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Nr. 332. 31. Jahrg.

Bezirks- Beilage des Vorwärts" für Süden- Weften

Wöchnerinnenhilfe.

5. Dezember 1914.

Jugendveranstaltungen.

Treptow  - Baumschulenweg. Sonntag, den 6. Dezember: Besich­figung der geschichtlichen Abteilung des Museums slir Völlerfunde für den Ortsteil Tr ptoi. Treffpunkt: 12%, Uhr vor dem Museum. Führer: Herr . Farwig.

Düsseldorf  .

Eingegangene Druckschriften.

Mathilde

und Landw.- Inf.- Reg. Nr. 25; Res.- Inf.- Reg. Nr. 26; Inf.- Re­gimenter Nr. 27, 28; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 29; Inf.- Regimenter Nr. 30, 31; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 32; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 32; Füs.­Reg. Nr. 33; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 34; Füs.- und Res. Inf. Reg. Der gestrige Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Bundes. Nr. 35; Füs.- Regimenter Nr. 36, 39, 40; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 40; ratsverordnung vom 3. Dezember 1914, die Wöchnerinnen- Nr. 46; Res.- Inf.- Reg. Nr. 48; Inf., Res.. und Landw.- Inf.- Reg. Brig. Ers.- Bat. Nr. 41; Inf.- Regimenter Nr. 48, 46; Landw.- Reg. hilfe einführt, freilich nicht in dem von uns wiederholt er Nr. 49; Inf.- und Landw.- Inf. Reg. Nr. 53; Landw.- Inf.- Reg. strebten Umfang. Insbesondere bezieht sie sich leider nur Nr. 55; Inf.- und Res.- Inf.- Reg. Nr. 57; Res.- Inf.- Reg. Nr. 60; Das Wunderkind. Novellen von 26. Mann. auf die Ehefrauen von Kriegsteilnehmern. Inf.- Regimenter Nr. 62, 63, 64, 66, 67, 70; Rej.- Inf.- Reg. Nr. 70; Möhring. Roman von Th. Fontane  . Einzelbd. 1 M., in Leinen 1,25 M. Die Verordnung bezieht sich auch auf die zwischen dem Inf.- Reg. Nr. 71; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 75; Inf.- Reg. Nr. 77; S. Fischer, Berlin  , Bülowstr. 90. Gedichte, Deklamationen und 4. Auguſt und heute entbundenen Ehefrauen. Die Verord. Brig. Eri.- Bat. Nr. 78; Inf. Reg. Nr. 79; Rej.- Inf. Reg. Nr. 80 Swiegespräche, gesammelt von A. Thiemann. Jnf.- Reg. Die Kriegszeit im Dichtermund. 40 Pf. C. Schaffnit, nung lautet: Inf. Reg. Nr. 81; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 81; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 83; Der Bundesrat hat auf Grund des§ 3 des Gesetzes über die Brig.- Ers.- Bat. Nr. 83; Inf.- Reg. Nr. 84; Füs.- Reg. Nr. 86; Pes.­Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. Inf.- Reg. Nr. 87; Gren.- Reg. Nr. 89; Inf- und Rej.- Inf.-. egi­vom 4. August 1914( Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung menter 92, 93; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 94; Inf.- Regimenter Nr. 95, 97; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 99, 110; Inf.- Regimenter Nr. 111, erlassen: 113, 114, 116; Res.- Inf.- Regimenter Nr. 116, 118; Inf.- Regimenter Nr. 131, 135, 144, 145, 149, 152, 154, 157, 159, 161, 162, 165 166, 167, 168, 171; Res- Inf. Regimenter Nr. 201, 203, 204, 205, mäßiges Landw.- Bat. Nr. 5 des 4. Armeekorps; Landst.- Bataillone 206, 207, 208, 213, 214, 219, 221, 222, 223, 234, 237; Ueberplan Allenstein 1, Bitsch, 2. Breslau   I., Deutsch- Eylau I., III. Frank­furt a. D., Freiburg   i. Baden  , Goldap  , Hohensalza  , Mez, Naugard  , Neuhaldensleben, Osterode I und II, Preußisch- Stargard  , Schneide­ mühl  , Solingen  ; Jäg.- Bataillone Nr. 5, 11. 16, 18, 19, 23; geftungs­Maschinengew.- Abt. Nr. 14; Feftungs- Maschinengew.- Abt.( ohne Angabe der Nummer).

