Nr. 336. 31. Jahrgang. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Mittwoch, 9. Dezember 1914.
Heute Mittwoch, den 9. Dezember: Zahlabend in Groß- Berlin.
Verlustlisten.
nicht durchgeführt ift, unverzüglich Anträge zur Einführung dieser Bevölkerung, nämlich mit der zahlungsfähigeren. Das ist nicht richtig. Unterstüßung an die Gemeindevertretungen zu stellen. In den Gemeinden, in welchen bereits solche Anträge abgelehnt Berlins Bevölkerungsrückgang.
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Die Verlust liste Nr. 96 der preußischen Armee wurden, find erneut Anträge zu stellen." Beim 2. Punkt: Die Kriegsunterstüßung" be- Auch im dritten Kriegsmonat hat in Berlin , wie die enthält Verluste der folgenden Truppen: General Kommando des 9. Referveforps. handelte der Parteifekretär Genosse Groger als Referent ins- jezt für Oftober abgeschlossenen Berechnungen des Statistischen 1. und 2. Garde- Reg.; 2. Garde- Erf.- Reg.; Garde- Gren.- Regis besondere die Frage der Bedürftigkeit" sowie die mit der Unter- Amtes ergeben, der durch den Ausbruch des Krieges verursachte menter Megander und Franz; 4 und 5. Garde- Reg.; Garde- Gren.- stützung im Zusammenhang stehenden neuesten Erlasse. Nachdem außerordentliche Bevölkerungsrückgang noch fortgedauert. Die BeRegiment Nr. 5; Gren.- Regimenter Nr. 1, 2; Res.- Inf.- Regimenter noch bon verschiedenen Rednern die Rückständigkeit einzelner völkerungszahl wurde durch Fortschreibung berechnet für Anfang Nr. 2, 3; Gren., Ref.- Ers- und Landw.- Inf.Reg. Nr. 4; Landw. Gemeinden geschildert wurde, nahm die Konferenz nachstehende, vom August mit 2 053 302, für Anfang September mit nur 2010 580, für Inf.- Regimenter Nr. 5, 7; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 7; Gren.. und Anfang Oktober mit nur noch 1993 379 und weiter für Anfang Landw.- Inf.- Reg. Nr. 9; Brig.- Erf.- Bat. Nr. 9; Ref.- Inf. Reg. Referenten vorgeschlagene Refolution einstimmig an: mit nur noch 1979 933, so daß der Rückgang Nr. 10; Brig.- Erf.- Bat. Nr. 10; Res..Jnf.- Reg. Nr. 13; Inf. und 1. Die jegt amtierenden Funktionäre der örtlichen Barteis und November für Monat September Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 15, 16; Landw..Inf.- Regimenter Nr. 18, Gewerkschaftsorganisation haben die Pflicht, der Ausführung und beträgt für Monat August 42 722, für Monat Oftober 13 446, für die brei Monate 19; Inf. und Res.- Inf.- Reg. Nr. 20; Ref.- und Landw. Inf..Reg. Handhabung des in Betracht kommenden Unterstüßungsgefeges durch 17 201, 78 369. Ein mäßiger Bevölkerungsrückgang zeigt Nr. 22; Inf. und Ref.- Inf.- Reg. Nr. 23; Inf., Ref.- und Landw. die unteren Verwaltungsorgane ihre größte Aufmerksamkeit au aufammen Inf..Reg. Nr. 24; Brig. Grs.- Bat. Nr. 26; Res.- Inf.- Regimenter fchenfen. sich ja in Berlin alljährlich besonders in den Sommermonaten inNr. 30, 31; Füf.- Regimenter Nr. 33, 34, 35; Nej.- Inf.- Reg. Nr. 35; 2. Jeber Unterstützungsfall, der ihnen als Verstoß gegen die folge bieler Wegzüge, der Ditober aber brachte sonst meist einen Brig. Er.- Bat. Nr. 35; Füf., Res- und Landw.