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den Arbeitern zurief, besteht heute noch zu recht. Noch heute und außerordentlichen eBrhältnissen angepaßt. An Stelle der statu- I wesen, und zwar zuleit im April 1911; infolgebessen ist er böllig gilt, daß tarischen Arbeitslosenunterstüßung, die nur auf die Dauer von acht erwerbsunfähig geworden. Tatsächlich hat sich bei A. jezt eine so die Erfahrung der Vergangenheit gelehrt hat, daß die Mi Wochen gezahlt wurde, trat eine besondere Notstandsunterstübung, vollständige Lähmung des rechten Armes eingestellt, daß er nicht achtung des Bandes der Brüderlichkeit, welches deren Bezugsdauer nicht begrenzt war. Diese Maßnahme war not- einmal mehr imstande ist, einen Bleistift in der rechten Hand zu zwischen den Arbeitern der verschiedenen Länder bestehen und wendig, da die verschlechterten Erwerbsverhältnisse eine achtwöchige halten. Hierfür macht er den Reichsmarinefiskus verantwortlich, fie anspornen sollte, in allen ihren Kämpfen für Unterstübungsperiode als ungenügend erscheinen ließen. Neben indem er behauptet: seine Vorgesetzten hätten seine früheren Blei. Emanzipation fest beieinander zu stehen, sich durch allge- dieser Notstandsunterstüßung, die an alle erwerbslosen Mitglieder vergiftungen gekannt und hätten ihn deshalb von jeder Berührung meine Vereitelung ihrer unzusammenhängenden Anstrengungen mit mindestens einjähriger Mitgliedschaft gezahlt wurde, ganz mit Bleifarben abhalten müssen; der Fiskus habe auch nach In­bestraft." gleich, ob sie vorher schon als Kranke oder Arbeitslose ausgesteuert krafttreten der Bundesratsverordnung von 1906 über den Verkehr Darum sind auch die Versicherungen, daß die Internationale waren, zahlte der Verband den Familien der zum Kriege einge mit bleihaltigen Farben nicht die darin aufgestellten Vorschriften zerschmettert am Boden liegt", nicht tragisch zu nehmen. Die zogenen Mitglieder im Oktober eine einmalige Unterſtüßung als beobachtet. Der beklagte Marinefiskus wendet hiergegen ein: der Kläger sei nur ein einzigesmal, und zwar im Jahre 1904, an Blei­erite Internationale erlag friegerischen Wirkungen, lebte aber in Mietsbeihilfe in der Höhe von 9-13 Mark. Die Aufwendungen für diese Unterstüßungsmaßnahme beliefen vergiftung erkrankt gewesen, die Bundesratsverordnung von 1906 der zweiten wieder auf unter normalen Verhältnissen. Die zweite sich bis Ende Oktober auf 1870 000 Mart, wovon rund 600 000 jei deshalb nicht anwendbar; vor allem aber fehle der ursächliche Internationale, die heute von der Ueberzeugung von Millionen Mark auf die Familienunterstüßung entfallen. Zusammenhang: der Kläger sei nämlich Neurastheniker und darauf Arbeitern getragen wird, liegt nicht zerschmettert am Boden, sie Die zuständigen Verbandskörperschaften haben dieser Tage be- sei seine Erkrankung, insbesondere die Lähmung des Armes, zurück­lebt und wird beim Eintritt normaler Verhältnisse wirken wie zu- raten, ob und in welcher Weise diese Maßnahmen weitergeführt zuführen. Das Landgericht Danzig nahm an, ein vom Fiskus zu ver­bor.( Sehr richtig.) Unseren gewerkschaftlichen Organisationen werden können. Es war zu berücksichtigen, daß der Umfang der braucht um ein späteres internationales Zusammenwirken schon Arbeitslosigkeit, der im Oktover auf rund 12 Prozent zurüdge tretendes Verschulden liege insofern vor, als er nicht die nötigen gangen war, in den nächsten Monaten sicherlich stark wachsen wird. Vorkehrungen zur Verhütung von Erkrankungen getroffen habe. deswegen nicht bange zu sein, weil wie bisher unsere Gegner durch Schon der November weist größere Arbeitslosigkeit auf und De- Der Kläger sei zu 60 Proz. erwerbsunfähig. Es seien 40 Proz. auf Ausspielen der Arbeiter verschiedener Länder gegeneinander uns zember und Januar werden zweifellos ein weiteres Anschwellen die Bleivergiftung und 20 Proz. auf die Neurasthenie zu rechnen. den Weg weisen werden. Nur dieser einfache Hintveis wird dem der Arbeitslosigkeit bringen. Die statutarische Arbeitslosenunter- Ge verurteilte den Fiskus zur Zahlung einer Rente von rund 660 rückständigsten unter uns die Augen über die Zukunft öffnen. 