diese Bezirke eingeführt werden, bis zum 22. Februar 1915 einschließlich festgelegt( angefettet oder eingesperrt) werden müssen.
Der Festlegung ist das Führen der mit einem sicheren Maulforbe versehenen Hunde an der Leine gleich zu achten.
Im Gebiet des Stadtkreises Berlin nördlich der Spree müssen Sunde bis zum 22. Februar 1915 einschließlich, sofern sie öffentliche Straßen, Wege, Pläte usw. betreten, mit sicherent Maulforb verfchen sein und gewissenhaft überwacht werden. Die Ausfuhr von Hunden aus dem Sperrbezirke ist nur mit ortspolizeilicher Genehmigung nach vorheriger tierärztlicher Untersuchung gestattet. Als Ausfuhr im Sinne dieser Vorichriften gilt nicht die vorübergehende Entfernung von Sunden aus dem gefährdeten Bezirk bei Spaziergängen, Ausflügen und ähnlichen Gelegenheiten. Eine solche Entfernung ist nur unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde auch außerhalb des gefährdeten Bezirks je nach Vorschrift in ihrem Herkunftsorte entweder mit einem sicheren Maulforb verschen und an der Leine geführt oder mit einem ficheren Maultorb versehen und unter Aufsicht gehalten werden müssen. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen wird unter der Bedingung gestattet, daß sie dabei fest angeschirrt und mit einem sicheren Maulforb versehen sind.
Hunde, die den angeführten Bestimmungen zuwider umberlaufend betroffen werden, werden getötet.
Von der A. E.- G.- Schnellbahn.
Die Verkehrsdeputation beschäftigte sich in ihrer gestrigen Sigung u. a. eingehend mit dem Projekt der Umwandlung Die Antwort des Magistrats fehrt die Tatsachen in ihr Gegen der Norditrede der Schnellbahn Gesundbrunnen- Neukölln in teil um. Der Magistrat jagt: Gs fet ihm auf eine an das Arbeits- eine Unterpflasterbahn. Die Deputation beschloß, dem Maamt der Stadt Schöneberg gerichtete Anfrage, wie es mit den Begistrat zu empfehlen, von der Verfolgung des Projekts Abzichungen zu den Gewerkschaften stehe, geantwortet worden, beim stand zu nehmen und es bei dem früheren Hochbahnprojeft Arbeitsamt jei über einen Konflikt mit den Gewerkschaften amtlich zu belassen. Maßgebend für diesen Beschluß waren zunächst die hohen nichts befannt. Die Tatsachen find folgende: Der Textilarbeiterband hat auf Sosten einer Untergrundbahnanlage und die größeren Zufeine Mitteilung, daß er nicht in der Lage sei, unter den gegen schüsse, welche die A. E. G. von der Stadt Berlin für diese wärtigen Umständen mit der Stadt Schöneberg zu arbeiten, vor der Aenderung verlangt. Ferner würde aber auch bei dem neuen Magistratserklärung eine Antwort erhalten. Auch von anderen Ger Projeft die Hochbahn in der Schwedenstraße bestehen bleiben Die bayerischen Verlust listen Nr. 81, 82, 83 underlichaften ist die Mitteilung an den Magistrat Schöneberg ge- und die daselbst anzulegende Rampe, die von der Untergrund84 melden Berluite des 19. Inf. Reg. Erlangen; Ref.- Inf.Reg. gangen, daß sie es ablehnen, auf der Grundlage, die vom Magistrat bahn zur Hochbahn führt, ein schweres Verkehrshindernis Sr. 15; 11. nf.- Reg . Regensburg; Ref- ager- Bat. Nr. 2; 12. Gelb Söneberg aufgestellt ist, mit Schöneberg zu arbeiten. Trotzdem bilden. art . Reg. Landau; 10. Inf .- Reg.„ König ", Ingolstadt; 2. Jäger- die Erklärung des Arbeitsamts Schöneberg, daß dort amtlich nichts Bat.; 6. Jnf.- Reg. Amberg. bekannt sei.
Nr. 3..
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Die württembergische Verlustliste Nr. 68 enthält VerTujte des Rej.Inf. Reg. Nr. 120; Landw.- Inf. Reg. Nr. 123; Inf. Reg. Nr. 124; Inf.- Reg. Nr. 125; Inf.- Reg. Nr. 180.
Familienunterstützungen
der Kriegsteilnehmer.