- Inf. Reg. Nr. 36; Unterstützungsgelege erscheint, muß forgfältig registriert werben. Es Ueberschuß von Zuzügen und mit ihm wieder eine Mehrung der Füs.- Regimenter Nr. 37, 38; Ref.- Inf..Reg. Nr. 38; Brig.- Ers.Bat. Nr. 39; Rej.- Inf.- Reg. Nr. 40; Inf.- Regimenter Nr. 41, 42; find genaue Recherchen über die finanziellen, Erwerbs- und all- Bevölkerung. Für den diesjährigen Oftober wird zu dem auf Brig. Erj.- Bataillone Nr. 43, 44; Inf.- Regimenter Nr. 45, 46; gemeinen Verhältnisse der in Mitleidenschaft gezogenen Familien- fallenden Bevölkerungsrüdgang, wie auch schon für September und für August, vom Statistischen Amt wieder darauf hingewiesen, daß Landw.- Inf.- Reg. Nr. 47; Res.- Inf:-Reg. Nr. 48; Inf. und Res.- angehörigen der Kriegsteilnehmer anzustellen. Inf. Reg. Nr. 49; Brig.- Ers.- Eat. Nr. 50; Inf.- und Ref.- Inf.- Reg. 8. Das gesammelte Material ist den Kreissekretariaten( für diese Erscheinung durchaus eine Folge der Einberufungen zum Heer. Nr. 51; Ref. und Landw.- Inf..Reg. Nr. 52; Inf. Reg. Nr. 55; Teltow Beestom an Mag Groger, Berlin SW 68, Lindenstr. 8, und ist. In den drei Monaten war an dem Minus beteiligt das weibBrig.- Ers.- Bat. Nr. 56; Inf. und Res.- Inf. Reg. Nr. 57; Inf. für Niederbarnim an Paul Brühl , Berlin O. 112, Neue Bahnhof liche Geschlecht mit nur 603, 1683, 2253, zufammen 4539, aber das Regimenter Nr. 58, 62, 64; Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 64, 65; Infstraße 81) schnellstens zur weiteren Erledigung zu überweisen." männliche Geschlecht mit 42 119, 15 518, 11 193, aufammen 68 830. Regimenter Nr. 66, 67, 68; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 68; Jnf.- Regi- Bum 3. Bunft:„ Die Höchstpreise der Lebensmittel" Inf. Reg. Nr. 76; Inf.- und Res.- Inf.- Reg. Nr. 77; Res.- und hatte der Reichstagsabgeordnete Genosse Hermann Mollen. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 80; Brig.- Erf. Bat. Nr. 80; Inf.- Regimenter bu hr das Referat übernommen. In den mit großem Beifall aufDen vorübergehenden Petroleummangel nügt neuerdings ein Nr. 81, 82; Res- Inf.- Neg. Nr. 82; Inf.- und Ref.- Inf.- Regimenter genommenen Ausführungen wies derselbe an der Hand reichen Schwindler aus. Er sucht fleinere Händler auf und gibt sich als Schwindler aus. Er sucht fleinere Händler auf und gibt sich als Nr. 83, 87; Inf. Reg. Nr. 88; Gren.- Reg. Nr. 89; Inf. und Rej.. Tatsachenmaterials nach, daß es unmöglich sei, Deutschland aus- Vertreter irgendeiner Petroleumgesellschaft aus. Er spiegelt dann Inf. Regimenter Nr. 92, 93; Inf- Regimenter Nr. 111, 113, 129; ubungern. Bum großen Teil entspringen die unglaublich hohen feinen Opfern vor, daß er in turzer Zeit größere Quantitäten Ref. Inf. Reg. Nr. 130; Inf. Regimenter Nr. 181, 186, 187, 140, Breife einzelner Lebensmittel dem unvernünftigen Berhalten eines Betroleum liefern fönne, doch müsse Vorausbezahlung erfolgen. Da 149, 161, 163, 168, 169; Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 201, 203, 204, eiles der Bevölkerung. Das Zurüdhalten von Brotgetreide der Mann äußerst sicher auftritt und auch mit Schriftstücken mani» 221, 233, 236, 239; Bandst.