wenn ihre Ghemänner

Der Mensch und seine Entwicklung. Dargestellt von B. G. Neander d. 2 Die Pfahlbauzeit. 3 M., geb. 3,75 W. Bd. 3. Mu- Atlantis und Mat Sumerim. 2,50 M., geb. 3,30 M. Verdorben zu Berlin  . Roman von D. H. Hopfen. 4 M., geb. 5 M. Sieger. Roman von E. Höffer. 3 M., geb. 4 M. Karneval. Von F. Philippi. 3 M., geb. 40. Auf bebender Erde. Zeltgedichte von 5. Sienal. 1,50 M., geb. 2 M. Nord und Süd. Dezemberbeft. Monatsschist. Herausgegeben Juftriert. Geb. 3,60 M. Stuttgart  , Frandhsche Berlagshandlung. von 2. Stein. 2 M. S. Echottländer, Breslan 3. Berlag Licht und Schatten, Berlin   W 9.

Jugend Kosmos.

Gin naturiiffenschaftlich technisches Jahrbuch.

a

-

Der Weltkrieg. Heft 1.( Geschichte der drei ersten Monate.) 50 Pf. Zeitschrift für Wahrheitsforschung. Herausgegeben von D. Lang. Verlag: Wien   VI. 3. Heft. 1,25 M. Vorwärts Bibliothek: Die Marketenderin. Erzählung aus der Buchhandlung Zeit der Revolutionstriege von Erdmann- Chatrian. 1 M. Borwärts, Berlin  , Lindenstr. 3. Kriegsschiffsverluste unserer Feinde vom Kriegsbeginn bis 25, No­vember 1914. Blatt 2. 20 Bi.- München  , 3. F. Lebmanns Berlag. Kriegs- Wortschatz 1914. Antworten auf zeitgemäße Fragen, zu sammengestellt son W. Michaelis. 80 Pf. Streder u. Schröder, Stuttgart  . Die Religion und der Krieg. Bon P. Eberhardt. 50 Pf. F. A. Perthes, Gotha  . Schuldner und Gläubiger in der Kriegszeit. Von Rechtsantvalt