Ein Ehedrama
Auch aus anderen Bemerkungen der Erklärung erhellt, daß den hat sich gestern morgen vor dem Hause Bernburger Straße 14 ab. Herren im Arbeitsamt Schöneberg die Ablehnung der Gewerkschaften gespielt. Dort erichog der 28 Jahre alte Kaufmann Hubert Dertwig sehr wohl befannt ist. seine um sechs Jahre jüngere, von ihm getrennt lebende Ehefrau Der Magistrat von Schöneberg fann gar keine Entschuldigung und furz darauf sich selbst. Mitteilungen zufolge soll die Ursache in finden dafür, da sein Verhalten inforrett ist. Während vor Jahren ehelichen Zerwürfnissen liegen. Die Zeichen wurden nach dem Schaus das Abkommen über die Arbeitslosenunterstützung für alle Berliner hause gebracht. Gewerkschaften mit der Gewerkschaftskommission getroffen wurde, hat Der diesjährige Weihnachtsmarkt man dieses Mal, und zwar absichtlich, diese Instanz über= findet einer polizeilichen Bekanntmachung zufolge auf dem Arkona gangen, wahrscheinlich in der Hoffnung, daß vielleicht doch einige platz und deffen Umgebung sowie in der Warschauer Straße( von Gewerkschaften sich finden, die auf das nichtssagende Angebot der der Revaler Straße bis zur Frankfurter Allee) und in der Beters Die Mängel des Familienunterstüßungsgefeßes find von Stadt Schöneberg eingehen, und dann diese einzelnen Gewerkschaften burger Straße statt. Pfeffertüchler, Pfefferkuchenhändler, Verkäufer von Obst, Nissen, Weihnachtsbäumen, Spielzeug und dergleichen uns wiederholt hervorgehoben. Eine Aenderung des Gejeges gegen die anderen ausspielen fann. Der Magistrat von Schöneberg sagt, die Getverkschaften flagten tönnen auch außerhalb des Marttbezirts mit Genehmigung des zu ist erforderlich. Sie wird nicht nur von der sozialdemokratiichen Reichstagsfraktion und bürgerlichen Parteien, sondern darüber, daß fie die Beiträge für die Stadt auf einige Zeit veraus ständigen Polizeireviers Verkaufsvorrichtungen auf geeigneten Bläßen und sie ihre Arbeitslosen kontrollieren müssen, aufstellen. Der Markt beginnt am 11. Dezember und dauert bis auch von der Regierung anerkannt. Ob es möglich sein wird, lagen sollen, und sie ihre Arbeitslosen fontrollieren müssen, aufstellen. in Form einer Gejeges novelle schon jetzt die allieitig aner- und meint dann, daß diese Verauslagung doch nur eine ge- zum 27. Dezember einschließlich mit der Maßgabe, daß am 28. Defannten Wünsche zu befriedigen, scheint streitig zu sein. Die ringe Gegenleistung gegenüber den Leistungen der Stadt sei. Hierzu zember morgens 8 Uhr jämtliche Buden und Verkaufsvorrichtungen von den Straßen und Plätzen fortgeschafft sein müssen. Anträge auf Reichsregierung hat inzwischen infolge vielfacher Borstellun- ist zu bemerken, daß von einer Leistung der Stadt den Arbeitslosen Erteilung von Erlaubnisscheinen für den nächstjährigen Weihnachtsgen und Anregungen aus allen Zeilen des Volkes den gegenüber nach dem in unserem Artikel vom 21. November ange markt( 1915) find frühestens am 1. September 1915 einzureichen. Bundesregierungen einige Verbesserungen durch die Braris führten Beispiel so gut wie gar nicht die Rede sein kann. Die Tat- Vorher eingehende Anträge können erst nach diesem Zeitpunkte ihre einzuführen empfohlen. Es handelt sich hierbei wesentlich fachen beweisen doch das Gegenteil. Was die Bemerkung betrifft. Erledigung finden. um eine Erweiterung des Personentreises für daß die Mittel der Gewerkschaften schwänden, und die Summen, th die Familienunterstübungen. Die Norddeutsche die es sich bei den organisierten Arbeitern handelte, geringfügig Allgemeine Zeitung" veröffentlicht hierüber folgendes: seien, so irren sich die Herren ganz gewaltig. Die Hoffnung, daß Die Reichsregierung hat neuerdings weitere Richtlinien durch die großen Summen, die die Gewerkschaften während des bezüglich der Anwendung des