- Bataillone Allenstein II und III, Fried. und Kartoffeln durch Produzenten und Spekulanten fei berg i. Seff., Gnesen , Görlig II, Rattowiß II, Neustrelit, Mobiles puliert, so glaubt man ihm meist und zahlt die gewünschte Summe. Ers.- Bat. Reuter der Landw. Div. Königsberg i. Pr.; Ref.- Jäger- darauf zurückzuführen, daß erstens bei den festgesetzten Höchst Die Händler warten dann vergebens auf das Eintreffen der Bataillon Nr. 4; Jäger- Bat. Nr. 7; Ref.- Jäger- Bataillone Nr. 7, 9; preisen leider eine halbmonatliche Steigerung der Preise vorgesehen Betroleumsendungen. Der Gauner wird als ein Mann in den Ref. Festungs- Maschnengewehr- Abt. Nr. 3. fei, zweitens dadurch, daß ein Berkaufszwang für die Befizer nicht mittleren Jahren mit dunklem Schnurrbart, dunklem Haar und 1. Garde.Dragoner. und 1. Garde- llanen- Reg.; Dragoner refeßlich festgelegt wurde. Es sei dringende Pflicht, das Verfäumte blaffem Geficht beschrieben. Es ist somit angebracht, wenn die Regiment Nr. 2; Gren.- Reg. zu Pferde Nr. 8; Dragoner - Regimenter nachzuholen. Redner empfiehlt ferner, daß jeder, der Laubenland, Händler bei dem Einkauf von Petroleumvorräten gegenwärtig recht Nr. 12, 14, 15, 18( fiche Ref.- Suf.- Reg. Nr. 6); Ref.- Suf.- Regimenter Gartenland ufw. befize, das Land zur Bestellung von Frühgemüse vorsichtig zu werfe gehen. Nr. 6, 9; Sus.- Neg. Nr. 18; Ref..lllanen- Reg. Nr. 4; Ulanen- Reg. ausnuge, um dadurch dem Mangel an Hülsenfrüchten mit abzus Nr. 12; Jäger- Reg. au Pferde Nr. 10; 1. Lanbit..Estabron des lausnuge, und III. Armeetorps.
menter Nr. 69, 70, 72; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 73, 75; Res.
Felbart. Reg. Nr. 6; Res.- Feldart. Regimenter Nr. 9, 17; Feldartillerie- Regimenter Nr. 18, 19. 22, 23, 40, 54, 57, 58, 82.
1. Garde- Fußart.- Reg.; 2. Garde- Ref. Fußart.- Neg., fiehe Leichte Balb.Munitionsfolonne Schroth des 20. Armeekorps; Fußart. und Ref.- Fußart.- Reg. Nr. 1; Fußart.- Reg. Nr. 5, fiehe leichte HalbMunitionsfolonne Schroth des 20. Armeekorps; Rei.- Fußart.- Reg. Nr. 5; Fußart. Reg. Nr. 10; Nes.- Fußart.- Reg. Nr. 15; Jugart. Regiment Nr. 20.
I. Pion.- Bat. Nr. 2, 9, 14; II. Bion..Bat. Nr. 14; I. Bion.- Bat. Nr. 15; Pion.- Erf.- Bat. Nr. 17; Bion.- Regimenter Nr. 23, 24, 25, 29; Ref.- Pion.- Rompagnien Mr. 43, 52.
Ref. Eisenbahn- Bautomp. Nr. 16; Fernsprech- Abt. des 9. Neferveforps; Stappen- Straftwagenfolonne Nr. 25 und Etappen.Kraft. twagenpark der I. Etappen- Insp.
Nr. 34.
Bäderei- Kolonne Nr. 15 bes 18. Referveforps.
helfen.
Pflicht eines jeben, besonders der Hausfrauen, fet es, nur das
Warnung vor einem Petroleumhändler.
Wom ,, Gefinderecht".
Bie weit gegenüber einem Dienstmädchen die Herrschaft in zum Leben notwendige einzulaufen. Bum Schluß verpflichteten fich der Aufrechterhaltung ihrer Autorität gehen darf, diese Frage wurde die Teilnehmer, entsprechend den angenommnnen Resolutionen in in einer vor dem Amtsgericht Charlottenburg gestern verhandelten ihren Drten zu wirken.
Aus Groß- Berlin. Kriegsbildersammlung der königlichen
Bibliothek.
Die Kriegsbildersammlung der föniglichen Bibliothet, die
aus dem Lazarettleben.
Straffache erörtert.