3er- ftüßung wurde in den Monaten Januar und Februar nicht gezahlt. Mart. Das Oberlandesgericht Marienwerder erkannte den Renten­schmettert kann nur der die Internationale betrachten, der inter - Gs lag nahe, auch die Notstandsunterstüßung für diese zwei Mo- anspruch im vollen Umfange bis zum 55. Lebensjahre als dem national und national in Gegensatz zueinander stellt. Der aufge- nate ruhen zu lassen. Vorstand und Beirat tamen jedoch nach Grunde nach gerechtfertigt an. In seinen Entscheidungsgründen klärte Mensch betrachtet die Betätigung auf internationalem Ge- gründlicher Prüfung der Vermögenslage des Verbandes zu dem führt das Oberlandesgericht aus: Es ist als erwiesen anzusehen, biet, internationales Empfinden, nicht als Gegensatz zu nationalem Ergebnis, die Zahlung der Notstandsunterstützung nur für daß der Kläger tatsächlich noch im April 1911 an Bleivergiftung Januar auszusehen, sie im Februar dagegen wieder aufzu ertrantt ist. Diese Erkrankung hat nach dem ärztlichen Gutachten Empfinden, sondern als eine höhere Stufe der Entwickelung.( Sehr nehmen. Dagegen wurde nun eine feste Bezugsdauer von 15 zwar nicht die jetzt bestehende Lähmung des rechten Armes zur Folge richtig.) Nationales Empfinden, Anerkennung der Nationalität, ist Wochen festgesetzt, was nahezu einer Verdoppelung der statuta gehabt, sondern diese Lähmung ist hysterischer Natur. Sie steht aber allen Völkern eigen, ist die Vorbedingung zu wirksamer internatio- rischen Ansprüche gleichkommt. Arbeitslose, die im Jahre 1914 mit der Bleivergiftung im Zusammenhang, insofern der Kläger als naler Betätigung. Auch die Arbeiter können sich diesen Notwendig- noch keine oder noch nicht für 15 Wochen Unterstüßung erhalten Neurastheniker während seiner Pleierkrankung seine ganze Vor­feiten, diesen Empfindungen nicht entziehen. Sie verstoßen auch haben, können diese vom Februar an, nach Zurüdlegung einer stellung auf die ihm bekannten Folgen der Bleivergiftung richtete daburch nicht gegen ihr Alaffenbewußtsein, gegen ihre geschichtliche achttägigen Karenzzeit, bis auf die Höchstdauer von 15 Wochen be- und dadurch( infolge der psychischen Einwirtung) die völlige Räh­ziehen. Mission, sondern sie fördern fie. Da ein jedes Volk nur kraft be- milien der Kriegsteilnehmer bezahlt werden; sie soll zu Weihnachten sammenhang zwischen der Bleierkrankung des Klägers im Jahre Daneben soll auch wieder eine Unterstützung der Fa- mung des Armes zur Entstehung gelangte. Der ursächliche Zu­stimmter Eigenschaften, die untrennbar sind von der ihm auge- in gleicher Höhe wie im Oktober zur Auszahlung kommen. 1911 und der Lähmung des Armes ist deshalb gegeben. Die Ver­wiesenen Scholle, sich emporschaffen kann, haben die Völker ein treter und Angestellten des Fistus, die die vom Kläger im Jahre Interesse daran, diese Eigenschaften zu erhalten, weil dies ihr 1911 vorgenommene Arbeit( Abtraßen eines alten Farbenanstrichs) Lebensnerv ist. So den Nationalismus aufgefaßt, ist er die Trieb­angeordnet haben, mußten auch damit rechnen, daß dieje alte Farbe feder zu Fortschritten, ist er die Wurzel der Kraft, die uns be­bleihaltig sein konnte. Sie mußten deshalb darauf achten, daß die fähigen soll, mit anderen Völkern im Interesse der Gesamtheit Vorschriften der Bundesratsverordnung von 1906 befolgt, daß ins­zusammenzuwirken. besondere bei der Arbeit Mundschwämme benußt wurden. Das aber ist nicht geschehen. Das Verschulden seiner Vertreter und Ange= stellten muß der Fiskus nach§ 278 B.G.B. gegen sich gelten lassen. Der Klageanspruch ist hiernach dem Grunde nach gerechtfertigt. Das Reichsgericht wies am Dienstag die vom Marinefiskus gegen dies Urteil eingelegte Revision zurück.