§ 1. Wöchnerinnen wird während der Dauer des gegen wärtigen Krieges aus Mitteln des Reichs eine Wochenhilfe gewährt, liche Dienste leisten oder an deren Weiterleistung oder an der 1. in diesem Kriege dem Reiche Kriegs-, Sanitäts- oder ähn­Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Tod, Verwundung, Erkrankung oder Gefangennahme verhindert sind und 2. vor Eintritt in dieje Dienste auf Grund der Reichsver­ficherungsordnung oder bei einer knappschaftlichen Krankenkasse in den vorangegangenen zwölf Monaten mindestens sechsund­zwanzig Wochen oder unmittelbar vorher mindestens sechs 8. Kav.- Div., Stab; Garde- Kür.- Reg.; Leib- Garde- Hus.- Reg.; Wochen gegen Krankheit versichert waren. § 2. Die Wochenhilfe wird durch die Oris  -, Land-, Betriebs- Drag.- Reg. Nr. 2; Gren.- Reg. zu Pferde Nr. 3; Res. Drag.- Reg. Innungsfrankentafe, fnappschaftliche Krankenkasse oder Ersatzlaffe Nr. 8; Drag.- Reg. Nr. 15; Hus.- Reg. Nr. 9; UI.- Reg. Nr. 8; Res. geleistet, welcher der Ehemann angehört oder zuletzt angehört hat. Kav.- Abt. Nr. 51; 1. mobile Landw.- Est. des 8. Armeekorps. 1., 2. und 3. Garde- Feldart. Reg; Feldart.- Regimenter Nr. 3, Ist die Wöchnerin selbst bei einer anderen Kasse der bezeichneten Art versichert, so leistet diese die Wochenhilfe; sie hat davon der 4, 5; Res.- Feldart. Regimenter Nr. 5, 6; Feldart..Regimenter Nr. 7, 10, 11, 15; Res.- Feldart.- Reg. Nr. 25; Feldart.- Regimenter Kaffe des Ehemannes sofort nach Beginn der Unterstüßung Mit- Nr. 27, 33, 35, 38, 39, 44; Res.- Feldart.- Reg. Nr. 44; Landst.- Feld- M. art.- Abt. der gemischten 70. Landw.- Inf.- Brigade. gimenter Nr. 2, 3, 4, 6, 9, 10, 16. 1. Garde- Fußart.- Reg.; Res.- Fußart.- Reg. Nr. 1; Fußart.- Re­Nr. 3; 1. Pion.- Bat. Nr. 6; Pion  .- Bataillone Nr. 8, 11; 1. Pion. 1. Garde- Pion..- Bat.; I. Bion.- Mat. Nr. 2; II. Pion.- Bat. Bataillone Nr. 14, 15, 16; II. Pion.- Bat. Nr. 16; Pion  .- Bataillone Rr. 19, 21; Pion  .- Regimenter Nr. 23, 24, 25, 29; Pion..Ers.- Bat. Mek; Res.- Pion.- Kompagnien Nr. 43, 44, 46, 51, 52. Festungs- San.- Komp. Nr. 3; Feldlazarett Nr. 2 des 6. Armee forps; Ref.- Div.- Brüdentrain Nr. 43.

teilung zu machen.

§ 3. Als Wochenhilfe wird gewährt:

1. ein einmaliger Beitrag zu den Kosten der Entbindung in Höhe von fünfundzwanzig Dark, 2. ein Wochengeld von einer Mark täglich, einschließlich der Sonn- und Feiertage, für acht Wochen, von denen mindestens sechs in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen, 3. eine Beihilfe bis zum Betrage von zehn Mark für Heb­ammendienste und ärztliche Behandlung, falls solche bei Schwan­gerschaftsbeschwerden erforderlich werden,

4. für Wöchnerinnen, solange sie ihre Neugeborenen stillen, ein Stillgeld in Höhe von einer halben Mark täglich, einschließlich der Sonn- und Feiertage, bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Niederkunft.

§ 4. Die Vorstände der Kaffen(§ 2) können beschließen, statt ber baren Beihilfen nach§ 3 Nr. 1 freie Behandlung durch Heb amme und Arzt sowie die erforderliche Arznei bei der Niederkunft

und bei Schwangerschaftsbeschwerden zu gewähren.

Ein solcher Beschluß fann nur allgemein für alle Wöchnerinnen gefaßt werden, denen die Kasse auf Grund dieser Vorschriften Wochenhilfe zu leisten hat.

Bei Wöchnerinnen, denen die Kasse diese Behandlung bei der Niederkunft und bei Schwangerschaftsbeschwerden schon auf Grund ihrer Sagung als Mehrleistung nach der Reichsversicherungsord nung zu gewähren hat, bewendet es dabei in allen Fällen.

§ 5. Das Wochengeld für diejenigen der im§ 1 bezeichneten Wöchnerinnen, welche darauf gegen die Kasse einen Anspruch nach § 195 der Reichsversicherungsordnung haben, hat die Klasse selbst zu tragen.

Die übrigen Leistungen werden ihr durch das Reich erstattet. Dabei ist für Aufwendungen, welche die Kaffe nach§ 4 gemacht hat, in jedem Einzelfall als einmaliger Beitrag zu den Kosten der Entbindung(§ 3 Nr. 1) der Betrag von zehn Mark zu ersehen.