Ein Fräulein Ritter war angeflagt, ben Dienst bei den Brofeffor Manzelschen Eheleuten am 23. Februar ohne gesetzmäßigen Grund berlassen und hierdurch die Gefindeordnung übertreten zu haben. Gegen einen auf Anzeige der Frau Professor berhängten richterlichen Strafbefehl von 15 Mart hatte das Mädchen 23iderspruch erhoben, so daß nun das Schöffengericht entscheiden mußte. Die Angeflagte hatte gemeint, berechtigt zu fofortigema verlassen des Dienstes zu sein, weil sie nach verspäteter Heim
Inf.- Munitionsfolonne Nr. 2 der Garbe- Gri.- Div.: Artillerie- furz nach Ausbruch des Krieges auf Veranlassung und An- fehr über Nacht ausgesperrt worden sei. Frau Prof. Manzel, vor Gericht als Zeugin vernommen, gab Homatolomite chroth beg 20. Armeekorps; Rei.- Art.- Munitions- eine der interessantesten triegshistorischen Sammlungen werden. zu, daß fie für die Nacht vom 22. zum 28. Februar den Wächter Munitionstolonne Nr. 5 bes 18. Armeeforps; Beichte Salb- Muni- regung von Erzellenz von Harnad eingeleitet wurde, dürfte tionsfolonne folonne Mr. 68 des 26. Steferveforps; Stappen.Munitionsfolonne Es sind für dieselben mehrere besondere Abteilungen in Aus- angewiesen habe, dem etwa zu spät heimkehrenden Mädchen nicht die 69 ficht genommen, wie z. B.: a) Photographische Sammlungen Tür aufzuschließen. Frl Ritter habe an vier vorhergehenden Tagen Kriegslazarett- Abt. Nr. 47 der Stappen- Infp. Berlin ; Feld. aus Feindesland, b) Feldpostbriefe und faffimilierte fremd- ohne Einholung einer Erlaubnis das Haus verlassen, um für ihre Lazarett Nr. 2 der Garbe- und 8. Ers.- Div.; Festungs- Hauptlazarett tändische Briefe, c) Geschoßwirkung- Photographien, d) Gefechts zum 1. März gefündigte Stellung sich eine neue zu suchen und sei Königsberg i. Pr.; Festungslagarett Billau. und Schlachtendarstellungen, e) Luftschlachten, Aeroplan, jedesmal bis in die Nacht weggeblieben. Für den WiederholungsRef.- Div.- Brüdentrain Nr. 43; Rej.- Fuhrpart- Solonne Nr. 3 bes Referveforps; Gelbbäderei- Solonne Nr. 2 des II. Armee. Flugzeugfämpfe, f) Batrouillenerlebnisse, g) Belagerungen fall sei ihr Aussperrung angedroht worden, auch sei ihr zum nächsten forps; Banbw.- Felbbaderei- Stolonne Nr. 2 bes 6. Armeekorps; Res.- von Festungen, Forts usw., h) Personalphotographien, i) Bilder Sonntag( 22. Februar), der sonst Ausgehetag gewesen wäre, nun Als sie dennoch am feine Ausgeheerlaubnis mehr gegeben worden. Die Einsendungen erfolgen namentlich aus den Streifen Sonntag ausging, beschloß die Frau Profeffor so belundete diese der im Felde stehenden Studierenden und des Offiziertorps. felber in ihrer Beugenausfage- bie Ungehorsame bei Heimkehr Die bayerischen Verluftliften Nr. 104, 105 und 106 melden Nach einem bestimmten Plan werden sämtliche Photographien nach 10 Uhr abends nicht hineinzulassen und ihr sowie dem Wächter Berlufte bes 3. Inf. Reg. Augsburg; Ref.- Snf. Reg. Nr. 15; Landw. und andere Einsendungen geprüft, damit unwahrscheinlich das durch einen an die Tür gehefteten Bettel mitzuteilen. Der wohl Inf. Reg. Nr. 12; 2. Chevauglegers- Reg. Regensburg; 3. Chevaux feiten und Falsifikate tunlichst vermieden und nach dem offi. von der Frau Profeffor geschriebene Bettel, den der Verteidiger der Legers- Reg. Dieuge; 4. Chevaurlegers- Reg. Augsburg; 7. Chevaug. ziellen Schluß der Sammlung ein genaues und übersichtliches Angeklagten, Rechtsanwalt Siegfried Rosenfeld, dem Gericht vorLegers- Reg. Straubing; 2. Bion. Bat. Spher; Gifenbahnbetriebs Register angelegt werden kann. Jede Photographie, jedes legte, lautete so: Stomp. Stt 1, 2, 3; Gisenbahnbau- Korp .; Eisenbahn- Magazin- Bild und jeder Brief oder andere aus dem Feindeslande arbeiter- Stomp. Nr. 2; Landw. Eisenbahoau- Komp.; 17. Inf- Reg. Germersheim ; Res- Inf. Reg. Nr. 18; 1. Feldart.- Reg.; 8. Feldartillerie- Reg. Nürnberg; 1. San.- Rom . 1. Armeekorps; 2. San, Stomp. I. Armeekorps; 1. San.- Stomp III. Armeekorps; 2. San. Komp. III. Armeetorps; 2, San. Stop. II. Armeekorps; 1. Res.San.- Stomp.; 5. Ref.- San- Komp.; 5.nf.- Reg. Bamberg ; 23. Inf. Reg. Germersheim ; Ref.- Inf.- Reg. r. 2.