Gern gebe ich zu, daß leider der Kampf um die Nationalität in den aufgeregten Zeiten nicht freizuhalten war von einem ge= tiffen Chauvinismus. Solche Verirrungen bedeuten aber keine Gefahr für den Gedanken selbst, sondern find höchstens ein Grad­messer für den Erfolg unserer Aufklärungsbestrebungen. Im all­gemeinen darf die deutsche Arbeiterschaft von sich ohne Ueber­treibung behaupten, daß sie jenem Chauvinismus fernsteht, auch dann, wenn es ihr nicht gelungen ist, alle Köpfe mit genügender Klarheit zu versehen. Geschieht das aber nur bei uns? Sind wir nur die Sünder gegen unsere Grundfäße? Wir, die wir den Inter­nationalismus stets vorangestellt, die wir kraft unserer sogenannten germanischen Eigenschaft, der Gastfreundschaft, unsere eigenen Borzüge gegenüber anderen stets zurüdgestellt haben, wir, die wir überall in selbstlosester Weise Kämpfe anderer Arbeitsbrüder unter­stützt haben, die wir den Gedanken der Organisation modernisiert haben, wir sollen die Internationale zerschmettert haben?

Der Vorstand des Bauarbeiterverbandes hat dem Reichstage und dem Reichsamte des Innern eine Eingabe unterbreitet, die mit guten Gründen die Bereitstellung von Reichsmitteln zur Unter­ftübung der Gemeinden befürwortet, die zu schwach sind, um aus eigenen Mitteln Erwerbslosenunterstützung zu gewähren. Nach­dem über den Umfang der Arbeitslosigkeit berichtet ist, heißt es in der Eingabe: Es ist leider nicht darauf zu hoffen, daß sich die Arbeits­losigkeit in den nächsten Monaten verringern wird. Nicht allein die Witterungsverhältnisse werden ein starkes Anschwellen der Arbeitslosigkeit mit sich bringen, auch die Fertigstellung von Bauten, die Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden zur Ver­ringerung der Arbeitslosigkeit in Angriff nehmen ließen, wird viele Hände zum Feiern zwingen. Darf man auch wohl hoffen, daß die Behörden weitere Bauaufträge bergeben werden, so muß man aber doch damit rechnen, daß bicle öffentliche Haushalte durch die vielgestaltigen Pflichten, die ihnen der Krieg aufer­legt, zu sehr erschöpft sein werden, um noch wesentliches für die Arbeitsbeschaffung fun zu können. Und von der privaten Bau­tätigkeit ist aus Gründen, die für jeden Stenner des Wirtschafts­lebens offen zutage liegen, auch für die nächste Zukunft nichts

zu erwarten.'

Geldern für diese Zwede vocsieht, bleibt doch noch abzuwarten, wie Obwohl die Vorlage der Reichsregierung die Verwendung von Erfüllung ihrer sozialen Kriegspflichten zu ermöglichen, Gebrauch die Regierung von diesem Rechte, leistungsschwachen Gemeinden die

Aus Industrie und Handel.