Die Kaffe hat die verauslagten Beträge dem Versicherungsamte nachzuweisen; dieses hat das Recht der Beanstandung; das Ober­versicherungsamt oder knappschaftliche Schiedsgericht entscheidet barüber endgültig.

Das Nähere über die Nachweisung, Verrechnung und Zahlung bestimmt der Reichskanaler. § 6. Giner Satzungsänderung auf Grund dieser Vorschriften bedarf es für die Kassen nicht.

7. Für das Verfahren bei Streit zwischen den Empfange. berechtigten und den Kassen über diese Leistungen gelten die Vor­schriften der Reichsversicherungsordnung über das Verfahren bei Streitigkeiten aus der Krankenversicherung; jedoch entscheidet das Oberversicherungsamt oder knappschaftliche Schiedsgericht endgültig. Für die Leistungen nach§§ 3, 4 und den Anspruch darauf gelten die§§ 118, 119, 210, 223 der Reichsversicherungsordnung entsprechend.

§ 8. Gegen Krankheit versicherten Wöchnerinnen, die Anspruch auf Wochengeld nach§ 195 der Reichsversicherungsordnung, nicht aber auf Wochenhilfe nach§ 1 haben, hat ihre Staffe, auch wenn die Sagung folche Mehrleistungen nicht vorfieht, während der Dauer des Krieges die im§ 3 Nr. 1, 3 und 4 bezeichneten Leistungen aus eigenen Mitteln zu gewähren.

§ 4 gilt entsprechend.

89. Die Versicherungsanstalten haben den Kassen, die in ihrem Bezirf den Siz haben und mindestens 4 Proz. des Grundlohnes als Beitrag erheben, auf Antrag Darlehen zur Deckung der durch die Vorschrift des§ 8 erwachsenden Kosten zu gewähren.

Sofern die Versicherungsanstalt und die Kaffe nichts anderes vereinbaren, richtet sich die Höhe der Darlehen nach den bis zum Antrage und demnächst von Vierteljahr zu Vierteljahr der Kaffe er wachfenen Kosten dieser Art.

Die Darlehen sind mit 3 Proz. zu verzinsen und nach zehn Jahren zurückzuzahlen. Eine frühere Rüdzahlung steht den Kaffen frei.

Für Kassen, deren Mitglieder gegen Invalidität überwiegend bei einer Sonderanstalt versichert sind, tritt diefe an Stelle der Ver ficherungsanstalt.

§ 10. Diese Vorschriften treten mit ihrer Verfündung in Kraft. Wöchnerinnen, die vor diesem Zage ent bunden sind, erhalten diejenigen Leistungen, welche ihnen von diesem Tage an zustehen würden, wenn diese Vorschriften bereits früher in Kraft getreten wären.

Der Bundesrat behält sich vor, den Zeitpunkt des Außerkraft­tretens zu bestimmen. Berlin  

, den 3. Dezember 1914.

Der Stellvertreter des Reichslanglers.

Delbrüd.

Verlustlisten.

Die Verlustliste Nr. 93 der preußischen Armee meldet Verluste folgender Truppen:

*

Die bayerischen Verlustlisten Nr. 93, 94, 95 und 96 ent­halten Verluste des Inf.- Leibreg. München  ; 4. Inf.- Reg. Met  ; 8. Inf.- Reg. Mez; 15. Inf.- Reg. Neuburg   a. Donau  ; 20. Inf.- Reg.; 6. Chevauleger- Reg. Bayreuth  ; 8. Chevauleger- Reg. Dillingen; 14. Inf. Reg. Nürnberg; 16. Inf.- Reg. Passau  ; Res.Inf.- Reg. Nr. 3; 3. San. Komp. 3. Armeekorps.

Kleine Nachrichten.

Der Friedensbote der Feinde.

Wie ein W. Z. B.- Telegramm aus London   meldet, wird der Times" aus Paris   berichtet, daß an einer Stelle der Front, wo ein besonders reger ech felvertebrawischen den feind Lichen Parteien stattfand, längere Zeit hindurch ein fleiner unb, der mit Zeitungen und Nachrichten hin und her gefandt wurde, als Bote diente.