Die fächsische Verluftliste t. 71 veröffentlicht die VerTufte 82. Div.
beren. Reg. Nr. 101 Dresha; 8. Inf. Reg. Nr. 102 Bittau; 2. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 102; 5. In- Reg. Nr. 104 Chemnit; 7. Inf. Reg. Nr. 106 Leipzig; 9. Inf.-R. Nr. 188 Zwidau; 14. Inf. Reg. Nr. 179 Reisnig, Wurzen , Leips; 16. Inf.Reg. Nr. 182 Freiberg und Truppenübungsplatz Könicorüd; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 241; Res. Inf. Reg. Nr. 244
1. Bion.- Bat. Nr. 22 Nsa.
Die württemberg'che Verluftliste Nr. 72 enthält Berlufte der Ref.- Inf.- Regime er Nr. 246, 247.
stammende Mitteilung, die bei der Kriegsbildersammlung der föniglichen Bibliothef eingeht, muß ordnungsgemäß Name und Adresse des Einsenders und Datum, Ort der Aufnahme oder der Herstellung tragen.
Heut wird fein Dienstbote mehr ins Haus gelaffen. Wer sich erlaubt, heut( Sonntag, d. 22. d. M.) nach 10 Uhr abends bis zum 23. d. M. 6 Uhr morgens hier am Hause oder an beiden Gartentüren zu tlingeln, wird wegen Hausfriedensbruches berklagt werden. Wächter Nicht flingeln, um etwa Dienstboten hereinzulaffen. Professor Ludwig Manzel , Präsident der Kgl. Atad. d. Künfte. Frau Prof. Manzel schilderte dem Gericht, wie dann gegen
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Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle. Jm Reichsanzeiger" wird folgende Bekanntmachung der Erſapkommiſſion der Aushebungsbezirke Berlins veröffentlicht: 12 Uhr nachts- sie wisse das genau, denn fie felber habe alles Die im Jahre 1895 geborenen und die älteren jungen mitangehört das Mädchen nach Hause gekommen sei und der Männer, über beren Militärverhältnis noch keine endgültige Wächter zunächst doch zu öffnen versucht habe. Ihm habe sie, die Entscheidung getroffen ist, haben sich zur Aufnahme in die Frau Professor, später gesagt, das sei sehr unverschämt von ihm geRekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 1. bis 15. Dezember, wefen. Auf eine Frage des Gerichtsvorsitzenden, was denn das von vormittags 8 bis nachmittags 7 Uhr( Sonntags nur bor mädchen in der Nacht machen follte, erflärte, die Beugin: Sie hat mittags), im Geschäftsraum ihres Polizeireviers persönlich zu ja Berwandte in Berlin ; sie konnte ja auch in ein Hotel gehen; ich melden und ihre Geburts- oder Musterungsausweise usw. mit bin doch nicht verpflichtet, nachts meinen Dienstboten aufau zubringen. Vorübergehend abwesende Militärpflichtige find schließen." Daß die Strafe" denn als solche habe die Ausvon ihren Eltern, Vormündern, Lehr, Brot- oder Fabritherren Sperrung wirken sollen au hart gewesen fei, meine fie nicht. anzumelden. Wer die Anmeldung versäumt, wird mit einer Der Amtsanwalt beantragte, die Geldstrafe von 15 M. zu Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft bis zu drei Tagen bestätigen. Er sprach von dem Recht der Herrschaft, ihre Autorität Fir die außerhal bes Wirkungsfreifes der Berliner Gewerbestraft. Anträge auf Zurückſtellung oder Befreiung von der aufrecht zu erhalten. Die Ausiperrung sei berechtigt gewefen, aus ſchaftstommiffion geleden Orte der Kreife Niederbarnim ushebung sind vor dem Musterungsgeschäft, spätestens aber ihr folge kein Recht zu fofortigem Verlassen des Dienstes. Der und Teltow Be tow tagte am Sonntag, den 6. Dezember, im Musterungstermin anzubringen." eine von Partei Gewerkschaft gemeinschaftlich einberufene Funktionärkonferenz
Gemeinde und Kriegshilfe.