Trauernd vernehmen wir, daß ein langjähriger Freund jen­feits des Kanals seinen Kollegen zuruft: 8ur Ueberwin- macht. dung der Deutschen auf wirtschaftlichem Gebiet müssen wir mithelfen."" Ueberwindung der Deutschen auf wirtschaftlichem Gebiet" trifft auch die Arbeiter. Bisher und auch fürderhin dürfen die deutschen Arbeiter für fidh in Anspruch nehmen, mitgewirkt zu haben an der Einschaltung Deutschlands in Wie die Höchstpreise für Kartoffeln umgangen werden. die Reihe der modernen Mächte auf wirtschaftlichem Gebiete. Die Im Westen ist die Einführung von Kartoffelhöchstpreisen fast Deutschen auf wirtschaftlichem Gebiete überwinden, heißt unsere völlig wirtungslos geblieben, wie Erfahrungen auf den bedeutenden Arbeit vernichten; uns dagegen wenden ist unsere heiligste Pflicht, Kölner Markte lehren. 3,05 M. ist der Preis für Produzenten, aber ist unsere Pflicht als Pfleger der internationalen in Köln wurden 5 W. und mehr von den Konsumenten gefordert, Solidarität.( Bravo.) Die deutschen Arbeiter haben den und man sah viele Frauen verzweifelnd vor der Ware stehen, die sie Krieg so wenig gemacht, so wenig gewollt wie die Arbeiter jeder nicht kaufen konnten sie wußten nicht, daß der Preis von 3,05 M. anderen Nation. Wir haben ihn ebensowenig verhindern können, Händler zusteht. Ehe die Kartoffeln in Köln an die Hausfrauen den Landwirten bei dem Verkauf ab Erzeugungsstelle an den wie die anderen, die uns heute Vorwürfe machen können. Wir fommen, fosten fie nahezu das Doppelte. lehnen eine Stärkung der eroberungslustigen Richtung unserer Vielfach werden daneben die höchstpreise umgangen. Nation mit derfelben Entschlossenheit ab, wie jeden Eingriff auf Aus dem wichtigen rheinischen Kartoffelproduktionsgebiet in der unsere nationale Selbständigkeit. In diesem Gedanken fühlen wir Gegend Andernach- Koblenz- Mayen wird mitgeteilt, daß die Verlader uns eins mit den deutschen Arbeitern( Bravo !) als auch mit den diefes Gebiets 50 bis 80 Bf. Fuhrgeld pro Zentner zahlen, ob Arbeitern aller Kontinente. Darum weisen wir auch den Ge- wohl es feit Jahren üblich war, daß der Bauer seine Ware ohne banken, die Internationale aus Deutschland aus Anlaß des Krieges Fuhrlohn zur Bahn bringt. Andere Verlader geben dem Bauern zu verlegen, zurüd, erklären uns aber bereit abzutreten, wenn man von Höchstpreisen umgangen, und der Bauer, der in normalen Zeiten einfach den höheren Betrag als Trinkgeld. So wird die Festießung uns nachweist, daß wir in der Aufrechterhaltung unserer Natio- etwa zwei Mart pro Zentner bekäme, streicht jezt den doppelten Be­nalität die allgemeine Arbeiterverbrüderung gehindert haben. trag ein. Die notwendige Folge dieser Bewucherung der Bevölke rung ist die Konfiskation der Kartoffeln, um die sonst eintretende allgemeine Volksschädigung zu vermeiden.

In dieser Auffassung der durch den Krieg geschaffenen Lage glaube ich einig zu gehen mit der wirklich zielbewußten Arbeiter schaft der Welt, und darum ist mir, mag der Krieg ausgehen wie er will, um die Zukunft nicht bange. Aber auch darüber will ich Aus der Eisenindustrie. In der Hauptversammlung des Stahl­feinen Zweifel lassen, auch mein sehnlichster Wunsch ist, daß wir werksverbandes wurde über die Geschäftslage mitgeteilt: uns in dem unglüdseligen Kriege behaupten im Interesse des Eine Anzahl inländischer Verbraucher, die ihren Betrieb infolge der Wohles der gesamten Arbeiterschaft, und da diese das Volk aus- Verkehrshindernisse vorübergehend hatten einstellen müssen, haben macht, der gesamten Menschheit.( Lebhafter, allseitiger Beifall.) nach und nach die Arbeit wieder aufgenommen. Eine erhebliche Nach einigen Bemerkungen Cohens fand die Konferenz ihr Steigerung des inländischen Ablages ist indes bei der gegen wärtigen Lage des Marktes für die Fertigprodukte nicht zu er­warten. Der Verkauf für das erste Vierteljahr 1915 wurde zu den bisherigen Preisen und Bedingungen freigegeben. Mit dem neutralen Auslande konnten wieder einige größere Geschäfte getätigt werden.

Ende.

Berlin und Umgegend. Burgfriede bei Siemens u. Halske.