Gesetzes vom 28. Februar 1888 in Strieges für Arbeitslosenunterstügung ausgeben, die Kassen der Gewertschaften vollständig geleert würden, und der Fassung des Gefeßes vom 4. August 1914 betr. Familienunterstüßungen aufgestellt und den Bundesregierungen zur Benicht mehr in der Lage seien achtung empfohlen. Es handelt sich dabei um eine recht bedeu- werkschaften dann eventuell fende Erweiterung des Personentreises der An- ihre sonstigen gewerkschaftlichen Aufgaben zu erfüllen, mögen die Ergänzungen Herren an den Nagel hängen. Dafür ist gesorgt, daß ein solcher spruchsberechtigten. ichweben zurzeit noch Verhandlungen mit den beteiligten amt- Bustand nicht eintritt. Die Gründe, die die Gewerkschaften veranlassen. von einem lichen Stellen. Ju einzelnen feien aus dem Rundschreiben folHand- in- Handarbeiten mit dem Magistrat der Stadt Schöneberg ab fun alle gende Punkte hervorgehoben: 1. Im Falle der Bedürftigkeit sind auch den Stiefeltern, zusehen, liegen auf ganz anderem Gebiete, als die magistratliche Stiefgeschwistern und Stiefkindern des in den Wenn die Gewerkschaften die Arbeit der Ron Dienst eingetretenen Familienunterstügungen zu gewähren, in- Erklärung erlennen läßt. fofern sie von ihm unterhalten worden oder das Unterhaltungshervortrolle Die Ausstellung empfehlenswerter Jugendschriften im recht erst nach erfolgtem Diensteintritt desselben hervor- trolle und die sostén der Verwaltung übernehmen sollen, und der Stadt Schöneberg die auszu Gewerkschaftshaus ist heute von 6-9 Uhr geöffnet. Auf die mit die Che gebrachten Kindern der Ehefrau streden sollen, dann muß auch für die Arbeits aufmerksam gemacht, da sich hierbei eine Anzahl Hefte in der Unter denselben Baraussetzungen find auch den unehelichen zahlenden Gelber eventuell sieben Wochen vor Bücher zur Bekämpfung der Schundiiteratur wird besonders die Unterſtügungen zu gewähren, auch wenn der Ehemann nicht losen, die Mitglieder der Gewerkschaften sind, ein Preislage von 10-30 Pf. befinden, die auch als WeihnachtsVorteil herauskommen; sonst läßt es sich nicht ihr Vater ist. Elternlose Eufel des Einberufenen sind den ehelichen verantworten, der Stadt Schöneberg alle diese geschenk in Betracht kommen können. Kindern des Eingetretenen gleichzustellen. Handel und Tragen von Waffen. 2. Nicht nur den Familien der Mannschaften des Be- Arbeiten abzunehmen und die dafür notwendigen Wolffs Depeschenbureau verbrettet folgende amtliche Meldung: urlaubtenstandes, sondern auch denjenigen aller übrigen im Rosten zu tragen. Wenn die Stadt Schöneberg auf der Grundlage, die der Das Cherkommando in den Marken macht erneut darauf aufmertmehrpflichtigen Alter stehenden Mannschaften, welde infolge der friegerischen Ereignisse nicht mehr in der Lage Magistrat festgelegt hat, bestehen bleibt, ist es für die Gewerk- sam, daß der Verkauf von Waffen, Pulver und Sprengstoffen, an
getreten ist.
leber
weitere
die Ge
Unanbringbare Pakete für Marinesoldaten. Für unanbringbare Palete, die durch die Sammelstellen der Kaiserlichen Marine( I. Ersatzbataillon in Stiel oder II. Torpedo division in Wilhelmshaven) an Angehörige der Feldtruppenteile der Kaiserlichen Marine in Belgien, verfandt worden sind, sind folgende Bestimmungen erlassen worden:
Derartige Pafete find grundsäglich an die Absender zurückzusenden, wenn sie nicht einen entsprechenden Vermerk enthalteit, daß sie zum Besten der Angehörigen des betreffenden Feldtruppenteils verwendet werden dürfen. Kaufleute und Handwerker, die Waren auf Bestellung versenden, tun gut, wenn sie die Pafete mit einem Vermerk versehen, daß sie im Falle der Unanbringbarkeit barung getroffen ist, daß, alle unanbringlichen Pakete zum Besten des zurückzusenden sind, weil bei manchen Feldtruppenteilen die BereinTruppenteils verwendet werden sollen.