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Verteidiger forderte Freisprechung. Das Mädchen habe von dem Recht, auf die Suche nach einer anderen Stelle zu gehen, nicht Der städtische Friedhof in der Seestraße. übermäßigen Gebrauch gemacht; den diesbezüglichen Angaben der Auf der Tagerdnung ber sehr zahlreich besuchten Konferenz Der städtische Friedhof in der Seestraße frühere Charité Beugin Mangel stehe die anderslautende Darstellung der Angeklagten friedhof foll in Zukunft im fiefalifchen Interesse mehr ausgenugt gegenüber. Die durchaus unberechtigte Aussperrung ftand als erster geft: Die tomunale Arbeitslosenfürsorge". Hierzu werden. Da nur noch eine beschränkte Zahl von Grabstellen zu müffe unter allen Umständen als ungewöhnliche hielt das Referr der Gauleiter Genoffe Bernide. In dem sehr verkaufen find, so sollen von nun ab keine Reihengräber mehr ver- Särte gelten, die selbst nach der Gefindeordnung durc eingehenden Rat wies derfelbe nach, daß, unbeschabet unserer geben merden, fondern nur sogenannte Wahlstellen. Der Tarif für fofortiges Berlassen des Dienstes abgewehrt prinzipiellen derung auf Schaffung einer Reichs Arbeitslosen Wahlstellen ist höher als der für Reihengräber. Die Maßnahme werden dürfe. Gegenüber einem 20 jährigen Mädchen werde doch doch zurzeit die dringendste Pflicht jedes Arbeiter läuft also darauf hinaus, daß derjenige, der das größere Porte- wohl nicht für zulässig erklärt werden sollen, es in einer falten bersicherung, in den einzelnen Städten und Gemeinden auf Ein- monnaie hat, seine Angehörigen in größerer Nähe der Stadt be- Februarnacht auf die Straße zu verweisen. Tatsächlich habe dem bertreters fr tommunalen Arbeitslosenversicherung hinzuwirken. erdigen lassen kann, während Minderbemittelte ihre Toten weiter Mädchen, das nach einem Besuch bei einer Tante sich verspätet hatte, führung et Buts befont erstrebenswert sei das Genter Syſtem zu empfehlen. hinaus bringen müssen. Eine solche Verwertung städtischen Grund der Wächter angesichts jenes Bettels die Tür nicht geöffnet. Ein Als Folge vom Referenten vorgelegte Resolution wurde nach und Bodens einiger Mark willen widerspricht den Grundfäßen einer gleichfalls spät heimkehrendes Mädchen aus dem Nachbarhause habe eingehent Debatte einstimmig angenommen: liberalen Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde sollte ihren Grund dann die Ausgesperrte auf der Straße gesehen und über Nacht bei Dunktionäre der Partei und Gewerkschaften in den Kreisen und Boden nicht im Sinne von Terrainipekulanten verwenden; fich aufgenommen. Teltow estow und Nieder- Barnim verpflichten sich, in allen Ge- immer sollte die Rücksicht auf die Bürgerschaft maßgebend sein. Das Gericht fand erst nach langer Beratung das Urteil und in denen die kommunale Arbeitslosenunterstützung noch Jezt aber rechnet man nur mit einer bestimmten Klasse der erkannte auf fünf Mart Geldstrafe. Die Aussperrung über
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