Nach den gegebenen Versicherungen könnten die bei Siemens u. Halste eintretenden Arbeiter glauben, daß der wirtschaftliche Waffenstillstand auch für diese Firma gelte. In der Praxis sieht die Sache aber etwas anders aus. Ein Schulbeispiel liegt vor. In einem Schreiben der Firma bom 17. b. M. an einen Arbeiter steht folgender Sat:

Es ist freier Wille, ob Sie dem Werkvercin beitreten oder nicht."

Die französischen Sparkassen. Der Temps" meldet: Die Einzahlungen der Spartassen vom 21. November bis 30. November betrugen 509 844 Franken, die Auszahlungen 6 450 677 Franken. Die Auszahlungen überstiegen seit 1. Januar die Einzahlungen um 101 084 570 Franken.

Soziales.

Die in diesem Urteil niedergelegten Grundsäße finden auf alle jene durch sogenannte Gewerbekrankheiten verur­fachten Minderungen der Erwerbsfähigkeit Anwendung. Solche Fälle rechnen nicht als Unfälle, weil die Plöglichkeit des den Unfall hervorrufenden Ereignisses fehlt. Der Bundesrat ist berechtigt, die Gewerbefrankheiten den Unfällen gleich­zustellen. Da dies noch nicht geschehen ist, finden die dent Arbeiter rücksichtlich der Höhe des Schadenersakes günstigeren allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften auf solche Fälle An­

wendung.

Gerichtszeitung.

Pensionatspreller.

Ein Schwindler, der in der Rolle eines Dr. von Conrady aus der gl. Charité zahlreiche Pensionats­inhaberinnen sowie Klavier- und Sprachlehrerinnen empfind­lich geschädigt hatte, wurde gestern aus der Untersuchungs­haft der 2. Strafkammer des Landgerichts I vorgeführt. über die Hälfte seines Lebens in den Zuchthäusern und Gefäng Es handelte sich um den Kaufmann Julius Jocoby, der schon niffen zugebracht hat. Der Angeklagte ist jetzt 36 Jahre alt, hat aber schon über 20 Jahre Gefängnis und Zuchthaus hinter sich. Nach Verbüßung seiner lekten Strafe in München tam er nadj In der Maste eines Dr. von Conrady, Oberarzt an der Königl. Perlin , wo er die jetzt zur Anklage stehenden Straftaten berübte. Charité" erschien er u. a. bei mehreren Sprachlehrerinnen und gab an, daß er für seine Schwägerin, eine Frau von Gordon, Sprachunterricht suche. Im Laufe des Gesprächs bat er dann um ein Glas Wasser. Während dieses geholt wurde, verstand es der schlüssels irgendein Behältnis zu öffnen, in dem er Wertsachen Angeklagte mit fabelhafter Geschicklichkeit, mittels eines Nach­vermutete. In den meisten Fällen fielen ihm goldene Uhren oder gestohlenen Wertsachen verfekte er mit Hilfe eines Passes, den er die Geldbörsen der Wohnungsinhaberinnen in die Hände. Die einem amerikanischen Musikclown, einem Neger namens Holman, in dem Apollo- Hotel gestohlen hatte. Mit Rücksicht darauf, daß es fich um einen gemeingefährlichen Verbrecher handele, vor dem das Polizeipräsidium hatte öffentlich warnen lassen, erkannte die Straffammer auf 3 Jahre Gefängnis.

Gesezwidriges Urteil.

direktors Voges ein Arbeiter wegen Majestätsbeleidigung zu drei Der Gerichtsbericht, nach dem unter Vorsiz des Landgerichts. Jahren Gefängnis und 5 Jahren Ehrverlust verurteilt ist, ist nicht autreffend. Es ist auf drei Jahre Gefängnis, nicht aber auf Ehr­verlust erkannt. Die irrige Berichterstattung findet sich auch in anderen Zeitungen und beruht offenbar auf einen Hörfehler des Gerichtsreporters.

Kleine Nachrichten.

Ein skrupelloser Kriegsspekulant.