Ein Schwabenstreich.

Lagro. 80 Bf. Buttfammer und Mühlbrecht, Berlin   W 56.

Der Krieg 1914 in Wort und Bild. Heft 3. 30 f. Jebe Woche Kosten der Lebenshaltung in deutschen Großstädten: 1. Dit: und Norddeutschland. Geh. 12 M. 2. Weft und Süddeutschland  . bon F. Eulenburg. Geh. 11 M. Im Auftrage des Vereins für Sozialpolitit herausgegeben Die Milchversorgung nord deutscher   Städte und Industriegebiete. Geh. 14 M. Veröffentlichungen der Handelshochschule München  . Herausgegeben von Prof. Dr. M. J. Bonn  . 3. Heft. Die Balkanfrage. Geh. 6 M. Verlag: Dunder u. Humblot  , München   und Leipzig  .

erscheint ein Heft. Deutsches Ver lagshaus Bong u. Co., Berlin   W. 57.

Soch Kaiser und Reich! Kriegsdichtungen. 1. Heft. Ausgewählt von G. Falte. 20 Pf. Hanseatische Drud- und Verlagsanstalt, Hamburg  . Die deutsche   Frau nach 1914. Von Chr. 2. Boehlmann. 1,20., geb. 1,80 R. H. Schmidt, München  .

Sammlung Göschen: 55. Das Fremdwort im Deutschen von R. Sleinpaul. 273. Deutsches Fremdwörterbuch von Dr. R. Klein­paul. Jeder Band geb. 90 Pf. G. J. Göschen, Berlin   und Leipzig  .

Lichtstrahlen. 2. Jabrg. Nr. 2. Monatliches Bildungsorgan für

denkende Arbeiter. Herausgegeben von J. Borchardt. 10 Pf. Selbstverlag

Berlin- Lichterfelde, Hedwigstr. 1.

Das wirkliche England. Von E. v. Heyfing. 50 Bf. Die Kriegsrechnung. Von Dr. J. Wolf. 80 Pf. 6. Reimer, Berlin   W 10. Avalun. Geschichten aus allerhaud Paradiesen. Von F. Bley  . 4 M. E. Fleischel ut. Co., Berlin  , Linkſtr. 16.

Kriegskonterbande und überseeische Rohstoffe. Bom Kolonial­trtschaftlichen Komitee herausgegeben, bearbeitet von Dr. F. B. Schaeffer. 43 S. Selbstverlag,   Berlin   NW 7.

41

Kritische Schriften. 2. Band. Bon D. Brahm. Literarische Persönlichkeiten aus dem 19. Jahrhundert. 5 M., geb. 6,50 M. Das doppelte Gesicht der Gegenwart. Bon W. Lentrodt. 4 M., geb. 5 M. S. Fischer, Berlin  , Bülowstr. 90.

Geschäftliche Mitteilungen.

Im Warenhaus Artur Behrend, Schöneberg  , Hauptstraße 11, findet augenblicklich ein billiger Weihnachtsverlauf statt.

Bullen,

Amtlicher Marktbericht der städtischen Marktballen- Direttion über ( Ohne Berbindlichkeit.) Ein Krieger aus einem Drte der Umgebung von Burgau   den Großhandel   in den Zentral- Marktballen. ( Schwaben  ) fonnte feiner Gattin die freudige Mitteilung machen, Freitag, den 4. Dezember. Fleisch: Rindfleisch bez 50 kg, Dchfens Heilch la 82-94, bo. Ila 78-81, b. IIIa 69-77; Bullenfleisch la 82-87, daß er sich auf dem blutigen Schlachtfelde in Frankreich   durch 48-56, Fresser, dänische, Zapferkeit das Eiserne kreuz erworben habe. Er schrieb, daß bo. a 72-78; Stübe, fett 62-66, do. mager 45-49; Freffer 67-74, bäkije, 65-75; Stalbfleisch: er das Eiserne Kreuz   heimschiden werde. Wenn es der Wille des Doppellender 120-130; Maftfälber Ia 88-100, bo. IIa 75-87. Hammel Herrn fei, und er falle, so möge das Kreuz in die Kirche gebracht fleisch: Maftlämmer 80-90; gammel la 74-79, bo. Ila 69-73; Schafe werden. Statt Freude, erweckte diefe Mitteilung bei der Frau des 67-72. Schweinefleisch: Schweinte fette 75-80, fonftige 65-79; Gemüse, Kriegers große Angst, da sie mit Schrecken daran dachte, wie sie inländisches: Startoffeln, Daberiche 50 kg 3,75-4,25; weiße Kaifertronen das Eiferne Kreuz wohl von der Bahn, mit der es doch kommen 3.50-3,75; Magnum bonum 375-4,00; Woltmann 3,50--3,75; Borrec, würde, be imbringen follte. Sie lief zu ihrer Mutter; auch Schod 0,70-1,00; Sellerie, Schock 3,50-6,00; Spinat 50 kg 10,00-15,00 Mobrrüben 2,50-3,00; Stohlrabi chod 0,80-1,10; Wiringtob! Schud diese wußte feinen Rat, Der Heuwagen würde bas 4,00-10,00; Wirfingfohl 50 kg 3,50-4,50; Weißtobl Schod 3,00-8,00, Se reus nicht aushalten, die Kühe würden das große, fchwere weißfohl 50 kg 2,50-3,00; Rottobi, Schod 4,00-1000; Rotfobl 50 kg 3,50 Eiferne Kreuz nicht fortbringen, janmerten sie bei ihren Nachbarn bis 4,00; Gruntobl 50 kg 3,00-500; Robh üben Echod 3,50-5,00; Teitower und Bekannten. Endlich wurde ihnen Aufklärung zu teil, daß das Rüben 50 kg 12,00-16,00, Märische Rüben 50 kg 3,00-10,00; Blumen Eiferne Kreuz so flein   fei, daß es auf der Brust getragen werde. fohl. Grurter, 100 St. 00,00-00,00, Rojentohl 50 kg 15,00-22,00, Meer Nun waren die Frauen zufrieden und gingen frohgemut nach Hause. Rabieschen Schodbund 0,70-1,00; Zwiebeln 50 kg 7,00-8,00; Stürbis rettich Schod 5,00-12,00, Petersilienwurzel Schodbund 1,00-3,00; 50 kg 3,00-6.00. Apfelsinen: italienische 50 kg 11,00-14,00, bito Der Brief des französischen   Kommandanten als Sterbe- 200 Stud 11,00-12,00. 300 St. 10,00-11,00, Murcia   200 St. 16,00-18,00, dito 300 St. 16,00-18,00, Mejjina 160 St. 15,00-18,00, 200 St. 12,00­15,00, 300 St. 11,00-18,00.

urkunde.

Die Krantentassen, die an die Angehörigen von ge­fallenen Kriegsteilnehmern Sterbegeld zahlen, verlangen natürlich Urkunden über den Todesfall, die aber im Kriege nicht immer leicht zu beschaffen find. Im folgenden Fall hat die Strankenkasse das Sterbegeld ausgezahlt auf Grund des Briefes, den der franzöfifche Kommandant des Striegsgefangenendepots in Cette gesandt hatte. Das Schreiben lautet: Cette, ben 19. 9. 14.

Geehrte Frau!