Wiederholt haben wir darauf hingewiesen, daß der starke Be darf an Liebesgaben aller Art profitlüsternen Spekulanten die Möglichkeit gibt, als Liebesgaben" dem Publikum minderwertigen Echund für teures Geld anzuhängen. Wie sfrupellos einzelne in Ob aber ein Arbeiter, wenn er den Eintritt in den gelben Haftung des Marinefiskus wegen Bleivergiftung. der Herstellung von Liebesgaben" find, wird in der Bonner Berein nicht vollziehen will, troßdem eingestellt wird, darüber schweigt sich die Firma in dem Schreiben aus. Nach folgendem Das Reichsgericht hat am Dienstag ein auf dem Gebiete Deutichen Reichs- Zeitung" wie folgt erzählt: Vor einigen Tagen Borkommnis ist es allerdings zu bezweifeln. Ein Arbeiter, der in des Arbeiterrechts bemerkenswertes, früheren Entscheidungen mußte ein Militär- Transportzug an der Herwarthstraße vor dem Ich sah, wie ein Soldat aus einem Wagen stieg dem Betrieb zunächst eingestellt worden war, trat bei Meister desselben Gerichts entsprechendes Urteil gegen den Marine- Bahnhof halten. Müller in der Franklinstraße in Arbeit. Dabei ist es ihm fol- fisfus als Arbeitgeber gefällt. Es handelt sich um die An- und etwa zwanzig Bigarren mit beiden Händen zerbrückte. Mit den gendermaßen ergangen: Er wurde gleich am ersten Tage nach dem wendung des§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs . Nach dieser Worten:" Da, fo'n Beug fönnen wir nicht brauchen," gab er die Frühstück ins Lohnbureau beordert. Er lieferte seinen Schein vom Gefahrvorschrift, die für Arbeitsverträge jeder Art gilt, ist zerdrückten Zigarren einem jungen Manne. Die Umſtehenden ließen Nachweis in der Wusterhausener Straße ab. Der Beamte forderte der Dienstherr verpflichtet, die unter seiner Anordnung oder fich die Zigarren zeigen, und was fab man? Unglaublich! Nicht dann den Zettel von Werkverein zur Unterschrift, auch wurde die gelbe Bundeskarte verlangt, b. H, die Bescheinigung darüber, daß Zeitung vorzunehmenden Dienstleistungen so zu regeln, daß ein halbes Gramm Tabat war an diesen fonder­der Arbeiter den gelben Nachweis passiert hat. Der Arbeiter gab der Dienstverpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesund- baren RauchstengeIn. Sie bestanden von innen und außen an, weder Karte noch Bettel zu haben, worauf der Beamte erklärte: heit so weit geschützt ist, als es die Natur der Dienstleistung aus braunem, dem Tabat ähnlich gemachten Papier. Wenn Sie nicht unterschreiben, dann fönnen wir Sie auch gestattet. Trifft in dieser Beziehung den Dienstherrn selbst und dieses Zeug sollten unsere Krieger rauchen. Ich weiß nicht, wo. nicht weiter beschäftigen." oder seine Angestellten, für die er nach§ 278 B.G.B. ein- man ihnen die papiernen Zigarren gegeben hat, hier in Bonn - Der Meister sagte dem Arbeiter nachher, er könne daran nichts zustehen hat, eine Fahrlässigkeit, so ist er dem Ge was ich aber nicht glauben fann oder auf einer anderen Station. ändern. Also: entweder sich in den gelben Verein pressen lassen schädigten zum chadenersat verpflichtet. Das gilt auch Jedenfalls verdient eine solche Liebestätigkeit" niedriger gehängt zu oder aufhören. Die Firma Siemens u. alste darf sich für staatliche Betriebe. Natürlich muß ein ursäch werden. nicht wundern, daß jeder in seinem Fach besonders tüchtige Arlicher Zusammenhang zwischen der förperlichen beiter den Betrieb meidet.

Deutsches Reich .

Kriegsmaßnahmen des Bauarbeiterverbandes. Wie die meisten Zentralverbände, so hat auch der Bauarbeiter verband bei Kriegsausbruch sein Unterstüßungswesen den neuen

B

Schädigung des betroffenen Arbeiters und der Fahrlässigkeit seines Dienstherrn bezw. dessen Vertreters oder Angestellten gegeben sein.

Der Kläger stand feit 1896 bis 1911 als Schiffsbauer im Dienst der Kaiserlichen Werft in Danzig . Er ist nach seiner Behauptung während dieser Zeit wiederholt an Bleivergiftung ertranft ge­

Eine Menschenfreundin.

In der Kirchen- Zeitung der Pfarre St. Andreas"( Nr. 45) lesen wir folgenden Abschnitt aus dem Kriegstagebuch eines Freiburger Pfarrers:

10. September. Daß unsern Striegern im Felde die beste und reichliche Nahrung gehört, und daß die Zurückbleibenden an sich