Die Storrespondenz der Gefangenen follte eigentlich nur alle zehn Tage erfolgen. Ich habe ausnahmsweise gestattet, den Brief, durch welchen die Kameraden Ihres Mannes Ihnen feinen Tod mitgeteilt haben( den 15. September im Hospital zu Gette), schon jetzt abzusenden. Heute glaube ich den von ihm am 6. Sep­tember geschriebenen Brief übermitteln zu müssen, welcher am 20. September abgehen sollte. Sie werden also den legten Brief erhalten, welchen der arme Junge schrieb und welcher tapfer starb als Opfer eines Strieges, welchen, wie Sie wiffen, Frankreich   weder gesucht noch gewollt hat Ihr Mann ist, wie alle Gefangenen, iehr gut in Frankreich   ges pflegt worden; aber seine Wunden waren schwer und hatten sich berfchlimmert infolge des langen Aufenthalts auf dem Schlacht felde. Die Trauerebren find ihm in Cette durch fran zösische Soldaten erwiesen worden. Wollen Sie, geebrte Frau, mit meinem tiefsten Beileid meine achtungsvollsten Grüße genehmigen.

Der Kommandant des Kriegsgefangenendepots in Cette. 2. Campagne.

Die Tragit des Krieges. Die Allgemeine deutiche Hebammenzeitung" schreibt in ihrer Nr. 20: In der Nähe von Jofingen in der Schweiz   wohnt eine Sie heiratete einen Frau, die von Geburt Schweizerin ist. Deutschen   und gebar ihm zwei Söhne. Nach dem Tode ihres 1. Garde- Ref.- Reg.; Garde- Gren.- Regimenter Alexander und Mannes heiratete fie wieder, einen Frangofen, und fchenkte ihm Als nun der Krieg ausbrach, mußten die Franz, 3. Garde- Reg.; Garde- Gren.- Reg. Elisabeth; 5. Garde- ebenfalls zwei Söhne. Reg.; Gren. Reg. Nr 1; Res.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 6; Leib- beiden Weltenen in die deutsche, die beiden Gren. und Ref.- Inf. Reg. Nr. 8; Gren.-, Rei.- und Landw.- Inf.- Jüngeren in die französische Armee eintreten. Die Reg. Nr. 11; Inf.- Reg. Nr. 13; Brig.- Erj.- Bat. Nr. 13; Inf.- Reg. Brüder wurden so" Feinde" und sind bereits im Kampfe gefallen. Nr. 14; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 14; Res.- Inf.- Regimenter Nr. 15, 16; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 16; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 17; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 19; Res.- und Landw.- Inf.- Reg. Nr. 20; Res.- Inf.- Reg. Nr. 21; Das Neutersche Bureau berichtet aus Tokio  . daß aus Inf.- Regimenter Nr. 23, 24; Res.- Inf.- Reg. Nr. 24; Landw.- Inf. Hoffaido ein Bergwerksunglück gemeldet wird, bei dem 437 Menschen Reg. Nr. 24 siehe Festungs- Maschinengewehr- Abteilungen; Inf. ums Leben gekommen feien.

Bergwerkskatastrophe in Japan  .

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Die Mächte des Weltkrieges

Erstes Heft:

Das Zarenreich

Preis 75 Pfennig

Bereinsausgabe 30 Pfennig

Der Inhalt gliedert sich wie folgt:

I. Gebiet und Bevölkerung. 1. Gebiet des 3aren­reiches. 2. Die Bevöllerung.

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ſetzung. 4. Religion.

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3. Nationale Zusammen­

11. Soziale und wirtschaftliche Verhältniffe. 1. Agrar­verfaffung 2. Die landwirtschaftliche Produktion.- 3. Die fapitalistische Entwicklung. 4. Die Gliederung der Be­völkerung nach Berufen.

III. Das Finanzwejen. IV. Das garliche Regime. V. Die auswärtige Polifit Rußlands   feit dem japanischen Kriege. VI. Die russische Kriegsmacht.

Die Krieg bringt es ganz von selbst mit sich, daß das Interesse für die Zustände in den friegführenden Ländern geweckt wird. Wlan fann unmöglich die kriegerischen Ereignisse verfolgen, ohne wenigstens die elementarſten Kenntnisse von den wirt­schaftlichen, sozialen und politischen Verhältnissen zu besitzen. In dieser Broschüre wird daher versucht, in gedrängter Kürze eine Stizze der Dinge in Rußland   zu entwerfen.

Buchhandlung Vorwärts Lindenstraße 3.